Mandari Insight

V/0829/2011

Maßregelvollzug in Nordrhein-Westfalen

Vorlagen 27.10.2011

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 14.12.2011, TOP 7

Schreiben MGEPA

· application/pdf

Ansehen

Berichtsvorlage

· application/pdf

Ansehen

Schreiben MGEPA

29746 Zeichen

!2. .V. Vv
Ministerium fOr Gesundheit,
Emanzipation. Pflege und Alter
,-_=- .....d~esLandes Nordrhein-Westfalen
Dezernat V bie Ministerin
Bngr2liP. 2011
, \.
MGEPA Nordrhein-Westfalen •40190 Düsseldorf
Herrn
Oberbürgermeister
Markus Lewe
KIemensstraße 10
48143 Münster
-
Neue Plätze für den Maßregelvollzug in Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 20. September 2011
ich wende mich heute mit einem dringenden und ungewöhnlichen
Anliegen an Sie: Das Land sucht derzeit In bestimmten
Landgerichtsbezirken geeignete Grundstücke für die Errichtung neuer 11forensischer Kliniken und ich bitte Sie, zu prüfen, ob es auf dem
Gebiet Ihrer Stadt oder Gemeinde solche Grundstücke gibt.
Gerne möchte ich Ihnen begründen, was mich zu dieser Bitte
veranlasst:
Am 3. Juni dieses Jahres wurde die neue forensische Klinik in
Münster-Amelsbüren mit 54 Plätzen in Betrieb genommen. Insgesamt
hat die Landesregierung seit Ende 2000 sechs neue Kliniken mit
insgesamt 510 Plätzen errichtet. Neben der Klinik Münster sind dies
die Kliniken in Köln, Duisburg, Essen, Herne und Dortmund. Damit
verfügen wir in Nordrhein-Westfalen zum 1.7.2011 über insgesamt
rund 2.420 Maßregelvollzugsplätze.
Horionplatz 1
40213 Düsseldorf
www.mgepa.nrw.de
Bei vielen war dieses herausfordernde Programm mit der Erwartung
verbunden, dass danach die Kapazitätsengpässe im Maßregelvollzug
auf längere Zeit überwunden sein werden. Diese Hoffnung hat sich
nicht erfüllt.
Telefon +49211 8618-4300
Telefax +49 211 8618-4550
barbara. steffens@mgepa.nrw.de
Öffentliche Verkehrsmittel:
Rheinbahn Linien 704, 709
und 719 bis Haltestelle
Landtag/Kniebrücke

Unverändert weisen die Gerichte Jahr für Jahr hohe Zahlen psychisch
kranker oder suchtkranker Straftäterinnen und Straftäter neu in die
Kliniken des Maßregelvollzugs ein. Die Zahl der Fälle, in denen die
Anforderungen der Gerichte an sichere Entlassungen erfüllt werden
können, bleibt deutlich hinter den Neuzugängen zurück. Unter dem
Strich steigt deshalb die Zahl der Patientinnen und Patienten in den
Einrichtungen stetig weiter an.
Eine Trendumkehr ist nicht erkennbar. Auf der Grundlage der
bisherigen Entwicklungen muss ich vielmehr davon ausgehen, dass
bis zum Ende dieses Jahrzehnts voraussichtlich rund 650 stationäre
Plätze neu geschaffen werden müssen (Anlage).
Bei dieser schwierigen Aufgabe ist mir die möglichst große politische
und gesellschaftliche Gemeinsamkeit und Transparenz besonders
wichtig.
Deshalb bin ich allen Fraktionen des Landtags dankbar, dass sie im
September 2010 meine Einladung zu einem fraktionsübergreifenden
Dialog angenommen haben, der seitdem in mehreren Runden geführt
und durch eine umfassende Informationsreise des zuständigen
Landtagsausschusses im Juni dieses Jahres begleitet wurde. Ein
wichtiges Ergebnis dieses Dialogs ist der mit Vertreterinnen und
Vertretern aller Fraktionen abgestimmte Kriterienkatalog, nach dem
später die verschiedenen Standortalternativen zu bewerten sind
(Anlage).
Aus dem gleichen Grund wende ich mich heute an Sie und die
anderen potenziellen Standortgemeinden. Ich möchte Sie frühzeitig
informieren, in welche Richtungen die Überlegungen des Landes
gehen und Ihnen gleichzeitig die Möglichkeit geben, an diesem
Prozess mitzuwirken.
Seite 2 von 5

Warum aber, so werden Sie fragen, betrachte ich Ihre Stadt oder
Gemeinde als potenzielle Standortgemeinde?
Psychisch kranke und suchtkranke Straftäterinnen und Straftäter
stammen aus allen Teilen unserer Gesellschaft und sie kommen aus
allen Städten und Gemeinden unseres Landes. Deshalb ist es gerecht
und für eine spätere Entlassung auch notwendig, dass alle Regionen
des Landes ihren fairen Anteil zur sicheren Unterbringung psychisch
kranker oder suchtkranker Straftäterinnen und Straftäter leisten.
Wie im Ausbauprogramm des Jahres 2000 soll daher die regionale
Verteilungsgerechtigkeit entscheidendes Kriterium für die Suche und
Festlegung neuer forensischer Standorte sein. Konkreter Maßstab ist
die Differenz zwischen den voraussichtlichen gerichtlichen
Einweisungen und den forensischen Plätzen In einem
Landgerichtsbezirk. Dieser Maßstab hat bislang alle gerichtlichen
Prüfungen bestanden.
Das Ausbauprogramm aus dem Jahr 2000 hat die damals weit
überproportionalen Beiträge des ländlichen Raums ein Stück weit
korrigiert. Auch heute unterscheiden sich die regionalen
Versorgungsbeiträge noch deutlich, die Platzdefizite finden sich aber
sowohl in ländlichen als auch in städtisch geprägten Räumen.
Wie Sie der Anlage im Einzelnen entnehmen können, weisen vor
allem fünf Landgerichtsbezirke deutlich weniger stationäre Plätze auf
als für die dort angeordneten Unterbringungen notwendig sein werden:
• Der Landgerichtsbezirk mit der Stadt Münster und den Kreisen
Coesfeld, Borken, Steinfurt und Warendorf. Der Versorgungsbedarf
beträgt hier 183 Plätze.
Seite 3 von 5

