Mandari Insight

V/0658/2021

Teilnahme am Green City Accord der Europäischen Union

Vorlagen 27.08.2021

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Anlage A

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Ansehen

Anlage 1_Green City Accord political commitment

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

1804 Zeichen

Anlage A zur V/0658/2021 
Kurzüberblick 
Mit der Unterzeichnung verpflichtet sich die Stadt Münster, ihre Anstrengungen in Schwerpunkt-
bereichen zu verstärken. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die wesentlichen Ziele sind: 
 
Eine wesentliche Verbesserung der Luftqualität in den Städten, die sich zunehmend den 
Leitlinien zur Luftqualität der Weltgesundheitsorganisation annähert, während die Über-
schreitung der EU-Grenzwerte für Luftschadstoffe so schnell wie möglich beendet wird.  
 
Große Fortschritte bei der Verbesserung der Qualität von Gewässern und der effizien-
ten Wassernutzung.  
 
Wesentliche Fortschritte bei der Erhaltung und Steigerung der Artenvielfalt in Städten, 
z.B. durch mehr und bessere Grünflächen und den Schutz und die Wiederherstellung ur-
baner Ökosysteme.  
 
Den Wandel zu einer Kreislaufwirtschaft durch ein wesentlich verbessertes Manage-
ment städtischer Haushaltsabfälle, eine starke Senkung des Aufkommens und der Depo-
nierung von Abfällen und wesentlich mehr Wiederverwendung, Reparatur und Recycling.  
 
Eine deutliche Verminderung der Lärmbelastung in Richtung der von der Weltgesund-
heitsorganisation empfohlenen Grenzwerte.  
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1401 Übergreifender Umweltschutz, Klima, Immission, Bo-
den, Abfall 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
Keine finanziellen Auswirkungen 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine unmittelbare Relevanz

Anlage 1_Green City Accord political commitment

32114 Zeichen

Green City Accord 
Saubere und gesunde Städte für Europa 
Wir, die Bürgermeister*innen und kommunale Entscheidungsträger*innen, Unterzeichner des 
Green City Accord, teilen die gemeinsame Vision für eine u rbane Zukunft, in der im Jahr 2030 
alle Bürger*innen saubere Luft atmen, sauberes Wasser genießen, Zugang zu Parks und 
Grünflächen haben und unter weniger Umgebungslärm leiden. Unsere Vision beinhaltet auch 
die Verwirklichung einer Kreislaufwirtschaft, in der Abfälle als Ressourcen dienen und 
Wiederverwendung zur Norm geworden ist. 
Wir möchten, dass unsere Bürger*innen ihre Stadt als ein attraktives Lebensumfe ld 
wahrnehmen, in dem sie gerne leben und arbeiten und in das sie gerne investieren. Ein Ort, 
der ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden fördert. Um diese Vision umzusetzen, werden wir 
alle uns zur Verfügung stehenden Befugnisse n utzen und uns durch die Unterzeichnung diese r 
Vereinbarung dazu verpflichten, in unseren Städten die dringlichsten ökologischen 
Herausforderungen anzugehen und einen gerechten ökologischen Wandel zu fördern, der 
unsere Städte nachh altiger und widerstandsfähiger machen wird. Unsere Städte werden für 
andere Städte weltweit eine Inspiration darstellen. 
Wir, die Bürgermeister*innen und kommunalen Entscheidungsträger*innen, erkennen an: 
Unsere Städte sind der Schlüssel zu einer nachhaltigen Entwicklung. Rund 70 Prozent der 
Bevölkerung in der Europäischen Union leben heute in städtischen Gebieten. Im Laufe der  
Geschichte befanden sich Städte immer im Mittelpunkt der menschlichen Entwicklung, und sie 
stehen bis heute  im Dienst  ihrer B ürger*innen, denen Woh lstand in einem sauberen und 
gesunden Lebensumfeld zusteht.  
Unsere gemeinsamen Bemühungen haben zwar zur Verbesserung der Umwelt beigetragen und 
die Standards in der gesamten Europäischen Union erhöht, aber zahlreiche Probleme sind noch 
nicht gelöst. Die Luftverschmutzung ist immer noch die u mweltbedingte Hauptursache für 
vorzeitige Todesfälle und Krankheiten. Eine gute Wasserqualität wurde noch nicht erreicht und 
die europäischen Gewässer sind immer noch stark belastet. Die Artenvielfalt nimmt ab und der 
Zustand der Ökosysteme verschlechtert sich weiter. Die Lärmbelastung ist ein zunehmendes 
Problem, und durch ineffiziente Abfallentsorgungspraktiken gehen erhebliche Mengen 
wertvoller Ressourcen verloren, was den Übergang zu einer stärker kreislauforientierten 
Wirtschaft behindert. 
Eine saubere und gesunde Umwelt verbessert unsere Lebensqualität und spielt eine wichtige 
Rolle bei der Förderung unseres physischen und mentalen Wohlbefindens. Die COVID -19-
Pandemie hat noch deutlicher gezeigt, wie wichtig der Umweltschutz zur Stärkung unserer 
Widerstandskraft ist. Während eine schlechte Luftqualität unsere Gesundheit beeinträchtigt 
und uns anfälliger für Gesundheitsgefahren macht, fördert der Zugang zu Parks, Wäldern und 
anderen Grünflächen unser allgemeines Wohlbefinden. Der Schutz und die Regenerie rung der 
Natur sind wirksame Mittel, um dem Klimawandel entgegenzutreten. 
Mit dem im Dezember 2019 verabschiedeten europäischen Grünen Deal fördert die EU die 
Entwicklung zu mehr Nachhaltigkeit. Unsere S tädte werden bei der Umsetzung des Grünen 
Deals eine wichtige Rolle spielen und vor Ort zur konkreten Umsetzung der ehrgeizigen Ziele 
beitragen. Dank dieser zusätzlichen Bemühungen werden wir uns auch weiter der Erreichung

