Sportstättenbau der Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V., hier: Entscheidung über die f
Vorlage V/0356/2004 vom 28.04.2004
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Beschlussvorlage
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DER OBERBÜRGERMEISTER Sportamt Betrifft Sportstättenbau der Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V., hier: Entscheidung über die für 2004 beantragten Baukostenzuschüsse Beratungsfolge 12.05.2004 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 13.05.2004 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 18.05.2004 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 25.05.2004 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 25.05.2004 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 17.06.2004 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 17.06.2004 Sportausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: I. Bewilligung städtischer Baukostenzuschüsse 2004 an Münsteraner Sportvereine 1. Die Stadt Münster bewilligt Telekom-Post-Sportverein 1930 e. V. zu dem 2001 bewilligten Baukostenzuschuss von 32.570 € für die Modernisierung seiner Gymnastikhalle weitere 32.570 €. Die Stadt Münster fördert die Maßnahme mit insgesamt 65.140 €. 2. Die Stadt Münster bewilligt TSC Münster- Gievenbeck e. V. zu dem 2004 bewilligten Bau- kostenzuschuss von 45.000 € für den Bau eines Tennisheims weitere 45.000 € Baukosten- zuschuss. Die Stadt fördert die Maßnahme mit insgesamt 90.000 €. 3. Die Stadt Münster bewilligt 15 Sportvereinen für 15 Baumaßnahmen 210.740 € Baukosten- zuschüsse (Aufstellung Seite 3, Kopfspalte E). 4. Die 15 Baumaßnahmen, zu denen die Stadt Münster einen Baukostenzuschuss bewilligt, werden den Prioritätsstufen 1 bis 3 der Sportförderrichtlinie der Stadt Münster zugeordnet (Aufstellung Seite 3, Kopfspalte C). 5. Die Stadt Münster zahlt die Baukostenzuschüsse nach dem von den Sportvereinen nach- gewiesenen Baufortschritt aus. Sie zahlt 2004 für die Baumaßnahmen der Prioritätsstufe 1 den Zuschuss zu 100 % (26.000 €) und für die Baumaßnahmen der Prioritätsstufe 2 und 3 zu 78 % (112.606 €, Aufstellung Seite 3, Kopfspalte H). Die Auszahlung der Zuschüsse an DJK Grün-Weiß Amelsbüren (Aufstellung Seite 3, Nr. 15) steht unter dem Vorbehalt, dass Vorlagen-Nr.: V/0356/2004 Auskunft erteilt: Frau Klein Ruf: 492 52 11 E-Mail: Barbara.Klein@stadt-muenster.de Datum: 23.04.2004 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - die Mitgliederbeiträge für Jugendliche mit der nächsten Vereinsmitgliederversammlung auf die geforderten Mindestbeiträge angehoben werden. 6. Die Stadt Münster stellt für die Baumaßnahmen der Prioritätsstufe 2 und 3 vorbehaltlich der Mittelbereitstellung mit dem Etat 2005 die Auszahlung von 22 % der bewilligten Baukosten- zuschüsse (32.259 €) in Aussicht (Aufstellung Seite 3, Kopfspalte I). 7. Die Stadt Münster wird über die Zuschussanträge der Sportvereine, die der Sportförder- richtlinie bei der Zuschussvergabe 2004 nur teilweise entsprechen, entscheiden, sobald sie der Sportförderrichtlinie vollständig entsprechen (vgl. Anlage 3). 8. Die Stadt Münster bewilligt 10 Sportvereinen, die nachwiesen, dass sie mit ihrer Arbeit so- zial-integrative Schwerpunkte setzten, 15.338 € Zuschuss (vgl. Aufstellung Seite 3, Kopf- spalte J). 9. Die Stadt Münster wird künftig im Rahmen bereitstehender Haushaltsmittel mit Betriebskos- tenzuschüssen die Sportstätten fördern, auf denen sie 2004 nach Beschlussvorschlag Ziffer 1., Ziffer 2., Ziffer 3. Baumaßnahmen fördert. 10. Der Antrag von SV Blau-Weiß Aasee e. V. auf einen Baukostenzuschuss aus der Sportför- derung für Heizkörper im Clubhaus Bonhoeffer-Straße 54a ist mit dem Einbau von Heizkör- pern durch die Stadt erledigt. Das städtische Zuschussverfahren ist beendet. Sportförderung der Vereinsbaumaßnahmen gemäß Beschlusspunkt Ziffer I.3 N r Sportverein Antrag vom (geplante) Maßnahme Priori- tätsstufe Vorz. Baube- ginn Geneh- migt Voraus- sichtliche Baukosten Baukosten Zuschuss Z uschuss aus städt. Mitteln Zu- schuss aus der Sport- pau- schale 2004: Auszahlung = 78 % vom Zuschuss aus städt. Mitteln 2005 Auszahlung = 22 % vom Zuschuss aus städt. Mitteln Zuschuss für soz.- integr. Schwer- punkte A B C D E F G H I J Bezirksvertretung Münster-Mitte 1 Aikikai Neuer Sportboden 23.10.2002 1 19.03.03 8.500 € 4.250 € 4.250 € 0 € 4.250 € 0 € 255 € 2 Turngemeinde Münster Modern. Lüftung Tennisheim 27.02.03 2 19.03.03 4.100 € 2.050 € 2.050 € 0 € 1.600 € 450 € 328 € 3 Turngemeinde Münster Modern. Lüftung Tennisheim 27.02.03 2 19.03.03 4.100 € 2.050 € 2.050 € 0 € 1.600 € 450 € 328 € Bezirksvertretung Münster-West 4 BSV Roxel Modernisierung Heizung, Warm- wasser (Tennisanlage) 26.02.03 2 19.03.03 18.000 € 9.000 € 4.500 4.500 3.510 € 990 € 0 € 5 DJK SC Nienberge Ausbau Schulungsraum 24.02.03 2 19.03.03 24.120 € 12.060 € 12.060 € 0 € 9.406 € 2.654 € 2.170 € 6 RFV Nienberge Modernisierung 2 Reitplätze 10.02.03 2 04.03.03 42.100 € 21.050 € 21.050 € 0 € 16.420 4.630 € 0 € 7 RFV Roxel Kanalanschluss 11.01.03 1 19.03.03 7.500 € 3.750 € 3.750 € 0 € 3.750 € 0 € 375 € 8 RFV Roxel Modernisierung 2 Reitplätze 11.01.03 2 19.03.03 45.100 € 22.550 € 22.550 € 0 € 17.200 € 5.350 € 2.255 € 9 RFV Roxel Ausbau Jugendraum 11.01.03 2 19.03.03 82.300 € 41.150 € 41.150 € 0 € 32.097 € 9.053€ 4.115 € 10 TC Union Modernisierung Fenster 28.02.03 2 - 10.000 € 5.000 € 5.000 € 0 € 3.900 € 1.100 € 0 € Bezirksvertretung Münster-Ost - 3 - 11 Eintracht Münster Meldestelle Bouleabteilung 13.02.03 2 19.03.03 2.260 € 1.130 € 1.130 € 0 € 881 € 249 0 € 12 Schwimmvereinigung Münster Heizungsmodernisierung 11.01.03 1 04.03.03 20.000 € 10.000 € 10.000 € 0 € 10.000 € 0 € 1.400 € Bezirksvertretung Münster-Südost 13 ARV Westfalen Sanierung Sanitäranlagen 23.02.03 2 19.03.03 96.500 € 48.250 € 24.125 € 24.125 € 18.817 € 5.308 € 0 € Bezirksvertretung Münster-Hiltrup 14 DJK GW Amelsbüren Geräteraum Gymnastikabt. 15.01.03 2 19.03.03 30.000 € 15.000 € 7.500 € 7.500 € 5.850 € 1.650 € 1.800 € 15 TuS Hiltrup Ballfang-Gitterzaun 20.12.02 1 13.02.03 16.000 € 8.000 € 8.000 € 0 € 8.000 € 0 € 1.440 € Summe 421.480 € 210.740 € 170.865 € 39.875 € 138.606 € 32.259 € 15.338 € Baukosten Zuschuss Z uschuss aus städt. Mitteln Zu- schuss aus der Sport- pau- schale 2004: Auszahlung = 78 % vom Zuschuss aus städt. Mitteln 2005 Auszahlung = 22 % vom Zuschuss aus städt. Mitteln Zuschuss für soz.- integr. Schwer- punkte Kosten/Folgekosten, Finanzierung II. Finanzierung der bewilligten Baukostenzuschüsse 1. Die Stadt Münster finanziert 2004 einen Baukostenzuschuss von 32.570 € nach Beschluss- vorschlag Ziffer I.1 an Telekom Post-Sportverein aus den Mitteln, die das Land NW ihr als Sportpauschale 2004 überwiesen hat, sofern der Rat über die Verwendung von 128.253 € dieser Mittel .für die Sportförderung von Vereinsbaumaßnahmen entscheidet. 2. Die Stadt Münster finanziert 2004 einen Baukostenzuschuss von 45.000 € nach Beschluss- vorschlag Ziffer I.2 an TSC Münster-Gievenbeck aus den Mitteln, die das Land NW ihr als Sportpauschale 2004 überwiesen hat, sofern der Rat über die Verwendung von 128.253 € dieser Mittel .für die Sportförderung von Vereinsbaumaßnahmen entscheidet. 