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2978/2018

Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschlussvorlage Ausschuss 22.10.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 20.11.2018, TOP 5.1

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 1 Übersichtsplan

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Ansehen

Anlage 2 Erläuterungen

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Ansehen

Anlage 3 Planungskonzept

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Ansehen

Anlage 4 B-Plan

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

7537 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/61/1 
611/2 Alte Az 
Vorlagen-Nummer 
 2978/2018 
Freigabedatum 
22.10.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener 
Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
Arbeitstitel: Bauliche Erweiterung Blaue Funken/ Sachsenturm (Blaue-Funken-Weg 2) in Köln-
Neustadt-Süd 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorha-
benbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet im Bereich Blaue-Funken-Weg in der Gemarkung 
Köln, Flur 33, auf dem Flurstück 266 (ehemalige Stadtmauer) sowie in südwestlicher Verlänge-
rung auf dem Flurstück 348 in einer Breite von ca. 12 m und Länge von ca. 33 m südlich des 
Blaue-Funken-Weges parallel zum Kartäuserwall  mit einer Größe von ca. 700 m² —Arbeitstitel: 
Bauliche Erweiterung Blaue Funken/ Sachsenturm (Blaue-Funken-Weg 2) in Köln-Neustadt-
Süd—einzuleiten mit dem Ziel, eine bauliche Erweiterung der Vereinsnutzung festzusetzen; 
2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur Kenntnis 
und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 
BauGB nach Modell 2 (Versammlung); 
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls der Ausschuss für Umwelt- und Grün ohne Einschrän-
kung zustimmt. 
 
Alternative: keine 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 08.11.2018 
Stadtentwicklungsausschuss 15.11.2018 
Ausschuss für Umwelt und Grün 20.11.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Der Gemeinnützige Bauverein Sachsenturm e. V. hat großen Bedarf, die Vereinsräume der "Blauen 
Funken" im Sachsenturm durch einen Neubau zu erweitern (vgl. 2875/2016, Beschluss zur Durchfüh-
rung eines architektonischen Gutachterverfahrens). 
 
Die Vereinsräume befinden sich im nördlichen ehemaligen Wehrturm des denkmalgeschützten mittel-
alterlichen Stadtmauerrestes am Sachsenring. Der Turm wurde vom Verein 1969/70 im Rahmen ei-
nes Erbbaurechtsvertrages mit der Stadt Köln ausgebaut und mit einem Anbau versehen. Aufgrund 
steigender Mitgliederzahlen und veränderter Anforderungen an Veranstaltungsräume, insbesondere 
der Barrierefreiheit, sieht der Verein die Notwendigkeit der räumlichen Erweiterung. Sie soll auch für 
die Aktivitäten des Vereins am Stadtleben, wie Kinder- und Jugendarbeit, nutzbar sein. 
 
Der Verein befindet sich seit Anfang 2014 mit der Verwaltung in umfangreicher Abstimmung über 
dieses Vorhaben. Die Planung entspricht grundsätzlich dem "Städtebaulichen Masterplan Innenstadt 
Köln", der vorschlägt, im Bereich der historischen Ulrepforte eine straßenbegleitende Bebauung zu 
verfolgen. Nach Ratsbeschluss von 2009 sind über die Realisierung einzelner Maßnahmen aus dem 
Masterplan Einzelentscheidungen zu treffen.  
 
Am 06.07.2017 hat der Stadtentwicklungsausschuss  die geplante Auslobung mit der Aufgabenstel-
lung zum architektonischen Gutachterverfahren mit Änderungen beschlossen (s.o. Vorlage 
2875/2016, mit ergänzenden Anlagen). Der Erweiterungsbau sollte nicht ausschließlich nur als Hoch-
bau, sondern auch unterirdisch geplant werden können. Für eine unterirdische Lösung sollte das 
Plangebiet erweitert werden. Ebenso sollten ökologische Kriterien mit eingefügt werden.  
Die Aufgabenstellung wurde in enger Abstimmung mit der Stadt Köln entsprechend überarbeitet. Das 
Gutachterverfahren wurde als kooperatives Verfahren mit acht Büros in der Phase 1 sowie vier ver-
bleibenden Büros in Phase 2 durchgeführt.  
 
Die Jury entschied am 29.05.2018 den Entwurf des Architekturbüros Anderhalten Architekten, Berlin 
auf den ersten Rang zu setzen (siehe auch Mitteilung "Qualifizierungsverfahren Blaue Fun-
ken/Sachsenturm“ (Blaue Funken-Weg 2), Köln-Innenstadt, Session Nr. 2666/2018).  
 
Zudem empfahl die Jury dem Bauverein als Auslober des Wettbewerbs und als Träger des Realisie-
rungsvorhabens, den Entwurf hinsichtlich der Gestaltung der Fassaden dem Gestaltungsbeirat der 
Stadt Köln zur Überarbeitung vorzulegen. Dies ist am 09.07.2018 erfolgt, die Empfehlungen des Ge-
staltungsbeirates wurden in Abstimmung zwischen Verwaltung, Anderhalten Architekten und dem 
Auslober eingearbeitet. 
 
Der Entwurf des Erweiterungsbaus des Sachsenturms basiert auf der Idee der Wiederherstellung der 
verlorenen historischen Wehrmauer mit stadtseitig angelagerten Räumen. Der Erweiterungsbau wird 
in Breite des denkmalgeschützten Bestandsanbaus einschließlich Stadtmauer an das Denkmal nach 
Süden angebaut. Damit wird der "Blaue-Funken-Weg" in den Obergeschossen überbaut und im Erd-
geschoss ein Durchgang geschaffen, der als "Stadtmauerpforte" und als Fortführung der Bauform des 
Bestandes interpretiert werden kann. Die Hauptfunktionen des Erweiterungsbaus werden auf drei 
Geschossen angeordnet und beinhalten im Wesentlichen einen großen Saal im 1. Obergeschoss 
sowie einen kleinen Saal im 2. Obergeschoss. Sie sind damit unmittelbar an die "Hauptebene" des 
Baubestandes, die den Versammlungsraum beinhaltet, angeschlossen. Damit sind diese zwei Ge-
schosse des Altbaus zukünftig über den Aufzug des Neubaus barrierefrei erschlossen. Das vorgese-
hene Kellergeschoss befindet sich unter den Hochbaugeschossen und greift nicht darüber hinaus in 
die Grünfläche ein. 
 
Die für den Erweiterungsbau vorgesehene städtische Fläche ist nicht Bestandteil des bisherigen Erb-
baurechtsvertrages mit dem Bauverein. Sie ist im rechtskräftigen Bebauungsplan 66438/04-2, Blatt 2

3 
als öffentliche Grünfläche festgesetzt.  
 
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Genehmigung des Bauvorhabens 
ist deshalb die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens mit Durchführung 
einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit geplant. Der Vorhabenträger hat mit Schreiben vom 
06.09.2018 die Einleitung beantragt. Der Nachweis der Grundstücksverfügbarkeit wird bis zum Sat-
zungsbeschluss vorliegen. 
 
Der Bebauungsplan soll gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) als vorhabenbezogener Bebauungs-
plan im Regelverfahren mit Umweltbericht aufgestellt werden. Bestandteil des vorhabenbezogenen 
Bebauungsplanes wird der Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Durchführungsvertrag, in 
dem sich der Vorhabenträger zur Durchführung des Vorhabens verpflichtet.  
Entsprechend dem geplanten Beschluss ist als nächster Verfahrensschritt die Durchführung der früh-
zeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2 (öffentliche Versammlung) 
sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 
Absatz 1 BauGB geplant. 
 
