Mandari Insight

2023/0054

Einführung der Parkraumbewirtschaftung in dem Gebiet 'Martinsviertel Ost'

Magistratsvorlage 14.02.2023

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

anlage 3

2.5 MB · application/pdf

Ansehen

anlage 2

6.9 MB · application/pdf

Ansehen

anlage 6

18.1 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 5

79.4 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 7

27.3 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 1

687.4 KB · application/pdf

Ansehen

2023/0054

147.7 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 3

736 Zeichen

Bürgerpark-viertel
MartinsviertelWest(WA2)
MartinsviertelOst(WA1)
Mathildenhöhe(MA)
Kapellplatz-viertel(K/Sch;K)
Woogsviertel(WO)
BessungenOst(BE2)
Innenstadt(i)
Innen Süd(i)
Johannesviertel(JO)
Innen West(i)
VerlegerviertelNord
Bessungen West
Bessungen Süd
BessungenNord(BE1)
Pallaswiesenviertel Ost
VerlegerviertelSüd
ErweiterungBessungen Süd
PaulusviertelNord
Lichtwiese
Wissenschaftsstadt DarmstadtDer MagistratMobilitätsamtAbteilung MobilitätSG Konzeptionelle Mobilitätsplanung
N
Parkraumbewirtschaftungszonen *bereits umgesetztUmsetzung geplant 2023Umsetzung vorgesehen 2024 - 2025Umsetzung folgt nach 2025
* Gebietseinteilung und Grenzen können sich im Laufe des weiteren Planungsprozesses noch ändern.
Stand: 14.02.2023
Anlage 3

anlage 2

4436 Zeichen

29.06.2022 Parkraumbewirtschaftung – Martinsviertel  Ost und West
1
West Ost
Parkraumbewirtschaftung Martinsviertel - Ergebnisse
Anlage 2

29.06.2022 Parkraumbewirtschaftung – Martinsviertel  Ost und West
2
▪ Nutzungen im Untersuchungsgebiet, z.B. Versorgung, Dienstleistungen, soziale Einrichtungen
▪ Verkehrsrechtliche Regelungen, z.B. Park/ Halteverbote, Geschwindigkeiten
▪ Parkierungsregelungen, z.B. ausgewiesen/ nicht ausgewiesen
▪ Parkierungspraxis, z.B. Fahrbahnrand, Mitbenutzung von Gehwegen
▪ Flächenaufteilung im Straßenraum – Straßenquerschnitte 
▪ Stellplatzangebot im öffentlichen Straßenraum und auf privaten Flächen
▪ Parkraumerhebung zu sechs Tageszeiten
▪ Belegung, Auslastung und Fremdparken im Gebiet
Arbeitsprogramm

