V/0236/2017
2. städt. Gesamtschule - Übernahme und Bereitstellung der Kosten für die Erstellung einer baugenehmigungsreifen Planung zur Verlagerung des Sportvereins Shotokan Karate Dojo Münster e. V. (Shotokan) -
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Anlage1
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Tor 6 Hainbuchen6ROLWlU 12365 4811 1012 91413 7 P|JOLFKHbauliche EntwicklungFDPð=XIDKUW(UVFKOLHXQJ(notwendige Breite ist bei derbaulichen Entwicklung zuEHUFNVLFKWLJHQ Verzicht des erhaltenswertenBaumbestandes zugunstendes Baufeldes6,0 m 1,0 m 1,0 m Plan Nr.:Anlage: Druck: Abteilungsleiter:Amtsleiter:BrunsStoldt Bearbeitet:Gezeichnet: Index*HlQGHUWDatumInhaltBearbeiter 2OGHQEWWHO 11 Niesing $PWIU*UQIOlFKHQXQGUmweltschutz Stand:16.02.2016 0054_20150DVWDE1: 200 16.02.2016 BaumbewertungStadtbad Ost STADTMThNSER VerlagerungShotokan Karate Dojo0QVWHU
Beschlussvorlage
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V/0236/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Immobilienmanagement Betrifft 2. städt. Gesamtschule - Übernahme und Bereitstellung der Kosten für die Erstellung einer baugenehmigungsreifen Planung zur Verlagerung des Sportvereins Shotokan Karate Dojo Münster e. V. (Shotokan) - Beratungsfolge 22.03.2017 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Bereitstellung von Finanzmitteln in Höhe von bis zu 200.000,00 € an den Verein Shotokan Karate Dojo Münster e.V., Münster, für dessen kurzfristige Beauftragung von Architekten und Fachplanern zur Erstellung e iner baugenehmigungsreifen Planung einer neuen vereinseigenen Anlage auf einem städt. Grundstück am Mauritz -Lindenweg als Ersatz für den durch Bauvorhaben (4fach -Sporthalle) der 2. städt. Gesamtschule benötigten bisherigen Vereinsstandort an der Man fred-von-Richthofen- Straße 46 wird zugestimmt. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Finanzmittel stehen wie folgt zur Verfügung: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwe n- dungen 2017 200.000,00 € Begründung: Der Rat beauftragte in seiner Sitzung am 25.03.2015 (Vorlage V/0016/2015) die Verwaltung mit der Vorlagen-Nr.: V/0236/2017 Auskunft erteilt: Herr Althues Ruf: 492-2351 E-Mail: Althues@stadt-muenster.de Datum: 15.03.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0236/2017 notwendigen synchronen Verlagerung des Sportvereins Shotokan zum Projektablauf der En twicklung der geplanten 2. städt. Gesamtschule und nahm am 11.11.2015 (Vorlage V/0807/2015) das zwinge n- de Erfordernis einer Verlagerung des Vereins Shotokan für die Erric htung der 2. städt. Gesamtschule auf ein Grundstück im Umfeld des jetzigen Standortes sowie die Machbarkeit eines Neubaus ei n- schließlich der Berücksichtigung von Verlagerungskosten in der Gesamtfinanzierung für die Gesam t- schulneubaumaßnahme zur Kenntnis. Der Rat nahm in seiner Sitzung am 22.02.2017 (V/1138/2016) das Ergebnis des nicht offenen Arch i- tektenwettbewerbes zur Erlangung eines Vorplanungskonzeptes für die Errichtung der 2. städt ischen Gesamtschule zur Kenntnis. Der Haupt - und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 22.02.2017 (Vorlage V/0028/2017) beschlossen, die Arbeitsgemeinschaft der Architekturbüros Farwick und Grote aus Ahaus mit dem Büro Club L94 Landschaftsarchitekten mit den Planungsleistungen zu beauftr a- gen. Demnach ist vorgesehen, auf dem jetzigen Shotokan -Grundstück an der Manfred -von-Richthofen- Straße 46a, an dem der Verein no ch bis zum 31.12.2060 ein Erbbaurecht hält, die 4 -fach-Sporthalle für die 2. städt. Gesamtschule zu errichten. Für die Verlagerung des Sportvereins wurde durch die Verwaltung ein Grundstück am Mauritz - Lindenweg (nördlich des Hallenbades Ost und östlich des Gebäudes mit dem Stadtsportbund) verwal- tungsintern geprüft und dem Sportverein Shotokan als Verlagerungsstandort angeboten (s. Anlage 1). Der Sportverein Shotokan hat diesen Standort im Rahmen von Verhandlungsg esprächen positiv zur Kenntnis genommen und in einer Mitgliederversammlung die