2978/2018
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 611/2 Alte Az Vorlagen-Nummer 2978/2018 Freigabedatum 22.10.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Bauliche Erweiterung Blaue Funken/ Sachsenturm (Blaue-Funken-Weg 2) in Köln- Neustadt-Süd Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorha- benbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet im Bereich Blaue-Funken-Weg in der Gemarkung Köln, Flur 33, auf dem Flurstück 266 (ehemalige Stadtmauer) sowie in südwestlicher Verlänge- rung auf dem Flurstück 348 in einer Breite von ca. 12 m und Länge von ca. 33 m südlich des Blaue-Funken-Weges parallel zum Kartäuserwall mit einer Größe von ca. 700 m² —Arbeitstitel: Bauliche Erweiterung Blaue Funken/ Sachsenturm (Blaue-Funken-Weg 2) in Köln-Neustadt- Süd—einzuleiten mit dem Ziel, eine bauliche Erweiterung der Vereinsnutzung festzusetzen; 2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2 (Versammlung); 3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls der Ausschuss für Umwelt- und Grün ohne Einschrän- kung zustimmt. Alternative: keine Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 08.11.2018 Stadtentwicklungsausschuss 15.11.2018 Ausschuss für Umwelt und Grün 20.11.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Der Gemeinnützige Bauverein Sachsenturm e. V. hat großen Bedarf, die Vereinsräume der "Blauen Funken" im Sachsenturm durch einen Neubau zu erweitern (vgl. 2875/2016, Beschluss zur Durchfüh- rung eines architektonischen Gutachterverfahrens). Die Vereinsräume befinden sich im nördlichen ehemaligen Wehrturm des denkmalgeschützten mittel- alterlichen Stadtmauerrestes am Sachsenring. Der Turm wurde vom Verein 1969/70 im Rahmen ei- nes Erbbaurechtsvertrages mit der Stadt Köln ausgebaut und mit einem Anbau versehen. Aufgrund steigender Mitgliederzahlen und veränderter Anforderungen an Veranstaltungsräume, insbesondere der Barrierefreiheit, sieht der Verein die Notwendigkeit der räumlichen Erweiterung. Sie soll auch für die Aktivitäten des Vereins am Stadtleben, wie Kinder- und Jugendarbeit, nutzbar sein. Der Verein befindet sich seit Anfang 2014 mit der Verwaltung in umfangreicher Abstimmung über dieses Vorhaben. Die Planung entspricht grundsätzlich dem "Städtebaulichen Masterplan Innenstadt Köln", der vorschlägt, im Bereich der historischen Ulrepforte eine straßenbegleitende Bebauung zu verfolgen. Nach Ratsbeschluss von 2009 sind über die Realisierung einzelner Maßnahmen aus dem Masterplan Einzelentscheidungen zu treffen. Am 06.07.2017 hat der Stadtentwicklungsausschuss die geplante Auslobung mit der Aufgabenstel- lung zum architektonischen Gutachterverfahren mit Änderungen beschlossen (s.o. Vorlage 2875/2016, mit ergänzenden Anlagen). Der Erweiterungsbau sollte nicht ausschließlich nur als Hoch- bau, sondern auch unterirdisch geplant werden können. Für eine unterirdische Lösung sollte das Plangebiet erweitert werden. Ebenso sollten ökologische Kriterien mit eingefügt werden. Die Aufgabenstellung wurde in enger Abstimmung mit der Stadt Köln entsprechend überarbeitet. Das Gutachterverfahren wurde als kooperatives Verfahren mit acht Büros in der Phase 1 sowie vier ver- bleibenden Büros in Phase 2 durchgeführt. Die Jury entschied am 29.05.2018 den Entwurf des Architekturbüros Anderhalten Architekten, Berlin auf den ersten Rang zu setzen (siehe auch Mitteilung "Qualifizierungsverfahren Blaue Fun- ken/Sachsenturm“ (Blaue Funken-Weg 2), Köln-Innenstadt, Session Nr. 2666/2018). Zudem empfahl die Jury dem Bauverein als Auslober des Wettbewerbs und als Träger des Realisie- rungsvorhabens, den Entwurf hinsichtlich der Gestaltung der Fassaden dem Gestaltungsbeirat der Stadt Köln zur Überarbeitung vorzulegen. Dies ist am 09.07.2018 erfolgt, die Empfehlungen des Ge- staltungsbeirates wurden in Abstimmung zwischen Verwaltung, Anderhalten Architekten und dem Auslober eingearbeitet. Der Entwurf des Erweiterungsbaus des Sachsenturms basiert auf der Idee der Wiederherstellung der verlorenen historischen Wehrmauer mit stadtseitig angelagerten Räumen. Der Erweiterungsbau wird in Breite des denkmalgeschützten Bestandsanbaus einschließlich Stadtmauer an das Denkmal nach Süden angebaut. Damit wird der "Blaue-Funken-Weg" in den Obergeschossen überbaut und im Erd- geschoss ein Durchgang geschaffen, der als "Stadtmauerpforte" und als Fortführung der Bauform des Bestandes interpretiert werden kann. Die Hauptfunktionen des Erweiterungsbaus werden auf drei Geschossen angeordnet und beinhalten im Wesentlichen einen großen Saal im 1. Obergeschoss sowie einen kleinen Saal im 2. Obergeschoss. Sie sind damit unmittelbar an die "Hauptebene" des Baubestandes, die den Versammlungsraum beinhaltet, angeschlossen. Damit sind diese zwei Ge- schosse des Altbaus zukünftig über den Aufzug des Neubaus barrierefrei erschlossen. Das vorgese- hene Kellergeschoss befindet sich unter den Hochbaugeschossen und greift nicht darüber hinaus in die Grünfläche ein. Die für den Erweiterungsbau vorgesehene städtische Fläche ist nicht Bestandteil des bisherigen Erb- baurechtsvertrages mit dem Bauverein. Sie ist im rechtskräftigen Bebauungsplan 66438/04-2, Blatt 2 3 als öffentliche Grünfläche festgesetzt. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Genehmigung des Bauvorhabens ist deshalb die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens mit Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit geplant. Der Vorhabenträger hat mit Schreiben vom 06.09.2018 die Einleitung beantragt. Der Nachweis der Grundstücksverfügbarkeit wird bis zum Sat- zungsbeschluss vorliegen. Der Bebauungsplan soll gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) als vorhabenbezogener Bebauungs- plan im Regelverfahren mit Umweltbericht aufgestellt werden. Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird der Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Durchführungsvertrag, in dem sich der Vorhabenträger zur Durchführung des Vorhabens verpflichtet. Entsprechend dem geplanten Beschluss ist als nächster Verfahrensschritt die Durchführung der früh- zeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2 (öffentliche Versammlung) sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB geplant. Vorberatungen Beschluss der geplante Auslobung entsprechend der Aufgabenstellung zum architektonischen Gut- achterverfahren zur Bebauung eines städtischen Grundstückes (Session-Nr. 2875/2016) Bezirksvertretung Innenstadt (BV 1),16.03.2017, TOP 3.2 mehrheitliche Zustimmung zur Alternative (keine Erweiterung) Ausschuss für Umwelt und Grün (AUG), 04.05.2017, TOP 4. Verweis der Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien Stadtentwicklungsausschuss (StEA), 06.07.2017, TOP 5.1 mehrheitliche Zustimmung einschließlich Änderungen Anlagen: 1. Übersichtsplan Geltungsbereich 2 Erläuterungen zum Bebauungsplanverfahren 3 Städtebauliches Planungskonzept 4 Rechtskräftiger Bebauungsplan 66438/04, Blatt 2
Anlage 1 Übersichtsplan
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHUtretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zuGLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ Anlage 1 0 5025 100150 MeterN StadtplanungsamtGeltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Bauliche Erweiterung BlaueFunken/Sachsenturm (Blaue Funken Weg 2)LQ.|OQ1HXVWDGW6G 0DVWDE
Anlage 2 Erläuterungen
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A N L A G E 2
Erläuterungen zum Bebauungsplanverfahren (Vorhabenbezogener Bebauungsplan)
Arbeitstitel: Bauliche Erweiterung Blaue Funken/ Sachsenturm (Blaue-Funken-Weg 2)
in Köln-Neustadt-Süd
1. Anlass und Ziel der Planung
Der Gemeinnützige Bauverein Sachsenturm e. V. hat am 06.09.2018 einen Antrag auf Ein-
leitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 BauGB gestellt, um die planungsrechtli-
chen Voraussetzungen zu schaffen, einen Erweiterungsbau angrenzend an den Sachsen-
turm zu errichten.