29.06.2022 Parkraumbewirtschaftung – Martinsviertel  Ost und West
3
Nutzungen im Martinsviertel Ost

29.06.2022 Parkraumbewirtschaftung – Martinsviertel  Ost und West
4
Verkehrsrechtliche Regelungen im Martinsviertel Ost

29.06.2022 Parkraumbewirtschaftung – Martinsviertel  Ost und West
5
Parkierungsregelungen im Martinsviertel Ost

29.06.2022 Parkraumbewirtschaftung – Martinsviertel  Ost und West
6
Nutzungen im Martinsviertel West

29.06.2022 Parkraumbewirtschaftung – Martinsviertel  Ost und West
7
Verkehrsrechtliche Regelungen im Martinsviertel West

29.06.2022 Parkraumbewirtschaftung – Martinsviertel  Ost und West
8
Parkierungsregelungen im Martinsviertel West

29.06.2022 Parkraumbewirtschaftung – Martinsviertel  Ost und West
9
Verkehrserhebung – Organisation und Durchführung
▪ Zähltag: 29. und 31. März 
▪ Zählzeitpunkte: 5-6 Uhr, 9-10 Uhr, 13-14 Uhr, 
16-17 Uhr, 19-20 Uhr und 22-23 Uhr
▪ Zählart: Kennzeichenerfassung aller im öffentlichen 
Straßenraum abgestellten Fahrzeuge, keine Erhebung 
auf halb-öffentlichen Kundenparkplätzen
▪ Zählgebiet: gesamtes Untersuchungsgebiet zwischen 
Röhnring, Dieburger Straße, Magdalenenstraße, 
Schlossgartenstraße und Frankfurter Straße
▪ Ziele: Erfassung der Auslastung der Parkstände, 
differenziert nach Abschnitt, Zeitpunkt und 
Nutzergruppen (Anwohnende, Besuchende); 
Erfassung illegal geparkter Fahrzeuge

29.06.2022 Parkraumbewirtschaftung – Martinsviertel  Ost und West
10
Zählstellenplan im Martinsvierten Ost und West

29.06.2022 Parkraumbewirtschaftung – Martinsviertel  Ost und West
11
Stellplatzangebot - öffentlicher Straßenraum im Martinsviertel Ost

29.06.2022 Parkraumbewirtschaftung – Martinsviertel  Ost und West
12
Stellplatzangebot - private Flächen im Martinsviertel Ost

29.06.2022 Parkraumbewirtschaftung – Martinsviertel  Ost und West
13
Auslastung Parkstände im öffentlichen Straßenraum
im Martinsviertel Ost
5:00 Uhr 13:00 Uhr9:00 Uhr

29.06.2022 Parkraumbewirtschaftung – Martinsviertel  Ost und West
14
Auslastung Parkstände im öffentlichen Straßenraum
im Martinsviertel Ost
16:00 Uhr 22:00 Uhr19:00 Uhr

29.06.2022 Parkraumbewirtschaftung – Martinsviertel  Ost und West
15
Auswertung Parkraumbegehung im Martinsviertel Ost

29.06.2022 Parkraumbewirtschaftung – Martinsviertel  Ost und West
16
Auswertung Parkraumbegehung im Martinsviertel Ost

29.06.2022 Parkraumbewirtschaftung – Martinsviertel  Ost und West
17
Auswertung Parkraumbegehung im Martinsviertel Ost
*
*   Belegung davon Falschparker 
**
** Falschparker ohne behindertem Gehwegparken

29.06.2022 Parkraumbewirtschaftung – Martinsviertel  Ost und West
18
Stellplatzangebot - öffentlicher Straßenraum im Martinsviertel West

29.06.2022 Parkraumbewirtschaftung – Martinsviertel  Ost und West
19
Stellplatzangebot - private Flächen im Martinsviertel West

29.06.2022 Parkraumbewirtschaftung – Martinsviertel  Ost und West
20
Auslastung Parkstände im öffentlichen Straßenraum
im Martinsviertel West
5:00 Uhr 13:00 Uhr9:00 Uhr

29.06.2022 Parkraumbewirtschaftung – Martinsviertel  Ost und West
21
Auslastung Parkstände im öffentlichen Straßenraum
im Martinsviertel West
16:00 Uhr 22:00 Uhr19:00 Uhr

29.06.2022 Parkraumbewirtschaftung – Martinsviertel  Ost und West
22
Auswertung Parkraumbegehung im Martinsviertel West

29.06.2022 Parkraumbewirtschaftung – Martinsviertel  Ost und West
23
Auswertung Parkraumbegehung im Martinsviertel West

29.06.2022 Parkraumbewirtschaftung – Martinsviertel  Ost und West
24
Auswertung Parkraumbegehung im Martinsviertel West
*
*   Belegung davon Falschparker 
**
** Falschparker ohne behindertem Gehwegparken

29.06.2022 Parkraumbewirtschaftung – Martinsviertel  Ost und West
25
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

anlage 6

274 Zeichen

Punkt 4: Einführung der Parkraumbewirtschaftung in dem Gebiet "Martinsviertel Ost"  
 (V-Nr. 2023/0054) 
 
Der Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und Liegenschaften empfiehlt 
der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. 
 
