V/0241/2024
Korruptionsprävention
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A_R_0003_2023_A_R_0003_2023_CDU_GAL_SPD_Volt_FDP_IF_Linke_Korruptionspraevention
3177 Zeichen
Antrag an den Rat A-R/0003/2023
Münster, 07.02.2023
Ratsantrag
Korruptionsprävention bei der Stadt stärken
Der Rat möge beschließen:
1. Der Rat beabsichtigt einen Verhaltenskodex für seine Mitglieder einzuführen. Die
Verwaltung wird beauftragt, diesen in Rücksprache mit dem Ältestenrat vorzubereiten.
2. Die Stadt Münster prüft zur Stärkung der internen Korruptionsprävention und zur
Stärkung der Korruptionsprävention allgemein eine korporative Mitgliedschaft bei
Transparency International Deutschland e.V. Im Rahmen dessen sollen gegebenenfalls
auch die internen Regelungen sowie die für Beteiligungen (Public Governance Kodex)
aktualisiert und die Möglichkeiten zur Abgabe anonymer Hinweise an die Ansprechstelle
für Korruptionsprävention weiterentwickelt werden (Hinweisgebersystem).
Begründung:
Das Vertrauen in den Staat und seine handelnden Akteur*innen ist essentiell für eine
funktionierende Demokratie. Die Stadt Münster hat generell in den vergangenen Jahren wenig
Probleme mit Korruption zu verzeichnen. Mit den internen Hinweisen und Richtlinien zur
Korruptionsprävention gibt es seit 1998 die notwendigen internen Regeln. Dies wird um einen
Public Governance Kodex für Beteiligungen ergänzt. Beide sind jedoch nun auch schon einige
Jahre alt. Außerdem gilt es die Korruptionsprävention immer lebendig zu halten, um die
notwendige Aufmerksamkeit dafür zu sichern.
Zu 1.: Ein Verhaltenskodex für Ratsmitglieder, wie ihn auch bereits einige andere Städte haben,
gibt im Rahmen einer Selbstverpflichtung auch den Mitgliedern Regeln zur Annahme von
Geschenken und Einladungen sowie weiteren Regeln zur Offenlegung von
Interessenskonflikten an die Hand. Dem Rat als Kontrollorgan der Verwaltung stünde es gut an,
wenn er sich ebenfalls Regeln gibt. Außerdem ist dies eine Voraussetzung für die Mitgliedschaft
bei Transparency International Deutschland.
Zu 2.: Transparency International ist ein international anerkannter Verein, der sich
der„effektiven und nachhaltigen Bekämpfung und Eindämmung der Korruption“ verschrieben
hat. Im Rahmen der korporativen Mitgliedschaft können Unternehmen, aber auch Kommunen
deutlich machen, dass sie Korruptionsprävention ernst nehmen. Vor Beginn der Mitgliedschaft
prüft der Verein durch Gespräche und Einsicht in Unterlagen, ob die Regelungen der Stadt
Antrag an den Rat A-R/0003/2023
ausreichend sind und gibt ggf. Hinweise zur Verbesserung, die dann zunächst umgesetzt
werden sollen. So kann die Stadt Münster ihre Verfahrensweisen auch noch einmal extern
evaluieren lassen und sich hilfreichen Input von außen holen. Im Verlauf der Mitgliedschaft
profitiert die Stadt von regelmäßigen Informationen und einem Netzwerk. Die Mitgliedschaft
kostet aktuell 1.250 € im Jahr. Korporative Mitglieder in NRW sind bisher zum Beispiel Köln
oder Bonn.
gez. gez. gez. gez.
Stefan Weber Albert Wenzel Lia Kirsch Helene Goldbeck
Dr. Ulrich Möllenhoff Sylvia Rietenberg Sandra Beer Martin Grewer
und Fraktion und Fraktion und Fraktion
gez. gez. gez.