Der Sachsenturm ist als Teil des erhaltenen ca. 100 m langen Teilstücks der ehemaligen
Stadtmauer ein wichtiges historisches Zeugnis der Kölner Stadtgeschichte. Es gibt nur noch
wenige Bereiche, in denen die ehemalige Stadtbefestigung so eindrucksvoll erhalten ist.
Der Sachsenturm wird im Wesentlichen durch die Blauen Funken zur Vereins- und Brauch-
tumspflege genutzt. Der Gemeinnützige Bauverein Sachsenturm e. V. sorgt für den Erhalt
des historischen Bauwerks und der angrenzenden Grünanlage. Der Bauverein sowie die im
Nordturm ansässige Prinzengarde leisten damit einen großen Beitrag zur Kölner Stadtge-
sellschaft.
Aufgrund der gewachsenen Anzahl der Vereinsmitglieder (1980 ca. 300 Mitglieder, aktuell
ca. 520 Mitglieder) sind die vorhandenen Vereinsräume, insbesondere der Versammlungs-
saal im Bestandsgebäude, hinsichtlich Größe und Ausstattung nicht mehr ausreichend und
bedarfsgerecht. Zudem besitzt der dreigeschossige, im Turmbereich viergeschossige, Be-
standsbau keinen Aufzug und im Untergeschoss liegende Toiletten. Dies ist aufgrund des
gestiegenen Altersdurchschnitts der Mitglieder ein zunehmendes Problem und entspricht
zudem nicht den aktuellen Anforderungen an die Barrierefreiheit öffentlich zugänglicher
Räume. Ein entsprechender Umbau des denkmalgeschützten Bestandes ist nicht realisier-
bar. Die genannten Gründe bei gleichzeitiger hoher Identifikation der Blauen Funken mit "ih-
rem Sachsenturm" führten zu der Entscheidung für einen Erweiterungsbau vor Ort.
Der Gemeinnützige Bauverein Sachsenturm e.V. plant in enger Abstimmung mit der Stadt
Köln einen Erweiterungsbau, der den vielen Anforderungen und Interessen, die am Sachsen-
turm bestehen, gerecht wird. Dabei wird der Sachsenturm mit dem geplanten Anbau den
Vereinszwecken dienen und nicht als allgemeine Veranstaltungsraum kommerziell vermietet
werden. Die Erweiterung des Sachsenturms steht dabei im Spannungsfeld der Lage in einer
öffentlichen Grünfläche, dem Denkmalschutz, einer gewünschten modernen Architektur und
den Nutzungsanforderungen des Vereins. Sie steht zudem unter besonderer Beobachtung
der Öffentlichkeit.
Im Rahmen eines im Frühjahr 2018 durchgeführten architektonischen Gutachterverfahrens
wurde der Planungsentwurf des Büros Anderhalten Architekten ausgewählt, der nach Schaf-
fung des Baurechts auch umgesetzt werden soll. Der Bebauungsplan soll im Regelverfahren
mit Umweltbericht aufgestellt werden. Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungspla-
nes wird der Vorhaben- und Erschließungsplan, der das konkrete Bauvorhaben festlegt so-
wie der Durchführungsvertrag.
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2. Erläuterungen zum stadträumlichen Kontext und zum Plangebiet
2.1 Abgrenzung des Plangebietes
Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Bauliche Erweiterung Blaue Fun-
ken/ Sachsenturm (Blaue-Funken-Weg 2)" befindet sich im linksrheinischen Kölner Stadtbezirk
Innenstadt im Stadtteil Altstadt Süd, zwischen Sachsenring und Kartäuserwall, unweit der
Ulrepforte. Es umfasst Bestandteile des erhaltenen ca. 100 m langen Teilstücks der ehema-
ligen Stadtmauer mit zwei Wachtürmen. Bestandteil des Plangebietes ist der südliche Wach-
turm, der derzeit von den Kölner Funken Artillerie blau weiß von 1870 e. V. (Blaue Funken)
genutzt wird.
Das Plangebiet wird im Nordosten durch die Straße Kartäuserwall begrenzt. Die nordwestli-
che Grenze bildet der Sachsenturm mit dem Bestandsanbau an der Stadtmauer. Die süd-
westliche und südöstliche Abgrenzung des Plangebietes verläuft in einem Abstand von ei-
nem Meter zum Gebäudebestand und dem geplanten Erweiterungsbau. Das Plangebiet um-
fasst damit eine Gesamtfläche von ca. 700 m².
2.2 Städtebaulicher Bestand
Das Plangebiet um den Sachsenturm liegt am "Blaue-Funken- Weg" in der den Ring beglei-
tenden öffentlichen Grünfläche. Diese wird neben dem Denkmal der ehemaligen Stadtmauer
vor allem durch markanten Baumbestand geprägt. Bei der Grünfläche am Sachsenring han-
delt es sich um die ehemaligen Bereiche der Wallanlage, die im Gegensatz zu weiten Teilen
der alten Stadtbefestigung in der Kölner Innenstadt nach dessen Schleifung hier nicht bebaut
sind. Der südlich gelegene Sachsenring, als längstes Teilstück der Kölner Ringe, ist in die-
sem Bereich durch eine breite straßenbegleitende Grünfläche in beide Fahrrichtungen unter-
teilt. Auch hier gibt es prägenden Baumbestand, der dem Ring hier einen eigenständigen
Charakter gibt. Mit einer Breite von über 100 Metern gehört der Abschnitt der Ringe neben
dem Ubierring und Kaiser-Wilhelm-Ring zu einer der breitesten Straßen Kölns. In der mittig
liegenden Grünfläche verläuft die Stadtbahn.