Stimmenthaltung: FDP-Fraktion

anlage 5

8100 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
15.02.2023 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
Dezernat VI 
 
Amt: Mobilitätsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
III 66 
IV 
VI 32 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2023/0054 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
89 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 546010 
Kostenstelle:  066-080-1000/ 066-103-1000 Investitionsnummer:  08066-0802 
Kostenträger:  5460-11 Sachkonto: 0775010/ 6065000  
 
Betreff: Einführung der Parkraumbewirtschaftung in dem Gebiet "Martinsviertel Ost"  
 
Vorlage vom: 14.02.2023  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Dem Konzept zur Parkraumbewirtschaftung wird zugestimmt.  
2. Die Planung ist entsprechend umzusetzen.  
3. Die benötigten Haushaltsmittel für die Beschaffung der Parkscheinautomaten stehen als 
Haushaltsausgabereste und als Haushaltsansatz 2023 unter der Investitionsnummer 
08066-0802 „Erwerb AV Parkscheinautomaten“, Kostenstelle 066 -080-1000 zur 
Verfügung. Die Kosten für Beschilderung und Markierung werden aus dem 
Haushaltsansatz 2023 im Ergebnishaushalt, Kostenstelle 066 -103-1000 und Sachkonto 
6065000, beglichen.

- 3 - 
 
Anlagen: Anlage 1 Übersichtsplan Martinsviertel Ost  
Anlage 2 Parkraumuntersuchung Martinsviertel  
Anlage 3 Gesamtübersichtsplan Umsetzung Parkraumbewirtschaftung  
Anlage 4 Martinsviertel Ost KostenEinnahmen  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 22.02.2023 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 14.02.2023 
 
Im Rahmen der quartiersweisen Einführung der flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung, 
ist im folgenden Schritt das Gebiet „Martinsviertel Ost“ (Anlage 1) für die Umsetzung 
vorgesehen. Es handelt sich um ein dicht bebautes Wohngebiet mit hoher 
Einwohnendendichte. Die dort gängige Parkpraxis findet meist zum Nachteil von Kindern, 
mobilitätseingeschränkten Personen oder der zu Fuß gehenden Bevölkerung auf dem Gehweg 
statt. 
 
Der gemäß Straßenverkehrsordnung nachzuweisende allgemeine Parkdruck, um 
Parkraumbewir tschaftung einführen zu können, wurde im Sommer 2022 im Rahmen einer 
Parkraumuntersuchung im gesamten Martinsviertel (also Ost und West), durch das 
Ingenieurbüro „Steteplanung“  nachgewiesen (Anlage 2). Zur Zeit der Erhebung lag die 
Parkraumnachfrage im Mar tinsviertel Ost im öffentlichen Straßenraum sowohl tagsüber als 
auch nachts bei mindestens 100 % und kann daher als überlastet beschrieben werden. Vor 
dem Hintergrund der geduldeten Parkpraxis auf Gehwegen ist das Gebiet als absolut 
überlastet anzusehen. A ufgrund der Erhebungsergebnisse ist davon auszugehen, dass 
tagsüber ca. 75 % der Parkmöglichkeiten durch Anwohnende belegt sind. Insgesamt wurden 
in dem Gebiet 1.559 Abstellplätze gezählt. Diese verteilen sich mit ca. 684 Stellplätzen auf 
private Flächen u nd mit ca. 875 Parkständen nachts bzw. 866 tags auf den öffentlichen 
Raum. Es ist davon auszugehen, dass nicht alle privaten Kapazitäten erfasst werden konnten.  
 
