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V/0241/2024

Korruptionsprävention

Vorlagen 11.04.2024

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A_R_0003_2023_A_R_0003_2023_CDU_GAL_SPD_Volt_FDP_IF_Linke_Korruptionspraevention

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

A_R_0003_2023_A_R_0003_2023_CDU_GAL_SPD_Volt_FDP_IF_Linke_Korruptionspraevention

3177 Zeichen

Antrag an den Rat A-R/0003/2023 
             
         
 
Münster, 07.02.2023 
Ratsantrag 
Korruptionsprävention bei der Stadt stärken 
Der Rat möge beschließen: 
1. Der Rat beabsichtigt einen Verhaltenskodex für seine Mitglieder einzuführen. Die 
Verwaltung wird beauftragt, diesen in Rücksprache mit dem Ältestenrat vorzubereiten. 
2. Die Stadt Münster prüft zur Stärkung der internen Korruptionsprävention und zur 
Stärkung der Korruptionsprävention allgemein eine korporative Mitgliedschaft bei 
Transparency International Deutschland e.V. Im Rahmen dessen sollen gegebenenfalls 
auch die internen Regelungen sowie die für Beteiligungen (Public Governance Kodex) 
aktualisiert und die Möglichkeiten zur Abgabe anonymer Hinweise an die Ansprechstelle 
für Korruptionsprävention weiterentwickelt werden (Hinweisgebersystem). 
 
Begründung: 
Das Vertrauen in den Staat und seine handelnden Akteur*innen ist essentiell für eine 
funktionierende Demokratie. Die Stadt Münster hat generell in den vergangenen Jahren wenig 
Probleme mit Korruption zu verzeichnen. Mit den internen Hinweisen und Richtlinien zur 
Korruptionsprävention gibt es seit 1998 die notwendigen internen Regeln. Dies wird um einen 
Public Governance Kodex für Beteiligungen ergänzt. Beide sind jedoch nun auch schon einige 
Jahre alt. Außerdem gilt es die Korruptionsprävention immer lebendig zu halten, um die 
notwendige Aufmerksamkeit dafür zu sichern. 
Zu 1.: Ein Verhaltenskodex für Ratsmitglieder, wie ihn auch bereits einige andere Städte haben, 
gibt im Rahmen einer Selbstverpflichtung auch den Mitgliedern Regeln zur Annahme von 
Geschenken und Einladungen sowie weiteren Regeln zur Offenlegung von 
Interessenskonflikten an die Hand. Dem Rat als Kontrollorgan der Verwaltung stünde es gut an, 
wenn er sich ebenfalls Regeln gibt. Außerdem ist dies eine Voraussetzung für die Mitgliedschaft 
bei Transparency International Deutschland. 
Zu 2.: Transparency International ist ein international anerkannter Verein, der sich 
der„effektiven und nachhaltigen Bekämpfung und Eindämmung der Korruption“ verschrieben 
hat. Im Rahmen der korporativen Mitgliedschaft können Unternehmen, aber auch Kommunen 
deutlich machen, dass sie Korruptionsprävention ernst nehmen. Vor Beginn der Mitgliedschaft 
prüft der Verein durch Gespräche und Einsicht in Unterlagen, ob die Regelungen der Stadt

Antrag an den Rat A-R/0003/2023 
ausreichend sind und gibt ggf. Hinweise zur Verbesserung, die dann zunächst umgesetzt 
werden sollen. So kann die Stadt Münster ihre Verfahrensweisen auch noch einmal extern 
evaluieren lassen und sich hilfreichen Input von außen holen. Im Verlauf der Mitgliedschaft 
profitiert die Stadt von regelmäßigen Informationen und einem Netzwerk. Die Mitgliedschaft 
kostet aktuell 1.250 € im Jahr. Korporative Mitglieder in NRW sind bisher zum Beispiel Köln 
oder Bonn. 
gez.     gez.    gez.   gez. 
Stefan Weber    Albert Wenzel  Lia Kirsch  Helene Goldbeck 
Dr. Ulrich Möllenhoff   Sylvia Rietenberg  Sandra Beer  Martin Grewer 
und Fraktion    und Fraktion   und Fraktion 
 
gez.     gez.    gez. 
Jörg Berens    Lars Nowak   Ulrich Thoden 
und Fraktion    und Fraktion   und Fraktion

Beschlussvorlage

7949 Zeichen

V/0241/2024 
V/0241/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
„Korruptionsprävention bei der Stadt stärken" (Antrag an den Rat A-R/0003/2023) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   24.04.2024 Hauptausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, in Rücksprache mit dem Ältestenrat einen Verhaltenskodex 
für die Ratsmitglieder, Mitglieder der Ratsausschüsse sowie Mitglieder der Bezirksvertretun-
gen vorzubereiten. 
 
