Mandari Insight

2012/0246

Protokolle 2. Sitzung Gestaltungsbeirat

Magistratsvorlage 13.07.2012

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

anlage 2

227.2 KB · application/pdf

Ansehen

2012/0246

15.4 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 2

24930 Zeichen

P R O T O K O L L 
 
GE
STALTUNGSBEIRAT DER STADT DARMSTADT 
 
1 
 
Sitzungstag:   29.05.2012 
 
11.00 Uhr – 13.30 Uhr  Nicht-öffent licher Teil/ Organisatorisches/ 
Ortsbesichtigungen  
13.30 Uhr – 15.00 Uhr Öffentlicher Teil/ Vorstellung der Projekte/ Rückfragen/ 
Diskussion 
15.00 Uhr – 17.30 Uhr Nicht-öffentlicher Teil/ Diskussion der Projekte/ 
Neue Projekte/ Verschiedenes  
 
Ort:    Karolinensaal, Hess. Staatsarchiv, Karolinenplatz 3 
 
Teilnehmer: 
 
Mitglieder/ -innen des  Prof. Dipl.-Ing. Christa Reicher 
Gestaltungsbeirats  Prof. Dipl.-Ing. Rolf Westerheide 
    Dipl.-Ing. Ulrike Kirchner 
    Dipl.-Ing. Susanne Wartzeck 
    Dipl.-Ing. Cornelia Zuschke 
 
Magistrat   Brigitte Lindscheid, Stadträtin 
 
Verwaltung   Jochen Krehbiehl, Referent Dez. III 
    Ingrid Leist, Kulturamt, Abt. Denkmalschutz 
Wolfgang Langner, Kulturamt, Abt. Denkmalschutz 
    B e r n d  N e u b e r t, Bauaufsichtsamt 
    Dieter v. Mackensen, Stadtplanungsamt 
    Angela Eichenauer, Stadtplanungsamt (tw.) 
    Christoph Auksutat, Stadtplanungsamt (tw.) 
    Christoph Beck, Stadtplanungsamt (tw.) 
    Eva Thompson, Stadtplanungsamt 
    Stefanie Michels, Stadtplanungsamt 
 
Politik    Hildegard Förster-Heldmann, Bündnis 90/ Grüne 
    Ctirad Kotoucek, CDU 
    Georg Hang, Uffbasse 
    Helmut Klett, Uwiga (tw.) 
    Martina Hübscher-Paul, Die Linke 
    Claudia Stricker, Piraten 
    Sandra Klein, FDP 
 
 
Projekt Robert-Schneider-Straße:  Mathias Jöckel, Jöckel Projektentwicklung GmbH 
 
Projekt h_da, Schöfferstraße: Barbara Henrich, h_da, Bau und Liegenschaften 
     Michael Hilbert, K + H Architekten 
 
Projekt Jagdschloss Kranichstein: Dr. Wolfgang Dertz, Stiftung Hessischer Jägerhof 
Ulrich Bollwerk, Bilfinger Berger 
     Hans Rittmannsperger, Architekt

P R O T O K O L L 
 
GE
STALTUNGSBEIRAT DER STADT DARMSTADT 
 
2 
 
Nach einer kurzen Diskussion zu verschiedenen Verfahrensfragen wurden die einzel-
nen Projektstandorte besichtigt. 
Von Mitarbeitern/ -innen des Stadtplanungsamtes wurde vor Ort die jeweilige städte-
bauliche Situation und der Sachstand erläutert.  
 
 
 
Mitteilung über den Stand der Projekte aus der 1. Sitzung
 
 
Schleiermacherstraße 10-12 
Es gab Überarbeitungen in der Gestaltung. Durch die Einbeziehung eines weiteren 
Grundstücks haben sich u.a. im rückwärtigen Bereich wesentliche Verbesserungen 
ergeben. Das Nutzungskonzept ist unverändert. Der Bauantrag liegt vor. 
 
Landgraf-Georg-Straße 3  
Das Projekt „Hotel“ wird in Abstimmung mit der Bauverein AG nicht weiter verfolgt. 
Es wird derzeit über ein Nutzungskonzept nachgedacht. Die Beauftragung einer Mach-
barkeitsstudie wird geprüft.