Im zweiten Quartal 2023 werden alle Bewohnerinnen und Bewohner sowie ansässige 
Geschäfte und Gewerbetreibende des „Martinsviertels Ost“ mittels Flyer über die zukünftige 
Parkraumbewirtschaftung informiert. Der Flyer dient dazu, alle Betroffenen über das 
zukünftige Konzept frühzeitig in Kenntnis zu setzen. Außerdem werden sie im Flyer 
aufgefordert,  Anmerkungen und Anregungen zur derzeitigen Parksituation und den 
persönlichen Zukunftsvorstellungen an das Mobilitätsamt zu melden. Diese Anregungen 
werden gesammelt, ausgewertet und ggf. in die zukünftige Quartiersgestaltung 
miteinbezogen. Zusätzlich wir d ein Informationsblatt zum Bewerben des „Klimaticket 
Darmstadt“ beigelegt. Der städtische ÖPNV stellt dabei eine umweltfreundliche 
Mobilitätsalternative dar und kann Anreiz dafür sein, häufiger auf die Nutzung des Privat -Pkw 
zu verzichten.  
 
 
Konzept 
 
Die Parkzone umfasst die Straßen innerhalb des Gebiets südlich des Rhönrings / 
Spessartrings, westlich der Dieburger Straße und östlich der Heinheimer Straße.  
 
Das Konzept sieht vor, dass in diesem Gebiet Parkscheinautomaten aufgestellt werden. Diese 
Parkscheinautomaten sind teilweise mit einem EC -Karten Terminal ausgestattet, um den 
Parkenden neben Bargeld ein weiteres Zahlungsmittel am Automaten anzubieten.  
Als Alternative zum Parkscheinautomaten wird das Handy -Parken für das Entrichten der 
Parkgebühren ang eboten. Diese digitale Zahlungsmethode wird bereits in den Darmstädter 
Gebieten „Innenstadt“, „Bessungen Nord“, „Kapellplatzviertel“, „Mathildenhöhe“, 
„Woogsviertel“ und „Bessungen Ost“ angeboten – und wird um das Quartier „Martinsviertel 
Ost“ erweitert.

- 5 - 
 
Die Parkgebühren betragen nach der Parkgebührensatzung (Gebührenzone II) 75 Cent pro 
30 Minuten. Die Bewirtschaftungszeiten werden aufgrund der fußläufigen Nähe zur 
Innenstadt von montags bis samstags von 8 bis 22 Uhr, mit einer Höchstparkdauer von zwei 
Stunden, vorgesehen.  
 
Gemeldete Anwohnende des Gebiets können einen Parkausweis für 120 Euro pro Jahr 
beantragen. Mit dem Ausweis werden Anwohnende von dem Entrichten der Parkgebühren an 
Parkscheinautomaten sowie von der Höchstparkdauer befreit.  
 
Für Besuchende von Anwohnenden werden sogenannte „Gästekarten“ angeboten. Diese 
werden bereits in den Gebieten „Kapellplatzviertel“, „Bessungen Nord“, „Mathildenhöhe“, 
„Woogsviertel“ und „Bessungen Ost“ angeboten. Es sind Bögen mit neun Tageskarten und 
einer Wochen karte erhältlich. Diese sind einen Tag bzw. eine Woche lang in der jeweiligen 
Parkzone gültig. Hierfür sind das Kfz -Kennzeichen und das Datum auf der Karte einzutragen 
und diese sichtbar in das Fahrzeug zu legen. Die Besuchenden sind damit von dem 
Entrichten der Parkgebühren am Parkscheinautomaten und von der Höchstparkdauer befreit.  
 
Volljährige Anwohnende einer Parkzone können Bögen mit je neun Tageskarten und einer 
Wochenkarte beim Bürger - und Ordnungsamt kostenpflichtig für je 20 Euro erwerben. Pro 
Monat und Person kann ein Bogen erworben werden. Die Bögen können unabhängig vom 
Fahrzeugbesitz oder vom Besitz einer Ausnahmegenehmigung für Bewohnende erworben 
werden. 
 
 
Parkscheinautomaten und Parkzonenbeschilderung  
 
Insgesamt werden ca. 25 Parkscheinautomaten aufgestellt. Bei der Standortwahl wird auf 
eine gute Sichtbarkeit und eine annehmbare fußläufige Entfernung zwischen den 
Parkscheinautomaten geachtet.  
 