2. Der Bericht zur Prüfung einer korporativen Mitgliedschaft bei Transparency International 
Deutschland e. V. und zum Public Governance Kodex wird zur Kenntnis genommen. 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die korporative Mitgliedschaft der Stadt Münster bei Transpa-
rancy International e. V. in die Wege zu leiten. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Der Jahresbeitrag für die korporative Mitgliedschaft der Stadt Münster bei Transparency International 
Deutschland e.V. wird wie folgt finanziert. 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen  
Produkt-
gruppe 
0103 OB, BM und Verwal-
tungsführung 
   
Zeile 16 Sonstige ordentliche 
Aufwendungen 
2024 ff. 1.250  Mitgliedsbeitrag 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen stehen im Haushaltsplan 2024 in der o. g. Pro-
duktgruppe zur Verfügung. 
 
Justiziariat 
Verw altungsführung 
 
16.04.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Heuer 
Telefon: 492-6030 
Heuer@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0241/2024 
 
 
Begründung: 
 
Die CDU-Ratsfraktion, die Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, die SPD-Ratsfraktion, die FDP-
Ratsfraktion, DIE LINKE. Ratsfraktion Münster, die Internationale Fraktion Die PARTEI/ÖDP und die 
Ratsgruppe Volt im Rat der Stadt Münster haben mit Datum vom 0 7.02.2023 den gemeinsamen An-
trag „Korruptionsprävention bei der Stadt stärken“ (Anlage) in den Rat eingebracht. Dieser wurde in 
der Sitzung des Rates am 15.02.2023 an den Hauptausschuss verwiesen. 
 
In dem Antrag wird angeregt, 1. einen Verhaltenskodex für Ratsmitglieder einzuführen und 2. eine 
korporative Mitgliedschaft bei Transparency International Deutschland e. V. zu prüfen sowie ggf. die 
internen Regelungen für Beteiligungen (Public Governance Kodex) zu aktualisieren und die Möglich-
keiten zur Abgabe anonymer Hinweise an die Ansprechstelle für Korruptionsprävention weiterzuent-
wickeln (Hinweisgebersystem). 
 
Zu 1.:  
Die Stadt Münster verfügt über interne Regelungen zur Korruptionsprävention. Die „Hinweise und 
Richtlinien zur Vorbeugung von Korruption“, die  für alle Beschäftigten der Stadtverwaltung gelten, 
wurden erstmalig am 05.07.1999 verbindlich in Kraft gesetzt. Regelungen auch für Ratsmitglieder 
würden die Bemühungen der Stadt Münster zur Korruptionsprävention und Rechtssicherheit für alle 
Beteiligten auf den politischen Bereich ausdehnen und damit abrunden. Dem Antrag an den Rat, ei-
nen Verhaltenskodex für seine Mitglieder einzuführen, soll daher gefolgt werden. Die Verwaltung 
empfiehlt, den Verhaltenskodex nicht nur für die Ratsmitglieder, sondern auch  für die Mitglieder der 
Ausschüsse des Rates und die Mitglieder der Bezirksvertretungen einzuführen und wegen des sys-
tematischen Zusammenhanges um die Einzelheiten i.S.v. § 43 Abs. 3 Satz 2 GO NRW i.V.m. §§ 1 
Abs. 1 Nr. 3 und 7 Korruptionsbekämpfungsgesetz  NRW zu erweitern. Ein entsprechender Entwurf 
wird durch die Verwaltung in Rückkopplung zum Ältestenrat vorbereitet.  
 
Zu 2.:  
Transparency International Deutschland e. V. bietet für Kommunen eine korporative Mitgliedschaft an. 
Aktuell sind bundesweit 11 K ommunen korporative Mitglieder, darunter mit Hilden, Bonn und Köln 
drei Kommunen aus Nordrhein-Westfalen. Eine korporative Mitgliedschaft von Kommunen in Trans-
parency International Deutschland e. V. ist ein klares Bekenntnis zur Bekämpfung von Korruption und 
an die Erfüllung gewisser Mindeststandards zur Korruptionsprävention gebunden, die durch Transpa-
rency International Deutschland e. V. definiert werden. 
 