3. Die Stadt Münster finanziert 2004 Baukostenzuschüsse von 112.606 € nach Beschlussvor- schlag Ziffer I.4 aus den städtischen Mitteln, die bei der Haushaltsstelle 5510.987.0100.0, „Baukostenzuschüsse für Sportvereine“ berei tstehen. Sie finanziert Baukostenzuschüsse von 39.875 € aus den Mitteln, die das Land NW ihr als Sportpauschale 2004 überwiesen hat, sofern der Rat über die Verwendung von 128.253 € dieser Mittel für die Sportförderung von Vereinsbaumaßnahmen entscheidet. 4. Die Stadt Münster stellt für 2005 die Auszahl ung von 22 % der Baukostenzuschüsse, i. e. 32.259 €, die 2004 nicht finanziert werden können (Aufstellung Seite 3, Kopfspalte I), aus ih- ren Mitteln unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung mit ihrem Etat in Aussicht. 5. Die Stadt Münster finanziert 2004 nach Beschlussvorschlag Ziffer I.8 die Baukostenzuschüs- se von 15.338 € für Maßnahmen von Sportvereinen mit sozial-integrativen Schwerpunkten in der Vereinsarbeit (Aufstellung Seite 3, Kopfspalte J) aus den Haushaltsmitteln, die 2004 bei der Haushaltsstelle 5510.987.0200.3, „Baukostenzuschüsse für Sportvereine mit sozial- integrativen Schwerpunkten“ bereitstehen. - 4 - Begründung: zu Beschlussvorschlag Ziffer I.1: Telekom Post SV, Modernisierung Gymnastikhalle Am 10.05.2001 bewilligte die Stadt Münster Telekom Post-Sportverein zum Aufwand für die Mo- dernisierung seiner Gymnastikhalle einen Baukostenzuschuss bis zu 32.570 €. Die Stadt hatte damit 25 % Zuschuss zu den förderfähigen Aufwendungen bewilligt, weil Telekom Post-SV auch beim Land NW einen Förderantrag gestellt hatte und die Stadt bei möglicher Drittförderung maxi- mal 25 % des förderfähigen Vereinsaufwandes bezuschusst. Zwischenzeitlich lehnte die Bezirks- regierung Münster die Landesförderung ab, da Telekom Post-SV im Antragsverfahren die notwen- dige Auslastung der Gymnastikhalle nicht belegen konnte. Inzwischen ist die Gymnastikhalle mo- dernisiert und mit Vereinsangeboten voll ausgelastet. Grundsätzlich lägen damit die Vorausset- zungen für eine Landesförderung vor. Da die Einzelförderung des Landes NW durch die Sportpau- schale ersetzt wurde, muss entschieden werden, ob die Maßnahme aus Mitteln der Sportpauscha- le des Landes finanziert werden kann. Telekom Post SV beantragte daher bei der Stadt Münster, ihren Zuschuss auf 50 % anzuheben. Die Verwaltung schlägt vor, dass die Stadt Münster den förderfähigen Vereinsaufwand für die Mo- dernisierung wegen der Umstellung der Landesförderung mit 50 % Zuschuss fördert. Die Verwal- tung schlägt vor, 2004 zu den bereits bewilligten 25 % Baukostenzuschuss zu den förderfähigen Aufwendungen weitere 25 % zu bewilligen – das sind bis zu 32.570 € - und aus der Sportpauscha- le des Landes zu finanzieren. In Anlehnung an die frühere Förderrichtlinie des Landes hätte die Maßnahme grundsätzlich vom Land gefördert werden können; mit der Ausschüttung der Sportpau- schale tritt die Stadt an die Stelle des Landes. Begründung zu Beschlussvorschlag Ziffer I.2: TSC Münster-Gievenbeck, Bau Tennisheim Am 12.06.2003 bewilligte die Stadt Münster TSC Münster-Gievenbeck für den Bau eines Tennis- heims einen Baukostenzuschuss bis zu 45.000 €. Die Stadt hatte 25 % Zuschuss zu den förderfä- higen Aufwendungen bewilligt, weil TSC Münster-Gievenbeck auch beim Land einen Förderantrag gestellt hatte und die Stadt bei möglicher Drittförderung maximal 25 % des förderfähigen Vereins- aufwandes bezuschusst. Zwischenzeitlich lehnte die Bezirksregierung Münster die Landesförde- rung mit Hinweis auf die bei der Stadt Münster bewirtschaftete Sportpauschale des Landes ab. TSC Münster-Gievenbeck beantragte im April 2004 bei der Stadt Münster, ihren Zuschuss auf 50 % anzuheben. Die Verwaltung schlägt vor, dass die Stadt Münster den förderfähigen Vereinsaufwand für den Bau des Tennisheims wegen der ausfallenden Landeszuwendung mit 50 % Zuschuss fördert. Die Ver- waltung schlägt vor, 2004 zu den bereits bewilligten 25 % weitere 25 % - das sind bis zu 45.000 €- zu bewilligen und aus der Sportpauschale des Landes zu finanzieren. In Anlehnung an die frühere Förderrichtlinie des Landes hätte die Maßnahme grundsätzlich vom Land gefördert werden kön- nen; mit der Ausschüttung der Sportpauschale tritt die Stadt an die Stelle des Landes. Begründung zu Beschlussvorschlag Ziffer I.3: Bewilligung von Baukostenzuschüssen (15 Anträge, gestellt bis 28.02.2003) Die Verwaltung prüfte alle eingereichten Zuschussanträge der Mitgliedsvereine des Stadtsport- bund Münster e. V. darauf, wie sie den Vorgaben der Sportförderrichtlinie entsprechen. Für die 15 Vereinsanträge, die 2004 nach dieser Prüfung förderfähig sind, hat die Verwaltung die vorgeschla- genen Zuschüsse berechnet (näheres siehe Anlage 1, 2). Begründung zu Beschlussvorschlag Ziffer I.4: Prioritätenbildung Die Sportförderrichtlinie sieht vor, dass für die Vereinsbaumaßnahmen, die gefördert werden sol- len, eine Prioritätenfolge gebildet wird. Die Verwaltung hat die Priorität der Maßnahmen nach den Vorgaben der Richtlinie bewertet. - 5 - Begründung zu Beschlussvorschlag Ziffer I.5, I.6: Auszahlung der Zuschüsse a) allgemein Die Stadt Münster zahlt ihre bewilligten Baukostenzuschüsse nach dem von den Sportvereinen nachgewiesenen Baufortschritt. Dadurch wird weit gehend sichergestellt, dass die Sportvereine nur bedingt in Vorleistung treten müssen und Überzahlungen vermieden werden. Nach der Schlussab- rechnung der Maßnahmen zahlt die Stadt Münster den Sportvereinen evtl. offene Restbeträge aus. b) unter Vorbehalt Die Sportförderrichtlinie legt die Fördervoraussetzungen für Vereinsbaumaßnahmen fest. Die Stadt Münster weist die Sportvereine im Antragsverfahren darauf hin, wenn nicht alle Voraussetzungen vorliegen. Die Sportvereine bemühen sich, die fehlenden Voraussetzungen so schnell als möglich zu schaffen und zu belegen. Zuweilen stehen dem ohne Einflussnahme der Sportvereine Sach- zwänge (Terminketten, fachliche Abhängigkeiten) entgegen. Bei der Antragsprüfung bewertet die Verwaltung daher, wie weit die Voraussetzungen der Sportvereine von den Vorgaben der Richtlinie abweichen und wie schnell die Sportvereine die fehlenden Voraussetzungen herbeiführen können. Sind die Sportvereine kurzfristig in der Lage, die fehlenden Voraussetzungen zu schaffen, hält es die Verwaltung im Interesse einer sachbezogenen Sportförderung für sinnvoll, nicht die Entschei- dung über den möglichen Baukostenzuschuss vom Erreichen der betreffenden Voraussetzungen abhängig zu machen, sondern nur die Auszahlung des bewilligten Baukostenzuschusses. c) über mehrere Jahre entsprechend verfügbarer Haushaltsmittel Die Stadt Münster zahlt die bewilligten Baukostenzuschüsse aus der Haushaltsstelle 5510.987.0100.0, „Baukostenzuschüsse für vereinseigene Sportanlagen“. Die Sportförderrichtlinie läßt den Fall ungeregelt, dass im Haushaltweniger Geld bereitsteht als für eine Vollförderung der Vereinsmaßnahmen nötig ist. Stehen mit dem Etat in einem Jahr weniger Mittel bereit als der Sportausschuss nach sachgemäßer Prüfung richtlin iengemäß bewilligt, zahlt die Stadt Münster die Zuschüsse in Teilbeträgen über mehrere Jahre vert eilt aus. Die Sportvereine erhalten im Bewilli- gungsjahr so viel Geld wie in der Haushaltsstelle gedeckt ist, den Rest in den folgenden Jahren. Die Sportvereine müssen dadurch den Aufwand für die geförderten Baumaßnahmen zum Teil vor- finanzieren und die Stadt Münster bindet ihre Fördermittel über das Bewilligungsjahr hinaus . Eine andere Entscheidung (gekürzte Baukostenzuschüsse, Ablehnung der Anträge o. ä.) ginge zu Las- ten der Sportvereine