Im Norden des Kartäuserwalls befinden sich zahlreiche Bildungseinrichtungen, etwa das
Humboldtgymnasium, das Berufskolleg Kartäuserwall und das Berufskolleg Ulrepforte. Der
gesamte Bereich ist aufgrund der Nutzungen durch großvolumige, frei positionierte Baukörper
geprägt, die sich jeweils auf das Innere der Schulgelände ausrichten und wenig Kontakt mit
der umgebenden Stadt aufnehmen. Erst nördlich der Straße "Vor den Siebenburgen" geht
die Bebauung wieder in eine Blockrandbebauung mit mehr- geschossigen Wohnhäusern
über. Südlich des Sachsenrings finden sich ebenfalls Bildungseinrichtungen, aber auch
Dienstleister und Büronutzungen. Die hier in Teilen sehr heterogene Bebauung mit bis zu VI
Geschossen wird aber aufgrund der Grünfläche mit den großen Bäumen und Gehölzbestand
vom Plangebiet die meiste Zeit im Jahr so gut wie nicht wahrgenommen.
Nutzung des "Sachsenturms" durch die "Blauen Funken"
Bereits 1959 haben sich die Blauen Funken beim damaligen Oberbürgermeister der Stadt
Köln um den Halbturm der mittelalterlichen Stadtbefestigung am Sachsenring beworben. Mit
Erhalt des Sachsenturms 1968 wurde der Gemeinnützige Bauverein e.V. gegründet, der den
Turm 1969 restaurierte und bis heute instand hält, pflegt und ausbaut. Seit 1970 stellt der
Bauverein der Gesellschaft der Kölner Funkenartillerie blau weiß von 1870 e.V. (Blaue Fun-
ken) den Turm zur Vereins- und Brauchtumspflege zur Verfügung. Die Mitglieder des Bau-
vereins stellen die notwendigen Mittel zur Instandhaltung des Turms bereit. Zudem werden
weitere Maßnahmen, wie etwa die Beleuchtung der Stadtmauer, die Pflege der Grünanlagen
oder bauliche Investitionen, wie z.B. die Verbreiterung und Schaffung eines barrierefreien
Zugangs zur Stadtmauer (z.T. gemeinsam mit der Prinzengarde), umgesetzt bzw. finanziell
erbracht.
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Der Sachsenturm wird überwiegend für Treffen und Veranstaltungen durch die Blauen Fun-
ken genutzt. Darüber hinaus finden hier die Kinder- und Jugendtanzgruppen Raum zum Pro-
ben. Der Sachsenturm stellt nicht nur erforderliche Räumlichkeiten bereit, sondern bildet ei-
nen Identifikationspunkt und ein Zuhause für die Blauen Funken. Für die breite Öffentlichkeit
ist der Sachsenturm an Vormittagen mehrmals die Woche und für Schulklassen 10-12 Mal
im Jahr geöffnet. Auch andere nutzen den Sachsenturm regelmäßig für verschiedene Veran-
staltungen, etwa die Kölner- Wissenschaftsrunde oder der Artilleriestab der Bundeswehr.
2.3 Verkehrserschließung
Motorisierter Individualverkehr
Der Sachsenring ist als Teil der Kölner Ringe eine wichtige Verkehrsader. Das Plangebiet
wird über den Kartäuserwall (Einbahnstraße) bzw. über den Blaue-Funken-Weg erschlossen.
Hier befinden sich wenige private Stellplätze. Eine Durchfahrt zwischen Kartäuserwall und
Sachsenring ist nicht möglich. Öffentliche Stellplätze sind als Längsparker entlang des Kar-
täuserwalls verortet. Die Schulen und Berufskollegs verfügen zudem über private Stellplätze,
die vom Kartäuserwall aus angefahren werden.
Fußgänger- und Radverkehr
Fußgänger/innen und Radfahrer/innen bewegen sich entlang des Kartäuserwalls, des Sach-
senrings bzw. als Verbindungswege des Blaue-Funken-Wegs und des Prinzen-Garde-Wegs.
Der Sachsenring und der Kartäuserwall sind Bestandteil des Radverkehrsnetzes im Radver-
kehrskonzept Innenstadt. Darin ist vorgesehen, den Kartäuserwall zu einer Fahrradstraße
umzuwandeln. Der Verkehrsausschuss beschloss am 04.06.2018 die Radspuren in der zu-
künftigen Fahrradstraße Kartäuserwall (Ein- und Ausfahrt, nördlich Ulrepforte) von 1,50 m
auf jeweils 2 m zu erweitern und entsprechend die Kfz-Aufstellfläche vor der Lichtsignalanla-
ge von 3,96m auf 2,96m zu verschmälern.
Wege in der Grünfläche sind nur im Bereich der Stadtmauer vorhanden. Hier wurde in den
letzten Jahren der barrierefreie Zugang des Weges entlang der Mauer umgesetzt. Dies war
insofern notwendig, da hier ein Geländeversprung von etwa 2 Metern zwischen dem Fußweg
entlang der Stadtmauer und dem Grünflächenniveau vorhanden ist.
Öffentlicher Nahverkehr (ÖPNV)
Die Stadtbahn verläuft südlich des Plangebietes im Bereich der Grünfläche Sachsenring. In
fußläufiger Entfernung sind die Haltestellen "Ulrepforte" (ca. 200 m, Linien 15 und 16) und
"Eifelstraße" (ca. 400 m; Linien 12,15 und 16) gut zu erreichen.
3. Planungsvorgaben
3.1 Regionalplan
Der Regionalplan stellt für das Plangebiet Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) dar.
3.2 Landschaftsplan
Im Landschaftsplan ist das Plangebiet als bebauter Innenbereich dargestellt.
3.3 Flächennutzungsplan
Der gültige Flächennutzungsplan der Stadt Köln stellt das Plangebiet als Grünfläche dar. Ob
eine Änderung im Parallelverfahren erfolgen muss, wird im weiteren Verfahren geprüft.
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3.4 Bebauungsplan
Im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 66438/04-2 von 1980 ist für das Plangebiet "öffentli-
che Grünfläche" Zweckbestimmung "Parkanlage" festgesetzt. Die beiden Halbtürme und die
mittelalterliche Stadtmauer wurden nachrichtlich als Baudenkmäler im Bebauungsplan über-
nommen.
3.5 Sonstige städtebauliche Planungen
Masterplan Innenstadt Köln
2009 wurde der "Städtebauliche Masterplan Innenstadt Köln" vom Rat der Stadt Köln als
grundsätzliche Handlungsempfehlung und strategische Zielausrichtung für die zukünftige
Entwicklung der Kölner Innenstadt beschlossen. In dem vom Büro Albert Speer und Partner,
Frankfurt konzipierten Masterplan wurde im Rahmen der Vertiefungsphase auch das Thema
Ringe und in diesem Zusammenhang auch der Standort Sachsenring untersucht.
Der Masterplan schlägt im Sinne der Planung Stübbens vor, im Bereich der historischen Ul-
repforte eine straßenbegleitende Bebauung in Form einer urbanen Dienstleistungszeile mit
Wohnnutzungsanteil zu verfolgen. Auch die alternative Idee hier das Stadtarchiv zu verorten
wurde im Masterplan formuliert.
Nach Ratsbeschluss sind über die Realisierung einzelner Maßnahmen aus dem Städtebauli-
chen Masterplan Innenstadt Einzelentscheidungen zu treffen.