P R O T O K O L L 
 
GE
STALTUNGSBEIRAT DER STADT DARMSTADT 
 
3 
Vorstellung der neuen Projekte 
 
1. Projekt: Robert-Schneider Straße 12 
 
Präsentation durch Mathias Jöckel von Jöckel Projektentwicklung GmbH, Darmstadt 
(anwesend auch Stefan Dobrowolski, Architekt, Darmstadt) 
 
Projektstatus: Bauantrag in Vorbereitung 
 
Projektbeschreibung (Bauherr) 
 
Grundstück 
Das Grundstück Robert‐Schneider‐Str. 12, Flurstück 172/2 mit einer Größe von 1028 
qm wurde vom Investor im April 2011 erworben. Das Grundstück ist bebaut mit einem 
kleinem Einfamilienhaus sowie mehreren Garagen und Nebengebäuden. 
Die Stadt Darmstadt hat den Verkauf des südlich anschließenden Grundstückes Ro-
bert‐Schneider‐Straße 10 in Aussicht gestellt, ein Kaufvertrag wurde noch nicht abge-
schlossen. Auf diesem Grundstück befinden sich derzeit Stellplätze. Die vorliegende 
Planung unterstellt den Ankauf des städtischen Grundstückes. 
 
Der rechtskräftige Bebauungsplan N33 sieht für das Grundstück ein Baufenster paral-
lel zur Robert‐Schneider‐Straße sowie im Hintergrund ein kleineres Baufenster vor. 
 
Die weiteren Festsetzungen des Bebauungsplanes sind im Wesentlichen: 
1. Do: dörfliches Ensemble 
2. Anzahl der Vollgeschosse: 2 
3. GRZ: 0,4 
4. GFZ: 0,8 
5. Traufhöhe: keine Festsetzung 
6. Dachneigung/Firstrichtung: 40° – 50° 
 
Lage und Umfeld 
Das Grundstück liegt im Martinsviertel in städtebaulich sehr heterogener Umgebung. 
Die umliegende Bebauung setzt sich zusammen aus Gründerzeitbauten unterschiedli-
cher Größe (Schloßgartenplatz, Robert-Schneider-Straße) und Bauten der 60er und 
80er Jahre (Schuknechtstraße, Robert-Schneider-Straße 13‐15). Eine einheitliche Fas-
sadengestaltung und Maßstäblichkeit der Bebauung ist nicht gegeben. 
 
Gebäudeentwurf 
Der Gebäudeentwurf folgt den Vorgaben des Bebauungsplanes. Der dörfliche Charak-
ter soll in der Fassadengestaltung durch entsprechende Fensterformate, Verwendung 
von Naturstein im Sockelbereich und für die Einfriedung, Farbgebung der Fassade so-
wie Klapp‐ oder Schiebeläden gewahrt werden. 
Durch einen Einschnitt in der Fassade und für das Treppenhaus soll der Gebäudekör-
per des Vorderhauses in seiner Länge gegliedert werden. 
Die Zufahrt zur Tiefgarage, die einen Einschnitt in das Gelände erzeugt, soll durch ei-
ne Einfriedung/Toranlage zum öffentlichen Raum hin optisch geschlossen werden. 
Im vorderen Gebäude sollen Eigentumswohnungen mittlerer Größen (80‐100 m²), teil-
weise mit Garten oder Balkonen zur Westseite, entstehen. Im rückwärtigen Teil des 
Grundstücks ist ein Doppelhaus mit Pultdach geplant.

P R O T O K O L L 
 
GE
STALTUNGSBEIRAT DER STADT DARMSTADT 
 
4 
 
Anmerkungen von Vertretern der BI (Bürgerinitiative) im Rahmen der öffentlichen 
Diskussion 
Der B-Plan ist aus Sicht der BI überholt; die Anordnung der Bebauung wird kritisch 
gesehen, ebenso die rückwärtige Gliederung der Bebauung. 
Die geplante Bebauung nimmt kaum Rücksicht auf den kleinteiligen Bestand; sie er-
drückt die kleinen Wohnbauten. 
Es wird auf die unterschiedlichen Typologien im Gebiet hingewiesen. Die Neubebau-
ung solle mehr auf die strukturelle und architektonische Sprache eingehen. Es stellt 
sich die Frage, wie dem hier begegnet wird? Wie kann die offene Bauweise genutzt 
werden? Das Projekt erscheint sehr massiv, es erdrückt des Platz und die angrenzen-
den kleineren Wohnbauten. 
Gefordert wird eine kleinteiligere Gliederung in tatsächlicher „offener“ Bauweise, ver-
gleichbar mit der Bebauung auf der gegenüberliegenden Straßenseite; prägendes 
Merkmal ist die rhythmische Abfolge kurzer Fassadenfronten (max. 12m). 
Eine angemessene dörfliche Struktur soll entstehen. 
Jede Zeit hat ihre eigene Architektursprache; soll architektonisch zitiert werden? 
Ist die Enge in der Gasse richtig? 
Der Schlossgartenplatz wird zukünftig für die Zufahrt zur Tiefgarage gekreuzt/benutzt. 
 
