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V/0236/2017

2. städt. Gesamtschule - Übernahme und Bereitstellung der Kosten für die Erstellung einer baugenehmigungsreifen Planung zur Verlagerung des Sportvereins Shotokan Karate Dojo Münster e. V. (Shotokan) -

Vorlagen 15.03.2017

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 22.03.2017, TOP 5

Anlage1

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage1

571 Zeichen

Tor
6 Hainbuchen6ROLWlU
12365 4811
1012 91413 7
P|JOLFKHbauliche EntwicklungFDPð=XIDKUW(UVFKOLH‰XQJ(notwendige Breite ist bei derbaulichen Entwicklung zuEHUFNVLFKWLJHQ
Verzicht des erhaltenswertenBaumbestandes zugunstendes Baufeldes6,0 m
1,0 m
1,0 m
Plan Nr.:Anlage: Druck:
Abteilungsleiter:Amtsleiter:BrunsStoldt
Bearbeitet:Gezeichnet:
Index*HlQGHUWDatumInhaltBearbeiter
2OGHQEWWHO
11
Niesing
$PWIU*UQIOlFKHQXQGUmweltschutz
Stand:16.02.2016
0054_20150D‰VWDE1: 200
16.02.2016
BaumbewertungStadtbad Ost
STADTMThNSER
VerlagerungShotokan Karate Dojo0QVWHU

Beschlussvorlage

7016 Zeichen

V/0236/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Immobilienmanagement 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
2. städt. Gesamtschule - Übernahme und Bereitstellung der Kosten für die Erstellung einer 
baugenehmigungsreifen Planung zur Verlagerung des Sportvereins Shotokan Karate Dojo 
Münster e. V. (Shotokan) - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
22.03.2017 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Bereitstellung von Finanzmitteln in Höhe von bis zu 200.000,00 € an den Verein Shotokan Karate 
Dojo Münster e.V., Münster, für dessen kurzfristige Beauftragung von Architekten und Fachplanern 
zur Erstellung e iner baugenehmigungsreifen Planung einer neuen vereinseigenen Anlage auf einem 
städt. Grundstück am Mauritz -Lindenweg als Ersatz für den durch Bauvorhaben (4fach -Sporthalle) 
der 2. städt. Gesamtschule benötigten bisherigen Vereinsstandort an der Man fred-von-Richthofen-
Straße 46 wird zugestimmt.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Finanzmittel stehen wie folgt zur Verfügung:  
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement    
Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwe n-
dungen 
2017 200.000,00 €  
 
 
 
Begründung: 
 
Der Rat beauftragte in seiner Sitzung am 25.03.2015 (Vorlage V/0016/2015) die Verwaltung mit der 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0236/2017 
Auskunft erteilt: 
Herr Althues 
Ruf: 
492-2351 
E-Mail: 
Althues@stadt-muenster.de  
Datum: 
15.03.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0236/2017 
notwendigen synchronen Verlagerung des Sportvereins Shotokan zum Projektablauf der En twicklung 
der geplanten 2. städt. Gesamtschule und nahm am 11.11.2015 (Vorlage V/0807/2015) das zwinge n-
de Erfordernis einer Verlagerung des Vereins Shotokan für die Erric htung der 2. städt. Gesamtschule 
auf ein Grundstück im Umfeld des jetzigen Standortes sowie die  Machbarkeit eines Neubaus ei n-
schließlich der Berücksichtigung von Verlagerungskosten in der Gesamtfinanzierung für die Gesam t-
schulneubaumaßnahme zur Kenntnis. 
 
Der Rat nahm in seiner Sitzung am 22.02.2017 (V/1138/2016) das Ergebnis des nicht offenen Arch i-
tektenwettbewerbes zur Erlangung eines Vorplanungskonzeptes für die Errichtung der 2. städt ischen 
Gesamtschule zur Kenntnis. Der Haupt - und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 22.02.2017 
(Vorlage V/0028/2017) beschlossen, die Arbeitsgemeinschaft der Architekturbüros Farwick und Grote 
aus Ahaus mit dem Büro Club L94 Landschaftsarchitekten mit den Planungsleistungen zu beauftr a-
gen. 
 
Demnach ist vorgesehen, auf dem jetzigen Shotokan -Grundstück an der Manfred -von-Richthofen-
Straße 46a, an dem der Verein no ch bis zum 31.12.2060 ein Erbbaurecht hält, die 4 -fach-Sporthalle 
für die 2. städt. Gesamtschule zu errichten. 
 
Für die Verlagerung des Sportvereins wurde durch die Verwaltung ein Grundstück am Mauritz -
Lindenweg (nördlich des Hallenbades Ost und östlich des Gebäudes mit dem Stadtsportbund) verwal-
tungsintern geprüft und dem Sportverein Shotokan als Verlagerungsstandort angeboten (s. Anlage 1). 
Der Sportverein Shotokan hat diesen Standort im Rahmen von Verhandlungsg esprächen positiv zur 
Kenntnis genommen und in einer Mitgliederversammlung die Zustimmung für dieses Grundstück e r-
halten. 
 
