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253548-01 ST

Bürgerantrag: Einrichtung von Parkverboten im Wendehammer der Zülpicher Straße und Befestigung des Übergangs zum Wesselbahnweg

Stellungnahme der Verwaltung 23.10.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Bonn, Sitzung am 28.10.2025, TOP 6.24.1

Sammeldokument öffentlich

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Sammeldokument öffentlich

2343 Zeichen

Stellungnahme der Verwaltung 
öffentlich 
253548-01 ST 
 
 
 
  
Die Oberbürgermeisterin 
 
 
—
—
 
Federführung: 
33 Bürgerdienste 
Dezernat: 
Dez. I 
 
 
 
 
 
Bürgerantrag: Einrichtung von Parkverboten im 
Wendehammer der Zülpicher Straße und 
Befestigung des Übergangs zum Wesselbahnweg 
 
Beratungsfolge 
Bezirksvertretung Bonn 28.10.2025 Kenntnisnahme 
 
Inhalt der Stellungnahme: 
 
Der vorliegende Bürgerantrag hat zum Gegenstand, im Wendehammer der 
Zülpicher Straße beidseitig Markierungen aufzubringen, die das Parken 
untersagen, sowie den Übergang zum Wesselbahnweg mit Kies zu befestigen. 
Zwischen der Wendeanlage und dem Wesselbahnweg befindet sich 
Straßenbegleitgrün, das vom Amt für Stadtgrün unterhalten wird. In diesem 
Bereich sind nach Bebauungs- und Ausbauplanung keine Wegeverbindungen 
vorgesehen. Die bestehenden Übergänge sind informelle Trampelpfade, die als 
Abkürzung in die Parkanlage genutzt werden. Eine Wiederherstellung mit 
Bepflanzung würde nach Einschätzung der Verwaltung nicht dauerhaft Bestand 
haben, da weiterhin eine intensive Nutzung durch Fuß- und Radverkehr zu 
erwarten ist. 
Das Parken im Bereich der Wendeanlage führt aktuell dazu, dass notwendige 
Wendemanöver nicht möglich sind. Bonn Orange hat bestätigt, dass 
Müllfahrzeuge erhebliche Schwierigkeiten haben, die Wendeanlage 
ordnungsgemäß zu nutzen. Auch für Rettungsfahrzeuge ist die 
Funktionsfähigkeit eingeschränkt. Nach den geltenden Richtlinien für die 
Anlage von Stadtstraßen muss in einer Wendeanlage ausreichend Fläche für 
Wendemanöver zur Verfügung stehen. Um dies zu gewährleisten, ist die 
Einrichtung von Haltverboten im Wendehammer erforderlich. Die vom 
Antragsteller angeregte Markierung von Sperrflächen ist hingegen rechtlich 
nicht zulässig, da es sich bei den Übergängen zum Wesselbahnweg nicht um 
gewidmete Verkehrsflächen handelt. 
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn: 
 
Die Verwaltung empfiehlt daher, im Wendehammer der Zülpicher Straße 
absolute Haltverbote anzuordnen, um die Funktionsfähigkeit für Entsorgungs- 
und Rettungsfahrzeuge sicherzustellen. Mit diesem positiven Votum der 
Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von 
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. 
 
 
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Seite 2  
 
 
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—
 
Anlage/n 
Keine 
 
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Beratungsverlauf (1)

28.10.2025 Bezirksvertretung Bonn
TOP 6.24.1 Kenntnisnahme

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Zülpicher Straße
  • Wesselbahnweg

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Details

Vorlagen-Nr.
253548-01 ST
Typ
Stellungnahme der Verwaltung
Datum
23.10.2025
Erstellt
02.10.2025 13:48