2012/0246
Protokolle 2. Sitzung Gestaltungsbeirat
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STALTUNGSBEIRAT DER STADT DARMSTADT
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Sitzungstag: 29.05.2012
11.00 Uhr – 13.30 Uhr Nicht-öffent licher Teil/ Organisatorisches/
Ortsbesichtigungen
13.30 Uhr – 15.00 Uhr Öffentlicher Teil/ Vorstellung der Projekte/ Rückfragen/
Diskussion
15.00 Uhr – 17.30 Uhr Nicht-öffentlicher Teil/ Diskussion der Projekte/
Neue Projekte/ Verschiedenes
Ort: Karolinensaal, Hess. Staatsarchiv, Karolinenplatz 3
Teilnehmer:
Mitglieder/ -innen des Prof. Dipl.-Ing. Christa Reicher
Gestaltungsbeirats Prof. Dipl.-Ing. Rolf Westerheide
Dipl.-Ing. Ulrike Kirchner
Dipl.-Ing. Susanne Wartzeck
Dipl.-Ing. Cornelia Zuschke
Magistrat Brigitte Lindscheid, Stadträtin
Verwaltung Jochen Krehbiehl, Referent Dez. III
Ingrid Leist, Kulturamt, Abt. Denkmalschutz
Wolfgang Langner, Kulturamt, Abt. Denkmalschutz
B e r n d N e u b e r t, Bauaufsichtsamt
Dieter v. Mackensen, Stadtplanungsamt
Angela Eichenauer, Stadtplanungsamt (tw.)
Christoph Auksutat, Stadtplanungsamt (tw.)
Christoph Beck, Stadtplanungsamt (tw.)
Eva Thompson, Stadtplanungsamt
Stefanie Michels, Stadtplanungsamt
Politik Hildegard Förster-Heldmann, Bündnis 90/ Grüne
Ctirad Kotoucek, CDU
Georg Hang, Uffbasse
Helmut Klett, Uwiga (tw.)
Martina Hübscher-Paul, Die Linke
Claudia Stricker, Piraten
Sandra Klein, FDP
Projekt Robert-Schneider-Straße: Mathias Jöckel, Jöckel Projektentwicklung GmbH
Projekt h_da, Schöfferstraße: Barbara Henrich, h_da, Bau und Liegenschaften
Michael Hilbert, K + H Architekten
Projekt Jagdschloss Kranichstein: Dr. Wolfgang Dertz, Stiftung Hessischer Jägerhof
Ulrich Bollwerk, Bilfinger Berger
Hans Rittmannsperger, Architekt
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Nach einer kurzen Diskussion zu verschiedenen Verfahrensfragen wurden die einzel-
nen Projektstandorte besichtigt.
Von Mitarbeitern/ -innen des Stadtplanungsamtes wurde vor Ort die jeweilige städte-
bauliche Situation und der Sachstand erläutert.
Mitteilung über den Stand der Projekte aus der 1. Sitzung
Schleiermacherstraße 10-12
Es gab Überarbeitungen in der Gestaltung. Durch die Einbeziehung eines weiteren
Grundstücks haben sich u.a. im rückwärtigen Bereich wesentliche Verbesserungen
ergeben. Das Nutzungskonzept ist unverändert. Der Bauantrag liegt vor.
Landgraf-Georg-Straße 3
Das Projekt „Hotel“ wird in Abstimmung mit der Bauverein AG nicht weiter verfolgt.
Es wird derzeit über ein Nutzungskonzept nachgedacht. Die Beauftragung einer Mach-
barkeitsstudie wird geprüft.
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Vorstellung der neuen Projekte
1. Projekt: Robert-Schneider Straße 12
Präsentation durch Mathias Jöckel von Jöckel Projektentwicklung GmbH, Darmstadt
(anwesend auch Stefan Dobrowolski, Architekt, Darmstadt)
Projektstatus: Bauantrag in Vorbereitung
Projektbeschreibung (Bauherr)
Grundstück
Das Grundstück Robert‐Schneider‐Str. 12, Flurstück 172/2 mit einer Größe von 1028
qm wurde vom Investor im April 2011 erworben. Das Grundstück ist bebaut mit einem
kleinem Einfamilienhaus sowie mehreren Garagen und Nebengebäuden.
