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2015/0080

Weiterentwicklung der Zusammenarbeit der Wissenschaftsstadt Darmstadt mit dem House of IT

Magistratsvorlage 14.10.2015

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
03.11.2015 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Amt für Wirtschaft 
und Stadtentwicklung  
Amt für interne Dienst e, 
IT-Abteilung 
 
 OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0080 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 571010 
Kostenstelle:  015-001-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5710-11      Sachkonto: 7128810 
 
Betreff: Weiterentwicklung der Zusammenarbeit der Wissenschaftsstadt Darmstadt mit dem 
House of IT 
 
Vorlage vom: 14.10.2015  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Die Zusammenarbeit der Wissenschaft sstadt Darmstadt mit dem House of IT soll maßge b-
lich auf Projekte im Themenfeld Green Smart City ausgerichtet sein. Es wird beschlossen, 
dazu einen Kooperationsvertrag  (beiliegend) zu unterzeichnen.  
 
2. Um dies zu begleiten, wird d ie Förderung des House o f IT durch die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt neu geordnet und besteht künftig nach Maßgabe der Aufstellung und Gene h-
migung der j eweiligen Haushaltspläne aus einem Zuschuss zu de n Personalkosten der G e-
schäftsstelle in Höhe von bis zu 45.000€ /a und einem in dem Kooperationsvertrag ger e-
gelten Anteil von ebenfalls bis zu 45.000€ /a, der für die die Beziehung von Leistungen für 
Projekte des Themenfeldes Green Smart City  eingesetzt werd en kann. Unbenommen da-
von beträgt der jährliche Mitgliedsbeitrag weiterhin 10.000€. Die Regelung kann rückwi r-
kend auf das Jahr 2014 angewendet werden.

- 2 - 
 
Anlagen: Kooperationsvertrag Green Smart City_Entwurf  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  14.10.15  
 
Im Jahr 2011 wurde in Darmstadt unter Beteiligung der Gründungsmitglieder Land  Hessen, 
Wissenschaftsstadt Darmstadt, Technische Universität Darmstadt, Hochschule Darmstadt, 
Goethe-Universität Frankfurt, Fraunhofer -Institut für Graphische Datenverarbeitung, Frau n-
hofer-Institut für Sichere Telekooperation  sowie der Firmen  Software AG, Ernst & Young, AGT 
und Accenture das House of IT gegründet. Es ist Teil der Landestechnologieinitiative der 
„Houses of“, zu der auch das House of Finance und das House of Logistics and Mobility zä h-
len. 
 
Der IT-Sektor ist, wie vielfach nachgewiesen, ein ze ntrales Cluster des Darmstädter Wir t-
schafts- und Wissenschaftslebens. Gerade der Schnittstelle zwischen Unternehmen und Fo r-
schungseinrichtungen, die vom House of IT maßgeblich bedient wird, kommt dabei für die 
Weiterentwicklung der Branche und des lokalen Standorts insgesamt große Bedeutung zu. 
Zudem ist die Querschnittsfunktion des IT -Sektors für andere Wirtschaftszweige und wisse n-
schaftliche Disziplinen hoch einzuschätzen.  
 
Mithin verfolgt die Wissenschaftsstadt Darmstadt mit ihrer Mitgliedschaft im House  of IT die 
wirtschafts- und auch wissenschaftspolitische Intention, den IT -Standort mittels des House of 
IT in Hessen sowie bundes - und mindestens europaweit leistungsfähig aufzustellen und seine 
Netzwerke zu stärken.  
 