Vorberatungen 
 
Beschluss der geplante Auslobung entsprechend der Aufgabenstellung zum architektonischen Gut-
achterverfahren zur Bebauung eines städtischen Grundstückes (Session-Nr. 2875/2016)  
 
Bezirksvertretung Innenstadt (BV 
1),16.03.2017, TOP 3.2 
mehrheitliche Zustimmung zur Alternative 
(keine Erweiterung) 
Ausschuss für Umwelt und Grün (AUG),  
04.05.2017, TOP 4. 
Verweis der Vorlage ohne Votum in die 
nachfolgenden Gremien 
  
Stadtentwicklungsausschuss (StEA), 
06.07.2017, TOP 5.1 
mehrheitliche Zustimmung  
einschließlich Änderungen 
 
 
Anlagen: 
 
1. Übersichtsplan Geltungsbereich 
2 Erläuterungen zum Bebauungsplanverfahren 
3 Städtebauliches Planungskonzept  
4 Rechtskräftiger Bebauungsplan 66438/04, Blatt 2

Anlage 1 Übersichtsplan

420 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHUtretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zuGLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ
Anlage 1
0 5025 100150 MeterN
StadtplanungsamtGeltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Bauliche Erweiterung BlaueFunken/Sachsenturm (Blaue Funken Weg 2)LQ.|OQ1HXVWDGW6G
0D‰VWDE

Anlage 2 Erläuterungen

35174 Zeichen

1 
 
 
 
  
          A N L A G E  2  
 
Erläuterungen zum Bebauungsplanverfahren (Vorhabenbezogener Bebauungsplan) 
Arbeitstitel: Bauliche Erweiterung Blaue Funken/ Sachsenturm (Blaue-Funken-Weg 2) 
in Köln-Neustadt-Süd 
 
 
 
1. Anlass und Ziel der Planung 
 
Der Gemeinnützige Bauverein Sachsenturm e. V. hat am 06.09.2018 einen Antrag auf Ein-
leitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 BauGB gestellt, um die planungsrechtli-
chen Voraussetzungen zu schaffen, einen Erweiterungsbau angrenzend an den Sachsen-
turm zu errichten.  
 
Der Sachsenturm ist als Teil des erhaltenen ca. 100 m langen Teilstücks der ehemaligen 
Stadtmauer ein wichtiges historisches Zeugnis der Kölner Stadtgeschichte. Es gibt nur noch 
wenige Bereiche, in denen die ehemalige Stadtbefestigung so eindrucksvoll erhalten ist.  
 
Der Sachsenturm wird im Wesentlichen durch die Blauen Funken zur Vereins- und Brauch-
tumspflege genutzt. Der Gemeinnützige Bauverein Sachsenturm e. V. sorgt für den Erhalt 
des historischen Bauwerks und der angrenzenden Grünanlage. Der Bauverein sowie die im 
Nordturm ansässige Prinzengarde leisten damit einen großen Beitrag zur Kölner Stadtge-
sellschaft.  
 
Aufgrund der gewachsenen Anzahl der Vereinsmitglieder (1980 ca. 300 Mitglieder, aktuell 
ca. 520 Mitglieder) sind die vorhandenen Vereinsräume, insbesondere der Versammlungs-
saal im Bestandsgebäude, hinsichtlich Größe und Ausstattung nicht mehr ausreichend und 
bedarfsgerecht. Zudem besitzt der dreigeschossige, im Turmbereich viergeschossige, Be-
standsbau keinen Aufzug und im Untergeschoss liegende Toiletten. Dies ist aufgrund des 
gestiegenen Altersdurchschnitts der Mitglieder ein zunehmendes Problem und entspricht 
zudem nicht den aktuellen Anforderungen an die Barrierefreiheit öffentlich zugänglicher 
Räume. Ein entsprechender Umbau des denkmalgeschützten Bestandes ist nicht realisier-
bar. Die genannten Gründe bei gleichzeitiger hoher Identifikation der Blauen Funken mit "ih-
rem Sachsenturm" führten zu der Entscheidung für einen Erweiterungsbau vor Ort. 
 
Der Gemeinnützige Bauverein Sachsenturm e.V. plant in enger Abstimmung mit der Stadt 
Köln einen Erweiterungsbau, der den vielen Anforderungen und Interessen, die am Sachsen-
turm bestehen, gerecht wird. Dabei wird der Sachsenturm mit dem geplanten Anbau den 
Vereinszwecken dienen und nicht als allgemeine Veranstaltungsraum kommerziell vermietet 
werden. Die Erweiterung des Sachsenturms steht dabei im Spannungsfeld der Lage in einer 
öffentlichen Grünfläche, dem Denkmalschutz, einer gewünschten modernen Architektur und 
den Nutzungsanforderungen des Vereins. Sie steht zudem unter besonderer Beobachtung 
der Öffentlichkeit.  
 
Im Rahmen eines im Frühjahr 2018 durchgeführten architektonischen Gutachterverfahrens 
wurde der Planungsentwurf des Büros Anderhalten Architekten ausgewählt, der nach Schaf-
fung des Baurechts auch umgesetzt werden soll. Der Bebauungsplan soll im Regelverfahren 
mit Umweltbericht aufgestellt werden. Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungspla-
nes wird der Vorhaben- und Erschließungsplan, der das konkrete Bauvorhaben festlegt so-
wie der Durchführungsvertrag.

2 
 
 
 
 
2. Erläuterungen zum stadträumlichen Kontext und zum Plangebiet 
 
2.1 Abgrenzung des Plangebietes 
 
Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Bauliche Erweiterung Blaue Fun-
ken/ Sachsenturm (Blaue-Funken-Weg 2)" befindet sich im linksrheinischen Kölner Stadtbezirk 
Innenstadt im Stadtteil Altstadt Süd, zwischen Sachsenring und Kartäuserwall, unweit der 
Ulrepforte. Es umfasst Bestandteile des erhaltenen ca. 100 m langen Teilstücks der ehema-
ligen Stadtmauer mit zwei Wachtürmen. Bestandteil des Plangebietes ist der südliche Wach-
turm, der derzeit von den Kölner Funken Artillerie blau weiß von 1870 e. V. (Blaue Funken) 
genutzt wird. 
 
Das Plangebiet wird im Nordosten durch die Straße Kartäuserwall begrenzt. Die nordwestli-
che Grenze bildet der Sachsenturm mit dem Bestandsanbau an der Stadtmauer. Die süd-
westliche und südöstliche Abgrenzung des Plangebietes verläuft in einem Abstand von ei-
nem Meter zum Gebäudebestand und dem geplanten Erweiterungsbau. Das Plangebiet um-
fasst damit eine Gesamtfläche von ca. 700 m².  
 
2.2 Städtebaulicher Bestand 
 
Das Plangebiet um den Sachsenturm liegt am "Blaue-Funken- Weg" in der den Ring beglei-
tenden öffentlichen Grünfläche. Diese wird neben dem Denkmal der ehemaligen Stadtmauer 
vor allem durch markanten Baumbestand geprägt. Bei der Grünfläche am Sachsenring han-
delt es sich um die ehemaligen Bereiche der Wallanlage, die im Gegensatz zu weiten Teilen 
der alten Stadtbefestigung in der Kölner Innenstadt nach dessen Schleifung hier nicht bebaut 
sind. Der südlich gelegene Sachsenring, als längstes Teilstück der Kölner Ringe, ist in die-
sem Bereich durch eine breite straßenbegleitende Grünfläche in beide Fahrrichtungen unter-
teilt. Auch hier gibt es prägenden Baumbestand, der dem Ring hier einen eigenständigen 
Charakter gibt. Mit einer Breite von über 100 Metern gehört der Abschnitt der Ringe neben 
dem Ubierring und Kaiser-Wilhelm-Ring zu einer der breitesten Straßen Kölns. In der mittig 
liegenden Grünfläche verläuft die Stadtbahn. 
 