 
Stellungnahme des Beirats 
 
Beschreibung
 
Das Grundstück Robert Schneider Straße 12 liegt im Martinsviertel, unmittelbar am 
Schlossgartenplatz und  hat eine prominente städtebauliche Position im Raumgefüge 
des Quartiers.  
 
Die Struktur des Martinsviertels ist gekennzeichnet durch eine kleinteilige sehr hete-
rogene Baustruktur, die in ihrer rhythmischen Abfolge von Gebäuden, Stellungen der 
Baukörper und Fassadenvielfalt ein harmonisches Ganzes bildet. Die von offen bis in 
Teilen geschlossenen Fassadenfronten bieten immer wieder den Blick in hofartige, 
begrünte Strukturen und geben den Blick frei auf rückwärtig gelegene Gebäude und 
„Seitenplätze“. Die Kirche tritt so von den verschiedenen Wahrnehmungsorten immer 
wieder als bestimmendes städtebauliches Merkzeichen in den öffentlichen Raum. 
 
Die Neubebauung hat in diesem Kontext die Aufgabe, diese Vielfältigkeit und Typik zu 
respektieren und mit einem neuen städtebaulich verträglichen Baustein zu ergänzen. 
Das Vorhaben befindet sich im gültigen Bebauungsplan N 33 und ist in diesem Sinne 
an die dort vorgegebenen zeichnerischen und textlichen Vorgaben gebunden. Wesent-
liches gestalterisches Kriterium des rechtsverbindlichen Bebauungsplans ist die textli-
che Festsetzung  "offene Bauweise und Einfügung in das dörfliche Ensemble“. 
 
Insgesamt weist das Grundstück, mit den Garagen und  sonstigen gebäudlichen Ein-
richtungen und dem Zustand der Freiflächen einen erheblichen Reparaturbedarf auf.  
 
Stellungnahme
 
Mit dem neuen Gebäude sollten klare Grenzbildungen und die Linienführung der tradi-
tionellen Wege unterstützt werden. In diesem Sinn ist die straßenorientierte Bebauung 
bewusst gewünscht. Das Abknicken der Gebäudeteile sollte mittels einer architektoni-

P R O T O K O L L 
 
GE
STALTUNGSBEIRAT DER STADT DARMSTADT 
 
5 
schen besonders ausgestalteten Fuge den Richtungswechsel des Riegels verdeutli-
chen.  Die architektonische Ausformulierung sollte einen eigenständigen Charakter 
aufweisen, d.h. anzustreben ist eine architektonische Klarheit in Kubatur, Material und 
Struktur. Die Dachgauben sollten in ihrer Ausformulierung überdacht werden. Mit der 
erforderlichen Fuge beim Gebäudeknick und dem breit aufgestellten Treppenhaus soll-
ten eher vertikale Gestaltungsstrukturen in der Fassadensprache zum Ausdruck kom-
men, um somit dem kontextuellen Erfordernis nach Kleinteiligkeit nachzukommen. 
 
Positiv sieht der Gestaltungsbeirat die Aufnahme der Gassenstruktur. Die Länge der 
Tiefgaragendurchfahrt wird kritisiert. Sie fügt sich nicht überzeugend in die Freiraum-
struktur der Gesamtanlage ein, zumal parallel der Erschließungsweg zum hinteren 
Grundstück führt. Dem Gestaltungsbeirat erscheinen die vorgeschlagene Dichte und 
die verschiedenen Wohnungstypologien sinnvoll.  
 
Der Beirat begrüßt das Vorhaben an zentraler Stelle im Martinsviertel, die brachlie-
genden städtebaulichen Strukturen zu reparieren und durch sinnvolle Wohnnutzungen 
zu ergänzen. Der Standort insgesamt verträgt die städtebauliche Verdichtung und der 
Beirat erachtet es für notwendig, besondere Wohnformen im barrierefreien Ausbau zu 
errichten. Bis auf die vorgeschlagenen  Überarbeitungshinweise stimmt der Beirat 
dem Vorschlag zu.