und widerspräche der traditionell ausgerichteten .Vereinsförderung der Stadt Münster. Begründung zu Beschlussvorschlag Ziffer I.7: Aussetzen der Zuschussentscheidung 2004 Die Stadt Münster entscheidet über die Zuschussanträge der Sportvereine, die vollständig sind, umfassend geprüft wurden und die Voraussetzungen nach der Sportförderrichtlinie erfüllen. Solan- ge die Anträge unvollständig sind, Voraussetzungen fehlen oder Alternativen zur geplanten Maß- nahme und Finanzierung im Gespräch sind, setzt die Stadt Münster ihre Entscheidung aus. Die Stadt Münster entscheidet über die Vereinsanträge, wenn alle Voraussetzungen vorliegen und alle offenen Fragen geklärt sind. Damit bietet die Stadt Münster den Sportvereinen die Möglichkeit, kurzfristig zu akzeptablen Bedingungen Anträge zu stellen und sie später zu vervollständigen, oh- ne befürchten zu müssen, dass die Stadt Münster die beantragte Sportförderung mangels ausrei- chender Unterlagen ablehnt. Begründung zu Beschlussvorschlag Ziffer I.8: Baukostenzuschüsse für Sportvereine mit sozial-integrativen Schwerpunkten in der Vereinsarbeit Die Stadt Münster gewährt Sportvereinen, die mit ihrer Arbeit sozial-integrative Schwerpunkte set- zen, auf Antrag aus dem Sportetat Zuschüsse. Die Sportvereine geben an, welche Schwerpunkte sie mit ihrer Arbeit setzen und weisen die Angebote nach. Die Verwaltung ermittelt die förderfähi- - 6 - gen Vereinsangebote und berechnet in Zusammenhang mit den geförderten Baumaßnahmen den Baukostenzuschuss. (Nähere Angaben zum Berechnungsmodus enthält Anlage 5.) Begründung zu Beschlussvorschlag Ziffer I.9: Städtische Betriebskostenzuschüsse Die Stadt Münster fördert den Betrieb vereinseigener Sportstätten. Betriebskostenzuschüsse wer- den nach Art und Größe der Sportstätte mit einem in der Sportförderrichtlinie festgelegten Förder- satz errechnet und vom Sportausschuss bewilligt. Der Sportausschuss wird mit einer separaten Beschlussvorlage für die genannten Sportstätten über einen Betriebskostenzuschuss entscheiden. Begründung zu Beschlussvorschlag Ziffer I.10: Heizkörper für SV Blau-Weiß Aasee SV Blau-Weiß Aasee beantragte am 08.10.2002 städtische Sportförderung für die Modernisierung der Heizkörper im Vereinsgebäude auf der kommunalen Sportanlage Aaseestadt. Per Dringlich- keitsentscheidung nach §60 GO NW genehmigte die Stadt am 23.10.2002 den förderungsun- schädlichen vorzeitigen Baubeginn für den Einbau neuer Heizkörper. Im Anschluss daran konnte die Stadt Münster SV Blau-Weiß Aasee kostenlos funktionsfähige Heizkörper zur Verfügung stel- len. Dadurch entfiel für SV Blau-Weiß Aasee ein finanzieller Aufwand, der mit einem städtischen Baukostenzuschuss gefördert werden könnte. Der Vereinsantrag hat sich somit erledigt. Dies hat die Verwaltung SV Blau-Weiß Aasee bereits bei Bereitstellung der Heizkörper mitgeteilt. Begründung zu Beschlussvorschlag Ziffer II: Finanzierung der bewilligten Zuschüsse a) Baukostenzuschüsse Die Stadt Münster finan ziert die Baukostenzuschüsse, die sie nach Beschlusspunkt Ziffer I.1, Ziffer I.2, Ziffer I.3. bewilligt, aus der Haushaltsstelle 5510.987.0100.0., „Baukostenzuschüsse für ver- einseigene Sportanlagen“. Im Jahr 2004 sollen die städtischen Haushaltsmittel erstmals durch Mit- tel der Sportpauschale des Landes NW verstärkt werden. Das Land stellt der Stadt für 2004 und 2005 jeweils 641.264 € Sportfördermittel zur eigenen Bewirtschaftung zur Verfügung. Für Mai 2004 ist ein Ratsbeschluss vorbereitet, nach dem die Mittel der Sportpauschale 2004 und 2005 in den Bereichen „Förderung von Baumaßnahmen auf vere inseigenen Sportstätten“, „Förderung von kommunalen Sportstätten“ und „Vereinsprojekten mit besonderer Bedeutung“ und „Förderung von Sanierungs-, Modernisierungs- und Neubaumaßnahmen in städtischen Bädern“ eingesetzt werden sollen. Mit diesem Ratsentscheid sollen 20 % der Sportpauschale – das sind 128.253 € - bei der Haushaltsstelle 5510.987.0100.0, „Baukostenzuschüsse für vereinseigene Sportanlagen“ zur Ver- einsförderung zur Verfügung gestellt werden. 2004 soll die Stadt Münster mit diesen Landesmitteln anteilig die Baumaßnahmen fördern, die nach der bis Ende 2003 geltenden Sportförderrichtlinie des Landes NW vom Land hätten gefördert werden können. Die Baukostenzuschüsse für Baumaßnahmen, die nach der Landesrichtlinie nicht hätten gefördert werden können, soll die Stadt Münster voll aus städtischen Mitteln der Haushalts- stelle 5510.987.0100.0, „Baukostenzuschüsse für vereinseigene Sportanlagen“ fördern. Haushaltslage 2004 Ansatz Haushaltsplan 2004 = 225.000,00 € Anteil Sportpauschale 2004 = 128.253,00 € Restmittel 2003 = 299.596,88 € Summe 2004 = 652.849,88 € Plus Rückzahlung überzahlter Zuschüsse = 3.579,04 € Im Haushaltsjahr 2004 stehen bereit = 656.428,92 € Mittelfristige Investitionsplanung Ansatz Investitionsplan 2005 = 225.000,00 € Ansatz Investitionsplan 2006 = 225.000,00 € Ansatz Investitionsplan 2007 = 225.000,00 € - 7 - Auswirkung auf den Etat 2004 Bereitstehende Haushaltsmittel 2004 = 656.428,92 € Minus bewilligte Zuschüsse, Auszahlung 2004 aus Restmitteln = 70.262,23 € Minus bewilligte Zuschüsse, Auszahlung 2004 aus Mitteln 2004 = 57.913,81 € Minus 2003 für 2004 bewilligte (= gebundene) Zuschüsse, Auszahlung nach Baufortschritt = 271.538,75 € Verbleiben 2004 zur Vergabe = 256.714,13 € Minus Zuschüsse, Auszahlung aus der Sportpauschale Zuschuss gem. Beschlusspunkt I.1 (Telekom Post-SV) = 32.570,00 € Minus Zuschuss gem. Beschlusspunkt I.2 (TSC Münster-Gievenbeck) = 45.000,00 € Minus Zuschüsse gem. Beschlusspunkt I.5, Maßnahmen finanziert aus der Pauschale = 39.875,00 € Minus Zuschüsse gem. Beschlusspunkt I.5, Maßnahmen mit Prioritätsstufe 1 (2004: 100 % Auszahlung aus städtischen Mitteln) = 26.000,00 € Minus Zuschüsse gem. Beschlusspunkt I.5, Maßnahmen mit Prioritätsstufe 2, 3 (2004: 78% Auszahlung aus städtischen Mitteln) = 112.606,00 € Restmittel 2004 für Unvorhergesehenes = 663,13 € Auswirkung auf den Etat 2005 Haushaltsmittel im Investitionsplan = 225.000,00 € Minus 2004 bewilligte Zuschüsse aus städtischen Mitteln, 22 % Auszahlung vorgesehen = 32.259,00 € Bleiben für die 2005 förderfähigen Maßnahmen = 192.741,00 € b) Baukostenzuschüsse für Sportvereine mit sozial-integrativen Schwerpunkten in der Ver- einsarbeit Die Stadt Münster zahlt den Sportvereinen die bewilli gten Zuschüsse aus der Haushaltsstelle 5510.987.0200.3, „Baukostenzuschüsse für vereinseigene Sportanlagen mit sozial-integrativen Schwerpunkten in der Vereinsarbeit“. Haushaltslage 2004 Ansatz Haushaltsplan 2004 = 20.000,00 € Restmittel 2003 = 21.173,88 € Im Haushaltsjahr 2004 stehen bereit = 41.173,88 € Auswirkung auf den Etat 2004 Bereitstehende Haushaltsmittel 2004 = 41.173,88 € Minus bewilligte Zuschüsse, Auszahlung 2004 aus Restmitteln = 21.173,88 € Verbleiben 2004 zur Vergabe = 20.000,00 € Minus bewilligte Zuschüsse gem. Beschlusspunkt 1.8, Auszahlung nach Bau- fortschritt der Maßnahmen = 15.338,00 € Restmittel 2004 für unvorhergesehens = 4.662,00 € Anlage 1 zur öffentlichen Beschlussvorlage Nr. __________ an den Sportausschuss Die Förderung von Baumaßnahmen auf Sportstätten der Mitgliedsvereine des Stadtsport- bund Münster e. V. durch die Stadt Münster (nach der Sportförderrichtlinie) 1. Die städtische Sportförderung - 8 - Nach ihrer Sportförderrichtlinie fördert die Stadt Münster auf Antrag der Sportvereine, die Mitglied im Stadtsportbund Münster e. V. sind, Investitionen auf ihren Sportstätten. 