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AN/1201/2018

Nachfragen zum Datenschutz im Jobcenter

Parteilos Anfrage nach § 4 03.09.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 06.09.2018, TOP 8.1.3

Bunt Anfrage nach § 4

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Bunt Anfrage nach § 4

2260 Zeichen

An den Ausschussvorsitzenden 
Michael Paetzold 
 
An die Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
 
 
 
Thomas Hegenbarth 
Lisa Gerlach 
Rathaus - Spanischer Bau 
50667 Köln 
Tel.: +49 (221) 221 - 25541 
Mail: Thomas.Hegenbarth@stadt-koeln.de 
Mail: Lisa.Gerlach@stadt-koeln.de 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin:03.09.2018  
 
AN/1201/2018 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Soziales und Senioren 06.09.2018 
 
Nachfragen zum Datenschutz im Jobcenter 
Sehr geehrter Herr Paetzold, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Antragstellerinnen bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Si tzung 
des Ausschusses für Soziales und Senioren zu setzen: 
 
In der Anfrage „Datenschutz im Jobcenter“ wollten wir wis sen, wie datenschutzkonform der Au s-
tausch zwischen dem Jobcenter und den privaten Beschäftigungsträgern organisiert ist. Die Antwort 
des Jobcenters bestätigte Befürchtungen, dass auch sensible Informationen über ALG -II-
Bezieher*innen untereinander ausgetau scht wurden und werden und das sogar unverschlü sselt, 
denn das Jobcenter fordert in der Antwort von Trägern, die „(noch) nicht über die technischen V o-
raussetzungen zum Empfang bzw. zur Versendung unverschlüsselter Mail verfügen“, jetzt nachz u-
rüsten. 
 
Vor diesem Hintergrund stellen sich folgende Nachfragen:  
 
1. Welche Informationen sammeln und übermitteln die privaten gGmbHs im Auftrag der Jo b-
center über die zugewiesenen Betroffenen und auf welcher Rechtsgrundlage? 
 
2. Wann werden die beim Jobcenter gesammelten I nformationen und die Stammdaten von 
AlG-II-Bezieher*innen wieder gelöscht? 
 
3. Wie viele ALG-II-Bezieherinnen waren 2017 bis heute vom Austausch betroffen? 
 
4. Werden Mitarbeiter*innen beim Jobcenter und den privaten Beschäftigungsträgern hinsich t-
lich der datenschutzrechtlichen Regeln und Rechte der Betroffenen geschult?

- 2 - 
 
5. Wie stellt das Jobcenter sicher, dass die an die Beschäftigungsträger weitergeleiteten und 
die dann von den Beschäftigungsträgern selbst gesammelten Daten dort nicht per E -Mail 
verteilt werden, in Clouds gespeichert werden oder für immer in Datenbanken landen? 
 
 
 
gez Thomas Hegenbarth    gez. Lisa Hanna Gerlach

Beratungsverlauf (1)

06.09.2018 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 8.1.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1201/2018
Typ
Parteilos Anfrage nach § 4
Datum
03.09.2018
Erstellt
03.09.2018 11:35