P R O T O K O L L 
 
GE
STALTUNGSBEIRAT DER STADT DARMSTADT 
 
6 
2. Projekt: Hörsaalgebäude Campus Schöfferstraße 
 
Präsentation durch Barbara Henrich, h_da, Abt. Bau und Liegenschaften und Michael 
Hilbert, K + H Architekten, Stuttgart 
 
Projektstatus: Bauantrag in Vorbereitung 
 
Projektbeschreibung (Bauherr) 
 
Auf Grund der hohen Studierendenzahlen durch die doppelten Abiturjahrgänge und 
durch den Entfall der Wehrpflicht ist die Hochschule Darmstadt (h_da) gemäß Verein-
barung mit dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK) ver-
pflichtet, in den Jahren 2011 - 2015 zusätzlich 1.900 Studienanfänger/-innen aufzu-
nehmen. Aufgrund des hohen Anteils von Wechslern von anderen Hochschulen müssen 
in den kommenden fünf Jahren rund 3.275 weitere, zusätzliche Erstsemester immat-
rikuliert werden. Besonders betroffen von diesen Aufnahmen ist der Campus Schöf-
ferstraße. Hier werden insbesondere alle offenen Studiengänge (Elektro- und Informa-
tionstechnik, Informatik, Kunststofftechnik und angewandte Mathematik) unterrichtet. 
 
Am Campus Schöfferstraße gibt es zurzeit lediglich Hörsäle, in denen maximal 100 
Studierende Platz finden. Größere Hörsäle oder ein Audimax sind an der Hochschule 
Darmstadt nicht vorhanden. Die zusätzliche Aufnahme von Studierenden kann nur 
bewältigt werden, wenn am Campus Schöfferstraße große Hörsäle zur Verfügung ge-
stellt werden, die eine Zusammenlegung von parallel laufenden Grundvorlesungen in 
den Studiengängen ermöglichen, die im Parallelbetrieb angeboten werden. 
 
Um den Lehrbetrieb sicher zu stellen, und gemäß Vorgabe des HMWK, müssen die 
beiden neuen Hörsäle zum Wintersemesterbeginn 2013/14 zur Verfügung stehen. 
 
Das neue Hörsaalgebäude wird im Zentrum des Campus Schöfferstraße platziert und 
bildet den südlichen Abschluss des neu gestalteten Platzes vor dem Hochhaus C 10. 
An der Ostseite des Gebäudes wird der maximal mögliche Abstand von der bestehen-
den Bebauung gehalten. An der Westseite steht das 1987 als temporärer Bau errichte-
te Gebäude C12, welches seine geplante Nutzungsdauer von 10 Jahren weit über-
schritten hat. Mittelfristig soll dieses Gebäude zurückgebaut werden, um weiteres 
Entwicklungspotential auf dem Campus zu erlangen. 
 
Der Neubau besteht aus zwei Hörsälen mit einer Kapazität von je 154 Sitzplätzen und 
zwei zusätzlich barrierefrei erreichbaren Stellplätzen für Rollstühle. Das Raumpro-
gramm wird ergänzt durch ein zentrales Foyer mit Aufenthaltsqualität und die not-
wendigen Nebenräume. 
 
Das Gebäude folgt klaren und einfachen Formen. Im Erdgeschoss springen Teilberei-
che des Gebäudes, in denen WC-Anlage und Raumlufttechnik untergebracht sind, aus 
der Flucht der darüber liegenden Hörsaalfassade. So kann das flächenmäßig kleinere 
Obergeschoss die Fluchten der Nord- und Südfassade des Gebäudes C15 aufnehmen 
und sich in das vorhandene Ensemble der drei Punkthäuser C 14 – 16 eingliedern. Die 
im Erdgeschoss hervorspringenden Körper zeigen ihre untergeordnete Nutzung von 
Außen. Aus diesen Körpern entwickeln sich die Vordächer, die Eingangsbereiche wer-

P R O T O K O L L 
 
GESTALTUNGSBEIRAT DER STADT DARMSTADT 
 
7 
den gestärkt. Grundriss und Gebäudegeometrie sind, bis auf den Bereich für Raum-
lufttechnik und WC-Anlagen, spiegelsymmetrisch zueinander organisiert. 
 
Die Streckmetallfassade des Hörsaalgebäudes fügt sich harmonisch und zugleich 
selbstbewusst in das vielfältige Bild der Umgebung ein, das durch die Metallfassade 
des sanierten Hochhauses, die Ziegelfassaden der Bestandsgebäude aus den 60-er 
Jahren und die Putzfassade der Mensa geprägt ist. 
 