• Der Landgerichtsbezirk mit den Städten Essen, Bottrop und
Gelsenkirchen sowie Teilen der Kreise Ennepe-Ruhr (Hattingen,
Sprockhövel) und Recklinghausen (Gladbeck, Dorsten, Mari,
Haltern). Der Versorgungsbedarf beträgt hier ebenfalls 183 Plätze.
• Der Landgerichtsbezirk mit den Städten Wuppertal, Solingen und
Remscheid sowie Teilen des Kreises Mettmann (Haan, Erkrath,
Mettmann, Wülfrath, Heiligenhaus, Velbert). Der Versorgungs­
bedarf beträgt hier 180 Plätze.
• Der Landgerichtsbezirk mit der Stadt Bonn, dem Rhein-Sieg-Kreis
sowie Teilen des Kreises Euskirchen (Nordkreis ab Bad
Münstereifel / Mechernich) und des Oberbergischen Kreises
(Südspitze, ab Nümbrecht / Reichshof). Der Versorgungsbedarf
beträgt hier 144 Plätze.
• Der Landgerichtsbezirk mit den Städten Dortmund und Hamm
sowie dem Kreis Unna ohne die Stadt Schwerte. Der
Versorgungsbedarf beträgt hier 138 Plätze.
In diesen Landgerichtsbezirken sucht das Land deshalb geeignete
Grundstücke für den Bau neuer forensischer Kliniken. Diese Kliniken
werden
• voraussichtlich jeweils etwa 150 Plätze umfassen und dafür
einschließlich der Therapie-, Verwaltungs- und Sportgebäude eine
Fläche in der Größenordnung von ca. 5 Hektar erfordern,
• entsprechend den bewährten baulich-technischen Sicherungs­
standards für forensische Neubauten des Landes errichtet und
• als regionalversorgende Einrichtungen Lockerungen bei dafür
geeigneten, therapeutisch fortgeschrittenen und mit einer
ausreichenden Sicherheitsprognose beurteilten Patientinnen und
Patienten zulassen.
Seite 4 von 5

Bei der Eignungsprüfung werden wie Im vergangenen Ausbau- Seite 5 von 5
programm zahlreiche weitere Kriterien berücksichtigt werden. Einen
Aspekt will ich besonders nennen:
Potenzielle Standorte werden auch auf bestehende oder geplante
infrastrukturelle Gegebenheiten geprüft werden. Besteht beispiels­
weise in einer Stadt oder Gemeinde oder in ihrer Nähe bereits eine
forensische Einrichtung, würde dies eine weitere Klinik zwar formal
noch nicht ausschließen, es bedürfte aber dafür schon sehr
gewichtiger anderer Gründe. Das gilt insbesondere für die Städte
Dortmund, Essen und Münster, in denen zuletzt bereits neue Kliniken
errichtet wurden.
Wenn Sie meine Bitte erwägen, werden sicherlich noch weit mehr und
andere Fragen entstehen.
Der Landesbeauftragte für den Maßregelvollzug, Herr Dänisch-Seidel,
wird sich sehr gerne bemühen, alle diese Fragen zu beantworten. Sie
erreichen ihn ab dem 26. September unter der neuen Rufnummer
0211 I 8618 - 3336. Auch ich persänlich stehe Ihnen bei Bedarf gerne
für weitere Gespräche zur Verfügung.
Mit Blick darauf, dass die Landesregierung die neuen Standorte zügig
entscheiden und realisieren muss, bitte ich Sie um Ihr Verständnis,
dass ich um eine Rückmeldung bis zum 14.November 2011 bitte.
Mit freundlichen Grüßen
~,6-~~Barbara Steffens

MGEPA, Anlage zum Schreiben 20.9.2011: Kriterienkatalog Seite 1 von 2
Mit Vertreterinnen und Vertretern aller Landtagsfraktionen abgestimmter
Kriterienkatalog
zur Bewertung von Standortalternativen
für neue Plätze für den Maßregelvollzug in NRW
Allgemeine Hinweise
1. Den nachstehenden Kriterien ist ein Gesamtkonzept zugrundezulegen, das ins­
besondere den zu erwartenden Bedarf an neuen Plätzen insgesamt darstellt, be­
gründet und bewertet.
2. Die einzelnen Kriterien dienen dazu, in jedem Einzelfall die möglicherweise wi­
derstreitenden öffentlichen und privaten Interessen ermittelnd und wertend zuein­
ander ins Verhältnis zu setzen. Sie sind in einer sachlogischen Ordnung aufge­
führt, ohne einer späteren Bewertung bereits allgemeingültig gewichtend vor­
zugreifen.
3. Die Sicherheit neuer Einrichtungen oder Stationen wird baulich-technisch und
organisatorisch auf der Grundlage eines konkreten Sicherheitskonzepts gewähr­
leistet. Sie ist daher bei der Bewertung neuer Standorte nur insoweit maßgeblich,
als die Ausprägung einzelner Kriterien notwendige Sicherheitsmaßnahmen ver­
hindert oder nur bei unverhältnismäßig hohem MiUelaufwand ermöglicht.
1. Notwendigkeit und Gerechtigkeit
1.1 Regionale Bedarfsgerechtigkeit:
Forensische Versorgungslage im jeweiligen Landgerichtsbezirk.
1.2 Infrastrukturelle Vorgaben
Bestehende oder geplante infrastrukturelle Gegebenheiten.
2. Verfügbarkeit
2.1 Eigentümer
Gebietskörperschaften einschI. Kommunalverbände, Unternehmen,
Privatpersonen etc.
2.2 Verkaufs- / Überlassungsbereitschaft
2.3 Zeitpunkt der Verfügbarkeit

