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4148/2022

Zuschüsse aus dem Konzept "Wir im Quartier - Struktur- und Beschäftigungsförderung im Stadtviertel" hier: Maßnahmebewilligungen 2023 und 2024

Beschlussvorlage Ausschuss 15.12.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 19.01.2023, TOP 4.3

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

8827 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/50/505 
 
Vorlagen-Nummer 
 4148/2022 
Freigabedatum 
 14.12.2022 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Zuschüsse aus dem Konzept "Wir im Quartier - Struktur- und Beschäftigungsförderung 
im Stadtviertel"  
hier: Maßnahmebewilligungen 2023 und 2024  
Beschlussorgan 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beschließt, aus den im Haushaltsplan 
2023/2024 im Teilergebnisplan 1501, Wirtschaft und Tourismus, in Teilplanzeile 15, Trans-
feraufwendungen, veranschlagten Mitteln für „Zuschüsse für zusätzliche Maßnahmen Be-
schäftigungsförderung („Wir im Quartier“) für das Jahr 2023 Zuschüsse an die in der Begrün-
dung genannten Träger in Höhe von insgesamt 43.200 EUR und für das Jahr 2024 Zuschüsse 
an die in der Begründung genannten Träger in Höhe von insgesamt 36.900 EUR zu gewäh-
ren. 
 
 
 
 
 
Gez. Dr. Rau
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 19.01.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  80.100 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Im Haushaltsplan 2023/2024 sind im Teilergebnisplan 1501, Wirtschaft und Tourismus, in 
Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, Mittel für „Zuschüsse zusätzliche Maßnahmen Be-
schäftigungsförderung (Wir im Quartier)“ für 2023 in Höhe von 49.590 EUR und für 2024 in 
Höhe von 49.589 Euro veranschlagt.  
Grundlage für die Zuschussgewährung ist das vom Ausschuss für Soziales und Senioren in 
seiner Sitzung am 14.08.2008 beschlossene Konzept „Wir im Quartier – Struktur- und Be-
schäftigungsförderungsprogramm im Stadtviertel“. Das Konzept verfolgt die Zielsetzung, zu-
sätzliche stadtteilorientierte Angebote in den Bereichen Gesundheit, Umwelt, Jugend, Sozia-
les sowie im interkulturellen Bereich und gleichzeitig Beschäftigungsmöglichkeiten für lang-
zeitarbeitslose SGB II-Leistungsempfangende mit erheblichen Vermittlungshemmnissen zu 
schaffen. Zu einer Antragstellung sind sogenannte kleine Beschäftigungsträger bzw. Projekte 
und gemeinnützige Vereine aufgerufen, deren jährlicher Etat im Vorjahr 750.000 EUR nicht 
überschritten hat. Weitere Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in einem Spitzenverband der 
freien Wohlfahrtspflege, über den die jeweilige Antragstellung erfolgt.  
 
Insbesondere in den Tätigkeitsfeldern  
 Unterstützung der Quartiers- und Gemeinwesenarbeit  
 Bürgerservice  
 Begleitung  
 Hauswirtschaftlicher Bereich

3 
 Verwaltung 
sollten von den Trägern zusätzliche sozialversicherungspflichtige und tarifvertraglich vergütete 
Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen werden.  
 
Der Verwaltung liegen Förderanträge von 4 Trägern für 4 berücksichtigungsfähige Beschäfti-
gungsverhältnisse vor. Die Anträge beziehen sich auf die Fortführung von Projekten, die in 
diesem Rahmen bereits in den Vorjahren bezuschusst wurden und durch die nach dem SGB 
II geförderte Beschäftigungsverhältnisse mit SGB II-Leistungsberechtigten fortgesetzt werden.  
 
Die Verwaltung schlägt eine Bezuschussung der folgenden Antrag stellenden Träger mit ei-
nem einheitlichen Betrag je ganzjährigem Beschäftigungsverhältnis von maximal monatlich 
900 EUR, jährlich maximal 10.800 EUR, vor.  
 
1. Förderverein Höhenberg, Verein zur Förderung paritätischer Altenhilfe und  
Gemeinwesenarbeit in Köln Höhenberg e. V.  
 
Ziel ist es weiterhin, insbesondere im Bereich der Germaniasiedlung des Stadtteiles Höhen-
berg, durch regelmäßige Kontaktpflege, Koordination von Fahrdiensten, Begleitung zu und in 
Einrichtungen der offenen Altenarbeit sowie Unterstützung von ehrenamtlichen Mitarbei-
ter*innen älteren Menschen, die in ihrer geistigen und körperlichen Mobilität eingeschränkt 
sind, eine Teilhabe an Aktivitäten im Viertel zu ermöglichen. Gleichzeitig sollen die Seni-
or*innen zu eigenem Engagement ermutigt und aktiviert werden.  
Der Verein hat eine zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeit für eine langzeitarbeitslose SGB II-
Leistungsempfängerin eingerichtet, die bereits im Rahmen des Programms „Wir im Quartier“ 
sowie mit einem Beschäftigungszuschuss durch das Jobcenter Köln unterstützt wurde. Das 
Beschäftigungsverhältnis endet am 31.07.2024 durch das Erreichen der Regelaltersgrenze. 
 
