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V/0519/2022

Havixbecker Straße - Neue Lichtsignalanlage zwischen Buschkamp und An der Kleikuhle

Vorlagen 29.08.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss für Verkehr und Mobilität, Sitzung am 19.10.2022, TOP 9.4

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

5316 Zeichen

V/0519/2022 
V/0519/2022 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Havixbecker Straße - Neue Lichtsignalanlage zwischen Buschkamp und An der Kleikuhle 
 
Planungs- und Baubeschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   22.09.2022 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   19.10.2022 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Planung und dem Bau einer neuen Anforderungslichtsignalanlage mit Blindensignalge-
bern für zu Fuß Gehende und Radfahrende auf der Havixbecker Straße wird auf Grundlage 
des verkehrstechnischen Entwurfes von August 2022 zugestimmt.  
 
2. Der Antrag A-W/0039/2020 ist damit erledigt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 70.000€ für 
die Lichtsignalanlage entstehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 56.000€.  
 
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
   
Investitionsmaßnah-
me 
0008 Verkehrsanlagen, Neubau und 
Erneuerung 
   
Auszahlungen   2023 70.000 Neue Lichtsig-
nalanlage 
Einzahlungen   2023 56.000 80% der förder-
Amt für Mobilität und Tiefbau  
 
13.09.2022 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Koops 
Telefon: 492-6590 
GKoops@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0519/2022 
fähigen Kosten 
Saldo  14.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2023 bei der o.g. 
Investitionsmaßnahme veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung 
unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2023 bzw. der mittelfristi-
gen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
 
Begründung: 
 
1. Voraussetzungen 
 
Auf der Havixbecker Straße liegt im Bereich der Einmündung Buschkamp , a usgelöst durch das 
Wohngebiet östlich der Havixbecker Straße und einer Ansammlung von Schulen und Sportstätten 
westlich der Havixbecker Straße, ein erhöhter Überquerungsbedarf vor. 
 
Ab der Einmündung der Havixbecker Straße mit der An nette-von-Droste-Hülshoff-Straße befindet 
sich in Richtung Norden keine Überquerungsmöglichkeit mehr für zu Fuß Gehende und Radfahrende. 
Die Straße kann lediglich weiter südlich an der Einmündung mit der Straße Alter Gemeindeplatz an 
einer Lichtsignalanlage überquert werden. Um dorthin zu gelangen müssen die Schulkinder (teilweise 
auch mit dem Fahrrad) der Straße ca. 150 m auf der falschen Straßenseite, auf dem sehr schmalen 
Geh-Radweg, folgen. Dabei muss außerdem der Einmündungsbereich der Havixbecker Straße über-
quert werden, der vor allem in der Morgenspitze von Pendlern als Abkürzung befahren wird. 
 
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme  
 
Die Planung sieht vor, zwischen der Einmündung An der Kleikuhle und Buschkamp eine Anforde-
rungslichtsignalanlage mit Blindensignalgebern für zu Fuß Gehende und Radfahrende zu installieren. 
Hierdurch wird dem Schülerverkehr aus dem Baugebiet Roxel -Nord ermöglicht, die Havixbecker 
Straße auf direktem Wege verkehrssicher zu queren. Aufgrund der vorhandenen Einmündungen 
Buschkamp und An der Kleikuhle wird eine zweite Haltlinie vor den beiden Straßeneinmündungen 
markiert und das Verkehrszeichen „bei Rot hier halten“ aufgestellt.  
 
Für die künftige Lichtsignalanlage werden Abstellflächen mit einer Breite von 3,50 m vorgesehen. Auf 
der Ostseite befindet sich auf der Fläche der künftigen Aufstellfläche bereits eine gepflasterte Fläche. 
Auf der Westseite müsste die vorhandene straßenbegleitende Grünfläche mittig zwischen zwei Bäu-
men befestigt werden.  
 
Die Planung wird gemäß den städtischen Standards mit taktilen Leiteinrichtungen ausgestattet. 
 
Die vorherige Planung für einen Fahrbahnteiler an gleicher Stelle ist aufgrund des gravierenden Ein-
griffes in die vorhandene Allee nur schwer umsetzbar. Daher wurde im Anschluss die Umsetzbarkeit 
einer bedarfsgeregelten Lichtsignalanlage geprüft.  
 
 
3. Ausschreibung und Bau

- 3 - 
V/0519/2022 
Ausschreibung und Umsetzung der Maßnahme sollen im Jahr 2023 erfolgen, sobald die Maßnahme 
beschlossen ist und die Fördermittel bewilligt sind. Die Anmeldung der Förderung ist bereits erfolgt.   
Die Verkehrsführung während der Bauzeit wird mit dem Ordnungsamt abgestimmt.  
Arbeiten seitens des Kanalbaus sind nicht geplant.  
 
 
4. Beträge Dritter/Zuschüsse  
 
Die Planung löst keine Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz NRW aus.  
 
Bei der Fußgänger-LSA handelt es sich um eine zuwendungsfähige Maßnahme des Landes Nord-
rhein-Westfalen; Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden, Gemeindeverbände und 
Kreise nach den Förderrichtlinien Nahmobilität – FöRi-Nah (SMBI. NRW 910), bei der 80%  der zu-
wendungsfähigen Kosten erstattet werden. 
 
 
5. Genehmigungen/Vereinbarungen 
 
Für die Maßnahme ist keine Genehmigung erforderlich. 
 
 
6. Liegenschaftliche Regelungen  
 
Es sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich.  
 
 
 
Die Anwohnerinnen/Anwohner werden entsprechend dem Serviceversprechen des Amtes für Mobili-
tät und Tiefbau frühzeitig über die Maßnahme informiert. 
 
 
 
 
In Vertretung  
 
gez. 
 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1: Lageplan

Lageplan

30 Zeichen

Anlage zur Vorlage V/0519/2022

Anlage A

1843 Zeichen

Anlage A zur V/0519/2022 
Kurzüberblick 
Planung einer neuen Anforderungslichtsignalanlage mit Blindensignalgebern für zu Fuß Gehende 
und Radfahrende auf der Havixbecker Straße zwischen den Einmündungen Buschkamp und An 
der Kleikuhle. 
Hierdurch wird dem Schülerverkehr aus dem Baugebiet Roxel-Nord ermöglicht, die Havixbecker 
Straße auf direktem Wege verkehrssicher zu queren. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren 
sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. 
Das Teilziel lautet „Verkehrssicherheitsprogramm/Schulwegsicherung“. 
 
Zielerreichung: Die Maßnahme soll in 2023 umgesetzt werden. Für die Maßnahme entstehen 
Kosten in Höhe von ca. 70.000 €. Dem gegenüber stehen voraussichtliche Einnahmen von  
etwa 56.000 €. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplanes 2023 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: 
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), 
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) 
 
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: 
Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich bzw. ist der in der Vorlage auf-
geführten Reduktionsvariante zu entnehmen. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)

Beratungsverlauf (2)

22.09.2022 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
19.10.2022 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 9.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Havixbecker Straße
  • Buschkamp
  • An der Kleikuhle
  • Alter Gemeindeplatz

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0519/2022
Typ
Vorlagen
Datum
29.08.2022
Erstellt
22.08.2022 12:10