Die Kölner Ringe, die im Zuge der Stadterweiterungen nach den Plänen von Josef Stübben
als Prachtboulevard geplant und angelegt wurden, haben durch zahlreiche, vor allem ver-
kehrlich motivierte Veränderungen, den klaren, gestalterischen Duktus eines großstädtischen
Straßenzugs verloren. Der Masterplan Innenstadt Köln sieht vor allem vor, einen einheitli-
chen Gestaltungsduktus für die Ringe zu definieren, um zeitnah anstehende und zukünftige
Maßnahmen entsprechend zu koordinieren.
Ziel ist es, ein hochattraktives, städtebauliches und verkehrliches Gesamtkonzept zu schaf-
fen, das im Sinne eines modernen Klassikers große Robustheit in Bezug auf sich verändern-
de "Moden" und technische Anforderungen besitzt.
Leitlinie zu der Kölner Ringstraße
Der "Städtebauliche Masterplan Innenstadt Köln" hatte die Ringe als einen von sieben Inter-
ventionsräumen identifiziert. 2011 wurde vor dem Hintergrund einer vertiefenden Betrach-
tung dieses Bereichs eine "Interdisziplinäre Planungswerkstatt" durchgeführt, woraus 2012
durch den Stadtentwicklungsausschuss "Leitlinien für eine künftige Weiterentwicklung der
Kölner Ringstraßen” beschlossen wurden. Die Leitlinien fokussieren sich im Kern auf die
Frei- und Straßenräume sowie auf die Plätze entlang des Rings und behandeln Prämissen
und Prinzipien zu stadtgestalterischen Themen wie etwa Oberflächen, Werbung, Beleuch-
tung, Stadtbahnführung, Haltestellen und Bepflanzung.
Im Abschnitt Sachsenring besteht nach Auffassung des Masterplans die Frage nach der kri-
tischen Masse an Urbanität. Während die Bebauung an der südwestlichen Seite überwie-
gend maßstäblich und teilweise attraktiv ist, zeigt der östliche Rand eine brüchige Silhouette
- insbesondere der Rand des Bereichs von Gymnasium und Berufsschule, die sich vom
Sachsenring abwendet und nach innen richtet. Die Grünanlage kann damit ihrer Verweil- und
Erholungsfunktion nicht gerecht werden und besitzt fast nur dekorative Zwecke.
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3.6 Denkmalschutz, Bodendenkmalpflege
Ursprünglich bestand eine römische Stadtmauer, die gegen Ende des 1. Jahrhunderts n.
Chr. entstand und bis ins Mittelalter erhalten blieb. Einige Ruinen der Stadtmauer sind bis
heute erhalten geblieben, z.B. der Römerturm oder die Mauer in der Straße Burgmauer. Die
römische Stadtmauer war insgesamt etwa 4 Kilometer lang und knapp 8 Meter hoch. Sie
hatte mindestens 9 Tore und mindestens 19 Türme. Es gab ein Tor im Norden, drei im Wes-
ten, zwei im Süden und drei bis fünf im Osten zum Rhein hin.
Die jüngste mittelalterliche Stadtmauer wurde im Zuge der dritten Stadterweiterung ab 1180
errichtet und um 1259 vollendet. Dabei wurde das Stadtgebiet auf annähernd 400 Hektar
erweitert und umfasste den Bereich zwischen Rhein und den inneren Ringstraßen. Zu dem
Zeitpunkt war Köln mit etwa 40.000 Einwohner/innen die größte Stadt des Heiligen Römi-
schen Reiches. Die Stadtmauer war seiner Zeit die größte Stadtbefestigung des Mittelalters,
ihre Gesamtlänge betrug 7,5 Kilometer. Sie bestand aus 12 Torburgen, 52 Wehrtürmen und
mindestens 12 weiteren Toren zum Rheinufer.
1881 wurde die Stadtmauer im Zuge der weiteren Stadterweiterung zur Anlage der Neustadt
geschliffen. Entsprechend den Vorgaben der preußischen Regierung und auf Initiative Kölner
Bürger wurden Teile erhalten. So sind die Mauerabschnitte Gereonsmühle (zwischen Hansa-
ring und Gereonswall in der Neustadt-Nord), der Stadtmauer am Sachsenring bei der Ul-
repforte und der Bottmühle am Severinswall in der Neustadt-Süd noch erhalten geblieben.
Der Sachsenturm ist einer der wenigen verbliebenen und restaurierten Wehrtürme. Zudem
existieren heute noch 5 Tore (Eigelsteintorburg, Hahnentorburg, Ulrepforte, Severinstorburg,
Bayenturm).
Die heutigen Ringstraßen (Kölner Ringe) verlaufen parallel zur ehemaligen Stadtmauer und
bilden ein halbkreisförmiges zusammenhängendes Straßennetz rund um die Altstadt im
linksrheinischen Köln. Die Ringe sind - abgesehen von den schmalen Wallstraßen innerhalb
und außerhalb des inneren Festungsrings – der innerste Straßenring um das alte linksrheini-
sche Köln.
Baudenkmal Sachsenturm
Der erhaltene ehemalige Stadtmauerrest mit zwei Türmen (Sachsenring 62 a / Kartäuserwall
41; Köln-Neustadt / Süd) wurde 1980 in die Denkmalliste nach § 2 Absatz 1 und 2 des
Denkmalschutzgesetzes (DSchG NW) aufgenommen. Wesentliche charakteristische Merk-
male des Denkmals sind:
– Ausgebauter Halbturm; nördlicher Abschluss des mittelalterlichen Stadtmauerrestes von
1180, ehemals Wehrturm, erbaut aus Basalt und Tuff; nach Kriegsbeschädigung zu
Wohnzwecken umgebaut. 1982 Wiederaufbau nach Brand, 1985/86 Umbau mit Aufsto-
ckung und Ergänzung eines neuen Daches. heute Sitz der Prinzengarde.
– Ausgebauter Halbturm; südlicher Abschluss des mittelalterlichen Stadtmauerrestes von
1180; Turm der "Blauen Funken", ehemals Wehrturm, erbaut aus Basalt und Tuff.
1969/70 Ausbau nach Plänen von Karl Band, unter Verwendung des alten Basaltge-
mäuers der Stadtmauer, der Fachwerkkonstruktion von der früheren Dombauhütte und
Ziegelsteinen vom abgebrochenen Klingelpützgefängnis. 1983 Restaurierung.
– Stadtmauerrest mit zugehörigem Graben. Zinnenbekrönung; auf der Stadtseite rundbo-
gige Blendarkaden. An der Außenseite Reliefplatte, die die Abwehr des Überfalls der
erzbischöflichen Partei durch die Bürgerschaft im Jahre 1268 schildert (ursprünglich von
1378, 1886 durch Kopie ersetzt, bei der Sanierung 1982 wiederum durch Kopie ersetzt)
Bodendenkmal
Im Plangebiet liegen unterirdisch erhaltene Bestandteile der mittelalterlich-neuzeitlichen
Stadtbefestigung. Diese bestand aus der mittelalterlichen Stadtmauer mit vorgelagerter, im
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Ursprung mittelalterlicher Grabenanlage. Die obertägigen Bauwerke der Stadtbefestigung
wurden im Zuge der Schleifung der Festungsanlagen im Plangebiet vollständig abgetragen.