Die Parkzonenbeschilderung wird an allen Zu - und Ausfahrten des Gebietes angebracht.  
Dadurch ist gesichert, dass jeder Verkehrsteilnehmende den Anfang bzw. das Ende der 
Parkraumbewirtschaftungszone eindeutig erkennen kann.  
 
 
Kontrollen 
 
Regelmäßige und dauerhafte Kontrollen – und Sanktionierung bei Nicht -Einhaltung der neuen 
Parkregelunge n – sind notwendig, um die Neuerungen im Straßenraum zu etablieren. 
Ansonsten kann eine Veränderung im Parkverhalten und eine Reduzierung des Parkdrucks 
nicht erreicht werden.  
 
 
Änderungen im öffentlichen Parkraum  
 
Dieses Konzept beinhaltet zunächst keine  Änderungen am aktuellen Parkangebot, in der 
Verkehrsregelung oder in der Aufteilung der Straßenräume. Dies wird wie bei den 
vorangegangenen Quartieren „Mathildenhöhe“, „Woogsviertel“ und „Bessungen Ost“ im

Nachgang erfolgen, nachdem zunächst die Umverteil ung bzw. eine Reduzierung des 
Parkdrucks durch die Einführung der Parkraumbewirtschaftung erfolgt ist.  
 
 
Für die Einführung der Parkraumbewirtschaftung wird das dritte Quartal 2023 anvisiert. Die 
Anwohnenden sowie die Öffentlichkeit werden rechtzeitig zuvo r über den genauen Zeitpunkt 
informiert. 
 
 
Dezernat III   Dezernat IV       Dezernat VI 
 
 
 
 
 
Michael Kolmer   André Schellenberg       Paul Wandrey 
Stadtrat   Stadtkämmerer       Stadtrat

anlage 7

192 Zeichen

Punkt 20: Einführung der Parkraumbewirtschaftung in dem Gebiet "Martinsviertel Ost"  
 (V-Nr. 2023/0054) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Gegenstimmen: FDP, AfD, UWIGA/WGD und Stadtv. Klett

anlage 1

8 Zeichen

Anlage 1

2023/0054

8025 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
15.02.2023 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
Dezernat VI 
 
Amt: Mobilitätsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2023/0054 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 546010 
Kostenstelle:  066-080-1000/ 066-103-1000 Investitionsnummer:  08066-0802 
Kostenträger:  5460-11 Sachkonto: 0775010/ 606500 0 
 
Betreff: Einführung der Parkraumbewirtschaftung in dem Gebiet "Martinsviertel Ost"  
 
Vorlage vom: 14.02.2023  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Dem Konzept zur Parkraumbewirtschaftung wird zugestimmt.  
2. Die Planung ist entsprechend umzusetzen. 
3. Die benötigten Haushaltsmittel für die Beschaffung der Parkscheinautomaten stehen als 
Haushaltsausgabereste und als Haushaltsansatz  2023 unter der Investitionsnummer 
08066-0802 „Erwerb AV Parkscheinautomaten“, Kostenstelle 066 -080-1000 zur 
Verfügung. Die Kosten für Beschilderung und Markierung werden aus dem 
Haushaltsansatz 2023 im Ergebnishaushalt, Kostenstelle 066 -103-1000 und Sachkonto 
6065000, beglichen.

- 2 - 
Anlagen: Anlage 1 Übersichtsplan Martinsviertel Ost  
Anlage 2 Parkraumuntersuchung Martinsviertel  
Anlage 3 Gesamtübersichtsplan Umsetzung Parkraumbewirtschaftung  
Anlage 4 Martinsviertel Ost KostenEinnahmen  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 14.02.2023 
 
Im Rahmen der quartiersweisen Einführung der flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung, 
ist im folgenden Schritt das Gebiet „Martinsviertel Ost“ (Anlage 1) für die Umsetzung 
vorgesehen. Es handelt sich um ein dicht bebautes Wohngebiet mit hoher 
Einwohnendendichte. Die dort gängige Parkpraxis findet meist zum Nachteil von Kindern, 
mobilitätseingeschränkten Personen oder der zu Fuß gehenden Bevölkerung auf dem Gehweg 
statt. 
 
