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2021/0350

Erhöhung der laufenden Geldleistungen für Kindertagespflegepersonen

Magistratsvorlage 28.10.2021

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2739 Zeichen

Stand: 28.10.2021 
Kindertagespflegesatzung Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Anlage 1 
 
Laufende Geldleistungen für Tagespflegepersonen gemäß § 23 Abs. 2 SGB VIII 
 
Tagespflegepersonen, die nachweisen, dass sie die Anforderungen des § 32 a Abs.3 HKJGB 
erfüllen, erhalten zur Anerkennung Ihrer Förderungsleistung im Sinne des § 23 Abs. 2 Nr. 2 
SGB VIII je Betreuungsstunde und betreutem Kind einen Betrag in Höhe von 3,70 €. In diesem 
Betrag ist die nach § 32 a HKJGB weiterzuleitende Landesförderung in Höhe von 1,64 € 
enthalten. 
 
Tagespflegepersonen, die nicht über die jährliche Aufbauqualifikation in Höhe von 20 
Unterrichtseinheiten im Sinne des § 32 a Abs. 3 Nr. 2 und 3 HKJGB verfügen, erhalten im 
Folgejahr keine Landesförderung, sondern lediglich den Sockelbetrag von 2,06 € je Stunde und 
betreutem Kind. 
 
Erbringt die Tagespflegeperson die Betreuungsleistungen in von ihr zur Verfügung gestellten 
Räumen, erhält sie als Erstattung für den Sachaufwand im Sinne des § 23 Abs. 2 Nr. 1 SGB 
VIII für jedes betreute Kind einen Betrag von 1,80 € pro Stunde. 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt gewährt der Tagespflegeperson Geldleistungen für die 
Betreuung von Kindern, die in Darmstadt gemeldet sind und/oder ihren gewöhnlichen 
Aufenthalt haben und nach Maßgabe dieser Satzung betreut werden. 
 
Die Tagespflegeperson erhält monatlich als Sachaufwand und Förderleistung, inklusive der 
Landesförderung nach § 32 a HKJGB, eine monatliche Förderleistung für eine durchschnittliche 
Betreuung von  
 
10 bis 15 Stunden pro Woche 298,00 € 
über 15 bis 20 Stunden pro Woche 416,00 € 
über 20 bis 25 Stunden pro Woche 535,00 € 
über 25 bis 30 Stunden pro Woche 654,00 € 
über 30 bis 35 Stunden pro Woche 773,00 € 
über 35 bis 40 Stunden pro Woche 893,00 € 
über 40 bis 45 Stunden pro Woche 1.012,00 € 
über 45 Stunden pro Woche 1.131,00 € 
 
für jeden anspruchsberechtigte Kind.                                  (Tabelle 1) 
 
 
Die Vor- und Nachbereitung der pädagogischen Arbeit mit den Kindern, sowie für die 
Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten wir mit einer pauschalen Geldleistung 
honoriert, die der für die betreuten Kinder entspricht. 
 
Der Berechnung liegt eine Stundenpauschale von 3,60 € pro betreutem Kind pro Woche 
zugrunde (3,60 € x 4,3 Wochen). Die ersten drei betreuten Kinder werden berücksichtigt.  
bei 3 und mehr Kindern 46,44 € pro Monat 
bei 2 Kindern 30,96 € pro Monat 
bei 1 Kind 15,48 € pro Monat 
                 (Tabelle 2) 
 
Soweit die Förderung in Kindertagespflege gemäß § 23 SGB VIII erfolgt, sind weitere 
Zuzahlungen der Eltern an die Tagespflegeperson nicht vorgesehen. Ein angemessenes 
Entgelt für Mahlzeiten, Hygieneartikel und Windeln an die Tagespflegeperson ist zugelassen.

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Punkt 34: Erhöhung der laufenden Geldleistungen für Kindertagespflegepersonen 
 (V-Nr. 2021/0350) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, 
der Vorlage zuzustimmen. 
  
Stimmenthaltung: Die Linke.

2021/0350

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
04.11.2021 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Jugendamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2021/0350 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 365010 
Kostenstelle:  051-007-1600 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  3650-71 Sachkonto: 7128670 
 
Betreff: Erhöhung der laufenden Geldleistungen für Kindertagespflegepersonen  
 
Vorlage vom: 28.10.2021  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Einer Erhöhung der laufenden Geldleistungen in der Kindertagespflege ab dem 01.01.2022 
wird zugestimmt.  
 
2. Die notwendigen Haushaltsmittel sind ab dem Jahr 2022 unter der Kostenstelle 051 -007-
1600 und dem Sachkonto 7128670 etatisiert.  
 
