2023/0054
Einführung der Parkraumbewirtschaftung in dem Gebiet 'Martinsviertel Ost'
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
anlage 3
736 Zeichen
Bürgerpark-viertel MartinsviertelWest(WA2) MartinsviertelOst(WA1) Mathildenhöhe(MA) Kapellplatz-viertel(K/Sch;K) Woogsviertel(WO) BessungenOst(BE2) Innenstadt(i) Innen Süd(i) Johannesviertel(JO) Innen West(i) VerlegerviertelNord Bessungen West Bessungen Süd BessungenNord(BE1) Pallaswiesenviertel Ost VerlegerviertelSüd ErweiterungBessungen Süd PaulusviertelNord Lichtwiese Wissenschaftsstadt DarmstadtDer MagistratMobilitätsamtAbteilung MobilitätSG Konzeptionelle Mobilitätsplanung N Parkraumbewirtschaftungszonen *bereits umgesetztUmsetzung geplant 2023Umsetzung vorgesehen 2024 - 2025Umsetzung folgt nach 2025 * Gebietseinteilung und Grenzen können sich im Laufe des weiteren Planungsprozesses noch ändern. Stand: 14.02.2023 Anlage 3
anlage 2
4436 Zeichen
29.06.2022 Parkraumbewirtschaftung – Martinsviertel Ost und West 1 West Ost Parkraumbewirtschaftung Martinsviertel - Ergebnisse Anlage 2 29.06.2022 Parkraumbewirtschaftung – Martinsviertel Ost und West 2 ▪ Nutzungen im Untersuchungsgebiet, z.B. Versorgung, Dienstleistungen, soziale Einrichtungen ▪ Verkehrsrechtliche Regelungen, z.B. Park/ Halteverbote, Geschwindigkeiten ▪ Parkierungsregelungen, z.B. ausgewiesen/ nicht ausgewiesen ▪ Parkierungspraxis, z.B. Fahrbahnrand, Mitbenutzung von Gehwegen ▪ Flächenaufteilung im Straßenraum – Straßenquerschnitte ▪ Stellplatzangebot im öffentlichen Straßenraum und auf privaten Flächen ▪ Parkraumerhebung zu sechs Tageszeiten ▪ Belegung, Auslastung und Fremdparken im Gebiet Arbeitsprogramm 29.06.2022 Parkraumbewirtschaftung – Martinsviertel Ost und West 3 Nutzungen im Martinsviertel Ost 29.06.2022 Parkraumbewirtschaftung – Martinsviertel Ost und West 4 Verkehrsrechtliche Regelungen im Martinsviertel Ost 29.06.2022 Parkraumbewirtschaftung – Martinsviertel Ost und West 5 Parkierungsregelungen im Martinsviertel Ost 29.06.2022 Parkraumbewirtschaftung – Martinsviertel Ost und West 6 Nutzungen im Martinsviertel West 29.06.2022 Parkraumbewirtschaftung – Martinsviertel Ost und West 7 Verkehrsrechtliche Regelungen im Martinsviertel West 29.06.2022 Parkraumbewirtschaftung – Martinsviertel Ost und West 8 Parkierungsregelungen im Martinsviertel West 29.06.2022 Parkraumbewirtschaftung – Martinsviertel Ost und West 9 Verkehrserhebung – Organisation und Durchführung ▪ Zähltag: 29. und 31. März ▪ Zählzeitpunkte: 5-6 Uhr, 9-10 Uhr, 13-14 Uhr, 16-17 Uhr, 19-20 Uhr und 22-23 Uhr ▪ Zählart: Kennzeichenerfassung aller im öffentlichen Straßenraum abgestellten Fahrzeuge, keine Erhebung auf halb-öffentlichen Kundenparkplätzen ▪ Zählgebiet: gesamtes Untersuchungsgebiet zwischen Röhnring, Dieburger Straße, Magdalenenstraße, Schlossgartenstraße und Frankfurter Straße ▪ Ziele: Erfassung der Auslastung der Parkstände, differenziert nach Abschnitt, Zeitpunkt und Nutzergruppen (Anwohnende, Besuchende); Erfassung illegal geparkter Fahrzeuge 29.06.2022 Parkraumbewirtschaftung – Martinsviertel Ost und West 10 Zählstellenplan im Martinsvierten Ost und West 29.06.2022 Parkraumbewirtschaftung – Martinsviertel Ost und West 11 Stellplatzangebot - öffentlicher Straßenraum im Martinsviertel Ost 29.06.2022 Parkraumbewirtschaftung – Martinsviertel Ost und West 12 Stellplatzangebot - private Flächen