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A-R/0040/2025

Für Geschichtsbewusstsein - Umbenennungen stoppen

Antrag an den Rat 26.08.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 05.11.2025, TOP 20.2

A-R-0040-2025

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A-R-0040-2025

4793 Zeichen

Antrag zur sofortigen Beschlussfassung  
 
Münster, den 25. August 2025 
 
Für Geschichtsbewusstsein – Umbenennungen stoppen 
Der Rat beschließt, die Manfred-von-Richthofen-Straße, Andreas-Hofer-Straße und die 
Ostmarkstraße nicht umzubenennen. Damit gelten die Anregungen der Bezirksvertretung Mitte 
vom 24. Januar 2023 (ABV/0002/2023, ABV/0003/2023) als erledigt. 
 
Begründung: 
 
Straßennamen sind Ausdruck der historischen und politischen Erinnerungskultur einer Stadt. 
Nach intensiver Prüfung durch eine fachlich-politische Kommission sowie unter Beteiligung der 
Bürgerinnen und Bürger wurde bereits 2012 ein Konsens erzielt, keine weiteren 
Umbenennungen vorzunehmen. Der Vorschlag der Bezirksvertretung Mitte, die Andreas-Hofer-
Straße, Ostmarkstraße und Manfred-von-Richthofen-Straße umzubenennen, fällt in die 
Zuständigkeit des Rates. 
Vor dem Hintergrund eines Bürgerbegehrens mit über 8.000 Unterschriften gegen weitere 
Straßenumbenennungen ist es politisch geboten, diese Selbstbeschäftigung zu beenden und zum 
Konsens von 2012 zurückzukehren. Eine Umbenennung der drei Straßen ist nicht geboten; der 
historische Kontext soll in Form eines begehbaren Geschichtsbuchs vor Ort und auf den 
städtischen Webseiten erörtert werden. 
Andreas-Hofer-Straße: 
Eine Umbenennung der Andreas-Hofer-Straße ist weder historisch geboten noch sachlich 
begründbar. Hofer war ein Freiheitskämpfer des frühen 19. Jahrhunderts ohne Bezug zu den 
Unrechtsregimen des 20. Jahrhunderts. Der Straßenname erinnert an Mut und 
Heimatverbundenheit und ist Teil unserer lokalen Erinnerungskultur. Eine Umbenennung stellt 
Identität und Tradition ohne zwingenden Grund infrage. Hofer lebte im frühen 19. Jahrhundert, 
also lange vor den totalitären Systemen des 20. Jahrhunderts. Eine direkte Verbindung zu NS-
Ideologie oder kolonialen Verbrechen besteht nicht. Urteile über Persönlichkeiten sollten unter 
Berücksichtigung ihrer Zeit gefällt werden; das 19. Jahrhundert war geprägt von 
Nationalbewegungen und lokalen Freiheitskämpfen, nicht von heutigen 
Menschenrechtsstandards. 
Ostmarkstraße: 
Die Ostmarkstraße ist ein Relikt aus der NS-Zeit, das nach 1945 bewusst beibehalten wurde. Ihr 
Name dokumentiert sowohl die damalige politische Instrumentalisierung als auch den späteren 
Umgang der Stadt mit belasteten Bezeichnungen. Statt ihn zu tilgen, kann er als Mahnmal und 
Ausgangspunkt für kritische Geschichtsvermittlung dienen. Anstelle einer Umbenennung kann 
der Name im Stadtbild bleiben, ergänzt um eine gut sichtbare Informationstafel mit historischen 
Hintergründen, NS-Kontext und späteren Entscheidungen. So bleibt die Geschichte transparent, 
und der Straßenname wird zum Lern- und Erinnerungsort. 
Antrag an den Rat Nr. A-R/0040/2025

Manfred-von-Richthofen-Straße: 
Historisch und erinnerungskulturell spricht gegen eine Umbenennung, dass Manfred von 
Richthofen als einer der bekanntesten Jagdflieger des Ersten Weltkriegs weltweite Bekanntheit 
erlangte, lange vor der NS-Zeit starb und keinerlei ideologische Nähe zum Nationalsozialismus 
hatte. Er steht in erster Linie für Pioniergeist in der Fliegerei und gilt als Beispiel für ritterliches 
Verhalten im Krieg. Eine Beibehaltung des Namens ermöglicht eine differenzierte 
Geschichtsbetrachtung und vermeidet das Ausblenden historischer Persönlichkeiten – zum 
Beispiel durch ergänzende Informationstafeln, die den Kontext einordnen. 
Die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner haben sich in Befragungen deutlich gegen eine 
Umbenennung ausgesprochen (Veranstaltungen am 22. und 27. Januar 2025). Das 
Bürgerbegehren gegen weitere Straßen in Zuständigkeit der Bezirksvertretung Mitte, zu dem die 
Bürgerinitiative über 8.000 Unterschriften eingereicht hat, zeigt, dass die Anwohner nicht von 
einer besserwisserischen und moralisierenden Politik belehrt werden wollen. Von einer 
Umbenennung der drei Straßen in Zuständigkeit des Rates wären etwa 1.550 Personen 
betroffen, was erheblichen bürokratischen und persönlichen Aufwand mit sich bringt (z.B. 
Änderung von Ausweisen, Versicherungen, Geschäftskontakten). 
Eine kritische Auseinandersetzung mit den historischen Hintergründen der Straßennamen 
bleibt wichtig und wird über die städtische Informationsplattform „Straßennamen in Münster“ 
transparent gefördert. Ergänzende historische Kontextualisierungen durch Tafeln oder digitale 
Hinweise stellen einen bewährten und bürgernahen Weg dar, wie er auch in anderen Städten 
praktiziert wird. In diesem Zusammenhang wird auf den Antrag „Für ein begehbares 
Geschichtsbuch“ der CDU-Ratsfraktion verwiesen. 
Auf dieser Grundlage soll die bewährte Balance zwischen Erinnerungskultur und 
Bürgerakzeptanz gewahrt werden. Deshalb wird empfohlen, auf weitere Umbenennungen zu 
verzichten. 
 
Gez. 
Stefan Weber und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

05.11.2025 Rat
TOP 20.2 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Andreas-Hofer-Straße
  • Ostmarkstraße
  • Manfred-von-Richthofen-Straße

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Details

Vorlagen-Nr.
A-R/0040/2025
Typ
Antrag an den Rat
Datum
26.08.2025
Erstellt
26.08.2025 18:23