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SV-2021/0057

Antrag des Stadtv. Klett (UWIGA/WGD) vom 26. Oktober 2021 betr. Bezirksverwaltung Arheilgen

Antrag 28.10.2021

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SV-2021/0057

1258 Zeichen

Vorlage-Nr. SV-2021/0057 
 
 
Antrag des Stadtv. Klett (UWIGA/WGD) vom 26. Oktober 2021 betr. 
Bezirksverwaltung Arheilgen 
 
 
 
 
Antrag betreffend Bezirksverwaltung Arheilgen 
Antrag Stadtverordneter Helmut Klett (UWIGA/WGD) 
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, 
für das Gebäude der Bezirksverwaltung in Arheilgen im Frühjahr 200.000 Euro für 
Schönheitsreparaturen und Oberflächenanstriche zu investieren 
Begründung: 
Die Bezirksverwaltung ist baulich ein Schandfleck für Arheilgen. Im Internet findet sich das 
eigentliche Gebäude nicht, vielmehr ist das aufwändig sanierte alte Rathaus, dann 
Polizeigebäude, jetzt Wohnungen für Asylanten, zu sehen. 
Die eigentliche Bezirksverwaltung befindet sich sozusagen im Hinterhof dieses Gebäudes und 
zeichnet sich durch abbröckelnden Putz, marode Fensterbänke, vergilbte und vermooste 
Fensterstöcke, etc aus. 
Eine energetische Vollsanierung wäre zwar wünschenswert, dürfte aber bei der geringen 
wöchentlichen Nutzung nicht gerade als Maßnahme wirtschaftlich sein. 
Insofern muss man sich auf die Oberflächengestaltung reduzierend konzentrieren, da bei 
größeren Eingriffen die neueste EnEv verbindlich zu beachten wäre, was sehr hohe Kosten 
bedeuten würde.  
 
 
26.10.2021 
Helmut Klett

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Punkt 20.9: Antrag des Stadtv. Klett (UWIGA/WGD) vom 26. Oktober 2021 betr. 
Bezirksverwaltung Arheilgen 
 (V-Nr. SV-2021/0057) 
 
Der Antrag wird bis zur nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung 
zurückgestellt.

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Punkt 42.3: Antrag des Stadtv. Klett (UWIGA/WGD) vom 26. Oktober 2021 betr. 
Bezirksverwaltung Arheilgen 
 (V-Nr. SV-2021/0057) 
 
 
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen 
Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen: 
1. wie hoch der Sanierungsbedarf für das alte Gebäude der Bezirksverwaltung 
Arheilgen ist und in diesem Zusammenhang ein Nutzungskonzept zu erstellen. 
 
2. Betriebs- und sicherheitsrelevante Schäden kurzfristig zu beheben. 
 
Der Antrag wird durch den Antragssteller unter Einfügung des Wortes „zeitnah“ 
vor „zu prüfen“ übernommen. 
 
Dem geänderten Antrag wird einstimmig zugestimmt.

Beratungsverlauf (2)

TOP 42.3
TOP 20.9

Details

Vorlagen-Nr.
SV-2021/0057
Typ
Antrag
Datum
28.10.2021
Erstellt
29.09.2026 00:00