0034/2026
Wahl der Seniorenvertretung der Stadt Köln 2026
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle V/503/1 Vorlagen-Nummer 02.02.2026 0034/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik 09.02.2026 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 23.02.2026 Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 24.02.2026 Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 26.02.2026 Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik 02.03.2026 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 09.03.2026 Bezirksvertretung 7 (Porz) 10.03.2026 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 12.03.2026 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 12.03.2026 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 12.03.2026 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 12.03.2026 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 16.03.2026 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 16.03.2026 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 16.03.2026 Wahl der Seniorenvertretung der Stadt Köln 2026 Die Stadt Köln wirkt seit nunmehr 50 Jahren auf eine intensive Beteiligung ihrer älte- ren Einwohner*innen an den kommunalen Willensbildungsprozessen hin. Sie bejaht ausdrücklich eine aktive und selbstbestimmte Beteiligung der älteren Menschen an der Gestaltung ihrer Lebensverhältnisse. Deshalb fasste der Rat der Stadt Köln im Oktober 1976 den Beschluss, in den neun Kölner Stadtbezirken Seniorenvertretungen einzurichten und in einer Seniorenvertre- tungswahl wählen zu lassen. 1978 wurde die erste Wahl der Seniorenvertretung der Stadt Köln durchgeführt. Die Seniorenvertretung der Stadt Köln wird in allgemeiner, 2 unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für die Dauer von fünf Jahren ge- wählt. Die Seniorenvertretung vertritt die Interessen der ab 60-Jährigen gegenüber der Stadt Köln sowie gegenüber den Trägern der Senior*innenarbeit und sonstigen Einrichtun- gen. Sie berät die Angehörigen der älteren Generationen über die individuellen Mög- lichkeiten und Entwicklungen der Senior*innenpolitik. Die Seniorenvertretung berät Politik und Verwaltung sowie Träger der Senior*innenarbeit und sonstige Einrichtun- gen im Vorfeld von Entscheidungen über Planungen und Maßnahmen mit Relevanz für die ältere Generation. Zeitraum der Wahl Die Wahlperiode der derzeit amtierenden Seniorenvertretung der Stadt Köln endet mit Ablauf des 31.12.2026. Aus diesem Grund ist im letzten Quartal dieses Jahres die Se- niorenvertretung der Stadt Köln in Urwahl neu zu wählen. Diese wird als Briefwahl durchgeführt, um allen Wahlberechtigten die Teilnahme zu ermöglichen. Der 23. No- vember 2026 wurde als Wahltag festgelegt. An diesem Tag endet um 16 Uhr die Ab- gabefrist der Wahlbriefe. Wahlberechtigte Nach § 3 der voraussichtlich im März 2026 durch den Rat zu beschließenden Wahl- ordnung für die Wahl der Seniorenvertretung der Stadt Köln sind alle Kölner Einwoh- ner*innen im Sinne des § 21 Gemeindeordnung NRW wahlberechtigt, die am Wahltag das 60. Lebensjahr vollendet haben und seit dem 35. Tag vor der Wahl ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, im Wahlgebiet haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten. Das sind 269.037 Menschen (Stand 31.12.2024). Auch die 41.128 (Stand 31.12.2024) in Köln lebenden Einwohner*innen mit ausländi- scher Staatsangehörigkeit ab 60 Jahren sind aktiv und passiv wahlberechtigt, 16,79 % mehr als bei der Wahl 2021. Der Anteil dieser Wahlberechtigten an der Gesamtzahl der Wahlberechtigten beträgt 15,29 %. Um die Beteiligung der älteren Bürger*innen mit ausländischer Staatsangehörigkeit besonders zu fördern, sind in der Wahlordnung weiterhin besondere Regelungen vorhanden. Kandidatur Kandidieren kann jede wahlberechtigte Person, die mindestens 3 Monate vor dem Wahltag mit Hauptwohnung im Wahlkreis (Stadtbezirk) gemeldet ist. Für eine Kandi- datur ist bei dem Wahlamt der Stadt Köln ein Wahlvorschlag einzureichen. Wahlkreise Für jeden Stadtbezirk wird ein Wahlkreis gebildet. In einem Wahlkreis sind die fünf Kandidierenden gewählt, die den höchsten Anteil an Stimmen auf sich vereinigen. Die restlichen Bewerbenden bilden in der Reihenfolge der auf sie entfallenen Stimmen eine Reserveliste. Verfügen die fünf gewählten Seniorenvertreter*innen im Wahlkreis ausschließlich über deutsche Staatsangehörigkeiten, wird die Seniorenvertretung um ein sechstes Mitglied erweitert, das neben der deutschen auch oder nur eine ausländi- sche Staatsangehörigkeit besitzt, wenn mindestens zwei entsprechende Bewerbende im Wahlkreis kandidiert haben. Gewähltes Mitglied ist in diesem Fall, wer die höchste Stimmenzahl erreicht hat. Die rangnächste kandidierende Person, die nur oder auch eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, wird in die Reserveliste als mögliche nachfolgende Person aufgenommen. Öffentlichkeitsarbeit Die Verwaltung wird über die formal notwendigen Veröffentlichungen hinaus durch ge- eignete Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit die Wahl der Seniorenvertretung in ein 3 größeres Bewusstsein der Bevölkerung rücken. Die erste Phase von Juni bis Septem- ber 2026 zielt auf die Gewinnung von Kandidierenden für die Wahl ab. Die zweite Phase ab Mitte Oktober 2026 verfolgt das Ziel einer möglichst hohen Wahlbeteiligung. Federführung und beteiligte Ämter Federführend bei allen technischen Fragen der Durchführung und Organisation der Wahl einschließlich der öffentlichen Bekanntmachungen ist das Wahlamt der Stadt Köln. Federführend hinsichtlich der Wahlausschusssitzungen sowie bei der Öffentlich- keitsarbeit ist das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren. Einbezogen in die Vorberei- tung der Öffentlichkeitsarbeit werden neben dem Wahlamt auch das Amt für Integra- tion und Vielfalt sowie die amtierende Seniorenvertretung der Stadt Köln. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (14)
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Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0034/2026
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 02.02.2026
- Erstellt
- 06.01.2026 14:23