 
Die geplante städtebauliche Entwicklung am Campus Schöfferstraße ist nachfolgend 
dargestellt: 
 
Bestand       Städtebauliche Konzeption, Hörsaalgebäude
 
  
  
  
  
Städtebauliche Konzeption S
tädtebauliche Konzeption, Hörsaalgebäude Interim 
C12/C13

P R O T O K O L L 
 
GE
STALTUNGSBEIRAT DER STADT DARMSTADT 
 
8 
Stellungnahme des Beirats  
 
Beschreibung 
Der Campus mit dem künftigen Neubau befindet sich in einer vorgeprägten Situation 
aus Instituts-, Verlags- und Gewerbegebäuden in einem orthogonalen Raster mit da-
zwischen liegenden großzügigen Rasenflächen. Die Campusidee soll nun eine neue 
Mitte und eine Adresse mit repräsentativem Zugang schaffen. Zu diesem Zweck wurde 
von den Staab Architekten das Hochhaus bereits umgestaltet und die Mensa erweitert 
sowie ein innen liegender Platz gestaltet. Der beabsichtigte Neubau für die Hörsäle 
dockt an die drei Punkt-Häuser an, die mit der benachbarten Rasenfläche korrespon-
dieren. 
 
Auf die Art und Weise entsteht eine neue direkte Achse zwischen Hochhaus und künf-
tigem Hörsaalgebäude. Die Standortuntersuchung sei in verschiedenen Varianten 
durchgeführt worden und der Standort mit Orientierung an Punkthäusern und Lau-
bengang sei bewusst und nachhaltig getroffen worden. Die Hochschule begründet die-
sen Standort als „neuen zentralen Punkt“ mit großer Bedeutung für das Innere des 
Campus. Die benachbarten Gebäude seien zwar provisorischer Natur, aber währen bis 
auf weiteres zu erhalten. Nach Auffassung der Hochschule würde die Errichtung der 
Hörsäle an den Punkthäusern das Campusgelände weiter aufwerten.  
 
Die Fassade solle bezüglich der nicht erforderlichen Transparenz der Hörsaalfunktion 
mit Streckmetall in weißer Farbigkeit gestaltet werden. Die Vertreterin der Hochschule 
betont noch einmal das enge Zeitfenster, das durch die Zurverfügungstellung der Lan-
desmittel und die Notwendigkeit der Abarbeitung des Projekts bis zum Oktober 2013 
gekennzeichnet ist. Sie begründet es mit den anfallenden Studierenden, die aufgrund 
der doppelten Jahrgänge in extrem hoher Anzahl auf die Hochschule zukommen. Der 
angebotene Studienbetrieb sei unter den jetzt gegebenen Umständen nicht aufrecht 
zu erhalten, so dass das Hörsaalgebäude unabdingbar sei.  
 
Die Stadt Darmstadt hat für das Areal, in dem der Campus sich befindet, für das so-
genannte „Verlegerviertel“ einen Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB aufgestellt. 
Zunächst wird in der Begründung zum Aufstellungsbeschluss darauf abgehoben, dass 
dieses Viertel von einer besonderen, erhaltenswerten Struktur sei, die es im sensiblen 
Maße weiterzuentwickeln gilt.  
 
 
Stellungnahme
 
Städtebau 
Für die Weiterentwicklung des Verlegerviertels, insbesondere die Strukturierung und 
Entwicklung des Campus, ist eine Masterplanung im Sinne einer Rahmenplanung mit 
qualifizierter Freiflächenplanung unabdingbar. Diese kann allein durch ein Bebau-
ungsplanverfahren nicht gewährleistet werden, sondern sie bedarf einer dezidierten 
Umfeldanalyse und einer qualifizierten Ausweisung von Gestaltungsqualitäten, die die-
sem sensiblen und wertvollen Umfeld folgen. Für den Campus sollte die Masterpla-
nung eine Konkretheit annehmen, wie sie in Vorhabenbezogenen Bebauungsplänen 
regelhaft ist. Da durch die Hochschule nachvollziehbar begründet wurde, dass das 
Bauvorhaben unaufschiebbar ist, muss die Masterplanung im Zusammenspiel zwi-
schen den beauftragten Architekten und der Verwaltung parallel zur Bauantrags- und 
Genehmigungserstellung erarbeitet werden, um zum einen die Konsequenzen der der-

P R O T O K O L L 
 
GE
STALTUNGSBEIRAT DER STADT DARMSTADT 
 
9 
zeitigen Planung aufzuzeigen und zweitens um entsprechende gestalterische Qualitä-
ten festlegen zu können.  
 