2. Das Verfahren Das Verfahren für die Sportförderung der Vereinsbaumaßnahmen regelt die Sportförderrichtlinie der Stadt Münster. Die Sportvereine richten bis zum 28.02. eines Jahres ihren Zuschussantrag an die Stadt Münster. Die Vereinsanträge müssen verbindlichen Vorgaben entsprechen. Die Verwal- tung prüft, ob die Voraussetzungen der Sportförderrichtlinie vorliegen. Sie prüft die fachliche Not- wendigkeit der geplanten Maßnahmen und ihre Auswirkung auf die Sportentwicklung in Münster. Sie prüft die Höhe der benannten Aufwendungen, die Belastung des Vereinsetats und die Amorti- sation der Investition. Sie bewertet die Priorität der geplanten Maßnahmen. Müssen sie umgehend durchgeführt werden, kann der Sportausschuss den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baube- ginn genehmigen. Dies ermöglicht den Sportvereinen die Durchführung der Maßnahmen nach ei- nem verkürzten Zeitplan vor der Zuschussentscheidung der Stadt Münster. Nach der umfassenden Antragsprüfung bereitet die Verwaltung die Zuschussentscheidung des Sportausschusses vor. Die Entscheidung liegt frühestens im Jahr, das dem Antragsjahr folgt. 3. Die Bewilligung der städtischen Sportförderung Die Stadt Münster bewilligt die Baukostenzuschüsse nach den Aufwendungen für die Vereinsbau- maßnahmen, die nach der Sportförderrichtlinie förderfähig sind. Die Sportvereine erhalten maximal 50 % Baukostenzuschuss zu diesen Aufwendungen. 4. Die Baumaßnahmen - Baubeginn, Bauverlauf, Abrechnung Die Sportvereine müssen mit den Baumaßnahmen, die die Stadt Münster fördert, innerhalb von 12 Monaten nach der städtischen Zuschussbewilligung beginnen bzw. sie innerhalb vier Jahren ab- schließen. Die Stadt Münster informiert die Sportvereine darüber im laufenden Verfahren und nach der Zuschussentscheidung des Sportausschusses. Die Sportvereine können die Fristen zuweilen aus Gründen nicht einhalten, die sie nicht zu vertreten haben - weil z. B. Liegenschaftsfragen zu klären sind, weil die erforderliche Baugenehmigung aussteht, weil eine Zuschussentscheidung Dritter fehlt. Zum weiteren Vorgehen in diesen Fällen trifft die Stadt Münster separate Entschei- dungen. Im Anschluss daran begleitet die Sportverwaltung die Sportvereine im Bauverfahren, zahlt die be- willigten Baukostenzuschüsse aus und prüft die Schlussrechnung der Sportvereine. Sind die ge- förderten Baumaßnahmen beendet, müssen die Sportv ereine der Stadt Münster alle Aufwendun- gen nachweisen. Die Stadt Münster prüft deren Förderfähigkeit und berücksichtigt zwischenzeitlich eingetretene Änderungen (z. B. Sportförderung durch Dritte, Minder-/Mehraufwendungen, unab- dingbar erforderliche Zusatzmaßnahmen). Bei der Abrechnung der Baumaßnahmen setzt die Stadt Münster ihre Baukostenzuschüsse endgültig fest. Nachgewiesene Mehrkosten sind nur in Aus- nahmefällen förderfähig, Minderaufwendungen reduzieren die von der Stadt Münster bewilligten Baukostenzuschüsse. Mit den Fördermitteln, die dadurch frei werden, finanziert die Stadt Münster bei Bedarf weitere Baukostenzuschüsse. 5. Wahrung der Vereinsinteressen Die Sportverwaltung und der „Arbeitskreis vereinseigene Anlagen“ des Stadtsportbund Münster e. V. als Interessenvertretung der Sportvereine er örterten Ende April 2004 die Beschlussvorschläge. Der Arbeitskreis nahm die Beschlussvorschläge zustimmend zur Kenntnis. - 9 - - 10 - Anlage 2 zur öffentlichen Beschlussvorlage Nr. ________ an den Sportausschuss Zu Ziffer I., Bewilligung von Baukostenzuschüssen - die Maßnahmen im Einzelnen A. Telekom Post-Sportverein, Modernisierung der Gymnastikhalle B. TSC Münster-Gievenbeck, Bau Tennisheim Siehe Begründung auf Seite 4. C. Die Anträge für 2004 Die fachliche Notwendigkeit aller Baumaßnahmen is t geprüft. Die Verwaltung schlägt im folgenden vor, städtische Zuschüsse bis zu 50 % der förderfähigen Vereinsaufwendungen zu bewilligen. Welcher Aufwand förderfähig ist, richtet sich nach der fachbezogenen Bewertung der Kosten- schätzungen. Der förderfähige Aufwand wird bei der Schlussabrechnung der Maßnahmen gezielt berechnet. Die vorgeschlagenen städtischen Baukostenzuschüsse sind demnach die Obergrenze städtischer Sportförderung. Für Baumaßnahmen, für die in Anlehnung an die zz. ausgesetzte Landesrichtlinie eine Landesför- derung grundsätzlich möglich gewesen wäre, schlägt die Verwaltung eine Finanzierung der vorge- schlagenen Baukostenzuschüsse aus städtischen und Landesmitteln zu je 25 % vor. Für Baumaß- nahmen, für die in Anlehnung an die ausgesetzte Landesrichtlinie grundsätzlich keine Landesför- derung möglich gewesen wäre, schlägt die Verwaltung eine Finanzierung der vorgeschlagenen Baukostenzuschüsse zu 50 % aus städtischen Mitteln vor. 1. Aikikai, neuer Sportboden im Übungsraum Katthagen Aikikai nutzt Räume am Katthagen aus. Bei einem Wasserschaden wurde dort der Boden beschä- digt. Am 23.10.2002 beantragte Aikikai zu 2.200 € Aufwand für einen neuen Boden städtische Sportförderung. Aikikai muss ohne funktionsfähigen Boden den Vereinsbetrieb einstellen bzw. aus- lagern. Die Verwaltung schlägt vor, die Maßnahme mit Priorität 1 einzustufen. Sie schlägt vor, bis zu 1.100 € Zuschuss zu gewähren, der aus städtischen Mitteln finanziert wird. Wegen der Dring- lichkeit der Maßnahme soll der Zuschuss 2004 zu 100 % ausgezahlt werden. 1. Turngemeinde Münster, Modernisierung der Lüftung im Tennisheim TG Münster betreibt ein Tennisheim, das über einen Dachventilator entlüftet wird. Der Ventilator musste aus Altersgründen erneuert werden. Am 27.02.2003 beantragte TG Münster zu 4.100 € geschätztem Aufwand städtische Sportförderung. Die Verwaltung schlägt vor, die Maßnahme mit Priorität 2 einzustufen. Sie schlägt vor, bis zu 2.050 € Zuschuss zu gewähren, finanziert aus städti- schen Mitteln. 2. BSV Roxel, Modernisierung Heizung und Warmwasseranlage im Tennisheim BSV Roxel unterhält an der Tilbecker Straße ein Tenni sheim. Bei der Saisonvorbereitung stellte er 2003 fest, dass darin der Kamin modernisiert werden muss und Rohrleitungen und Armaturen der Sanitäranlagen weitgehend funktionsunfähig sind. Zu 18.000 € geschätztem Aufwand beantragte der BSV am 26.02.2003 städtische Sportförderung. Die Verwaltung schlägt vor, die Maßnahme mit Priorität 2 einzustufen. Sie schlägt vor, bis zu 9.000 € Zuschuss zu gewähren, je zur Hälfte finan- ziert aus städtischen Mitteln und Mitteln der Sportpauschale. 3. DJK SC Nienberge, Ausbau Jugend- und Schulungsraum DJK SC Nienberge betreibt an der Feldstiege eine Tennisanlage mit Clubheim. In der Vergangen- heit richtete SC Nienberge mangels ausreichender Räumlichkeiten einen Teil der Schulungen von Vereinsmitgliedern außerhalb der Vereinsanlage aus. Ein für Schulungen und als Kommunikati- - 11 - onsraum geeigneter Raum ist notwendig. Zu 24.120 € geschätztem Aufwand für einen Anbau be- antragte SC Nienberge am 24.02.2003 städtische Sportförderung. Die Verwaltung schlägt vor, die Maßnahme mit Priorität 2 einzustufen. Sie schlägt vor, bis zu 12.060 € Zuschuss zu gewähren, finanziert aus städtischen Mitteln. 4. RFV Nienberge, Modernisierung von 2 Reitplätzen RFV Nienberge unterhält einen 18 Jahre alten Springplatz und einen rund 10 Jahre alten Dressur- platz. Beide Plätze sind durch die Belastung von Vereins- und Turnierbetrieb von Grund auf sanie- rungsbedürftig. Zu 42.100 € geschätztem Aufwand beantragte RFV Nienberge am 10.02.2003 städtische Sportförderung. Die Verwaltung schlägt vor, die Maßnahme mit Priorität 2 einzustufen. Sie schlägt vor, bis zu 21.050 € Zuschuss zu gewähren, finanziert aus städtischen Mitteln. 