A-R/0037/2025
Für eine sichere Aaseestadt: Verkehr beruhigen - Querungen verbessern
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A-R-0037-2025
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Münster, 26. August 2025 Ratsantrag „Für eine sichere Aaseestadt: Verkehr beruhigen – Querungen verbessern“ Prüfauftrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Aaseestadt Die Verwaltung wird beauftragt, ein mittelfristiges und ein Adhoc-Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Reduzierung des Durchgangsverkehrs auf der Mecklenbecker Straße und der Boeselagerstraße zu prüfen. Konkret sollen dabei insbesondere folgende Punkte untersucht werden: 1. Tempo-30-Regelung auf der Boeselagerstraße, um Durchgangsverkehr zu reduzieren und die Sicherheit für Anwohnende, Radfahrende und zu Fuß Gehende zu erhöhen. 2. Durchfahrverbot für den Schwerlastverkehr auf der Mecklenbecker Straße und der Boeselagerstraße und Verlagerung auf die Fritz-Stricker-Straße, die weitgehend ohne direkte Wohnbebauung verläuft. 3. Sichere Querungsmöglichkeit an der Friedensschule durch einen Fußgängerüberweg, kombiniert mit dauerhafter Tempo 30-Regelung. 4. Sichere Querungsmöglichkeit am Knoten Canisiusweg / Mecklenbecker Straße in Richtung Aasee durch einen Fußgängerüberweg gemäß § 26 StVO. 5. Prüfung weiterer Maßnahmen zur Verbesserung von Sichtbeziehungen in Kreuzungsbereichen sowie zur Verkehrsberuhigung und Reduktion von Geschwindigkeitsübertretungen – insbesondere zu den besonders belasteten Zeiten. 6. Veränderung der LSA-Steuerung an den Knoten Weseler Straße/Boeselagerstr. sowie Mecklenbecker Str./B54, so dass Umfahrungen der Bundesstraße für Kfz zu deutlichen Fahrzeitverlusten führen und unattraktiver werden. Begründung: Die Mecklenbecker Straße und die Boeselagerstraße sind inzwischen stark belastete Durchgangsstraßen, die von vielen Kfz – darunter auch zahlreichen Lkw – als „Abkürzung“ zwischen Torminbrücke und dem Verkehrsknoten „Spinne“ genutzt werden. Historisch war die Boeselagerstraße als äußere Stadtgrenze Münsters konzipiert. Heute übernimmt diese Funktion die Fritz-Stricker-Straße. Diese strukturelle Veränderung sollte sich auch in der Verkehrsplanung niederschlagen und einer Antrag an den Rat Nr. A-R/0037/2025 Verkehrsverlagerung auf geeignete Straßen ohne direkte Wohnbebauung Vorschub leisten. Spezielle Gefahrenpunkte: Friedensschule: Viele Schüler:innen, aber auch zahlreiche Radpendler:innen zwischen Mecklenbeck und Innenstadt queren hier die Boeselagerstraße. Zeitlich begrenztes Tempo 30 hat sich als unzureichend erwiesen. Es kam bereits mehrfach zu Beinahe-Unfällen. Verbindung Düesbergviertel - Weseler Straße - Canisiusweg - Aasee: Diese Strecke wird von Fußgänger:innen und Radfahrenden stark frequentiert. Eine sichere Querung der Mecklenbecker Straße fehlt. Die stadteinwärts gelegene Verkehrsinsel liegt etwa 100 m entfernt und wird aufgrund des Umwegs kaum genutzt. Sichtbeziehungen Fuß- und Radwege Insbesondere auf dem Weg, der von der Kleihorststraße zum Sportverein Blau-Weiß Aasee und zur Dietrich-Bonhoeffer-Grundschule führt, ist die Sicht in der Kurve stark eingeschränkt. Ebenso besteht an der Kreuzung Canisiusweg / Canisiusgraben eine unübersichtliche Situation, die das rechtzeitige Erkennen von querendem Fuß- und Radverkehr erschwert. Diese Orte stellen eine zusätzliche Gefahrenquelle dar und erhöhen das Unfallrisiko – insbesondere für Kinder, die hier regelmäßig auf dem Weg zur Schule oder zum Sportverein unterwegs sind.Sicherheit rund um die Dietrich-Bonhoeffer-Schule Neben den genannten Querungspunkten möge die Verwaltung auch die allgemeine Verkehrssicherheit im direkten Umfeld der Dietrich-Bonhoeffer- Grundschule prüfen – in enger Abstimmung mit der Schulleitung und unter Berücksichtigung der täglichen Schulwege der Kinder. Ziel ist es, bestehende Gefahren zu identifizieren und gemeinsam mit der Schule geeignete Verbesserungsmaßnahmen zu entwickeln. Gemäß Fußverkehrscheck der Stadt Münster (V/0138/2022) und den dort formulierten Empfehlungen, sind Fußgängerüberwege (FGÜ) für die Sicherheit des Fußverkehrs zu priorisieren. Im Schlussbericht heißt es: „Da sie (Anm: FGÜ) dem Fußverkehr den Vorrang einräumen und durch die Ausstattungselemente besondere Sicherheit für zu Fuß Gehende bieten, ist eine Ausweitung durch die Prüfung zur Einrichtung weiterer Fußgängerüberwege im Stadtgebiet systematisch voranzutreiben.“ Seit der Neufassung der VwV-StVO ist zur Einrichtung von Fußgängerüberwegen (FGÜ) gemäß §26 StVO zudem keine zwingende Gefahrenlage mehr nachzuweisen. Die bisher geltenden Verkehrsstärken der „Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen“ (R-FGÜ) sind rechtlich nicht bindend, sondern als Empfehlungen zu betrachten. Somit können FGÜ nun auch dort eingerichtet werden, wo die Verkehrsstärken darunter liegen – insbesondere im Umfeld von Schulen und stark genutzten Rad- und Fußverkehrsachsen. Dies ist in den benannten Verkehrsräumen der Fall. Zur Erhöhung der Sicherheit und Verbesserung der Wegebeziehungen für zu Fuß Gehende und Radfahrende möge die Verwaltung auf dieser Grundlage Vorschläge für konkrete bauliche und verkehrsrechtliche Maßnahmen erarbeiten und diese den zuständigen Gremien in der ersten Beratungskette des Jahres 2026 vorlegen. gez. Andrea Blome Matthias Glomb Martin Grewer Christoph Kattentidt Lia Kirsch Helene Goldbeck Sylvia Rietenberg und Fraktion und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Orte (6)
- Mecklenbecker Straße
- Boeselagerstraße
- Fritz-Stricker-Straße
- Weseler Straße
- Kleihorststraße
- Canisiusweg
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Details
- Aktenzeichen
- A-R/0037/2025
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 26.08.2025
- Erstellt
- 26.08.2025 18:17