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A-R/0037/2025

Für eine sichere Aaseestadt: Verkehr beruhigen - Querungen verbessern

Antrag an den Rat 26.08.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.09.2025, TOP 23.1

A-R-0037-2025

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A-R-0037-2025

5410 Zeichen

Münster, 26. August 2025 
Ratsantrag 
„Für eine sichere Aaseestadt: Verkehr beruhigen – Querungen 
verbessern“ 
Prüfauftrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in der 
Aaseestadt 
  
Die Verwaltung wird beauftragt, ein mittelfristiges und ein Adhoc-Maßnahmenpaket 
zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Reduzierung des Durchgangsverkehrs 
auf der Mecklenbecker Straße und der Boeselagerstraße zu prüfen. 
Konkret sollen dabei insbesondere folgende Punkte untersucht werden: 
1. Tempo-30-Regelung auf der Boeselagerstraße, um Durchgangsverkehr zu 
reduzieren und die Sicherheit für Anwohnende, Radfahrende und zu Fuß 
Gehende zu erhöhen. 
2. Durchfahrverbot für den Schwerlastverkehr auf der Mecklenbecker Straße 
und der Boeselagerstraße und Verlagerung auf die Fritz-Stricker-Straße, die 
weitgehend ohne direkte Wohnbebauung verläuft. 
3. Sichere Querungsmöglichkeit an der Friedensschule durch einen 
Fußgängerüberweg, kombiniert mit dauerhafter Tempo 30-Regelung. 
4. Sichere Querungsmöglichkeit am Knoten Canisiusweg / Mecklenbecker 
Straße in Richtung Aasee durch einen Fußgängerüberweg gemäß § 26 StVO. 
5. Prüfung weiterer Maßnahmen zur Verbesserung von Sichtbeziehungen in 
Kreuzungsbereichen sowie zur Verkehrsberuhigung und Reduktion von 
Geschwindigkeitsübertretungen – insbesondere zu den besonders belasteten 
Zeiten. 
6. Veränderung der LSA-Steuerung an den Knoten Weseler 
Straße/Boeselagerstr. sowie Mecklenbecker Str./B54, so dass 
Umfahrungen der Bundesstraße 
für Kfz zu deutlichen Fahrzeitverlusten führen und unattraktiver werden. 
 
Begründung: 
 
Die Mecklenbecker Straße und die Boeselagerstraße sind inzwischen stark belastete 
Durchgangsstraßen, die von vielen Kfz – darunter auch zahlreichen Lkw – als 
„Abkürzung“ zwischen Torminbrücke und dem Verkehrsknoten „Spinne“ genutzt 
werden.  
Historisch war die Boeselagerstraße als äußere Stadtgrenze Münsters konzipiert. 
Heute übernimmt diese Funktion die Fritz-Stricker-Straße. Diese strukturelle 
Veränderung sollte sich auch in der Verkehrsplanung niederschlagen und einer 
Antrag an den Rat Nr. A-R/0037/2025

Verkehrsverlagerung auf geeignete Straßen ohne direkte Wohnbebauung Vorschub 
leisten. 
Spezielle Gefahrenpunkte: 
 Friedensschule: 
Viele Schüler:innen, aber auch zahlreiche Radpendler:innen zwischen 
Mecklenbeck und Innenstadt queren hier die Boeselagerstraße. Zeitlich 
begrenztes Tempo 30 hat sich als unzureichend erwiesen. Es kam bereits 
mehrfach zu Beinahe-Unfällen. 
 Verbindung Düesbergviertel - Weseler Straße - Canisiusweg - Aasee: 
Diese Strecke wird von Fußgänger:innen und Radfahrenden stark frequentiert. 
Eine sichere Querung der Mecklenbecker Straße fehlt. Die stadteinwärts 
gelegene Verkehrsinsel liegt etwa 100 m entfernt und wird aufgrund des 
Umwegs kaum genutzt. 
 Sichtbeziehungen Fuß- und Radwege 
Insbesondere auf dem Weg, der von der Kleihorststraße zum Sportverein 
Blau-Weiß Aasee und zur Dietrich-Bonhoeffer-Grundschule führt, ist die Sicht 
in der Kurve stark eingeschränkt. Ebenso besteht an der Kreuzung 
Canisiusweg / Canisiusgraben eine unübersichtliche Situation, die das 
rechtzeitige Erkennen von querendem Fuß- und Radverkehr erschwert. 
Diese Orte stellen eine zusätzliche Gefahrenquelle dar und erhöhen das 
Unfallrisiko – insbesondere für Kinder, die hier regelmäßig auf dem Weg zur 
Schule oder zum Sportverein unterwegs sind.Sicherheit rund um die 
Dietrich-Bonhoeffer-Schule 
Neben den genannten Querungspunkten möge die Verwaltung auch die 
allgemeine Verkehrssicherheit im direkten Umfeld der Dietrich-Bonhoeffer-
Grundschule prüfen – in enger Abstimmung mit der Schulleitung und unter 
Berücksichtigung der täglichen Schulwege der Kinder. Ziel ist es, bestehende 
Gefahren zu identifizieren und gemeinsam mit der Schule geeignete 
Verbesserungsmaßnahmen zu entwickeln. 
Gemäß Fußverkehrscheck der Stadt Münster (V/0138/2022) und den dort 
formulierten Empfehlungen, sind Fußgängerüberwege (FGÜ) für die Sicherheit des 
Fußverkehrs zu priorisieren. Im Schlussbericht heißt es: „Da sie (Anm: FGÜ) dem 
Fußverkehr den Vorrang einräumen und durch die Ausstattungselemente besondere 
Sicherheit für zu Fuß Gehende bieten, ist eine Ausweitung durch die Prüfung zur 
Einrichtung weiterer Fußgängerüberwege im Stadtgebiet systematisch 
voranzutreiben.“ 
Seit der Neufassung der VwV-StVO ist zur Einrichtung von Fußgängerüberwegen 
(FGÜ) gemäß §26 StVO zudem keine zwingende Gefahrenlage mehr nachzuweisen. 
Die bisher geltenden Verkehrsstärken der „Richtlinien für die Anlage und Ausstattung 
von Fußgängerüberwegen“ (R-FGÜ) sind rechtlich nicht bindend, sondern als 
Empfehlungen zu betrachten. Somit können FGÜ nun auch dort eingerichtet werden, 
wo die Verkehrsstärken darunter liegen – insbesondere im Umfeld von Schulen und 
stark genutzten Rad- und Fußverkehrsachsen.  Dies ist in den benannten 
Verkehrsräumen der Fall. 
Zur Erhöhung der Sicherheit und Verbesserung der Wegebeziehungen für zu Fuß 
Gehende und Radfahrende möge die Verwaltung auf dieser Grundlage Vorschläge 
für konkrete bauliche und verkehrsrechtliche Maßnahmen erarbeiten und diese den 
zuständigen Gremien in der ersten Beratungskette des Jahres 2026 vorlegen.

gez.  
Andrea Blome                     Matthias Glomb               Martin Grewer 
Christoph Kattentidt            Lia Kirsch                         Helene Goldbeck 
Sylvia Rietenberg                und Fraktion 
und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

03.09.2025 Rat
TOP 23.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Mecklenbecker Straße
  • Boeselagerstraße
  • Fritz-Stricker-Straße
  • Weseler Straße
  • Kleihorststraße
  • Canisiusweg

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Details

Aktenzeichen
A-R/0037/2025
Typ
Antrag an den Rat
Datum
26.08.2025
Erstellt
26.08.2025 18:17