2021/0350
Erhöhung der laufenden Geldleistungen für Kindertagespflegepersonen
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Stand: 28.10.2021
Kindertagespflegesatzung Wissenschaftsstadt Darmstadt
Anlage 1
Laufende Geldleistungen für Tagespflegepersonen gemäß § 23 Abs. 2 SGB VIII
Tagespflegepersonen, die nachweisen, dass sie die Anforderungen des § 32 a Abs.3 HKJGB
erfüllen, erhalten zur Anerkennung Ihrer Förderungsleistung im Sinne des § 23 Abs. 2 Nr. 2
SGB VIII je Betreuungsstunde und betreutem Kind einen Betrag in Höhe von 3,70 €. In diesem
Betrag ist die nach § 32 a HKJGB weiterzuleitende Landesförderung in Höhe von 1,64 €
enthalten.
Tagespflegepersonen, die nicht über die jährliche Aufbauqualifikation in Höhe von 20
Unterrichtseinheiten im Sinne des § 32 a Abs. 3 Nr. 2 und 3 HKJGB verfügen, erhalten im
Folgejahr keine Landesförderung, sondern lediglich den Sockelbetrag von 2,06 € je Stunde und
betreutem Kind.
Erbringt die Tagespflegeperson die Betreuungsleistungen in von ihr zur Verfügung gestellten
Räumen, erhält sie als Erstattung für den Sachaufwand im Sinne des § 23 Abs. 2 Nr. 1 SGB
VIII für jedes betreute Kind einen Betrag von 1,80 € pro Stunde.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt gewährt der Tagespflegeperson Geldleistungen für die
Betreuung von Kindern, die in Darmstadt gemeldet sind und/oder ihren gewöhnlichen
Aufenthalt haben und nach Maßgabe dieser Satzung betreut werden.
Die Tagespflegeperson erhält monatlich als Sachaufwand und Förderleistung, inklusive der
Landesförderung nach § 32 a HKJGB, eine monatliche Förderleistung für eine durchschnittliche
Betreuung von
10 bis 15 Stunden pro Woche 298,00 €
über 15 bis 20 Stunden pro Woche 416,00 €
über 20 bis 25 Stunden pro Woche 535,00 €
über 25 bis 30 Stunden pro Woche 654,00 €
über 30 bis 35 Stunden pro Woche 773,00 €
über 35 bis 40 Stunden pro Woche 893,00 €
über 40 bis 45 Stunden pro Woche 1.012,00 €
über 45 Stunden pro Woche 1.131,00 €
für jeden anspruchsberechtigte Kind. (Tabelle 1)
Die Vor- und Nachbereitung der pädagogischen Arbeit mit den Kindern, sowie für die
Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten wir mit einer pauschalen Geldleistung
honoriert, die der für die betreuten Kinder entspricht.
Der Berechnung liegt eine Stundenpauschale von 3,60 € pro betreutem Kind pro Woche
zugrunde (3,60 € x 4,3 Wochen). Die ersten drei betreuten Kinder werden berücksichtigt.
bei 3 und mehr Kindern 46,44 € pro Monat
bei 2 Kindern 30,96 € pro Monat
bei 1 Kind 15,48 € pro Monat
(Tabelle 2)
Soweit die Förderung in Kindertagespflege gemäß § 23 SGB VIII erfolgt, sind weitere
Zuzahlungen der Eltern an die Tagespflegeperson nicht vorgesehen. Ein angemessenes
Entgelt für Mahlzeiten, Hygieneartikel und Windeln an die Tagespflegeperson ist zugelassen.
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Punkt 34: Erhöhung der laufenden Geldleistungen für Kindertagespflegepersonen (V-Nr. 2021/0350) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: Die Linke.
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
04.11.2021
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Jugendamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2021/0350
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 365010
Kostenstelle: 051-007-1600 Investitionsnummer:
Kostenträger: 3650-71 Sachkonto: 7128670
Betreff: Erhöhung der laufenden Geldleistungen für Kindertagespflegepersonen
Vorlage vom: 28.10.2021
Beschlussvorschlag :
1. Einer Erhöhung der laufenden Geldleistungen in der Kindertagespflege ab dem 01.01.2022
wird zugestimmt.
2. Die notwendigen Haushaltsmittel sind ab dem Jahr 2022 unter der Kostenstelle 051 -007-
1600 und dem Sachkonto 7128670 etatisiert.