Zustimmung für dieses Grundstück e r- halten. Für die Planung und Realisierung des neuen Vereinsheims betraute der Verein neben dem in Mü n- chen ansässigen Architekten Olufemi die Architektin Thiemann von htarchitektur, Mün ster. Weitere Verhandlungen sind noch zu führen, so dass voraussichtlich zur Ratssitzung am 17.05.2017 eine Gesamtvorlage zur Entscheidung vorgelegt werden kann. Der Verein erwartet neben der Entschädigung für den Gebäudealtbestand u.a. eine in Anlehnung a n die Münsteraner Sportförderrichtlinie bemessene 50%ige Förderung (Baukostenzuschuss) der Errich- tungskosten für einen zukunftsorientierten und auf die steigende Mitgliederzahl ausgelegten Ne ubau auf dem Verlagerungsstandort. Der Verein ist nach eigener Au ssage finanziell nicht in der Lage, die jetzt für die Erarbeitung eines genehmigungsreifen Bauantrages nötigen Architektur- und Fachplaner- leistungen ohne Kostentragung durch die Stadt zu beauftragen. Für den Neubau des neuen Vereinsgebäudes Shotokan einsc hließlich sämtlicher Nebenkosten (Fachplanungen, Erschließung usw.) fallen gem. einer ersten groben Anlaufkalkulation der Architektin Thiemann Baukosten in Höhe von rd. 2.210.000,00 € bezogen auf eine Bruttogrundfläche von max. 700 qm an. Hierin enthalten sind die Kosten für die Erstellung eines genehmigungsreifen Bauantr a- ges einschließlich der Fachwerksplanungen in Höhe von bis zu 200.000,00 €, deren Übernahme und Bereitstellung durch die Stadt dem Verein bereits jetzt zugesichert werden sollen, damit mit den Pla- nungen in der erforderlichen Detailtiefe für die Baua ntragsstellung vor der in der Angelegenheit noch nötigen Ratsentscheidung voraussichtlich am 17.05.2017 begonnen werden kann. Der Betrag wird nach Projektfortschritt ausgezahlt und mit den Zuwendu ngen, die aus einem noch zu gewährenden Baukostenzuschuss zum Gesamtprojekt gezahlt werden sollen, verrechnet. Zur Finanzierung der Gesamtverlagerungskosten des Vereins wird auf die Vorlage V/0807/2015 vom 01.10.2015 (s.o.) verwiesen, in der für Maßnahmen zur Vereinsverlagerung bereits ein Ko stenblock kalkuliert wurde, der in der Gesamtfinanzierung zur 2. städt. Gesamtschule dergestalt Berücksicht i- gung fand, dass unter anderem diese Kosten in einem pauschalen Kostenansatz von 10.150.000,00 € enthalten sind. Unter der Voraussetzung, dass dem Verein der notwendige Betrag in Höhe von bis zu 200.000,00 € für die Beauftragung der Baugenehmigungs - und Fachplanerleistungen jetzt zugesichert werden - 3 - V/0236/2017 kann, beabsichtigt Shotokan bis Anfang Juni 2017 den Bauantrag vo llständig und prüffähig beim Bauordnungsamt einzureichen. Ausgehend von einem zweimonatigen Baugenehmigungszeitraum kann lt. Verein mit dem Bau des neuen Vereinsheimes im Januar 2018 begonnen werden. Für die Baufertigstellung hat der Verein einen 60wöchige n Zeitraum bis Anfang 2019 kalkuliert. Der U mzug des Vereins sowie der Gebäuderückbau des Altbestandes sind derzeit im Frühjahr 2019 vorgesehen. Nur mit der Bereitstellung der bis zu 200.000,00 € lassen sich die nötigen Planungen durch Shot okan um fast 2 Monate beschleunigen, so dass die auf dem bisherigen Erbbaurechtsgrundstück Shotokan geplante 4-fach-Sporthalle bei weiter erforderlichen Bauzeitoptimierungen sowohl auf Seiten Shot o- kan als auch auf Seiten der Stadt zeitgerecht fertiggestellt werden kann. Idealtypisch wäre es, wenn das neue Vereinsheim so rechtzeitig fertiggestellt wäre, dass nach Umzug des Vereins und Rückbau des Altbestandes im Januar 2019 mit dem Bau der 4 -fach-Sporthalle ent- sprechend der dafür vorgesehenen Zeitplanung begonnen werden könnte mit dem Ziel der Fertigstel- lung im August 2020. I.V. gez. Peck Stadtrat Unterschrift Anlagen: Lageplan
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Mauritz-Lindenweg
- Manfred-von-Richthofen-Straße 46a
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Details
- Aktenzeichen
- V/0236/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.03.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37