V/0658/2021
Teilnahme am Green City Accord der Europäischen Union
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Anlage A
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Anlage A zur V/0658/2021 Kurzüberblick Mit der Unterzeichnung verpflichtet sich die Stadt Münster, ihre Anstrengungen in Schwerpunkt- bereichen zu verstärken. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die wesentlichen Ziele sind: Eine wesentliche Verbesserung der Luftqualität in den Städten, die sich zunehmend den Leitlinien zur Luftqualität der Weltgesundheitsorganisation annähert, während die Über- schreitung der EU-Grenzwerte für Luftschadstoffe so schnell wie möglich beendet wird. Große Fortschritte bei der Verbesserung der Qualität von Gewässern und der effizien- ten Wassernutzung. Wesentliche Fortschritte bei der Erhaltung und Steigerung der Artenvielfalt in Städten, z.B. durch mehr und bessere Grünflächen und den Schutz und die Wiederherstellung ur- baner Ökosysteme. Den Wandel zu einer Kreislaufwirtschaft durch ein wesentlich verbessertes Manage- ment städtischer Haushaltsabfälle, eine starke Senkung des Aufkommens und der Depo- nierung von Abfällen und wesentlich mehr Wiederverwendung, Reparatur und Recycling. Eine deutliche Verminderung der Lärmbelastung in Richtung der von der Weltgesund- heitsorganisation empfohlenen Grenzwerte. Finanzierung Produktgruppe: 1401 Übergreifender Umweltschutz, Klima, Immission, Bo- den, Abfall Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Keine finanziellen Auswirkungen Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine unmittelbare Relevanz
Anlage 1_Green City Accord political commitment
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Green City Accord Saubere und gesunde Städte für Europa Wir, die Bürgermeister*innen und kommunale Entscheidungsträger*innen, Unterzeichner des Green City Accord, teilen die gemeinsame Vision für eine u rbane Zukunft, in der im Jahr 2030 alle Bürger*innen saubere Luft atmen, sauberes Wasser genießen, Zugang zu Parks und Grünflächen haben und unter weniger Umgebungslärm leiden. Unsere Vision beinhaltet auch die Verwirklichung einer Kreislaufwirtschaft, in der Abfälle als Ressourcen dienen und Wiederverwendung zur Norm geworden ist. Wir möchten, dass unsere Bürger*innen ihre Stadt als ein attraktives Lebensumfe ld wahrnehmen, in dem sie gerne leben und arbeiten und in das sie gerne investieren. Ein Ort, der ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden fördert. Um diese Vision umzusetzen, werden wir alle uns zur Verfügung stehenden Befugnisse n utzen und uns durch die Unterzeichnung diese r Vereinbarung dazu verpflichten, in unseren Städten die dringlichsten ökologischen Herausforderungen anzugehen und einen gerechten ökologischen Wandel zu fördern, der unsere Städte nachh altiger und widerstandsfähiger machen wird. Unsere Städte werden für andere Städte weltweit eine Inspiration darstellen. Wir, die Bürgermeister*innen und kommunalen Entscheidungsträger*innen, erkennen an: Unsere Städte sind der Schlüssel zu einer nachhaltigen Entwicklung. Rund 70 Prozent der Bevölkerung in der Europäischen Union leben heute in städtischen Gebieten. Im Laufe der Geschichte befanden sich Städte immer im Mittelpunkt der menschlichen Entwicklung, und sie stehen bis heute im Dienst ihrer B ürger*innen, denen Woh lstand in einem sauberen und gesunden Lebensumfeld zusteht. Unsere gemeinsamen Bemühungen haben zwar zur Verbesserung der Umwelt beigetragen und die Standards in der gesamten Europäischen Union erhöht, aber zahlreiche Probleme sind noch nicht gelöst. Die Luftverschmutzung ist immer noch die u mweltbedingte Hauptursache für vorzeitige Todesfälle und Krankheiten. Eine gute Wasserqualität wurde noch nicht erreicht und die europäischen Gewässer sind immer noch stark belastet. Die Artenvielfalt nimmt ab und der Zustand der Ökosysteme verschlechtert sich weiter. Die Lärmbelastung ist ein zunehmendes Problem, und durch ineffiziente Abfallentsorgungspraktiken gehen erhebliche Mengen wertvoller Ressourcen verloren, was den Übergang zu einer stärker kreislauforientierten Wirtschaft behindert. Eine saubere und gesunde Umwelt verbessert unsere Lebensqualität und spielt eine wichtige Rolle bei der Förderung unseres physischen und mentalen Wohlbefindens. Die COVID -19- Pandemie hat noch deutlicher gezeigt, wie wichtig der Umweltschutz zur Stärkung unserer Widerstandskraft ist. Während eine schlechte Luftqualität unsere Gesundheit beeinträchtigt und uns anfälliger für Gesundheitsgefahren macht, fördert der Zugang zu Parks, Wäldern und anderen Grünflächen unser allgemeines Wohlbefinden. Der Schutz und die Regenerie rung der Natur sind wirksame Mittel, um dem Klimawandel entgegenzutreten. Mit dem im Dezember 2019 verabschiedeten europäischen Grünen Deal fördert die EU die Entwicklung zu mehr Nachhaltigkeit. Unsere S tädte werden bei der Umsetzung des Grünen Deals eine wichtige