MGEPA, Anlage zum Schreiben 20.9.2011: Kriterienkatalog
3. Eignung
3.1 Größe, Zuschnitt, natürliche Lage
auch unter Sicherheitsaspekten
3.2 Erreichbarkeit
Straßen (auch unter Sicherheitsaspekten), ÖPNV
3.3 Erschließung
Zufahrt, Ver- und Entsorgungsleitungen, Erschließungssicherheit
3.4 Bisherige Nutzung
Umfang, Art, Zustand und Verwertbarkeit vorhandener Bausubstanz
3.5 Baulasten- oder Grunddienstbarkeiten
3.6 Belastung mit Schadstoffen
Seite 2 von 2
4. Rechtlicher Rahmen, Betroffenheit Dritter
4.1 Planungsrechtliche Beurteilung
4.2 Belange des Natur- und Landschaftsschutzes, weiteres Baunebenrecht
Denkmalschutz, Wasserrecht
4.3 Verträglichkeit mit nachbarschaftlichen Interessen
Nähe zu Wohnbebauung, Einrichtungen für besonders schutzbedürftige Perso­
nen, Gewerbestandorten
5. Machbarkeit
5.1 Trägerbereitschaft
Landschaftsverbände,
ersatzweise ggf. Dritte, vorzugsweise geeignete freie gemeinnützige Träger
5.2 Therapeutische Rahmenbedingungen
Komplementäre Angebote, Nachsorgeangebote
5.3 Finanzierung
Investitions- und Folgekosten
5.4 Wirtschaftlichkeit
Kosten/ Nutzenbewertung für Betriebs-, Sach- und Personalkosten, Synergieef­
fekte durch Anbindung an eine psychiatrische Klinik, Nähe und Kooperationsbe­
reitschaft von somatischen Kliniken
5.5 Personalbedarfsdeckung
Pflege- und ärztliches Personal, Therapie, Verwaltung, Technik
5.6 Zeitliche Umsetzbarkeit

MGEPAILB MRV
Inhaltsübersicht:
Hintergrund informationen
Maßregelvollzug
20.9.2011
1. Bestehende Maßregelvollzugseinrichtungen " 1
2. Zahl der Patientinnen und Patienten und bisherige Entwicklung 2
3. Strukturdaten der Patientinnen und Patienten 4
4. Prognose des Unterbringungsbedarfs und verfügbare Plätze 5
5. Verteilungsgerechtigkeit und regionaler Bedarf 7
6. Was sind Maßregeln gern. §§ 63,64 StGB? 9
7. Sicherheit im Maßregelvollzug 10
8. Therapie und Therapieergebnisse : 11
9. Kosten des MRV 13
Anhang: Grundlegende Rechtsnormen 15

Hintergrundinformationen Maßregelvollzug
1. Bestehende Maßregelvollzugseinrichtungen und Träger
20.9.2011, Seite 1
Träger des Maßregelvollzugs sind ganz überwiegend die beiden Landschaftsver­
bände mit 89,9 % aller Unterbringungen (2.593 Patientinnen und Patienten). Hinzu
kommen zwei neue Maßregelvollzugskliniken in privater Trägerschaft, nämlich
• das Niederrhein Therapiezentrum Duisburg mit 100 stationären Plätzen für dro­
genkranke Patienten in der Trägerschaft von Evangelisches Johanneswerk e. V.
und v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel
• die Christophorus Klinik Münster mit 54 stationären Plätzen für intelligenzgemin­
derte Patienten in der Trägerschaft der Alexianer.
Eine weitere herausgehobene Rolle nimmt das Behandlungszentrum Deerth für dro­
genkranke Patientinnen und Patienten in Hagen ein, dessen Betreuungskapazität auf
72 Plätze erhöht wurde. Darüber hinaus sind nur noch einige wenige Patientinnen
und Patienten bei weiteren privaten Trägern untergebracht (z.B. St. Rochus Hospital
Teigte, EVK Bielefeld). Alle privaten Träger sind für den hoheitlichen Vollzug der
Maßregeln beliehen und unterliegen damit im Aufgabenvollzug uneingeschränkt der
staatlichen Aufsicht.