Für die Planung und Realisierung des neuen Vereinsheims betraute der Verein neben dem in Mü n-
chen ansässigen Architekten Olufemi die Architektin Thiemann von htarchitektur, Mün ster. Weitere 
Verhandlungen sind noch zu führen, so dass voraussichtlich zur Ratssitzung am 17.05.2017 eine 
Gesamtvorlage zur Entscheidung vorgelegt werden kann.  
 
Der Verein erwartet neben der Entschädigung für den Gebäudealtbestand u.a. eine in Anlehnung a n 
die Münsteraner Sportförderrichtlinie bemessene 50%ige Förderung (Baukostenzuschuss) der Errich-
tungskosten für einen zukunftsorientierten und auf die steigende Mitgliederzahl ausgelegten Ne ubau 
auf dem Verlagerungsstandort. Der Verein ist nach eigener Au ssage finanziell nicht in der Lage, die 
jetzt für die Erarbeitung eines genehmigungsreifen Bauantrages nötigen Architektur- und Fachplaner-
leistungen ohne Kostentragung durch die Stadt zu beauftragen. 
 
Für den Neubau des neuen Vereinsgebäudes Shotokan einsc hließlich sämtlicher Nebenkosten 
(Fachplanungen, Erschließung usw.) fallen gem. einer ersten groben Anlaufkalkulation der Architektin 
Thiemann Baukosten in Höhe von rd. 2.210.000,00 € bezogen auf eine Bruttogrundfläche von max. 
700 qm an. Hierin enthalten sind die Kosten für die Erstellung eines genehmigungsreifen Bauantr a-
ges einschließlich der Fachwerksplanungen in Höhe von bis zu 200.000,00  €, deren Übernahme und 
Bereitstellung durch die Stadt dem Verein bereits jetzt zugesichert werden sollen, damit mit den Pla-
nungen in der erforderlichen Detailtiefe für die Baua ntragsstellung vor der in der Angelegenheit noch 
nötigen Ratsentscheidung voraussichtlich am 17.05.2017 begonnen werden kann. Der Betrag wird 
nach Projektfortschritt ausgezahlt und mit den Zuwendu ngen, die aus einem noch zu gewährenden 
Baukostenzuschuss zum Gesamtprojekt gezahlt werden sollen, verrechnet. 
 
Zur Finanzierung der Gesamtverlagerungskosten des Vereins wird auf die Vorlage V/0807/2015 vom 
01.10.2015 (s.o.) verwiesen, in der für Maßnahmen  zur Vereinsverlagerung bereits ein Ko stenblock 
kalkuliert wurde, der in der Gesamtfinanzierung zur 2. städt. Gesamtschule dergestalt Berücksicht i-
gung fand, dass unter anderem diese Kosten in einem pauschalen Kostenansatz von 10.150.000,00 
€ enthalten sind.  
 
Unter der Voraussetzung, dass dem Verein der notwendige Betrag in Höhe von bis zu 200.000,00 € 
für die Beauftragung der Baugenehmigungs - und Fachplanerleistungen jetzt zugesichert werden

- 3 - 
V/0236/2017 
kann, beabsichtigt Shotokan bis Anfang Juni 2017 den Bauantrag vo llständig und prüffähig beim 
Bauordnungsamt einzureichen. Ausgehend von einem zweimonatigen Baugenehmigungszeitraum 
kann lt. Verein mit dem Bau des neuen Vereinsheimes im Januar 2018 begonnen werden. Für die 
Baufertigstellung hat der Verein einen 60wöchige n Zeitraum bis Anfang 2019 kalkuliert. Der U mzug 
des Vereins sowie der Gebäuderückbau des Altbestandes sind derzeit im Frühjahr 2019 vorgesehen.  
 
Nur mit der Bereitstellung der bis zu 200.000,00 € lassen sich die nötigen Planungen durch Shot okan 
um fast 2 Monate beschleunigen, so dass die auf dem bisherigen Erbbaurechtsgrundstück Shotokan 
geplante 4-fach-Sporthalle bei weiter erforderlichen Bauzeitoptimierungen sowohl auf Seiten Shot o-
kan als auch auf Seiten der Stadt zeitgerecht fertiggestellt werden kann.  
 
Idealtypisch wäre es, wenn das neue Vereinsheim so rechtzeitig fertiggestellt wäre, dass nach Umzug 
des Vereins und Rückbau des Altbestandes im Januar 2019 mit dem Bau der 4 -fach-Sporthalle ent-
sprechend der dafür vorgesehenen Zeitplanung begonnen werden könnte mit dem Ziel der Fertigstel-
lung im August 2020.  
 
 
I.V. 
 
gez. 
Peck 
Stadtrat 
 
Unterschrift 
 
Anlagen: 
Lageplan

Beratungsverlauf (1)

22.03.2017 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Mauritz-Lindenweg
  • Manfred-von-Richthofen-Straße 46a

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Details

Aktenzeichen
V/0236/2017
Typ
Vorlagen
Datum
15.03.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37