A-R/0049/2019
Schwimmangebot in Münster ausbauen
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a-r-0049-2019-Schwimmangebot in Münster ausbauen
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Antrag an den Rat Nr.: A-R/0049/2019 AfD -Ratsgruppe Münster Mitglieder Leostraße 16 B 48153 Münster Marrtin Schiller (Sprecher) Richard Frederik Mol +49(251) 60688623 martin.schiller@afd-muenster.de www. afd -muenster.de Schwimmangebot in Münster ausbauen AfD -Ratsgruppe im Rat der Stadt Münster Leostr. 16-B 48153 Münster Tel. (0251) 60688623 martin.schiller@afd-muenster.de Antrag an den Rat der Stadt Münster Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 1. Die Verwaltung wird aufgefordert dem Rat jährlichen einen Bäder-Bericht vorzulegen. Der Bericht stellt in einer Übersicht die vorhandenen Schwimmbäder dar. Liefert statistische Daten, wie Öffnungszeiten, Zahle der Besucher etc. Ebenso liefert der Bericht einen Überblick über den baulichen Zustand der Bäder. 2. Die Schwimmfähigkeit der Bevölkerung zu erhalten, wird eine vorrangige Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge. Die vorhandenen Schwimmbäder in Münster sind deshalb vollumfänglich zu erhalten. Der Rat spricht sich gegen die Schließung von weiteren Bädern aus. 3. Der schulische Schwimmunterricht ist ein elementarer Baustein, um Kindern das Schwimmen beizubringen. Das Schulschwimmen muss um außerschulischen Schwimmunterricht ergänzt werden. 4. Die Stadt Münster führt ein Förderprogramm zur Schwimmfähigkeit für Kleinkinder und Kinder im Vorschulalter ein. Ziel dieses Programms ist es Kinder ab 3 Monaten an das Wasser zu gewöhnen. Und bereits bei Kindern im Vorschulalter regelmäßig die Schwimmfähigkeit zu üben. 5. Das Schließen von Bädern und die Umwidmung in sogenannte „Spassbäder“ haben einen negativen Effekt auf die Schwimmfähigkeit der allgemeinen Bevölkerung. 6. Durch den Zuwachs der Bevölkerung entsteht ein neuer Bedarf an Sportstätten. Die Verwaltung prüft deshalb die Notwendigkeit der Errichtung neuer Schwimmbäder in den Stadtteilen Gievenbeck und Gremmendorf. Hierbei prüft die Verwaltung insbesondere, ob das Sportangebot im Stadtteil Gievenbeck durch ein Naturbad erweitert werden kann. 7. Die Verwaltung prüft die Entlohnungsstruktur der städtischen Angestellten in den Bädern. Zudem zeigt die Verwaltung gegenüber dem Rat auf, wie in Zukunft genügend fachlich qualifiziertes Personal für die städtischen Sportstätten gewonnen werden kann. Begründung Zu Punkt 1: Der Rat braucht verlässliche Informationen, um sachgerecht entscheiden zu können. In den letzten Jahren wurden mehrere Instrumente eingeführt, um dieses Ziel zu erreichen. Eine Maßnahme ist ein jährlicher Bericht. Indem die Fachabteilung der Verwaltung über ihre Arbeit berichtet. Dieses Instrument erfüllt damit gleich mehrere Funktionen. Zum einen macht es der Fachverwaltung selbst klar, wo sie steht und welche Prioritäten sie verfolgt. Ebenso dient es der Information von Öffentlichkeit und politischen Gremien. Für letztere ist ein solcher Bericht zudem Grundlage für weitergehende Entscheidungen. Denn die Bäderlandschaft in Münster muss dringend weiterentwickelt werden. Hierüber besteht weitgehend politischer Konsens. Damit dies möglich wird, braucht es einen jährlichen Bericht über den Zustand der Bäder. Indem insbesondere in einem ausführlichen Statistikteil die Situation der einzelnen Bäder dargestellt wird. Hierbei wird insbesondere auch auf den baulichen Zustand der einzelnen Bäder eingegangen. Zu Punkt 2: Im Jahr 1990 konnten gut 90% der Kinder im Alter von 10 Jahren schwimmen. Ein Kind kann schwimmen, wenn es die Disziplinen des Jugendschwimmabzeichens Bronze (Freischwimmer) erfüllen kann. Mittlerweile können 60% der Grundschülerinnen und Grundschüler im Alter bis 10 Jahren nicht mehr richtig schwimmen und sich über Wasser halten. Ursachen sehen die Experten in fehlenden Schwimmflächen, langen Anfahrtszeiten, unzureichendem Schwimmunterricht und im veränderten Freizeitverhalten der Bürgerinnen und Bürger. Eines der größten Probleme beginnt bereits im Kindesalter. Denn jede vierte Grundschule hat keinen Zugang zu einem Schwimmbad. Vor diesem Hintergrund wird die Wiedergewinnung der Schwimmfähigkeit von breiten Schichten der Bevölkerung eine wichtige politische Aufgabe. Es gilt den Trend der rapiden Abnahme der Schwimmfähigkeit zu stoppen. Kinder und Schüler müssen wieder lernen, richtig schwimmen zu