Mandari Insight

0160/2025

Bürgereingabe nach § 24 GO – Leitfaden für Mandatsträgerinnen und Mandatsträger, Aktenzeichen 132/24

Beschlussvorlage Ausschuss 28.01.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 10.02.2025, TOP 2.1

Anlage 3_weiteres Schreiben Petent

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2_Antwortschreiben an den Petenten

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1_anonymisierte Eingabe

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3_weiteres Schreiben Petent

921 Zeichen

Von:  
Gesendet: Montag, 6. Januar 2025 08:59 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de> 
Betreff: Re: Bürgereingabe nach § 24 GO - „Leitfaden für Mandatsträger/innen – Einladungen zu 
Brauchtumsveranstaltungen“, Aktenzeichen 132/24 
 
Sehr geehrte,  
Sehr geehrter Herr, 
 
Danke für die ausführlich Antwort, die mich leider inhaltlich nicht vollumfänglich zufrieden 
stellt.  
 
Vor allem die Aussage "Hintergrund dieser Ergänzung war die Vielzahl der Meldungen“ ist 
natürlich interessant und zeigt, wie umfangreich das Phänomen anscheinend ist. Es bleibt 
natürlich auch das Problem der Ungleichbehandlung - der Rat macht ja auch Kulturpolitik, 
warum sollte z.B. eine Einladung zu „Moulin Rouge“ meldepflichtig sein, eine zur Xten 
Sitzung in der Saison aber nicht?  
 
Ich bitte daher um die Behandlung im Petitionsausschuss. 
 
Herzliche Grüße,

Anlage 2_Antwortschreiben an den Petenten

3824 Zeichen

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. 
Seite 1/2 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau  
T: 0221 221- 
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Herrn 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
 02-1-4 Pe 29.11.2024 
Bürgereingabe nach § 24 GO - „Leitfaden für Mandatsträger/innen – Einladun-
gen zu Brauchtumsveranstaltungen“, Aktenzeichen 132/24 
Sehr geehrter Herr      , 
vielen Dank für Ihre im Betreff genannte Bürgereingabe. Diese habe ich an das Amt 
der Oberbürgermeisterin weitergeleitet mit der Bitte um Übersendung einer Stellung-
nahme. 
Zu Ihrem Anliegen teilt die Geschäftsstelle des Ältestenrates beim Amt der Oberbür-
germeisterin Folgendes mit: 
„Der vom Rat der Stadt Köln erstmals 2004 beschlossene Leitfaden ist eine freiwillige 
Selbstbindung der Mandatsträgerinnen und Mandatsträger, die ihrer Orientierung und 
Rechtssicherheit dient. Der Leitfaden enthält Regelungen zur Korruptionsprävention, 
zu Nachweis- und Anzeigepflichten ebenso wie zum Umgang mit Spenden, Einladun-
gen und sonstigen Vorteilen. Der Leitfaden weist dem Ältestenrat die Aufgabe zu, 
Handlungshinweise und Änderungsvorschläge zum Leitfaden zu entwickeln. 
Mit Beschluss vom 13.10.2011 (zur Vorlage 2714/2011) hat der Rat den Leitfaden ge-
ändert. Im Rahmen dieser Änderungen wurde unter 7. Einladungen und Freikarten 
am Ende des dritten Absatzes der unterstrichene Satz ergänzt.   
Die Teilnahme an bestimmten repräsentativen Veranstaltungen gehört 
ebenfalls grundsätzlich zu den Pflichten der Mandatstätigkeit. Im Übrigen 
hält der Rat die Annahme von angebotenen Einladungen und Freikarten 
für zulässig, wenn sie ausschließlich mit der konkreten Funktion als

Seite 2/2 
Ratsmitglied in unmittelbarem Zusammenhang steht oder auf Ratsbe-
schluss beruht. Freikarten, deren Wert pro Karte einen Betrag von 50,00 
Euro überschreitet, sind dem Ältestenrat anzuzeigen. Dies gilt nicht für 
Einladungen zu Brauchtumsveranstaltungen. 
Hintergrund dieser Ergänzung war die Vielzahl der Meldungen. Da insbesondere die 
Teilnahme an repräsentativen Veranstaltungen wie Brauchtumsveranstaltungen 
grundsätzlich zu den Pflichten der Mandatstätigkeit gehört, wurden diese Einladungen 
als in der Regel unbedenklich von der Anzeigepflicht ausgenommen. Es steht den 
Gremienmitgliedern jedoch weiterhin frei, auch diese Einladungen zu melden.  
In seiner Sitzung vom 05.11.2020 (zu Vorlage 2976/2020) hat der Rat der Stadt Köln 
die Regelung auch für die aktuelle Wahlperiode beschlossen. Die Anregung wird dem 
Ältestenrat zu seiner nächsten Sitzung vorgelegt.“ 
Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne direkt wenden an die 
Geschäftsstelle des Ältestenrates, Stadt Köln - Amt der Oberbürgermeisterin, 01/1-2 
Rats- und Rechtsangelegenheiten, Frau    , Telefonnummer: 0221/221-   oder per E-
Mail: oberbuergermeisterin@stadt-koeln.de 
Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden dem Ausschuss für Bürgerbetei-
ligung, Anregungen und Beschwerden zur Kenntnis weitergegeben. 
Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit im Ausschuss, so teilen Sie dies bitte 
der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretung, 
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. 
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
Dr. Ulrich Höver 
Amtsleiter

