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Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung des Mobilitätsausschusses vom 28.04.2026 (AN/0661/2026) betreffend "Sanierung der Neusser Landstraße (B9) in Köln-Worringen"
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 1453/2026 vom 03.06.2026
Stand: Am 16.06.2026 im Mobilitätsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle III/665/32 Vorlagen-Nummer 03.06.2026 1453/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Mobilitätsausschuss 16.06.2026 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung des Mobilitätsausschusses vom 28.04.2026 (AN/0661/2026) betreffend "Sanierung der Neusser Landstraße (B9) in Köln-Worringen" Die SPD-Fraktion bittet um die Beantwortung der folgenden Fragen: „1. Aus welchen Gründen ist es bei der Durchführung des ersten Bauabschnitts zu Verzöge- rungen gegenüber der ursprünglichen Zeitplanung gekommen? 2. Wie bewertet die Verwaltung die Tatsache, dass sich der erste Bauabschnitt nahezu derart verzögert hat? Ist eine solche Abweichung bei vergleichbaren Baumaßnahmen üblich oder worin liegen die Unterschiede zu anderen Baumaßnahmen, bei denen Zeitpläne eingehalten werden können? 3. Welche Konsequenzen zieht die Verwaltung aus den aufgetretenen Verzögerungen für zu- künftige Bauprojekte und für den weiteren Verlauf dieser Maßnahme im Bauabschnitt 2?“ Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, kurzfristig verkehrsberuhigende Maßnahmen in den betroffenen Wohngebieten umzusetzen, und wurden diese bereits eingeleitet bzw. wann ist das vorgesehen?“ Antwort der Verwaltung: Zu 1.) Die Verzögerungen resultieren aus einem Zusammenwirken mehrerer unvorhersehba- rer Faktoren und Ereignisse im Bauverlauf. Maßgeblich waren zusätzliche Versorgungsarbei- ten (Glasfaser- und Wasserleitungen mit Hausanschlüssen), schlechtere Baugrundverhält- nisse, u.a. mit Schadstoffen sowie witterungsbedingte Einflüsse, die sich negativ auf die Aus- führungszeit ausgewirkt haben. Zu 2.) Jede Baumaßnahme ist individuell und der geplante Bauablauf kann durch unvorher- sehbare Ereignisse negativ beeinflusst werden. Das Beseitigen von Behinderungen und Schwierigkeiten sowie die Abwicklung von nicht eingeplanten erforderlichen zusätzlichen Leis- tungen hängt bei jeder Maßnahme von vielen unterschiedlichen Faktoren und den verschiede- nen Beteiligten ab. Pauschale Lösungsansätze gibt es nicht. Im Zusammenwirken der am Bau Beteiligten kommt es dabei auf die individuellen Fähigkeiten, Erfahrungen und Interessen so- wie die einzuhaltenden Normen und gesetzlichen Vorgaben an. Mitunter können auf diese Weise massive Bauzeitverzögerungen auftreten. Ein direkter Vergleich mit anderen Baumaß- nahmen ist nicht möglich, da jede Baustelle individuell ist und unter ganz unterschiedlichen 2 Voraussetzungen durchgeführt wird. Zu 3.) Grundsätzlich werden die gewonnenen Erkenntnisse aus dem bisherigen Bauablauf zur Optimierung zukünftiger Bauprojekte und der weiteren Bauabschnitte in diesem Projekt heran- gezogen und in die Bauablaufplanung und Steuerung entsprechend übernommen. Für den Bauabschnitt 2 ist u. a. vorgesehen, dass die Arbeiten der RheinEnergie zur Wasser- leitungsverlegung entkoppelt werden, um keine zusätzliche Bauzeit zu verursachen. Dies be- deutet, dass die RheinEnergie ihre Arbeiten in allen folgenden Bauabschnitten vorlaufend ausführt und fertigstellt und erst danach die Straßenbauarbeiten beginnen. Damit ist sicherge- stellt, dass sich die beiden Baufelder nicht überschneiden. Gegenseitige Behinderungen sind hierdurch ausgeschlossen.. Des Weiteren werden die Erfahrungen im Umgang mit dem schlechten Baugrund genutzt, um zukünftig zügige Entscheidungen zur Durchführung der Erd- arbeiten und für die Herstellung des Planums zu gewährleisten. Um die Verkehrssicherheit im betroffenen Bereich zu gewährleisten, wurden bereits folgende verkehrsberuhigende Maßnahmen in den betroffenen Wohngebieten Maßnahmen umgesetzt: Aufbau einer großräumigen Umleitung Maßnahmen Lievergesberg: Einrichtung einer Einbahnstraße u. „Anlieger frei“-Regelung zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs. Anordnung von Halteverboten auf der Hackenbroicher Straße u. Lievergesberg Temporärer FGÜ auf der Baptiststraße Ampelanlagen an mehreren Standorten: Bruchstraße – Senfweg Bruchstraße – Walter- Dodde-Weg Bruchstraße – Sankt-Tönnis-Straße Darüber hinaus wird seitens der Polizei die Einhaltung dieser Regelungen im Rahmen ihrer personellen Kapazitäten durch verstärkte Kontrollen sichergestellt. Mit der für Anfang Juli geplanten Fertigstellung und verkehrlichen Freigabe des ersten Bauab- schnitts und der Wiederanbindung der Neusser Landstraße ist zudem eine deutliche Entlas- tung des Wohngebiets vom Durchgangsverkehr zu erwarten. Gez. Egerer
Beratungsverlauf
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