im Martinsviertel Ost 29.06.2022 Parkraumbewirtschaftung – Martinsviertel Ost und West 13 Auslastung Parkstände im öffentlichen Straßenraum im Martinsviertel Ost 5:00 Uhr 13:00 Uhr9:00 Uhr 29.06.2022 Parkraumbewirtschaftung – Martinsviertel Ost und West 14 Auslastung Parkstände im öffentlichen Straßenraum im Martinsviertel Ost 16:00 Uhr 22:00 Uhr19:00 Uhr 29.06.2022 Parkraumbewirtschaftung – Martinsviertel Ost und West 15 Auswertung Parkraumbegehung im Martinsviertel Ost 29.06.2022 Parkraumbewirtschaftung – Martinsviertel Ost und West 16 Auswertung Parkraumbegehung im Martinsviertel Ost 29.06.2022 Parkraumbewirtschaftung – Martinsviertel Ost und West 17 Auswertung Parkraumbegehung im Martinsviertel Ost * * Belegung davon Falschparker ** ** Falschparker ohne behindertem Gehwegparken 29.06.2022 Parkraumbewirtschaftung – Martinsviertel Ost und West 18 Stellplatzangebot - öffentlicher Straßenraum im Martinsviertel West 29.06.2022 Parkraumbewirtschaftung – Martinsviertel Ost und West 19 Stellplatzangebot - private Flächen im Martinsviertel West 29.06.2022 Parkraumbewirtschaftung – Martinsviertel Ost und West 20 Auslastung Parkstände im öffentlichen Straßenraum im Martinsviertel West 5:00 Uhr 13:00 Uhr9:00 Uhr 29.06.2022 Parkraumbewirtschaftung – Martinsviertel Ost und West 21 Auslastung Parkstände im öffentlichen Straßenraum im Martinsviertel West 16:00 Uhr 22:00 Uhr19:00 Uhr 29.06.2022 Parkraumbewirtschaftung – Martinsviertel Ost und West 22 Auswertung Parkraumbegehung im Martinsviertel West 29.06.2022 Parkraumbewirtschaftung – Martinsviertel Ost und West 23 Auswertung Parkraumbegehung im Martinsviertel West 29.06.2022 Parkraumbewirtschaftung – Martinsviertel Ost und West 24 Auswertung Parkraumbegehung im Martinsviertel West * * Belegung davon Falschparker ** ** Falschparker ohne behindertem Gehwegparken 29.06.2022 Parkraumbewirtschaftung – Martinsviertel Ost und West 25 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
anlage 6
274 Zeichen
Punkt 4: Einführung der Parkraumbewirtschaftung in dem Gebiet "Martinsviertel Ost" (V-Nr. 2023/0054) Der Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und Liegenschaften empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: FDP-Fraktion
anlage 5
8100 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
15.02.2023
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Dezernat VI
Amt: Mobilitätsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
III 66
IV
VI 32
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2023/0054
Magistratsbeschluss -Nr.
89
Internetfähig
Produkt-Nr.: 546010
Kostenstelle: 066-080-1000/ 066-103-1000 Investitionsnummer: 08066-0802
Kostenträger: 5460-11 Sachkonto: 0775010/ 6065000
Betreff: Einführung der Parkraumbewirtschaftung in dem Gebiet "Martinsviertel Ost"
Vorlage vom: 14.02.2023
Beschlussvorschlag :
1. Dem Konzept zur Parkraumbewirtschaftung wird zugestimmt.
2. Die Planung ist entsprechend umzusetzen.
3. Die benötigten Haushaltsmittel für die Beschaffung der Parkscheinautomaten stehen als
Haushaltsausgabereste und als Haushaltsansatz 2023 unter der Investitionsnummer
08066-0802 „Erwerb AV Parkscheinautomaten“, Kostenstelle 066 -080-1000 zur
Verfügung. Die Kosten für Beschilderung und Markierung werden aus dem
Haushaltsansatz 2023 im Ergebnishaushalt, Kostenstelle 066 -103-1000 und Sachkonto
6065000, beglichen.