Im Norden des Kartäuserwalls befinden sich zahlreiche Bildungseinrichtungen, etwa das 
Humboldtgymnasium, das Berufskolleg Kartäuserwall und das Berufskolleg Ulrepforte. Der 
gesamte Bereich ist aufgrund der Nutzungen durch großvolumige, frei positionierte Baukörper 
geprägt, die sich jeweils auf das Innere der Schulgelände ausrichten und wenig Kontakt mit 
der umgebenden Stadt aufnehmen. Erst nördlich der Straße "Vor den Siebenburgen" geht 
die Bebauung wieder in eine Blockrandbebauung mit mehr- geschossigen Wohnhäusern 
über. Südlich des Sachsenrings finden sich ebenfalls Bildungseinrichtungen, aber auch 
Dienstleister und Büronutzungen. Die hier in Teilen sehr heterogene Bebauung mit bis zu VI 
Geschossen wird aber aufgrund der Grünfläche mit den großen Bäumen und Gehölzbestand 
vom Plangebiet die meiste Zeit im Jahr so gut wie nicht wahrgenommen. 
 
Nutzung des "Sachsenturms" durch die "Blauen Funken" 
Bereits 1959 haben sich die Blauen Funken beim damaligen Oberbürgermeister der Stadt 
Köln um den Halbturm der mittelalterlichen Stadtbefestigung am Sachsenring beworben. Mit 
Erhalt des Sachsenturms 1968 wurde der Gemeinnützige Bauverein e.V. gegründet, der den 
Turm 1969 restaurierte und bis heute instand hält, pflegt und ausbaut. Seit 1970 stellt der 
Bauverein der Gesellschaft der Kölner Funkenartillerie blau weiß von 1870 e.V. (Blaue Fun-
ken) den Turm zur Vereins- und Brauchtumspflege zur Verfügung. Die Mitglieder des Bau-
vereins stellen die notwendigen Mittel zur Instandhaltung des Turms bereit. Zudem werden 
weitere Maßnahmen, wie etwa die Beleuchtung der Stadtmauer, die Pflege der Grünanlagen 
oder bauliche Investitionen, wie z.B. die Verbreiterung und Schaffung eines barrierefreien 
Zugangs zur Stadtmauer (z.T. gemeinsam mit der Prinzengarde), umgesetzt bzw. finanziell 
erbracht.

3 
 
 
 
 
Der Sachsenturm wird überwiegend für Treffen und Veranstaltungen durch die Blauen Fun-
ken genutzt. Darüber hinaus finden hier die Kinder- und Jugendtanzgruppen Raum zum Pro-
ben. Der Sachsenturm stellt nicht nur erforderliche Räumlichkeiten bereit, sondern bildet ei-
nen Identifikationspunkt und ein Zuhause für die Blauen Funken. Für die breite Öffentlichkeit 
ist der Sachsenturm an Vormittagen mehrmals die Woche und für Schulklassen 10-12 Mal 
im Jahr geöffnet. Auch andere nutzen den Sachsenturm regelmäßig für verschiedene Veran-
staltungen, etwa die Kölner- Wissenschaftsrunde oder der Artilleriestab der Bundeswehr. 
 
2.3 Verkehrserschließung 
 
Motorisierter Individualverkehr 
Der Sachsenring ist als Teil der Kölner Ringe eine wichtige Verkehrsader. Das Plangebiet 
wird über den Kartäuserwall (Einbahnstraße) bzw. über den Blaue-Funken-Weg erschlossen. 
Hier befinden sich wenige private Stellplätze. Eine Durchfahrt zwischen Kartäuserwall und 
Sachsenring ist nicht möglich. Öffentliche Stellplätze sind als Längsparker entlang des Kar-
täuserwalls verortet. Die Schulen und Berufskollegs verfügen zudem über private Stellplätze, 
die vom Kartäuserwall aus angefahren werden. 
 
Fußgänger- und Radverkehr 
Fußgänger/innen und Radfahrer/innen bewegen sich entlang des Kartäuserwalls, des Sach-
senrings bzw. als Verbindungswege des Blaue-Funken-Wegs und des Prinzen-Garde-Wegs. 
Der Sachsenring und der Kartäuserwall sind Bestandteil des Radverkehrsnetzes im Radver-
kehrskonzept Innenstadt. Darin ist vorgesehen, den Kartäuserwall zu einer Fahrradstraße 
umzuwandeln. Der Verkehrsausschuss beschloss am 04.06.2018 die Radspuren in der zu-
künftigen Fahrradstraße Kartäuserwall (Ein- und Ausfahrt, nördlich Ulrepforte) von 1,50 m 
auf jeweils 2 m zu erweitern und entsprechend die Kfz-Aufstellfläche vor der Lichtsignalanla-
ge von 3,96m auf 2,96m zu verschmälern. 
 
Wege in der Grünfläche sind nur im Bereich der Stadtmauer vorhanden. Hier wurde in den 
letzten Jahren der barrierefreie Zugang des Weges entlang der Mauer umgesetzt. Dies war 
insofern notwendig, da hier ein Geländeversprung von etwa 2 Metern zwischen dem Fußweg 
entlang der Stadtmauer und dem Grünflächenniveau vorhanden ist. 
 
Öffentlicher Nahverkehr (ÖPNV) 
Die Stadtbahn verläuft südlich des Plangebietes im Bereich der Grünfläche Sachsenring. In 
fußläufiger Entfernung sind die Haltestellen "Ulrepforte" (ca. 200 m, Linien 15 und 16) und 
"Eifelstraße" (ca. 400 m; Linien 12,15 und 16) gut zu erreichen. 
 
3. Planungsvorgaben 
 
3.1 Regionalplan 
 
Der Regionalplan stellt für das Plangebiet Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) dar. 
 
3.2 Landschaftsplan 
 
Im Landschaftsplan ist das Plangebiet als bebauter Innenbereich dargestellt. 
 
3.3 Flächennutzungsplan 
 
Der gültige Flächennutzungsplan der Stadt Köln stellt das Plangebiet als Grünfläche dar. Ob 
eine Änderung im Parallelverfahren erfolgen muss, wird im weiteren Verfahren geprüft.

4 
 
 
 
3.4 Bebauungsplan 
 
Im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 66438/04-2 von 1980 ist für das Plangebiet "öffentli-
che Grünfläche" Zweckbestimmung "Parkanlage" festgesetzt. Die beiden Halbtürme und die 
mittelalterliche Stadtmauer wurden nachrichtlich als Baudenkmäler im Bebauungsplan über-
nommen.  
 
3.5 Sonstige städtebauliche Planungen 
 
Masterplan Innenstadt Köln 
2009 wurde der "Städtebauliche Masterplan Innenstadt Köln" vom Rat der Stadt Köln als 
grundsätzliche Handlungsempfehlung und strategische Zielausrichtung für die zukünftige 
Entwicklung der Kölner Innenstadt beschlossen. In dem vom Büro Albert Speer und Partner, 
Frankfurt konzipierten Masterplan wurde im Rahmen der Vertiefungsphase auch das Thema 
Ringe und in diesem Zusammenhang auch der Standort Sachsenring untersucht.  
 