Rolle spielen und vor Ort zur konkreten Umsetzung der ehrgeizigen Ziele beitragen. Dank dieser zusätzlichen Bemühungen werden wir uns auch weiter der Erreichung 2 der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals, SDG) nähern1. Wir, die Bürgermeister*innen und kommunalen Entscheidungsträger*innen , verpflichten uns deshalb dem Schutz der öffentlichen Gesundheit und des Wohlbefindens durch die Umsetzung ehrgeiziger Maßnahmen auf lokaler Ebene in enger Zusammenarbeit mit unseren Bürger*innen, der Zivilgesellschaft, sub- nationalen Behörden (einschließlich anderer Kommunalbehörden), nationalen Behörden, EU -Institutionen, der Privatwirtschaft und akademischen Institutionen mit der Absicht, bis 2030 folgende Ziele zu erreichen: Eine wesentliche Verbesserung der Luftqualität in unseren Städten, die sich zunehmend den Leitlinien zur Luftqualität der Weltgesundheitsorganisation annähert, während die Überschreitung der EU-Grenzwerte für Luftschadstoffe so schnell wie möglich beendet wird. Große Fortschritte bei der Verbesserung der Qualität von Gewässern und der effizienten Wassernutzung. Wesentliche Fortschritte bei der Erhaltung und Steigerung der Artenvielfalt in Städten, z.B. durch mehr und bessere Grünflächen und den Schutz und die Wiederherstellung urbaner Ökosysteme. Den Wandel zu einer Kreislaufwirtschaft durch ein wesentlich verbessertes Management städtischer Haushaltsabfälle, eine starke Senkung des Aufkommens und der Deponierung von Abfällen und wesentlich mehr Wiederverwendung, Reparatur und Recycling. Eine deutliche Verminderung der Lärmbelastung in Richtung der von der Weltgesundheitsorganisation empfohlenen Grenzwerte. Wir werden in allen fünf Bereichen tätig werden und jenen Bereichen Priorität geben, die für unsere Stadt die größten Herausforderungen darstellen. In allen fünf Bereichen werden wir, die Bürgerm eister*innen und kommunalen Entscheidungsträger*innen, folgende Maßnahmen umsetzen: ⎯ Innerhalb von 2 Jahren Ausgangswerte ermitteln und ehrgeizige Ziele festsetzen, die über die von der EU-Gesetzgebung festgelegten Mindestanforderungen hinausgehen. 2 ⎯ Strategien und Programme in integrierter Weise umsetzen , um unsere Ziele bis 2030 zu erreichen. 1 Insbesondere SDG 3: Die Gewährleistung eines gesunden Lebens und die Förderung des Wohlbefindens in jedem Alter, SDG 6: Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und Sanitärversorgung für alle gewährleisten, SDG 11: Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig gestalten, SDG 12: Nachhaltige Verbrauchs- und Produktionsmuster sicherstellen und SDG 15: Landökosysteme schützen, wiederherstellen und ihre nachhaltige Nutzung fördern, Wälder nachhaltig bewirtschaften, Wüstenbildung bekämpfen, Bodendegradation aufhalten und umkehren und dem Verlust der biologischen Vielfalt ein Ende setzen. 2 Die Festsetzung von Zielen, die über die von der EU-Gesetzgebung festgelegten Mindestanforderungen hinausgehen, betrifft alle Bereiche, mit Ausnahme der Wasserqualität. In diesem Bereich sollen die von den relevanten EU- Verordnungen festgelegten Anforderungen erfüllt werden, wozu die Wasserrahmenrichtlinie, die Trinkwasserrichtlinie, die Badegewässerrichtlinie und die Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser gehören. 3 ⎯ Regelmäßig über Umsetzung und Fortschritte Bericht erstatten. Um dies zu ermöglichen, sind wir bereit, eine starke politische Führungsrolle zu übernehmen , um die relevanten Abteilungen in der Verwaltung zu mobilisieren, Bürger*innen und lokale Interessenvertreter*innen mit einzubeziehen, die notwendigen Fähigkeiten und Fertigkeiten aufzubauen, unsere Ressourcen zu priorisieren, nachhaltige Produkte und Dienstleistungen durch unsere öffentlichen Beschaffungspraktiken zu fördern und die notwendigen Bestimmungen durchzusetzen. Um unsere Verpflichtung zu unterstützen, ermutigen wir, die Bürgermeister*innen und kommunalen Entscheidungsträger*innen , unsere sub-nationalen und nationalen Regierungen und die EU-Institutionen dazu: ⎯ Maßnahmen gegen solche Quellen von Umweltverschmutzung und anderen Ursachen der Umweltzerstörung zu ergreifen, die außerhalb unserer Grenzen oder außerhalb unserer Kontrolle liegen. ⎯ Angemessene technische und finanzi elle Ressourcen zu mobilisieren und bereitzustellen und entsprechende politische Rahmenbedingungen zu schaffen, um die Umsetzung der von uns eingegangenen Verpflichtung zu unterstützen. ⎯ Mit Städten zusammenzuarbeiten, um städtische U mweltherausforderungen in die Entwicklung relevanter Politiken auf allen Ebenen zu integrieren. ⎯ Lokale Innovation zu fördern, um die Entwicklung und Einführung von Technologien und Lösungen zu beschleunigen, die dazu beitragen, dass unsere Städte grüner und gesünder werden. Unsere Verpflichtung in jedem der fünf Bereiche ist in separaten Abschnitten aufgeführt, die ein integraler Bestandteil dieses Dokuments sind. Name der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters oder einer gleichwertigen Stellvertreterin/eines gleichwertigen Stellvertreters: ……………………………………………………………………………………………………………………………. Position: ………………………………………………………………………………………………………………. Datum: ………………………………………………………………………………………………………………… Unterschrift: ………………………………………………………………………………………………………… Im Auftrag von (Bezeichnung des Stadtrates oder eines gleichwertigen Entscheidungsorgans): …………………………………………………………………………… Am (Datum): ………………………... Eine Initiative der Europäischen Kommission 4 Unsere Verpflichtung für eine saubere Luft Die Luftverschmutzung ist das größte umweltbedingte Gesundheitsrisiko in Europa und vor allem in Städten weit verbreitet. Die Luftqualität hat sich zwar aufgrund wirksamerer Strategien auf vers chiedenen Verwaltungsebenen in den letzten Jahrzehnten verbessert, aber in vielen Städten und Regionen übersteigt die Konzentration der Luftschadstoffe noch immer sowohl die EU - Richtwerte, als auch die von der Weltgesundheitsorganisation empfohlenen Grenzw erte. Die durch hohe Luftverschmutzung, insbesondere durch Feinstaub (PM2,5), Stickstoffdioxyd (NO2) und Ozon (O3), bedingte Belastung führt in der EU zu rund 400 000 vorzeitigen Todesfällen pro Jahr. Die Luftverschmutzung verursacht auch Übersäuerung und Eutrophierung, mit negativen Auswirkungen auf Europas Natur und Artenvielfalt. Die Europäische Union hat Richtlinien und gesetzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität entwickelt. Die Luftqualitätsrichtlinien legen z. B. EU-weit Luftqualitätsnormen und Überwachungsanforderungen fest. Die Verbesserung der Luftqualität hängt von wirkungsvollen Maßnahmen ab, die die größten Luftverschmutzungsquellen – Verkehr, Energie (einschließlich Wohnungsheizungen), Landwirtschaft und Industrie - in Angriff nehmen. Synergien mit Klima -, Energie - und Verkehrspolitik erfordern darüber hinaus kohärente Maßnahmen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene. Städte spielen eine wichtige Rolle bei der Verbesserung der Luftqualität , indem sie ihre Aktionen auf die vorherrschenden Ursachen der Verschmutzung im städtischen Raum ausrichten. Durch ein stärkeres Engagement und die Ergreifung weiterer Maßnahmen können unsere Städte erheblich zur Erreichung des ehrgeizigen Ziels der EU zur Verbesserung der Luftqualität beitragen und damit EU-weit bis 2030 die Luftqualität in Städten wesentlich verbessern und die Luftqualitätsnormen der EU so schnell wie möglich erreichen. Wir setzen uns für eine Zukunft ein, in der unsere Bürger*innen saubere Luft atmen können :. Durch die Unterzeichnung des Green City Accord verpflichten wir uns zu einer wesentlichen Verbesserung der Luftqualität in unseren Städten, die sich bis 2030 den Leitlinien zur Luftqualität der Weltgesundheitsorganisation annähern soll, während die Überschreitung der EU-Grenzwerte für Luftschadstoffe so schnell wie möglich beendet wird. Wir werden: ⎯ Maßnahmen ergreifen, politische Strategien verwirklichen und Vorschriften durchsetzen, um eine ehrgeizige Reduzierung der Luftverschmutzung aus denjenigen Quellen zu erreichen, auf die wir Einfluss nehmen können. ⎯ Die Auswirkungen der Luftqualität und die damit verbundenen Vorteile in die Entwicklung anderer relevanter Politiken und Pläne integrieren, insbesondere in die Aktionspläne für nachhaltige Energie und Klima ( Sustainable Energy and Climate Action Plans, SECAP) im Rahmen des Konvents der Bürgermeister für Klima und Energie – und hier vor allem bei Klimaschutzmaßnahmen im Bereich Verkehr und Energie, bei Plänen für eine nachhaltige städtische Mobilität ( Sustainable Urban Mobility Plans, SUMP), bei der Ein führung erneuerbarer Energien und in Raumplanungsprozessen. 5 Wir werden folgende Aktionen und Maßnahmen in Betracht ziehen: ⎯ Schaffung von Niedrig - oder Null -Emissionszonen, Umsetzung von Fahrzeugeinschränkungen oder die Einführung finanzieller Anreize ( wie z.B. Park- und Stadtmautgebühren) und die Förderung de s Fahrradfahrens und der Nutzung von Elektrofahrzeugen. ⎯ Attraktivere Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs , die ihn auch leichter zugänglich und sauberer macht. ⎯ Verringerung der vom Energieverbrauch bedingten Luftverschmutzung durch die Förderung von energieeffizienten Gebäuden mit sauberen Heiz - und Klimaanlagen und von Anlagen, die mit erneuerbaren Energien betrieben werden. ⎯ Regelmäßige Überprüfung der Luftqualität in der ganzen Stadt und eine zeitgerechte und verständliche Veröffentlichung der Daten. ⎯ Zusammenarbeit mit relevanten Institutionen zur Sicherstellung qualitativ hochwertiger Emissionsinventare, -modelle und -analysen. ⎯ Zusammenarbeit mit den zuständigen Institutionen für mehr Forschung über die lokalen gesundheitlichen Auswirkungen der Luftverschmutzung und lokale Vorteile der Verbesserung der Luftqualität, einschließlich wirtschaftlicher Implikationen. ⎯ Bewusstseinsbildung über die Auswirkungen der Luftverschmutzung, um die Bürger*innen dabei zu unterstützen, sich weniger entsprechenden Belastungen aussetzen. 