2 
 
der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen  (Sustainable Development Goals, SDG) 
nähern1. 
Wir, die Bürgermeister*innen und kommunalen Entscheidungsträger*innen , 
verpflichten uns deshalb dem Schutz der öffentlichen Gesundheit und des 
Wohlbefindens durch die Umsetzung ehrgeiziger Maßnahmen auf lokaler Ebene in 
enger Zusammenarbeit mit unseren Bürger*innen, der Zivilgesellschaft, sub-
nationalen Behörden (einschließlich anderer Kommunalbehörden), nationalen 
Behörden, EU -Institutionen, der Privatwirtschaft und akademischen Institutionen 
mit der Absicht, bis 2030 folgende Ziele zu erreichen: 
  
Eine wesentliche Verbesserung der Luftqualität in unseren Städten, die sich 
zunehmend den Leitlinien zur Luftqualität der Weltgesundheitsorganisation 
annähert, während die Überschreitung der EU-Grenzwerte für Luftschadstoffe so 
schnell wie möglich beendet wird. 
  
Große Fortschritte bei der Verbesserung der Qualität von Gewässern und der 
effizienten Wassernutzung. 
 
 Wesentliche Fortschritte bei der Erhaltung und Steigerung der Artenvielfalt in 
Städten, z.B. durch mehr und bessere Grünflächen und den Schutz und die 
Wiederherstellung urbaner Ökosysteme. 
 
 
Den Wandel zu einer Kreislaufwirtschaft durch ein wesentlich verbessertes 
Management städtischer Haushaltsabfälle, eine starke Senkung des 
Aufkommens und der Deponierung von Abfällen und wesentlich mehr 
Wiederverwendung, Reparatur und Recycling. 
 
 Eine deutliche Verminderung der Lärmbelastung in Richtung der von der 
Weltgesundheitsorganisation empfohlenen Grenzwerte. 
Wir werden in allen fünf Bereichen tätig werden und jenen Bereichen Priorität geben, die für 
unsere Stadt die größten Herausforderungen darstellen. 
In allen fünf Bereichen werden wir, die Bürgerm eister*innen und kommunalen 
Entscheidungsträger*innen, folgende Maßnahmen umsetzen: 
⎯ Innerhalb von 2 Jahren Ausgangswerte ermitteln und ehrgeizige Ziele festsetzen, die über 
die von der EU-Gesetzgebung festgelegten Mindestanforderungen hinausgehen. 2  
⎯  Strategien und Programme  in integrierter Weise umsetzen , um unsere Ziele bis 2030 zu 
erreichen. 
 
1 Insbesondere SDG 3: Die Gewährleistung eines gesunden Lebens und die Förderung des Wohlbefindens in jedem 
Alter, SDG 6: Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und Sanitärversorgung für alle 
gewährleisten, SDG 11: Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig gestalten, SDG 12: 
Nachhaltige Verbrauchs- und Produktionsmuster sicherstellen und SDG 15: Landökosysteme schützen, 
wiederherstellen und ihre nachhaltige Nutzung fördern, Wälder nachhaltig bewirtschaften, Wüstenbildung bekämpfen, 
Bodendegradation aufhalten und umkehren und dem Verlust der biologischen Vielfalt ein Ende setzen. 
2 Die Festsetzung von Zielen, die über die von der EU-Gesetzgebung festgelegten Mindestanforderungen hinausgehen, 
betrifft alle Bereiche, mit Ausnahme der Wasserqualität. In diesem Bereich sollen die von den relevanten EU-
Verordnungen festgelegten Anforderungen erfüllt werden, wozu die Wasserrahmenrichtlinie, die Trinkwasserrichtlinie, 
die Badegewässerrichtlinie und die Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser gehören.

3 
 
⎯ Regelmäßig über Umsetzung und Fortschritte Bericht erstatten. 
Um dies zu ermöglichen, sind wir bereit, eine starke politische Führungsrolle zu übernehmen , 
um die relevanten Abteilungen in der Verwaltung zu mobilisieren, Bürger*innen und lokale 
Interessenvertreter*innen mit einzubeziehen, die notwendigen Fähigkeiten und Fertigkeiten 
aufzubauen, unsere Ressourcen zu priorisieren, nachhaltige Produkte und Dienstleistungen 
durch unsere öffentlichen Beschaffungspraktiken zu fördern und die notwendigen 
Bestimmungen durchzusetzen. 
Um unsere Verpflichtung zu unterstützen, ermutigen wir, die Bürgermeister*innen 
und kommunalen Entscheidungsträger*innen , unsere sub-nationalen und nationalen 
Regierungen und die EU-Institutionen dazu: 
⎯ Maßnahmen gegen solche Quellen von Umweltverschmutzung und anderen Ursachen der 
Umweltzerstörung zu ergreifen, die außerhalb unserer Grenzen oder außerhalb unserer 
Kontrolle liegen. 
⎯ Angemessene technische und finanzi elle Ressourcen zu mobilisieren und bereitzustellen 
und entsprechende politische Rahmenbedingungen zu schaffen, um die Umsetzung der von 
uns eingegangenen Verpflichtung zu unterstützen. 
⎯ Mit Städten zusammenzuarbeiten, um städtische U mweltherausforderungen in die 
Entwicklung relevanter Politiken auf allen Ebenen zu integrieren. 
⎯ Lokale Innovation zu fördern, um die Entwicklung und Einführung von Technologien und 
Lösungen zu beschleunigen, die dazu beitragen, dass unsere  Städte grüner und gesünder 
werden. 
Unsere Verpflichtung in jedem der fünf Bereiche ist in separaten Abschnitten aufgeführt, die 
ein integraler Bestandteil dieses Dokuments sind. 
 
Name der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters oder einer gleichwertigen 
Stellvertreterin/eines gleichwertigen Stellvertreters: 
……………………………………………………………………………………………………………………………. 
Position: ………………………………………………………………………………………………………………. 
Datum: ………………………………………………………………………………………………………………… 
Unterschrift: ………………………………………………………………………………………………………… 
Im Auftrag von (Bezeichnung des Stadtrates oder eines gleichwertigen 
Entscheidungsorgans): 
…………………………………………………………………………… Am (Datum): ………………………... 
 