Dies betrifft die Stadtmauer selbst, sowie die Wallaufschüttung, in der sie gegründet wurde.
Der westlich vorgelagerte Graben mit feldseitiger Grabenfangmauer, der beim Abriss der
Stadtmauer vollständig aufgefüllt wurde, ist hingegen heute noch südlich des erhaltenen
Stadtmauerabschnittes unter der Wiesenfläche erhalten und grenzt somit unmittelbar an das
Baufeld an. Der unterirdisch erhaltene Bestand der Stadtbefestigung erfüllt alle Vorausset-
zungen nach § 2 DSchG NW zur Aufnahme in die Denkmalliste der Stadt Köln.
Gründenkmal Grünfläche
Die Grünfläche südlich des Baudenkmals ist als denkmalwerte Grünfläche ausgewiesen.
3.7 Qualifizierungsverfahren
Der gemeinnützige Bauverein "Sachsenturm" e. V. wandte sich 2014 mit dem Wunsch der
Erweiterung der Vereinsräume der "Blauen Funken" im Sachsenturm an die Verwaltung.
Eine nochmalige bauliche Erweiterung als Anbau an die Stadtmauer wurde aus Gründen des
Denkmalschutzes ausgeschlossen. Als bestmöglicher Standort eines Erweiterungsbaukör-
pers wurde die angrenzende Grünfläche südlich des Blaue-Funken-Weges ausgewählt.
Aufgrund des sensiblen Standortes wurde die Durchführung eines Qualifizierungsverfahren
zur Ermittlung unterschiedlicher Planungsalternativen vereinbart.
Am 06.07.2017 hat der Stadtentwicklungsausschuss die geplante Auslobung mit der Aufga-
benstellung zum architektonischen Gutachterverfahren mit Änderungen beschlossen (s.o.
Vorlage 2875/2016, mit ergänzenden Anlagen). Der Erweiterungsbau sollte nicht ausschließ-
lich nur als Hochbau, sondern auch unterirdisch geplant werden können. Für eine unterirdi-
sche Lösung sollte das Plangebiet erweitert werden. Ebenso sollten ökologische Kriterien mit
eingefügt werden.
Die Aufgabenstellung wurde in enger Abstimmung mit der Stadt Köln entsprechend überar-
beitet. Das Gutachterverfahren wurde als kooperatives Verfahren mit acht Büros in der Pha-
se 1 sowie vier verbleibenden Büros in Phase 2 durchgeführt. Zielsetzung war eine Minimie-
rung des Eingriffs in die öffentliche Grünfläche sowie die Schaffung eines Mehrwertes durch
eine hochwertige Architektur und flexible Nutzbarkeit z.B. für die vielen Aktivitäten des Ver-
eins am Stadtleben (Kinder- und Jugendarbeit etc.) zu generieren und nach außen zu vermit-
teln. Gleiches gilt für Besucher/-innen und Tourist/innen die sich die ehemalige Stadtmauer
mit den beiden Wachtürmen anschauen.
Städtebauliche und architektonische Anforderungen
Die mögliche Position des Erweiterungsbaus wurde im Vorfeld des Wettbewerbs hinsichtlich
der verschiedenen Eingriffe (z. B. Baudenkmal, Bodendenkmal, Baumbestand und Grünflä-
che) intensiv untersucht. Für den Wettbewerb wurden für die verschiedenen Ebenen unter-
schiedliche Baufelder im Südosten des Sachsenturms definiert: Es waren oberirdische, aber
auch in Teilen unterirdische Lösungen möglich. Die Entscheidung für eine unter- bzw. ober-
irdische Lösung mit allen Konsequenzen war Kernaufgabe des Verfahrens.
Der Erweiterungsbau muss sich dem Baudenkmal unterordnen und darf max. III - geschos-
sig sein. Dachaufbauten sind nicht zulässig. Die Gebäudehöhe soll die Traufhöhe von 55,94
m üNN des Bestandsanbaus (außerhalb des Erkerbereichs) nicht überschreiten. Der Erwei-
terungsbau muss über ein Flachdach verfügen. Alternativ kann ein flach geneigtes Dach
(max. 10 Grad) angedacht werden. Der First soll in diesem Fall die Höhe des Wehrgangs der
Stadtmauer nicht überschreiten. Die Fassade des Erweiterungsbaus sollte zum Sachsenring
geschlossen und zum Kartäuserwall geöffnet sein. Dabei sollte der Anbau nicht als historisie-
render Bau zu konzipieren, sondern soll als moderner Anbau erkennbar und ablesbar sein.
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Der Erweiterungsbau muss durch seine architektonische Qualität überzeugen. Diese ergibt
sich nur aus einer intensiven und sensiblen Auseinandersetzung mit dem Ort, dem Denkmal
und dem Nutzungsprogramm. Die architektonischen Qualitäten sind dabei, nicht nur auf die
Fassade und Kubatur bezogen, nachzuweisen. Von hoher Qualität müssen auch der An-
schluss und Übergang zum Sachsenturm, die hohe Funktionalität des Gebäudes und die
Innenräume sowie deren Nutzbarkeit sein. Die notwendige Gebäudetechnik ist im Gebäude
unterzubringen.
Der Neubau muss einen nachhaltigen Umgang mit Ressourcen und deutlich verringerten
CO2 Emissionen sicherstellen. Dazu ist ein intelligenter Umgang mit Form, Kubatur und Hül-
le gefordert, der Nutzungsqualität und Komfort sowie langfristig einen nachhaltigen Betrieb
sicherstellt. Die ökologische und klimatische Funktion der Grünfläche darf nicht beeinträchtigt
werden. Das zu planende Gebäude muss deshalb seinen Teil zum Ersatz/ zur Stärkung die-
ser Funktion beitragen. Dies ist z.B. durch Dach- und/ oder Fassadenbegrünung bzw. die
Wahl nachhaltiger Materialien denkbar. Bäume sind soweit möglich zu erhalten.
Im Ergebnis entschied sich die Jury am 29.05.2018 für den Entwurf des Architekturbüros
Anderhalten Architekten, Berlin mit einer oberirdischen Lösung mit Unterkellerung und emp-
fahl sie zur weiteren Umsetzung.
Baudenkmalpflege
Die Belange des Denkmalschutzes sind klar definiert. Dem Teilstück der ehemaligen Stadt-
mauer mit den zwei Türmen kommt eine besondere historische Bedeutung zu. Die Anforde-
rungen des Denkmalschutzes – sowohl des Baudenkmals, als auch des Bodendenkmals -
sind zu beachten. Dies bedeutet, dass die Anschlüsse vom Erweiterungsbau bzw. die Ein-
griffe in den Sachsenturm so sensibel wie möglich und mit hoher architektonischer Qualität
ausfallen müssen. Die Architektur des Neubaus muss das Baudenkmal respektieren und
gleichermaßen modern und angemessen ergänzen. Gleiches gilt für das Bodendenkmal - ein
Eingriff hier muss sorgfältig abgewogen werden. Letztlich kann das Projekt nur in enger Ab-
stimmung mit der Denkmalpflege realisiert werden.