Hintergrundinformationen Maßregelvollzug 20.9.2011, Seite 2
2. Zahl der Patientinnen und Patienten und bisherige Entwicklung
(einsehl. langzeitbeurlaubter Patient/-innen außerhalb von MRV-Einriehtungen)
§ 64 StGB§ 126
Stichtag 1.7.2011
§ 63 StGBMGEPAStPOAlle
Drogen
Alkohol u.a. JM
NRW INSGESAMT
1.9845642162.7641192.883
Davon:
LWL 7632011381.102561.158
ZFP Lippstadt
2641 26535300
MRVK Schloss Haldem
25581131961197
TZ Marsberg
171213141 1142
MRVK Rheine
811284690
KFP Dortmund
640064468
MRV Herne
880088391
KJK Marsberg
180321223
Allgemeinpsychiatrie
20620172434247
LVR
1.141154781.373 621.435
Bedburg-Hau
283136544739482
Düren
23200232 0232
Langenfeld
16640170 0170
Viersen
1542231791180
Köln
20400204 1205
Essen
400 451 55
Allgemeinpsychiatrie *)
98121111 0111
Beliehene
802090289 1290
NTZ Duisburg
0135 0135 0135
Christophorusklinik Münster
530053154
BZ Hagen "Im Deerth"
7373 73
Andere
271 28 28
Davon:
Stationär 2.453
Langzeitbeurlaubt außerhalb von MRV-Einrichtungen
430
*) Die Zuordnung ist hier nach organisatorischen Kriterien erfolgt; daher sind einzelne Stationen des
LVR in Kliniken, die über forensische Abteilungen verfügen und deren Unterbringungen in Gänze bud­
getiert werden, als "Allgemeinpsychiatrie" ausgewiesen, wenn sie einer klinikintern einer allgemein­
psychiatrischen Abteilung zugeordnet sind.

Hintergrundinformationen Maßregelvollzug 20.9.2011, Seite 3
Die Zahl der Patientinnen und Patienten hat sich in den letzten zehn Jahren um
zwei Drittel erhöht (siehe Grafik) - trotz verschiedener Initiativen des Landes zur
Verkürzung der Verweildauern und Vermeidung von Fehlbelegungen.
Beispiele sind die Anregungs- und Unterrichtungspflichten zur Beendigung oder Aus­
setzung einer Maßregel sowie die externe Begutachtung zur Entlassperspektive (§
16 MRVG NRW), die Verbesserung der Gutachtenqualität (siehe auch § 16 Absatz 4
MRVG NRW), der Aufbau einer ambulanten Nachsorge, die Spezialisierung der Be­
handlung sowie die Unterstützung bundesgesetzlicher Änderungen wie die Umkehr
der Vollstreckungsreihenfolge bei Maßregeln nach § 64 StGB (wenngleich diese fak­
tisch wirkungslos geblieben ist).
Entwicklung der Patientenzahl
§§ 63,64 StGB, 126a StPO u.a. JM
3100
2900
2700
2500
2300
2100
1900
1700
1729
1500
Juli 01 Juli 02 Juli 03 Juli 04 Juli 05 Juli 06 Juli 07 Juli 08 Juli 09 Juli 10 Juli 11

Hintergrundinformationen Maßregelvollzug
3. Strukturdaten der Patientinnen und Patienten
3.1 Geschlecht (Stichtag 31.3.2011, Strafvollzugsstatistik 2011)
20.9.2011, Seite 4
Von 2.766 gem. §§ 63,64 StGB Untergebrachten waren 156 (5,6 %) Frauen.
3.2 Alter (Stichtag 31.3.2011, Strafvollzugsstatistik 2011)
unter 24 Jahre
24 Jahre bis unter 30 Jahre
30 Jahre bis unter 50 Jahre
50 Jahre bis unter 70 Jahre
70 und mehr Jahre
Gesamt
177
469
1.627
457
36
2.766
3.3 Delikte irn Maßregelvollzug gern. §§ 63, 64 StGB (2009, Kerndatensatz)
Straftat gegen das Leben
Brandstiftungsdelikte
Sexualdelikte
Körperverletzung
Raub und Erpressung
Straftaten gegen die persönl. Freiheit
Eigentumsdelikte
Verstoß gegen das BtMG
Sonstiges
17 %
8%
20 %
26 %
13 %
2%
8%
5%
2%
3.4 Diagnosen irn Maßregelvollzug gern. §§ 63, 64 StGB (2009, Kerndatensatz)
Störungen aus dem Schizophrenen Formenkreis 36 %
Persönlichkeitsstörungen 11 %
Hirnorganische Störungen 8 %
Störungen der sexuellen Orientierung 9 %
Suchterkrankungen 31 %
Andere 6 %

Hintergrundinformationen Maßregelvollzug
4. Prognose des Unterbringungsbedarfs und verfügbare Plätze
20.9.2011, Seite 5
Die Prognose beruht auf Quartalsdaten zur stationären Ist-Belegung im nordrhein­
westfälischen Maßregelvollzug von Januar 1998 bis April 2010 und umfasst den Zeit­
raum von Juli 2010 bis Januar 2020.
Sie bezieht sich auf die Gesamtzahl der stationären Patientinnen und Patienten und
folgt darin der beauftragten Expertise eines externen Statistikunternehmens. Insbe­
sondere die unstete Entwicklung bei der Zahl der suchtkranken Patientinnen und Pa­
tienten ließ eine Prognose auf der Basis von Einzelschätzungen für bestimmte Pati­
entengruppen nicht zu.
Wie jede Prognose enthält auch die Schätzung des stationären Unterbringungsbe­
darfs im Maßregelvollzug Unsicherheiten, die zum Ende des Prognosezeitraums am
1.1.2020 insgesamt +/- 240 Plätze erreicht.
Die zwischenzeitlich erhobenen weiteren Ist-Werte liegen innerhalb des Prognosein­
tervalls und die Schätzung. Sie liegen allerdings am oberen Rande des Schätzinter­
valls. Ursache sind vor allem die außergewöhnlich starken Zuwächse bei suchtkran­
ken Maßregelvolizugspatientinnen und -patienten, bei denen aber aktuell eine Nor­
malisierung zu beobachten ist.
Dem so geschätzten Bedarf sind die jeweils verfügbaren Plätze gegenüber gestellt.
Deren Zahl bleibt mit nur wenigen Ausnahmen unverändert:
• In den Jahren 2011 und 2012 kommen vor allem die neuen Plätze in Herne (90)
und Münster (54) hinzu sowie kleinere Veränderungen z.B. in Haldem.
• Zum Jahresende 2016 entfallen 84 Plätze der Übergangseinrichtung in Rheine.
Im Ergebnis dieser Gegenüberstellung ist von einem Platzdefizit am 1.1.2020 in einer
Größenordnung von 646 Unterbringungsplätzen auszugehen.
Diese Versorgungslücke baut sich schrittweise auf. Sie dürfte am Ende der vertragli­
chen Nutzungszeit für die Übergangseinrichtung in Rheine (31.12.2016) eine Grö­
ßenordnung von mehr als 300 Plätzen erreicht haben.

