2016/0365
Sanierungsgebiet 'Westlichen Innenstadt - Mollerstadt' - Implementierung eines Sanierungsmanagements zur Umsetzung des Integrierten Quartierkonzeptes zur energetischen Sanierung
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2016/0365
4728 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
21.09.2016
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2016/0365
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-001-3020 Investitionsnummer:
Kostenträger: 6110-41 Sachkonto: 6779000
Betreff: Sanierungsgebiet "Westlichen Innenstadt - Mollerstadt" - Implementierung eines
Sanierungsmanagements zur Umsetzung des Integrierten Quartierkonzeptes zur
energetischen Sanierung
Vorlage vom: 24.08.2016
Beschlussvorschlag :
Mit Datum vom 30.12.2013 hatte die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, unter der
Voraussetzung der Förderfähigkeit , ein Sanierungsmanagement für drei Jahre zu implementieren.
Mit dem Projekt kann in 2017 begonnen werd en, so dass die Mittel in den Ergebnishaushalt
einzustellen sind. Die Programmlaufzeit kann bei Bedarf auf 5 Jahre verlängert werden. Die
Finanzierung geht von dieser Option aus.
Anlagen:
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom
In ihrer Sitzung am 30.12.2013 hatte die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, unter
der Maßgabe der För derfähigkeit, ein Sanierungsmanagement zu implementieren.
Entsprechend dem Maßnahmenkatalog aus dem ebenfalls in dieser Sitzung beschlossenen
Integrierten Quartierkonzeptes zur energetischen Sanierung der Mollerstadt soll das
Sanierungsmanagement in den Ha ndlungsfeldern
Energetische Sanierung
Maßnahmen zur Klimaanpassung
Klimafreundliche Mobilität sowie
Nutzersensibilisierung
tätig werden.
Handlungsfeld 1:
Durchführung von Informationsveranstaltungen mit anschließender Einzelberatung für
Private in den B ereichen:
Austausch von Ölheizungen durch Gas – Brennwert- Heizungen
Einsatz von Blockheizkraftwerken
Einsatz von Solarthermischen - und Photovoltaikanlagen
Fassaden– und Dachdämmung sowie Fensteraustausch
Hydraulischer Abgleich
Energieeffiziente Haustechn ik
Förderung der Bildung von Energiegenossenschaften
Erstellung von Förderrichtlinien im Bereich der energetischen Gebäudemodernisierung
Handlungsfeld 2:
Erstellung eines Gestaltungskonzeptes für grüne Straßen und Plätze
Informationsveranstaltungen und E inzelberatung für Private zur Dachbegrünung
Informationsveranstaltungen und Einzelberatung für Private zu Hofgestaltung und
Fassadenbegrünung
Handlungsfeld 3:
Unterstützung der Verwaltung bei
der Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED -Leuchten
der baulichen Umsetzung von Hauptrouten für Radfahrer und Fußgänger
der Einrichtung neuer Fahrradabstellanlagen
der Einrichtung zentraler Standorte eines Fahrradvermietsystems
der Einrichtung von Ladesäulen für Elektroautos
der Ausweitung von Carsharing -Standorten
der Erarbeitung einer Einschränkungssatzung zur Stellplatzverordnung/Änderung der
Stellplatzverordnung
- 4 -
Handlungsfeld 4:
Nutzersensibilisierung über eine eigene Internetseite, Sprechstunden, Broschüren,
Veranstaltungen, Entwicklung eines Logos, Wettbew erbe zu Begrünungsmaßnahmen,
Plakettenauszeichnung gelungener Projekte etc.
Nach den ersten Erfahrungsjahren hat die KfW Abstand davon genommen, dass diese
Aufgaben von einem einzigen Sanie rungsmanager erfüllt werden können . Insoweit ist es nun
möglich, Büros und /oder Bürogemeinschaften interdisziplinär mit der Aufgabe zu betrauen.
Des Weiteren hat die KfW den Förderzeitraum von drei auf optional fünf Jahre erweitert.
Gegenüber des vorgenannten Beschlusses ändert sich damit auch die Gesamtfinanzierung.
Die maximale Fördersumme beläuft sich nicht mehr auf 150.000, -€ sondern auf 250.000, -€
zu Gesamtkosten i.H.v . nicht mehr 230.000, -€ sondern rd. 385.000,-€.
Unter weiteren möglichen Einsätzen von Städtebaufördermitteln beläuft sich der zusätzliche
Eigenanteil der Kommune dann nicht mehr auf rd. 8.600,-€ für drei Jahre sondern auf
14.400,-€ für fünf Jahre.
Zur Programmfinanzierung ist von 2017 -2021 jährlich ein Ertrag i.H.v. 50.000, € zu einem
Aufwand i.H.v. 53.000, € einzuplanen
Dezernat III Dezernat IV
i.V.
Jochen Partsch André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (5)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2016/0365
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 24.08.2016
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00