Bodendenkmalpflege
Aus diesem Grund ist aus Sicht der Bodendenkmalpflege eine Bebauung ohne Unterge-
schoss bzw. ein reduziertes Kellergeschoss zu bevorzugen (insbesondere kein Auskragen
über die Stadtmaueraußenkante). Eine teilweise unterirdische Lösung im definierten unterir-
dischen Baufeld mit max. 300 m² Fläche ist denkbar. Verzichtet werden sollte jedoch auf die
Freilegung des ehemaligen Stadtgrabens bzw. auf sonstige Abgrabungen und Böschungen,
Fluchttreppen und Fensteröffnungen. Der unterirdischen Verbindung zwischen Neubau und
Aufzug stehen Belange des Bodendenkmalschutzes nicht entgegen, sofern dieser hinsicht-
lich Lage und Abmessung mit der Brücke deckungsgleich ist.
Nutzungsvorgaben und Raumprogramm
Der Sachsenturm umfasst heute verschiedene Räumlichkeiten, die sich in dem viergeschos-
sigen Turm und in dem dreigeschossigen Bestandsanbau befinden. Die Ebenen bzw. Ge-
schosse sind dabei so bezeichnet, dass das Eingangsniveau/ Erdgeschoss/ EG von der
Südseite des Turms gesehen wird (von der Kartäuserstraße ist dies das 1. OG).
Im EG (1. OG) befindet sich ein Veranstaltungssaal mit ca. 67 qm, zudem die Küche und
weitere Räume. Im Kellergeschoss (EG) sind eine Bar und ein kleiner Veranstaltungsraum
mit ca. 32 qm, WCs, Lager, Garderobe etc. untergebracht. Im 1. Obergeschoss finden sich
die Empore (2. OG) mit Blick in den Veranstaltungssaal und ein Büro. Im obersten Geschoss
des Turms liegen das Senatszimmer und die Terrasse zum Wehrgang. Insgesamt sind die
vorhandenen Räume sehr kleinteilig und auf verschiedene Ebenen verteilt. Ein großer zu-
sammenhängender Veranstaltungsraum, der den heutigen Anforderungen entspricht sowie
eine barrierefreie Erschließung fehlen.
8
Das Raumprogramm für den Erweiterungsbau umfasst ca. 450 m² Bruttogeschossfläche mit
zwei Versammlungsräumen (ca. 140 m² und 106 m²), Büro- und Besprechungsräumen sowie
erforderlichen Nebenräumen.
4. Planungskonzept
Die Planung des Büro Anderhalten Architekten, Berlin, wurde von der Jury zur weiteren
Umsetzung empfohlen. Der Entwurf des Erweiterungsbaus des Sachsenturms basiert auf
der Idee der Wiederherstellung der verlorenen historischen Wehrmauer mit stadtseitig an-
gelagerten Räumen. Dieses bedeutet weder die Rekonstruktion in tradierten Formen, noch
die Ausprägung einer "Respektfuge" zum Bestand. Vielmehr wird die "Mauer" auf der benö-
tigten Länge in unmittelbarem Anschluss an die "Abrisskante" des Turmschaftes angebaut
und damit die historische Stadtkontur wieder klar definiert. Einzig der in der Planung als Tor
ausgebildete Durchgang für den öffentlichen Fußweg "Blaue-Funken-Weg" zitiert als "Pfor-
te" die überlieferte Bauform des Bestandes. Innerhalb der Wandöffnung wird der Übergang
zum Turm als gläserner Körper sichtbar. Die ansonsten geschlossene "Mauer" wird von
"Glasaugen" durchbrochen, die sich als inverse Interpretation der Basalteinlagen von Turm
und Wand ableiten. Stadtseitig werden die beiden Festsäle als Anbauten sichtbar. Der gro-
ße Festsaal im Obergeschoss spiegelt sich in der Fassade als auskragendes Fassaden-
element mit Fensteröffnungen wieder.
Die Hauptfunktionen des Erweiterungsbaus werden auf drei Geschossen angeordnet, wobei
der große Saal über dem kleinen Saal angeordnet ist und damit unmittelbar an die "Haupt-
ebene" des Turmes mit dem vorhandenen Versammlungssaal angeschlossen wird. Zwi-
schen Turm und Sälen sind an funktional optimaler Position, oberhalb der Pforte, Bespre-
chungsraum und Büroflächen angeordnet. Zwischen Deckenplatten und Turmschaft ver-
bleibt ein deutlicher Luftraum, der im Inneren die gesamte räumliche Präsenz des Turmes
deutlich macht und bewusst die historische Konstruktion nicht belastet. Die erforderlichen
Nebennutzflächen finden sich konsequent im Untergeschoss. Die Erschließung der Erweite-
rung erfolgt über zwei Treppen und den Aufzug, wobei die doppelläufige Haupttreppe über
ein verglastes Foyer im Bereich der "Pforte", auch aus dem "Turmkeller", witterungsge-
schützt erreicht werden kann.
Die archaische Ausprägung des historischen Reliktes erfordert einen massiven Auftritt des
Erweiterungsbaus. Dementsprechend wird eine Konstruktion aus Stahlbeton mit einem
Kleid aus Tuffstein vorgeschlagen, die die im mittelalterlichen Köln übliche Materialität auf-
nimmt und in ihrer Präsenz einen würdigen Kontrapunkt und zukünftigen Abschluss der
Stadtmauer bilden kann. Die "Glasaugen" werden aus mehrschichtigen rohen Gussglas-
brocken mit eingelegter transparenter Wärmedämmung gebildet. Die Öffnungen des An-
baus sind mit Mehrscheibenverglasung in Eichenholzrahmen versehen. Zeltdach und -seite
bestehen aus gedämmten Betonfertigteilen die im Dachbereich mit Zinkblech belegt wer-
den.
Die Erschließung erfolgt, wie bisher, über den Kartäuserwall sowie fußläufig über die den
Sachsenring begleitende Grünfläche. Der Zugang zum Gebäude liegt an dem "Blaue-
Funken-Weg", der den Kartäuserwall mit dem Sachsenring verbindet. Im weiteren Verfah-
ren werden die Anzahl sowie die Lage der notwendigen Kfz-Stellplätze und Fahrradabstell-
flächen geprüft. Die Gestaltung des umgebenden Freiraums soll sich an den vorhandenen
Freiraumstrukturen orientieren. Sie werden mit einem Freiraumgestaltungsplan weiter ent-
wickelt.
5. Planungsinhalte
Der vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird entsprechend der Zielsetzung eine Vereins-
nutzung festsetzen und keine Fläche für Gemeinbedarf oder eine Baugebietsart entspre-
chend der BauNVO. Diese Vereinsnutzung umfasst im Wesentlichen die Veranstaltungs-
9
räume und –säle sowie Büro - und Besprechungsraum. Ergänzt werden diese Nutzungen
um das Lager, den Technikraum und die Toiletten.
Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die Größe der überbaubaren Grundstücksflä-
che, der Höhe der baulichen Anlagen und durch die Grundflächenzahl (GRZ) bestimmt. Die
überbaubare Grundstücksfläche wird ca. 31,20 m in der Länge und 7,20 m in der Breite
aufweisen (gesamt ca.225 qm). Das Gebäude soll dreigeschossig errichtet werden, wobei
der große Saal über zwei Geschosse geplant ist. Der Ergänzungsbau soll unterkellert wer-
den. Die GRZ wird nach der endgültigen Festlegung der Größe des Baugrundstücks und
der notwendigen Erschließungsflächen ermittelt. Es ist davon auszugehen, dass die öffent-
liche Grünfläche möglichst weitgehend an das Vorhaben angrenzen wird und ein hoher
Versiegelungsgrad auf dem verbleibenden Baugrundstück zu erwarten ist.
