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V/0127/2010

Anregung ABV/0001/2010 der Bezirksvertretung Münster-Mitte an den Rat, die Kanalstraße zwischen Promenade und Lublinring aus dem Vorbehaltsnetz zu nehmen

Vorlagen 11.02.2010

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 17.03.2010, TOP 2.6

Beschlussvorlage

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Anlage 1 Anregung

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Anlage 2 Übersichtsplan

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Beschlussvorlage

3085 Zeichen

V/0127/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Anregung ABV/0001/2010 der Bezirksvertretung Münster-Mitte an den Rat, die Kanalstraße 
zwischen Promenade und Lublinring aus dem Vorbehaltsnetz zu nehmen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
17.03.2010 Hauptausschuss Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Schritte zur Herausnahme der Kanalstraße aus 
dem Vorbehaltsnetz im Abschnitt zwischen Promenade und Lublinring (Anlage 2) einzuleiten. 
 
 
Begründung: 
Im o. g. Antrag der Bezirksvertretung Münster-Mi tte (Anlage 1) an den Rat der Stadt Münster wird 
darum gebeten, die Kanalstraße im Abschnitt zwischen Promenade und Cheruskerring / Lublinring 
aus dem Vorbehaltsnetz herauszunehmen mit der Zielsetzung, den Abschnitt schrittweise kosten-
günstig umzugestalten und in die vorhandenen Tempo-30-Zonen einzubeziehen. 
 
Die Kanalstraße zwischen Promenade und Ring ist in der Hauptsatzung der Stadt Münster als 
Gemeindestraße mit überbezirklicher Bedeutung charakterisiert worden. Der genannte Abschnitt 
der Kanalstraße hatte bei der Einstufung eine besondere Erschließungs- / Verbindungsfunktion für 
oberzentrale Einrichtungen und galt als Straßenverbindung zwischen verschiedenen Stadtteilen, 
die über die Stadtbezirksgrenzen hinausgeht.  
 
Der Straßenabschnitt hat inzwischen nicht mehr die Funktion einer Verbindungsstraße mit überbe-
zirklicher Bedeutung. Die Kanalstraße südlich des Rings verläuft zwischen den links und rechts 
liegenden Tempo-30-Zonen Mitte 22 (Coerdestraße) und Mitte 21 (Rjasanstraße) und endet in der 
Tempo-30-Zone Altstadt. Als Verkehrsstraße ragt sie heute in die zusammenhängende anliegende 
Tempo-30-Zone hinein und endet dort (Anlage 2). 
 
Nach Herausnahme der Kanalstraße aus dem Vorbehaltsnetz muss die Verwaltung prüfen, wie der 
Funktionsvielfalt der Straße am besten gerecht werden kann. Maßnahmen zur Verkehrsberuhi-
gung und die Einbeziehung in die umliegenden Tempo-30-Zonen würden ihre Trennwirkung deut-
lich mindern, zur Belebung des Stadtviertels beitragen und den Radverkehr mit dem sehr hohen 
Anteil von 21-27% verkehrssicherer machen. Dabei müssen die Belange des öffentlichen Nahver-
kehrs, des Wirtschaftsverkehrs und der Feuerwehr berücksichtigt werden. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0127/2010 
Auskunft erteilt: 
Herr Böhme 
Ruf: 
492 61 56 
E-Mail: 
Boehme@stadt-muenster.de  
Datum: 
18.02.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0127/2010 
Die Auswirkungen einer Tempo-30-Zone auf die Länge der Fahrzeiten des Öffentlichen Nahver-
kehrs werden als gering eingeschätzt. Auf dem 550 Meter langen Abschnitt befinden sich drei 
Bushaltestellen für jede Fahrtrichtung mit einem Haltestellenabstand von jeweils etwa 200 Metern. 
Bei dem geringen Haltestellenabstand sind die Beschleunigungsmöglichkeiten eines Gelenkbus-
ses nicht so groß, dass die heute erlaubte Maximalgeschwindigkeit von Tempo 50 km/h erreicht 
werden kann. 
 
 
gez. 
 
Schultheiß 
 
Stadtdirektor 
 
Anlage 1: Anregung 
Anlage 2: Übersichtsplan

Anlage 1 Anregung

8 Zeichen

Anlage 1

Anlage 2 Übersichtsplan

182 Zeichen

Kanalstraße in der Tempo-30-Zone
Anlage 2
Bestand:
Kanalstraße
Vorbehaltsnetz
Bearb. / Gez.: Willmeroth
10.02.2010
Stadtplanung
Verkehrsplanung
Amt für Stadtentwicklung
Tempo-30-Zone

Beratungsverlauf (1)

17.03.2010 Hauptausschuss
TOP 2.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Kanalstraße
  • Coerdestraße
  • Rjasanstraße
  • Lublinring
  • Cheruskerring
  • Promenade

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0127/2010
Typ
Vorlagen
Datum
11.02.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37