Die Stadt Darmstadt hat den Verkauf des südlich anschließenden Grundstückes Ro-
bert‐Schneider‐Straße 10 in Aussicht gestellt, ein Kaufvertrag wurde noch nicht abge-
schlossen. Auf diesem Grundstück befinden sich derzeit Stellplätze. Die vorliegende
Planung unterstellt den Ankauf des städtischen Grundstückes.
Der rechtskräftige Bebauungsplan N33 sieht für das Grundstück ein Baufenster paral-
lel zur Robert‐Schneider‐Straße sowie im Hintergrund ein kleineres Baufenster vor.
Die weiteren Festsetzungen des Bebauungsplanes sind im Wesentlichen:
1. Do: dörfliches Ensemble
2. Anzahl der Vollgeschosse: 2
3. GRZ: 0,4
4. GFZ: 0,8
5. Traufhöhe: keine Festsetzung
6. Dachneigung/Firstrichtung: 40° – 50°
Lage und Umfeld
Das Grundstück liegt im Martinsviertel in städtebaulich sehr heterogener Umgebung.
Die umliegende Bebauung setzt sich zusammen aus Gründerzeitbauten unterschiedli-
cher Größe (Schloßgartenplatz, Robert-Schneider-Straße) und Bauten der 60er und
80er Jahre (Schuknechtstraße, Robert-Schneider-Straße 13‐15). Eine einheitliche Fas-
sadengestaltung und Maßstäblichkeit der Bebauung ist nicht gegeben.
Gebäudeentwurf
Der Gebäudeentwurf folgt den Vorgaben des Bebauungsplanes. Der dörfliche Charak-
ter soll in der Fassadengestaltung durch entsprechende Fensterformate, Verwendung
von Naturstein im Sockelbereich und für die Einfriedung, Farbgebung der Fassade so-
wie Klapp‐ oder Schiebeläden gewahrt werden.
Durch einen Einschnitt in der Fassade und für das Treppenhaus soll der Gebäudekör-
per des Vorderhauses in seiner Länge gegliedert werden.
Die Zufahrt zur Tiefgarage, die einen Einschnitt in das Gelände erzeugt, soll durch ei-
ne Einfriedung/Toranlage zum öffentlichen Raum hin optisch geschlossen werden.
Im vorderen Gebäude sollen Eigentumswohnungen mittlerer Größen (80‐100 m²), teil-
weise mit Garten oder Balkonen zur Westseite, entstehen. Im rückwärtigen Teil des
Grundstücks ist ein Doppelhaus mit Pultdach geplant.
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Anmerkungen von Vertretern der BI (Bürgerinitiative) im Rahmen der öffentlichen
Diskussion
Der B-Plan ist aus Sicht der BI überholt; die Anordnung der Bebauung wird kritisch
gesehen, ebenso die rückwärtige Gliederung der Bebauung.
Die geplante Bebauung nimmt kaum Rücksicht auf den kleinteiligen Bestand; sie er-
drückt die kleinen Wohnbauten.
Es wird auf die unterschiedlichen Typologien im Gebiet hingewiesen. Die Neubebau-
ung solle mehr auf die strukturelle und architektonische Sprache eingehen. Es stellt
sich die Frage, wie dem hier begegnet wird? Wie kann die offene Bauweise genutzt
werden? Das Projekt erscheint sehr massiv, es erdrückt des Platz und die angrenzen-
den kleineren Wohnbauten.
Gefordert wird eine kleinteiligere Gliederung in tatsächlicher „offener“ Bauweise, ver-
gleichbar mit der Bebauung auf der gegenüberliegenden Straßenseite; prägendes
Merkmal ist die rhythmische Abfolge kurzer Fassadenfronten (max. 12m).
Eine angemessene dörfliche Struktur soll entstehen.
Jede Zeit hat ihre eigene Architektursprache; soll architektonisch zitiert werden?
Ist die Enge in der Gasse richtig?
Der Schlossgartenplatz wird zukünftig für die Zufahrt zur Tiefgarage gekreuzt/benutzt.
