2015/0080
Weiterentwicklung der Zusammenarbeit der Wissenschaftsstadt Darmstadt mit dem House of IT
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2015/0080
6882 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
03.11.2015
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Amt für Wirtschaft
und Stadtentwicklung
Amt für interne Dienst e,
IT-Abteilung
OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0080
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 571010
Kostenstelle: 015-001-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5710-11 Sachkonto: 7128810
Betreff: Weiterentwicklung der Zusammenarbeit der Wissenschaftsstadt Darmstadt mit dem
House of IT
Vorlage vom: 14.10.2015
Beschlussvorschlag :
1. Die Zusammenarbeit der Wissenschaft sstadt Darmstadt mit dem House of IT soll maßge b-
lich auf Projekte im Themenfeld Green Smart City ausgerichtet sein. Es wird beschlossen,
dazu einen Kooperationsvertrag (beiliegend) zu unterzeichnen.
2. Um dies zu begleiten, wird d ie Förderung des House o f IT durch die Wissenschaftsstadt
Darmstadt neu geordnet und besteht künftig nach Maßgabe der Aufstellung und Gene h-
migung der j eweiligen Haushaltspläne aus einem Zuschuss zu de n Personalkosten der G e-
schäftsstelle in Höhe von bis zu 45.000€ /a und einem in dem Kooperationsvertrag ger e-
gelten Anteil von ebenfalls bis zu 45.000€ /a, der für die die Beziehung von Leistungen für
Projekte des Themenfeldes Green Smart City eingesetzt werd en kann. Unbenommen da-
von beträgt der jährliche Mitgliedsbeitrag weiterhin 10.000€. Die Regelung kann rückwi r-
kend auf das Jahr 2014 angewendet werden.
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Anlagen: Kooperationsvertrag Green Smart City_Entwurf
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
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Begründung zur Magistratsvorlage vom 14.10.15
Im Jahr 2011 wurde in Darmstadt unter Beteiligung der Gründungsmitglieder Land Hessen,
Wissenschaftsstadt Darmstadt, Technische Universität Darmstadt, Hochschule Darmstadt,
Goethe-Universität Frankfurt, Fraunhofer -Institut für Graphische Datenverarbeitung, Frau n-
hofer-Institut für Sichere Telekooperation sowie der Firmen Software AG, Ernst & Young, AGT
und Accenture das House of IT gegründet. Es ist Teil der Landestechnologieinitiative der
„Houses of“, zu der auch das House of Finance und das House of Logistics and Mobility zä h-
len.
Der IT-Sektor ist, wie vielfach nachgewiesen, ein ze ntrales Cluster des Darmstädter Wir t-
schafts- und Wissenschaftslebens. Gerade der Schnittstelle zwischen Unternehmen und Fo r-
schungseinrichtungen, die vom House of IT maßgeblich bedient wird, kommt dabei für die
Weiterentwicklung der Branche und des lokalen Standorts insgesamt große Bedeutung zu.
Zudem ist die Querschnittsfunktion des IT -Sektors für andere Wirtschaftszweige und wisse n-
schaftliche Disziplinen hoch einzuschätzen.
Mithin verfolgt die Wissenschaftsstadt Darmstadt mit ihrer Mitgliedschaft im House of IT die
wirtschafts- und auch wissenschaftspolitische Intention, den IT -Standort mittels des House of
IT in Hessen sowie bundes - und mindestens europaweit leistungsfähig aufzustellen und seine
Netzwerke zu stärken.
Dazu wurde seinerzeit in Magistratsvo rlage Nr. 2011/0004 „Beteiligung der Wissenschaft s-
stadt Darmstadt an einem House of IT“ ein Betrag in Höhe von 100. 000€/a bereitgestellt.
10.000€ davon entfallen die Mitgliedschaftsgebühr an dem e.V., als de r das House of IT or-
ganisiert ist. Die übrigen 90.000€ sollen zur Ausgestaltung einer sog enannten Premiummit-
gliedschaft im Wege eines Zuschusses ausgezahlt werden.
Diese Verfahrensweise ist nun zu evaluieren und den aktuellen Erfordernissen anzupa ssen.
Dies gilt auch von daher, als dass die „Houses of“ in der Gründungsphase der Darmstädter
Einrichtung durchaus noch in einer Erprobungsphase zur Zusammenarbeit von Wirt schaft,
Wissenschaft und Politik/Verwaltung in der Technologieförderung waren.
Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass ein pauschale Bezuschussung hier nicht be i-
behalten werden sollte, sondern dass ein Modus gewählt werden sollte, der eine rseits den
fiskalischen Gegebenheiten und Anforderungen von drei unterschiedlichen Partne rgruppen
(Unternehmen, Hochschulen/Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften) g enügt und
es anderseits der Wissenschaftsstadt Darmstadt ermöglicht, ihre Ziele im B ereich des IT-
Sektors spezifischer zu verfolgen.