können. Um dieses Ziel zu erreichen ist der Erhalt der vorhandenen Infrastruktur an Bädern notwendig. Die Schließung von Bädern ist kontraproduktiv. Sie steht diesem Ziel diametral entgegen. Der Rat spricht sich deshalb für den erhalt der vorhandenen Bäderinfrastruktur in Münster aus. Die Umwandlung und Errichtung von Bädern zu sogenannten „Spassbädern“ ist daher kontraproduktiv. Notwendig ist vielmehr zeitnah den Bau von weiteren Bädern zur Daseinsvorsorge zu prüfen. Zu Punkt 3: Eigentlich sollte es das vorrangige Ziel von Eltern sein, ihren Kindern das schwimmen beizubringen. Dies ist heute jedoch oft aus beruflichen, familiären oder finanziellen Gründen nicht mehr möglich. DIE KIGGS-Studie des Robert-Koch-Institut hat zudem gezeigt, dass die Wahrscheinlichkeit nicht richtig schwimmen zu lernen steigt, wenn der soziale Status der Familie niedrig ist oder die Eltern einen Migrationshintergrund haben. Umso wichtiger ist es daher, dass Kinder bis zum 10.Lebensjahr in der Schule das Schwimmen lernen. Vor dem Hintergrund der veränderten gesellschaftlichen Entwicklungen muss der Schwimmunterricht in der Schule daher eine höhere Priorität erhalten. Zu Punkt 4: Jedes Kind muss schwimmen können. Das ist in unserer Gesellschaft eine Notwendigkeit. Denn wer nicht schwimmen kann, der droht im Notfall zu ertrinken. Schwimmen zu können ist eine zwingend notwendige Kulturtechnik in Deutschland. Daher gilt es bereits kleine Babys an das Wasser zu gewöhnen. Dies durch Kurse und Förderprogramme von Kindern und Eltern, um die Kinder an das Wasser zu gewöhnen. Ebenso sollen Kinder im Vorschulalter bereits lernen sich sicher im Wasser zu bewegen. Altersgerechte Schwimmkurse für diese Kinder sind daher zu prüfen. Zu Punkt 5: Wo „Spassbäder“ errichtet werden, müssen normale Schwimmbäder schliessen. Dies hat eindeutig einen stark negativen Effekt auf die Fähigkeit der Menschen schwimmen zu können. Seit Jahren steigt in Deutschland die Zahl der Ertrinkenden an. Vor diesem Hintergrund ist das Ziel Menschen vor dem Ertrinken zu retten oberstes politisches Ziel. Erreicht wird dies durch die Wiederherstellung der Schwimmfähigkeit bei einem großen Teil der allgemeinen Bevölkerung. Die Errichtung von „Spassbädern“ ist daher keine Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge. Im Gegenteil: Diese haben nachweislich einen negativen Einfluss auf die Schwimmfähigkeit der allgemeinen Bevölkerung. Daher ist die Errichtung und der Betrieb dieser Bäder nicht Aufgabe der kommunalen Politik. Denn ein „Spassbad“ stellt eine Gefahr für die kommunale Bäderinfrastruktur dar. Zu Punkt 6: Die Bevölkerung der Stadt Münster ist in den vergangenen Jahren stark gewachsen. Die Sportinfrastruktur hat damit nicht Schritt gehalten. Einen Zuwachs an Bevölkerung hat es insbesondere in den Stadtteilen Gievenbeck und Gremmendorf gegeben. Dies auch durch die Konversion der York- und Oxford-kaserne. Daher besteht gerade in diesen beiden Stadtteilen ein Bedarf an neuen Sportstätten. Vor diesem Hintergrund prüft die Verwaltung Notwendigkeit und Machbarkeit von neuen Schwimmbädern in diesen beiden Stadtteilen. Hierbei prüft die Verwaltung auch, ob das bisherige Angebot an Sportstätten zum Schwimmen um neuere Formen erweitert werden kann. Etwa durch ein Naturbad im Stadtteil Gievenbeck. Denn ein solches Bad bietet den Besucher ein Naturerlebnis. Zudem ist ein solches Bad in der Errichtung günstiger als ein herkömmliches Bad. Zu Punkt 7: Im Schnitt verdient ein kommunal angestellter Bademeister 2450 Euro im Monat. Private Anbieter von „Spassbädern“ zahlen z.T. weniger als 2000 Euro brutto pro Monat für ihr Schwimmpersonal. Die Entlohnungsstruktur ist daher kaum geeignet fachlich qualifiziertes Personal für die Schwimmbäder zu gewinnen und zu halten. Eine so niedrige Entlohnung wird zudem auch nicht der besonderen Bedeutung der Bademeister für das Allgemeinwohl gerecht. Daher ist die Entlohnungsstruktur grundsätzlich zu überprüfen. Um auch in Zukunft genügend Bademeister für die kommunalen Bäder zu gewinnen. Und vor dem Hintergrund eines Fachkräftemangels Jugendliche für den Beruf eines Bademeisters auch in Zukunft gewinnen zu können.
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Leostraße 16B
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Details
- Aktenzeichen
- A-R/0049/2019
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 28.01.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37