Die Verwaltung schlägt eine Förderung in Höhe von maximal 10.800 EUR für 2023 und maxi-
mal 6.300 EUR für 2024 vor.  
 
2. Frauen gegen Erwerbslosigkeit e.V.  
 
Das „Bunte Café“ bietet als Anlauf-, Kontakt- und Informationsstelle erwerbslosen Frauen  
unterschiedlicher Herkunft und Lebenssituationen, unabhängig davon, ob die Rat suchenden 
Frauen arbeitsuchend sind, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen oder über gesetzliche 
Leistungsansprüche oder eine Arbeitserlaubnis verfügen,  
 regelmäßigen Austausch und Kontaktmöglichkeit (angeleiteter interkultureller Treff, Café-
betrieb)  
 Information und Beratung über bestehende und weiterführende Hilfsangebote z. B. bei 
Arbeitslosigkeit, Erziehungsproblemen, häuslicher Gewalt, familiären Konflikten, Schul-
den, Gesundheit und Prävention etc.  
 Informationsveranstaltungen mit Referentinnen des Kölner Hilfenetzes, alternativ Zusen-
dung von Infomaterial  
 regelmäßige EDV-Angebote sowie ein (angeleitetes) Internetcafé  
 
Der Verein hat eine zusätzliche Beschäftigungsstelle im Bereich Empfang/Erstkontakt und 
telefonische Terminvergabe, Sprachmittlung bzw. Dolmetschen bei Sozialberatung, Vorberei-
tung der Gruppenräume, Cafébetrieb und Assistenz bei den Gruppenangebo-
ten/Hauswirtschaftliche Tätigkeiten und Kopierarbeiten, Erstellen und Versenden von Info- 
und Lernmaterialien für eine langzeitarbeitslose SGB II-Leistungsempfängerin eingerichtet, die 
mit einem Beschäftigungszuschuss durch das Jobcenter Köln gefördert wird.  
 
Die Verwaltung schlägt eine Förderung in Höhe von maximal 10.800 EUR für 2023 und maxi-
mal 10.800 EUR für 2024 vor.  
 
3. Jack in the Box e.V.  
 
Der Verein hat eine zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeit für einen langzeitarbeitslose SGB 
II-Leistungsempfänger mit besonderen Vermittlungshemmnissen im Bereich Bau und Archi-
tektur eingerichtet. Das Beschäftigungsverhältnis wird mit einem Beschäftigungszuschuss

4 
durch das Jobcenter Köln gefördert.  
Die Architektenstelle ist in den Arbeitsbereichen des architektonischen Entwurfs für Contai-
nerumbauten, der Gebäudeumbauplanung, der Beantragung von Veranstaltungen, Konzepti-
on von Ausstellungen, Bauleitung und der Quartiersentwicklung angesiedelt.  
 
Die Verwaltung schlägt eine Förderung in Höhe von maximal 10.800 EUR für 2023 und maxi-
mal 10.800 EUR für 2024 vor. 
 
4. Vringstreff e.V. 
 
Der Verein fungiert als Begegnungsstätte in der Kölner Südstadt für Menschen mit und ohne 
Wohnung, unterschiedlicher Religionen und Kulturen sowie als Fachberatungsstelle für Per-
sonen in besonderen Lebensverhältnissen mit sozialen Schwierigkeiten nach § 67 SGB XII. 
Über die Fachberatung hinaus bietet der Vringstreff e.V. Möglichkeiten zur Teilnahme am ge-
sellschaftlichen Leben mit Mittagstisch und Cafébetrieb. 
Der Verein hat im Rahmen dieser Fachberatungstätigkeit eine zusätzlich eingerichtete Be-
schäftigungsmöglichkeit für einen langzeitarbeitslosen SGB II-Leistungsempfänger mit beson-
deren Vermittlungshemmnissen in den Bereichen Küche und Mittagstisch zum 01.11.2022 
besetzen können. Für den Beikoch erhält der Verein eine bis zum 31.10.2024 befristete För-
derung gemäß § 16e SGB II durch das Jobcenter. 
 
Die Verwaltung schlägt eine Förderung in Höhe von maximal 10.800 EUR für 2023 und maxi-
mal 9.000 EUR für 2024 vor. 
 
Zusammengefasst ergibt sich somit nach obigen Beschlussempfehlungen folgende Förde-
rung: 
 
2023 2024
Frauen gegen Erwerbslosigkeit 10.800,00 € 10.800,00 € 
Förderverein Höhenberg 10.800,00 € 6.300,00 €    
Jack in the box 10.800,00 € 10.800,00 € 
Vringstreff 10.800,00 € 9.000,00 €    
43.200,00 € 36.900,00 € 
 
 
Im Ergebnis stehen somit für das Programm „Wir im Quartier“ im Jahr 2023 noch Haushalts-
mittel in Höhe von 6.390 EUR und im Jahr 2024 von 12.689 EUR für weitere Förderungen zur 
Verfügung.

Beratungsverlauf (1)

19.01.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 4.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
4148/2022
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
15.12.2022
Erstellt
02.12.2022 16:28