I
::lN NNNNWWW CD
0 N~(J)000N~ .,0 0000000 (Q
.,0 0000000 C::lJan 11
: ~;
0-
i~
::l
Apr 11
0'.,:3Jul11
~o'akt 11
::l
CD::lJan 12
s:
0)
Apr12
tr:l
.,CD
A
(Q
0 Jul12 CD
::l <"::!l 00- akt 12 N
CD C::l C
~. Jan 13 ;-~: :::s(Q::l
_.-
CD
(I)
Apr13
..,
< 0'"
~
::::!.
Jul13
:::s
\
(Q
akt 13
c
:::s100 i
•(Q
I
Jan 14 i (J) JCA
0'"Apr14
(I)
'lJ \0.
Wo
D)
l'f
Jul 14
::::I.
CD \c
0
akt 14
O"':::s
,[ m:
_.0.
Jan 15
CA <<
\\
c...(I)CD Apr 15 D)::::I.Ul :::s c"0 c .<i3 Jul15 D)(Q
c
.., 0'"::l ND)(Q akt 15(f) 1'0-:
oca
c: ~::Q() Jan 16 ~;
;:0;-
U'1:
CD
\
_ .. , D):
Apr 16 \
I't
\
(I)
Jul16 3
'lJ \., akt 160 S(Q ~::J ,D)0 Jan 17 0
i;:)(f)
00
CD
..,
Apr 17 -
(I)
(Q.1
(I)
Jul17 <'
~
0
r
akt 17 NOJ
[~-i
CD cCD Jan 18 (Q(Q C::l Apr 18 -(Q (f)§:
Jul18
o'
Okt 181
::l
\
0): U'1 '., (J);
Jan 19 I -:-J_'
Apr 19 Jul 19 -
N0<Dakt 19 -~-N0L.~!
->.
Jan 20
->.
Apr20
(j)
CD
~(J)

Hintergrundinformationen Maßregelvollzug
5. Verteilungsgerechtigkeit und regionaler Bedarf
20.9.2011, Seite 7
Forensische Kliniken befanden sich in Nordrhein-Westfalen traditionell in eher klei­
nen Gemeinden und Randlagen des Landes. Das ist nicht gerecht. Denn psychisch
kranke und suchtkranke Straftäterinnen und Straftäter stammen aus allen Teilen un­
serer Gesellschaft und sie kommen aus allen Städten und Gemeinden unseres Lan­
des. Gleichzeitig erfordert das Ziel einer sicheren Entlassung auch eine möglichst
heimnahe Unterbringung von Patientinnen und Pa~ienten des Maßregelvollzugs.
Deshalb müssen alle Regionen des Landes ihren fairen Anteil zur sicheren Unter­
bringung psychisch kranker oder suchtkranker Straftäterinnen und Straftäter leisten.
Dieser regionale Bedarf wird anhand der gerichtlichen Aufnahmeersuchen der Jahre
1999 bis 2009 in den jeweiligen Landgerichtsbezirken ermittelt. Der Bedarf nach LG­
Bezirk ergibt sich aus der Differenz zwischen den zu erwartenden Patienten und den
voraussichtlich vorhandenen Behandlungsplätzen in den Maßregelvollzugseinrich­
tungen. Damit wird mit dem Weg Ausbau- und Dezentralisierungsprogramm des Jah­
res 2000 eingeschlagene Weg fortgeführt, der breite politische Zustimmung gefun­
den hat und auch höchstrichterlich bestätigt wurde.
Wie sich der nachstehenden Tabelle im Einzelnen entnehmen lässt, besteht vor al­
lem in fünf Landgerichtsbezirken ein zusätzlicher Versorgungsbedarf:
• Der Landgerichtsbezirk mit der Stadt Münster und den Kreisen Coesfeld, Borken, Stein­
furt und Warendorf. Der zusätzliche Versorgungsbedarf beträgt hier 183 Plätze.
• Der Landgerichtsbezirk mit den Städten Essen, Bottrap und Gelsenkirchen sowie Teilen
der Kreise Ennepe-Ruhr (Hattingen, Sprockhövel) und Recklinghausen (Gladbeck,
Dorsten, Mari, Haltern). Der zusätzliche Versorgungsbedarf beträgt auch hier 183 Plätze.
• Der Landgerichtsbezirk mit den Städten Wuppertal, Solingen und Remscheid sowie Tei­
len des Kreises Mettmann (Haan, Erkrath, Mettmann, Wülfrath, Heiligenhaus, Velbert).
Der zusätzliche Versorgungsbedarf beträgt hier 180 Plätze.
• Der Landgerichtsbezirk mit der Stadt Bann, dem Rhein-Sieg-Kreis sowie Teilen des Krei­
ses Euskirchen (Nordkreis ab Bad Münstereifel I Mechernich) und des Oberbergischen
Kreises (Südspitze, ab Nümbrecht I Reichshof). Der zusätzliche Versorgungsbedarf be­
trägt hier 144 Plätze.
• Der Landgerichtsbezirk mit den Städten Dortmund und Hamm sowie dem Kreis Unna
ohne die Stadt Schwerte. Der zusätzliche Versorgungsbedarf beträgt hier 138 Plätze.