Der gemäß Straßenverkehrsordnung nachzuweisende allgemeine Parkdruck, um 
Parkraumbewir tschaftung einführen zu können, wurde im Sommer 2022 im Rahmen einer 
Parkraumuntersuchung im gesamten Martinsviertel (also Ost und West), durch das 
Ingenieurbüro „Steteplanung“  nachgewiesen (Anlage 2). Zur Zeit der Erhebung lag die 
Parkraumnachfrage im Mar tinsviertel Ost im öffentlichen Straßenraum sowohl tagsüber als 
auch nachts bei mindestens 100 % und kann daher als überlastet beschrieben werden. Vor 
dem Hintergrund der geduldeten Parkpraxis auf Gehwegen ist das Gebiet als absolut 
überlastet anzusehen. A ufgrund der Erhebungsergebnisse ist davon auszugehen, dass 
tagsüber ca. 75 % der Parkmöglichkeiten durch Anwohnende belegt sind. Insgesamt wurden 
in dem Gebiet 1.559 Abstellplätze gezählt. Diese verteilen sich mit ca. 684 Stellplätzen auf 
private Flächen u nd mit ca. 875 Parkständen nachts bzw. 866 tags auf den öffentlichen 
Raum. Es ist davon auszugehen, dass nicht alle privaten Kapazitäten erfasst werden konnten.  
 
Im zweiten Quartal 2023 werden alle Bewohnerinnen und Bewohner sowie ansässige 
Geschäfte und Gewerbetreibende des „Martinsviertels Ost“ mittels Flyer über die zukünftige 
Parkraumbewirtschaftung informiert. Der Flyer dient dazu, alle Betroffenen über das 
zukünftige Konzept frühzeitig in Kenntnis zu setzen. Außerdem werden sie im Flyer 
aufgefordert,  Anmerkungen und Anregungen zur derzeitigen Parksituation und den 
persönlichen Zukunftsvorstellungen an das Mobilitätsamt zu melden. Diese Anregungen 
werden gesammelt, ausgewertet und ggf. in die zukünftige Quartiersgestaltung 
miteinbezogen. Zusätzlich wir d ein Informationsblatt zum Bewerben des „Klimaticket 
Darmstadt“ beigelegt. Der städtische ÖPNV stell t dabei eine umweltfreundliche  
Mobilitätsalternative dar und kann Anreiz dafür sein, häufiger auf die Nutzung des Privat -Pkw 
zu verzichten.  
 
 
Konzept 
 
Die Parkzone umfasst die Straßen innerhalb des Gebiets südlich des Rhönrings / 
Spessartrings, westlich der Dieburger Straße und östlich der Heinheimer Straße.  
 
Das Konzept sieht vor, dass in diesem Gebiet Parkscheinautomaten aufgestellt werden. Diese 
Parkscheinautomaten sind teilweise mit einem EC -Karten Terminal ausgestattet, um den 
Parkenden neben Bargeld ein weiteres Zahlungsmittel am Automaten anzubieten.  
Als Alternative zum Parkscheinautomaten wird das Handy -Parken für das Entrichten der 
Parkgebühren ang eboten. Diese digitale Zahlungsmethode wird bereits in den Darmstädter 
Gebieten „Innenstadt“, „Bessungen Nord“, „Kapellplatzviertel“, „Mathildenhöhe“, 
„Woogsviertel“ und „Bessungen Ost“ angeboten – und wird um das Quartier „Martinsviertel 
Ost“ erweitert.

- 4 - 
Die Parkgebühren betragen nach der Parkgebührensatzung (Gebührenzone II) 75 Cent pro 
30 Minuten. Die Bewirtschaftungszeiten werden aufgrund der fußläufigen Nähe zur 
Innenstadt von montags bis samstags von 8 bis 22 Uhr, mit einer Höchstparkdauer von zwei 
Stunden, vorgesehen.  
 