Stellungnahme des Beirats
Beschreibung
Das Grundstück Robert Schneider Straße 12 liegt im Martinsviertel, unmittelbar am
Schlossgartenplatz und hat eine prominente städtebauliche Position im Raumgefüge
des Quartiers.
Die Struktur des Martinsviertels ist gekennzeichnet durch eine kleinteilige sehr hete-
rogene Baustruktur, die in ihrer rhythmischen Abfolge von Gebäuden, Stellungen der
Baukörper und Fassadenvielfalt ein harmonisches Ganzes bildet. Die von offen bis in
Teilen geschlossenen Fassadenfronten bieten immer wieder den Blick in hofartige,
begrünte Strukturen und geben den Blick frei auf rückwärtig gelegene Gebäude und
„Seitenplätze“. Die Kirche tritt so von den verschiedenen Wahrnehmungsorten immer
wieder als bestimmendes städtebauliches Merkzeichen in den öffentlichen Raum.
Die Neubebauung hat in diesem Kontext die Aufgabe, diese Vielfältigkeit und Typik zu
respektieren und mit einem neuen städtebaulich verträglichen Baustein zu ergänzen.
Das Vorhaben befindet sich im gültigen Bebauungsplan N 33 und ist in diesem Sinne
an die dort vorgegebenen zeichnerischen und textlichen Vorgaben gebunden. Wesent-
liches gestalterisches Kriterium des rechtsverbindlichen Bebauungsplans ist die textli-
che Festsetzung "offene Bauweise und Einfügung in das dörfliche Ensemble“.
Insgesamt weist das Grundstück, mit den Garagen und sonstigen gebäudlichen Ein-
richtungen und dem Zustand der Freiflächen einen erheblichen Reparaturbedarf auf.
Stellungnahme
Mit dem neuen Gebäude sollten klare Grenzbildungen und die Linienführung der tradi-
tionellen Wege unterstützt werden. In diesem Sinn ist die straßenorientierte Bebauung
bewusst gewünscht. Das Abknicken der Gebäudeteile sollte mittels einer architektoni-
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schen besonders ausgestalteten Fuge den Richtungswechsel des Riegels verdeutli-
chen. Die architektonische Ausformulierung sollte einen eigenständigen Charakter
aufweisen, d.h. anzustreben ist eine architektonische Klarheit in Kubatur, Material und
Struktur. Die Dachgauben sollten in ihrer Ausformulierung überdacht werden. Mit der
erforderlichen Fuge beim Gebäudeknick und dem breit aufgestellten Treppenhaus soll-
ten eher vertikale Gestaltungsstrukturen in der Fassadensprache zum Ausdruck kom-
men, um somit dem kontextuellen Erfordernis nach Kleinteiligkeit nachzukommen.
Positiv sieht der Gestaltungsbeirat die Aufnahme der Gassenstruktur. Die Länge der
Tiefgaragendurchfahrt wird kritisiert. Sie fügt sich nicht überzeugend in die Freiraum-
struktur der Gesamtanlage ein, zumal parallel der Erschließungsweg zum hinteren
Grundstück führt. Dem Gestaltungsbeirat erscheinen die vorgeschlagene Dichte und
die verschiedenen Wohnungstypologien sinnvoll.
Der Beirat begrüßt das Vorhaben an zentraler Stelle im Martinsviertel, die brachlie-
genden städtebaulichen Strukturen zu reparieren und durch sinnvolle Wohnnutzungen
zu ergänzen. Der Standort insgesamt verträgt die städtebauliche Verdichtung und der
Beirat erachtet es für notwendig, besondere Wohnformen im barrierefreien Ausbau zu
errichten. Bis auf die vorgeschlagenen Überarbeitungshinweise stimmt der Beirat
dem Vorschlag zu.