Hintergrundinformationen Maßregelvollzug 20.9.2011, Seite 8
Voraussichtliche stationäre Patient/-innen und Plätze am 1.1.2020
(ohne langzeitbeurlaubte Patient/-innen außerhalb von MRV-Einrichtungen)
LG Bezirk
Voraussichtliche
Plätze2)
ungedeckter Ver-
Patient/-innen 1)
sorgungsbedarf3)
Aachen
24722720
Bonn
16420144
Duisburg
19710097
Düsseldorf
21119021
Essen
23754183
Kleve
102384-282
Köln
26521055
Krefeld
59059
Mönchengladbach
94172-78
Wuppertal
1800180
Arnsberg
64141-77
Bielefeld
22419925
Bochum
18511075
Detmold
47047
Dortmund
218'80138
Hagen
1199128
Münster
25572183
Paderborn
96371-275
Siegen
40040
Sonstige 4)
62062
NRW
3.0672.421646
1) Verteilung auf die LG-Bezirke entsprechend der durchschnittlichen Aufnahmeersuchen 1999 bis 2009. Patientlnnen
und Plätze beliehener Träger nur für NTZ Duisburg, Christopherus Münster und BZ Im Deerth, ohne Patientinnen und
Plätze anderer beliehener Träger mit nur geringen Unterbringungszahlen.
2) Voraussichtlich verfügbare Plätze gemäß Vereinbarungen mit den Kommunen. In Lippstadt ist die Vereinbarung (335)
wahrscheinlich, aber noch nicht geschlossen. Einschließlich der Belegungsrechte in der AWO-Suchtklinik Im Deerth
sowie durch den LWL zugesicherte stationäre Plätze in der AP. Die Übergangseinrichtung Rheine (bis Ende 2016) ist
nicht mehr berücksichtigt.
3) Negative Werte bezeichnen einen Versorgungsüberschuss.
4) Einweisungen aus anderen Bundesländern oder ohne klare Zuordnung.

Hintergrundinformationen Maßregelvollzug
6. Was sind Maßregeln gern. §§ 63, 64 5tGB?
20.9.2011, Seite 9
Das Strafrecht unterscheidet in §§ 20, 21 5tGB (siehe Anhang) zwischen
• schuldfähigen Straftätern, gegen die Freiheitsstrafen im 'Justizvollzug und auch
eine anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet werden können, und
• schuldunfähigen oder vermindert schuldfähigen Straftätern, bei denen eine Maß­
regel gemäß §§ 63 oder 64 StGB angeordnet werden kann, wenn von ihnen infol­
ge ihres Zustands weitere erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind. Bei
vermindert schuldfähigen Straftätern wird zusätzlich eine Strafe verhängt.
Das Therapieunterbringungsgesetz ermöglicht die zwangsweise Unterbringung bestimmter
schuldfähiger Straftäter, bei denen (1) eine Sicherungsverwahrung nachträglich verlängert
oder angeordnet wurde, deren Vollzug in der Folge des EGMR Urteils aus Dezember 2009
und dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus Mai 2011 nicht mehr zulässig ist und (2)
aufgrund einer psychischen Störung mit hoher Wahrscheinlichkeiten zu weiteren erheblichen
Straftaten führen wird.
Psychiatrische Maßregeln gem. § 63 5tGB sind grundsätzlich unbefristet. Die
Höchstdauer von Maßregeln aufgrund einer Suchterkrankung gem. § 64 5tGB ist
dagegen begrenzt und richtet sich nach der Dauer der Begleitstrafen. Grundsätzlich
ist gem. § 67 5tGB die Maßregel vor der Strafe zu vollziehen; insbesondere bei Maß­
regeln gem. § 64 StGB und Begleitstrafen von mehr als drei Jahren soll das Gericht
diese Vollstreckungsreihenfolge aber umkehren. Die Unterbringung von Jugendli­
chen und Heranwachsenden im Maßregelvollzug erfolgt entsprechend Jugendge­
richtsgesetz (JGG). Sind dringende Gründe für die Annahme vorhanden, dass im
weiteren Verfahren eine Maßregel gem. §§ 63, 64 StGB angeordnet wird, kann das
Gericht gem. § 126 a 5tPO eine einstweilige Anordnung aussprechen.
Der Maßregelvollzug gem. §§ 63, 64 8tGB richtet sich nach Landesrecht, soweit
Bundesgesetze nichts anderes bestimmen. Regelungen über die Patientenrechte,
Planung und Gestaltung der Unterbringung, Zuständigkeiten, Kostenerstattung und
Aufsicht finden sich im Maßregelvollzugsgesetz Nordrhßin-Westfalen (MRVG NRW)
und dazugehörigen Verordnungen. Ziel des MRV ist die Besserung und die Siche­
rung. Die untergebrachten Patientinnen und Patienten sollen durch Behandlung und
Betreuung befähigt werden, ein in die Gemeinschaft eingegliedertes Leben zu füh­
ren. Unter größtmöglicher Annäherung an allgemeine Lebensbedingungen sollen
Mitarbeit und Verantwortungsbewusstsein der Patientinnen und Patienten geweckt
und gefördert werden (§ 1 Abs. 1 MRVG NRW).