 
Eine Initiative der  
Europäischen Kommission

4 
 
 
Unsere Verpflichtung für eine saubere Luft 
Die Luftverschmutzung ist das größte umweltbedingte Gesundheitsrisiko in Europa und vor 
allem in Städten weit verbreitet. 
Die Luftqualität hat sich zwar aufgrund wirksamerer Strategien auf vers chiedenen 
Verwaltungsebenen in den letzten Jahrzehnten verbessert, aber in vielen Städten und 
Regionen übersteigt die Konzentration der Luftschadstoffe noch immer sowohl die EU -
Richtwerte, als auch die von der Weltgesundheitsorganisation empfohlenen Grenzw erte. Die 
durch hohe Luftverschmutzung, insbesondere durch Feinstaub (PM2,5), Stickstoffdioxyd (NO2) 
und Ozon (O3), bedingte Belastung führt in der EU zu rund 400 000 vorzeitigen Todesfällen 
pro Jahr. Die Luftverschmutzung verursacht auch Übersäuerung und  Eutrophierung, mit 
negativen Auswirkungen auf Europas Natur und Artenvielfalt. 
Die Europäische Union hat Richtlinien und gesetzliche Maßnahmen zur Verbesserung der 
Luftqualität entwickelt. Die Luftqualitätsrichtlinien legen z. B. EU-weit Luftqualitätsnormen und 
Überwachungsanforderungen fest. 
Die Verbesserung der Luftqualität hängt von wirkungsvollen Maßnahmen ab, die die größten 
Luftverschmutzungsquellen – Verkehr, Energie (einschließlich Wohnungsheizungen), 
Landwirtschaft und Industrie  - in Angriff nehmen. Synergien mit Klima -, Energie - und 
Verkehrspolitik erfordern darüber hinaus kohärente Maßnahmen auf nationaler, regionaler und 
lokaler Ebene. 
Städte spielen eine wichtige Rolle bei der Verbesserung der Luftqualität , indem sie ihre 
Aktionen auf die  vorherrschenden Ursachen der Verschmutzung  im städtischen Raum 
ausrichten. Durch ein stärkeres Engagement und die Ergreifung weiterer Maßnahmen können 
unsere Städte erheblich zur Erreichung des ehrgeizigen Ziels der EU zur Verbesserung der 
Luftqualität beitragen  und damit  EU-weit bis 2030 die Luftqualität in Städten wesentlich 
verbessern  und die Luftqualitätsnormen der EU so schnell wie möglich erreichen. 
Wir setzen uns für eine Zukunft ein, in der unsere Bürger*innen saubere Luft atmen können :. 
Durch die Unterzeichnung des Green City Accord verpflichten wir uns zu einer wesentlichen 
Verbesserung der Luftqualität in unseren Städten, die sich bis 2030 den Leitlinien zur 
Luftqualität der Weltgesundheitsorganisation annähern soll, während die Überschreitung der 
EU-Grenzwerte für Luftschadstoffe so schnell wie möglich beendet wird. 
Wir werden: 
⎯ Maßnahmen ergreifen, politische Strategien verwirklichen und Vorschriften durchsetzen, 
um eine ehrgeizige Reduzierung der Luftverschmutzung aus denjenigen Quellen zu 
erreichen, auf die wir Einfluss nehmen können. 
⎯ Die Auswirkungen der Luftqualität und die damit verbundenen Vorteile in die Entwicklung 
anderer relevanter Politiken und Pläne integrieren, insbesondere in die Aktionspläne für 
nachhaltige Energie und Klima ( Sustainable Energy and Climate Action Plans, SECAP) im 
Rahmen des Konvents der Bürgermeister für Klima und Energie – und hier vor allem bei 
Klimaschutzmaßnahmen im Bereich Verkehr und Energie, bei Plänen für eine nachhaltige 
städtische Mobilität ( Sustainable Urban Mobility Plans, SUMP), bei der Ein führung 
erneuerbarer Energien und in Raumplanungsprozessen.

5 
 
Wir werden folgende Aktionen und Maßnahmen in Betracht ziehen: 
⎯ Schaffung von Niedrig - oder Null -Emissionszonen, Umsetzung von 
Fahrzeugeinschränkungen oder die Einführung finanzieller Anreize ( wie z.B. Park- und 
Stadtmautgebühren) und die Förderung de s Fahrradfahrens und der Nutzung von 
Elektrofahrzeugen. 
⎯ Attraktivere Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs , die ihn auch leichter 
zugänglich und sauberer macht. 
⎯ Verringerung der vom Energieverbrauch bedingten Luftverschmutzung durch die Förderung 
von energieeffizienten Gebäuden mit sauberen Heiz - und Klimaanlagen und von Anlagen, 
die mit erneuerbaren Energien betrieben werden. 
⎯ Regelmäßige Überprüfung der Luftqualität in der ganzen Stadt und eine zeitgerechte und 
verständliche Veröffentlichung der Daten. 
⎯ Zusammenarbeit mit relevanten Institutionen zur Sicherstellung qualitativ hochwertiger 
Emissionsinventare, -modelle und -analysen. 
⎯ Zusammenarbeit mit den zuständigen Institutionen für mehr Forschung über die lokalen 
gesundheitlichen Auswirkungen der Luftverschmutzung  und lokale Vorteile der 
Verbesserung der Luftqualität, einschließlich wirtschaftlicher Implikationen. 
⎯ Bewusstseinsbildung über die Auswirkungen der Luftverschmutzung, um die Bürger*innen 
dabei zu unterstützen, sich weniger entsprechenden Belastungen aussetzen.

