AN/1503/2023
Kita-Neubaubedarf in Köln-Merkenich mit Seveso III-Problematik
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Anfrage (Grüne BV6)
3931 Zeichen
Auweiler - Blumenberg - Chorweiler - Esch - Fühlingen - Heimersdorf - Kasselberg - Langel - Lindweiler - Merkenich - Pesch - Rheinkassel - Roggendorf - Seeberg - Thenhoven - Vokhoven - Weiler - Worringen Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen in der BV Köln-Chorweiler Pariser Platz 1 50765 Köln Bezirksrathaus Chorweiler Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1503/2023 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 31.08.2023 Kita-Neubaubedarf in Köln-Merkenich mit Seveso III-Problematik Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Der Beantwortung 1866/2023 des Jugenddezernates für den Jugendhilfe-Ausschuss am 6.6.2023 ist zu entnehmen, dass im Stadtteil Merkenich, insbesondere im Ortsteil Merkenich ein „zeitnah dringender Ausbaubedarf im Umfang von einer neuen großen Kita“ besteht. Trotzdem wird da weiter und das auch in Bezug auf das, auch aus Sicht der Bezirksvertretung, dringend notwendige Seveso III-Gutachten zu Gefährdungssituationen im Bezirk, für die mögliche Realisierung einer Kita folgendes ausgeführt: „Allerdings ist festzuhalten, dass im Stadtteil Merkenich die Realisierung eines Neubaus Kita schwer darstellbar ist. Eine Hochspannungstrasse, die über das Ortsgebiet führt, stellt die Kitabebauung unter erschwerte Bedingungen. Zusätzlich befinden sich mehrere Störfallbetriebe aus dem Chempark im Einzugsgebiet von Merkenich. Diese Faktoren stellen aus Sicht der Fachämter eine Gefährdung für Kinder dar, sodass eine Planung für einen Kitaneubau nur unter schwierig umzusetzenden Auflagen machbar erscheint und die gesamte Planung einen langen Zeitraum in Anspruch nehmen würde“ Das lässt stutzig werden, wenn man die aktuelle Beschlusslage und weitere Mitteilungen zum ehemaligen VEB Causemannstraße 1-7 anschaut. Dort wurde zuletzt ausgeführt, dass man ganz offensichtlich eine Untersuchung nach der Seveso-Richtlinie vermeiden will und stattdessen eine Genehmigungsmöglichkeit nach § 31 III Baugesetzbuch prüfen möchte. Das ist den Merkenicher Bürgern und Bürgerinnen schwer zu vermitteln. Alles andere, was ein Dorf an Infrastruktur dringend braucht, wird nicht realisiert, mit Verweis auf große Gefährdungsbereiche durch die vielfältigen Störfallbetriebe. Dafür gibt es dann offenbar Herrn Bezirksbürgermeister Reinhard Zöllner Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker keine alternativen Genehmigungswege. Übrigens hatte die Rheinenergie seiner Zeit, als es um den Bau der 380 KV- Hochspannungsleitung ging, den Anwohnenden versichert, dass das, für die unmittelbar angrenzenden Wohnbereiche in der Reihenhauszeile unter der Strom-Leitung, keinerlei gesundheitlichen Auswirkungen haben werde. Nach heutigen Erkenntnissen würde das so wohl nicht mehr erlaubt werden. Wir fragen die Verwaltung: 1. Wie ist die Begründung, dass, ohne eine gutachterliche Untersuchung nach Seveso-III Richtlinie, das Wohnen auf den oben genannten Grundstücken Causemannstraße 1-7 ermöglicht werden kann? Dort werden auch kleine Kinder wohnen und schlafen – wie in einer Kita, nur mehr Stunden am Tag. 2. Seit wann besteht denn dort in Merkenich „ein Bereich mit großer Wohnungsnot“, die nach § 31 III als Voraussetzung für eine angestrebte Befreiung beim sonst verpflichtenden Seveso III Gutachten gilt? 3. Können dann auch andere Bauvorhaben mit dieser Begründung in Merkenich umgesetzt werden? a) Wenn ja, welche? b) Wenn nein, warum nicht? 4. Wann kommt das Seveso-III-Gutachten, dass die Bezirksvertretung schon zu Beginn des letzten Jahres gefordert hat? Die rechtsrheinische Stadt Leverkusen, gegenüber von Merkenich, hat bereits vor seit 8 Jahren eins erstellt und gute Erfahrungen damit gemacht. Mit freundlichen Grüßen Bündnis`90 / Die Grünen Wolfgang Kleinjans Eike Danke Fraktionsvorsitzender stellv. Fraktionsvorsitzende
Beratungsverlauf (1)
Orte (2)
- Causemannstraße 1
- Pariser Platz 1
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1503/2023
- Typ
- Anfrage nach § 4 BV6 (Grüne)
- Datum
- 24.08.2023
- Erstellt
- 24.08.2023 09:50