5. RFV Roxel, Kanalanschluss Nach behördlicher Auflage musste RFV Roxel die Kläranlage seines Reit- und Fahrgeländes auf- geben und einen Schmutzwassersammelbehälter installieren. Zu 7.500 € geschätztem Aufwand beantragte RFV Roxel am 11.01.2003 städtische Sportförderung. Die Verwaltung schlägt vor, die Maßnahme mit Priorität 1 einzustufen. Sie schlägt vor, bis zu 3.750 € Zuschuss zu gewähren, der aus städtischen Mitteln finanziert wird. Wegen der Dringlichkeit der Maßnahme soll der Zuschuss 2004 zu 100 % ausgezahlt werden. 6. RFV Roxel, Reitplatzsanierung Der Reit-, Spring-, Turnierplatz von RFV Roxel ist durch die Belastung von Vereins- und Turnierbe- trieb von Grund auf sanierungsbedürftig. Zu 45.100 € geschätztem Aufwand beantragte RFV Roxel am 11.01.2003 städtische Sportförderung. Die Verwaltung schlägt vor, die Maßnahme mit Priorität 2 einzustufen. Sie schlägt vor, bis zu 22.550 € Zuschuss zu gewähren, finanziert aus städtischen Mitteln. 7. RFV Roxel, Ausbau Jugend- und Schulungsraum Der RFV Roxel richtete in der Vergangenheit mangels ausreichender Räumlichkeiten einen Teil der Schulungen von Vereinsmitgliedern in privaten Räumen oder Gaststätten aus. Für einen ge- ordneten Vereinsbetrieb wurde der Ausbau eines geeigneten Jugend- und Schulungsraums not- wendig. Zu 82.300 € Aufwand für die Herrichtung zweier bis dato ungenutzter Räume und der da- mit zusammenhängenden sachgemäßen Verlegung der Technik der Beregnungsanlage beantrag- te RFV Roxel am 11.01.2003 städtische Sportför derung. Die Verwaltung schlägt vor, die Maßnah- me mit Priorität 2 einzustufen. Sie schlägt vor, bis zu 41.150 € Zuschuss zu gewähren, finanziert aus städtischen Mitteln. 8. TC Union, Modernisierung Clubhausfenster TC Union führt an der Grevener Straße seine Anlage mit Clubhaus. Zur Energieeinsparung müs- sen Fenster mit Einfachverglasung durch Fenster mit Doppelverglasung ersetzt werden. Zu 10.000 € geschätztem Aufwand beantragte TC Union am 28.02.2002 städtische Sportförderung. 2003 vertagte die Stadt die Zuschussentscheidung, da für die Vereinsanlage nur ein kurzfristiges Pacht- verhältnis bestand. Inzwischen legte TC Union einen langfristigen Pachtvertrag vor. Die Verwal- tung schlägt vor, die Maßnahme mit Priorität 2 einzustufen. Sie schlägt vor, bis zu 5.000 € Zu- schuss zu gewähren, finanziert aus städtischen Mitteln. 10. Eintracht Münster, Meldestelle Bouleanlage Eintracht Münster baute und betreibt auf der Sportanlage Pleister eine Bouleanlage. Als Meldestel- le für Vereinsturniere und Unterstellmöglichkeit für Sporttreibende und Sportgeräte sollte ein Gerä- tecontainer aufgebaut werden. Zu 2.260 € Kosten für einen gebrauchten Container beantragte - 12 - Eintracht am 13.02.2003 städtische Sportförderung. Die Verwaltung schlägt vor, die Maßnahme mit Priorität 2 einzustufen. Sie schlägt vor, bis zu 1.130 € Zuschuss zu gewähren, finanziert aus städtischen Mitteln. 11. Ruderverein, Umbau Ruderkeller zum Ergometerraum Für das Rudertraining an Land nutzte RVM viele Jahre ein Wasserbecken in seinem Vereinshaus. Dieses entsprach zuletzt weder sport- noch baufachlichen Ansprüchen. Daher entschloss sich RVM zum Umbau des Beckens in einen als Ergometerraum nutzbaren Raum. Zu 15.000 € ge- schätztem Aufwand beantragte er am 21.02.2003 städtische Sportförderung. Die Verwaltung schlägt vor, die Maßnahme mit Priorität 2 einzustufen. Sie schlägt vor, bis zu 7.500 € Zuschuss zu gewähren, finanziert je zur Hälfte aus städtischen Mitteln und Mitteln der Sportpauschale. 12. Schwimmvereinigung Münster, Modernisierung Heizkessel Während des Hochwassers Anfang 2003 überflutet e im Vereinsgebäude von SV ´91 ein Technik- raum. Darin wurde der Heizkessel massiv beschädigt. Zu 20.000 € geschätztem Aufwand für einen neuen Kessel beantragte SV ´91 am 11.01.2003 städtische Sportförderung. Die Verwaltung schlägt vor, die Maßnahme mit Priorität 1 einzustufen. Sie schlägt vor, bis zu 10.000 € Zuschuss zu gewähren, der aus städtischen Mitteln gewährt wird. Wegen der Dringlichkeit der Maßnahme soll der Zuschuss 2004 zu 100 % ausgezahlt werden. 13. ARV Westfalen, Modernisierung der Sanitäranlagen im Clubhaus ARV Westfalen musste seine alten Sanitäranlagen im Clubhaus vollständig modernisieren. Am 23.02.2003 beantragte er zu 96.500 € geschätztem Aufwand städtische Sportförderung. Die Ver- waltung schlägt vor, die Maßnahme mit Priorität 2 einzustufen. Sie schlägt vor, bis zu 48.250 € Zuschuss zu gewähren, finanziert je zur Hälfte aus städtischen Mitteln und Mitteln der Sportpau- schale. 14. DJK Grün-Weiß Amelsbüren, Geräteraum für die Gymnastikabteilung Grün-Weiß Amelsbüren baute auf der städtischen Sportanlage einen Gymnastikraum. Die Gerät- schaften dafür kann er weder dort noch in anderen Räumen unterbringen. Der Verein entschloss sich daher zum Bau eines Geräteraums. Zu 30.000 € geschätzten Kosten beantragte er am 15.01.2003 städtische Sportförderung. Die Verwaltung schlägt vor, die Maßnahme mit Priorität 2 einzustufen. Sie schlägt vor, bis zu 15.000 € Zuschuss zu gewähren, finanziert je zur Hälfte aus städtischen Mitteln und Mitteln der Sportpauschale. Die Sportvereine müssen Mindestbeiträge erheben, die jährlich mit dem Index für Lebenshaltungs- kosten fortgeschrieben werden. 2004 müssen die Vereine mindestens 3,64 € Jugendbeitrag erhe- ben. Grün-Weiß Amelsbüren nimmt 3,10 €. Da die Vereine ihre Beiträge zu Jahresbeginn festle- gen, der Index erst später vom statistischen Bundesamt ermittelt wird, ist es für die Vereine schwer, rechtzeitig die erforderlichen Beiträge zu berechnen. Die Verwaltung schlägt vor, den Baukostenzuschuss zu bewilligen und erst auszuzahlen, wenn der Verein die erste Gelegenheit zur Beitragserhöhung nutzt. Diesem Verfahren stimmte der Sportausschuss früher wiederholt zu. 15. TuS Hiltrup, Ballfang-Gitterzaun für die Speckbrettanlage TuS Hiltrup saniert und modernisiert über einen längeren Zeitraum seine Speckbrettanlage. Im Dezember 2002 entstand ein Unwetterschaden an dem Ballfang-Gitterzaun. Zu den geschätzten Kosten für Abbau des beschädigten Zauns und Neubau eines Zauns von 16.000 € beantragte TuS Hiltrup am 13.02.2003 städtische Sportförderung. Die Verwaltung schlägt vor, die Maßnahme mit Priorität 1 einzustufen. Sie schlägt vor, bis zu 8.000 € Zuschuss zu gewähren, finanziert aus städti- schen Mitteln. Wegen der Dringlichkeit der M aßnahme soll der Zuschuss 2004 zu 100 % ausge- zahlt werden. - 13 - Anlage 3 zur öffentlichen Beschlussvorlage Nr. __________ an den Sportausschuss Zu Ziffer I.7, zurzeit nicht förderfähige Anträge Wenn Sportvereine für ihre geplanten Baumaßnahmen städtische Sportförderung beantragen, sind sie an die Sportförderrichtlinie gebunden. Wann die Stadt Münster über die Sportförderung ent- scheidet, hängt u. a. vom Eingang des Vereinsantrags ab. Zum Teil stellen die Sportvereine un- vollständige Anträge, die sie später ergänzen, damit der Antrag der Stadt Münster möglichst früh vorliegt. Die Stadt Münster kann über Anträge, die termingerecht eingehen, nur dann bei ihrer nächsten Zuschussvergabe entscheiden, wenn sie vollständig und geprüft sind. Sind die Anträge unvollständig, setzt die Stadt Münster ihre