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2016/0365

Sanierungsgebiet 'Westlichen Innenstadt - Mollerstadt' - Implementierung eines Sanierungsmanagements zur Umsetzung des Integrierten Quartierkonzeptes zur energetischen Sanierung

Magistratsvorlage 24.08.2016

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2016/0365

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
21.09.2016 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2016/0365 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle:  061-001-3020 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  6110-41 Sachkonto: 6779000 
  
 
Betreff: Sanierungsgebiet "Westlichen Innenstadt - Mollerstadt" - Implementierung eines 
Sanierungsmanagements zur Umsetzung des Integrierten Quartierkonzeptes zur 
energetischen Sanierung  
 
Vorlage vom: 24.08.2016 
 
Beschlussvorschlag : 
Mit Datum vom 30.12.2013 hatte die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, unter der 
Voraussetzung der Förderfähigkeit , ein Sanierungsmanagement für drei Jahre zu implementieren.  
Mit dem Projekt kann in 2017 begonnen werd en, so dass die Mittel in den Ergebnishaushalt 
einzustellen sind. Die Programmlaufzeit kann bei Bedarf auf 5 Jahre verlängert werden. Die 
Finanzierung geht von dieser Option aus.  
 
 
 
Anlagen:

- 2 - 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  
 
In ihrer Sitzung am 30.12.2013 hatte die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, unter 
der Maßgabe der För derfähigkeit, ein Sanierungsmanagement zu implementieren.  
Entsprechend dem Maßnahmenkatalog aus dem ebenfalls in dieser Sitzung beschlossenen 
Integrierten Quartierkonzeptes zur energetischen Sanierung der Mollerstadt soll das 
Sanierungsmanagement in den Ha ndlungsfeldern  
 
 Energetische Sanierung  
 Maßnahmen zur Klimaanpassung  
 Klimafreundliche Mobilität sowie  
 Nutzersensibilisierung  
 
tätig werden.  
 
Handlungsfeld 1:  
Durchführung von Informationsveranstaltungen mit anschließender Einzelberatung für 
Private in den B ereichen: 
 
 Austausch von Ölheizungen durch Gas – Brennwert- Heizungen 
 Einsatz von Blockheizkraftwerken  
 Einsatz von Solarthermischen - und Photovoltaikanlagen  
 Fassaden– und Dachdämmung sowie Fensteraustausch  
 Hydraulischer Abgleich  
 Energieeffiziente Haustechn ik 
 Förderung der Bildung von Energiegenossenschaften  
 Erstellung von Förderrichtlinien im Bereich der energetischen Gebäudemodernisierung  
 
Handlungsfeld 2:  
 
 Erstellung eines Gestaltungskonzeptes für grüne Straßen und Plätze  
 Informationsveranstaltungen und E inzelberatung für Private zur Dachbegrünung  
 Informationsveranstaltungen und Einzelberatung für Private zu Hofgestaltung und 
Fassadenbegrünung  
 
Handlungsfeld 3:  
Unterstützung der Verwaltung bei  
 
 der Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED -Leuchten 
 der baulichen Umsetzung von Hauptrouten für Radfahrer und Fußgänger  
 der Einrichtung neuer Fahrradabstellanlagen  
 der Einrichtung zentraler Standorte eines Fahrradvermietsystems  
 der Einrichtung von Ladesäulen für Elektroautos  
 der Ausweitung von Carsharing -Standorten 
 der Erarbeitung einer Einschränkungssatzung zur Stellplatzverordnung/Änderung der 
Stellplatzverordnung

- 4 - 
 
Handlungsfeld 4:  
 
 Nutzersensibilisierung über eine eigene Internetseite, Sprechstunden, Broschüren, 
Veranstaltungen, Entwicklung eines Logos, Wettbew erbe zu Begrünungsmaßnahmen, 
Plakettenauszeichnung gelungener Projekte etc.  
 
Nach den ersten Erfahrungsjahren hat die KfW Abstand davon genommen, dass diese 
Aufgaben von einem einzigen Sanie rungsmanager erfüllt werden können . Insoweit ist es nun 
möglich, Büros und /oder Bürogemeinschaften interdisziplinär mit der Aufgabe zu betrauen.  
Des Weiteren hat die KfW den Förderzeitraum von drei auf optional fünf Jahre erweitert. 
Gegenüber des vorgenannten Beschlusses ändert sich damit auch die Gesamtfinanzierung. 
Die maximale Fördersumme beläuft sich nicht mehr auf 150.000, -€ sondern auf 250.000, -€ 
zu Gesamtkosten i.H.v . nicht mehr 230.000, -€ sondern rd. 385.000,-€. 
Unter weiteren möglichen Einsätzen von Städtebaufördermitteln beläuft sich der zusätzliche 
Eigenanteil der Kommune dann nicht mehr auf rd. 8.600,-€ für drei Jahre sondern auf  
14.400,-€ für fünf Jahre.  
Zur Programmfinanzierung ist von 2017 -2021 jährlich ein Ertrag i.H.v. 50.000, € zu einem 
Aufwand i.H.v.  53.000, € einzuplanen 
 
 
 
 
Dezernat III       Dezernat IV 
i.V. 
 
 
 
 
Jochen Partsch       André Schellenberg  
Oberbürgermeister       Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (5)

TOP 4
TOP 4 beschließend
TOP 513
TOP 28
TOP 3

Details

Vorlagen-Nr.
2016/0365
Typ
Magistratsvorlage
Datum
24.08.2016
Erstellt
29.09.2026 00:00