Hintergrundinformationen Maßregelvollzug
7. Sicherheit im Maßregelvollzug
20.9.2011, Seite 10
Sicherheit im MRV beginnt bei der baulich-technischen Sicherung der Einrichtun­
gen und setzt sich fort bei organisatorischen Maßnahmen, wie regelmäßigen Kon­
trollen und standardisierten Vorgehensweisen für den Fall von Sicherheitsstörungen.
Aber Sicherheit kann letztlich nur dauerhaft gewonnen werden durch die gute thera­
peutische Einbindung der Patientinnen und Patienten, auf deren Grundlage eine
zuverlässige Einschätzung und frühzeitige Gefahrenerkennung möglich ist. Thera­
peutische Fortschritte der Patientinnen und Patienten verringern die Gefährlichkeit.
Die Sicherheitslage im nordrhein-westfälischen MRV hat sich in den vergangenen
10 Jahren noch einmal deutlich verbessert: Die Entweichungen und Lockerungs­
missbräuche konnten um fast 60 % reduziert werden, seit 1990 sogar um über 80 %,
obwohl die Zahl der Unterbringungen im gleichen Zeitraum um fast 70 % gestiegen
ist.
Ganz überwiegend handelt es sich um Entweichungen aus Lockerungen (über
90 % in 2010), die nur gewährt werden, wenn die Klinik nach intensiver Prüfung ent­
sprechend der Lockerungsgrundsätze davon ausgehen kann, dass keine weiteren
Straftaten drohen. Als Entweichung gilt dabei auch die verspätete Rückkehr aus dem
Ausgang. Das ist notwendig, weil bei Ausbleiben der Patientin oder des Patienten die
Verfahrensroutinen ausnahmslos und unverzüglich eingeleitet werden müssen, un­
abhängig davon, ob sich der Vorfall nachträglich als Verspätung herausstellt.
Etwa die Hälfte der entwichenen Patienten kehrt freiwillig zurück, ein Viertel
noch am Tag der Entweichung. Die meisten anderen können schnell gefasst werden.
Delikte flüchtiger Patientinnen oder Patienten sind die absolute Ausnahme, typi­
scherweise handelt es sich dann um (kleinere) Eigentumsdelikte.
Die Verbesserung der Sicherheitslage im MRV wurde u.a. erreicht durch:
• Implementierung von Sicherheitsfachkräften
• landesweite Standards für die Sicherheit und Vollzugslockerungen
• Prüfung besonderer Vorkommnisse
• Verbesserungen der baulich-technischen Sicherheit: Die Umwehrungen der neu­
en Kliniken sind bislang noch von niemandem überwunden worden.
• Ausbau und Finanzierung der forensische Nachsorge nach der Entlassung.

Hintergrundinformationen Maßregelvollzug
8. Therapie und Therapieergebnisse
20.9.2011, Seite 11
Die Behandlung im MRV erfolgt differenziert nach Krankheits- und Störungsbildern
und ist deliktspezifisch ausgerichtet. Für die drei häufigsten Diagnosen nach § 63
StGB, die schizophrene Psychose, die Persönlichkeitsstörung und die Intelligenz­
minderung sowie für die Behandlung von Suchtkranken nach § 64 StGB wurden Be­
handlungsleitlinien durch den Landesbeauftragten für Maßregelvollzug entwickelt.
Der idealtypische Behandlungsablauf sieht vor, dass die Patientinnen und Patien­
ten zentral auf einer hochgesicherten Station aufgenommen werden. Dort erfolgt
nach eingehender Diagnostik eine Prognose zur Gefährlichkeit und zum Sicherungs­
und Behandlungsbedarf. Entsprechend dieser Einschätzung wird die Patientin oder
der Patient zur Behandlung in eine regionale Einheit der gesicherten Regelbehand­
lung mit einem nach Störungsbildern differenzierten Therapieangebot verlegt.
Abhängig von den Behandlungsfortschritten und nach einem in den landesweit gel­
tenden Lockerungsgrundsätzen festgelegten Vorgehen wird der Patientin oder dem
Patienten schrittweise mehr Freiheit zuerkannt. In der offenen Regelbehandlung
werden erzielte Verhaltensveränderungen durch zunehmende Außenorientierung
stabilisiert. Diese Rehabilitationsphase kann sowohl in den MRV-Kliniken als auch
wohnortnah in allgemeinpsychiatrischen Einrichtungen durchgeführt werden.
Entsprechend der Behandlungsphasen wird die Sicherung gestaltet. Die Aufnahme
erfolgt unter höchster baulicher und personeller Sicherung. Während der Regelbe­
handlung wird die Sicherung entsprechend den therapeutischen Fortschritten und
prognostischen Überlegungen schrittweise reduziert, bis die Voraussetzungen für
den Abschluss einer stationären Behandlung gegeben sind und die Beurlaubungs­
phase beginnt.
Die Patientinnen und Patienten können dann in die eigene Wohnung oder in Einrich­
tungen des betreuten Wohnens beurlaubt und von der forensischen Nachsorgeam­
bulanz betreut werden. Nach einer erfolgreichen Behandlung folgen die bedingte
Entlassung aus dem MRV und die Nachsorge über die Forensische Nachsorgeam­
bulanz.
Nach einer in 2010 abgeschlossenen Untersuchung zur Nachsorge und Rückfällig­
keit von Maßregelvollzugspatienten wurde bei einer Gruppe von 225 Patienten nach