- 3 -
Anlagen: Anlage 1 Übersichtsplan Martinsviertel Ost
Anlage 2 Parkraumuntersuchung Martinsviertel
Anlage 3 Gesamtübersichtsplan Umsetzung Parkraumbewirtschaftung
Anlage 4 Martinsviertel Ost KostenEinnahmen
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 22.02.2023
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 14.02.2023
Im Rahmen der quartiersweisen Einführung der flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung,
ist im folgenden Schritt das Gebiet „Martinsviertel Ost“ (Anlage 1) für die Umsetzung
vorgesehen. Es handelt sich um ein dicht bebautes Wohngebiet mit hoher
Einwohnendendichte. Die dort gängige Parkpraxis findet meist zum Nachteil von Kindern,
mobilitätseingeschränkten Personen oder der zu Fuß gehenden Bevölkerung auf dem Gehweg
statt.
Der gemäß Straßenverkehrsordnung nachzuweisende allgemeine Parkdruck, um
Parkraumbewir tschaftung einführen zu können, wurde im Sommer 2022 im Rahmen einer
Parkraumuntersuchung im gesamten Martinsviertel (also Ost und West), durch das
Ingenieurbüro „Steteplanung“ nachgewiesen (Anlage 2). Zur Zeit der Erhebung lag die
Parkraumnachfrage im Mar tinsviertel Ost im öffentlichen Straßenraum sowohl tagsüber als
auch nachts bei mindestens 100 % und kann daher als überlastet beschrieben werden. Vor
dem Hintergrund der geduldeten Parkpraxis auf Gehwegen ist das Gebiet als absolut
überlastet anzusehen. A ufgrund der Erhebungsergebnisse ist davon auszugehen, dass
tagsüber ca. 75 % der Parkmöglichkeiten durch Anwohnende belegt sind. Insgesamt wurden
in dem Gebiet 1.559 Abstellplätze gezählt. Diese verteilen sich mit ca. 684 Stellplätzen auf
private Flächen u nd mit ca. 875 Parkständen nachts bzw. 866 tags auf den öffentlichen
Raum. Es ist davon auszugehen, dass nicht alle privaten Kapazitäten erfasst werden konnten.
Im zweiten Quartal 2023 werden alle Bewohnerinnen und Bewohner sowie ansässige
Geschäfte und Gewerbetreibende des „Martinsviertels Ost“ mittels Flyer über die zukünftige
Parkraumbewirtschaftung informiert. Der Flyer dient dazu, alle Betroffenen über das
zukünftige Konzept frühzeitig in Kenntnis zu setzen. Außerdem werden sie im Flyer
aufgefordert, Anmerkungen und Anregungen zur derzeitigen Parksituation und den
persönlichen Zukunftsvorstellungen an das Mobilitätsamt zu melden. Diese Anregungen
werden gesammelt, ausgewertet und ggf. in die zukünftige Quartiersgestaltung
miteinbezogen. Zusätzlich wir d ein Informationsblatt zum Bewerben des „Klimaticket
Darmstadt“ beigelegt. Der städtische ÖPNV stellt dabei eine umweltfreundliche
Mobilitätsalternative dar und kann Anreiz dafür sein, häufiger auf die Nutzung des Privat -Pkw
zu verzichten.
Konzept
Die Parkzone umfasst die Straßen innerhalb des Gebiets südlich des Rhönrings /
Spessartrings, westlich der Dieburger Straße und östlich der Heinheimer Straße.
Das Konzept sieht vor, dass in diesem Gebiet Parkscheinautomaten aufgestellt werden. Diese
Parkscheinautomaten sind teilweise mit einem EC -Karten Terminal ausgestattet, um den
Parkenden neben Bargeld ein weiteres Zahlungsmittel am Automaten anzubieten.
Als Alternative zum Parkscheinautomaten wird das Handy -Parken für das Entrichten der
Parkgebühren ang eboten. Diese digitale Zahlungsmethode wird bereits in den Darmstädter
Gebieten „Innenstadt“, „Bessungen Nord“, „Kapellplatzviertel“, „Mathildenhöhe“,
„Woogsviertel“ und „Bessungen Ost“ angeboten – und wird um das Quartier „Martinsviertel
Ost“ erweitert.
- 5 -
Die Parkgebühren betragen nach der Parkgebührensatzung (Gebührenzone II) 75 Cent pro
30 Minuten. Die Bewirtschaftungszeiten werden aufgrund der fußläufigen Nähe zur
Innenstadt von montags bis samstags von 8 bis 22 Uhr, mit einer Höchstparkdauer von zwei
Stunden, vorgesehen.