Jörg Berens Lars Nowak Ulrich Thoden
und Fraktion und Fraktion und Fraktion
Beschlussvorlage
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V/0241/2024 V/0241/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft „Korruptionsprävention bei der Stadt stärken" (Antrag an den Rat A-R/0003/2023) Beratungsfolge 24.04.2024 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, in Rücksprache mit dem Ältestenrat einen Verhaltenskodex für die Ratsmitglieder, Mitglieder der Ratsausschüsse sowie Mitglieder der Bezirksvertretun- gen vorzubereiten. 2. Der Bericht zur Prüfung einer korporativen Mitgliedschaft bei Transparency International Deutschland e. V. und zum Public Governance Kodex wird zur Kenntnis genommen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die korporative Mitgliedschaft der Stadt Münster bei Transpa- rancy International e. V. in die Wege zu leiten. II. Finanzielle Auswirkungen Der Jahresbeitrag für die korporative Mitgliedschaft der Stadt Münster bei Transparency International Deutschland e.V. wird wie folgt finanziert. Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produkt- gruppe 0103 OB, BM und Verwal- tungsführung Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 2024 ff. 1.250 Mitgliedsbeitrag Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen stehen im Haushaltsplan 2024 in der o. g. Pro- duktgruppe zur Verfügung. Justiziariat Verw altungsführung 16.04.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Heuer Telefon: 492-6030 Heuer@stadt-muenster.de - 2 - V/0241/2024 Begründung: Die CDU-Ratsfraktion, die Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, die SPD-Ratsfraktion, die FDP- Ratsfraktion, DIE LINKE. Ratsfraktion Münster, die Internationale Fraktion Die PARTEI/ÖDP und die Ratsgruppe Volt im Rat der Stadt Münster haben mit Datum vom 0 7.02.2023 den gemeinsamen An- trag „Korruptionsprävention bei der Stadt stärken“ (Anlage) in den Rat eingebracht. Dieser wurde in der Sitzung des Rates am 15.02.2023 an den Hauptausschuss verwiesen. In dem Antrag wird angeregt, 1. einen Verhaltenskodex für Ratsmitglieder einzuführen und 2. eine korporative Mitgliedschaft bei Transparency International Deutschland e. V. zu prüfen sowie ggf. die internen Regelungen für Beteiligungen (Public Governance Kodex) zu aktualisieren und die Möglich- keiten zur Abgabe anonymer Hinweise an die Ansprechstelle für Korruptionsprävention weiterzuent- wickeln (Hinweisgebersystem). Zu 1.: Die Stadt Münster verfügt über interne Regelungen zur Korruptionsprävention. Die „Hinweise und Richtlinien zur Vorbeugung von Korruption“, die für alle Beschäftigten der Stadtverwaltung gelten, wurden erstmalig am 05.07.1999 verbindlich in Kraft gesetzt. Regelungen auch für Ratsmitglieder würden die Bemühungen der Stadt Münster zur Korruptionsprävention und Rechtssicherheit für alle Beteiligten auf den politischen Bereich ausdehnen und damit abrunden. Dem Antrag an den Rat, ei- nen Verhaltenskodex für seine Mitglieder einzuführen, soll daher gefolgt werden. Die Verwaltung empfiehlt, den Verhaltenskodex nicht nur für die Ratsmitglieder, sondern auch für die Mitglieder der Ausschüsse des Rates und die Mitglieder der Bezirksvertretungen einzuführen und wegen des sys- tematischen Zusammenhanges um die Einzelheiten i.S.v. § 43 Abs. 3 Satz 2 GO NRW i.V.m. §§ 1 Abs. 1 Nr. 3 und 7 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW zu erweitern. Ein entsprechender Entwurf wird durch die Verwaltung in Rückkopplung zum Ältestenrat vorbereitet. Zu 2.: Transparency International Deutschland e. V. bietet für Kommunen eine korporative Mitgliedschaft an. Aktuell sind bundesweit 11 K ommunen korporative Mitglieder, darunter mit Hilden, Bonn und Köln drei Kommunen aus Nordrhein-Westfalen. Eine korporative Mitgliedschaft von Kommunen in Trans- parency International Deutschland e. V. ist ein klares Bekenntnis zur Bekämpfung von Korruption und an die Erfüllung gewisser Mindeststandards zur Korruptionsprävention gebunden, die durch Transpa- rency International Deutschland e. V. definiert