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Nachfragen zum Datenschutz im Jobcenter

Parteilos Anfrage nach § 4 AN/1201/2018 vom 03.09.2018

Stand: Am 06.11.2018 im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Bunt Anfrage nach § 4

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    An den Ausschussvorsitzenden Michael Paetzold An die Oberbürgermeisterin Henriette Reker Thomas Hegenbarth Lisa Gerlach Rathaus - Spanischer Bau 50667 Köln Tel.: +49 (221) 221 - 25541 Mail: Thomas.Hegenbarth@stadt-koeln.de Mail: Lisa.Gerlach@stadt-koeln.de Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin:03.09.2018 AN/1201/2018 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Soziales und Senioren 06.09.2018 Nachfragen zum Datenschutz im Jobcenter Sehr geehrter Herr Paetzold, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragstellerinnen bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Si tzung des Ausschusses für Soziales und Senioren zu setzen: In der Anfrage „Datenschutz im Jobcenter“ wollten wir wis sen, wie datenschutzkonform der Au s- tausch zwischen dem Jobcenter und den privaten Beschäftigungsträgern organisiert ist. Die Antwort des Jobcenters bestätigte Befürchtungen, dass auch sensible Informationen über ALG -II- Bezieher*innen untereinander ausgetau scht wurden und werden und das sogar unverschlü sselt, denn das Jobcenter fordert in der Antwort von Trägern, die „(noch) nicht über die technischen V o- raussetzungen zum Empfang bzw. zur Versendung unverschlüsselter Mail verfügen“, jetzt nachz u- rüsten. Vor diesem Hintergrund stellen sich folgende Nachfragen: 1. Welche Informationen sammeln und übermitteln die privaten gGmbHs im Auftrag der Jo b- center über die zugewiesenen Betroffenen und auf welcher Rechtsgrundlage? 2. Wann werden die beim Jobcenter gesammelten I nformationen und die Stammdaten von AlG-II-Bezieher*innen wieder gelöscht? 3. Wie viele ALG-II-Bezieherinnen waren 2017 bis heute vom Austausch betroffen? 4. Werden Mitarbeiter*innen beim Jobcenter und den privaten Beschäftigungsträgern hinsich t- lich der datenschutzrechtlichen Regeln und Rechte der Betroffenen geschult? - 2 - 5. Wie stellt das Jobcenter sicher, dass die an die Beschäftigungsträger weitergeleiteten und die dann von den Beschäftigungsträgern selbst gesammelten Daten dort nicht per E -Mail verteilt werden, in Clouds gespeichert werden oder für immer in Datenbanken landen? gez Thomas Hegenbarth gez. Lisa Hanna Gerlach

Beratungsverlauf

  1. 06.11.2018

    Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren

    TOP 8.1.1, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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