Gemeldete Anwohnende des Gebiets können einen Parkausweis für 120 Euro pro Jahr
beantragen. Mit dem Ausweis werden Anwohnende von dem Entrichten der Parkgebühren an
Parkscheinautomaten sowie von der Höchstparkdauer befreit.
Für Besuchende von Anwohnenden werden sogenannte „Gästekarten“ angeboten. Diese
werden bereits in den Gebieten „Kapellplatzviertel“, „Bessungen Nord“, „Mathildenhöhe“,
„Woogsviertel“ und „Bessungen Ost“ angeboten. Es sind Bögen mit neun Tageskarten und
einer Wochen karte erhältlich. Diese sind einen Tag bzw. eine Woche lang in der jeweiligen
Parkzone gültig. Hierfür sind das Kfz -Kennzeichen und das Datum auf der Karte einzutragen
und diese sichtbar in das Fahrzeug zu legen. Die Besuchenden sind damit von dem
Entrichten der Parkgebühren am Parkscheinautomaten und von der Höchstparkdauer befreit.
Volljährige Anwohnende einer Parkzone können Bögen mit je neun Tageskarten und einer
Wochenkarte beim Bürger - und Ordnungsamt kostenpflichtig für je 20 Euro erwerben. Pro
Monat und Person kann ein Bogen erworben werden. Die Bögen können unabhängig vom
Fahrzeugbesitz oder vom Besitz einer Ausnahmegenehmigung für Bewohnende erworben
werden.
Parkscheinautomaten und Parkzonenbeschilderung
Insgesamt werden ca. 25 Parkscheinautomaten aufgestellt. Bei der Standortwahl wird auf
eine gute Sichtbarkeit und eine annehmbare fußläufige Entfernung zwischen den
Parkscheinautomaten geachtet.
Die Parkzonenbeschilderung wird an allen Zu - und Ausfahrten des Gebietes angebracht.
Dadurch ist gesichert, dass jeder Verkehrsteilnehmende den Anfang bzw. das Ende der
Parkraumbewirtschaftungszone eindeutig erkennen kann.
Kontrollen
Regelmäßige und dauerhafte Kontrollen – und Sanktionierung bei Nicht -Einhaltung der neuen
Parkregelunge n – sind notwendig, um die Neuerungen im Straßenraum zu etablieren.
Ansonsten kann eine Veränderung im Parkverhalten und eine Reduzierung des Parkdrucks
nicht erreicht werden.
Änderungen im öffentlichen Parkraum
Dieses Konzept beinhaltet zunächst keine Änderungen am aktuellen Parkangebot, in der
Verkehrsregelung oder in der Aufteilung der Straßenräume. Dies wird wie bei den
vorangegangenen Quartieren „Mathildenhöhe“, „Woogsviertel“ und „Bessungen Ost“ im
Nachgang erfolgen, nachdem zunächst die Umverteil ung bzw. eine Reduzierung des
Parkdrucks durch die Einführung der Parkraumbewirtschaftung erfolgt ist.
Für die Einführung der Parkraumbewirtschaftung wird das dritte Quartal 2023 anvisiert. Die
Anwohnenden sowie die Öffentlichkeit werden rechtzeitig zuvo r über den genauen Zeitpunkt
informiert.
Dezernat III Dezernat IV Dezernat VI
Michael Kolmer André Schellenberg Paul Wandrey
Stadtrat Stadtkämmerer Stadtrat
anlage 7
192 Zeichen
Punkt 20: Einführung der Parkraumbewirtschaftung in dem Gebiet "Martinsviertel Ost" (V-Nr. 2023/0054) Der Vorlage wird zugestimmt. Gegenstimmen: FDP, AfD, UWIGA/WGD und Stadtv. Klett
anlage 1
8 Zeichen
Anlage 1
2023/0054
8025 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
15.02.2023
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Dezernat VI
Amt: Mobilitätsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2023/0054
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 546010
Kostenstelle: 066-080-1000/ 066-103-1000 Investitionsnummer: 08066-0802
Kostenträger: 5460-11 Sachkonto: 0775010/ 606500 0
Betreff: Einführung der Parkraumbewirtschaftung in dem Gebiet "Martinsviertel Ost"
Vorlage vom: 14.02.2023
Beschlussvorschlag :
1. Dem Konzept zur Parkraumbewirtschaftung wird zugestimmt.
2. Die Planung ist entsprechend umzusetzen.
3. Die benötigten Haushaltsmittel für die Beschaffung der Parkscheinautomaten stehen als
Haushaltsausgabereste und als Haushaltsansatz 2023 unter der Investitionsnummer
08066-0802 „Erwerb AV Parkscheinautomaten“, Kostenstelle 066 -080-1000 zur
Verfügung. Die Kosten für Beschilderung und Markierung werden aus dem
Haushaltsansatz 2023 im Ergebnishaushalt, Kostenstelle 066 -103-1000 und Sachkonto
6065000, beglichen.