Entscheidung aus, bis alle Antragsvoraussetzungen vorliegen und geprüft sind. In der Zeit zwischen Antragsabgabe und Entscheidung stehen Stadt Münster und Sportvereine miteinander in Kontakt. Die Stadt Münster informiert die Sportvereine über ihre Zuschussvergabe, weist auf Termine hin, berät zu Planungsalternativen und gibt Hilfe- stellung im Antragsverfahren für Zuschüsse Dritter. Folgende Vereinsanträge sind zurzeit unvollständig. Die Stadt Münster entscheidet darüber, nach- dem sie entscheidungsreif geworden sind: Sportverein Gepl. Maßnahme Antrag vom Vorzeitiger Baubeginn genehmigt Vorauss. Baukos- ten Mögl. Baukostenzuschuss der Stadt A n m e r k u n g Zuständigkeit einer Bezirksvertretung abhängig vom Standort 1 Budo-Sportcenter (ehem. Karateclub Münster-Roxel) Bau/Ausbau von Funktionsräumen Nein Unge- nannt Bis zu 50 % der förderfähigen Aufwendungen, aufgeteilt auf städtische Mittel und Sportpau- schale. Budo-Sportcenter mietete nach Aufgabe der Judoschule Räu- me in der Innenstadt. Ob er später für Vereinszwecke ande- re Räume ausbaut bzw. eine Sportstätte errich tet, ist bis auf weiteres ungeklärt. Bezirksvertretung Münster-West 2 RV St. Georg Sanierung von Pfer- deboxen 25.02.2001 10.05.2001 5.250 € Bis zu 50 % der förderfähigen Aufwendungen, aufgeteilt auf städtische Mittel und Sportpau- schale. RV St. Georg muss mit dem Eigentümer der Flächen seiner Vereinsanlage über die langfris- tige Sicherung verhandeln. 3 RV St. Georg Sanierung des Reit- hallenbodens 26.02.2001 10.05.2001 7.900 € Bis zu 50 % der förderfähigen Aufwendungen, aufgeteilt auf städtische Mittel und Sportpau- schale. RV St. Georg muss mit dem Eigentümer der Flächen seiner Vereinsanlage über die langfris- tige Sicherung verhandeln. 4 RV St. Georg Bau kleine Reithalle 25.02.2001 10.05.2001 4.000 € Bis zu 50 % der förderfähigen Aufwendungen, aufgeteilt auf städtische Mittel und Sportpau- schale. RV St. Georg muss mit dem Eigentümer der Flächen seiner Vereinsanlage über die langfris- tige Sicherung verhandeln. 5 RV St. Georg Sanierung 2 Reithal- len, Erw. Außenan- lagen, 16.01.02 Nein Kosten- Schätzung fehlt Bis zu 50 % der förderfähigen Aufwendungen, aufgeteilt auf städtische Mittel und Sportpau- schale. RV St. Georg muss mit dem Eigentümer der Flächen seiner Vereinsanlage über die langfris- tige Sicherung verhandeln. 6 Schützenbruder- schaft St. Lamberti, 28.02.2001, Erneu- erung Schießstand Nein 3.750 € Bis zu 50 % der förderfähigen Aufwendungen, aufgeteilt auf städtische Mittel und Sportpau- schale. Der Antrag ist unvollständig, sodass die Voraussetzungen nach der Sportförderrichtlinie unprüfbar sind. 7 ARTC Solarheizung, diver- se Sanierungen 25.02.2002 Nein Kosten- schätzung fehlt. Bis zu 50 % der förderfähigen Aufwendungen, aufgeteilt auf städtische Mittel und Sportpau- schale. Momentan ist unklar, ob ARTC auf Dauer am bisherigen Standort bleiben wird. 8 TC Union Kanalanschluss 04.11.2002 19.03.2003 25.000 € Bis zu 50 % der förderfähigen Aufwendungen, aufgeteilt auf städtische Mittel und Sportpau- schale. TC Union erhielt für den An- schluss seiner Anlage an die öffentl. Kanalisation Fristver- längerung. Er bat am 23.04.04, über den Baukostenzuschuss erst 2005 zu entscheiden. - 14 - Sportverein Gepl. Maßnahme Antrag vom Vorzeitiger Baubeginn genehmigt Vorauss. Baukos- ten Mögl. Baukostenzuschuss der Stadt A n m e r k u n g Bezirksvertretung Münster –Ost 9 SG DJK Dyckburg Spielfeldsanierung 27.02.1999 Nein 40.000 € Bis zu 50 % der förderfähigen Aufwendungen, aufgeteilt auf städtische Mittel und Sportpau- schale. SG DJK Dyckburg baut zz. mit städtischer Sportförderung Funktionsräume für seine Sportanlage aus. Dies belastet den Vereinsetat stark. Verein und Verwaltung beraten im Interesse einer tragbaren finan- ziellen Vereinsbelastung Alter- nativen, Finanzierung und Zeit- punkt der Platzsanierung. 10 DJK Germania Mau- ritz, Sanierung/ Er- weiterung Sportan-l. Coppenrathsweg, 04.01.2000, 28.02.03 Nein Bis zu 50 % der förderfähigen Aufwendungen, aufgeteilt auf städtische Mittel und Sportpau- schale. Ein umfassender Zeit- und Finanzierungsplan wird zz. erörtert, die Vertragslage ge- prüft. Die Verwaltung berät den Verein so weit als möglich. 11 CVJM Bau Beachvolleyball- feld 28.02.2001 Nein 4.090 € Bis zu 50 % der förderfähigen Aufwendungen, aufgeteilt auf städtische Mittel und Sportpau- schale. Die Antragsunterlagen sind unvollständig, die Vorgaben der Sportförderrichtlinie sind un- prüfbar. Zudem werden sich evtl. geplante Strukturänderun- gen beim CVJM evtl. auf seine Sportabteilung auswirken. Vor dem Bau des Spielfeldes sind die offenen Fragen zu klären. 12 TSV Handorf Erneuerung Heizung, Warmwasseranlage 28.02.2002 Nein Kosten- Schätzung fehlt. Bis zu 50 % der förderfähigen Aufwendungen, aufgeteilt auf städtische Mittel und Sportpau- schale. TSV Handorf schrieb der Stadt am 28.02.2002, dass er die Erneuerung vornehmen will. Seither reichte er keine weite- ren Unterlagen ein. Bezirksvertretung Münster-Südost 13 ARV Westfalen Fenstersanierung 23.02.2003 Ja 6.100 € Bis zu 50 % der förderfähigen Aufwendungen, aufgeteilt auf städtische Mittel und Sportpau- schale. Im Laufe des Antragsverfah- rens änderten sich für den ARV die Bedingungen für die Nut- zung des betreffenden Raums. Wann er die Fenster sanieren wird, ist unklar. ARV bat die Verwaltung, erst 2005 über den Antrag zu entscheiden. Bezirksvertretung Münster-Hiltrup 14 ZRG St. Sebastian Amelsbüren, Sanie- rung Anlage, Wege 26.02.2001 Nein 43.480 € Bis zu 50 % der förderfähigen Aufwendungen, aufgeteilt auf städtische Mittel und Sportpau- schale. Der Antrag ist unvollständig. Die Voraussetzungen nach der Sportförderrichtlinie sind un- prüfbar. ZRG muss die Unterla- gen vervollständigen. - 15 - Anlage 3 zur öffentlichen Beschlussvorlage Nr. _________an den Sportausschuss Zu Ziffer I.7, zurzeit nicht förderfähige Anträge - Die Maßnahmen im Einzelnen Die folgenden Anträge von Sportvereinen sind 2004 nicht entscheidungsreif, weil noch zahlreiche offene Fragen geklärt werden müssen. Die Stadt Münster wird eine Zuschussentscheidung treffen, wenn die offenen Punkte geklärt sind. Die Verwaltung schlägt vor, dass die Anträge bei der Zu- schussentscheidung der Stadt Münster 2004 unberücksichtigt bleiben. 1. Budosportcenter, Ausbau/Neubau von Funktionsräumen Budosportcenter (vormals Karateclub Münster-Rox el) nutzte bis Ende 2003 die Judoschule in der Dortmunder Straße. Als sich abzeichnete, dass der Pachtvertrag nicht verlängert wird, beantragte der Verein für den Ausbau von Räumen am Inselbogen städtische Sportförderung. Dieses Objekt konnte Budosportcenter wider Erwarten nicht anmieten, ein Ausbau entfiel. Inzwischen mietete er Räume in der Innenstadt. Die Pläne für ein eigenes Trainingszentrum hält der Verein aufrecht, er muss jedoch erst geeignete Räume oder ein Grundstück suchen, die Maßnahme planen, die Fi- nanzierung sichern. Vor einer Zuschussentscheidung der Stadt sind die offenen Fragen zu klären. 2.- 5. RV St. Georg – Sanierung Pferdeboxen, Reithallenboden, Ausbau Reithalle, Erwei- terung Außenanlagen RV St. Georg führt seinen Vereinsbetrieb auf gepachteten und eigenen Flächen. Er plant seit lan- gem grundlegende Sanierungen und Erweiterungen seiner Einrichtungen. RV St. Georg beantrag- te am 25.02.2001, 26.02.2001, 16.01.2002 städtische SPortförderung. Überlegungen bezüglich neuer Vereinsstrukturen, Vereinsangebote bedingen eine Anpassung der Pachtverträge. Dieses Verfahren läuft. Vor einer Zuschussentscheidung der Stadt sind die offenen Fragen zu klären. 