 
Anlagen: Anlage 1 Kindertagespflegesatzung  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 28.10.2021 
 
Die letzte Erhöhung der Geldleistung erfolgte im Jahr 2015. Kindertagespflegepersonen in  
der Wissenschaftsstadt Darmstadt erhalten im Rahmen der Förderung seither einheitlich  
5,00 Euro pro Kind je erbrachter Betreuungsstunde. Dies ist in der Anlage 1 der Satzung  
geregelt. 
 
Grundlage der Geldleistungen an die Tagespflegepersonen ist § 23 SGB VIII „Förderung in  
Kindertagespflege“. Danach soll der Betrag zur Anerkennung der Förderleistung der  
Kindertagespflegeperson leistungsgerecht ausgestalten sein. Dies ist bei der im Jahr  2015  
vereinbarten Förderleistung nicht mehr gegeben und deshalb ist eine Anpassung notwendig,  
auch vor dem Hintergrund des Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung, der auch mithilfe der  
Tagespflegepersonen erfüllt wird.  
 
Zum Stichtag 01.03.2021 förderte da s Jugendamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt  
insgesamt 386 Kinder mit Betreuungsverträgen in der Kindertagespflege. Dies macht  
deutlich, dass die Kindertagespflege mit 20,8 % einen hohen Anteil an der Kinderbetreuung  
der Wissenschaftsstadt Darmstadt dar stellt. Die Kindertagespflege erfährt eine hohe  
Nachfrage aus der Elternschaft und genießt eine hohe Akzeptanz.  
 
Damit die Kindertagespflege ein gleichrangiges Angebot darstellen und weiter gestärkt  
werden kann, muss eine in der Höhe, der konkreten Ausge staltung sowie der Leistung  
angemessene Vergütung vorhanden sein. Diese muss die Tätigkeit als Tagespflegeperson  
attraktiv machen, sodass zum einen eine langfristige Ausübung durch die  
Tagespflegepersonen angestrebt wird und zum anderen neue und zusätzl iche  
Tagespflegepersonen für weitere passgenaue Betreuungsangebote gewonnen werden können.  
 
Daher soll die  laufenden Geldleistungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die  
Kindertagespflegepersonen ab dem 01.01.2022 von derzeit 5,00 Euro auf insgesamt  
5,50 Euro pro betreutem Kind und Betreuungsstunde erhöht  werden. 
 
Der Sockelbetrag für Kindertagespflegepersonen, die nicht über die jährliche  
Aufbauqualifizierung in Höhe von 20 Unterrichtseinheiten im Sinne des § 32 a Abs. 3 Nr. 2  
und Nr. 3 HKJGB verfü gen, ändert sich im Zuge der Erhöhung der Geldleistungen von 1,80  
Euro um 0,26 Euro auf insgesamt 2,06 Euro je Stunde und betreutem Kind.  
 
Die von der betreuten Kinderzahl abhängige pauschale Geldleistung für die Vor - und  
Nachbereitung der pädagogischen Arbeit mit den Kindern und für die Zusammenarbeit mit  
den Erziehungsberechtigten bleibt unverändert bei 3,60 Euro pro Stunde. (Anlage 1 der  
Satzung)

- 4 - 
Aufgrund der Zuweisung des Landes für die Förderung in der Kindertagespflege erfolgt eine  
teilweise Refinanzierung. Pro Kind und Betreuungsstunde beträgt die Förderung des Landes  
derzeit 1,64 Euro. Bei der Landesförderung handelt es sich um einen Festbetrag, eine  
dynamisierte Erhöhung erfolgt nicht. Der restliche Anteil muss vom kommunalen  
Jugendhilfeträ ger übernommen werden. Für das Haushaltsjahr 2022 sind Landesfördermittel  
in Höhe von 900.000 Euro eingeplant.  
 
Die zusätzlich notwendigen Mittel belaufen sich auf 250.000 EURO und sind unter der 
Kostenstelle 051 -007-1600, Sachkonto 7128670 etatisiert.  
 
Darmstadt, 28.10.2021 
 
 
Die Dezernentin II     Der Dezernent IV                      
 
 
 
 
Barbara Akdeniz    André Schellenberg                    
Bürgermeisterin    Stadtkämmerer

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Punkt 40: Erhöhung der laufenden Geldleistungen für Kindertagespflegepersonen 
 (V-Nr. 2021/0350) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Stimmenthaltung: AfD

anlage 2

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Punkt 9: Erhöhung der laufenden Geldleistungen für Kindertagespflegepersonen 
 (V-Nr. 2021/0350) 
 
Einstimmig empfiehlt der Ausschuss für Soziales der 
Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.

Beratungsverlauf (4)

TOP 34
TOP 40
TOP 383
TOP 9

Details

Vorlagen-Nr.
2021/0350
Typ
Magistratsvorlage
Datum
28.10.2021
Erstellt
29.09.2026 00:00