6 Unsere Verpflichtung zur Verbesserung der Qualität von Gewässern und der effizienten Wassernutzung EU-weit sind Flüsse, Seen und Küstengewässer weiterhin stark belastet , und die meisten Gewässer erreichen derzeit noch keinen guten ökologischen und chemischen Zustand. Die Bewahrung der Qualität und der Verfügbarkeit des Grundwassers, das etwa 50 % unseres Trinkwassers liefert, wird zunehmend wichtiger. Der Zugang zu sauberem, bezahlbarem Trinkwasser und zu Wasser für sanitäre Zwecke ist eine Grundvoraussetzung für Gesundhe it und Wohlbefinden. Die EU hat eine umfassende Wassergesetzgebung 3 verabschiedet, um die wichtigsten Quellen der Verschmutzung zu kontrollieren und ein integriertes Wassermanagement sicherzustellen, aber die Um- und Durchsetzung müssen weiter gestärkt werden. Zusätzliche Bemühungen sind notwendig, um die Qualität der Wasserressourcen Europas zu schützen und zu verbessern. Eine gesicherte Versorgung mit sauberem und sicherem Trinkwasser für eine wachsende städtische Bevölkerung bleibt eine ständige Herausforderung. Während bei der Sammlung und Entsorgung von städtischem Abwasser erhebliche Fortschritte erzielt wurden, erfordern neue Belastungen wie z. B. der Klimawandel, Wasserknappheit und die Aufrüstung beste hender Anlagen zur Entsorgung weiterer Schadstoffe kontinuierliche und nachhaltige Lösungen. Das Null -Schadstoff-Ziel des europäischen Grünen Deals erkennt die Notwendigkeit zusätzlicher Maßnahmen zur Vermeidung der städtischen Wasserverschmutzung (einschl ießlich Siedlungsabflüssen) an und betont die Wichtigkeit, gesundheitsgefährdende Schadstoffe wie z. B. Mikroplastik und Chemikalien, einschließlich Pharmazeutika, zu begrenzen. Die Wiederverwendung von aufbereitetem Abwasser wurde von der EU -Politik zur Ressourceneffizienz und in jüngerer Zeit auch im Kontext der Bemühungen zur Schaffung einer Kreislaufwirtschaft betont. Städte können einen wichtigen Beitrag zur Erreichung des Null - Schadstoff-Ziels der EU leisten sowie die Wiederverwendung und effiziente Wassernutzung fördern. Wir setzen uns für eine Zukunft ein, in der unsere Bürger*innen Zugang zu sauberem Wasser haben: Durch die Unterzeichnung des Green City Acc ord verpflichten wir uns dazu, den ökologischen und chemischen Zustand unserer lokalen Gewässer zu verbessern, zum Schutze der Trinkwasserressourcen beizutragen, und die Effizienz der Wassernutzung i n unseren Städten bis 2030 zu verbessern. Wir werden: ⎯ Maßnahmen ergreifen, politische Strategien verwirklichen und Vorschriften durchsetzen, um die Wasserqualität und die effiziente Wassernutzung in unseren Städten zu verbessern. ⎯ Maßnahmen zum Schutze der Wasserqualität in andere relevante Politikbereiche und die Planung integrieren. 3 Dazu gehören u. a. die Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG), die Trinkwasserrichtlinie (98/83/EG), die Badegewässerrichtlinie (2006/7/EG), die Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser (91/271/EWG) und die Hochwasserschutzrichtlinie (2007/60/EG). 7 Wir werden folgende Aktionen und Maßnahmen in Betracht ziehen: ⎯ Anerkennung der Bedeutung von Wasser als entscheidende m Faktor für eine nachhaltige ökologische Stadtplanung , z. B. durch die Förderung grüner Infrastrukturen zur Verminderung städtischer Siedlungsabflüsse. ⎯ Regenwasserrückhaltung und Management und Kontrolle von unwetterbedingten Regenwasserüberläufen, einschließlich der Nutzung natürlicher Retentionsmaßnahmen. ⎯ Management von Schadstoffen, die eine wachsende Bes orgnis hervorrufen (Mikroschadstoffe, Pharmazeutika und Mikroplastik) durch die Umsetzung gezielter Maßnahmen und innovativer Ansätze, einschließlich moderner Aufbereitungstechnologien und naturnaher Lösungen, wo möglich. ⎯ Förderung der Kreislaufwirtschaft durch die Reduzierung der Verschmutzung an ihrem Ursprung mittels einer technischen Umsetzung energieneutraler Abwasser netzwerke und - anlagen, die Reduzierung von Lecks im Netzwerk und die Wiederverwendung des aufbereiteten Abwassers. ⎯ Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit aquatischer Ökosysteme zur Erreichung eines guten ökologischen Gleichgewichts in den Gewässern. ⎯ Verbesserung der Überwachungssysteme zur besseren Verknüpfung zwischen der Gewässerqualität und dem Aufbereitungsprozess. ⎯ Beiträgen zur effektiven Koordinierung der Wasserwirtschaftspolitik in der gesamten Region, die für die Wasserversorgung der Stadt und für die Verringerung der Belastungen der Gewässer relevant ist. ⎯ Bewusstseinsbildung und Nutzung der Citizen Science (Bürgerwis senschaft), um sicherzustellen, dass die Bürger*innen die Bedeutung des Wassers für die menschliche Gesundheit und das Wohlbefinden und seine Rolle in der Kreislaufwirtschaft verstehen und sich der Kosten und Bemühungen bewusst werden, die erforderlich sin d, um den Schutz unseres Wassers zu gewährleisten. 