Die Stellplatzflächen für Fahrräder und Kfz werden mit der weiteren Planung noch konkre-
tisiert.
6. Umweltbelange
Für das Verfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Erweiterung Vereinsgebäude
Blaue Funken /Sachsenturm (Blaue -Funken-Weg 2)" in Köln Altstadt/ Nord wird die Durc h-
führung einer formalen Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 BauGB für die Belange nach § 1
Absatz 6 Nr. 7 und § 1a BauGB erforderlich.
Die Ergebnisse der Umweltprüfung werden in einem Umweltbericht gemäß § 2a Nr. 2
BauGB und der Anlage 1 zum BauGB dargestellt. Vorbehaltlich der Klärung des Unters u-
chungsumfangs (Scoping) der Umweltprüfung im weiteren Verfahren ist eine umwelterhebl i-
che Betroffenheit folgender Umweltlange bereits jetzt erkennbar:
Kulturgüter (Bau- und Bodendenkmal, denkmalwerte Grünfläche),
Baumbestand und Biotope,
Artenschutz,
Menschliche Gesundheit (Freizeit- und Erholungsfläche),
(Stadt) Klima,
Lärm (Verkehrslärm, Veranstaltungslärm),
Planbedingter Mehrverkehr
Landschaftsbild.
Kulturgüter:
Der Sachsenturm ist ein Bestandteil der mittelalterlichen Stadtmauer Kölns. Der erhaltene
ehemalige Stadtmauerrest mit zwei Türmen (Sachsenring 62 a / Kartäuserwall 41; Köln -
Neustadt / Süd) wurde 1980 in die Denkmalliste nach § 2 Absatz 1 und 2 DSchG NW au fge-
nommen. Der unterirdisch erhaltene Bestand der Stadtbefestigung erfüllt alle Voraussetzu n-
gen nach § 2 DschG NW zur Aufnahme als Bodendenkmal in die Denkmalliste der Stadt
Köln. Die Grünfläche als städtischer Freiraum ist besonders in gartenarchitektonis cher Hin-
sicht von großer Bedeutung und als denkmalwerte Grünfläche ausgewiesen. Den Belangen
des Denkmalschutzes (Bau -, Boden- und Gründenkmal) kommt eine besondere historische
Bedeutung zu.
Baumbestand und Biotope:
Es erfolgt ein Eingriff in die Grünfläche und den Baumbestand, welcher im weiteren Verfah-
ren im Rahmen der Abwägung nach der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zu beurtei-
len und auszugleichen sein wird. Die durch die Planung betroffenen Biotope und Bäume sind
zu kartieren und zu bewerten.
Es sind keine Ersatzpflanzungen bzw. Ersatzgeldzahlungen für im Zuge der Umsetzung des
Bebauungsplanes zu fällende Bäume gemäß der Satzung zum Schutz des Baumbestandes
10
innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches der Bebau-
ungspläne im Gebiet der Stadt Köln (Baumschutzsatzung – BSchS) zu leisten, da diese
Bäume im Bebauungsplanverfahren bei der Bewertung und Bilanzierung nach der natur-
schutzrechtlichen Eingriffsregelung nach § 18 BNatSchG i. V. m. § 1a Absatz 3 BauGB be-
rücksichtigt werden.
Tiere:
Aufgrund der voraussichtlich erforderlichen Rodungsmaßnahmen von Einzelbäumen, der
Inanspruchnahme von Grünfläche und dem damit einhergehenden Eingriff in potenzielle H a-
bitate für Tiere ist im weiteren Verfahren die Erstellung einer Artenschutzprüfung erforderlich.
Um das Eintreten von Verbotstatbeständen des § 44 Absatz 1 BNatSchG zu verhindern, sind
ggf. Vermeidungs- und/ oder Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erforderlich.
(Stadt)Klima:
Die Grünfläche hat in der dicht bebauten Kölner Innenstadt hinsichtlich des Stadtklimas und
des Naturhaushalts eine wichtige Funktion. Der Verlust an klimatisch ausgleichend wirkender
Freifläche ist durch Festsetzungen zur Grundstücks- und Gebäudebegrünung zu mindern.
Menschliche Gesundheit:
Die Grünfläche dient als Freizeit- und Erholungsfläche und ist im städtisch geprägten Umfeld
besonders wertvoll. Die Möglichkeit zum Ausgleich oder einer anderweitigen Aufwertung des
Gebietes im Hinblick auf die menschliche Gesundheit ist im weiteren Verfahren zu prüfen.
Lärm:
Der Straßen- und der Schienenverkehrslärm im Nahbereich werden durch die umliegenden
Straßen Sachsenring und Kartäuserwall und die Stadtbahntrasse südlich des Plangebietes
bestimmt. Die Verkehrslärmbelastungen stehen der städtebauli chen Entwicklung nicht
grundsätzlich entgegen. Aufgrund der voraussichtlichen Zunahme der Veranstaltungen ist
mit einem erhöhten Veranstaltungslärm zu rechnen. Aussagen zum Verkehrslärm und zum
Veranstaltungslärm müssen im weiteren Verfahren konkretisiert werden (Lärmeinwirkungen
und -auswirkungen).
Planbedingter Mehrverkehr:
Aufgrund der voraussichtlichen Zunahme der Veranstaltungen im Plangebiet wird es zu e i-
nem planbedingten Mehrverkehr kommen. Die Auswirkungen des Mehrverkehrs und der
Umgang in Bezug auf die Parksituation müssen im weiteren Verfahren konkretisiert und ggf.
untersucht werden.
Landschaftsbild:
Die Grünanlage ist ein prägendes Element des Landschaftsbildes. Die Grünfläche wird durch
das Vorhaben teilweise überplant. Ein möglicher Ersatz der Grünfläche oder eine Aufwertung
der restlichen Fläche im Sinne des Landschaftsbildes wird im weiteren Verfahren geprüft.
7. Planverwirklichung
Das Planungs recht wird in Form eines vorhabenbezogenen Bebauungspla ns gemäß § 12
BauGB geschaffen.
Das Plangebiet befindet sich im Eigentum der Stadt Köln. Mit der Vorhabenträgerin soll ein
Erbpachtvertrag als Erweiterung des bestehenden Erbpachtvertrages abgeschlossen we r-
den.
Zwischen der Stadt Köln und der Vorhabenträgerin wird ein Durchführungsvertrag vor Sa t-
zungsbeschluss abgeschlossen. Dieser sichert die Realisierung des geplanten Vorhabens
innerhalb einer bestimmten Frist sowie ggf. weitere Maßnahmen , die im Zusammenhang mit
11
dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan stehen. Es ist eine kurzfristige Umsetzung der
Planung vorgesehen.
Da es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt, werden die Planungs -
und Erschließungskosten von der Vorhabenträg erin übernommen. Kosten für die Stadt Köln
entstehen nicht.
