SV-2021/0057
Antrag des Stadtv. Klett (UWIGA/WGD) vom 26. Oktober 2021 betr. Bezirksverwaltung Arheilgen
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SV-2021/0057
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Vorlage-Nr. SV-2021/0057 Antrag des Stadtv. Klett (UWIGA/WGD) vom 26. Oktober 2021 betr. Bezirksverwaltung Arheilgen Antrag betreffend Bezirksverwaltung Arheilgen Antrag Stadtverordneter Helmut Klett (UWIGA/WGD) Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, für das Gebäude der Bezirksverwaltung in Arheilgen im Frühjahr 200.000 Euro für Schönheitsreparaturen und Oberflächenanstriche zu investieren Begründung: Die Bezirksverwaltung ist baulich ein Schandfleck für Arheilgen. Im Internet findet sich das eigentliche Gebäude nicht, vielmehr ist das aufwändig sanierte alte Rathaus, dann Polizeigebäude, jetzt Wohnungen für Asylanten, zu sehen. Die eigentliche Bezirksverwaltung befindet sich sozusagen im Hinterhof dieses Gebäudes und zeichnet sich durch abbröckelnden Putz, marode Fensterbänke, vergilbte und vermooste Fensterstöcke, etc aus. Eine energetische Vollsanierung wäre zwar wünschenswert, dürfte aber bei der geringen wöchentlichen Nutzung nicht gerade als Maßnahme wirtschaftlich sein. Insofern muss man sich auf die Oberflächengestaltung reduzierend konzentrieren, da bei größeren Eingriffen die neueste EnEv verbindlich zu beachten wäre, was sehr hohe Kosten bedeuten würde. 26.10.2021 Helmut Klett 2
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Punkt 20.9: Antrag des Stadtv. Klett (UWIGA/WGD) vom 26. Oktober 2021 betr. Bezirksverwaltung Arheilgen (V-Nr. SV-2021/0057) Der Antrag wird bis zur nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zurückgestellt.
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Punkt 42.3: Antrag des Stadtv. Klett (UWIGA/WGD) vom 26. Oktober 2021 betr. Bezirksverwaltung Arheilgen (V-Nr. SV-2021/0057) Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen: 1. wie hoch der Sanierungsbedarf für das alte Gebäude der Bezirksverwaltung Arheilgen ist und in diesem Zusammenhang ein Nutzungskonzept zu erstellen. 2. Betriebs- und sicherheitsrelevante Schäden kurzfristig zu beheben. Der Antrag wird durch den Antragssteller unter Einfügung des Wortes „zeitnah“ vor „zu prüfen“ übernommen. Dem geänderten Antrag wird einstimmig zugestimmt.
Beratungsverlauf (2)
Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2021/0057
- Typ
- Antrag
- Datum
- 28.10.2021
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00