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2. Projekt: Hörsaalgebäude Campus Schöfferstraße
Präsentation durch Barbara Henrich, h_da, Abt. Bau und Liegenschaften und Michael
Hilbert, K + H Architekten, Stuttgart
Projektstatus: Bauantrag in Vorbereitung
Projektbeschreibung (Bauherr)
Auf Grund der hohen Studierendenzahlen durch die doppelten Abiturjahrgänge und
durch den Entfall der Wehrpflicht ist die Hochschule Darmstadt (h_da) gemäß Verein-
barung mit dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK) ver-
pflichtet, in den Jahren 2011 - 2015 zusätzlich 1.900 Studienanfänger/-innen aufzu-
nehmen. Aufgrund des hohen Anteils von Wechslern von anderen Hochschulen müssen
in den kommenden fünf Jahren rund 3.275 weitere, zusätzliche Erstsemester immat-
rikuliert werden. Besonders betroffen von diesen Aufnahmen ist der Campus Schöf-
ferstraße. Hier werden insbesondere alle offenen Studiengänge (Elektro- und Informa-
tionstechnik, Informatik, Kunststofftechnik und angewandte Mathematik) unterrichtet.
Am Campus Schöfferstraße gibt es zurzeit lediglich Hörsäle, in denen maximal 100
Studierende Platz finden. Größere Hörsäle oder ein Audimax sind an der Hochschule
Darmstadt nicht vorhanden. Die zusätzliche Aufnahme von Studierenden kann nur
bewältigt werden, wenn am Campus Schöfferstraße große Hörsäle zur Verfügung ge-
stellt werden, die eine Zusammenlegung von parallel laufenden Grundvorlesungen in
den Studiengängen ermöglichen, die im Parallelbetrieb angeboten werden.
Um den Lehrbetrieb sicher zu stellen, und gemäß Vorgabe des HMWK, müssen die
beiden neuen Hörsäle zum Wintersemesterbeginn 2013/14 zur Verfügung stehen.
Das neue Hörsaalgebäude wird im Zentrum des Campus Schöfferstraße platziert und
bildet den südlichen Abschluss des neu gestalteten Platzes vor dem Hochhaus C 10.
An der Ostseite des Gebäudes wird der maximal mögliche Abstand von der bestehen-
den Bebauung gehalten. An der Westseite steht das 1987 als temporärer Bau errichte-
te Gebäude C12, welches seine geplante Nutzungsdauer von 10 Jahren weit über-
schritten hat. Mittelfristig soll dieses Gebäude zurückgebaut werden, um weiteres
Entwicklungspotential auf dem Campus zu erlangen.
Der Neubau besteht aus zwei Hörsälen mit einer Kapazität von je 154 Sitzplätzen und
zwei zusätzlich barrierefrei erreichbaren Stellplätzen für Rollstühle. Das Raumpro-
gramm wird ergänzt durch ein zentrales Foyer mit Aufenthaltsqualität und die not-
wendigen Nebenräume.
Das Gebäude folgt klaren und einfachen Formen. Im Erdgeschoss springen Teilberei-
che des Gebäudes, in denen WC-Anlage und Raumlufttechnik untergebracht sind, aus
der Flucht der darüber liegenden Hörsaalfassade. So kann das flächenmäßig kleinere
Obergeschoss die Fluchten der Nord- und Südfassade des Gebäudes C15 aufnehmen
und sich in das vorhandene Ensemble der drei Punkthäuser C 14 – 16 eingliedern. Die
im Erdgeschoss hervorspringenden Körper zeigen ihre untergeordnete Nutzung von
Außen. Aus diesen Körpern entwickeln sich die Vordächer, die Eingangsbereiche wer-
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den gestärkt. Grundriss und Gebäudegeometrie sind, bis auf den Bereich für Raum-
lufttechnik und WC-Anlagen, spiegelsymmetrisch zueinander organisiert.
Die Streckmetallfassade des Hörsaalgebäudes fügt sich harmonisch und zugleich
selbstbewusst in das vielfältige Bild der Umgebung ein, das durch die Metallfassade
des sanierten Hochhauses, die Ziegelfassaden der Bestandsgebäude aus den 60-er
Jahren und die Putzfassade der Mensa geprägt ist.
