V/0519/2022
Havixbecker Straße - Neue Lichtsignalanlage zwischen Buschkamp und An der Kleikuhle
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Beschlussvorlage
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V/0519/2022 V/0519/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Havixbecker Straße - Neue Lichtsignalanlage zwischen Buschkamp und An der Kleikuhle Planungs- und Baubeschluss Beratungsfolge 22.09.2022 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 19.10.2022 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Planung und dem Bau einer neuen Anforderungslichtsignalanlage mit Blindensignalge- bern für zu Fuß Gehende und Radfahrende auf der Havixbecker Straße wird auf Grundlage des verkehrstechnischen Entwurfes von August 2022 zugestimmt. 2. Der Antrag A-W/0039/2020 ist damit erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 70.000€ für die Lichtsignalanlage entstehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 56.000€. Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä- chen und -anlagen Investitionsmaßnah- me 0008 Verkehrsanlagen, Neubau und Erneuerung Auszahlungen 2023 70.000 Neue Lichtsig- nalanlage Einzahlungen 2023 56.000 80% der förder- Amt für Mobilität und Tiefbau 13.09.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Koops Telefon: 492-6590 GKoops@stadt-muenster.de - 2 - V/0519/2022 fähigen Kosten Saldo 14.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2023 bei der o.g. Investitionsmaßnahme veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2023 bzw. der mittelfristi- gen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. Begründung: 1. Voraussetzungen Auf der Havixbecker Straße liegt im Bereich der Einmündung Buschkamp , a usgelöst durch das Wohngebiet östlich der Havixbecker Straße und einer Ansammlung von Schulen und Sportstätten westlich der Havixbecker Straße, ein erhöhter Überquerungsbedarf vor. Ab der Einmündung der Havixbecker Straße mit der An nette-von-Droste-Hülshoff-Straße befindet sich in Richtung Norden keine Überquerungsmöglichkeit mehr für zu Fuß Gehende und Radfahrende. Die Straße kann lediglich weiter südlich an der Einmündung mit der Straße Alter Gemeindeplatz an einer Lichtsignalanlage überquert werden. Um dorthin zu gelangen müssen die Schulkinder (teilweise auch mit dem Fahrrad) der Straße ca. 150 m auf der falschen Straßenseite, auf dem sehr schmalen Geh-Radweg, folgen. Dabei muss außerdem der Einmündungsbereich der Havixbecker Straße über- quert werden, der vor allem in der Morgenspitze von Pendlern als Abkürzung befahren wird. 2. Beschreibung der Baumaßnahme Die Planung sieht vor, zwischen der Einmündung An der Kleikuhle und Buschkamp eine Anforde- rungslichtsignalanlage mit Blindensignalgebern für zu Fuß Gehende und Radfahrende zu installieren. Hierdurch wird dem Schülerverkehr aus dem Baugebiet Roxel -Nord ermöglicht, die Havixbecker Straße auf direktem Wege verkehrssicher zu queren. Aufgrund der vorhandenen Einmündungen Buschkamp und An der Kleikuhle wird eine zweite Haltlinie vor den beiden Straßeneinmündungen markiert und das Verkehrszeichen „bei Rot hier halten“ aufgestellt. Für die künftige Lichtsignalanlage werden Abstellflächen mit einer Breite von 3,50 m vorgesehen. Auf der Ostseite befindet sich auf der Fläche der künftigen Aufstellfläche bereits eine gepflasterte Fläche. Auf der Westseite müsste die vorhandene straßenbegleitende Grünfläche mittig zwischen zwei Bäu- men befestigt werden. Die Planung wird gemäß den städtischen Standards mit taktilen Leiteinrichtungen ausgestattet. Die vorherige Planung für einen Fahrbahnteiler an gleicher Stelle ist aufgrund des gravierenden Ein- griffes in die vorhandene Allee nur schwer umsetzbar. Daher wurde im Anschluss die Umsetzbarkeit einer bedarfsgeregelten Lichtsignalanlage geprüft. 3. Ausschreibung und Bau - 3 - V/0519/2022 Ausschreibung und Umsetzung der Maßnahme sollen im Jahr 2023 erfolgen, sobald die Maßnahme beschlossen ist und die Fördermittel bewilligt sind. Die Anmeldung der Förderung ist bereits erfolgt. Die Verkehrsführung während der Bauzeit wird mit dem Ordnungsamt abgestimmt. Arbeiten seitens des Kanalbaus sind nicht geplant. 4. Beträge Dritter/Zuschüsse Die Planung löst keine Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz NRW aus. Bei der Fußgänger-LSA handelt es sich um eine zuwendungsfähige Maßnahme des Landes Nord- rhein-Westfalen; Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden, Gemeindeverbände und Kreise nach den Förderrichtlinien Nahmobilität – FöRi-Nah (SMBI. NRW 910), bei der 80% der zu- wendungsfähigen Kosten erstattet werden. 5. Genehmigungen/Vereinbarungen Für die Maßnahme ist keine Genehmigung erforderlich. 6. Liegenschaftliche Regelungen Es sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich. Die Anwohnerinnen/Anwohner werden entsprechend dem Serviceversprechen des Amtes für Mobili- tät und Tiefbau frühzeitig über die Maßnahme informiert. In Vertretung gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1: Lageplan
Lageplan
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Anlage zur Vorlage V/0519/2022
Anlage A
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Anlage A zur V/0519/2022 Kurzüberblick Planung einer neuen Anforderungslichtsignalanlage mit Blindensignalgebern für zu Fuß Gehende und Radfahrende auf der Havixbecker Straße zwischen den Einmündungen Buschkamp und An der Kleikuhle. Hierdurch wird dem Schülerverkehr aus dem Baugebiet Roxel-Nord ermöglicht, die Havixbecker Straße auf direktem Wege verkehrssicher zu queren. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. Das Teilziel lautet „Verkehrssicherheitsprogramm/Schulwegsicherung“. Zielerreichung: Die Maßnahme soll in 2023 umgesetzt werden. Für die Maßnahme entstehen Kosten in Höhe von ca. 70.000 €. Dem gegenüber stehen voraussichtliche Einnahmen von etwa 56.000 €. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im Entwurf des Haushaltsplanes 2023 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich bzw. ist der in der Vorlage auf- geführten Reduktionsvariante zu entnehmen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Havixbecker Straße
- Buschkamp
- An der Kleikuhle
- Alter Gemeindeplatz
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Details
- Aktenzeichen
- V/0519/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.08.2022
- Erstellt
- 22.08.2022 12:10