8 Unsere Verpflichtung zur Erhaltung und Förderung der städtischen Artenvielfalt Trotz der in den letzten Jahrzehnten erzielten Fortschritte erwies sich der Schutz von natürlichen Lebensräumen und biologischer Arten als mangelhaft, deren Regenerierung geringfügig und die Umsetzung der Rechtsvorschriften unzureichend. Das Ergebnis ist eine weitere Abnahme der Artenvielfalt und eine weitere Vers chlechterung des Zustands der Ökosysteme. Invasive nichtheimische Arten sind eine zunehmende Bedrohung für die heimische Artenvielfalt. Zudem breiten sich die Städte in der EU immer mehr aus , was die wesentlichen umweltrelevanten Funktionen der Böden und Landschaften beeinträchtigt und die Verfügbarkeit von Grünflächen reduziert. Durch die Zunahme der städtischen Bevölkerung werden die Wiederhers tellung, der Schutz und die Förderung der Artenvielfalt zunehmend wichtiger für unsere Gesundheit und unser Wohlbefinden. In den Städten bietet die Natur Gelegenheiten zu nachhaltiger städtischer Landwirtschaft, zur Freizeitbeschäftigung, zu körperlicher Betätigung und sozialer Interaktion. Naturbasierte Lösungen sind ein effizientes Mittel zur Bewältigung städtischer Herausforderungen, von der Reduzierung der Lärmbelastung und Luftverschmutzung, bis hin zur Wasseraufb ereitung, der Nutzung ihrer Schutz- und Kühl potentiale, der Kohlenstoffabsorption und der Reduzierung von Überschwemmungsrisiken. Das Vermögen der städtischen und vorstädtischen Räume zur Abschwächung des Klimawandels beizutragen, wozu auch die Anpflanzung von Bäumen und die Wiederherstellung der Ökosysteme gehören, verdient mehr Anerkennung. Die EU hat bereits ein umfassendes Spektrum entsprechender Strategien für die Natur verabschiedet. Die Vogelschutz - und die Habitat -Richtlinie sind die wichtigsten Rechtsinstrumente der EU für den Schutz der Artenvielfalt und der Natur und bilden die Grundlage von Natura 2000 – dem größt en Netzwerk von unter Naturschutz stehenden Gebieten weltweit. Im Mai 2020 wurden durch die Verabschiedung der neuen EU - Biodiversitätsstrategie für 2030 weitere Schritte umgesetzt. Die Strategie schlägt ehrgeizige Maßnahmen vor, damit sich die Artenvielfalt erholen kann, und fordert die Städte der EU mit mehr als 20 000 Einwohnern auf, Stadtbegrünungspläne zu erstellen, um biodiverse und zugängliche städtische Grünflächen zu schaffen und schädliche Praktiken einzuschränken. Wir setzen uns für eine Zukunft ein, in der unsere Bürger*innen Zugang zu städtischen Grünflächen genießen können: Durch die Unterzeichnung des Green City Accord verpflichten wir uns, wesentliche Fortschritte bei der Erhaltung und Steigerung der Artenvielfalt in Städten zu erreichen , z.B. durch mehr und bessere Grünflächen in unseren Städten und indem wir bis zum Jahr 2030 den Verlust urbaner Ökosysteme aufhalten und für ihre Wiederherstellung sorgen. Wir werden ⎯ Maßnahmen ergreifen, politische Strategien verwirklichen und Vorschriften durchsetzen, um die Natur in unseren Städten zu schützen, zu regenerieren und zu stärken. ⎯ Mit den relevanten Akteuren zusammenarbeiten, um die Artenvielfalt und naturbasierte Lösungen in anderen Handlungsfeldern zu etablieren. 9 Wir werden folgende Aktionen und Maßnahmen in Betracht ziehen: ⎯ Ausdehnung und/oder Qualitätssteigerung ökologischer Infrastrukturen in unseren Städten zum Vorteil unsere Bürger*innen und der Artenvielfalt und die Wiederherstellung der Verbindungen von städtischen und peri-urbanen Grünflächen. ⎯ Ausweitung der Nutzung naturnaher Lösungen , um die Widerstandsfähigkeit gegen den Klimawandel zu stärken und städtische Probleme wie Hitzewellen, Überschwemmungen, Luft- und Wasserverschmutzung und Lärmbelastung zu bekämpfen. ⎯ Sicherstellung eines positiven Nettobeitrags zur Artenvielfalt bei neuen städtischen Infrastrukturprojekten . ⎯ Vermeidung einer weiteren Bodenversiegelung wo immer möglich und Festlegung strikter Vorschriften, um die negativen Umweltauswirkungen unvermeidbarer Bodenversiegelungsmaßnahmen zu kompensieren. ⎯ Identifizierung und Sanierung kontaminierter Böden. ⎯ Verzicht auf den Einsatz von Pestiziden und Beschränkung der für die Artenvielfalt in städtischen Grünflächen schädlichen Managementpraktiken. ⎯ Verhinderung der Einführung und Verbreitung invasi ver nichtheimischer Arten in städtischen Gebieten. ⎯ Förderung artenreicher Gemeinschaften wildlebender Bestäuber in städtischen Gebieten. ⎯ Schärfung des Bewusstseins für die Dienstleistungen der Natur und Handlungsanregungen für die Bürger*innen. ⎯ Identifizierung von Gebieten in unseren Städten und derem Umland , die sich für die Wiederherstellung von Ökosystemen und/oder die Anpflanzung von Bäumen eignen, um den EU-weiten Klimawandel abzumildern und die Ziele zur Wiederbelebung der Artenvielfalt zu erreichen. ⎯ Beiträge zum effektiven Schutz und Management von städtischen Natura -2000-und anderen Schutzgebieten zum Wohle der Natur und unserer Bürger*innen. 