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A-R/0049/2019

Schwimmangebot in Münster ausbauen

Antrag an den Rat 28.01.2020

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a-r-0049-2019-Schwimmangebot in Münster ausbauen

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a-r-0049-2019-Schwimmangebot in Münster ausbauen

8512 Zeichen

Antrag an den Rat Nr.: A-R/0049/2019 
 
AfD -Ratsgruppe Münster  Mitglieder    
Leostraße 16 B  
48153 Münster 
Marrtin Schiller (Sprecher)  
Richard Frederik Mol 
  +49(251) 60688623  
 
 martin.schiller@afd-muenster.de 
www. afd -muenster.de  
 
 
Schwimmangebot in Münster 
ausbauen 
AfD -Ratsgruppe  
im Rat der Stadt Münster 
 
Leostr. 16-B 
 
48153 Münster 
Tel. (0251) 60688623 
martin.schiller@afd-muenster.de 
 
Antrag an den Rat der Stadt Münster 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
1.  Die Verwaltung wird aufgefordert dem Rat jährlichen einen Bäder-Bericht vorzulegen. 
Der Bericht stellt in einer Übersicht die vorhandenen Schwimmbäder dar. Liefert 
statistische Daten, wie Öffnungszeiten, Zahle der Besucher etc. Ebenso liefert der Bericht 
einen Überblick über den baulichen Zustand der Bäder. 
2.  Die Schwimmfähigkeit der Bevölkerung zu erhalten, wird eine vorrangige Aufgabe der 
kommunalen Daseinsvorsorge. Die vorhandenen Schwimmbäder in Münster sind 
deshalb vollumfänglich zu erhalten. Der Rat spricht sich gegen die Schließung von 
weiteren Bädern aus. 
3.  Der schulische Schwimmunterricht ist ein elementarer Baustein, um Kindern das 
Schwimmen beizubringen. Das Schulschwimmen muss um außerschulischen 
Schwimmunterricht ergänzt werden. 
4.  Die Stadt Münster führt ein Förderprogramm zur Schwimmfähigkeit für Kleinkinder und 
Kinder im Vorschulalter ein. Ziel dieses Programms ist es Kinder ab 3 Monaten an das 
Wasser zu gewöhnen. Und bereits bei Kindern im Vorschulalter regelmäßig die 
Schwimmfähigkeit zu üben. 
5.  Das Schließen von Bädern und die Umwidmung in sogenannte „Spassbäder“ haben einen 
negativen Effekt auf die Schwimmfähigkeit der allgemeinen Bevölkerung. 
6.  Durch den Zuwachs der Bevölkerung entsteht ein neuer Bedarf an Sportstätten. Die 
Verwaltung prüft deshalb die Notwendigkeit der Errichtung neuer Schwimmbäder in den 
Stadtteilen Gievenbeck und Gremmendorf. Hierbei prüft die Verwaltung insbesondere, 
ob das Sportangebot im Stadtteil Gievenbeck durch ein Naturbad erweitert werden 
kann. 
7.  Die Verwaltung prüft die Entlohnungsstruktur der städtischen Angestellten in den 
Bädern. Zudem zeigt die Verwaltung gegenüber dem Rat auf, wie in Zukunft genügend 
fachlich qualifiziertes Personal für die städtischen Sportstätten gewonnen werden kann. 
 
Begründung 
Zu Punkt 1: Der Rat braucht verlässliche Informationen, um sachgerecht entscheiden zu 
können. In den letzten Jahren wurden mehrere Instrumente eingeführt, um dieses Ziel

zu erreichen. Eine Maßnahme ist ein jährlicher Bericht. Indem die Fachabteilung der 
Verwaltung über ihre Arbeit berichtet. Dieses Instrument erfüllt damit gleich mehrere 
Funktionen. Zum einen macht es der Fachverwaltung selbst klar, wo sie steht und 
welche Prioritäten sie verfolgt. Ebenso dient es der Information von Öffentlichkeit und 
politischen Gremien. Für letztere ist ein solcher Bericht zudem Grundlage für 
weitergehende Entscheidungen. 
Denn die Bäderlandschaft in Münster muss dringend weiterentwickelt werden. Hierüber 
besteht weitgehend politischer Konsens. Damit dies möglich wird, braucht es einen 
jährlichen Bericht über den Zustand der Bäder. Indem insbesondere in einem 
ausführlichen Statistikteil die Situation der einzelnen Bäder dargestellt wird. Hierbei wird 
insbesondere auch auf den baulichen Zustand der einzelnen Bäder eingegangen. 
 