Die geplante städtebauliche Entwicklung am Campus Schöfferstraße ist nachfolgend
dargestellt:
Bestand Städtebauliche Konzeption, Hörsaalgebäude
Städtebauliche Konzeption S
tädtebauliche Konzeption, Hörsaalgebäude Interim
C12/C13
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Stellungnahme des Beirats
Beschreibung
Der Campus mit dem künftigen Neubau befindet sich in einer vorgeprägten Situation
aus Instituts-, Verlags- und Gewerbegebäuden in einem orthogonalen Raster mit da-
zwischen liegenden großzügigen Rasenflächen. Die Campusidee soll nun eine neue
Mitte und eine Adresse mit repräsentativem Zugang schaffen. Zu diesem Zweck wurde
von den Staab Architekten das Hochhaus bereits umgestaltet und die Mensa erweitert
sowie ein innen liegender Platz gestaltet. Der beabsichtigte Neubau für die Hörsäle
dockt an die drei Punkt-Häuser an, die mit der benachbarten Rasenfläche korrespon-
dieren.
Auf die Art und Weise entsteht eine neue direkte Achse zwischen Hochhaus und künf-
tigem Hörsaalgebäude. Die Standortuntersuchung sei in verschiedenen Varianten
durchgeführt worden und der Standort mit Orientierung an Punkthäusern und Lau-
bengang sei bewusst und nachhaltig getroffen worden. Die Hochschule begründet die-
sen Standort als „neuen zentralen Punkt“ mit großer Bedeutung für das Innere des
Campus. Die benachbarten Gebäude seien zwar provisorischer Natur, aber währen bis
auf weiteres zu erhalten. Nach Auffassung der Hochschule würde die Errichtung der
Hörsäle an den Punkthäusern das Campusgelände weiter aufwerten.
Die Fassade solle bezüglich der nicht erforderlichen Transparenz der Hörsaalfunktion
mit Streckmetall in weißer Farbigkeit gestaltet werden. Die Vertreterin der Hochschule
betont noch einmal das enge Zeitfenster, das durch die Zurverfügungstellung der Lan-
desmittel und die Notwendigkeit der Abarbeitung des Projekts bis zum Oktober 2013
gekennzeichnet ist. Sie begründet es mit den anfallenden Studierenden, die aufgrund
der doppelten Jahrgänge in extrem hoher Anzahl auf die Hochschule zukommen. Der
angebotene Studienbetrieb sei unter den jetzt gegebenen Umständen nicht aufrecht
zu erhalten, so dass das Hörsaalgebäude unabdingbar sei.
Die Stadt Darmstadt hat für das Areal, in dem der Campus sich befindet, für das so-
genannte „Verlegerviertel“ einen Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB aufgestellt.
Zunächst wird in der Begründung zum Aufstellungsbeschluss darauf abgehoben, dass
dieses Viertel von einer besonderen, erhaltenswerten Struktur sei, die es im sensiblen
Maße weiterzuentwickeln gilt.
Stellungnahme
Städtebau
Für die Weiterentwicklung des Verlegerviertels, insbesondere die Strukturierung und
Entwicklung des Campus, ist eine Masterplanung im Sinne einer Rahmenplanung mit
qualifizierter Freiflächenplanung unabdingbar. Diese kann allein durch ein Bebau-
ungsplanverfahren nicht gewährleistet werden, sondern sie bedarf einer dezidierten
Umfeldanalyse und einer qualifizierten Ausweisung von Gestaltungsqualitäten, die die-
sem sensiblen und wertvollen Umfeld folgen. Für den Campus sollte die Masterpla-
nung eine Konkretheit annehmen, wie sie in Vorhabenbezogenen Bebauungsplänen
regelhaft ist. Da durch die Hochschule nachvollziehbar begründet wurde, dass das
Bauvorhaben unaufschiebbar ist, muss die Masterplanung im Zusammenspiel zwi-
schen den beauftragten Architekten und der Verwaltung parallel zur Bauantrags- und
Genehmigungserstellung erarbeitet werden, um zum einen die Konsequenzen der der-
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zeitigen Planung aufzuzeigen und zweitens um entsprechende gestalterische Qualitä-
ten festlegen zu können.