10 Unsere Verpflichtung zur Förderung der Kreislaufwirtschaft, zur Reduzierung des Abfalls und zur Intensivierung der Wiederverwertung Die Abfallentsorgung bleibt EU -weit eine erhebliche Herausforderung. Die städtische Expansion hat zu steigende n Produktions - und Verbrauchsmustern und zu einer Zunahme städtischer Haushaltsabfälle geführt. Im Jahr 2018 wurden von den 251 Mio. Tonnen städtischer Haushaltsabfälle nur 47 % recycelt oder kompostiert 4. Eine erhebliche Menge der städtischen Abfälle wird immer noch auf Müllhalden gebracht oder verbrannt. Die unzureichende Wiederverwertung von Produkten und das ungenügende Recycling von Materialien führen zu einer zunehmenden Ressourcenentnahme und -verarbeitung. Die EU hat ein rechtliches Rahme nwerk geschaffen (und Mittel bereitgestellt), um die Mitgliedstaaten und Städte bei ihren Bemühungen zur Verbesserung der Abfallentsorgung zu unterstützen. In einem weiteren Schritt zur Stärkung der Abfallwirtschaft wurden die EU - Rechtsvorschriften 2018 überarbeitet, um ehrgeizigere Ziele anzuvisieren, insbesondere im Bereich Abfallvermeidung und Recycling. Gleichzeitig wurde eine umfassende Vision für die Kreislaufwirtschaft verabschiedet – der neue Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft –, die auf eine Reduzierung des Fußabdrucks der EU im Hinblick auf den Verbrauch und eine Verdopplung der Nutzungsrate für wiederverwertbare Stoffe im nächsten Jahrzehnt abzielt, während gleichzeitig das Wirtschaftswachstum angekurbelt und neue Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen werden. Außerdem beinhaltet die Vision das Leitziel, die Menge an städtischem Restmüll (d.h. nicht wieder verwertetem Müll ) bis 2030 durch die Umsetzung von Initiativen, die auf de n Lebenszyklus von Produkten abzielen , zu halbieren: vom Design und der Herstellung über den Verbrauch, die Reparatur, die Wiederverwendung und -verwertung, bis hin zur Wiedereinspeisung der Ressourcen in die Wirtschaftskreisläufe. Städte spielen eine wichtige Rolle dabei, die Abfallgesetzgebung umzusetzen und innovative Lösungen zur Schaffung einer Kreislauf wirtschaft anzuwenden und anzuregen. Lokale Maßnahmen werden auch einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der „Circular Cities and Regions Initiative“ (CCRI) leisten, die zirkuläre Lösungen auf lokaler und regionaler Ebene fördert. Wir set zen uns für eine Zukunft ein, in der Abfälle reduziert oder in neue Ressourcen umgewandelt werden:. Durch die Unterzeichnung des Green City Accord verpflichten wir uns dem Wandel hin zu einer Kreislaufwirtschaft durch ein wesentlich verbessertes Management städtischer Haushaltsabfälle, eine starke Senkung des Aufkommens und der Deponierung von Abfällen und wesentlich mehr Wiederverwendung, Reparatur und Recycling bis 2030. Wir werden ⎯ Politische Strategien verwirklichen und Maßnahmen entlang des Produktlebenszyklus‘ umsetzen, um die Kreislaufwirtschaft in unseren Städten zu fördern, und dabei die nötige Abfallgesetzgebung durchsetzen, die Abfallproduktion reduzieren und einen nachhalt igen Verbrauch fördern. 4 EUROSTAT (2020). Städtische Abfallstatistik. 11 Wir werden folgende Aktionen und Maßnahmen in Betracht ziehen: ⎯ Verbesserung und Ausweitung der Systeme zur getrennten Müllsammlung, insbesondere für Papier und Karton, Glas, Metalle, Plastik, Biomüll, Haushaltssondermüll und Textil ien. ⎯ Nutzung wirtschaftlicher Instrumente unter Anwendung des Verursacherprinzips, insbesondere durch verursacherbezogene Abfallgebührensysteme. ⎯ Reduzierung der Müllverbrennung. ⎯ Einführung effizienter Maßnahmen zur Reduzierung des Gebrauchs von Einwegplast ik und zur Beseitigung von Plastikmüll. ⎯ Anregungen zur Wiederverwendung, z. B. durch Reparaturaktivitäten, insbesondere für Möbel, Kleidung und elektrische und elektronische Geräte oder bei abfallfreien öffentlichen Veranstaltungen. ⎯ Verstärkte N utzung von umweltorientierter Auftragsvergabe und EMAS-Registrierungen (Eco-Management and Audit Scheme /System für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung). ⎯ Sensibilisierungskampagnen in der Öffentlichkeit/Ermutigung von nachhalt igeren Verbrauchsmustern und Einführung von Kennzeichnungen, einschließlich des EU - Umweltsiegels. ⎯ Pilotprojekte und Demonstration innovativer Lösungen für Kreislaufwirtschaftsmodelle auf städtischer Ebene. ⎯ Förderung der Umsetzung von Kreislauf -Lösungen im gesamten Produktlebenszyklus in Branchen wie biobasierten Wertschöpfungsketten, Lebensmitteln, Energie, Gebäude - und Stadtplanung. ⎯ Reduzierung von Lebensmittelabfällen, auch durch Einführung von quantitativen Reduzierungszielen. ⎯ Förderung und Un terstützung von Initiativen und Partnerschaften mit einem breiten Spektrum von Beteiligten. 