6 
 
Unsere Verpflichtung zur Verbesserung der Qualität von 
Gewässern und der effizienten Wassernutzung 
EU-weit sind Flüsse, Seen und Küstengewässer weiterhin stark belastet , und die meisten 
Gewässer erreichen derzeit noch keinen guten ökologischen und chemischen Zustand. Die 
Bewahrung der Qualität und der Verfügbarkeit des Grundwassers, das etwa 50 % unseres 
Trinkwassers liefert, wird zunehmend wichtiger. Der Zugang zu sauberem, bezahlbarem 
Trinkwasser und zu Wasser für sanitäre Zwecke ist eine Grundvoraussetzung für Gesundhe it 
und Wohlbefinden. 
Die EU hat eine umfassende Wassergesetzgebung 3 verabschiedet, um die wichtigsten Quellen 
der Verschmutzung zu kontrollieren und ein integriertes Wassermanagement sicherzustellen, 
aber die Um- und Durchsetzung müssen weiter gestärkt werden. Zusätzliche Bemühungen sind 
notwendig, um die Qualität der Wasserressourcen Europas zu schützen und zu verbessern. 
Eine gesicherte Versorgung mit sauberem und sicherem Trinkwasser für eine wachsende 
städtische Bevölkerung bleibt eine ständige Herausforderung. Während bei der Sammlung und 
Entsorgung von städtischem Abwasser erhebliche Fortschritte erzielt wurden, erfordern neue 
Belastungen wie z. B. der Klimawandel, Wasserknappheit und die Aufrüstung beste hender 
Anlagen zur Entsorgung weiterer Schadstoffe kontinuierliche und nachhaltige Lösungen.  
Das Null -Schadstoff-Ziel des europäischen Grünen Deals erkennt die Notwendigkeit 
zusätzlicher Maßnahmen zur Vermeidung der städtischen Wasserverschmutzung (einschl ießlich  
Siedlungsabflüssen) an und betont die Wichtigkeit, gesundheitsgefährdende Schadstoffe wie z. 
B. Mikroplastik und Chemikalien, einschließlich Pharmazeutika, zu begrenzen. Die 
Wiederverwendung von aufbereitetem Abwasser  wurde von der EU -Politik zur 
Ressourceneffizienz und in jüngerer Zeit auch im Kontext der Bemühungen zur Schaffung einer 
Kreislaufwirtschaft betont. Städte können einen wichtigen Beitrag zur Erreichung des Null -
Schadstoff-Ziels der EU leisten sowie die Wiederverwendung und effiziente Wassernutzung 
fördern. 
Wir setzen uns für eine Zukunft ein, in der unsere Bürger*innen Zugang zu sauberem Wasser 
haben: 
Durch die Unterzeichnung des Green City Acc ord verpflichten wir uns dazu, den ökologischen 
und chemischen Zustand unserer lokalen Gewässer zu verbessern, zum Schutze der 
Trinkwasserressourcen beizutragen, und die Effizienz der Wassernutzung i n unseren Städten 
bis 2030 zu verbessern. 
Wir werden: 
⎯ Maßnahmen ergreifen, politische Strategien verwirklichen  und Vorschriften durchsetzen, 
um die Wasserqualität und die effiziente Wassernutzung in unseren Städten zu verbessern.  
⎯ Maßnahmen zum Schutze der Wasserqualität in andere relevante Politikbereiche und die 
Planung integrieren.  
 
3 Dazu gehören u. a. die Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG), die Trinkwasserrichtlinie (98/83/EG), die 
Badegewässerrichtlinie (2006/7/EG), die Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser (91/271/EWG) 
und die Hochwasserschutzrichtlinie (2007/60/EG).

7 
 
Wir werden folgende Aktionen und Maßnahmen in Betracht ziehen: 
⎯ Anerkennung der Bedeutung von Wasser als entscheidende m Faktor für eine nachhaltige 
ökologische Stadtplanung , z. B. durch die Förderung grüner Infrastrukturen zur 
Verminderung städtischer Siedlungsabflüsse. 
⎯ Regenwasserrückhaltung und Management und  Kontrolle von unwetterbedingten 
Regenwasserüberläufen, einschließlich der Nutzung natürlicher Retentionsmaßnahmen. 
⎯ Management von Schadstoffen, die eine wachsende Bes orgnis hervorrufen  
(Mikroschadstoffe, Pharmazeutika und Mikroplastik) durch die Umsetzung gezielter 
Maßnahmen und innovativer Ansätze, einschließlich moderner Aufbereitungstechnologien 
und naturnaher Lösungen, wo möglich. 
⎯ Förderung der Kreislaufwirtschaft durch die  Reduzierung der Verschmutzung an ihrem 
Ursprung mittels einer technischen Umsetzung energieneutraler Abwasser netzwerke und -
anlagen, die Reduzierung von Lecks im Netzwerk und die Wiederverwendung des 
aufbereiteten Abwassers. 
⎯ Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit aquatischer Ökosysteme zur Erreichung eines 
guten ökologischen Gleichgewichts in den Gewässern. 
⎯ Verbesserung der Überwachungssysteme zur besseren Verknüpfung zwischen der 
Gewässerqualität und dem Aufbereitungsprozess. 
⎯ Beiträgen zur effektiven Koordinierung der Wasserwirtschaftspolitik in der gesamten 
Region, die für die Wasserversorgung der Stadt und für die Verringerung der Belastungen 
der Gewässer relevant ist. 
⎯ Bewusstseinsbildung und Nutzung der Citizen Science (Bürgerwis senschaft), um 
sicherzustellen, dass die Bürger*innen die Bedeutung des Wassers für die menschliche 
Gesundheit und das Wohlbefinden und seine Rolle in der Kreislaufwirtschaft verstehen und 
sich der Kosten und Bemühungen bewusst werden, die erforderlich sin d, um den Schutz 
unseres Wassers zu gewährleisten.