Der Masterplan schlägt im Sinne der Planung Stübbens vor, im Bereich der historischen Ul-
repforte eine straßenbegleitende Bebauung in Form einer urbanen Dienstleistungszeile mit 
Wohnnutzungsanteil zu verfolgen. Auch die alternative Idee hier das Stadtarchiv zu verorten 
wurde im Masterplan formuliert.  
Nach Ratsbeschluss sind über die Realisierung einzelner Maßnahmen aus dem Städtebauli-
chen Masterplan Innenstadt Einzelentscheidungen zu treffen. 
 
Die Kölner Ringe, die im Zuge der Stadterweiterungen nach den Plänen von Josef Stübben 
als Prachtboulevard geplant und angelegt wurden, haben durch zahlreiche, vor allem ver-
kehrlich motivierte Veränderungen, den klaren, gestalterischen Duktus eines großstädtischen 
Straßenzugs verloren. Der Masterplan Innenstadt Köln sieht vor allem vor, einen einheitli-
chen Gestaltungsduktus für die Ringe zu definieren, um zeitnah anstehende und zukünftige 
Maßnahmen entsprechend zu koordinieren. 
 
Ziel ist es, ein hochattraktives, städtebauliches und verkehrliches Gesamtkonzept zu schaf-
fen, das im Sinne eines modernen Klassikers große Robustheit in Bezug auf sich verändern-
de "Moden" und technische Anforderungen besitzt. 
  
Leitlinie zu der Kölner Ringstraße 
Der "Städtebauliche Masterplan Innenstadt Köln" hatte die Ringe als einen von sieben Inter-
ventionsräumen identifiziert. 2011 wurde vor dem Hintergrund einer vertiefenden Betrach-
tung dieses Bereichs eine "Interdisziplinäre Planungswerkstatt" durchgeführt, woraus 2012 
durch den Stadtentwicklungsausschuss "Leitlinien für eine künftige Weiterentwicklung der 
Kölner Ringstraßen” beschlossen wurden. Die Leitlinien fokussieren sich im Kern auf die 
Frei- und Straßenräume sowie auf die Plätze entlang des Rings und behandeln Prämissen 
und Prinzipien zu stadtgestalterischen Themen wie etwa Oberflächen, Werbung, Beleuch-
tung, Stadtbahnführung, Haltestellen und Bepflanzung. 
 
Im Abschnitt Sachsenring besteht nach Auffassung des Masterplans die Frage nach der kri-
tischen Masse an Urbanität. Während die Bebauung an der südwestlichen Seite überwie-
gend maßstäblich und teilweise attraktiv ist, zeigt der östliche Rand eine brüchige Silhouette 
- insbesondere der Rand des Bereichs von Gymnasium und Berufsschule, die sich vom 
Sachsenring abwendet und nach innen richtet. Die Grünanlage kann damit ihrer Verweil- und 
Erholungsfunktion nicht gerecht werden und besitzt fast nur dekorative Zwecke.

5 
 
 
 
3.6 Denkmalschutz, Bodendenkmalpflege 
 
Ursprünglich bestand eine römische Stadtmauer, die gegen Ende des 1. Jahrhunderts n. 
Chr. entstand und bis ins Mittelalter erhalten blieb. Einige Ruinen der Stadtmauer sind bis 
heute erhalten geblieben, z.B. der Römerturm oder die Mauer in der Straße Burgmauer. Die 
römische Stadtmauer war insgesamt etwa 4 Kilometer lang und knapp 8 Meter hoch. Sie 
hatte mindestens 9 Tore und mindestens 19 Türme. Es gab ein Tor im Norden, drei im Wes-
ten, zwei im Süden und drei bis fünf im Osten zum Rhein hin. 
 
Die jüngste mittelalterliche Stadtmauer wurde im Zuge der dritten Stadterweiterung ab 1180 
errichtet und um 1259 vollendet. Dabei wurde das Stadtgebiet auf annähernd 400 Hektar 
erweitert und umfasste den Bereich zwischen Rhein und den inneren Ringstraßen. Zu dem 
Zeitpunkt war Köln mit etwa 40.000 Einwohner/innen die größte Stadt des Heiligen Römi-
schen Reiches. Die Stadtmauer war seiner Zeit die größte Stadtbefestigung des Mittelalters, 
ihre Gesamtlänge betrug 7,5 Kilometer. Sie bestand aus 12 Torburgen, 52 Wehrtürmen und 
mindestens 12 weiteren Toren zum Rheinufer.  
 
1881 wurde die Stadtmauer im Zuge der weiteren Stadterweiterung zur Anlage der Neustadt 
geschliffen. Entsprechend den Vorgaben der preußischen Regierung und auf Initiative Kölner 
Bürger wurden Teile erhalten. So sind die Mauerabschnitte Gereonsmühle (zwischen Hansa-
ring und Gereonswall in der Neustadt-Nord), der Stadtmauer am Sachsenring bei der Ul-
repforte und der Bottmühle am Severinswall in der Neustadt-Süd noch erhalten geblieben. 
Der Sachsenturm ist einer der wenigen verbliebenen und restaurierten Wehrtürme. Zudem 
existieren heute noch 5 Tore (Eigelsteintorburg, Hahnentorburg, Ulrepforte, Severinstorburg, 
Bayenturm). 
 
Die heutigen Ringstraßen (Kölner Ringe) verlaufen parallel zur ehemaligen Stadtmauer und 
bilden ein halbkreisförmiges zusammenhängendes Straßennetz rund um die Altstadt im 
linksrheinischen Köln. Die Ringe sind - abgesehen von den schmalen Wallstraßen innerhalb 
und außerhalb des inneren Festungsrings – der innerste Straßenring um das alte linksrheini-
sche Köln. 
 
Baudenkmal Sachsenturm 
Der erhaltene ehemalige Stadtmauerrest mit zwei Türmen (Sachsenring 62 a / Kartäuserwall 
41; Köln-Neustadt / Süd) wurde 1980 in die Denkmalliste nach § 2 Absatz 1 und 2 des 
Denkmalschutzgesetzes (DSchG NW) aufgenommen. Wesentliche charakteristische Merk-
male des Denkmals sind: 
 
– Ausgebauter Halbturm; nördlicher Abschluss des mittelalterlichen Stadtmauerrestes von 
1180, ehemals Wehrturm, erbaut aus Basalt und Tuff; nach Kriegsbeschädigung zu 
Wohnzwecken umgebaut. 1982 Wiederaufbau nach Brand, 1985/86 Umbau mit Aufsto-
ckung und Ergänzung eines neuen Daches. heute Sitz der Prinzengarde. 
– Ausgebauter Halbturm; südlicher Abschluss des mittelalterlichen Stadtmauerrestes von 
1180; Turm der "Blauen Funken", ehemals Wehrturm, erbaut aus Basalt und Tuff. 
1969/70 Ausbau nach Plänen von Karl Band, unter Verwendung des alten Basaltge-
mäuers der Stadtmauer, der Fachwerkkonstruktion von der früheren Dombauhütte und 
Ziegelsteinen vom abgebrochenen Klingelpützgefängnis. 1983 Restaurierung. 
– Stadtmauerrest mit zugehörigem Graben. Zinnenbekrönung; auf der Stadtseite rundbo-
gige Blendarkaden. An der Außenseite Reliefplatte, die die Abwehr des Überfalls der 
erzbischöflichen Partei durch die Bürgerschaft im Jahre 1268 schildert (ursprünglich von 
1378, 1886 durch Kopie ersetzt, bei der Sanierung 1982 wiederum durch Kopie ersetzt) 
 
Bodendenkmal 
Im Plangebiet liegen unterirdisch erhaltene Bestandteile der mittelalterlich-neuzeitlichen 
Stadtbefestigung. Diese bestand aus der mittelalterlichen Stadtmauer mit vorgelagerter, im

6 
 
 
 
Ursprung mittelalterlicher Grabenanlage. Die obertägigen Bauwerke der Stadtbefestigung 
wurden im Zuge der Schleifung der Festungsanlagen im Plangebiet vollständig abgetragen. 
Dies betrifft die Stadtmauer selbst, sowie die Wallaufschüttung, in der sie gegründet wurde. 
Der westlich vorgelagerte Graben mit feldseitiger Grabenfangmauer, der beim Abriss der 
Stadtmauer vollständig aufgefüllt wurde, ist hingegen heute noch südlich des erhaltenen 
Stadtmauerabschnittes unter der Wiesenfläche erhalten und grenzt somit unmittelbar an das 
Baufeld an. Der unterirdisch erhaltene Bestand der Stadtbefestigung erfüllt alle Vorausset-
zungen nach § 2 DSchG NW zur Aufnahme in die Denkmalliste der Stadt Köln. 
 
