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1666/2017

Satzung über eine Veränderungssperre: Humboldtstraße in Köln-Porz-Finkenberg

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 21.06.2017

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Anlage 2 (Anlage zur Satzung)

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Anlage 3 (Begründung)

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Anlage 1 (Plan)

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Anlage 2 (Satzung)

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2 (Anlage zur Satzung)

221 Zeichen

0D‰VWDEN
Stadtplanungsamt$QODJH]XU6DW]XQJGHU6WDGW.|OQEHUHLQH9HUlQGHUXQJVVSHUUHLQ.|OQ3RU])LQNHQEHUJ$UEHLWVWLWHO+XPEROGWVWUD‰HLQ.|OQ3RU])LQNHQEHUJ
0 10050 200300 Meter
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Anlage 3 (Begründung)

1937 Zeichen

A N L A G E  3  
61/1Seib1666-2017Ke3 
 
 
 
Begründung zur Veränderungssperre: 
Humboldtstraße in Köln-Porz-Finkenberg 
 
 
Am 22.06.2016 ist der Antrag auf Vorbescheid der Unternehmensgruppe Penny Markt GmbH,  
Discounter-Vertriebslinie für Lebensmittel der Kölner Rewe Group, zur Errichtung eines Lebensmit-
telmarktes mit den üblichen Food- und Non-Food-Artikeln mit einer Verkaufsfläche von 799 m² und 
61 Pkw-Stellplätzen eingegangen. Der gewünschte Vorhabenstandort liegt im 700-Meter-Radius 
des Nahversorgungszentrums (NVZ) Finkenberg. Nach dem Steuerungsschema des vom Rat der 
Stadt Köln am 17.12. 2013 beschlossenen Einzelhandels- und Zentrenkonzepts Köln (EHZK) sind 
großflächige Einzelhandelsvorhaben mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten innerhalb der 
700-Meter-Radien um einen zentralen Versorgungsbereich (ZVB) generell auszuschließen.  
Gleiches gilt auch für knapp kleinflächige Nahversorger, wie es hier der Fall ist, innerhalb dieser 
700-Meter-Radien. Aufgrund der vorhandenen Situation müsste der Antrag in der Beurteilung nach 
§ 34 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt werden. Der Zentrenschutz im Sinne des EHZK kann 
somit nur mit einem Bebauungsplan erfolgreich umgesetzt werden kann. 
 
Am 15.09.2016 hat der Stadtentwicklungsausschuss nachfolgend die am 03.08.2016 beschlosse-
ne Dringlichkeitsentscheidung genehmigt, für den Bereich Humboldtstraße einen Bebauungsplan 
im vereinfachten Verfahren aufzustellen mit dem Ziel, den Ausschluss von Einzelhandel mit zen-
tren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten im Geltungsbereich des Bebauungsplans festzu-
setzen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 24.08.2016 im Amtsblatt veröffentlicht. 
 
Zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich des Bebauungsplans 75409/05 –Arbeits-
titel: Humboldtstraße in Köln-Porz-Finkenberg– ist eine Veränderungssperre im Sinne von § 14 
BauGB notwendig, um die beabsichtige städtebauliche Zielsetzung umzusetzen.

Anlage 1 (Plan)

432 Zeichen

Anlage 1
0D‰VWDEN
Stadtplanungsamt6DW]XQJGHU6WDGW.|OQEHUHLQH9HUlQGHUXQJVVSHUUHLQ.|OQ3RU])LQNHQEHUJ$UEHLWVWLWHO+XPEROGWVWUD‰HLQ.|OQ3RU])LQNHQEHUJ
0 10050 200300 MeterPlanwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHUtretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zuGLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ
)UDQNIXUWHU6WUD‰H

Anlage 2 (Satzung)

2948 Zeichen

/ 2 
A N L A G E  2  
61/1Seib1666-2017Ke2 (Veränd-Satz01) 
 
 
S a t z u n g 
 
über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Porz-Finkenberg 
– Arbeitstitel: Humboldtstraße in Köln-Porz-Finkenberg – 
 
vom ........ 
 