8 
 
Unsere Verpflichtung zur Erhaltung und Förderung der 
städtischen Artenvielfalt 
Trotz der in den letzten Jahrzehnten erzielten Fortschritte erwies sich  der Schutz von 
natürlichen Lebensräumen und biologischer Arten als mangelhaft, deren Regenerierung 
geringfügig und die Umsetzung der Rechtsvorschriften unzureichend. Das Ergebnis ist eine 
weitere Abnahme der Artenvielfalt und eine weitere Vers chlechterung des Zustands der 
Ökosysteme. Invasive nichtheimische Arten sind eine zunehmende Bedrohung für die 
heimische Artenvielfalt. Zudem breiten sich die Städte  in der EU immer mehr aus , was die 
wesentlichen umweltrelevanten Funktionen der Böden und Landschaften beeinträchtigt und die 
Verfügbarkeit von Grünflächen reduziert. 
Durch die Zunahme der städtischen Bevölkerung werden die Wiederhers tellung, der Schutz 
und die Förderung der Artenvielfalt zunehmend wichtiger für unsere Gesundheit und unser 
Wohlbefinden. In den Städten bietet die Natur Gelegenheiten zu nachhaltiger städtischer 
Landwirtschaft, zur Freizeitbeschäftigung, zu körperlicher Betätigung und sozialer Interaktion. 
Naturbasierte Lösungen sind ein effizientes Mittel zur Bewältigung städtischer 
Herausforderungen, von der Reduzierung der Lärmbelastung und Luftverschmutzung, bis hin 
zur Wasseraufb ereitung, der Nutzung ihrer Schutz- und Kühl potentiale, der 
Kohlenstoffabsorption und der Reduzierung von Überschwemmungsrisiken. Das Vermögen der 
städtischen und vorstädtischen Räume zur Abschwächung des Klimawandels beizutragen, wozu 
auch die Anpflanzung von Bäumen und die Wiederherstellung der Ökosysteme gehören, 
verdient mehr Anerkennung. 
Die EU hat bereits ein  umfassendes Spektrum entsprechender Strategien für die Natur 
verabschiedet. Die Vogelschutz - und die Habitat -Richtlinie sind die wichtigsten 
Rechtsinstrumente der EU für den Schutz der Artenvielfalt und der Natur und bilden die 
Grundlage von Natura 2000 – dem größt en Netzwerk von unter Naturschutz stehenden  
Gebieten weltweit. Im Mai 2020 wurden durch die Verabschiedung der neuen EU -
Biodiversitätsstrategie für 2030 weitere Schritte umgesetzt. Die Strategie schlägt ehrgeizige 
Maßnahmen vor, damit sich die Artenvielfalt erholen kann, und fordert die Städte der EU mit 
mehr als 20  000 Einwohnern auf, Stadtbegrünungspläne zu erstellen, um biodiverse und 
zugängliche städtische Grünflächen zu schaffen und schädliche Praktiken einzuschränken. 
Wir setzen uns für eine Zukunft ein, in der unsere Bürger*innen Zugang zu städtischen 
Grünflächen genießen können:  
Durch die Unterzeichnung des Green City Accord verpflichten wir uns, wesentliche Fortschritte 
bei der Erhaltung und Steigerung der Artenvielfalt in Städten zu erreichen , z.B. durch mehr 
und bessere Grünflächen in unseren Städten und indem wir bis zum Jahr 2030 den Verlust 
urbaner Ökosysteme aufhalten und für ihre Wiederherstellung sorgen. 
Wir werden 
⎯ Maßnahmen ergreifen, politische Strategien verwirklichen  und Vorschriften durchsetzen, 
um die Natur in unseren Städten zu schützen, zu regenerieren und zu stärken. 
⎯ Mit den relevanten Akteuren zusammenarbeiten, um die Artenvielfalt und naturbasierte 
Lösungen in anderen Handlungsfeldern zu etablieren.

9 
 
Wir werden folgende Aktionen und Maßnahmen in Betracht ziehen: 
⎯ Ausdehnung und/oder Qualitätssteigerung ökologischer Infrastrukturen in unseren Städten 
zum Vorteil unsere Bürger*innen und der Artenvielfalt  und die Wiederherstellung der 
Verbindungen von städtischen und peri-urbanen Grünflächen. 
⎯ Ausweitung der Nutzung naturnaher Lösungen , um die Widerstandsfähigkeit gegen den 
Klimawandel zu stärken und städtische Probleme wie Hitzewellen, Überschwemmungen, 
Luft- und Wasserverschmutzung und Lärmbelastung zu bekämpfen. 
⎯ Sicherstellung eines positiven Nettobeitrags zur Artenvielfalt bei neuen städtischen 
Infrastrukturprojekten . 
⎯ Vermeidung einer weiteren Bodenversiegelung wo immer möglich  und Festlegung strikter 
Vorschriften, um die negativen Umweltauswirkungen unvermeidbarer 
Bodenversiegelungsmaßnahmen zu kompensieren. 
⎯ Identifizierung und Sanierung kontaminierter Böden. 
⎯ Verzicht auf den Einsatz von Pestiziden und Beschränkung der für die Artenvielfalt in 
städtischen Grünflächen schädlichen Managementpraktiken. 
⎯ Verhinderung der Einführung und Verbreitung invasi ver nichtheimischer Arten in 
städtischen Gebieten. 
⎯ Förderung artenreicher Gemeinschaften wildlebender Bestäuber in städtischen Gebieten.  
⎯ Schärfung des Bewusstseins für die Dienstleistungen der Natur und Handlungsanregungen 
für die Bürger*innen. 
⎯ Identifizierung von Gebieten in unseren Städten und derem Umland , die sich für die  
Wiederherstellung von Ökosystemen und/oder die Anpflanzung von Bäumen  eignen, um 
den EU-weiten Klimawandel abzumildern und die Ziele zur Wiederbelebung der Artenvielfalt 
zu erreichen. 
⎯ Beiträge zum effektiven Schutz und Management von städtischen Natura -2000-und 
anderen Schutzgebieten zum Wohle der Natur und unserer Bürger*innen.