Gründenkmal Grünfläche 
Die Grünfläche südlich des Baudenkmals ist als denkmalwerte Grünfläche ausgewiesen. 
 
3.7 Qualifizierungsverfahren 
 
Der gemeinnützige Bauverein "Sachsenturm" e. V. wandte sich 2014 mit dem Wunsch der 
Erweiterung der Vereinsräume der "Blauen Funken" im Sachsenturm an die Verwaltung. 
Eine nochmalige bauliche Erweiterung als Anbau an die Stadtmauer wurde aus Gründen des 
Denkmalschutzes ausgeschlossen. Als bestmöglicher Standort eines Erweiterungsbaukör-
pers wurde die angrenzende Grünfläche südlich des Blaue-Funken-Weges ausgewählt. 
Aufgrund des sensiblen Standortes wurde die Durchführung eines Qualifizierungsverfahren 
zur Ermittlung unterschiedlicher Planungsalternativen vereinbart.  
 
Am 06.07.2017 hat der Stadtentwicklungsausschuss  die geplante Auslobung mit der Aufga-
benstellung zum architektonischen Gutachterverfahren mit Änderungen beschlossen (s.o. 
Vorlage 2875/2016, mit ergänzenden Anlagen). Der Erweiterungsbau sollte nicht ausschließ-
lich nur als Hochbau, sondern auch unterirdisch geplant werden können. Für eine unterirdi-
sche Lösung sollte das Plangebiet erweitert werden. Ebenso sollten ökologische Kriterien mit 
eingefügt werden. 
 
Die Aufgabenstellung wurde in enger Abstimmung mit der Stadt Köln entsprechend überar-
beitet. Das Gutachterverfahren wurde als kooperatives Verfahren mit acht Büros in der Pha-
se 1 sowie vier verbleibenden Büros in Phase 2 durchgeführt. Zielsetzung war eine Minimie-
rung des Eingriffs in die öffentliche Grünfläche sowie die Schaffung eines Mehrwertes durch 
eine hochwertige Architektur und flexible Nutzbarkeit z.B. für die vielen Aktivitäten des Ver-
eins am Stadtleben (Kinder- und Jugendarbeit etc.) zu generieren und nach außen zu vermit-
teln. Gleiches gilt für Besucher/-innen und Tourist/innen die sich die ehemalige Stadtmauer 
mit den beiden Wachtürmen anschauen. 
 
Städtebauliche und architektonische Anforderungen 
Die mögliche Position des Erweiterungsbaus wurde im Vorfeld des Wettbewerbs hinsichtlich 
der verschiedenen Eingriffe (z. B. Baudenkmal, Bodendenkmal, Baumbestand und Grünflä-
che) intensiv untersucht. Für den Wettbewerb wurden für die verschiedenen Ebenen unter-
schiedliche Baufelder im Südosten des Sachsenturms definiert: Es waren oberirdische, aber 
auch in Teilen unterirdische Lösungen möglich. Die Entscheidung für eine unter- bzw. ober-
irdische Lösung mit allen Konsequenzen war Kernaufgabe des Verfahrens.  
 
Der Erweiterungsbau muss sich dem Baudenkmal unterordnen und darf max. III - geschos-
sig sein. Dachaufbauten sind nicht zulässig. Die Gebäudehöhe soll die Traufhöhe von 55,94 
m üNN des Bestandsanbaus (außerhalb des Erkerbereichs) nicht überschreiten. Der Erwei-
terungsbau muss über ein Flachdach verfügen. Alternativ kann ein flach geneigtes Dach 
(max. 10 Grad) angedacht werden. Der First soll in diesem Fall die Höhe des Wehrgangs der 
Stadtmauer nicht überschreiten. Die Fassade des Erweiterungsbaus sollte zum Sachsenring 
geschlossen und zum Kartäuserwall geöffnet sein. Dabei sollte der Anbau nicht als historisie-
render Bau zu konzipieren, sondern soll als moderner Anbau erkennbar und ablesbar sein.

7 
 
 
 
Der Erweiterungsbau muss durch seine architektonische Qualität überzeugen. Diese ergibt 
sich nur aus einer intensiven und sensiblen Auseinandersetzung mit dem Ort, dem Denkmal 
und dem Nutzungsprogramm. Die architektonischen Qualitäten sind dabei, nicht nur auf die 
Fassade und Kubatur bezogen, nachzuweisen. Von hoher Qualität müssen auch der An-
schluss und Übergang zum Sachsenturm, die hohe Funktionalität des Gebäudes und die 
Innenräume sowie deren Nutzbarkeit sein. Die notwendige Gebäudetechnik ist im Gebäude 
unterzubringen. 
 
Der Neubau muss einen nachhaltigen Umgang mit Ressourcen und deutlich verringerten 
CO2 Emissionen sicherstellen. Dazu ist ein intelligenter Umgang mit Form, Kubatur und Hül-
le gefordert, der Nutzungsqualität und Komfort sowie langfristig einen nachhaltigen Betrieb 
sicherstellt. Die ökologische und klimatische Funktion der Grünfläche darf nicht beeinträchtigt 
werden. Das zu planende Gebäude muss deshalb seinen Teil zum Ersatz/ zur Stärkung die-
ser Funktion beitragen. Dies ist z.B. durch Dach- und/ oder Fassadenbegrünung bzw. die 
Wahl nachhaltiger Materialien denkbar. Bäume sind soweit möglich zu erhalten. 
 
Im Ergebnis entschied sich die Jury am 29.05.2018 für den Entwurf des Architekturbüros 
Anderhalten Architekten, Berlin mit einer oberirdischen Lösung mit Unterkellerung und emp-
fahl sie zur weiteren Umsetzung. 
 
Baudenkmalpflege 
Die Belange des Denkmalschutzes sind klar definiert. Dem Teilstück der ehemaligen Stadt-
mauer mit den zwei Türmen kommt eine besondere historische Bedeutung zu. Die Anforde-
rungen des Denkmalschutzes – sowohl des Baudenkmals, als auch des Bodendenkmals -
sind zu beachten. Dies bedeutet, dass die Anschlüsse vom Erweiterungsbau bzw. die Ein-
griffe in den Sachsenturm so sensibel wie möglich und mit hoher architektonischer Qualität 
ausfallen müssen. Die Architektur des Neubaus muss das Baudenkmal respektieren und 
gleichermaßen modern und angemessen ergänzen. Gleiches gilt für das Bodendenkmal - ein 
Eingriff hier muss sorgfältig abgewogen werden. Letztlich kann das Projekt nur in enger Ab-
stimmung mit der Denkmalpflege realisiert werden. 
 