6. Schützenbruderschaft St. Lamberti Mecklenbeck – Sanierung Schießstand Die Schützenbruderschaft betreibt im Paulus-Hof, einer kirchlichen Einrichtung, einen Schieß- stand. Sie beantragte am 28.02.2001 zu 3.750 € geschätzten Sanierungskosten städtische Sport- förderung. Der Antrag ist unvollständig. Die Unterlagen wurden bislang nur zum Teil ergänzt, ob- wohl die Verwaltung sie wiederholt von der Schützenbruderschaft anforderte. Der Antrag kann erst geprüft werden, wenn er vollständig ist. 7. ARTC – verschiedene Sanierungsmaßnahmen ARTC möchte auf seiner Tennisanlage zahlreiche Sanierungen und Maßnahmen zur Attraktivitäts- steigerung vornehmen. Am 25.02.2002 beantragte er bei der Stadt Münster zu seinem Aufwand städtische Sportförderung. Zur Prüfung des Antrags fehlen grundlegende Angaben vom ARTC. Außerdem signalisierte der Verpächter der Vere insflächen Änderungen am Pachtverhältnis nach einem Eigentümerwechsel. Dies wird ggf. den Verbleib vom ARTC am bisherigen Standort beein- flussen. Vor einer Zuschussentscheidung der Stadt sind die offenen Fragen zu klären. 8. TC Union, Kanalanschluss TC Union entwässert sein Vereinsgebäude in eine Sickergrube. Diese soll auf behördliche Auflage aufgegeben werden. Zu 25.000 € geschätztem Aufwand für den Anschluss der Anlage an die öf- fentliche Kanalisation beantragte TC Union am 04.11. 2002 städtische Sportförderung. 2003 ver- tagte die Stadt die Zuschussentscheidung, da für die Anlage nur ein kurzfristiges Pachtverhältnis bestand. Der Pachtvertrag wurde inzwischen verlängert. Da die Stadt Münster TC Union Fristver- längerung für den Kanalanschluss einräumte, beantragte er am 23.04.2004 bei der Stadt, über den Antrag auf Sportförderung erst im Jahr 2005 zu entscheiden. Die Verwaltung schlägt vor, dem zu entsprechen, da dadurch Fristen für den Baubeginn nach der Sportförderrichtlinie erst später be- ginnen und der Verein mehr Zeit bekommt, die Maßnahme zu finanzieren und durchzuführen. - 16 - 9. SG DJK Dyckburg - Sanierung Rasenspielfeld SG DJK Dyckburg will neben dem nahezu abgeschlossenen Ausbau eines Umkleidegebäudes die umfassende Sanierung der Sportanlage angehen. Am 27.02.1999 beantragte der Verein ohne Kostenschätzung städtische Sportförderung zu dem erwarteten Aufwand. Inzwischen schätzt SG DJK Dyckburg die Kosten auf über 40.000 €. Nach fachlicher Prüfung scheint dieser Aufwand ü- berhöht. Die Finanzierung dieser unangemessenen Kosten erforderte unnötigen Vereinsaufwand. Zudem sollte der Vereinsetat zunächst von Belastungen für die Platzsanierung frei bleiben. Eine Entscheidung über den Zuschussantrag sollte erst gefällt werden, wenn die Maßnahme, insbeson- dere die Kosten, durchgehend geplant ist und der Verein sie mit tragbaren Belastungen durchfüh- ren kann. Verwaltung und Verein stehen dazu im Gespräch. 10. DJK Germania Mauritz – Sportanlage Coppenrathsweg: Sanierung/Modernisierung, Erweiterung der Funktionsräume Germania Mauritz trug 2000 der Stadt Münster vor, die Sportanlage Coppenrathsweg grundlegend sanieren, modernisieren und bedarfsbezogen erweitern zu wollen. In der Zwischenzeit hat der Verein die Antragsunterlagen ergänzt. Zur zielgerichteten, tragfähigen Entwicklung der Anlage und der Vereinsstruktur führten Verein, Stadt und Stadtsportbund weiterführende Gespräche. Umfang, Finanzierungsmodelle, Zeitablauf wurden erörtert; der Meinungsbildungsprozess dauert an. Vor einer Zuschussentscheidung der Stadt sind die offenen Fragen zu klären. 11. CVJM - Bau Beachvolleyballfeld CVJM will für seine Sportabteilung ein Beachv olleyballfeld bauen. Zu 4.000 € geschätztem Auf- wand richtete er am 28.02.2001 einen unvollständigen Zuschussantrag an die Stadt Münster. CVJM steht vor Strukturveränderungen, die sich evtl. auf die Baumaßnahme auswirken. Nach der Antragsstellung 2001 reichte CVJM keine weiteren Unterlagen ein. Vor einer städtischen Zu- schussentscheidung sind die offenen Fragen zu klären. 12. TSV Handorf – Erneuerung Heizung, Warmwasseranlage TSV Handorf schrieb der Stadt Münster am 28.02.2002, dass die Heizung und Warmwasseranlage im Funktionsgegbäude der Sportanlage Handorf erneuern werden muss. Seither hat er sich nicht weiter zu dem Schreiben und dem Vorhaben geäußert und keine weiteren Unterlagen eingereicht. Der Antrag kann er geprüft werden, wenn er vollständig ist. 13. ARV Westfalen, Modernisierung von Fenstern im Clubhaus ARV Westfalen will Fenster in seinem Clubhaus sanieren. Zu 6.100 € geschätztem Aufwand bean- tragte er am 23.02.2003 städtische Sportförderung. Inzwischen änderte ARV die Nutzungsbedin- gungen für den betreffenden Raum. Er bat die Stadt, zunächst nicht über den Antrag zu entschei- den. Die Verwaltung schlägt vor, über den Antrag erst zu entscheiden, wenn geklärt ist, dass der betreffende Raum dauerhaft für Vereinszwecke genutzt wird. 14. Zucht- und Reitgemeinschaft St. Sebastian- Pflasterung der Wege ZRG St. Sebastian saniert und wertet ihre Anlage in Abschnitten auf; dazu gehört die Pflasterung der Wege. Zu 43.500 € geschätzten Aufwendungen beantragte die ZRG am 26.02.2001 städtische Sportförderung. Bislang belegte die ZRG die Notwendigkeit der Maßnahme und den Zusammen- hang zum Gesamtkonzept unzureichend. Dies steht einer Zuschussentscheidung der Stadt entge- gen. Im Februar 2003 beantragte die ZRG, die Zuschussentscheidung der Stadt Münster bis auf weiteres auszusetzen. Der Sportausschuss beschloss 2003, diesem Vereinsantrag zu entspre- chen. Der Antrag ruht bis auf weiteres. - 17 - Anlage 4 zur öffentlichen Beschlussvorlage Nr. _____________ an den Sportausschuss Zu Ziffer I. 4., Prioritätenbildung nach der Sportförderrichtlinie Die Vereinsmaßnahmen, die die Verwaltung 2004 zur Sportförderung vorschlägt, sind den folgen- den Prioritätsstufen der Sportförderrichtlinie zugeordnet (Beschlussvorschlag Ziffer I.6.). Prioritätsstufe 1: Unaufschiebbare und unabweisbare Maßnahmen zur Sicherung der Funkti- onsfähigkeit von Bauten und Anlagen, die eine erhebliche Bedeutung für den Sportverein haben. Prioritätsstufe 2: Maßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit und zur Energieeinspa- rung. Prioritätsstufe 3: Investitionen zur sportlichen Leistungssteigerung und als Voraussetzung für steigende Mitgliedschaft. - 18 - Anlage 5 zur öffentlichen Beschlussvorlage Nr. ___________ an den Sportausschuss Zu Ziffer I.8, Sportförderung sozial-integrativer Schwerpunkte in der Vereinsarbeit Die Stadt Münster fördert die Sportvereine, die nachweisen, dass sie mit ihrer Arbeit sozial- integrative Schwerpunkte setzen, um Menschen an Bewegung und Sport und Vereinsleben heran- zuführen und ggf. zum Eintritt in den Verein zu bewegen. Die Stadt Münster vergibt für förderfähige Angebote die unten genannten u. g. Punktwerte und setzt sie zu den förderfähigen Baukosten in Beziehung. Maximal 14 Punktwerte sind möglich, der Höchstzuschuss je Maßnahme liegt bei 5.113 €. je 2 Punktwerte für Kooperationen mit Kindergärten, Schulen, Sozialeinrichtungen, je 1 Punktwert für Angebote für ausländische Menschen, Menschen mit Behinderung Personen zwischen 14 und 18 Jahren, Frauen, Senioren, 1 bis 3 Punktwerte für Angebote für Personen, die nicht Mitglied des Vereins sind. Einige Sportvereine machten trotz wiederholter Nachfrage der Verwaltung keine Angaben. Für sie kann die Stadt keinen Zuschuss berechnen. Die Verwaltung hat die Zuschüsse nach Ziffer I.8 (Aufstellung auf Seite x, Kopfspalte x) wie in der folgenden Aufstellung aufgeführt berechnet. Nr. Sportverein Maßnahme Antrag vom kooperiert mit Angebote für Nicht- Mitglieder Angebote für besondere Gruppen Alle Punkt- werte Punktwert x Baukosten ./. 