Gemeldete Anwohnende des Gebiets können einen Parkausweis für 120 Euro pro Jahr 
beantragen. Mit dem Ausweis werden Anwohnende von dem Entrichten der Parkgebühren an 
Parkscheinautomaten sowie von der Höchstparkdauer befreit.  
 
Für Besuchende von Anwohnenden werden sogenannte „Gästekarten“ angeboten. Diese 
werden bereits in den Gebieten „Kapellplatzviertel“, „Bessungen Nord“, „Mathildenhöhe“, 
„Woogsviertel“ und „Bessungen Ost“ angeboten. Es sind Bögen mit neun Tageskarten und 
einer Wochen karte erhältlich. Diese sind einen Tag bzw. eine Woche lang in der jeweiligen 
Parkzone gültig. Hierfür sind das Kfz -Kennzeichen und das Datum auf der Karte einzutragen 
und diese sichtbar in das Fahrzeug zu legen. Die Besuchenden sind damit von dem 
Entrichten der Parkgebühren am Parkscheinautomaten und von der Höchstparkdauer befreit.  
 
Volljährige Anwohnende einer Parkzone können Bögen mit je neun Tageskarten und einer 
Wochenkarte beim Bürger - und Ordnungsamt kostenpflichtig für je 20 Euro erwerben. Pro 
Monat und Person kann ein Bogen erworben werden. Die Bögen können unabhängig vom 
Fahrzeugbesitz oder vom Besitz einer Ausnahmegenehmigung für Bewohnende erworben 
werden. 
 
 
Parkscheinautomaten und Parkzonenbeschilderung  
 
Insgesamt werden ca. 25 Parkscheinautomaten aufgestellt. Bei der Standortwahl wird auf 
eine gute Sichtbarkeit und eine annehmbare fußläufige Entfernung zwischen den 
Parkscheinautomaten geachtet.  
 
Die Parkzonenbeschilderung wird an allen Zu - und Ausfahrten des Gebietes angebracht.  
Dadurch ist gesichert, dass jeder Verkehrsteilnehmende den Anfang bzw. das Ende der 
Parkraumbewirtschaftungszone eindeutig erkennen kann.  
 
 
Kontrollen 
 
Regelmäßige und dauerhafte Kontrollen – und Sanktionierung bei Nicht -Einhaltung der neuen 
Parkregelunge n – sind notwendig, um die Neuerungen im Straßenraum zu etablieren. 
Ansonsten kann eine Veränderung im Parkverhalten und eine Reduzierung des Parkdrucks 
nicht erreicht werden.  
 
 
Änderungen im öffentlichen Parkraum  
 
Dieses Konzept beinhaltet zunächst keine  Änderungen am aktuellen Parkangebot, in der 
Verkehrsregelung oder in der Aufteilung der Straßenräume. Dies wird wie bei den 
vorangegangenen Quartieren „Mathildenhöhe“, „Woogsviertel“ und „Bessungen Ost“ im 
Nachgang erfolgen, nachdem zunächst die Umverteil ung bzw. eine Reduzierung des 
Parkdrucks durch die Einführung der Parkraumbewirtschaftung erfolgt ist.

- 5 - 
 
 
Für die Einführung der Parkraumbewirtschaftung wird das dritte Quartal 2023 anvisiert. Die 
Anwohnenden sowie die Öffentlichkeit werden rechtzeitig zuvo r über den genauen Zeitpunkt 
informiert. 
 
 
Dezernat III   Dezernat IV       Dezernat VI 
 
 
 
 
 
Michael Kolmer   André Schellenberg       Paul Wandrey 
Stadtrat   Stadtkämmerer       Stadtrat

Beratungsverlauf (4)

TOP 89
TOP 7
TOP 20
TOP 4

Orte (6)

  • Dieburger Straße
  • Magdalenenstraße
  • Heinheimer Straße
  • Kapellplatz
  • Schloßgartenstraße
  • Frankfurter Straße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2023/0054
Typ
Magistratsvorlage
Datum
14.02.2023
Erstellt
29.09.2026 00:00