Berichtsvorlage

4914 Zeichen

V/0829/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Dezernat V 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Maßregelvollzug in Nordrhein-Westfalen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
23.11.2011 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht
24.11.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht
14.12.2011 Hauptausschuss Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Das Land Nordrhein-Westfalen hat seit dem Jahr 2000 mit einem Ausbauprogramm für den Maß-
regelvollzug zwar einige neue Maßregelvollzugskliniken errichtet bzw. errichten lassen, u. a. auch 
die Christophorus Klinik mit 54 Plätzen in Münster-Amelsbüren. Gleichwohl reichen nach Fest-
stellung des Landes die nun verfügbaren Plätze nicht aus. Das Land hat daher die Versorgungs-
situation in den verschiedenen Landgerichtsbezirken analysiert und Versorgungsdefizite beziffert. 
Hierbei gelangt das Land Nordrhein-Westfalen zu der Erkenntnis, dass im Landgerichtsbezirk mit 
der Stadt Münster und den Kreisen Coesfeld, Borken, Steinfurt und Warendorf ein ungedeckter 
Versorgungsbedarf von 183 Plätzen besteht. Daher sucht das Land im Landgerichtsbezirk nach 
einem geeigneten Grundstück für die Errichtung einer neuen forensischen Klinik mit rd. 150 Plät-
zen. 
 
Die Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen, 
Frau Steffens, hat mit anliegendem Schreiben vom 20.09.2011 den Oberbürgermeister gebeten, 
im Stadtgebiet geeignete Grundstücke zu identifizieren. Gleichzeitig hat sie am Ende des Schrei-
bens darauf hingewiesen, dass es gerade wegen der jüngst erfolgten Errichtung einer forensi-
schen Klinik gewichtiger Gründe für eine weitere Klinik im Stadtgebiet bedürfe.  
 
Der Oberbürgermeister hat unter dem 10.10.2011 Frau Ministerin Steffens wie folgt geantwortet: 
 
„Trotz des zurückliegenden Ausbauprogramms für mehr Plätze im Maßregelvollzug, im Rahmen 
dessen Sie vor wenigen Wochen hier in Münster die neue forensische Klinik für straffällig gewor-
dene, intelligenzgeminderte Patienten eröffnet haben, fehlen nach wie vor zahlreiche Plätze im 
Maßregelvollzug. Damit haben sich die Hoffnungen vieler an das Ausbauprogramm nicht erfüllt. 
Die Gründe sind vielfältig. Aussichten auf zurückgehende Platzbedarfe sind wenig realistisch. Ich 
stimme daher der Einschätzung des Landes zu, dass auch zur Erfüllung der Hauptaufgaben des 
Maßregelvollzugs, Besserung und Sicherung, die Schaffung weiterer Unterbringungsplätze un-
abdingbar ist. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0829/2011 
Auskunft erteilt: 
Herr Paal 
Ruf: 
492-7050 
E-Mail: 
Paal@stadt-muenster.de 
Datum: 
26.10.2011 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0829/2011 
 
Wie schon im Jahr 2000 verfolgt das Land mit dem nun eingeleiteten weiteren Ausbauprogramm 
den Ansatz stark dezentraler Strukturen bei glei chzeitiger regionaler Verteilungsgerechtigkeit. 
Diesen Lösungsansatz halte ich wie auch mein Amtsvorgänger Herr Dr. Berthold Tillmann für das 
damalige Programm für richtig und unausweichlich. 
 
Mit Ihrem Schreiben wenden Sie sich an die Stadt Münster als einer der im Landgerichtsbezirk 
Münster belegenden Kommunen. Im Landgerichtsbezirk Münster besteht wie in weiteren vier 
Landgerichtsbezirken in Nordrhein-Westfalen ein erheblicher Versorgungsbedarf. Sie suchen 
daher nach einem geeigneten Grundstück für die Erri chtung einer neuen forensischen Klinik für 
etwa 150 Plätze. 
 
Mit der bereits schon erwähnten Inbetriebnahme der Chri stophorus Klinik in Münster ist ein mehr 
als zehnjähriger Planungs- und Diskussionsprozess, der durch die Bürgerinnen und Bürger in 
Münster und die in der Stadt Verantwortlichen konstruktiv, sachlich und engagiert begleitet wur-
de, zu einem Abschluss gelangt, der zugleich einen Anfang bildet. Nun geht es in der Christopho-
rus Klinik darum, mit den Patientinnen und Patienten therapeutisch erfolgreich zu arbeiten und 
ihnen möglichst gleichzeitig eine Perspektive für „das Leben danach“ zu erschließen. In der 
Nachbarschaft, und das sind nicht nur der Stadtteil Amelsbüren und die Gemeinde Senden, muss 
die Klinik mit ihrer Arbeit noch Wurzeln schlagen. Psychisch kranke Straftäter sind ein Problem 
unserer Gesellschaft und unsere Gesellschaft muss auch die Verantwortung für eine angemes-
sene Problemlösung im Rahmen unserer Rechtsordnung tragen. Dessen war und ist sich die 
Stadt Münster mit der Aufnahme der Christophorus Klinik und all der Menschen, die darin und 
damit leben und arbeiten, stets bewusst. 
 
Sie, sehr geehrte Frau Ministerin Steffens, haben sicherlich – so lese ich Ihr Schreiben - Ver-
ständnis dafür, wenn ich daher keinen weiteren Standort in Münster vorschlage.“ 
 
Aus Sicht der Verwaltung ist davon auszugehen, dass sich die weitere Standortsuche auf Berei-
che außerhalb des Stadtgebietes beschränken wird. Das weitere Verfahren wird gleichwohl auf-
merksam begleitet.  
 
 
I. V. 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
 
Anlage: 
Schreiben des MGEPA NRW vom 20.09.2011

Beratungsverlauf (3)

23.11.2011 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 9 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
24.11.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.6 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
14.12.2011 Hauptausschuss
TOP 7 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0829/2011
Typ
Vorlagen
Datum
27.10.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37