12 Unsere Verpflichtung zur Reduzierung der Lärmbelastung Lärmbelastung ist eine wesentliche umweltbedingte Ursache gesundheit licher Probleme. Eine langfristige hohe Lärmbelastung führt zu Schlafproblemen, Herz -Kreislauf-Erkrankungen, Stress und kognitiver Beeinträchtigung. Eine chronische Lärmbelastung hat erhebliche Auswirkungen auf die körperliche und geistige Gesundheit und das Wohlbefinden. Die am weitesten verbreiteten Quellen von Umgebungslärm sind verkehrsbedingt. Straßenlärm ist ein erhebliches Umweltproblem. Mindestens 20 % der europäischen Bevölkerung leb en in Gebieten, in denen der Verkehrslärm gesundheitssch ädigend ist. Das Städtewachstum und die Ausweitung der Verkehrsnetzwerke werden zu einer Zunahme der Lärmbelastung führen. Die Lärmschutzrichtlinie der EU ist das wichtigste gesetzliche Rahmenwerk zur Reduzierung der Lärmbelastung. Die Richtlinie beinhalte t ein gemeinsames Konzept, um die Umgebungslärmbelastung durch Berichterstattung (Ausarbeitung von Lärmkarten und Aktionsplänen) zu vermeiden, wodurch ihre schädlichen Effekte verringert und ruhige Gebiete bewahrt werden. Parallel dazu gibt es eine Reihe spezifischer Gesetzesvorschriften, die sich mit den verschiedenen Ursachen von Lärm befassen oder sie kontrollieren, indem sie Lärmgrenzwerte für bestimmte Fahrzeuge und Anlagen vorschreiben. Trotz einiger Fortschritte nimmt die Lärmbelastung auch weiterhin zu und beeinträchtigt das Leben vieler Bürger*innen in städtischen Gebieten. 2018 hat die Weltgesundheitsorganisation Leitlinien für Umgebungslärm für die europäische Region veröffentlicht, in denen Lärmbelastungspegel festgele gt werden, die nicht überschritten werden sollten, um eine schädigende Wirkung auf die Gesundheit zu minimieren. Die Umsetzung weiterer Maßnahmen ist EU -weit notwendig, um eine bessere Umsetzung der EU-Lärmschutzrichtlinie sicherzustellen. Städte spielen e ine Schlüsselrolle bei der Lärmreduzierung. Wir setzen uns für eine Zukunft ein, in der die Gesundheit unserer Bürger*innen nicht durch Lärmbelastung gefährdet wird:. Durch die Unterzeichnung des Green City Accord verpflichten wir uns, bis 2030 eine erhebliche Reduzierung der Lärmbelastung in unseren Städten zu erreichen und uns so den von der Weltgesundheitsorganisation empfohlenen Grenzwerten zu nähern. Wir werden: ⎯ Maßnahmen ergreifen , politische Strategien verwirklichen und Vorschriften durchsetzen, um eine erhebliche Reduzierung der Lärmbelastung zu erreichen. ⎯ Die Auswirkung en der Lärmreduzierung und die damit verbundenen Vorteile in die Entwicklung anderer relevanter Politi kbereiche und Pläne integrieren, insbesondere in die Aktionspläne für nachhaltige Energie und Klima ( Sustainable Energy and Climate Action Plans, SECAP) im Rahmen des Konvents der Bürgermeister für Klima und Energie, bei Klimaschutzmaßnahmen im Bereich V erkehr (insbesondere bei den Plänen für nachhaltige städtische Mobilität) und in Raumplanungsprozessen. 13 Wir werden folgende Aktionen und Maßnahmen in Betracht ziehen: ⎯ Identifizierung bestehender ruhiger Gebiete und deren Schutz vor einer Zunahme der Lärmpegel. ⎯ Einführung von geräuscharmen Fracht-Lieferplänen. ⎯ Schaffung Pkw -freier Zonen, Umsetzung von Fahrzeugrestriktionen oder finanziellen Anreizen (z. B. in Bezug auf Reifengröße und Leistung ) und Ermutigung zu anderen Fortbewegungsmöglichkeiten wie Gehen, Radfahren usw. ⎯ Erstellung oder Aktualisierung der von der Lärmschutzrichtlinie vorgesehenen Lärmkarten und Aktionspläne und Gewährleistung der korrekten Umsetzung der Pläne. ⎯ Verkehrsflusssteuerung, Verschärfung von Geschwindigkeitsbeschränkungen und Nutzung von geräuscharmen Straßenbelägen zur Reduzierung von Reifen- und Straßenlärm. ⎯ Umsetzung von Stadtplanungsmaßnahmen und Veränderungen der Infrastruktur, um die Lärmentstehung an der Quelle zu reduzieren. ⎯ Einführung von Lärmschutzwänden und Schalldämmungskonzepten, falls nötig. ⎯ Einbindung der Öffentlichkeit und Bewusstseinsbildung über die Auswirkungen von Lärm, um den Bürger*innen dabei zu helfen, ihre Belastung zu verringern.
Beschlussvorlage
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V/0658/2021
V/0658/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Teilnahme am Green City Accord der Europäischen Union
Beratungsfolge
21.09.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
29.09.2021 Hauptausschuss Vorberatung
29.09.2021 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Die Stadt Münster tritt dem Green City Accord bei.
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Erklärung, mit der sich europäische Bürger-
meisterinnen und Bürgermeister verpflichten, in ihren Städten die dringendsten Umwelt-
probleme unserer Zeit zu bekämpfen und dabei über die Mindestanforderungen der EU-
Rechtsvorschriften hinauszugehen, zu unterzeichnen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Begründung:
Die Städte sind der Schlüssel zur Erreichung der Umwelt - und Gesundheitsschutzziele der EU. In
ganz Europa ergreifen die Kommunalverwaltungen Maßnahmen, zum Schutz der natürlichen Umwelt
und zur Verbesserung der Lebensqualität der Menschen in ihren Städten.