10 
 
Unsere Verpflichtung zur Förderung der 
Kreislaufwirtschaft, zur Reduzierung des Abfalls und zur 
Intensivierung der Wiederverwertung 
Die Abfallentsorgung bleibt EU -weit eine erhebliche Herausforderung. Die städtische Expansion 
hat zu steigende n Produktions - und Verbrauchsmustern und zu einer Zunahme städtischer 
Haushaltsabfälle geführt. Im Jahr 2018 wurden von den 251 Mio. Tonnen städtischer 
Haushaltsabfälle nur 47 % recycelt oder kompostiert 4. Eine erhebliche Menge der städtischen 
Abfälle wird  immer noch auf Müllhalden gebracht oder verbrannt. Die unzureichende 
Wiederverwertung von Produkten und das ungenügende Recycling von Materialien führen zu 
einer zunehmenden Ressourcenentnahme und -verarbeitung. 
Die EU hat ein rechtliches Rahme nwerk geschaffen (und Mittel bereitgestellt), um die 
Mitgliedstaaten und Städte bei ihren Bemühungen zur Verbesserung der Abfallentsorgung zu 
unterstützen. In einem weiteren Schritt zur Stärkung der  Abfallwirtschaft wurden die EU -
Rechtsvorschriften 2018 überarbeitet, um ehrgeizigere Ziele anzuvisieren, insbesondere im 
Bereich Abfallvermeidung und Recycling. Gleichzeitig wurde eine umfassende Vision für die 
Kreislaufwirtschaft verabschiedet – der neue Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft –, die auf 
eine Reduzierung des Fußabdrucks der EU im Hinblick auf den Verbrauch und eine Verdopplung 
der Nutzungsrate für wiederverwertbare Stoffe im nächsten Jahrzehnt abzielt, während 
gleichzeitig das Wirtschaftswachstum angekurbelt und neue Beschäftigungsmöglichkeiten 
geschaffen werden. Außerdem beinhaltet die Vision  das Leitziel, die Menge an städtischem 
Restmüll (d.h. nicht wieder verwertetem Müll ) bis 2030 durch die Umsetzung von Initiativen, 
die auf de n Lebenszyklus von Produkten abzielen , zu halbieren: vom Design und der 
Herstellung über den Verbrauch, die Reparatur, die Wiederverwendung und -verwertung, bis 
hin zur Wiedereinspeisung der Ressourcen in die Wirtschaftskreisläufe. 
Städte spielen eine wichtige Rolle dabei, die Abfallgesetzgebung umzusetzen und innovative 
Lösungen zur Schaffung einer Kreislauf wirtschaft anzuwenden und anzuregen. Lokale 
Maßnahmen werden auch einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der „Circular Cities and 
Regions Initiative“ (CCRI) leisten, die zirkuläre Lösungen auf lokaler und regionaler Ebene 
fördert. 
Wir set zen uns für eine Zukunft ein, in der Abfälle reduziert oder in neue Ressourcen 
umgewandelt werden:.  
Durch die Unterzeichnung des Green City Accord verpflichten wir uns dem Wandel hin zu einer 
Kreislaufwirtschaft durch ein wesentlich verbessertes Management städtischer 
Haushaltsabfälle, eine starke Senkung des Aufkommens und der Deponierung von Abfällen und 
wesentlich mehr Wiederverwendung, Reparatur und Recycling bis 2030. 
Wir werden 
⎯ Politische Strategien verwirklichen und Maßnahmen entlang des Produktlebenszyklus‘ 
umsetzen, um die Kreislaufwirtschaft in unseren Städten zu fördern, und dabei die nötige 
Abfallgesetzgebung durchsetzen, die Abfallproduktion reduzieren und einen nachhalt igen 
Verbrauch fördern. 
 
4 EUROSTAT (2020). Städtische Abfallstatistik.

11 
 
Wir werden folgende Aktionen und Maßnahmen in Betracht ziehen: 
⎯ Verbesserung und Ausweitung der Systeme zur getrennten Müllsammlung, insbesondere 
für Papier und Karton, Glas, Metalle, Plastik, Biomüll, Haushaltssondermüll und Textil ien. 
⎯ Nutzung wirtschaftlicher Instrumente unter Anwendung des Verursacherprinzips, 
insbesondere durch verursacherbezogene Abfallgebührensysteme. 
⎯ Reduzierung der Müllverbrennung. 
⎯ Einführung effizienter Maßnahmen zur Reduzierung des Gebrauchs von Einwegplast ik und 
zur Beseitigung von Plastikmüll. 
⎯ Anregungen zur Wiederverwendung, z. B. durch Reparaturaktivitäten, insbesondere für 
Möbel, Kleidung und elektrische und elektronische Geräte oder bei abfallfreien öffentlichen 
Veranstaltungen. 
⎯ Verstärkte N utzung von umweltorientierter Auftragsvergabe und EMAS-Registrierungen 
(Eco-Management and Audit Scheme /System für Umweltmanagement und 
Umweltbetriebsprüfung). 
⎯ Sensibilisierungskampagnen in der Öffentlichkeit/Ermutigung von nachhalt igeren 
Verbrauchsmustern und Einführung von Kennzeichnungen, einschließlich des EU -
Umweltsiegels. 
⎯ Pilotprojekte und Demonstration innovativer Lösungen für Kreislaufwirtschaftsmodelle auf 
städtischer Ebene. 
⎯ Förderung der Umsetzung von Kreislauf -Lösungen im gesamten Produktlebenszyklus in 
Branchen wie biobasierten Wertschöpfungsketten, Lebensmitteln, Energie, Gebäude - und 
Stadtplanung. 
⎯ Reduzierung von Lebensmittelabfällen, auch durch Einführung von quantitativen 
Reduzierungszielen. 
⎯ Förderung und Un terstützung von Initiativen und Partnerschaften mit einem breiten 
Spektrum von Beteiligten.

