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1453/2026

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung des Mobilitätsausschusses vom 28.04.2026 (AN/0661/2026) betreffend "Sanierung der Neusser Landstraße (B9) in Köln-Worringen"

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 03.06.2026

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Nächste Beratung: Mobilitätsausschuss, Sitzung am 16.06.2026

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4546 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/665/32 
 
Vorlagen-Nummer 03.06.2026 
 1453/2026 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Mobilitätsausschuss 16.06.2026 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung des 
Mobilitätsausschusses vom 28.04.2026 (AN/0661/2026) betreffend "Sanierung der 
Neusser Landstraße (B9) in Köln-Worringen" 
 
Die SPD-Fraktion bittet um die Beantwortung der folgenden Fragen: 
 
„1. Aus welchen Gründen ist es bei der Durchführung des ersten Bauabschnitts zu Verzöge-
rungen gegenüber der ursprünglichen Zeitplanung gekommen? 
 
2. Wie bewertet die Verwaltung die Tatsache, dass sich der erste Bauabschnitt nahezu derart 
verzögert hat? Ist eine solche Abweichung bei vergleichbaren Baumaßnahmen üblich oder 
worin liegen die Unterschiede zu anderen Baumaßnahmen, bei denen Zeitpläne eingehalten 
werden können? 
 
3. Welche Konsequenzen zieht die Verwaltung aus den aufgetretenen Verzögerungen für zu-
künftige Bauprojekte und für den weiteren Verlauf dieser Maßnahme im Bauabschnitt 2?“ 
Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, kurzfristig verkehrsberuhigende Maßnahmen in 
den betroffenen Wohngebieten umzusetzen, und wurden diese bereits eingeleitet bzw. wann 
ist das vorgesehen?“ 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu 1.) Die Verzögerungen resultieren aus einem Zusammenwirken mehrerer unvorhersehba-
rer Faktoren und Ereignisse im Bauverlauf. Maßgeblich waren zusätzliche Versorgungsarbei-
ten (Glasfaser- und Wasserleitungen mit Hausanschlüssen), schlechtere Baugrundverhält-
nisse, u.a. mit Schadstoffen sowie witterungsbedingte Einflüsse, die sich negativ auf die Aus-
führungszeit ausgewirkt haben. 
 
 
Zu 2.) Jede Baumaßnahme ist individuell und der geplante Bauablauf kann durch unvorher-
sehbare Ereignisse negativ beeinflusst werden. Das Beseitigen von Behinderungen und 
Schwierigkeiten sowie die Abwicklung von nicht eingeplanten erforderlichen zusätzlichen Leis-
tungen hängt bei jeder Maßnahme von vielen unterschiedlichen Faktoren und den verschiede-
nen Beteiligten ab. Pauschale Lösungsansätze gibt es nicht. Im Zusammenwirken der am Bau 
Beteiligten kommt es dabei auf die individuellen Fähigkeiten, Erfahrungen und Interessen so-
wie die einzuhaltenden Normen und gesetzlichen Vorgaben an. Mitunter können auf diese 
Weise massive Bauzeitverzögerungen auftreten. Ein direkter Vergleich mit anderen Baumaß-
nahmen ist nicht möglich, da jede Baustelle individuell ist und unter ganz unterschiedlichen

2 
 
Voraussetzungen durchgeführt wird. 
 
 
Zu 3.) Grundsätzlich werden die gewonnenen Erkenntnisse aus dem bisherigen Bauablauf zur 
Optimierung zukünftiger Bauprojekte und der weiteren Bauabschnitte in diesem Projekt heran-
gezogen und in die Bauablaufplanung und Steuerung entsprechend übernommen. 
 
Für den Bauabschnitt 2 ist u. a. vorgesehen, dass die Arbeiten der RheinEnergie zur Wasser-
leitungsverlegung entkoppelt werden, um keine zusätzliche Bauzeit zu verursachen. Dies be-
deutet, dass die RheinEnergie ihre Arbeiten in allen folgenden Bauabschnitten vorlaufend 
ausführt und fertigstellt und erst danach die Straßenbauarbeiten beginnen. Damit ist sicherge-
stellt, dass sich die beiden Baufelder nicht überschneiden. Gegenseitige Behinderungen sind 
hierdurch ausgeschlossen.. Des Weiteren werden die Erfahrungen im Umgang mit dem 
schlechten Baugrund genutzt, um zukünftig zügige Entscheidungen zur Durchführung der Erd-
arbeiten und für die Herstellung des Planums zu gewährleisten. 
 
Um die Verkehrssicherheit im betroffenen Bereich zu gewährleisten, wurden bereits folgende 
verkehrsberuhigende Maßnahmen in den betroffenen Wohngebieten Maßnahmen umgesetzt: 
 
 Aufbau einer großräumigen Umleitung 
 Maßnahmen Lievergesberg: 
Einrichtung einer Einbahnstraße u. „Anlieger frei“-Regelung zur Reduzierung des 
Durchgangsverkehrs. 
 Anordnung von Halteverboten auf der Hackenbroicher Straße u. Lievergesberg 
 Temporärer FGÜ auf der Baptiststraße 
 Ampelanlagen an mehreren Standorten:  
Bruchstraße – Senfweg 
Bruchstraße – Walter- Dodde-Weg  
Bruchstraße – Sankt-Tönnis-Straße  
 
Darüber hinaus wird seitens der Polizei die Einhaltung dieser Regelungen im Rahmen ihrer 
personellen Kapazitäten durch verstärkte Kontrollen sichergestellt.  
 
Mit der für Anfang Juli geplanten Fertigstellung und verkehrlichen Freigabe des ersten Bauab-
schnitts und der Wiederanbindung der Neusser Landstraße ist zudem eine deutliche Entlas-
tung des Wohngebiets vom Durchgangsverkehr zu erwarten.  
 
Gez. Egerer

Beratungsverlauf (1)

16.06.2026 Mobilitätsausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1453/2026
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
03.06.2026
Erstellt
15.05.2026 07:10