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4095/2023

Bedarfsfeststellungs-, Planungs- und Baubeschluss für die Errichtung eines Wohngebäudes zur Unterbringung Geflüchteter an der Gießener Straße in Köln-Gremberg durch einen Totalunternehmer (0934/2023) – Mitteilung über die Beschlussfassung des Rates

Mitteilung Ausschuss 22.12.2023

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 16.01.2024, TOP 5.4

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

2388 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/562/4 
 
Vorlagen-Nummer 22.12.2023 
 4095/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 16.01.2024 
 
Bedarfsfeststellungs-, Planungs- und Baubeschluss für die Errichtung eines 
Wohngebäudes zur Unterbringung Geflüchteter an der Gießener Straße in Köln-
Gremberg durch einen Totalunternehmer (0934/2023) – Mitteilung über die 
Beschlussfassung des Rates 
Die Verwaltung informiert den Integrationsrat, dass der Rat in seiner Sitzung vom 07.12.2023 
oben genannte Vorlage (0934/2023) beschlossen hat.  
 
Der Rat hat den Bedarf festgestellt und die Verwaltung mit der Planung und Errichtung eines 
Wohngebäudes zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung Geflüchteter auf dem städtischen 
Grundstück Gießener Str. o. Nr., 51105 Köln-Humboldt/Gremberg, Gemarkung 4972, Flur 34, 
Flurstücke 1593, 1594, 2030 über einen Totalunternehmer mit einem geschätzten Kostenori-
entierungswert in Höhe von gesamt rd. 8,3 Mio. € beauftragt. 
Die Planung und Umsetzung erfolgt nach den rechtlichen Vorgaben des Gebäudeenergiege-
setzes. Der Neubau umfasst eine Photovoltaikanlage, Dach- und Fassadenbegrünung sowie 
eine Wärmepumpe und wird unter Berücksichtigung der Vorgaben des Passivhausstandards 
ausgeführt. Aus Gründen der Nachhaltigkeit soll eine Ausführung in Holz- oder Holzhybridbau-
weise bevorzugt werden.  
 
Dabei können voraussichtlich 16 abgeschlossene Unterbringungseinheiten mit ca. 1.745 m² 
Wohnfläche für ca. 64 Geflüchtete entstehen. Das Planungskonzept sieht 16 Vier-Zimmer-
Wohnungen vor. Alle Einheiten werden nach DIN 18040-2 barrierefrei errichtet, so dass diese 
im Rahmen der Nachhaltigkeit später ggf. auch an WBS-Empfänger bzw. Personen mit kör-
perlicher Beeinträchtigung vermietet werden könnten. Zudem werden auch rollstuhlgerechte 
Wohnungen nach DIN 18040-2 geplant. 
Für die Umsetzung wurde die Verwaltung ermächtigt, eine*n Projektsteuerer*in zu beauftra-
gen, die / der das erforderliche europaweite Ausschreibungsverfahren für den Totalunterneh-
mer vorbereitet und begleitet. 
Gleichzeitig wurden die investiven Auszahlungen in entsprechender Höhe im Teilfinanzplan 
des Amtes für Wohnungswesen in der Produktgruppe 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaf-
tung von Wohnraum, Teilplanzeile 08 – Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanz-
stelle 5620-1004-8-5215 – Neubau Gießener Str. freigegeben. 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

16.01.2024 Integrationsrat
TOP 5.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4095/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
22.12.2023
Erstellt
14.12.2023 12:35