Zu Punkt 2: Im Jahr 1990 konnten gut 90% der Kinder im Alter von 10 Jahren 
schwimmen. Ein Kind kann schwimmen, wenn es die Disziplinen des 
Jugendschwimmabzeichens Bronze (Freischwimmer) erfüllen kann. Mittlerweile können 
60% der Grundschülerinnen und Grundschüler im Alter bis 10 Jahren nicht mehr richtig 
schwimmen und sich über Wasser halten. Ursachen sehen die Experten in fehlenden 
Schwimmflächen, langen Anfahrtszeiten, unzureichendem Schwimmunterricht und im 
veränderten Freizeitverhalten der Bürgerinnen und Bürger. Eines der größten Probleme 
beginnt bereits im Kindesalter. Denn jede vierte Grundschule hat keinen Zugang zu 
einem Schwimmbad. 
Vor diesem Hintergrund wird die Wiedergewinnung der Schwimmfähigkeit von breiten 
Schichten der Bevölkerung eine wichtige politische Aufgabe. Es gilt den Trend der 
rapiden Abnahme der Schwimmfähigkeit zu stoppen. Kinder und Schüler müssen wieder 
lernen, richtig schwimmen zu können.  
Um dieses Ziel zu erreichen ist der Erhalt der vorhandenen Infrastruktur an Bädern 
notwendig. Die Schließung von Bädern ist kontraproduktiv. Sie steht diesem Ziel 
diametral entgegen. Der Rat spricht sich deshalb für den erhalt der vorhandenen 
Bäderinfrastruktur in Münster aus.  
Die Umwandlung und Errichtung von Bädern zu sogenannten „Spassbädern“ ist daher 
kontraproduktiv. Notwendig ist vielmehr zeitnah den Bau von weiteren Bädern zur 
Daseinsvorsorge zu prüfen. 
Zu Punkt 3: Eigentlich sollte es das vorrangige Ziel von Eltern sein, ihren Kindern das 
schwimmen beizubringen. Dies ist heute jedoch oft aus beruflichen, familiären oder 
finanziellen Gründen nicht mehr möglich. DIE KIGGS-Studie des Robert-Koch-Institut 
hat zudem gezeigt, dass die Wahrscheinlichkeit nicht richtig schwimmen zu lernen 
steigt, wenn der soziale Status der Familie niedrig ist oder die Eltern einen 
Migrationshintergrund haben. 
Umso wichtiger ist es daher, dass Kinder bis zum 10.Lebensjahr in der Schule das 
Schwimmen lernen. Vor dem Hintergrund der veränderten gesellschaftlichen 
Entwicklungen muss der Schwimmunterricht in der Schule daher eine höhere Priorität 
erhalten. 
Zu Punkt 4: Jedes Kind muss schwimmen können. Das ist in unserer Gesellschaft eine 
Notwendigkeit. Denn wer nicht schwimmen kann, der droht im Notfall zu ertrinken. 
Schwimmen zu können ist eine zwingend notwendige Kulturtechnik in Deutschland.

Daher gilt es bereits kleine Babys an das Wasser zu gewöhnen. Dies durch Kurse und 
Förderprogramme von Kindern und Eltern, um die Kinder an das Wasser zu gewöhnen. 
Ebenso sollen Kinder im Vorschulalter bereits lernen sich sicher im Wasser zu bewegen. 
Altersgerechte Schwimmkurse für diese Kinder sind daher zu prüfen. 
 
Zu Punkt 5: Wo „Spassbäder“ errichtet werden, müssen normale Schwimmbäder 
schliessen. Dies hat eindeutig einen stark negativen Effekt auf die Fähigkeit der 
Menschen schwimmen zu können.  
Seit Jahren steigt in Deutschland die Zahl der Ertrinkenden an. Vor diesem Hintergrund 
ist das Ziel Menschen vor dem Ertrinken zu retten oberstes politisches Ziel. Erreicht wird 
dies durch die Wiederherstellung der Schwimmfähigkeit bei einem großen Teil der 
allgemeinen Bevölkerung. 
Die Errichtung von „Spassbädern“ ist daher keine Aufgabe der kommunalen 
Daseinsvorsorge. Im Gegenteil: Diese haben nachweislich einen negativen Einfluss auf 
die Schwimmfähigkeit der allgemeinen Bevölkerung. Daher ist die Errichtung und der 
Betrieb dieser Bäder nicht Aufgabe der kommunalen Politik. Denn ein „Spassbad“ stellt 
eine Gefahr für die kommunale Bäderinfrastruktur dar. 
Zu Punkt 6:  Die Bevölkerung der Stadt Münster ist in den vergangenen Jahren stark 
gewachsen. Die Sportinfrastruktur hat damit nicht Schritt gehalten. Einen Zuwachs an 
Bevölkerung hat es insbesondere in den Stadtteilen Gievenbeck und Gremmendorf 
gegeben. Dies auch durch die Konversion der York- und Oxford-kaserne. 
Daher besteht gerade in diesen beiden Stadtteilen ein Bedarf an neuen Sportstätten. 
Vor diesem Hintergrund prüft die Verwaltung Notwendigkeit und Machbarkeit von neuen 
Schwimmbädern in diesen beiden Stadtteilen. 
Hierbei prüft die Verwaltung auch, ob das bisherige Angebot an Sportstätten zum 
Schwimmen um neuere Formen erweitert werden kann. Etwa durch ein Naturbad im 
Stadtteil Gievenbeck. Denn ein solches Bad bietet den Besucher ein Naturerlebnis. 
Zudem ist ein solches Bad in der Errichtung günstiger als ein herkömmliches Bad. 
Zu Punkt 7: Im Schnitt verdient ein kommunal angestellter Bademeister 2450 Euro im 
Monat. Private Anbieter von „Spassbädern“ zahlen z.T. weniger als 2000 Euro brutto pro 
Monat für ihr Schwimmpersonal. 
Die Entlohnungsstruktur ist daher kaum geeignet fachlich qualifiziertes Personal für die 
Schwimmbäder zu gewinnen und zu halten. Eine so niedrige Entlohnung wird zudem 
auch nicht der besonderen Bedeutung der Bademeister für das Allgemeinwohl gerecht. 
Daher ist die Entlohnungsstruktur grundsätzlich zu überprüfen. Um auch in Zukunft 
genügend Bademeister für die kommunalen Bäder zu gewinnen. Und vor dem 
Hintergrund eines Fachkräftemangels Jugendliche für den Beruf eines Bademeisters 
auch in Zukunft gewinnen zu können.

Beratungsverlauf (1)

03.07.2019 Rat
TOP 44.5 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Leostraße 16B

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Details

Aktenzeichen
A-R/0049/2019
Typ
Antrag an den Rat
Datum
28.01.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37