12 
 
Unsere Verpflichtung zur Reduzierung der Lärmbelastung 
Lärmbelastung ist eine wesentliche umweltbedingte Ursache gesundheit licher Probleme. Eine 
langfristige hohe Lärmbelastung führt zu Schlafproblemen, Herz -Kreislauf-Erkrankungen, 
Stress und kognitiver Beeinträchtigung. Eine chronische Lärmbelastung hat erhebliche 
Auswirkungen auf die körperliche und geistige Gesundheit und das Wohlbefinden.  
Die am weitesten verbreiteten Quellen von Umgebungslärm sind verkehrsbedingt. Straßenlärm 
ist ein erhebliches Umweltproblem. Mindestens 20 % der europäischen Bevölkerung leb en in 
Gebieten, in denen der Verkehrslärm gesundheitssch ädigend ist. Das Städtewachstum und die 
Ausweitung der Verkehrsnetzwerke werden zu einer Zunahme der Lärmbelastung führen.  
Die Lärmschutzrichtlinie der EU ist das wichtigste gesetzliche Rahmenwerk zur Reduzierung der 
Lärmbelastung. Die Richtlinie beinhalte t ein gemeinsames Konzept, um die 
Umgebungslärmbelastung durch Berichterstattung (Ausarbeitung von Lärmkarten und 
Aktionsplänen) zu vermeiden, wodurch ihre schädlichen Effekte verringert und ruhige Gebiete 
bewahrt werden. Parallel dazu gibt es eine Reihe spezifischer Gesetzesvorschriften, die sich mit 
den verschiedenen Ursachen von  Lärm befassen oder sie kontrollieren, indem sie 
Lärmgrenzwerte für bestimmte Fahrzeuge und Anlagen vorschreiben. 
Trotz einiger Fortschritte nimmt die Lärmbelastung auch weiterhin zu und beeinträchtigt das 
Leben vieler Bürger*innen in städtischen Gebieten. 2018 hat die Weltgesundheitsorganisation 
Leitlinien für Umgebungslärm für die europäische Region veröffentlicht, in denen 
Lärmbelastungspegel festgele gt werden, die nicht überschritten werden sollten, um eine 
schädigende Wirkung auf die Gesundheit zu minimieren. 
Die Umsetzung weiterer Maßnahmen ist EU -weit notwendig, um eine bessere Umsetzung der 
EU-Lärmschutzrichtlinie sicherzustellen. Städte spielen e ine Schlüsselrolle bei der 
Lärmreduzierung. 
Wir setzen uns für eine Zukunft ein, in der die Gesundheit unserer Bürger*innen nicht durch 
Lärmbelastung gefährdet wird:. 
Durch die Unterzeichnung des Green  City Accord verpflichten wir uns, bis 2030 eine erhebliche 
Reduzierung der Lärmbelastung in unseren Städten zu erreichen und uns so den von der 
Weltgesundheitsorganisation empfohlenen Grenzwerten zu nähern. 
Wir werden: 
⎯ Maßnahmen ergreifen , politische Strategien verwirklichen und Vorschriften durchsetzen, 
um eine erhebliche Reduzierung der Lärmbelastung zu erreichen. 
⎯ Die Auswirkung en der Lärmreduzierung und die damit verbundenen Vorteile in die 
Entwicklung anderer relevanter Politi kbereiche und Pläne integrieren, insbesondere in die 
Aktionspläne für nachhaltige Energie und Klima ( Sustainable Energy and Climate Action 
Plans, SECAP) im Rahmen des Konvents der Bürgermeister für Klima und Energie, bei 
Klimaschutzmaßnahmen im Bereich V erkehr (insbesondere bei den Plänen für nachhaltige 
städtische Mobilität) und in Raumplanungsprozessen.

13 
 
Wir werden folgende Aktionen und Maßnahmen in Betracht ziehen: 
⎯ Identifizierung bestehender ruhiger Gebiete und deren Schutz vor einer Zunahme der 
Lärmpegel. 
⎯ Einführung von geräuscharmen Fracht-Lieferplänen. 
⎯ Schaffung Pkw -freier Zonen, Umsetzung von Fahrzeugrestriktionen oder finanziellen 
Anreizen (z. B. in Bezug auf Reifengröße und Leistung ) und Ermutigung zu anderen 
Fortbewegungsmöglichkeiten wie Gehen, Radfahren usw. 
⎯ Erstellung oder Aktualisierung der von der Lärmschutzrichtlinie vorgesehenen Lärmkarten 
und Aktionspläne und Gewährleistung der korrekten Umsetzung der Pläne. 
⎯ Verkehrsflusssteuerung, Verschärfung von Geschwindigkeitsbeschränkungen und Nutzung 
von geräuscharmen Straßenbelägen zur Reduzierung von Reifen- und Straßenlärm. 
⎯ Umsetzung von Stadtplanungsmaßnahmen und Veränderungen der Infrastruktur, um die 
Lärmentstehung an der Quelle zu reduzieren. 
⎯ Einführung von Lärmschutzwänden und Schalldämmungskonzepten, falls nötig. 
⎯ Einbindung der Öffentlichkeit und Bewusstseinsbildung über die Auswirkungen von Lärm, 
um den Bürger*innen dabei zu helfen, ihre Belastung zu verringern.

Beschlussvorlage

5790 Zeichen

V/0658/2021 
V/0658/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Teilnahme am Green City Accord der Europäischen Union 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   21.09.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   29.09.2021 Hauptausschuss Vorberatung 
   29.09.2021 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Stadt Münster tritt dem Green City Accord bei.  
 
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Erklärung, mit der sich europäische Bürger-
meisterinnen und Bürgermeister verpflichten, in ihren Städten die dringendsten Umwelt-
probleme unserer Zeit zu bekämpfen und dabei über die Mindestanforderungen der EU-
Rechtsvorschriften hinauszugehen, zu unterzeichnen. 
  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
       Keine 
 
 
Begründung: 
 
Die Städte sind der Schlüssel zur Erreichung der Umwelt - und Gesundheitsschutzziele der EU. In 
ganz Europa ergreifen die Kommunalverwaltungen Maßnahmen, zum Schutz der natürlichen Umwelt 
und zur Verbesserung der Lebensqualität der Menschen in ihren Städten.  
 