Der Campus braucht einen Rahmenplan mit qualifizierter Grünraumplanung, der es
schafft, die Solitäre im Gebiet in einen sinnhaften Zusammenhang zu bringen, um sich
Perspektiven einer qualifizierten Weiterentwicklung des Verlegerviertels nicht zu
verbauen.
Baukörper
Ungeachtet dessen, dass durch den Architekten nachvollziehbar erläutert wurde, dass
das Hörsaalgebäude aufgrund seiner inneren technischen Anforderungen keine trans-
parente Hülle benötigen würde, ist der Gestaltungsbeirat der Streckmetallfassade ge-
genüber äußerst skeptisch. Aus der Sicht des Beirats besteht ein Widerspruch darin,
ein Gebäude in das Herzstück des Campus zu implementieren und ihm gleichzeitig ein
„Kettenhemd“ überzustülpen. Wenn ein Gebäude wie das Hörsaalgebäude schon in die
Mitte des Campus platziert wird und damit eine neue Achse, also ein Vis-a-vis zum
Hochhaus bildet, muss dieses Gebäude zumindest kommunikative Eigenschaften ha-
ben. Die jetzige Struktur, die aus strengen Kuben und Rasenflächen besteht, ist ein-
fach und ambivalent. Durch Hochhaus, Streckmetallfassade und steinernen Platz wird
eine neue Strenge geschaffen, die dem Ort als kommunikativen Mittelpunkt einer
Hochschule keine Entsprechung gibt. Der Beirat empfiehlt eine Überarbeitung der äu-
ßeren Anmutung des Hörsaalgebäudes.
Die Planung sollte dem Beirat erneut vorgestellt werden.
Sowohl Hochschule als auch Architekt plädieren dafür, die Weiterentwicklung des Pro-
jekts mit der Verwaltung abzustimmen, da das Zeitfenster für eine erneute Vorstellung
des Beirats im September zu knapp sei.
Der Beirat ist damit einverstanden, er erwartet aber eine Vorstellung des Ergebnisses.
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3. Projekt: Erweiterung des Hotels Jagdschloss Kranichstein
Präsentation durch Dr. Wolfgang Dertz, Stiftung Hessischer Jägerhof, Ulrich Boll-
werk, Bilfinger Berger und Hans Rittmannsperger, Rittmannsperger Architekten,
Darmstadt
Projektstatus: Konzeptstudie
Projektbeschreibung (Bauherr)
Die Stiftung Hess. Jägerhof beabsichtigt als Eigentümerin zusammen mit Bilfinger &
Berger die Instandsetzung des vor ca. 15 Jahren sanierten Schlosses sowie die Erwei-
terung des damit verbundenen Hotelbetriebes. Das Schloss beinhaltet ein Museum
(Jagd- und kulturhistorische Sammlung) und ein Hotel. Zum Areal und zur Stiftungs-
aufgabe gehört auch das Zeughaus, das ebenfalls Hotelräume beherbergt als auch das
„bioversum Kranichstein – Museum biologischer Vielfalt“.
Das Hotel bietet zurzeit 14 Zimmer im Hauptgebäude und 15 Zimmer im Zeughaus;
es fehlen Gästezimmer, Küchen-, Lager- und Personalräume.
Der Architekt Herr Rittmannsperger hat für Bilfinger & Berger SE eine erste Konzept-
studie zur Hotelerweiterung erstellt, die dem Gestaltungsbeirat vorgestellt wird.
Als Ziele der B&B SE werden für das Jagdschloss Kranichstein dort folgende Punkte
formuliert:
• gehobener 4 Sterne Hotelstandard mit 49 Zimmern
• 3 Restaurants öffentlich zugänglich Mix aus gehoben, exquisit bis hin zu Bier-
garten und deftig im Zeughaus
• Gastronomische Ausrichtung des Bioversums auf Familien und Radfahrer
• ausreichend Parkplätze / Zufahrten für Zeughaus und Schloss
• Renovierungsmaßnahmen zur Aufwertung des Objekts
• langfristig nachhaltiger Betrieb durch gesunden Belegungsmix zwischen inter-
nem und externem Geschäft
• für das interne Geschäft einen Kristallisationspunkt auch für internationale Gäs-
te
• Weiterführen des bewährten Veranstaltungsbetriebs
Eine Hotelerweiterung ist in Form eines separaten Gästehauses vorgesehen. Dieses
soll nördlich des Jagdschlosses als Ersatzbau an Stelle einer vorhandenen Remise,
gegenüber dem Kavaliershaus entstehen und 20 Zimmer aufnehmen. Vorgespräche
mit der Denkmalpflege wurden seitens des Architekten geführt. Die denkmalschutz-
rechtliche Genehmigung steht im Vordergrund.