Der Campus braucht einen Rahmenplan mit qualifizierter Grünraumplanung, der es 
schafft, die Solitäre im Gebiet in einen sinnhaften Zusammenhang zu bringen, um sich 
Perspektiven einer qualifizierten Weiterentwicklung des Verlegerviertels nicht zu 
verbauen.  
 
 
Baukörper 
Ungeachtet dessen, dass durch den Architekten nachvollziehbar erläutert wurde, dass 
das Hörsaalgebäude aufgrund seiner inneren technischen Anforderungen keine trans-
parente Hülle benötigen würde, ist der Gestaltungsbeirat der Streckmetallfassade ge-
genüber äußerst skeptisch. Aus der Sicht des Beirats besteht ein Widerspruch darin, 
ein Gebäude in das Herzstück des Campus zu implementieren und ihm gleichzeitig ein 
„Kettenhemd“ überzustülpen. Wenn ein Gebäude wie das Hörsaalgebäude schon in die 
Mitte des Campus platziert wird und damit eine neue Achse, also ein Vis-a-vis zum 
Hochhaus bildet, muss dieses Gebäude zumindest kommunikative Eigenschaften ha-
ben. Die jetzige Struktur, die aus strengen Kuben und Rasenflächen besteht, ist ein-
fach und ambivalent. Durch Hochhaus, Streckmetallfassade und steinernen Platz wird 
eine neue Strenge geschaffen, die dem Ort als kommunikativen Mittelpunkt einer 
Hochschule keine Entsprechung gibt. Der Beirat empfiehlt eine Überarbeitung der äu-
ßeren Anmutung des Hörsaalgebäudes. 
Die Planung sollte dem Beirat erneut vorgestellt werden.  
 
 
Sowohl Hochschule als auch Architekt plädieren dafür, die Weiterentwicklung des Pro-
jekts mit der Verwaltung abzustimmen, da das Zeitfenster für eine erneute Vorstellung 
des Beirats im September zu knapp sei.  
 
Der Beirat ist damit einverstanden, er erwartet aber eine Vorstellung des Ergebnisses.

P R O T O K O L L 
 
GE
STALTUNGSBEIRAT DER STADT DARMSTADT 
 
10 
3. Projekt: Erweiterung des Hotels Jagdschloss Kranichstein 
 
Präsentation durch Dr. Wolfgang Dertz, Stiftung Hessischer Jägerhof, Ulrich Boll-
werk, Bilfinger Berger und Hans Rittmannsperger, Rittmannsperger Architekten, 
Darmstadt 
 
Projektstatus: Konzeptstudie 
 
Projektbeschreibung (Bauherr) 
 
Die Stiftung Hess. Jägerhof beabsichtigt als Eigentümerin zusammen mit Bilfinger & 
Berger die Instandsetzung des vor ca. 15 Jahren sanierten Schlosses sowie die Erwei-
terung des damit verbundenen Hotelbetriebes. Das Schloss beinhaltet ein Museum 
(Jagd- und kulturhistorische Sammlung) und ein Hotel. Zum Areal und zur Stiftungs-
aufgabe gehört auch das Zeughaus, das ebenfalls Hotelräume beherbergt als auch das 
„bioversum Kranichstein – Museum biologischer Vielfalt“.  
Das Hotel bietet zurzeit 14 Zimmer im Hauptgebäude und 15 Zimmer im Zeughaus; 
es fehlen Gästezimmer, Küchen-, Lager- und Personalräume.  
 
Der Architekt Herr Rittmannsperger hat für Bilfinger & Berger SE eine erste Konzept-
studie zur Hotelerweiterung erstellt, die dem Gestaltungsbeirat vorgestellt wird.  
 
