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Eventuelle Ausübung / Nichtausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechtes gemäß § 25 Abs.1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) bezogen auf den Grundbesitz Gemarkung Anrath, Flur 23, Flurstück 266

Sitzungsvorlage 21/22 vom 23.02.2021

Stand: Am 23.02.2021 im Rat beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 23.02.2021

    Rat

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