Als Planungskonzept für den Ersatzbau wird vom Architekten folgendes vorgestellt:
• Vorgabe: 20 Doppelzimmer á ca. 22qm Fläche
• nördliche Grenze zum Schlosspark als Ausrichtungskante verläuft schräg zur
Kante des Kavalierbaus
• 2-flügliger Baukörper
südlicher Baukörper parallel zum Kavaliersbau orientiert an der Länge und Po-
sition des Kavaliersbaus
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nördlicher Baukörper parallel zur Grundstückgrenze, nach Westen etwas länger,
um die erforderliche Zimmeranzahl aufzunehmen Fuge zwischen Nord- und
Südbau als Zwischenbau nimmt Eingang und Erschließung auf
• Anlehnung der Gebäudeproportionen und der Grundformen an den prägenden
Kavalierbau
• eigenständige Sprache für Elemente kleinerer Dimensionen und Materialwahl -
stehende Fenster, Gauben mit Stahlrahmen, Dachdeckung mit Zinkblech/ Blei
• Übernahme Traufhöhe vom Kavaliersbau – Vorgabe Denkmalschutz
• Firsthöhe bleibt deutlich unter Firsthöhe Kavaliersbau – Ersatzbau geringere
Tiefe
• die stehenden Gauben durchbrechen im engen Rhythmus die Traufkante
Stellungnahme des Beirats
Die Standortwahl für den Erweiterungsbau ist nachvollziehbar, nicht aber die Ausrich-
tung und Stellung der 2 Gebäudekörper. Insbesondere die schräge Ausrichtung des
nördlichen Baukörpers ist nicht nachvollziehbar und steht im Widerspruch zur linea-
ren, räumlichen Grundstruktur des Ortes und seiner Bebauung. Der gewählte Winkel
des nördlichen Baukörpers erscheint im Kontext fremd, zumal hier keine Flurstücks-
grenze die Spielräume begrenzt.
Auch die Öffnung des zweiflügeligen Neubaues zur Straße, d.h. nach außen an Stelle
nach innen, zum Schloss oder zum Kavaliersbau hin, erscheint unverständlich, min-
dert die Qualität des Ortes und lässt den räumlichen Bezug zum Schloss vermissen.
Funktionale Aspekte (Küche, Anlieferung etc.) können nicht alleine ausschlaggebend
sein. Eine Stellung der Gebäude mit der Straße im Rücken und Blickbezügen aus den
Gästezimmern zu Schloss, Kavaliersbau und Schlosspark könnten die Besonderheit
des neuen Gästehauses als attraktiven, neuen Bestandteil der Schlossanlage stärken.
Die Architektur des geplanten Neubaues lehnt sich in Gebäudeproportion, Dach- und
Fassadengestaltung eng an den Kavaliersbau. Wenn dies auch sicher der Auseinander-
setzung mit der Denkmalpflege geschuldet ist, so wäre hier eine eigenständigere,
eindeutigere Architektur des Neubaues wünschenswert. Mehr Gartenhaus und weniger
Schloss könnten das Schlossensemble um neue architektonische Qualitäten berei-
chern und das Besondere des Ortes unterstreichen.
Der Gestaltungsbeirat begrüßt insbesondere die frühe Einbindung bei diesem Projekt,
so dass schon in der Konzeptfindung ein Dialog ermöglicht wird. Auch die frühe Ab-
stimmung mit der Denkmalpflege erscheint sehr gut und sollte bei der Weiterentwick-
lung fortgesetzt werden. Das Schlossensemble verträgt nach Einschätzung des Beirats
grundsätzlich die ergänzende Nutzung.