Als Ziele der B&B SE werden für das Jagdschloss Kranichstein dort folgende Punkte 
formuliert: 
• gehobener 4 Sterne Hotelstandard mit 49 Zimmern  
• 3 Restaurants öffentlich zugänglich Mix aus gehoben, exquisit bis hin zu Bier-
garten und deftig im Zeughaus 
• Gastronomische Ausrichtung des Bioversums auf Familien und Radfahrer  
• ausreichend Parkplätze / Zufahrten für Zeughaus und Schloss  
• Renovierungsmaßnahmen zur Aufwertung des Objekts  
• langfristig nachhaltiger Betrieb durch gesunden Belegungsmix zwischen inter-
nem und externem Geschäft 
• für das interne Geschäft einen Kristallisationspunkt auch für internationale Gäs-
te  
• Weiterführen des bewährten Veranstaltungsbetriebs 
 
Eine Hotelerweiterung ist in Form eines separaten Gästehauses vorgesehen. Dieses 
soll nördlich des Jagdschlosses als Ersatzbau an Stelle einer vorhandenen Remise, 
gegenüber dem Kavaliershaus entstehen und 20 Zimmer aufnehmen. Vorgespräche 
mit der Denkmalpflege wurden seitens des Architekten geführt. Die denkmalschutz-
rechtliche Genehmigung steht im Vordergrund.  
 
Als Planungskonzept für den Ersatzbau wird vom Architekten folgendes vorgestellt: 
• Vorgabe: 20 Doppelzimmer á ca. 22qm Fläche 
• nördliche Grenze zum Schlosspark als Ausrichtungskante verläuft schräg zur 
Kante des Kavalierbaus  
• 2-flügliger Baukörper  
südlicher Baukörper parallel zum Kavaliersbau orientiert an der Länge und Po-
sition des Kavaliersbaus

P R O T O K O L L 
 
GE
STALTUNGSBEIRAT DER STADT DARMSTADT 
 
11 
nördlicher Baukörper parallel zur Grundstückgrenze, nach Westen etwas länger, 
um die erforderliche Zimmeranzahl aufzunehmen Fuge zwischen Nord- und 
Südbau als Zwischenbau nimmt Eingang und Erschließung auf 
• Anlehnung der Gebäudeproportionen und der Grundformen an den prägenden 
Kavalierbau 
• eigenständige Sprache für Elemente kleinerer Dimensionen und Materialwahl  - 
stehende Fenster, Gauben mit Stahlrahmen, Dachdeckung mit Zinkblech/ Blei 
• Übernahme Traufhöhe vom Kavaliersbau – Vorgabe Denkmalschutz  
• Firsthöhe bleibt deutlich unter Firsthöhe Kavaliersbau – Ersatzbau geringere 
Tiefe 
• die stehenden Gauben durchbrechen im engen Rhythmus die Traufkante 
 
Stellungnahme des Beirats  
 
Die Standortwahl für den Erweiterungsbau ist nachvollziehbar, nicht aber die Ausrich-
tung und Stellung der 2 Gebäudekörper. Insbesondere die schräge Ausrichtung des 
nördlichen Baukörpers ist nicht nachvollziehbar und steht im Widerspruch zur linea-
ren, räumlichen Grundstruktur des Ortes und seiner Bebauung. Der gewählte Winkel 
des nördlichen Baukörpers erscheint im Kontext fremd, zumal hier keine Flurstücks-
grenze die Spielräume begrenzt.  
 
Auch die Öffnung des zweiflügeligen Neubaues zur Straße, d.h. nach außen an Stelle 
nach innen, zum Schloss oder zum Kavaliersbau hin, erscheint unverständlich, min-
dert die Qualität des Ortes und lässt den räumlichen Bezug zum Schloss vermissen. 
Funktionale Aspekte (Küche, Anlieferung etc.) können nicht alleine ausschlaggebend 
sein. Eine Stellung der Gebäude mit der Straße im Rücken und Blickbezügen aus den 
Gästezimmern zu Schloss, Kavaliersbau und Schlosspark könnten die Besonderheit 
des neuen Gästehauses als attraktiven, neuen Bestandteil der Schlossanlage stärken. 
 
Die Architektur des geplanten Neubaues lehnt sich in Gebäudeproportion, Dach- und 
Fassadengestaltung eng an den Kavaliersbau. Wenn dies auch sicher der Auseinander-
setzung mit der Denkmalpflege geschuldet ist,  so wäre hier eine eigenständigere, 
eindeutigere Architektur des Neubaues wünschenswert. Mehr Gartenhaus und weniger 
Schloss könnten das Schlossensemble um neue architektonische Qualitäten berei-
chern und das Besondere des Ortes unterstreichen.  
 