Das Green City Accord ist eine Bewegung europäischer Bürgermeister innen und Bürgermeister, die 
sich dafür einsetzen, dass die Städte sauberer und gesünder werden. Ziel ist es, die Lebensqualität 
für alle Europäer zu verbessern und die Umsetzung der einschlägigen EU-Umweltvorschriften zu be-
schleunigen. Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung verpflichten sich die Städte bis 2030 ihre An-
strengungen zum Schutz der Umwelt in fünf Schwerpunktbereichen  
 
Amt für Grünflächen, Umw elt 
und Nachhaltigkeit 
 
31.08.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Wildt 
Telefon: 492-6703 
WildtB@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0658/2021 
 Luft 
 Wasser 
 Natur und biologische Vielfalt 
 Kreislaufwirtschaft und Abfall sowie  
 Lärm  
zu verstärken. Auf diese Weise unterstützen die Städte auch den Europäischen Green Deal und die 
Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung.  
 
Insbesondere geht es dabei um folgende Ziele:  
 
Eine wesentliche Verbesserung der Luftqualität in den Städten, die sich zunehmend den Leit-
linien zur Luftqualität der Weltgesundheitsorganisation annähert, während die Überschreitung 
der EU-Grenzwerte für Luftschadstoffe so schnell wie möglich beendet wird.  
 
Große Fortschritte bei der Verbesserung der Qualität von Gewässern und der effizienten 
Wassernutzung.  
 
Wesentliche Fortschritte bei der Erhaltung und Steigerung der Artenvielfalt in Städten, z.B. 
durch mehr und bessere Grünflächen und den Schutz und die Wiederherstellung urbaner Öko-
systeme.  
 
Den Wandel zu einer Kreislaufwirtschaft durch ein wesentlich verbessertes Management 
städtischer Haushaltsabfälle, eine starke Senkung des Aufkommens und der Deponierung von 
Abfällen und wesentlich mehr Wiederverwendung, Reparatur und Recycling.  
 
Eine deutliche Verminderung der Lärmbelastung in Richtung der von der Weltgesundheitsor-
ganisation empfohlenen Grenzwerte.  
 
Bisher haben mehr als 50 Städte in ganz Europa gezeigt, dass sie bereit sind, die Verpflichtung für 
eine gesunde und klimaneutrale Umwelt anzunehmen und Vorbild für einen noch aktiveren Umwelt-
schutz zu sein, indem sie die Vereinbarung über den Green City Accord unterzeichnet haben.  
 
Die Städte profitieren insbesondere durch folgende Ansätze: 
 
 europaweite Sichtbarkeit ihrer Umweltmaßnahmen und -erfolge erlangen 
 zur Gestaltung der EU-Umweltpolitik beitragen 
 Teil einer Gemeinschaft gleichgesinnter Städte werden, die den Übergang zu einem sauberen 
und gesunden Europa vorantreiben 
 ihre Transparenz, Rechenschaftspflicht und Glaubwürdigkeit erhöhen 
 Zugang zu Informationen über EU-Finanzierungsmöglichkeiten erhalten 
 an Vernetzungsveranstaltungen teilnehmen und vom Austausch profitieren 
 maßgeschneiderte Beratung und Unterstützung erhalten 
 
Ergänzend zum „Covenant of Mayors“ (mit dem angeschlossenen Mayors Adapt), den die Europäi-
sche Kommission bereits 2008 ausgerufen hat und der sich für ein klimagerechtes Europa mit einer 
hohen Verantwortung der Städte für Klimaschutz und Klimaanpassung ausspricht, werden im Green 
City Accord alle Umweltthemen eingeschlossen. Insofern ergänzt der Green City Accord  den 
„Covenant of Mayors“ für Klima und Energie, indem er die Themen aufgreift, die nicht vom Konvent 
abgedeckt werden. 
 
Für eine Teilnahme der Sta dt Münster am Green City Accord spricht u.a., dass die geforderten An-
sätze in den fünf Schwerpunktbereichen in Münster intensiv im Focus stehen. Die ergänzenden in 
Betracht zu ziehenden Aktionen und Maßnahmen werden soweit möglich ebenfalls bereits umgesetzt.

- 3 - 
V/0658/2021 
Münster wäre mit seiner Teilnahme eine der ersten deutschen Städte, die dem Green Citry Accord 
beitritt und könnte damit eine Vorreiterfunktion für Deutschland wahrnehmen. Bislang liegt der 
Schwerpunkt der teilnehmenden Länder in Spanien und Portugal. 
 
 
Das Green City Accord ist eine Initiative der Europäischen Kommission. Das Sekretariat wird von 
einem Konsortium aus den Organisationen Eurocities, ICLEI - Local Governments for Sustainability 
und dem Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) geführt. 
 
Die Verwaltung schlägt vor, den von der Europäischen Kommission initiierten und von den Städte-
bündnissen ICLEI und Eurocities unterstützten Green City Accord zu unterzeichnen und damit die 
internationale Position der Stadt Münster im Umwelt- und Gesundheitsschutz weiter zu stärken und 
die Erfahrungen anderer europäischer Städte über das Netzwerk gewinnbringend für Münster zu nut-
zen.  
 
Für die offizielle Teilnahme am Green City Accord ist die Vereinbarung dem Rat der Stadt Münster 
vorzulegen.  
 
 
i.V. 
 
 
gez.   
Matthias Peck 
Stadtrat 
 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1:  Selbstverpflichtung für den Green City Accord 
 
Anlage A

Beratungsverlauf (3)

21.09.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.17 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
29.09.2021 Hauptausschuss
TOP 47 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
29.09.2021 Rat
TOP 50 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0658/2021
Typ
Vorlagen
Datum
27.08.2021
Erstellt
26.08.2021 14:20