Der Gestaltungsbeirat empfiehlt, bei der Weiterentwicklung des Konzepts räumliche
und architektonische Alternativen zum bisherigen Konzept durchzuspielen. Die Einfü-
gung des Neubaues in den Bestand, die räumlichen Bezüge und die baulichen Kubatu-
ren sollten anhand von Modellen überprüft werden. Dabei betont der Gestaltungsbei-
rat, dass sich der Neubau in seiner Architektursprache als eigenständiges Element in
den Park einbetten muss und das Neue das Alte aufwerten sollte.
Der Gestaltungsbeirat regt darüber hinaus an, auf dieser Basis eine öffentliche Dis-
kussion zu ermöglichen.
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………………………………………………………….
gez. S. Michels
Geschäftsstelle Gestaltungsbeirat Darmstadt
Stadtplanungsamt
Darmstadt, 03.07.2012
………………………………………………………….
gez. Prof. Dipl.-Ing. Christa Reicher
Vorsitzende Gestaltungsbeirat
Dortmund, Aachen, 07.07.2012
2012/0246
2750 Zeichen
Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 15.08.2012 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Stadtplanungsamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2012/0246 Magistratsbeschluss-Nr. Produkt-Nr.: 511020 Kostenstelle: 061-050-1000 Investitionsnummer: Kostenträger: 5110-21 Sachkonto: 6779300 Betreff: Protokolle 2. Sitzung Gestaltungsbeirat Vorlage vom: 13.07.2012 Beschlussvorschlag: 1. Das interne Protokoll der 2. Sitzung des Gestaltungsbeirates wird zur Kenntnis genommen. 2. Das öffentliche Protokoll der 2. Sitzung des Gestaltungsbeirates wird zur Kenntnis genommen. 3. Der Veröffentlichung des öffentlichen Protokolls im Internet wird zugestimmt. Anlagen: Anlage 1: Protokoll 2. Sitzung Gestaltungsbeirat_Intern Anlage 2: Protokoll 2. Sitzung Gestaltungsbeirat_Öffentlich Datenschutzrelevante Anlage: Anlage 1: Protokoll 2. Sitzung Gestaltungsbeirat_Intern: Folgekosten: Ja Nein - 2 - Beschluss des Magistrats vom - 3 - Bericht zur Magistratsvorlage vom 13.07.2012 Im Dezember 2011 hat der Magistrat bzw. die Stadtverordnetenversammlung die Einrichtung eines Gestaltungsbeirates beschlossen (Vorl.-Nr. 2011/ 0491). Die 2. Sitzung des Gestaltungsbeirates fand am 29.05.2012 statt. An der Sitzung nahmen die Mitglieder des Beirates, die zuständige Dezernentin, Vertreterinnen und Vertreter der politischen Parteien, Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung sowie die Geschäftsstelle teil. Im öffentlichen Teil waren interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Vertreterinnen und Vertreter von Verbänden anwesend. Die eingeladenen Bauherrinnen und Bauherren bzw. ihre beauftragten Architekten oder Architektinnen stellten ihre Projekte dem Gremium und der Öffentlichkeit vor. Im Anschluss wurden in einem nicht-öffentlichen Sitzungsteil die vorgestellten Vorhaben intern, aber mit der Bauherrschaft und Architektinnen und Architekten, diskutiert und besprochen. Zudem wurden zwei Projekte zunächst nur intern vorgestellt. Die Mitglieder des Beirates protokollierten und verfassten die Stellungnahme des Beirates; diese ist in den anliegenden Protokollen ersichtlich. Das interne Protokoll enthält auch die nicht-öffentlichen Abschnitte der Sitzung. Die Dezernentin III Brigitte Lindscheid Stadträtin Darmstadt, den 25.07.2012 61.1.0 mi Nst. 2590
Beratungsverlauf (5)
Orte (7)
- Schöfferstraße
- Schleiermacherstraße 10
- Landgraf-Georg-Straße 3
- Robert-Schneider-Straße 12
- Schuknechtstraße
- Karolinenplatz 3
- Schloßgartenplatz
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2012/0246
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 13.07.2012
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00