1893/2026
Schutz vor heimlichen Aufnahmen: Smart Glasses in Schwimmbädern wie Potsdam verbieten
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Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle IV/52/520 Vorlagen-Nummer 26.06.2026 1893/2026 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 29.06.2026 Schutz vor heimlichen Aufnahmen: Smart Glasses in Schwimmbädern wie Potsdam verbieten Für die Sitzung des Ausschusses für die Gleichstellung von Frauen und Männern vom 29.06.2026 ließen die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Rat der Stadt Köln / die SPD-Frak- tion im Rat der Stadt Köln / DIE LINKE Fraktion im Rat der Stadt Köln sowie die Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln folgenden Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates auf die Ta- gesordnung setzen (AN/1065/2026): Beschluss: 1. Die Verwaltung wird gebeten, sich gegenüber der KölnBäder GmbH dafür einzusetzen, die Haus- und Nutzungsordnung der KölnBäder GmbH dahingehend anzupassen, dass das Mitführen von Smart Glasses sowie vergleichbaren tragbaren oder getarnten Endgeräten mit integrierter Kamera-, Foto-, Video- oder Aufnahmefunktion in den Schwimmbädern un- tersagt wird. Die Nutzung von Smartphones bleibt von dieser Regelung unberührt; für sie gelten weiterhin die bestehenden Bestimmungen der Haus- und Nutzungsordnung der KölnBäder GmbH. 2. Zudem wird die Verwaltung gebeten, gemeinsam mit der KölnBäder GmbH zu prüfen, wel- che Maßnahmen zur Information der Badegäste sowie zur Sensibilisierung und Schulung des Personals erforderlich sind, um die Einhaltung entsprechender Regelungen sicherzu- stellen. Begründung: Smart Glasses und vergleichbare tragbare Endgeräte mit integrierter Kamera- oder Aufnah- mefunktion verbreiten sich zunehmend. Diese Geräte ermöglichen das unauffällige Anfertigen von Bild- und Videoaufnahmen, ohne dass betroffene Personen dies unmittelbar erkennen können. Derzeit werden Aufnahmen zunehmend in sozialen Medien veröffentlicht, ohne dass die Betroffenen davon wissen oder ihre Zustimmung erteilt haben. Dies stellt einen schwer- wiegenden Eingriff in die Privatsphäre dar. Insbesondere in Schwimmbädern, Saunen und vergleichbaren Einrichtungen besteht ein erhöhtes Schutzbedürfnis der Privatsphäre. Bade- gäste befinden sich dort in einer besonders sensiblen Situation, da sie typischerweise Bade- bekleidung tragen und ein berechtigtes Interesse an einem geschützten und unbeobachteten Aufenthalt haben. Dies betrifft insbesondere Frauen, Mädchen, Kinder und Jugendliche. Aktu- ell hat die Stadt Potsdam aus diesen Gründen angekündigt, Smart Glasses mit Kamerafunk- tion in ihren Badeeinrichtungen ausdrücklich zu untersagen. 2 Die Haus- und Nutzungsordnung der KölnBäder GmbH wird laufend an gesellschaftliche und technische Entwicklungen angepasst. Die neue Anpassung passt auch gut zur Initiative „Ich sag’s“, die von der KölnBäder GmbH zusammen mit Organisationen wie Zartbitter e. V. ins Leben gerufen wurde, um Kinder und Jugendliche in Schwimmbädern vor sexueller Belästi- gung und Grenzverletzungen zu schützen. Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung hat die KölnBäder GmbH um Stellungnahme gebeten, die wie folgt lautet: „In unseren Einrichtungen gilt grundsätzlich ein Verbot von Foto- und Videoaufnahmen. Die- ses schließt auch Smart Glasses mit Kamera- oder Aufnahmefunktion ein. Die Haus- und Nutzungsordnung der KölnBäder wird derzeit überarbeitet. In diesem Zuge ist bereits vorgesehen auch das Thema Smart Glasses ausdrücklich aufzunehmen. In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass sobald unsere Mitarbeitenden oder Badegäste Hinweise auf unerlaubte Aufnahmen erhalten oder entsprechende Verstöße feststellen, die üblichen Maßnahmen der KölnBäder greifen. Je nach Einzelfall reicht dies von einem Hinweis oder einer Ermahnung bis hin zum Verweis aus der Einrichtung. Wie in der Anfrage bereits erwähnt, führen wir erfolgreich unsere Kampagne „Ich sag’s!“. Gäste, die sich unwohl fühlen oder eine mögliche Belästigung beobachten, können sich jeder- zeit vertrauensvoll an unser Personal wenden. Unsere Mitarbeitenden sind geschult, solchen Hinweisen nachzugehen und entsprechend zu handeln.“ Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 1893/2026
- Typ
- Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss)
- Datum
- 26.06.2026
- Erstellt
- 22.06.2026 15:37