Das Green City Accord ist eine Bewegung europäischer Bürgermeister innen und Bürgermeister, die
sich dafür einsetzen, dass die Städte sauberer und gesünder werden. Ziel ist es, die Lebensqualität
für alle Europäer zu verbessern und die Umsetzung der einschlägigen EU-Umweltvorschriften zu be-
schleunigen. Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung verpflichten sich die Städte bis 2030 ihre An-
strengungen zum Schutz der Umwelt in fünf Schwerpunktbereichen
Amt für Grünflächen, Umw elt
und Nachhaltigkeit
31.08.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Wildt
Telefon: 492-6703
WildtB@stadt-muenster.de
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V/0658/2021
Luft
Wasser
Natur und biologische Vielfalt
Kreislaufwirtschaft und Abfall sowie
Lärm
zu verstärken. Auf diese Weise unterstützen die Städte auch den Europäischen Green Deal und die
Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung.
Insbesondere geht es dabei um folgende Ziele:
Eine wesentliche Verbesserung der Luftqualität in den Städten, die sich zunehmend den Leit-
linien zur Luftqualität der Weltgesundheitsorganisation annähert, während die Überschreitung
der EU-Grenzwerte für Luftschadstoffe so schnell wie möglich beendet wird.
Große Fortschritte bei der Verbesserung der Qualität von Gewässern und der effizienten
Wassernutzung.
Wesentliche Fortschritte bei der Erhaltung und Steigerung der Artenvielfalt in Städten, z.B.
durch mehr und bessere Grünflächen und den Schutz und die Wiederherstellung urbaner Öko-
systeme.
Den Wandel zu einer Kreislaufwirtschaft durch ein wesentlich verbessertes Management
städtischer Haushaltsabfälle, eine starke Senkung des Aufkommens und der Deponierung von
Abfällen und wesentlich mehr Wiederverwendung, Reparatur und Recycling.
Eine deutliche Verminderung der Lärmbelastung in Richtung der von der Weltgesundheitsor-
ganisation empfohlenen Grenzwerte.
Bisher haben mehr als 50 Städte in ganz Europa gezeigt, dass sie bereit sind, die Verpflichtung für
eine gesunde und klimaneutrale Umwelt anzunehmen und Vorbild für einen noch aktiveren Umwelt-
schutz zu sein, indem sie die Vereinbarung über den Green City Accord unterzeichnet haben.
Die Städte profitieren insbesondere durch folgende Ansätze:
europaweite Sichtbarkeit ihrer Umweltmaßnahmen und -erfolge erlangen
zur Gestaltung der EU-Umweltpolitik beitragen
Teil einer Gemeinschaft gleichgesinnter Städte werden, die den Übergang zu einem sauberen
und gesunden Europa vorantreiben
ihre Transparenz, Rechenschaftspflicht und Glaubwürdigkeit erhöhen
Zugang zu Informationen über EU-Finanzierungsmöglichkeiten erhalten
an Vernetzungsveranstaltungen teilnehmen und vom Austausch profitieren
maßgeschneiderte Beratung und Unterstützung erhalten
Ergänzend zum „Covenant of Mayors“ (mit dem angeschlossenen Mayors Adapt), den die Europäi-
sche Kommission bereits 2008 ausgerufen hat und der sich für ein klimagerechtes Europa mit einer
hohen Verantwortung der Städte für Klimaschutz und Klimaanpassung ausspricht, werden im Green
City Accord alle Umweltthemen eingeschlossen. Insofern ergänzt der Green City Accord den
„Covenant of Mayors“ für Klima und Energie, indem er die Themen aufgreift, die nicht vom Konvent
abgedeckt werden.
Für eine Teilnahme der Sta dt Münster am Green City Accord spricht u.a., dass die geforderten An-
sätze in den fünf Schwerpunktbereichen in Münster intensiv im Focus stehen. Die ergänzenden in
Betracht zu ziehenden Aktionen und Maßnahmen werden soweit möglich ebenfalls bereits umgesetzt.
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V/0658/2021
Münster wäre mit seiner Teilnahme eine der ersten deutschen Städte, die dem Green Citry Accord
beitritt und könnte damit eine Vorreiterfunktion für Deutschland wahrnehmen. Bislang liegt der
Schwerpunkt der teilnehmenden Länder in Spanien und Portugal.
Das Green City Accord ist eine Initiative der Europäischen Kommission. Das Sekretariat wird von
einem Konsortium aus den Organisationen Eurocities, ICLEI - Local Governments for Sustainability
und dem Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) geführt.
Die Verwaltung schlägt vor, den von der Europäischen Kommission initiierten und von den Städte-
bündnissen ICLEI und Eurocities unterstützten Green City Accord zu unterzeichnen und damit die
internationale Position der Stadt Münster im Umwelt- und Gesundheitsschutz weiter zu stärken und
die Erfahrungen anderer europäischer Städte über das Netzwerk gewinnbringend für Münster zu nut-
zen.
Für die offizielle Teilnahme am Green City Accord ist die Vereinbarung dem Rat der Stadt Münster
vorzulegen.
i.V.
gez.
Matthias Peck
Stadtrat
Anlagen:
Anlage 1: Selbstverpflichtung für den Green City Accord
Anlage A
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0658/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.08.2021
- Erstellt
- 26.08.2021 14:20