Beschlussvorlage Ausschuss

2229 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/01 
 
Vorlagen-Nummer 
 0160/2025 
Freigabedatum 
28.01.2025  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe nach § 24 GO – Leitfaden für Mandatsträgerinnen und Mandatsträger, 
Aktenzeichen 132/24  
Beschlussorgan 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten für 
seine Eingabe. 
 
Die weitere Behandlung der Eingabe erfolgt im Ältestenrat der Stadt Köln, da dieser für die 
Überprüfung und Überarbeitung des Leitfadens für Mandatsträgerinnen und Mandatsträger 
zuständig ist.  
 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 10.02.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Mit E-Mail vom 03.09.2024 hat sich der Petenten an den Ausschuss für Bürgerbeteiligung, An-
regungen und Beschwerden gewandt und folgenden Beschluss angeregt: 
 
Im "Leitfaden für Mandatsträgerinnen und Mandatsträger der Stadt Köln“ wird der Satz 
"Dies gilt nicht für Einladungen zu Brauchtumsveranstaltungen.“ gestrichen. 
 
Zur Begründung des Anliegens wird auf die als Anlage 1 beigefügte anonymisierte Eingabe 
verwiesen.  
 
Die Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen hat die 
Eingabe bereits an die Geschäftsstelle des Ältestenrates weitergeleitet und den Petenten mit 
Schreiben vom 29.11.2024 (Anlage 2) auf die Zuständigkeit des Ältestenrates hingewiesen.  
Diese ergibt sich aus § 21 a Absatz 3 Ziffer 1 der Hauptsatzung sowie aus dem vom Rat be-
schlossenen Leitfaden für Mandatsträgerinnen und Mandatsträger, der dem Ältestenrat die 
Aufgabe zuweist, Änderungsvorschläge zum Leitfaden zu entwickeln.  
 
Die Anregung wird dem Ältestenrat in seiner nächsten Sitzung am 13.06.2025 vorgelegt. 
 
Eine mögliche Änderung des Leitfadens für Mandatsträgerinnen und Mandatsträger müsste 
vom Rat beschlossen werden. 
 
 
Anlage 1: anonymisierte Eingabe 
Anlage 2: Antwortschreiben an den Petenten 
Anlage 3: weiteres Schreiben des Petenten

Anlage 1_anonymisierte Eingabe

1074 Zeichen

Von:  
Gesendet: Dienstag, 3. September 2024 10:52 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de> 
Betreff: Einladungen zu Brauchtumsveranstaltungen 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
Ich rege hier mit folgenden Beschluss an: 
 
Im "Leitfaden für Mandatsträgerinnen und Mandatsträger der Stadt Köln“ wird der Satz 
"Dies gilt nicht für Einladungen zu Brauchtumsveranstaltungen.“ gestrichen. 
 
Grundsätzlich ist Brauchtum natürlich, wie Kultur, Sport etc., ein förderungswürdiges 
Anliegen.  
 
Es gibt aber mEn kein Anzeichen, warum eine Einladung zu einer regulären 
Musikveranstaltung (Opernbesuch etc.) oder einem FC-Spiel mehr oder weniger Risiko für 
ein Beeinflussung bietet als die zu einer Brauchtumsveranstaltung, wenn es sich um den 
gleichen Kostenrahmen handelt. Deswegen sollte die Ausnahme für Brauchtumsveranstaltung 
gestrichen werden. Dies ist ein Beitrag zur Transparenz und der allgemeinen 
Gleichbehandlung von Veranstaltern. 
 
Mit freundlichen Grüßen & einem verfrühten Kölle Alaaf,,

Beratungsverlauf (1)

10.02.2025 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0160/2025
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
28.01.2025
Erstellt
15.01.2025 08:38