- 2 -
Anlagen: Anlage 1 Übersichtsplan Martinsviertel Ost
Anlage 2 Parkraumuntersuchung Martinsviertel
Anlage 3 Gesamtübersichtsplan Umsetzung Parkraumbewirtschaftung
Anlage 4 Martinsviertel Ost KostenEinnahmen
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 14.02.2023
Im Rahmen der quartiersweisen Einführung der flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung,
ist im folgenden Schritt das Gebiet „Martinsviertel Ost“ (Anlage 1) für die Umsetzung
vorgesehen. Es handelt sich um ein dicht bebautes Wohngebiet mit hoher
Einwohnendendichte. Die dort gängige Parkpraxis findet meist zum Nachteil von Kindern,
mobilitätseingeschränkten Personen oder der zu Fuß gehenden Bevölkerung auf dem Gehweg
statt.
Der gemäß Straßenverkehrsordnung nachzuweisende allgemeine Parkdruck, um
Parkraumbewir tschaftung einführen zu können, wurde im Sommer 2022 im Rahmen einer
Parkraumuntersuchung im gesamten Martinsviertel (also Ost und West), durch das
Ingenieurbüro „Steteplanung“ nachgewiesen (Anlage 2). Zur Zeit der Erhebung lag die
Parkraumnachfrage im Mar tinsviertel Ost im öffentlichen Straßenraum sowohl tagsüber als
auch nachts bei mindestens 100 % und kann daher als überlastet beschrieben werden. Vor
dem Hintergrund der geduldeten Parkpraxis auf Gehwegen ist das Gebiet als absolut
überlastet anzusehen. A ufgrund der Erhebungsergebnisse ist davon auszugehen, dass
tagsüber ca. 75 % der Parkmöglichkeiten durch Anwohnende belegt sind. Insgesamt wurden
in dem Gebiet 1.559 Abstellplätze gezählt. Diese verteilen sich mit ca. 684 Stellplätzen auf
private Flächen u nd mit ca. 875 Parkständen nachts bzw. 866 tags auf den öffentlichen
Raum. Es ist davon auszugehen, dass nicht alle privaten Kapazitäten erfasst werden konnten.
Im zweiten Quartal 2023 werden alle Bewohnerinnen und Bewohner sowie ansässige
Geschäfte und Gewerbetreibende des „Martinsviertels Ost“ mittels Flyer über die zukünftige
Parkraumbewirtschaftung informiert. Der Flyer dient dazu, alle Betroffenen über das
zukünftige Konzept frühzeitig in Kenntnis zu setzen. Außerdem werden sie im Flyer
aufgefordert, Anmerkungen und Anregungen zur derzeitigen Parksituation und den
persönlichen Zukunftsvorstellungen an das Mobilitätsamt zu melden. Diese Anregungen
werden gesammelt, ausgewertet und ggf. in die zukünftige Quartiersgestaltung
miteinbezogen. Zusätzlich wir d ein Informationsblatt zum Bewerben des „Klimaticket
Darmstadt“ beigelegt. Der städtische ÖPNV stell t dabei eine umweltfreundliche
Mobilitätsalternative dar und kann Anreiz dafür sein, häufiger auf die Nutzung des Privat -Pkw
zu verzichten.
Konzept
Die Parkzone umfasst die Straßen innerhalb des Gebiets südlich des Rhönrings /
Spessartrings, westlich der Dieburger Straße und östlich der Heinheimer Straße.
Das Konzept sieht vor, dass in diesem Gebiet Parkscheinautomaten aufgestellt werden. Diese
Parkscheinautomaten sind teilweise mit einem EC -Karten Terminal ausgestattet, um den
Parkenden neben Bargeld ein weiteres Zahlungsmittel am Automaten anzubieten.
