253548-01 ST
Bürgerantrag: Einrichtung von Parkverboten im Wendehammer der Zülpicher Straße und Befestigung des Übergangs zum Wesselbahnweg
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Sammeldokument öffentlich
2343 Zeichen
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 253548-01 ST Die Oberbürgermeisterin — — Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Einrichtung von Parkverboten im Wendehammer der Zülpicher Straße und Befestigung des Übergangs zum Wesselbahnweg Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 28.10.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Der vorliegende Bürgerantrag hat zum Gegenstand, im Wendehammer der Zülpicher Straße beidseitig Markierungen aufzubringen, die das Parken untersagen, sowie den Übergang zum Wesselbahnweg mit Kies zu befestigen. Zwischen der Wendeanlage und dem Wesselbahnweg befindet sich Straßenbegleitgrün, das vom Amt für Stadtgrün unterhalten wird. In diesem Bereich sind nach Bebauungs- und Ausbauplanung keine Wegeverbindungen vorgesehen. Die bestehenden Übergänge sind informelle Trampelpfade, die als Abkürzung in die Parkanlage genutzt werden. Eine Wiederherstellung mit Bepflanzung würde nach Einschätzung der Verwaltung nicht dauerhaft Bestand haben, da weiterhin eine intensive Nutzung durch Fuß- und Radverkehr zu erwarten ist. Das Parken im Bereich der Wendeanlage führt aktuell dazu, dass notwendige Wendemanöver nicht möglich sind. Bonn Orange hat bestätigt, dass Müllfahrzeuge erhebliche Schwierigkeiten haben, die Wendeanlage ordnungsgemäß zu nutzen. Auch für Rettungsfahrzeuge ist die Funktionsfähigkeit eingeschränkt. Nach den geltenden Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen muss in einer Wendeanlage ausreichend Fläche für Wendemanöver zur Verfügung stehen. Um dies zu gewährleisten, ist die Einrichtung von Haltverboten im Wendehammer erforderlich. Die vom Antragsteller angeregte Markierung von Sperrflächen ist hingegen rechtlich nicht zulässig, da es sich bei den Übergängen zum Wesselbahnweg nicht um gewidmete Verkehrsflächen handelt. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn: Die Verwaltung empfiehlt daher, im Wendehammer der Zülpicher Straße absolute Haltverbote anzuordnen, um die Funktionsfähigkeit für Entsorgungs- und Rettungsfahrzeuge sicherzustellen. Mit diesem positiven Votum der Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Seite 1 von 2 Seite 2 — — Anlage/n Keine Seite 2 von 2
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Zülpicher Straße
- Wesselbahnweg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 253548-01 ST
- Typ
- Stellungnahme der Verwaltung
- Datum
- 23.10.2025
- Erstellt
- 02.10.2025 13:48