A-R/0007/2011
Weiteres Vorgehen zur Beteiligung am RWE-Projekt "Black GEKKO" der Stadtwerke Münster GmbH
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Originalantrag
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0007/2011 02.02.2011 Antrag „Weiteres Vorgehen zur Beteiligung am RWE-Projekt „Black GEKKO“ der Stadtwerke Münster GmbH Die Entscheidung der Stadtwerke Münster im Jahre 20 06 für eine Beteiligung an einem modernen Kohle- kraftwerk basierte auf den damals gültigen wirtscha ftlichen, energiewirtschaftlichen und politischen R ah- menbedingungen. Innerhalb von gut vier Jahren hat s ich das Umfeld, insbesondere aufgrund von Verän- derungen der Rahmenbedingungen, dramatisch verändert. Im Jahre 2006 war aufgrund der Altersstruktur des d eutschen Kraftwerksparks und des Ausstiegsbe- schlusses aus der Kernenergie von einer massiven Re duzierung der Erzeugungskapazitäten auszuge- hen. Die ausdrückliche politische Erwartung der Bundesregierung, dass Energieversorgungsunternehmen aller Größenordnungen Investitionen in Kraftwerke t ätigen, um eine drohende Versorgungslücke zu ver- hindern, wurde durch den Anreiz zum Neubau, gerade auch von hochmodernen Kohlekraftwerken, durch eine kostenlose Zuteilung von CO 2-Zertifikaten über einen Zeitraum von 14 Jahren forc iert. Wertmäßig war diese kostenfreie Zuteilung genauso hoch wie die gesamten Investitionskosten eines Kraftwerks zu bewerten. Vor dem Hintergrund der strukturellen Ent wicklungen der Stromerzeugung und dem beschlos- senen Kernenergieausstieg mussten die Energieversorgungsunternehmen, und damit auch die Stadtwer- ke Münster, von hoher Wirtschaftlichkeit und politi scher Akzeptanz einer Kohlekraftwerksbeteiligung au s- gehen. Seit dem Jahr 2008 ist festzustellen, dass sich die Rahmenbedingungen für die damalige Investitionsent - scheidung fundamental geändert haben durch • die aufgrund einer Intervention der EU-Kommission geänderte Zuteilungspraxis der CO2-Zertifikate, • den aufgrund der bisherigen Übersubventionierung s chneller steigenden Anteil an Erneuerbaren Energien (die prioritär ins Stromnetz eingespeist werden) • das 2010 beschlossene Energiekonzept • steigende Kohlepreise • sinkende Strompreise Im Jahr 2008 kippte die EU-Kommission die Zuteilungs regelung für CO 2-Zertifikate der dritten Handels- periode in Gänze, so dass die Emissionszertifikate für eine solche Erzeugungsanlage vollständig zuge- kauft werden müssen. Dies belastet die Wirtschaftlichkeit der Kraftwerksbeteiligung Gekko erheblich. Seit 2008 übertraf der Zubau der über die EEG-Zulage geförderten Anlagen im Rahmen des Erneuerba- re-Energien-Gesetzes, insbesondere der Ausbau von P hotovoltaikanlagen mit einer Förderung in Höhe des 8-fachen Marktpreises, alle Prognosen. Schon 20 11 wird mit einer deutlichen Überschreitung der für 2020 geplanten Leistung gerechnet. Durch diesen Zub au reduziert sich die Einsatzzeit für Kohlekraftwer - ke, zugleich treten Strompreis-dämpfende Effekte ta gsüber - also in der Kernarbeitszeit von Kohlekraft - werken - auf. 2010 verabschiedete die Bundesregierung das Energi ekonzept mit der Laufzeitverlängerung für Kern- kraftwerke als Brückentechnologie. Die Wirtschaftskrise im Jahre 2008 führte zu einem bis dahin nicht dagewesenen Rückgang des Strom- verbrauches in Deutschland mit der Folge stark gesun kener Strompreise. Zugleich stiegen die Kohleprei- se durch die weiter steigende Nachfrage insbesonder e aus China und Indien. Beides zusammen belastet die Wirtschaftlichkeit von Kohlekraftwerken erheblich. Die Errichtung und der wirtschaftliche Betrieb eines modernen Kohlekraftwerks sind erst ab einer Leistung von ca. 600 MW möglich. Daher kam für die SWMS nur eine Beteiligung an einer Anlage mit einem gro- ßen, erfahrenen und verlässlichen Partner in Frage. Die Kraftwerksbeteiligung von 30 MW an dem Ge- meinschaftskraftwerk des RWE in Hamm leidet durch unvorhersehbare Verzögerungen bei der Errichtung des Kraftwerks. Die ursprünglich für das Jahr 2011 geplante Inbetriebnahme findet voraussichtlich erst 2013 statt. Neben der Belastung durch erhöhte Bauko sten fallen auch die Erträge wesentlich später an als geplant. Zudem entfallen Betriebszeiten vor dem Jahr 2013, also Zeiten, in denen Emissionsrechte noch kostenlos zugeteilt werden. Der Rat möge daher beschließen: Die fundamentale Veränderung der durch die EU und d en Bund geänderten ener- giepolitischen Rahmenbedingungen ist zu akzeptieren . Die Beteiligungsverwal- tung der Stadt und die Geschäftsführung der Stadtwerke Münster werden deshalb beauftragt, nach abschließender Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen für das Energiekonzept 2011 (Entscheidung des Bundesver fassungsgerichts zur Be- teiligung des Bundesrates) die Beteiligung der Stad twerke am GEKKO-Projekt unter wirtschaftlichen, finanziellen, versorgungs- und energiepolitischen Ge- sichtspunkten zu prüfen. Ausdrücklich soll dabei auch die Marktlage für eine möglichst werthaltige Veräu- ßerung der Beteiligung am RWE-Projekt Gekko sondier t werden. Dabei sind auch folgende Aspekte zu berücksichtigen: Regionalpolitische Auswirkungen bei einem Ausstieg der Stadtwerke Münster aus dem GEKKO-Projekt Abhängigkeit der Stromversorgung Münsters von den g roßen Stromkon- zernen Die Bundespolitik wird aufgefordert, im weiteren Ge setzgebungsverfahren einen Ausgleich zu Gunsten kommunaler Energieversorger zu schaffen, damit keine Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der Stadtwerke en tstehen. Die Stadtwerke brauchen faire Wettbewerbsbedingungen. Von den fina nziellen Mitteln der Kern- kraftwerksbetreiber, die in den Energie- und Klimaf onds fließen, müssen auch die Stadtwerke profitieren können. gez. H.-Dieter Sellenriek Gilbert Aldejohann Frank Baumann Sybille Benning Georg Berding Dieter von den Berg Meik Bolte Heinz-Georg Buddenb äumer Olaf Dre ßen Edgar Dr üge Wolfhard Ediger Dr. Dietmar Erber Walter von G öwels Gilbert Hartmann Horst Kisnat Rolf Klein Bruno Kleine Borgmann Karl Kleine-Wilke Marliese Kosmider Franz-Pius Graf von Merveldt Andreas Nicklas Jürgen Ohm Robert Otte Karin Reismann Josef Rickfelder Stefan-Alexander Roth Florian Steinforth Barbara Stober Stefan Weber Helga Welker Simone Wendland
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- A-R/0007/2011
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 03.02.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37