Als Alternative zum Parkscheinautomaten wird das Handy -Parken für das Entrichten der
Parkgebühren ang eboten. Diese digitale Zahlungsmethode wird bereits in den Darmstädter
Gebieten „Innenstadt“, „Bessungen Nord“, „Kapellplatzviertel“, „Mathildenhöhe“,
„Woogsviertel“ und „Bessungen Ost“ angeboten – und wird um das Quartier „Martinsviertel
Ost“ erweitert.
- 4 -
Die Parkgebühren betragen nach der Parkgebührensatzung (Gebührenzone II) 75 Cent pro
30 Minuten. Die Bewirtschaftungszeiten werden aufgrund der fußläufigen Nähe zur
Innenstadt von montags bis samstags von 8 bis 22 Uhr, mit einer Höchstparkdauer von zwei
Stunden, vorgesehen.
Gemeldete Anwohnende des Gebiets können einen Parkausweis für 120 Euro pro Jahr
beantragen. Mit dem Ausweis werden Anwohnende von dem Entrichten der Parkgebühren an
Parkscheinautomaten sowie von der Höchstparkdauer befreit.
Für Besuchende von Anwohnenden werden sogenannte „Gästekarten“ angeboten. Diese
werden bereits in den Gebieten „Kapellplatzviertel“, „Bessungen Nord“, „Mathildenhöhe“,
„Woogsviertel“ und „Bessungen Ost“ angeboten. Es sind Bögen mit neun Tageskarten und
einer Wochen karte erhältlich. Diese sind einen Tag bzw. eine Woche lang in der jeweiligen
Parkzone gültig. Hierfür sind das Kfz -Kennzeichen und das Datum auf der Karte einzutragen
und diese sichtbar in das Fahrzeug zu legen. Die Besuchenden sind damit von dem
Entrichten der Parkgebühren am Parkscheinautomaten und von der Höchstparkdauer befreit.
Volljährige Anwohnende einer Parkzone können Bögen mit je neun Tageskarten und einer
Wochenkarte beim Bürger - und Ordnungsamt kostenpflichtig für je 20 Euro erwerben. Pro
Monat und Person kann ein Bogen erworben werden. Die Bögen können unabhängig vom
Fahrzeugbesitz oder vom Besitz einer Ausnahmegenehmigung für Bewohnende erworben
werden.
Parkscheinautomaten und Parkzonenbeschilderung
Insgesamt werden ca. 25 Parkscheinautomaten aufgestellt. Bei der Standortwahl wird auf
eine gute Sichtbarkeit und eine annehmbare fußläufige Entfernung zwischen den
Parkscheinautomaten geachtet.
Die Parkzonenbeschilderung wird an allen Zu - und Ausfahrten des Gebietes angebracht.
Dadurch ist gesichert, dass jeder Verkehrsteilnehmende den Anfang bzw. das Ende der
Parkraumbewirtschaftungszone eindeutig erkennen kann.
Kontrollen
Regelmäßige und dauerhafte Kontrollen – und Sanktionierung bei Nicht -Einhaltung der neuen
Parkregelunge n – sind notwendig, um die Neuerungen im Straßenraum zu etablieren.
Ansonsten kann eine Veränderung im Parkverhalten und eine Reduzierung des Parkdrucks
nicht erreicht werden.
Änderungen im öffentlichen Parkraum
Dieses Konzept beinhaltet zunächst keine Änderungen am aktuellen Parkangebot, in der
Verkehrsregelung oder in der Aufteilung der Straßenräume. Dies wird wie bei den
vorangegangenen Quartieren „Mathildenhöhe“, „Woogsviertel“ und „Bessungen Ost“ im
Nachgang erfolgen, nachdem zunächst die Umverteil ung bzw. eine Reduzierung des
Parkdrucks durch die Einführung der Parkraumbewirtschaftung erfolgt ist.
- 5 -
Für die Einführung der Parkraumbewirtschaftung wird das dritte Quartal 2023 anvisiert. Die
Anwohnenden sowie die Öffentlichkeit werden rechtzeitig zuvo r über den genauen Zeitpunkt
informiert.
Dezernat III Dezernat IV Dezernat VI
Michael Kolmer André Schellenberg Paul Wandrey
Stadtrat Stadtkämmerer Stadtrat
Beratungsverlauf (4)
Orte (6)
- Dieburger Straße
- Magdalenenstraße
- Heinheimer Straße
- Kapellplatz
- Schloßgartenstraße
- Frankfurter Straße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2023/0054
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 14.02.2023
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00