100= Zu- schuss Bezirksvertretung Münster-Mitte 1 Aikikai Neuer Sportboden 23.10.2002 - - Schnupperkurse 1 Menschen mit Behinderung, Jugendlichen 1 1 3 3 x 8.500 € ./. 100 = 255 € 2 TGM Lüftung Tennisheim 26.02.03 Grundschule Gymnasium 2 Verschiedene Kurse 3 Jugendliche Frauen Senioren 1 1 1 8 8 x 4.100 € ./. 100 = 328 € Bezirksvertretung Münster-West 3 BSV Roxel Modern. Heizung, Wasservers. 26.02.03 Keine Angaben - Keine Angaben - Keine Angaben - 0 Kein Zuschuss 4 DJK SC Nienberge Ausbau Schulungs- raum 24.02.03 Grundschule Uni 2 Sportmotorische Grundausbildung Wirbelsäulengym- nastik Skigymnastik Fitnesstraining 2 Ausländische Menschen Menschen mit Behinderung Frauen Jugendliche Ältere Men- schen 1 1 1 1 1 9 9 x 24.120 € ./. 100 = 2.170 € 5 RFV Nienberge Modern. Reitplätze 10.02.03 Keine Angaben - Keine Angaben - Keine Angaben - 0 Kein Zuschuss 6 RFV Roxel Kanalanschluss 11.01.03 Alexianer Kran- kenhaus 2 Schnupperkurse 1 Jugendliche Ältere Men- schen 1 1 5 5 x 7.500 € ./. 100 = 375 € 7 RFV Roxel Reitplatzmodernisie- rung, 11.01.03 Alexianer Kran- kenhaus 2 Schnupperkurse 1 Jugendliche Ältere Men- schen 1 1 5 5 x 45.100 € ./. 100 = 2.255 € 8 RFV Roxel Ausbau Jugendraum 11.01.03 Alexianer Kran- kenhaus 2 Schnupperkurse 1 Jugendliche Ältere Men- schen 1 1 5 5 x 82.300 € ./. 100 = 4.115 € 9 TC Union Modern. Fenster 28.02.03 Keine Angaben - Keine Angaben - Keine Angaben - 0 Kein Zuschuss - 19 - Nr. Sportverein Maßnahme Antrag vom kooperiert mit Angebote für Nicht- Mitglieder Angebote für besondere Gruppen Alle Punkt- werte Punktwert x Baukosten ./. 100= Zu- schuss Bezirksvertretung Münster-Ost 10 Eintracht Münster Meldestelle Boule 13.02.03 Keine Angaben - Keine Angaben - Keine Angaben - 0 Kein Zuschuss 11 Ruderverein Münster Umbau Ruderkeller z. Ergometerraum 21.02.03 Grundschule Hauptschule Gymnasium Weiterf. Schule 2 Verschiedene Ru- derkurse 2 Ausländische Menschen Frauen Jugendliche Menschen mit Behinderung 1 1 1 1 8 8 x 15.000 € ./. 100 = 1.200 € 12 SV ´91 Heizungsmodernisie- rung 11.01.03 Grundschulen 1 Verschiedene Kurs- angebote 2 Ausländische Menschen Frauen Jugendliche Menschen mit Behinderung 1 1 1 1 7 7 x 20.000 € ./. 100 = 1.400 € Bezirksvertretung Münster-Südost 13 ARV Westfalen Modern. Sanitäran- lagen 23.02.2003 Keine Angaben - Keine Angaben - Keine Angaben - 0 Kein Zuschuss Bezirksvertretung Münster-Hiltrup 14 GW Amelsbüren Geräteraum Gym- nastikabteilung 15.01.03 Grundschule 2 Selbstverteidigungs- kurse 1 Frauen Jugendliche Ältere Men- schen 1 1 1 6 6 x 30.000 € ./. 100 = 1.800 € 15 TuS Hiltrup Ballfangzaun 20.12.02 Grundschulen 2 Verschiedene Kurs- angebote 3 Ausländische Menschen Frauen Jugendliche Menschen mit Behinderung 1 1 1 1 9 9 x 16.000 € ./. 100 = 1.440 € - 20 - Anlage 6 zur öffentlichen Beschlussvorlage Nr. ___________ an den Sportausschuss Zu Ziffer II., Finanzierung der bewilligten Baukostenzuschüsse 1. Die Haushaltslage Im Jahr 2004 soll die Stadt Münster die angemessenen Vereinsaufwendungen aus eigenen Mitteln bis zu 25 % fördern, wenn die Maßnahme nach der ausgesetzten Förderrichtlinie des Landes vom Land hätte gefördert werden können. Im Jahr 2004 soll die Stadt Münster die angemessenen Vereinsaufwendungen aus eigenen Mitteln bis zu 50 % fördern, wenn die Maßnahme nach der ausgesetzten Förderrichtlinie des Landes vom Land nicht hätte gefördert werden können. Bis Ende 2003 konnte die Stadt Münster nur einen Teil der früher bewilligten Baukostenzuschüsse zu den laufenden Baumaßnahmen der Sportvereine auszahlen. 299.596,88 € wurden nach 2004 übertragen, sie werden den Sportvereinen nach dem Baufortschritt, voraussichtlich 2004, ausge- zahlt. 2004 stehen bei der Haushaltsstelle 5510.987.0100.0 insgesamt 225.000 € bereit. Hinzu kommen 299.596,88 € Restmittel und 3.579,04 € Rückzahlung von Sportvereinen an die Stadt Münster. Aus der Sportpauschale des Landes sollen per Ratsbeschluss 128.253 € zur Förderung der Vereinsbaumaßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Damit stehen im Jahr 2004 bei der Haushaltsstelle 5510.987.0100.0 zur Vereinsförderung 656.428,92 € bereit. 2. Die vorgeschlagene Auszahlung 2004 399.714,79 € davon sind durch Beschlüsse gebunden. Für die Sportförderung neuer Maßnahmen stehen 256.714,13 € bereit. Die Stadt finanziert damit 117.445 € Baukostenzuschüsse aus den Mitteln der Sportpauschale und 26.000 € Baukostenzuschüsse für Maßnahmen der Prioritätsstufe 1. Danach kann die Stadt Münster noch 113.269,13 € Baukostenzuschüsse für Maßnahmen der Prioritätsstufe 2 und 3 aus eigenen Mitteln finanzieren. Dies ist für eine Vollfinanzierung der Zu- schüsse zu wenig. Sie reichen für 78 % Anfinanzierung der Zuschüsse (vgl. Beschlusspunkt I.5 und Aufstellung Seite 3, Kopfspalte H). 2004 bleiben bei der Haushaltsstelle 663,13 € als Reserve, um unvorhergesehene Maßnahmen zu fördern. Von der Sportpauschale verbleiben 10.808 €, die in das Haushaltsjahr 2005 übertragen werden. 3. Die in Aussicht gestellte Zahlung 2005 2004 bewilligt die Stadt Münster Baukostenzuschüsse, die sie nur zum Teil finanzieren kann. Um den Rest finanzieren zu können, muss sie die Haushaltsmittel binden, die in der mittelfristigen In- vestitionsplanung für Baukostenzuschüsse vorgesehen sind. Die Verwaltung schlägt eine 100 %- Sportförderung für dringliche Maßnahmen (Prioritätsstufe 1) und eine Aufteilung der bewilligten Zuschüsse für die übrigen Maßnahmen (Prioritätsstufe 2, 3) im Verhältnis 2004 = 78 % zu 2005 = 22 % vor. Somit können die Maßnahmen 2004 so weit als möglich finanziert werden und die Mittel des Jahres 2005 werden in vertretbarem Maß gebunden. 4. Der Finanzierungsplan der Sportvereine: Die Stadt Münster wird die Sportvereine auf die Aufteilung der Zuschüsse aufmerksam machen. Sie wird erklären, dass die Beträge für 2005 nur in Aussicht gestellt werden. Sie wird darauf hin- weisen, dass die Auszahlung dieser Beträge von der Haushaltslage abhängen wird. Sie wird deut- lich machen, dass die Sportvereine keinen Rechtsanspruch auf diesen Teil der Zuschüsse haben, sondern dass dieser Teil der Zuschüsse unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung im Etat 2005 steht. Zu Ziffer II.x, Finanzierung der bewilligten Zuschüsse für sozial-integrative Schwerpunkte - 21 - Die Baukostenzuschüsse für sozial-integrative Schwerpunkte in der Vereinsarbeit zahlt die Stadt aus, wenn die Sportvereine nachweislich mit der geförderten Baumaßnahme begonnen haben. Für die geförderten Maßnahmen, die Ende 2003 bei den Vereinen unbearbeitet waren, blieben die 2003 bewilligten 21.173,88 € bei der Stadt; sie wurden nach 2004 übertragen und werden voraus- sichtlich 2004 ausgezahlt. Für 2004 stehen 20.000 € mit dem Etat bereit. 2004 kann die Stadt so- mit 41.173,88 € auszahlen. Für laufende Maßnahmen muss sie die bewilligten 21.173,88 € auszahlen, für die neuen Maß- nahmen sind 15.338,00 € vorgesehen, es bleiben 2004 für unvorhergesehene Sportförderung 4.662,00 €.
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