Ausübung des Rückholrechtes gem. § 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) Hier: Vergabe von Leistungen zur Ausstattung des Städtischen Gymnasiums Goch mit Aktiven Komponenten im Rahmen des WLAN-Ausbaus (Digitalpakt Schule)
Beschlussdrucksache 34/2021 vom 06.05.2021
Stand: Am 06.05.2021 im Rat beraten. Ergebnis: (kein Text vorhanden).
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Beschlussdrucksache (Ausübung des Rückholrechtes gem. § 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) Hier: Vergabe von Leistungen zur Ausstattung des Städtischen Gymnasiums Goch mit Aktiven Komponenten im Rahmen des WLAN-Ausbaus (Digitalpakt Schule))
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