Bodendenkmalpflege 
Aus diesem Grund ist aus Sicht der Bodendenkmalpflege eine Bebauung ohne Unterge-
schoss bzw. ein reduziertes Kellergeschoss zu bevorzugen (insbesondere kein Auskragen 
über die Stadtmaueraußenkante). Eine teilweise unterirdische Lösung im definierten unterir-
dischen Baufeld mit max. 300 m² Fläche ist denkbar. Verzichtet werden sollte jedoch auf die 
Freilegung des ehemaligen Stadtgrabens bzw. auf sonstige Abgrabungen und Böschungen, 
Fluchttreppen und Fensteröffnungen. Der unterirdischen Verbindung zwischen Neubau und 
Aufzug stehen Belange des Bodendenkmalschutzes nicht entgegen, sofern dieser hinsicht-
lich Lage und Abmessung mit der Brücke deckungsgleich ist. 
 
Nutzungsvorgaben und Raumprogramm 
Der Sachsenturm umfasst heute verschiedene Räumlichkeiten, die sich in dem viergeschos-
sigen Turm und in dem dreigeschossigen Bestandsanbau befinden. Die Ebenen bzw. Ge-
schosse sind dabei so bezeichnet, dass das Eingangsniveau/ Erdgeschoss/ EG von der 
Südseite des Turms gesehen wird (von der Kartäuserstraße ist dies das 1. OG).  
 
Im EG (1. OG) befindet sich ein Veranstaltungssaal mit ca. 67 qm, zudem die Küche und 
weitere Räume. Im Kellergeschoss (EG) sind eine Bar und ein kleiner Veranstaltungsraum 
mit ca. 32 qm, WCs, Lager, Garderobe etc. untergebracht. Im 1. Obergeschoss finden sich 
die Empore (2. OG) mit Blick in den Veranstaltungssaal und ein Büro. Im obersten Geschoss 
des Turms liegen das Senatszimmer und die Terrasse zum Wehrgang. Insgesamt sind die 
vorhandenen Räume sehr kleinteilig und auf verschiedene Ebenen verteilt. Ein großer zu-
sammenhängender Veranstaltungsraum, der den heutigen Anforderungen entspricht sowie 
eine barrierefreie Erschließung fehlen.

8 
 
 
 
Das Raumprogramm für den Erweiterungsbau umfasst ca. 450 m² Bruttogeschossfläche mit 
zwei Versammlungsräumen (ca. 140 m² und 106 m²), Büro- und Besprechungsräumen sowie 
erforderlichen Nebenräumen. 
 
4. Planungskonzept 
 
Die Planung des Büro Anderhalten Architekten, Berlin, wurde von der Jury zur weiteren 
Umsetzung empfohlen. Der Entwurf des Erweiterungsbaus des Sachsenturms basiert auf 
der Idee der Wiederherstellung der verlorenen historischen Wehrmauer mit stadtseitig an-
gelagerten Räumen. Dieses bedeutet weder die Rekonstruktion in tradierten Formen, noch 
die Ausprägung einer "Respektfuge" zum Bestand. Vielmehr wird die "Mauer" auf der benö-
tigten Länge in unmittelbarem Anschluss an die "Abrisskante" des Turmschaftes angebaut 
und damit die historische Stadtkontur wieder klar definiert. Einzig der in der Planung als Tor 
ausgebildete Durchgang für den öffentlichen Fußweg "Blaue-Funken-Weg" zitiert als "Pfor-
te" die überlieferte Bauform des Bestandes. Innerhalb der Wandöffnung wird der Übergang 
zum Turm als gläserner Körper sichtbar. Die ansonsten geschlossene "Mauer" wird von 
"Glasaugen" durchbrochen, die sich als inverse Interpretation der Basalteinlagen von Turm 
und Wand ableiten. Stadtseitig werden die beiden Festsäle als Anbauten sichtbar. Der gro-
ße Festsaal im Obergeschoss spiegelt sich in der Fassade als auskragendes Fassaden-
element mit Fensteröffnungen wieder. 
 
Die Hauptfunktionen des Erweiterungsbaus werden auf drei Geschossen angeordnet, wobei 
der große Saal über dem kleinen Saal angeordnet ist und damit unmittelbar an die "Haupt-
ebene" des Turmes mit dem vorhandenen Versammlungssaal angeschlossen wird. Zwi-
schen Turm und Sälen sind an funktional optimaler Position, oberhalb der Pforte, Bespre-
chungsraum und Büroflächen angeordnet. Zwischen Deckenplatten und Turmschaft ver-
bleibt ein deutlicher Luftraum, der im Inneren die gesamte räumliche Präsenz des Turmes 
deutlich macht und bewusst die historische Konstruktion nicht belastet. Die erforderlichen 
Nebennutzflächen finden sich konsequent im Untergeschoss. Die Erschließung der Erweite-
rung erfolgt über zwei Treppen und den Aufzug, wobei die doppelläufige Haupttreppe über 
ein verglastes Foyer im Bereich der "Pforte", auch aus dem "Turmkeller", witterungsge-
schützt erreicht werden kann. 
 
Die archaische Ausprägung des historischen Reliktes erfordert einen massiven Auftritt des 
Erweiterungsbaus. Dementsprechend wird eine Konstruktion aus Stahlbeton mit einem 
Kleid aus Tuffstein vorgeschlagen, die die im mittelalterlichen Köln übliche Materialität auf-
nimmt und in ihrer Präsenz einen würdigen Kontrapunkt und zukünftigen Abschluss der 
Stadtmauer bilden kann. Die "Glasaugen" werden aus mehrschichtigen rohen Gussglas-
brocken mit eingelegter transparenter Wärmedämmung gebildet. Die Öffnungen des An-
baus sind mit Mehrscheibenverglasung in Eichenholzrahmen versehen. Zeltdach und -seite 
bestehen aus gedämmten Betonfertigteilen die im Dachbereich mit Zinkblech belegt wer-
den. 
 
Die Erschließung erfolgt, wie bisher, über den Kartäuserwall sowie fußläufig über die den 
Sachsenring begleitende Grünfläche. Der Zugang zum Gebäude liegt an dem "Blaue-
Funken-Weg", der den Kartäuserwall mit dem Sachsenring verbindet. Im weiteren Verfah-
ren werden die Anzahl sowie die Lage der notwendigen Kfz-Stellplätze und Fahrradabstell-
flächen geprüft. Die Gestaltung des umgebenden Freiraums soll sich an den vorhandenen 
Freiraumstrukturen orientieren. Sie werden mit einem Freiraumgestaltungsplan weiter ent-
wickelt. 
 
5. Planungsinhalte 
 
Der vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird entsprechend der Zielsetzung eine Vereins-
nutzung festsetzen und keine Fläche für Gemeinbedarf oder eine Baugebietsart entspre-
chend der BauNVO. Diese Vereinsnutzung umfasst im Wesentlichen die Veranstaltungs-

9 
 
 
 
räume und –säle sowie Büro - und Besprechungsraum. Ergänzt werden diese Nutzungen 
um das Lager, den Technikraum und die Toiletten. 
 
Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die Größe der überbaubaren Grundstücksflä-
che, der Höhe der baulichen Anlagen und durch die Grundflächenzahl (GRZ) bestimmt. Die 
überbaubare Grundstücksfläche wird ca. 31,20 m in der Länge und 7,20 m in der Breite 
aufweisen (gesamt ca.225 qm). Das Gebäude soll dreigeschossig errichtet werden, wobei 
der große Saal über zwei Geschosse geplant ist. Der Ergänzungsbau soll unterkellert wer-
den. Die GRZ wird nach der endgültigen Festlegung der Größe des Baugrundstücks und 
der notwendigen Erschließungsflächen ermittelt. Es ist davon auszugehen, dass die öffent-
liche Grünfläche möglichst weitgehend an das Vorhaben angrenzen wird und ein hoher 
Versiegelungsgrad auf dem verbleibenden Baugrundstück zu erwarten ist.  
 
Die Stellplatzflächen für Fahrräder und Kfz werden mit der weiteren Planung noch konkre-
tisiert. 
 
6. Umweltbelange 
 
Für das Verfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Erweiterung Vereinsgebäude 
Blaue Funken /Sachsenturm (Blaue -Funken-Weg 2)" in Köln Altstadt/ Nord wird die Durc h-
führung einer formalen Umweltprüfung gemäß §  2 Absatz 4 BauGB für die Belange nach §  1 
Absatz 6 Nr. 7 und § 1a BauGB erforderlich.  
Die Ergebnisse der Umweltprüfung werden in einem  Umweltbericht gemäß § 2a Nr. 2  
BauGB und der Anlage 1 zum BauGB dargestellt. Vorbehaltlich der Klärung des Unters u-
chungsumfangs (Scoping) der Umweltprüfung im weiteren Verfahren ist eine umwelterhebl i-
che Betroffenheit folgender Umweltlange bereits jetzt erkennbar: 
 
 Kulturgüter (Bau- und Bodendenkmal, denkmalwerte Grünfläche), 
 Baumbestand und Biotope,  
 Artenschutz, 
 Menschliche Gesundheit (Freizeit- und Erholungsfläche), 
 (Stadt) Klima, 
 Lärm (Verkehrslärm, Veranstaltungslärm), 
 Planbedingter Mehrverkehr 
 Landschaftsbild. 
 
Kulturgüter: 
Der Sachsenturm ist ein Bestandteil der mittelalterlichen Stadtmauer Kölns. Der erhaltene 
ehemalige Stadtmauerrest mit zwei Türmen (Sachsenring 62 a / Kartäuserwall 41; Köln -
Neustadt / Süd) wurde 1980 in die Denkmalliste nach § 2 Absatz 1 und 2 DSchG NW au fge-
nommen. Der unterirdisch erhaltene Bestand der Stadtbefestigung erfüllt alle Voraussetzu n-
gen nach § 2 DschG NW zur Aufnahme als Bodendenkmal in die Denkmalliste der Stadt 
Köln. Die Grünfläche als städtischer Freiraum ist besonders in gartenarchitektonis cher Hin-
sicht von großer Bedeutung und als denkmalwerte Grünfläche ausgewiesen. Den Belangen 
des Denkmalschutzes (Bau -, Boden- und Gründenkmal) kommt eine besondere historische 
Bedeutung zu.  
 
Baumbestand und Biotope: 
Es erfolgt ein Eingriff in die Grünfläche und den Baumbestand, welcher im weiteren Verfah-
ren im Rahmen der Abwägung nach der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zu beurtei-
len und auszugleichen sein wird. Die durch die Planung betroffenen Biotope und Bäume sind 
zu kartieren und zu bewerten. 
 
Es sind keine Ersatzpflanzungen bzw. Ersatzgeldzahlungen für im Zuge der Umsetzung des 
Bebauungsplanes zu fällende Bäume gemäß der Satzung zum Schutz des Baumbestandes

10 
 
 
 
innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches der Bebau-
ungspläne im Gebiet der Stadt Köln (Baumschutzsatzung – BSchS) zu leisten, da diese 
Bäume im Bebauungsplanverfahren bei der Bewertung und Bilanzierung nach der natur-
schutzrechtlichen Eingriffsregelung nach § 18 BNatSchG i. V. m. § 1a Absatz 3 BauGB be-
rücksichtigt werden. 
Tiere: 
Aufgrund der voraussichtlich erforderlichen Rodungsmaßnahmen von Einzelbäumen, der 
Inanspruchnahme von Grünfläche und dem damit einhergehenden Eingriff in potenzielle H a-
bitate für Tiere ist im weiteren Verfahren die Erstellung einer Artenschutzprüfung erforderlich. 
Um das Eintreten von Verbotstatbeständen des § 44 Absatz 1 BNatSchG zu verhindern, sind 
ggf. Vermeidungs- und/ oder Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erforderlich.  
 
(Stadt)Klima: 
Die Grünfläche hat in der dicht bebauten Kölner Innenstadt hinsichtlich des Stadtklimas und 
des Naturhaushalts eine wichtige Funktion. Der Verlust an klimatisch ausgleichend wirkender 
Freifläche ist durch Festsetzungen zur Grundstücks- und Gebäudebegrünung zu mindern.  
 
Menschliche Gesundheit: 
Die Grünfläche dient als Freizeit- und Erholungsfläche und ist im städtisch geprägten Umfeld 
besonders wertvoll. Die Möglichkeit zum Ausgleich oder einer anderweitigen Aufwertung des 
Gebietes im Hinblick auf die menschliche Gesundheit ist im weiteren Verfahren zu prüfen.  
 
Lärm: 
Der Straßen- und der Schienenverkehrslärm im Nahbereich werden durch die umliegenden 
Straßen Sachsenring und Kartäuserwall und die Stadtbahntrasse südlich des Plangebietes 
bestimmt. Die Verkehrslärmbelastungen stehen der städtebauli chen Entwicklung nicht 
grundsätzlich entgegen. Aufgrund der voraussichtlichen Zunahme der Veranstaltungen ist 
mit einem erhöhten Veranstaltungslärm zu rechnen. Aussagen zum Verkehrslärm und zum 
Veranstaltungslärm müssen im weiteren Verfahren konkretisiert werden (Lärmeinwirkungen 
und -auswirkungen). 
 
Planbedingter Mehrverkehr: 
Aufgrund der voraussichtlichen Zunahme der Veranstaltungen im Plangebiet wird es zu e i-
nem planbedingten Mehrverkehr kommen. Die Auswirkungen des Mehrverkehrs und der 
Umgang in Bezug auf die Parksituation müssen im weiteren Verfahren konkretisiert und ggf. 
untersucht werden.  
 
Landschaftsbild: 
Die Grünanlage ist ein prägendes Element des Landschaftsbildes. Die Grünfläche wird durch 
das Vorhaben teilweise überplant. Ein möglicher Ersatz der Grünfläche oder eine Aufwertung 
der restlichen Fläche im Sinne des Landschaftsbildes wird im weiteren Verfahren geprüft.  
 
7. Planverwirklichung 
 
Das Planungs recht wird in Form eines vorhabenbezogenen Bebauungspla ns gemäß § 12 
BauGB geschaffen. 
 
Das Plangebiet befindet sich im Eigentum der Stadt Köln. Mit der Vorhabenträgerin soll ein 
Erbpachtvertrag als Erweiterung des bestehenden Erbpachtvertrages abgeschlossen we r-
den. 
 
Zwischen der Stadt Köln und der Vorhabenträgerin wird ein Durchführungsvertrag vor Sa t-
zungsbeschluss abgeschlossen. Dieser sichert die Realisierung des geplanten Vorhabens 
innerhalb einer bestimmten Frist sowie ggf. weitere Maßnahmen , die im Zusammenhang mit

11 
 
 
 
dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan stehen. Es ist eine kurzfristige Umsetzung der 
Planung vorgesehen. 
 