Der Gestaltungsbeirat begrüßt insbesondere die frühe Einbindung bei diesem Projekt,  
so dass schon in der Konzeptfindung ein Dialog ermöglicht wird. Auch die frühe Ab-
stimmung mit der Denkmalpflege erscheint sehr gut und sollte bei der Weiterentwick-
lung fortgesetzt werden. Das Schlossensemble verträgt nach Einschätzung des Beirats 
grundsätzlich die ergänzende Nutzung.  
Der Gestaltungsbeirat empfiehlt, bei der Weiterentwicklung des Konzepts räumliche 
und architektonische Alternativen zum bisherigen Konzept durchzuspielen. Die Einfü-
gung des Neubaues in den Bestand, die räumlichen Bezüge und die baulichen Kubatu-
ren sollten anhand von Modellen überprüft werden. Dabei betont der Gestaltungsbei-
rat, dass sich der Neubau in seiner Architektursprache als eigenständiges Element in 
den Park einbetten muss und das Neue das Alte aufwerten sollte.  
 
Der Gestaltungsbeirat regt darüber hinaus an, auf dieser Basis eine öffentliche Dis-
kussion zu ermöglichen.

P R O T O K O L L 
 
GESTALTUNGSBEIRAT DER STADT DARMSTADT 
 
12 
 
 
 
 
 
…………………………………………………………. 
gez. S. Michels 
Geschäftsstelle Gestaltungsbeirat Darmstadt 
Stadtplanungsamt 
Darmstadt, 03.07.2012   
 
 
 
 
 
…………………………………………………………. 
gez. Prof. Dipl.-Ing. Christa Reicher 
Vorsitzende Gestaltungsbeirat 
Dortmund, Aachen, 07.07.2012

2012/0246

2750 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
15.08.2012 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat III  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Stadtplanungsamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2012/0246 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle: 061-050-1000 Investitionsnummer:  
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto: 6779300 
 
Betreff: Protokolle 2. Sitzung Gestaltungsbeirat 
 
Vorlage vom: 13.07.2012 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Das interne Protokoll der 2. Sitzung des Gestaltungsbeirates wird zur Kenntnis genommen. 
2. Das öffentliche Protokoll der 2. Sitzung des Gestaltungsbeirates wird zur Kenntnis genommen. 
3. Der Veröffentlichung des öffentlichen Protokolls im Internet wird zugestimmt. 
 
 
Anlagen: Anlage 1: Protokoll 2. Sitzung Gestaltungsbeirat_Intern 
Anlage 2: Protokoll 2. Sitzung Gestaltungsbeirat_Öffentlich 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  Anlage 1: Protokoll 2. Sitzung Gestaltungsbeirat_Intern: 
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
 
 
Bericht zur Magistratsvorlage vom 13.07.2012
  
 
Im Dezember 2011 hat der Magistrat bzw. die Stadtverordnetenversammlung die Einrichtung eines 
Gestaltungsbeirates beschlossen (Vorl.-Nr. 2011/ 0491). 
 
Die 2. Sitzung des Gestaltungsbeirates fand am 29.05.2012 statt. 
 
An der Sitzung nahmen die Mitglieder des Beirates, die zuständige Dezernentin, Vertreterinnen und 
Vertreter der politischen Parteien, Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung sowie die 
Geschäftsstelle teil. Im öffentlichen Teil waren interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie 
Vertreterinnen und Vertreter von Verbänden anwesend. 
Die eingeladenen Bauherrinnen und Bauherren bzw. ihre beauftragten Architekten oder Architektinnen 
stellten ihre Projekte dem Gremium und der Öffentlichkeit vor. 
 
Im Anschluss wurden in einem nicht-öffentlichen Sitzungsteil die vorgestellten Vorhaben intern, aber 
mit der Bauherrschaft und Architektinnen und Architekten, diskutiert und besprochen. Zudem wurden 
zwei Projekte zunächst nur intern vorgestellt. 
 
Die Mitglieder des Beirates protokollierten und verfassten die Stellungnahme des Beirates; diese ist in 
den anliegenden Protokollen ersichtlich. 
Das interne Protokoll enthält auch die nicht-öffentlichen Abschnitte der Sitzung. 
 
 
 
Die Dezernentin III 
 
 
 
Brigitte Lindscheid 
Stadträtin 
 
 
Darmstadt, den 25.07.2012 
61.1.0 mi      Nst. 2590

Beratungsverlauf (5)

TOP 29
TOP 13
TOP 13
TOP 51
TOP 329

Orte (7)

  • Schöfferstraße
  • Schleiermacherstraße 10
  • Landgraf-Georg-Straße 3
  • Robert-Schneider-Straße 12
  • Schuknechtstraße
  • Karolinenplatz 3
  • Schloßgartenplatz

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2012/0246
Typ
Magistratsvorlage
Datum
13.07.2012
Erstellt
29.09.2026 00:00