Dies bezieht sich hier insbesondere auf Proje kte im Bereich von Green Smart City, die neben
dem wirtschafts - und wissenschaftsfördernden Aspekt auch einen Mehrwert für die
Stadtwicklung erbringen. Bereits mit Magis tratsvorlage Nr. 2014/0069 „Projekt Green Smart
City Darmstadt – Projektkoordinierungsfunktion des House of IT“ wurde dem House of IT hier
seitens der Stadt eine spezifische fachliche Rolle und Querschnittsfunktion zugewiesen, die
weiter vertieft und gestä rkt werden sollte. Wie seinerzeit festgestellt, kommt dem Th emenfeld
Green Smart City in einer Großstadt, die stark technologisch -wissenschaftlich g eprägt ist und
zugleich mit den Wirkungen von Bevölkerungswachstum und Flächenkonkurrenzen umzug e-
hen hat, eine besondere Bedeutsamkeit zu, da hier Elemente aus den Bereichen Energieeff i-
zienz, und innovative Mobilität/Infrastruktur mit Lösungen der Informations- und Telekom-
munikationstechnologien kombiniert werden. Weitere zu nennende Kernthemen der Smart
City sind zum Beispiel E-Government und E-Partizipation , sowie Gesundheit und Bildung .
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Der beiliegende Kooperationsvertrag greift dies auf und gibt den fachlichen und organisator i-
schen Rahmen der weiteren Zusammenarbeit der Stadt mit dem House of IT (und them enbe-
zogen seinen Mi tgliedern) vor.
Um dies zu begleiten und die Zusammenarbeit mit dem House of IT effizienter zu organisi e-
ren, wird die Förderung des House of IT durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt neu geor d-
net und besteht künftig nach Maßgabe der Au fstellung und Genehmigung der jeweiligen
Haushaltspläne aus einem Zuschuss zu den Personalkosten der Geschäftsstelle in Höhe von
bis zu 45.000 €/a und einem Anteil von ebenfalls bis zu 45.000€/a, der für die die Bezi ehung
von Leistungen für Projekte des Themenfeldes Green Smart City eingesetzt werden kann.
Letzterer wird mittels des beiliegenden Kooperationsvertrags geregelt. Unbenommen davon
beträgt der jährliche Mitgliedsbeitrag weiterhin 10.000€. Die Regelung kann rückwirkend auf
das Jahr 2014 angewendet we rden.
Dezernat I Dezernat IV
Jochen Partsch André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
anlage 1
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Kooperationsvertrag „Green Smart City“ Zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt, vertreten durch …………………………… (Auftraggeber) und dem House of IT e.V., Darmstadt, vertreten durch …………………….. (Auftragnehmer) wird folgender Kooperationsvertrag geschlossen: Präambel Die Innovationsgeschwindigkeit der digitalen Gesellschaft steigt rasant und die globale Vernetzung nimmt rapide zu, so dass Städte sich neuen verwaltungs - und standortpolitischen Herausforderungen stellen müssen. Öffentliche Dienstleistungen müssen zunehmend als flexible Partnerschaften und Kooperationen von Verwaltung und Unternehmen geformt werden. Effizienz wird zum Paradigma, und flexiblen Strukturen kommt eine zentrale Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit einer modernen Stadt und ihrer Region zu. Ein wesentlicher Treiber für eine moderne Stadt sind dabei die Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) , d ie mittels der Digitalisierung von Prozessen, Dienstleistungen und Services neue, innovative Lösungen und Angebote schaffen k önnen. Wie Städte diese technologischen Entwicklungen und die damit verbundene steigende Nachfrage der digitalen Gesellschaft nach modernen Dienstleistungen abdecken, hat einen entscheidenden Einfluss auf ihre Wettbewerbsfähigkeit. Dabei wachsen Energieverbindungen, Verkehrsnetze, Gesundheitssysteme, Verwaltungsdienstleistungen und IKT-Infrastrukturen immer mehr zusammen. Green Smart City ist die Vision einer fortschrittlichen, nachhaltigen und innovationsfreundlichen Stadt mithilfe modernster Telekommunikations - und Informationstechnologien. Ziel dieser Partnerschaft ist es, unter diesem Leitbegriff Projekte zu bündeln und zu initiieren, die die Rahmenbedingungen für die Stadt, die Bürger und die Unternehmen positiv entwickeln, die Lebensqualität erhöhen und das Standortimage stärken. Zukunftsweisende Leuchtturmprojekte sollen dabei insbesondere in den Bereichen Energie, Mobilität, Gesundheit, Bildung, Wohnen und Umwelt sowie Digitale Verwaltung verwirklicht, gefördert und dargestellt werden. Der Aufbau eines Int ernetportals zur Darstellung bereits angestoßener Aktivitäten sowie als Informationsknotenpunkt und die mögliche Beteiligung an Ausschreibungen werden dabei erste konkrete Projekte sein. § 1 Vertragsgegenstand 1. Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Auf tragnehmer den Auftrag, ihn bei Entscheidungen/Vorhaben zu beraten und zu unterstützen, die im Zusammenhang mit Projekten stehen, welche nach Absprache unter dem Leitbegriff „Green Smart City Darmstadt“ adressiert werden. 1 2. Bestandteile dieses Vertrages sind u. a. Koordinations -, Kommunikations - und Dokumentationsaufgaben bei Projekten unter der Leitidee „Green Smart City“. Dies betrifft u.a. auch die Ausgestaltung eines geplanten Internetportals (Basis Green Smart City) und die Einbindung des House of IT in unte rschiedliche Aktivitäten und Initiativen. Grundsätzlich sind die Auswahl von Projekten sowie einzelne Arbeitsschritte und Tätigkeiten vor Leistungserbringung durch den Auftragnehmer mit dem Auftraggeber abzustimmen. § 2 Gegenleistung 1. Der Auftragnehmer erhält als Gegenleistung einen Betrag in Höhe von maximal 45.000 € pro Jahr (brutto). 15.000 € (brutto) davon dienen pauschaliert als Ausgleich für Personalkosten, die in direktem Zusammenhang mit dem P rojekt Green Smart City anfallen und sind zum 31. Oktober des Jahres fällig . Das House of IT verpflichtet sich, dafür eine adäquate Personalstelle einzurichten, die im Rahmen des Projekts unmittelbar Aufgaben übernimmt. Weitere 30.000 € (brutto) können in vorheriger Abstimmung mit der Wissenschaftsstadt Darmstadt für Aktivitäten im Rahmen des Green Smart City -Projekts abgerufen werden (Personal - und/oder Sachmittel) und werden dem House of IT gegen Vorlage entsprechender Nachweise erstattet. Hierunter fallen beispielsweise externe Dienstleistungen / Honorare . Bei der Reisekostenerstattung gelten die Regelungen des Hessischen Reisekostengesetzes. 2. Die jährlich fälligen Mitgliedsbeiträge im House of IT e.V. bleiben von dieser Vereinbarung unberührt und werden gesondert in Rechnung gestellt. § 3 Berichterstattung 1. Der Auftragnehmer erstattet dem Auftraggeber mindestens vierteljährlich Bericht über den Verlauf des Projekts Green Smart City und aktuelle Ergebnisse. Mindestens einmal pro Jahr erfolgt dieser Bericht schriftlich. 2. In jedem Fall ist der Auftragnehmer verpflicht et, dem Auftraggeber spätestens zum Vertragsende einen Abschlussbericht (beispielsweise in Präsentationsform) vor zulegen und alle technischen und organisatorischen Maßnahmen umzusetzen, um das Internetportal an den Auftraggeber zu übergeben. Bei vorheriger Kündigung des Vertrags fallen alle bisher erstellten Bestandteile des Internetportals an den Auftraggeber. § 4 Schweigepflicht, Datenschutz 1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel ob es dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet. 2. Der Auftragnehmer ist verpfl ichtet, ihm anvertraute personenbezogene Daten nur im Rahmen seiner Tätigkeit im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag zu verarbeiten oder verarbeiten zu lassen. Die Daten sind nach Beendigung des Vertrags unverzüglich 2 zu löschen. Sofern die Einschaltung Dritter erforderlich wird, muss der Auftragnehmer dieselben Pflichten dem Dritten entsprechend auferlegen. § 5 Vertragsdauer / Kündigung 1. Die Vereinbarung gilt rückwirkend ab dem Jahr 2014, wobei für 2014 nur vom Auftragnehmer bereits erbrachte Leistungen (u. a. externe Dienstleistungen / Honorare, Übernachtungs- und Reisekosten) gegen Nachweis bis zu 30.000 € (brutto) vergütet werden können. 2. Ab dem Jahr 2015 gelten die unter § 2 Regelungen in vollem Umfang. Ab 2016 verlängert sich der Vertrag stillschweigend jeweils automatisch um weitere 12 Monate, sofern nicht eine Partei mit einer Frist von 1 Monat schriftlich zum Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 3. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. § 6 Sonstige Ansprüche Mit der Zahlung der in diesem Vertrag vereinbarten Vergütung sind alle Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber aus diesem Vertrag erfüllt. § 7 Schlussbestimmungen 1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel. Das vorstehende Schriftformerfordernis findet keine Anwendung bei Abreden, die nach Vertragsabschluss unmittelbar zwischen den Parteien mündlich getroffen werden. 2. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. 3. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt. Darmstadt, xx.xx.2015 ..................................................... ..................................................... Wissenschaftsstadt Darmstadt House of IT e.V. (Auftraggeber) (Auftragnehmer) 3
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2015/0080
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 14.10.2015
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00