Dazu wurde seinerzeit in Magistratsvo rlage Nr. 2011/0004 „Beteiligung der Wissenschaft s-
stadt Darmstadt an einem House of IT“ ein Betrag in Höhe von 100. 000€/a bereitgestellt. 
10.000€ davon entfallen die Mitgliedschaftsgebühr an dem e.V., als de r das House of IT or-
ganisiert ist. Die übrigen 90.000€ sollen zur Ausgestaltung einer sog enannten Premiummit-
gliedschaft im Wege eines Zuschusses ausgezahlt werden.  
Diese Verfahrensweise ist nun zu evaluieren und den aktuellen Erfordernissen anzupa ssen. 
Dies gilt auch von daher, als dass die „Houses of“ in der Gründungsphase der Darmstädter 
Einrichtung durchaus noch in einer Erprobungsphase zur Zusammenarbeit von Wirt schaft, 
Wissenschaft und Politik/Verwaltung in der Technologieförderung waren. 
 
Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass ein pauschale Bezuschussung hier nicht be i-
behalten werden sollte, sondern dass ein Modus gewählt werden sollte, der eine rseits den 
fiskalischen Gegebenheiten und Anforderungen von drei unterschiedlichen Partne rgruppen 
(Unternehmen, Hochschulen/Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften) g enügt und 
es anderseits der Wissenschaftsstadt Darmstadt ermöglicht, ihre Ziele im B ereich des IT-
Sektors spezifischer zu verfolgen.  
 
Dies bezieht sich hier insbesondere auf Proje kte im Bereich von Green Smart City, die neben 
dem wirtschafts - und wissenschaftsfördernden Aspekt auch einen Mehrwert für die 
Stadtwicklung erbringen. Bereits mit Magis tratsvorlage Nr. 2014/0069 „Projekt Green Smart 
City Darmstadt – Projektkoordinierungsfunktion des House of IT“ wurde dem House of IT hier 
seitens der Stadt eine spezifische fachliche Rolle und Querschnittsfunktion zugewiesen, die 
weiter vertieft und gestä rkt werden sollte. Wie seinerzeit festgestellt, kommt dem Th emenfeld 
Green Smart City in einer Großstadt, die stark technologisch -wissenschaftlich g eprägt ist und 
zugleich mit den Wirkungen von Bevölkerungswachstum und Flächenkonkurrenzen umzug e-
hen hat, eine besondere Bedeutsamkeit zu, da hier  Elemente aus den  Bereichen Energieeff i-
zienz, und innovative Mobilität/Infrastruktur mit Lösungen der  Informations- und Telekom-
munikationstechnologien kombiniert werden. Weitere zu nennende Kernthemen der Smart 
City sind zum Beispiel E-Government und E-Partizipation , sowie Gesundheit und Bildung .

- 4 - 
 
Der beiliegende Kooperationsvertrag  greift dies auf und gibt den fachlichen und organisator i-
schen Rahmen der weiteren Zusammenarbeit der Stadt mit dem House of IT (und them enbe-
zogen seinen Mi tgliedern) vor.  
 
Um dies zu begleiten und die Zusammenarbeit mit dem House of IT effizienter zu organisi e-
ren, wird die Förderung des House of IT durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt neu geor d-
net und besteht künftig nach Maßgabe der Au fstellung und Genehmigung der jeweiligen 
Haushaltspläne aus einem Zuschuss zu den Personalkosten der Geschäftsstelle in Höhe von 
bis zu 45.000 €/a und einem Anteil von ebenfalls bis zu 45.000€/a, der für die die Bezi ehung 
von Leistungen für Projekte des Themenfeldes Green Smart City eingesetzt werden kann.  
Letzterer wird mittels des beiliegenden Kooperationsvertrags geregelt.  Unbenommen davon 
beträgt der jährliche Mitgliedsbeitrag weiterhin 10.000€. Die Regelung kann rückwirkend auf 
das Jahr 2014 angewendet we rden.  
 