 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom                       aufgrund der §§ 14, 16 und 17 Ab-
satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) - in der bei Erlass dieser 
Satzung geltenden Fassung - in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nord-
rhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) - in der bei Erlass 
dieser Satzung geltenden Fassung - diese Satzung beschlossen: 
 
 
 
 
§ 1 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 03.08.2016 per Dringlichkeit einen Beschluss über die 
Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen der Humboldtstraße oberhalb des 
Parkhauses (Flurstück 731) in südlicher Richtung bis zur Ecke Theodor-Heuss-Straße 134 bis 136, 
hier entlang in östlicher Richtung bis Theodor-Heuss-Straße 59, dann entlang der südwestlich ver-
laufenden Grundstücksgrenze (Flurstücke 910 und 127) in nordwestlicher Richtung zurück bis zur 
Ecke des Parkhauses, dann in westliche Richtung entlang der Flurstücksgrenze 731 bis zur Hum-
boldtstraße in Köln-Porz-Finkenberg gefasst. 
 
Zur Sicherung der Planung wird für den künftigen Planbereich eine Veränderungssperre angeordnet. 
 
 
 
§ 2 
Geltungsbereich 
 
Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ergibt sich aus dem mit schwarz gestri-
chelter Linie umrandeten Teil der Karte, die als Anlage Bestandteil dieser Satzung ist. 
 
 
 
§ 3 
Rechtswirkung der Veränderungssperre 
 
In dem der Veränderungssperre unterliegenden Planbereich dürfen 
 
a) Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt 
werden. 
Hierzu zählen insbesondere Vorhaben, die die Errichtung, Änderung oder Nutzungsände-
rung von baulichen Anlagen zum Inhalt haben und die einer bauaufsichtlichen Genehmigung 
oder Zustimmung bedürfen oder die der Bauaufsichtsbehörde angezeigt werden müssen.

- 2 - 
 
 
 
 
 
 
b) erhebliche oder wesentlich Wert steigernde Veränderungen von Grundstücken und bauli-
chen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeige-
pflichtig sind, nicht vorgenommen werden. 
 
 
 
§ 4 
Ausnahmen 
 
Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre 
eine Ausnahme zugelassen werden.  
 
Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Oberbürgermeisterin (Bauaufsichtsamt). 
 
 
 
§ 5 
Inkrafttreten  
 
Die Veränderungssperre tritt mit dem Tag ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. 
 
Sie tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit die Bauleitplanung rechtsverbindlich abge-
schlossen ist, spätestens jedoch gemäß § 17 Absatz 1 Satz 1 BauGB nach Ablauf von zwei Jah-
ren, gerechnet ab dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung.

Beschlussvorlage Rat

2098 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/61 
61/1 Seib Ke 
Vorlagen-Nummer 
 1666/2017 
Freigabedatum 
21.06.2017 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Porz-Finkenberg 
Arbeitstitel: Humboldtstraße in Köln-Porz-Finkenberg 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Rat beschließt die Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in 
Köln-Porz-Finkenberg –Arbeitstitel: Humboldtstraße in Köln-Porz-Finkenberg– für das Gebiet zwi-
schen der Humboldtstraße oberhalb des Parkhauses (Flurstück 731) in südlicher Richtung bis zur 
Ecke Theodor-Heuss-Straße 134 bis 136, hier entlang in östlicher Richtung bis Theodor-Heuss-
Straße 59, dann entlang der südwestlich verlaufenden Grundstücksgrenze (Flurstücke 910 und 127) 
in nordwestlicher Richtung zurück bis zur Ecke des Parkhauses, dann in westliche Richtung entlang 
der Flurstücksgrenze 731 bis zur Humboldtstraße in Köln-Porz-Finkenberg in der zu diesem 
Beschluss als Anlage beigefügten, paraphierten Fassung. 
 
 
Alternative: keine 
 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 06.07.2017 
Stadtentwicklungsausschuss 06.07.2017 
Rat 11.07.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
 
 
Problemstellung 
 
Verhinderung einer städtebaulichen Fehlentwicklung 
 
 
Begründung 
 
- siehe Anlage 3 - 
 
 
Auswirkungen 
 
In dem der Veränderungssperre unterliegenden Planbereich dürfen  
 
a) Vorhaben im Sinne des § 29 Baugesetzbuch nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht be-
seitigt werden. Hierzu zählen insbesondere Vorhaben, die die Errichtung, Änderung oder Nut-
zungsänderung von baulichen Anlagen zum Inhalt haben und die einer bauaufsichtlichen Ge-
nehmigung oder Zustimmung bedürfen oder die der Bauaufsichtsbehörde angezeigt werden 
müssen.  
 
b) erhebliche oder wesentlich Wert steigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen 
Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, 
nicht vorgenommen werden.  
 
 
 
3 Anlagen

Beratungsverlauf (3)

06.07.2017 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 15.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
06.07.2017 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.2.7 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
11.07.2017 Rat
TOP 14.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1666/2017
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
21.06.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27