Von den kommunalen korporativen Mitgliedern wird seitens Transparency International Deutschland 
erwartet: 
 
 Abgabe einer Selbstverpflichtungserklärung zu den folgenden Anforderungen als formale Vo-
raussetzung für eine korporative Mitgliedschaft, 
 klares Bekenntnis der Kommune, dass sie Korruption in jeder Form ablehnt und korruptives 
Verhalten weder bei pol itischen Entscheidungsträgern noch in der Verwaltung dulden wird 
(Teil der Selbstverpflichtung für kommunale Mitglieder),  
 Vorhandensein von Schulungen für die Mitarbeitenden und einer verbindlichen Verhaltens-
norm für alle Beschäftigten, nach der Bestechun g und andere Formen der Korruption weder 
eingesetzt noch toleriert werden (Teil der Selbstverpflichtung für kommunale Mitglieder),  
 Vorhandensein oder Bereitschaft, mittelfristig einen Verhaltenskodex für politische Entschei-
dungsträger einzuführen, der eine Verpflichtung gegen Korruption enthält (Teil der Selbstver-
pflichtung für kommunale Mitglieder),  
 Engagement für Korruptionsprävention in den kommunalen Interessenverbänden (Teil der 
Selbstverpflichtung für kommunale Mitglieder),  
 Bereitschaft zum Erfahru ngsaustausch zu Themen der Korruptionsprävention mit anderen 
Kommunen und mit Transparency Deutschland und 
 Entrichtung eines Mitgliedsbeitrages.

- 3 - 
V/0241/2024 
 
Die Mitgliedsbeiträge sind für Kommunen nach Einwohnerzahl gestaffelt. Für Münster mit ca. 320.000 
Einwohnenden ergäbe sich ein Beitrag von 1.250 Euro. 
 
Einige Inhalte der erwarteten Selbstverpflichtung werden durch die Stadt bereits erfüllt. Die „Hinweise 
und Richtlinien zur Vorbeugung von Korruption“ (Geschäftsanweisung Korruptionsvorbeugung) zeigt 
das klare Bek enntnis der Verwaltung, dass sie Korruption ablehnt. Sie sind zugleich seit dem 
05.07.1999 eine verbindliche Verhaltensnorm für alle Beschäftigten. Das Angebot von Schulungen für 
die Mitarbeitenden ist regelmäßiger Bestandteil des jährlichen Fortbildungsprogramms der Stadtver-
waltung. 
 
Die Zustimmung zu dieser Vorlage würde die Bereitschaft unterstreichen, mittelfristig einen Verhal-
tenskodex für politische Entscheidungsträger*innen einzuführen. 
 
Der Public Corporate Governance Kodex der Stadt Münster befindet sich in der Überarbeitung und 
wird dem Rat zeitnah (voraussichtlich im Juni) zur Beschlussfassung vorgelegt. Diese Anregung aus 
dem Antrag A-R/0003/2023 würde damit vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates umgesetzt. 
 
Auch die verwaltungsinterne Geschäftsanweisung Korruptionsvorbeugung („Hinweise und Richtlinien 
zur Vorbeugung von Korruption“) befindet sich derzeit in der Bearbeitung, so dass auch hier die ange-
regte Aktualisierung bereits stattfindet. 
 
Die Möglichkeit auch anonymer (externer und interner) Hinweise an die Ansprechstelle für Korrupti-
onsprävention ist bewusst schon seit Inkrafttreten der „Hinweise und Richtlinien zur Vorbeugung von 
Korruption“ im Juli 1999 eröffnet worden. 
 
Eine zusätzliche Möglichkeit ergibt sich aus der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes. Bereits 
vor Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetz-Ausführungsgesetzes NRW am 30.12.2023 hat die 
Stadt Münster ihre sich daraus ergebende Verpflichtung, eine Interne Meldestelle für Hinweisgebende 
einzurichten, erfüllt. Diese richtet sich aber ausschließlich an die Beschäftigten. 
 
Die im Antrag angeregten Aktualisierungen und Weiterentwicklungen sind entweder bereits umge-
setzt oder befinden sich kurz vor der Umsetzung. Einige Punkte der erwarteten Selbstverpflichtung 
sind bereits Praxis bei der Stadt Münster. 
 
Gleichwohl wäre eine korporative Mitgliedschaft der Stadt Münster bei Transparency International 
Deutschland e. V. eine Unterstützung ihres Engagements zur Korruptionsprävention und die Möglich-
keit, externe Erfahrungen einzubeziehen. 
 
 
 
 
Gez. 
Markus Lewe 
Oberbürgermeister 
 
 
 
 
Anlagen: 
 
Antrag an den Rat A-R/0003/2023 „Korruptionsprävention bei der Stadt stärken“

Beratungsverlauf (1)

24.04.2024 Hauptausschuss
TOP 2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0241/2024
Typ
Vorlagen
Datum
11.04.2024
Erstellt
09.04.2024 13:28