werden. Von den kommunalen korporativen Mitgliedern wird seitens Transparency International Deutschland erwartet: Abgabe einer Selbstverpflichtungserklärung zu den folgenden Anforderungen als formale Vo- raussetzung für eine korporative Mitgliedschaft, klares Bekenntnis der Kommune, dass sie Korruption in jeder Form ablehnt und korruptives Verhalten weder bei pol itischen Entscheidungsträgern noch in der Verwaltung dulden wird (Teil der Selbstverpflichtung für kommunale Mitglieder), Vorhandensein von Schulungen für die Mitarbeitenden und einer verbindlichen Verhaltens- norm für alle Beschäftigten, nach der Bestechun g und andere Formen der Korruption weder eingesetzt noch toleriert werden (Teil der Selbstverpflichtung für kommunale Mitglieder), Vorhandensein oder Bereitschaft, mittelfristig einen Verhaltenskodex für politische Entschei- dungsträger einzuführen, der eine Verpflichtung gegen Korruption enthält (Teil der Selbstver- pflichtung für kommunale Mitglieder), Engagement für Korruptionsprävention in den kommunalen Interessenverbänden (Teil der Selbstverpflichtung für kommunale Mitglieder), Bereitschaft zum Erfahru ngsaustausch zu Themen der Korruptionsprävention mit anderen Kommunen und mit Transparency Deutschland und Entrichtung eines Mitgliedsbeitrages. - 3 - V/0241/2024 Die Mitgliedsbeiträge sind für Kommunen nach Einwohnerzahl gestaffelt. Für Münster mit ca. 320.000 Einwohnenden ergäbe sich ein Beitrag von 1.250 Euro. Einige Inhalte der erwarteten Selbstverpflichtung werden durch die Stadt bereits erfüllt. Die „Hinweise und Richtlinien zur Vorbeugung von Korruption“ (Geschäftsanweisung Korruptionsvorbeugung) zeigt das klare Bek enntnis der Verwaltung, dass sie Korruption ablehnt. Sie sind zugleich seit dem 05.07.1999 eine verbindliche Verhaltensnorm für alle Beschäftigten. Das Angebot von Schulungen für die Mitarbeitenden ist regelmäßiger Bestandteil des jährlichen Fortbildungsprogramms der Stadtver- waltung. Die Zustimmung zu dieser Vorlage würde die Bereitschaft unterstreichen, mittelfristig einen Verhal- tenskodex für politische Entscheidungsträger*innen einzuführen. Der Public Corporate Governance Kodex der Stadt Münster befindet sich in der Überarbeitung und wird dem Rat zeitnah (voraussichtlich im Juni) zur Beschlussfassung vorgelegt. Diese Anregung aus dem Antrag A-R/0003/2023 würde damit vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates umgesetzt. Auch die verwaltungsinterne Geschäftsanweisung Korruptionsvorbeugung („Hinweise und Richtlinien zur Vorbeugung von Korruption“) befindet sich derzeit in der Bearbeitung, so dass auch hier die ange- regte Aktualisierung bereits stattfindet. Die Möglichkeit auch anonymer (externer und interner) Hinweise an die Ansprechstelle für Korrupti- onsprävention ist bewusst schon seit Inkrafttreten der „Hinweise und Richtlinien zur Vorbeugung von Korruption“ im Juli 1999 eröffnet worden. Eine zusätzliche Möglichkeit ergibt sich aus der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes. Bereits vor Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetz-Ausführungsgesetzes NRW am 30.12.2023 hat die Stadt Münster ihre sich daraus ergebende Verpflichtung, eine Interne Meldestelle für Hinweisgebende einzurichten, erfüllt. Diese richtet sich aber ausschließlich an die Beschäftigten. Die im Antrag angeregten Aktualisierungen und Weiterentwicklungen sind entweder bereits umge- setzt oder befinden sich kurz vor der Umsetzung. Einige Punkte der erwarteten Selbstverpflichtung sind bereits Praxis bei der Stadt Münster. Gleichwohl wäre eine korporative Mitgliedschaft der Stadt Münster bei Transparency International Deutschland e. V. eine Unterstützung ihres Engagements zur Korruptionsprävention und die Möglich- keit, externe Erfahrungen einzubeziehen. Gez. Markus Lewe Oberbürgermeister Anlagen: Antrag an den Rat A-R/0003/2023 „Korruptionsprävention bei der Stadt stärken“
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0241/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.04.2024
- Erstellt
- 09.04.2024 13:28