Anlage 3 Planungskonzept
3324 Zeichen
48.39
46.28
47.43
47.44
48.18
47.11
46.79
46.08
46.41
48.35
48.53
48.43
48.41
48.28
48.15
48.28
48.09
48.23
48.26
48.31
48.19
48.55
48.62
48.51
48.41
48.34
48.20
48.06
47.82
45.53
44.87
45.29
47.59
49.52
50.00
49.43
47.98
47.96
47.06
46.13
46.25
46.39
46.48
46.32
46.20
49.70
49.55
47.9948.19
47.82
47.49
48.19
48.71
48.48
48.46
47.28
46.84
46.55
46.96
190
62 a
347
266
293
108
73 a
315
84
73
30
1013
102
P62 b
1-3
II F
SmD=63,41
First=62,22
H=70,30
H=59,87
H=68,13
H=57,02
Kartaeuserwall
SmD=59,85
Blaue-Funken-Weg
Prinzen-Garde-Weg
Kartaeuserwall
W
S
SmD=61,53
SmD=61,53
IV
(2)
H=52,90
F
IV
III
F
F
III
III
OK. Stadtmauer=59,01
I
F
Tr.=55,94
SmD=60,82
VI
SmD=59,85
F
I
II
P
First=63,68
S
Z
P71
III
H=51,90
Weg
Weg
Prinzen-Garde-Weg
u=1.1
d=10
u=1.4
d=9
u=1.1
d=12
u=1.4
d=10
u=0.8
d=6
u=1.1
d=8
u=1.2
d=8
u=2X1,3
d=14
u=1.4
d=10
u=3X0,3
d=8
u=1
d=6
u=7X0,2
d=8
u=4X0,5
d=10
Behinderten-
gerechter Zugang
Bordstein
Gruen
Pflaster
Pflaster
u=0.8
d=8
u=1.4
d=10
u=1.4
d=8
u=0.8
d=5
u=2X0,9
d=10
u=1.2
d=7
u=2X0,8
d=10
u=2.8
d=9
u=0.9
d=7
u=1.9
d=14
u=1.1
d=10
u=1.3
d=8
u=
d=
u=2.6
d=16
u=0.7
d=6
u=1
d=7
u=1.4
d=8
u=1.1
d=12 u=1.3
d=10
u=0.8
d=6
u=0.9
d=8
u=2X0,7
d=8
u=3.3
d=26
u=1.1
d=7
u=1.3
d=10
u=5X0,4
d=16
u=2.4
d=12
u=1.1
d=7
u=2X0,8
d=10
u=2X1,1
d=18
u=2.6
d=12
u=3X0,9
d=12
u=1.1
d=3
u=0.7
d=6 u=2.1
d=14
u=4X0,6
d=14
u=1.2
d=6
u=1.5
d=10
u=1
d=8
u=1.2
d=8
u=1.3
d=8
u=1.2
d=12
u=1.2
d=8
u=1.3
d=10
u=1.3
d=10
u=1
d=6
u=1.1
d=10
u=1.1
d=8u=1.3
d=6
u=1.3
d=6 u=2.6
d=18
u=1.4
d=7
u=2.8
d=12
u=1.3
d=6
u=1.6
d=8
u=1.5
d=14
u=2.2
d=16
u=1.9
d=8
u=1.3
d=6
u=0.8
d=6
u=1.7
d=4
u=1.1
d=10
u=1.3
d=10
u=1.4
d=12
u=1.8
d=12
u=1.7
d=10
u=1.2
d=8
u=1.6
d=10
u=1.6
d=16
u=1.4
d=8
u=1.2
d=10
u=2.4
d=14
u=2.1
d=18
u=1.6
d=12
u=1
d=8
u=1.4
d=12u=0.7
d=6
u=3.6
d=20
u=1.6
d=6
u=1.2
d=8
u=1.6
d=10
u=0.8
d=6
u=1.2
d=10
u=1
d=7
u=1.6
d=12
u=1.4
d=6
u=1.2
d=7u=1.2
d=7
u=2
d=10
Pflaster
historische Stadtmauer
u=1.2
d=8
u=2
d=20
u=1.8
d=18
u=2
d=12
u=1.2
d=8
u=2
d=10
u=1
d=6
u=1.5
d=8
u=1
d=8 u=1
d=8
u=1.2
d=8
u=2.4
d=16
u=1.4
d=8
u=2.6
d=20
u=2.2
d=20
u=2.4
d=14
u=1.1
d=10
u=1.4
d=8
u=2.2
d=12
u=1.6
d=8
u=2.6
d=10
u=1.2
d=8
u=1.3
d=6
u=2.2
d=15
u=2
d=10
u=1.6
d=12
u=1.1
d=8u=0.7
d=7
u=1.1
d=10
u=1.1
d=10
u=1
d=6
u=1
d=8
u=2X0,6
d=6
Bordstein
u=0.7
d=5
u=0.6
d=4
u=0.4
d=3
u=1.1
d=6
u=1.2
d=10
u=1
d=8
u=1
d=6
u=1.2
d=10
u=1.8
d=14
u=0.4
d=5
u=0.6
d=6
u=0.8
d=6 u=0.4
d=3
u=1
d=8
u=0.4
d=5
u=0.4
d=5
u=0.6
d=5
u=0.5
d=4
u=1
d=6
u=0.6
d=6
u=1
d=8
u=0.5
d=5
u=0.9
d=8
u=2
d=14
u=0.9
d=6
u=1
d=6
u=0.9
d=6
Platten
Teer
Platten
Teer
Gehweg
Gehweg
Beton
Kantstein
Kantstein
Kantstein
Kantstein
IIIPD
First=67,50 SmD=60,63
First=57,82
Eingangsh.=46,94
SmD=55,44Eingangsh.=49,46
Stand: 06.09.2017letzte Aenderung: 13.09.2017 (FM)L:/hh/s17356/gg/17356-00+1-Lageplan
N
Anlage 3.1
Bauliche Erweiterung Blaue Funken/ Sachsenturm
10 0 20 40 60 Meter20
Städtebaulicher Entwurf
Bestandslageplan
Städtebauliches Planungskonzept Anlage 3
Anlage 3.2
Bauliche Erweiterung Blaue Funken/ Sachsenturm
Perspektive Süd
Perspektive Nord
Anlage 3.3Bauliche Erweiterung Blaue Funken/ SachsenturmGrundrisse
2. OG
1. OG
EG
UG
Anlage 3.4Bauliche Erweiterung Blaue Funken/ SachsenturmSchnitt
Schnitte/ Ansicht Ost
Anlage 3.5Bauliche Erweiterung Blaue Funken/ SachsenturmAnsicht Nord (Kartäuserwall)
Ansicht Süd (Sachsenring)
Anlage 4 B-Plan
8 Zeichen
Anlage 4
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungOrte (13)
- Eifelstraße
- Blaue-Funken-Weg 2
- Sachsenring 62a
- Prinzen-Garde-Weg
- Kaiser-Wilhelm-Ring
- Vor den Siebenburgen
- Kartäuserwall 41
- Ringstraße
- Gereonswall
- Severinswall
- Ulrepforte
- Ubierring
- Burgmauer
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 2978/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 22.10.2018
- Erstellt
- 07.09.2018 08:44