Da es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt, werden die Planungs - 
und Erschließungskosten von der Vorhabenträg erin übernommen. Kosten für die Stadt Köln 
entstehen nicht.

Anlage 3 Planungskonzept

3324 Zeichen

48.39
46.28
47.43
47.44
48.18
47.11
46.79
46.08
46.41
48.35
48.53
48.43
48.41
48.28
48.15
48.28
48.09
48.23
48.26
48.31
48.19
48.55
48.62
48.51
48.41
48.34
48.20
48.06
47.82
45.53
44.87
45.29
47.59
49.52
50.00
49.43
47.98
47.96
47.06
46.13
46.25
46.39
46.48
46.32
46.20
49.70
49.55
47.9948.19
47.82
47.49
48.19
48.71
48.48
48.46
47.28
46.84
46.55
46.96
190
62 a
347
266
293
108
73 a
315
84
73
30
1013
102
P62 b
1-3
II F
SmD=63,41
First=62,22
H=70,30
H=59,87
H=68,13
H=57,02
Kartaeuserwall
SmD=59,85
Blaue-Funken-Weg
Prinzen-Garde-Weg
Kartaeuserwall
W
S
SmD=61,53
SmD=61,53
IV
(2)
H=52,90
F
IV
III
F
F
III
III
OK. Stadtmauer=59,01
I
F
Tr.=55,94
SmD=60,82
VI
SmD=59,85
F
I
II
P
First=63,68
S
Z
P71
III
H=51,90
Weg
Weg
Prinzen-Garde-Weg
u=1.1
d=10
u=1.4
d=9
u=1.1
d=12
u=1.4
d=10
u=0.8
d=6
u=1.1
d=8
u=1.2
d=8
u=2X1,3
d=14
u=1.4
d=10
u=3X0,3
d=8
u=1
d=6
u=7X0,2
d=8
u=4X0,5
d=10
Behinderten-
gerechter Zugang
Bordstein
Gruen
Pflaster
Pflaster
u=0.8
d=8
u=1.4
d=10
u=1.4
d=8
u=0.8
d=5
u=2X0,9
d=10
u=1.2
d=7
u=2X0,8
d=10
u=2.8
d=9
u=0.9
d=7
u=1.9
d=14
u=1.1
d=10
u=1.3
d=8
u=
d=
u=2.6
d=16
u=0.7
d=6
u=1
d=7
u=1.4
d=8
u=1.1
d=12 u=1.3
d=10
u=0.8
d=6
u=0.9
d=8
u=2X0,7
d=8
u=3.3
d=26
u=1.1
d=7
u=1.3
d=10
u=5X0,4
d=16
u=2.4
d=12
u=1.1
d=7
u=2X0,8
d=10
u=2X1,1
d=18
u=2.6
d=12
u=3X0,9
d=12
u=1.1
d=3
u=0.7
d=6 u=2.1
d=14
u=4X0,6
d=14
u=1.2
d=6
u=1.5
d=10
u=1
d=8
u=1.2
d=8
u=1.3
d=8
u=1.2
d=12
u=1.2
d=8
u=1.3
d=10
u=1.3
d=10
u=1
d=6
u=1.1
d=10
u=1.1
d=8u=1.3
d=6
u=1.3
d=6 u=2.6
d=18
u=1.4
d=7
u=2.8
d=12
u=1.3
d=6
u=1.6
d=8
u=1.5
d=14
u=2.2
d=16
u=1.9
d=8
u=1.3
d=6
u=0.8
d=6
u=1.7
d=4
u=1.1
d=10
u=1.3
d=10
u=1.4
d=12
u=1.8
d=12
u=1.7
d=10
u=1.2
d=8
u=1.6
d=10
u=1.6
d=16
u=1.4
d=8
u=1.2
d=10
u=2.4
d=14
u=2.1
d=18
u=1.6
d=12
u=1
d=8
u=1.4
d=12u=0.7
d=6
u=3.6
d=20
u=1.6
d=6
u=1.2
d=8
u=1.6
d=10
u=0.8
d=6
u=1.2
d=10
u=1
d=7
u=1.6
d=12
u=1.4
d=6
u=1.2
d=7u=1.2
d=7
u=2
d=10
Pflaster
historische Stadtmauer
u=1.2
d=8
u=2
d=20
u=1.8
d=18
u=2
d=12
u=1.2
d=8
u=2
d=10
u=1
d=6
u=1.5
d=8
u=1
d=8 u=1
d=8
u=1.2
d=8
u=2.4
d=16
u=1.4
d=8
u=2.6
d=20
u=2.2
d=20
u=2.4
d=14
u=1.1
d=10
u=1.4
d=8
u=2.2
d=12
u=1.6
d=8
u=2.6
d=10
u=1.2
d=8
u=1.3
d=6
u=2.2
d=15
u=2
d=10
u=1.6
d=12
u=1.1
d=8u=0.7
d=7
u=1.1
d=10
u=1.1
d=10
u=1
d=6
u=1
d=8
u=2X0,6
d=6
Bordstein
u=0.7
d=5
u=0.6
d=4
u=0.4
d=3
u=1.1
d=6
u=1.2
d=10
u=1
d=8
u=1
d=6
u=1.2
d=10
u=1.8
d=14
u=0.4
d=5
u=0.6
d=6
u=0.8
d=6 u=0.4
d=3
u=1
d=8
u=0.4
d=5
u=0.4
d=5
u=0.6
d=5
u=0.5
d=4
u=1
d=6
u=0.6
d=6
u=1
d=8
u=0.5
d=5
u=0.9
d=8
u=2
d=14
u=0.9
d=6
u=1
d=6
u=0.9
d=6
Platten
Teer
Platten
Teer
Gehweg
Gehweg
Beton
Kantstein
Kantstein
Kantstein
Kantstein
IIIPD
First=67,50 SmD=60,63
First=57,82
Eingangsh.=46,94
SmD=55,44Eingangsh.=49,46
Stand: 06.09.2017letzte Aenderung: 13.09.2017 (FM)L:/hh/s17356/gg/17356-00+1-Lageplan
N
Anlage 3.1
Bauliche Erweiterung Blaue Funken/ Sachsenturm
10 0 20 40 60  Meter20
Städtebaulicher Entwurf
Bestandslageplan
Städtebauliches Planungskonzept                   Anlage 3

Anlage 3.2
Bauliche Erweiterung Blaue Funken/ Sachsenturm
Perspektive Süd
Perspektive Nord

Anlage 3.3Bauliche Erweiterung Blaue Funken/ SachsenturmGrundrisse
2. OG
1. OG
    EG
    UG

Anlage 3.4Bauliche Erweiterung Blaue Funken/ SachsenturmSchnitt
Schnitte/ Ansicht Ost

Anlage 3.5Bauliche Erweiterung Blaue Funken/ SachsenturmAnsicht Nord (Kartäuserwall)
Ansicht Süd (Sachsenring)

Anlage 4 B-Plan

8 Zeichen

Anlage 4

Beratungsverlauf (3)

08.11.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.10 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
15.11.2018 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
20.11.2018 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 5.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung

Orte (13)

  • Eifelstraße
  • Blaue-Funken-Weg 2
  • Sachsenring 62a
  • Prinzen-Garde-Weg
  • Kaiser-Wilhelm-Ring
  • Vor den Siebenburgen
  • Kartäuserwall 41
  • Ringstraße
  • Gereonswall
  • Severinswall
  • Ulrepforte
  • Ubierring
  • Burgmauer

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
2978/2018
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
22.10.2018
Erstellt
07.09.2018 08:44