0160/2025
Bürgereingabe nach § 24 GO – Leitfaden für Mandatsträgerinnen und Mandatsträger, Aktenzeichen 132/24
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Anlage 3_weiteres Schreiben Petent
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Von: Gesendet: Montag, 6. Januar 2025 08:59 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Re: Bürgereingabe nach § 24 GO - „Leitfaden für Mandatsträger/innen – Einladungen zu Brauchtumsveranstaltungen“, Aktenzeichen 132/24 Sehr geehrte, Sehr geehrter Herr, Danke für die ausführlich Antwort, die mich leider inhaltlich nicht vollumfänglich zufrieden stellt. Vor allem die Aussage "Hintergrund dieser Ergänzung war die Vielzahl der Meldungen“ ist natürlich interessant und zeigt, wie umfangreich das Phänomen anscheinend ist. Es bleibt natürlich auch das Problem der Ungleichbehandlung - der Rat macht ja auch Kulturpolitik, warum sollte z.B. eine Einladung zu „Moulin Rouge“ meldepflichtig sein, eine zur Xten Sitzung in der Saison aber nicht? Ich bitte daher um die Behandlung im Petitionsausschuss. Herzliche Grüße,
Anlage 2_Antwortschreiben an den Petenten
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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. Seite 1/2 Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Herrn Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 02-1-4 Pe 29.11.2024 Bürgereingabe nach § 24 GO - „Leitfaden für Mandatsträger/innen – Einladun- gen zu Brauchtumsveranstaltungen“, Aktenzeichen 132/24 Sehr geehrter Herr , vielen Dank für Ihre im Betreff genannte Bürgereingabe. Diese habe ich an das Amt der Oberbürgermeisterin weitergeleitet mit der Bitte um Übersendung einer Stellung- nahme. Zu Ihrem Anliegen teilt die Geschäftsstelle des Ältestenrates beim Amt der Oberbür- germeisterin Folgendes mit: „Der vom Rat der Stadt Köln erstmals 2004 beschlossene Leitfaden ist eine freiwillige Selbstbindung der Mandatsträgerinnen und Mandatsträger, die ihrer Orientierung und Rechtssicherheit dient. Der Leitfaden enthält Regelungen zur Korruptionsprävention, zu Nachweis- und Anzeigepflichten ebenso wie zum Umgang mit Spenden, Einladun- gen und sonstigen Vorteilen. Der Leitfaden weist dem Ältestenrat die Aufgabe zu, Handlungshinweise und Änderungsvorschläge zum Leitfaden zu entwickeln. Mit Beschluss vom 13.10.2011 (zur Vorlage 2714/2011) hat der Rat den Leitfaden ge- ändert. Im Rahmen dieser Änderungen wurde unter 7. Einladungen und Freikarten am Ende des dritten Absatzes der unterstrichene Satz ergänzt. Die Teilnahme an bestimmten repräsentativen Veranstaltungen gehört ebenfalls grundsätzlich zu den Pflichten der Mandatstätigkeit. Im Übrigen hält der Rat die Annahme von angebotenen Einladungen und Freikarten für zulässig, wenn sie ausschließlich mit der konkreten Funktion als Seite 2/2 Ratsmitglied in unmittelbarem Zusammenhang steht oder auf Ratsbe- schluss beruht. Freikarten, deren Wert pro Karte einen Betrag von 50,00 Euro überschreitet, sind dem Ältestenrat anzuzeigen. Dies gilt nicht für Einladungen zu Brauchtumsveranstaltungen. Hintergrund dieser Ergänzung war die Vielzahl der Meldungen. Da insbesondere die Teilnahme an repräsentativen Veranstaltungen wie Brauchtumsveranstaltungen grundsätzlich zu den Pflichten der Mandatstätigkeit gehört, wurden diese Einladungen als in der Regel unbedenklich von der Anzeigepflicht ausgenommen. Es steht den Gremienmitgliedern jedoch weiterhin frei, auch diese Einladungen zu melden. In seiner Sitzung vom 05.11.2020 (zu Vorlage 2976/2020) hat der Rat der Stadt Köln die Regelung auch für die aktuelle Wahlperiode beschlossen. Die Anregung wird dem Ältestenrat zu seiner nächsten Sitzung vorgelegt.“ Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne direkt wenden an die Geschäftsstelle des Ältestenrates, Stadt Köln - Amt der Oberbürgermeisterin, 01/1-2 Rats- und Rechtsangelegenheiten, Frau , Telefonnummer: 0221/221- oder per E- Mail: oberbuergermeisterin@stadt-koeln.de Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden dem Ausschuss für Bürgerbetei- ligung, Anregungen und Beschwerden zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit im Ausschuss, so teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Dr. Ulrich Höver Amtsleiter
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle OB/01 Vorlagen-Nummer 0160/2025 Freigabedatum 28.01.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach § 24 GO – Leitfaden für Mandatsträgerinnen und Mandatsträger, Aktenzeichen 132/24 Beschlussorgan Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten für seine Eingabe. Die weitere Behandlung der Eingabe erfolgt im Ältestenrat der Stadt Köln, da dieser für die Überprüfung und Überarbeitung des Leitfadens für Mandatsträgerinnen und Mandatsträger zuständig ist. Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 10.02.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Mit E-Mail vom 03.09.2024 hat sich der Petenten an den Ausschuss für Bürgerbeteiligung, An- regungen und Beschwerden gewandt und folgenden Beschluss angeregt: Im "Leitfaden für Mandatsträgerinnen und Mandatsträger der Stadt Köln“ wird der Satz "Dies gilt nicht für Einladungen zu Brauchtumsveranstaltungen.“ gestrichen. Zur Begründung des Anliegens wird auf die als Anlage 1 beigefügte anonymisierte Eingabe verwiesen. Die Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen hat die Eingabe bereits an die Geschäftsstelle des Ältestenrates weitergeleitet und den Petenten mit Schreiben vom 29.11.2024 (Anlage 2) auf die Zuständigkeit des Ältestenrates hingewiesen. Diese ergibt sich aus § 21 a Absatz 3 Ziffer 1 der Hauptsatzung sowie aus dem vom Rat be- schlossenen Leitfaden für Mandatsträgerinnen und Mandatsträger, der dem Ältestenrat die Aufgabe zuweist, Änderungsvorschläge zum Leitfaden zu entwickeln. Die Anregung wird dem Ältestenrat in seiner nächsten Sitzung am 13.06.2025 vorgelegt. Eine mögliche Änderung des Leitfadens für Mandatsträgerinnen und Mandatsträger müsste vom Rat beschlossen werden. Anlage 1: anonymisierte Eingabe Anlage 2: Antwortschreiben an den Petenten Anlage 3: weiteres Schreiben des Petenten
Anlage 1_anonymisierte Eingabe
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Von: Gesendet: Dienstag, 3. September 2024 10:52 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Einladungen zu Brauchtumsveranstaltungen Sehr geehrte Damen und Herren, Ich rege hier mit folgenden Beschluss an: Im "Leitfaden für Mandatsträgerinnen und Mandatsträger der Stadt Köln“ wird der Satz "Dies gilt nicht für Einladungen zu Brauchtumsveranstaltungen.“ gestrichen. Grundsätzlich ist Brauchtum natürlich, wie Kultur, Sport etc., ein förderungswürdiges Anliegen. Es gibt aber mEn kein Anzeichen, warum eine Einladung zu einer regulären Musikveranstaltung (Opernbesuch etc.) oder einem FC-Spiel mehr oder weniger Risiko für ein Beeinflussung bietet als die zu einer Brauchtumsveranstaltung, wenn es sich um den gleichen Kostenrahmen handelt. Deswegen sollte die Ausnahme für Brauchtumsveranstaltung gestrichen werden. Dies ist ein Beitrag zur Transparenz und der allgemeinen Gleichbehandlung von Veranstaltern. Mit freundlichen Grüßen & einem verfrühten Kölle Alaaf,,
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0160/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 28.01.2025
- Erstellt
- 15.01.2025 08:38