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Bedarfsfeststellungs-, Planungs- und Baubeschluss für die Errichtung eines Wohngebäudes zur Unterbringung Geflüchteter an der Gießener Straße in Köln-Gremberg durch einen Totalunternehmer (0934/2023) – Mitteilung über die Beschlussfassung des Rates

Mitteilung Ausschuss 4095/2023 vom 22.12.2023

Stand: Am 16.01.2024 im Integrationsrat beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle V/562/4 Vorlagen-Nummer 22.12.2023 4095/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 16.01.2024 Bedarfsfeststellungs-, Planungs- und Baubeschluss für die Errichtung eines Wohngebäudes zur Unterbringung Geflüchteter an der Gießener Straße in Köln- Gremberg durch einen Totalunternehmer (0934/2023) – Mitteilung über die Beschlussfassung des Rates Die Verwaltung informiert den Integrationsrat, dass der Rat in seiner Sitzung vom 07.12.2023 oben genannte Vorlage (0934/2023) beschlossen hat. Der Rat hat den Bedarf festgestellt und die Verwaltung mit der Planung und Errichtung eines Wohngebäudes zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung Geflüchteter auf dem städtischen Grundstück Gießener Str. o. Nr., 51105 Köln-Humboldt/Gremberg, Gemarkung 4972, Flur 34, Flurstücke 1593, 1594, 2030 über einen Totalunternehmer mit einem geschätzten Kostenori- entierungswert in Höhe von gesamt rd. 8,3 Mio. € beauftragt. Die Planung und Umsetzung erfolgt nach den rechtlichen Vorgaben des Gebäudeenergiege- setzes. Der Neubau umfasst eine Photovoltaikanlage, Dach- und Fassadenbegrünung sowie eine Wärmepumpe und wird unter Berücksichtigung der Vorgaben des Passivhausstandards ausgeführt. Aus Gründen der Nachhaltigkeit soll eine Ausführung in Holz- oder Holzhybridbau- weise bevorzugt werden. Dabei können voraussichtlich 16 abgeschlossene Unterbringungseinheiten mit ca. 1.745 m² Wohnfläche für ca. 64 Geflüchtete entstehen. Das Planungskonzept sieht 16 Vier-Zimmer- Wohnungen vor. Alle Einheiten werden nach DIN 18040-2 barrierefrei errichtet, so dass diese im Rahmen der Nachhaltigkeit später ggf. auch an WBS-Empfänger bzw. Personen mit kör- perlicher Beeinträchtigung vermietet werden könnten. Zudem werden auch rollstuhlgerechte Wohnungen nach DIN 18040-2 geplant. Für die Umsetzung wurde die Verwaltung ermächtigt, eine*n Projektsteuerer*in zu beauftra- gen, die / der das erforderliche europaweite Ausschreibungsverfahren für den Totalunterneh- mer vorbereitet und begleitet. Gleichzeitig wurden die investiven Auszahlungen in entsprechender Höhe im Teilfinanzplan des Amtes für Wohnungswesen in der Produktgruppe 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaf- tung von Wohnraum, Teilplanzeile 08 – Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanz- stelle 5620-1004-8-5215 – Neubau Gießener Str. freigegeben. Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf

  1. 16.01.2024

    Integrationsrat

    TOP 5.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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