Dezernat I     Dezernat IV 
 
 
 
 
Jochen Partsch     André Schellenberg  
Oberbürgermeister     Stadtkämmerer

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Kooperationsvertrag „Green Smart City“ 
 
 
Zwischen der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt, vertreten durch ……………………………  
(Auftraggeber) 
und dem 
House of IT e.V., Darmstadt, vertreten durch ……………………..  
(Auftragnehmer) 
wird folgender Kooperationsvertrag geschlossen: 
Präambel 
Die Innovationsgeschwindigkeit der digitalen Gesellschaft steigt rasant und die globale 
Vernetzung nimmt rapide zu, so dass Städte sich neuen verwaltungs - und 
standortpolitischen Herausforderungen stellen müssen. Öffentliche Dienstleistungen müssen 
zunehmend als flexible Partnerschaften und Kooperationen von Verwaltung und 
Unternehmen geformt werden. Effizienz wird zum Paradigma, und flexiblen Strukturen 
kommt eine zentrale Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit einer modernen Stadt und ihrer 
Region zu. Ein wesentlicher Treiber für eine moderne Stadt sind  dabei die Informations- und 
Kommunikationstechnologien (IKT) , d ie mittels der Digitalisierung von Prozessen, 
Dienstleistungen und Services neue, innovative Lösungen und Angebote schaffen k önnen. 
Wie Städte diese technologischen Entwicklungen und die damit verbundene steigende 
Nachfrage der digitalen Gesellschaft nach modernen Dienstleistungen abdecken, hat einen 
entscheidenden Einfluss auf ihre Wettbewerbsfähigkeit. Dabei wachsen 
Energieverbindungen, Verkehrsnetze, Gesundheitssysteme, Verwaltungsdienstleistungen 
und IKT-Infrastrukturen immer mehr zusammen.  
Green Smart City ist die Vision einer fortschrittlichen, nachhaltigen und 
innovationsfreundlichen Stadt mithilfe modernster Telekommunikations - und 
Informationstechnologien. Ziel dieser Partnerschaft ist es, unter diesem  Leitbegriff  Projekte 
zu bündeln und zu initiieren, die die Rahmenbedingungen für die Stadt, die  Bürger und die  
Unternehmen positiv entwickeln, die Lebensqualität erhöhen und das Standortimage stärken. 
Zukunftsweisende Leuchtturmprojekte sollen dabei insbesondere in den Bereichen Energie, 
Mobilität, Gesundheit, Bildung, Wohnen und Umwelt sowie Digitale Verwaltung verwirklicht, 
gefördert und dargestellt werden. Der Aufbau eines Int ernetportals zur Darstellung bereits 
angestoßener Aktivitäten sowie als Informationsknotenpunkt  und die mögliche  Beteiligung 
an Ausschreibungen werden dabei erste konkrete Projekte sein. 
§ 1 Vertragsgegenstand  
1. Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Auf tragnehmer den Auftrag, ihn bei 
Entscheidungen/Vorhaben zu beraten und zu unterstützen, die im Zusammenhang mit 
Projekten stehen, welche nach Absprache unter dem Leitbegriff „Green Smart City 
Darmstadt“ adressiert werden.  
1

2. Bestandteile dieses Vertrages sind u. a. Koordinations -, Kommunikations - und 
Dokumentationsaufgaben bei Projekten unter der Leitidee „Green Smart City“. Dies betrifft 
u.a. auch die Ausgestaltung eines geplanten Internetportals (Basis Green Smart City) und 
die Einbindung  des House of IT  in unte rschiedliche Aktivitäten und Initiativen. 
Grundsätzlich sind die Auswahl von Projekten sowie einzelne Arbeitsschritte und 
Tätigkeiten vor Leistungserbringung durch den Auftragnehmer mit dem Auftraggeber 
abzustimmen. 
§ 2 Gegenleistung 
1. Der Auftragnehmer erhält als Gegenleistung einen Betrag in Höhe von maximal 45.000 € 
pro Jahr  (brutto). 15.000 € (brutto) davon dienen pauschaliert als Ausgleich für 
Personalkosten, die in direktem Zusammenhang mit dem P rojekt Green Smart City 
anfallen und sind zum 31. Oktober des Jahres fällig . Das House of IT verpflichtet sich, 
dafür eine adäquate Personalstelle einzurichten, die im Rahmen des Projekts unmittelbar 
Aufgaben übernimmt. Weitere 30.000 € (brutto) können in vorheriger Abstimmung mit der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt für Aktivitäten im Rahmen des  Green Smart City -Projekts 
abgerufen werden (Personal - und/oder Sachmittel) und werden dem House of IT gegen 
Vorlage entsprechender Nachweise erstattet. Hierunter fallen beispielsweise externe 
Dienstleistungen / Honorare . Bei der Reisekostenerstattung gelten die Regelungen des 
Hessischen Reisekostengesetzes. 
2. Die jährlich fälligen Mitgliedsbeiträge im House of IT e.V. bleiben von dieser Vereinbarung 
unberührt und werden gesondert in Rechnung gestellt. 
§ 3 Berichterstattung 
1. Der Auftragnehmer erstattet dem Auftraggeber mindestens vierteljährlich Bericht über den 
Verlauf des Projekts Green Smart City und aktuelle Ergebnisse. Mindestens einmal pro 
Jahr erfolgt dieser Bericht schriftlich. 
2. In jedem Fall ist der Auftragnehmer verpflicht et, dem Auftraggeber spätestens zum 
Vertragsende einen Abschlussbericht (beispielsweise in Präsentationsform) vor zulegen 
und alle technischen und organisatorischen Maßnahmen umzusetzen, um das 
Internetportal an den Auftraggeber zu übergeben.  Bei vorheriger Kündigung des Vertrags 
fallen alle bisher erstellten Bestandteile des Internetportals an den Auftraggeber.  
§ 4 Schweigepflicht, Datenschutz 
1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihm im Zusammenhang mit 
seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, 
gleichviel ob es dabei um den Auftraggeber  selbst oder dessen Geschäftsverbindungen 
handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet. 
2. Der Auftragnehmer ist verpfl ichtet, ihm anvertraute personenbezogene Daten nur im 
Rahmen seiner Tätigkeit im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag zu verarbeiten 
oder verarbeiten zu lassen. Die Daten sind nach Beendigung des Vertrags unverzüglich 
2

zu löschen. Sofern die Einschaltung Dritter erforderlich wird, muss der Auftragnehmer 
dieselben Pflichten dem Dritten entsprechend auferlegen. 
§ 5 Vertragsdauer / Kündigung 
1. Die Vereinbarung gilt rückwirkend ab dem Jahr 2014, wobei für 2014 nur vom 
Auftragnehmer bereits erbrachte Leistungen (u. a. externe Dienstleistungen / Honorare, 
Übernachtungs- und Reisekosten)  gegen Nachweis bis zu  30.000 € (brutto) vergütet  
werden können.  
2. Ab dem Jahr 2015 gelten die unter § 2 Regelungen in vollem Umfang.  Ab 2016  
verlängert sich der Vertrag stillschweigend jeweils automatisch um weitere 12 Monate, 
sofern nicht  eine Partei  mit einer Frist von 1 Monat schriftlich zum Ablauf der 
Vertragslaufzeit kündigt. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt 
unberührt. 
3. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 
§ 6 Sonstige Ansprüche 
Mit der Zahlung der in diesem Vertrag vereinbarten Vergütung sind alle Ansprüche des 
Auftragnehmers gegen den Auftraggeber aus diesem Vertrag erfüllt. 
§ 7 Schlussbestimmungen 
1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der 
Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel. 
Das vorstehende Schriftformerfordernis findet keine Anwendung bei Abreden, die nach 
Vertragsabschluss unmittelbar zwischen den Parteien mündlich getroffen werden. 
2. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.  
3. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch 
die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner  werden in 
diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem 
wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten 
kommt.  
Darmstadt, xx.xx.2015 
 
 
 
.....................................................    .....................................................   
Wissenschaftsstadt Darmstadt    House of IT e.V. 
(Auftraggeber)       (Auftragnehmer)  
3

Beratungsverlauf (4)

TOP 64
TOP 51
TOP 560
TOP 8

Details

Vorlagen-Nr.
2015/0080
Typ
Magistratsvorlage
Datum
14.10.2015
Erstellt
29.09.2026 00:00