Anlagen: Anlage 1 Kindertagespflegesatzung
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 28.10.2021
Die letzte Erhöhung der Geldleistung erfolgte im Jahr 2015. Kindertagespflegepersonen in
der Wissenschaftsstadt Darmstadt erhalten im Rahmen der Förderung seither einheitlich
5,00 Euro pro Kind je erbrachter Betreuungsstunde. Dies ist in der Anlage 1 der Satzung
geregelt.
Grundlage der Geldleistungen an die Tagespflegepersonen ist § 23 SGB VIII „Förderung in
Kindertagespflege“. Danach soll der Betrag zur Anerkennung der Förderleistung der
Kindertagespflegeperson leistungsgerecht ausgestalten sein. Dies ist bei der im Jahr 2015
vereinbarten Förderleistung nicht mehr gegeben und deshalb ist eine Anpassung notwendig,
auch vor dem Hintergrund des Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung, der auch mithilfe der
Tagespflegepersonen erfüllt wird.
Zum Stichtag 01.03.2021 förderte da s Jugendamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt
insgesamt 386 Kinder mit Betreuungsverträgen in der Kindertagespflege. Dies macht
deutlich, dass die Kindertagespflege mit 20,8 % einen hohen Anteil an der Kinderbetreuung
der Wissenschaftsstadt Darmstadt dar stellt. Die Kindertagespflege erfährt eine hohe
Nachfrage aus der Elternschaft und genießt eine hohe Akzeptanz.
Damit die Kindertagespflege ein gleichrangiges Angebot darstellen und weiter gestärkt
werden kann, muss eine in der Höhe, der konkreten Ausge staltung sowie der Leistung
angemessene Vergütung vorhanden sein. Diese muss die Tätigkeit als Tagespflegeperson
attraktiv machen, sodass zum einen eine langfristige Ausübung durch die
Tagespflegepersonen angestrebt wird und zum anderen neue und zusätzl iche
Tagespflegepersonen für weitere passgenaue Betreuungsangebote gewonnen werden können.
Daher soll die laufenden Geldleistungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die
Kindertagespflegepersonen ab dem 01.01.2022 von derzeit 5,00 Euro auf insgesamt
5,50 Euro pro betreutem Kind und Betreuungsstunde erhöht werden.
Der Sockelbetrag für Kindertagespflegepersonen, die nicht über die jährliche
Aufbauqualifizierung in Höhe von 20 Unterrichtseinheiten im Sinne des § 32 a Abs. 3 Nr. 2
und Nr. 3 HKJGB verfü gen, ändert sich im Zuge der Erhöhung der Geldleistungen von 1,80
Euro um 0,26 Euro auf insgesamt 2,06 Euro je Stunde und betreutem Kind.
Die von der betreuten Kinderzahl abhängige pauschale Geldleistung für die Vor - und
Nachbereitung der pädagogischen Arbeit mit den Kindern und für die Zusammenarbeit mit
den Erziehungsberechtigten bleibt unverändert bei 3,60 Euro pro Stunde. (Anlage 1 der
Satzung)
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Aufgrund der Zuweisung des Landes für die Förderung in der Kindertagespflege erfolgt eine
teilweise Refinanzierung. Pro Kind und Betreuungsstunde beträgt die Förderung des Landes
derzeit 1,64 Euro. Bei der Landesförderung handelt es sich um einen Festbetrag, eine
dynamisierte Erhöhung erfolgt nicht. Der restliche Anteil muss vom kommunalen
Jugendhilfeträ ger übernommen werden. Für das Haushaltsjahr 2022 sind Landesfördermittel
in Höhe von 900.000 Euro eingeplant.
Die zusätzlich notwendigen Mittel belaufen sich auf 250.000 EURO und sind unter der
Kostenstelle 051 -007-1600, Sachkonto 7128670 etatisiert.
Darmstadt, 28.10.2021
Die Dezernentin II Der Dezernent IV
Barbara Akdeniz André Schellenberg
Bürgermeisterin Stadtkämmerer
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Punkt 40: Erhöhung der laufenden Geldleistungen für Kindertagespflegepersonen (V-Nr. 2021/0350) Der Vorlage wird zugestimmt. Stimmenthaltung: AfD
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Punkt 9: Erhöhung der laufenden Geldleistungen für Kindertagespflegepersonen (V-Nr. 2021/0350) Einstimmig empfiehlt der Ausschuss für Soziales der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2021/0350
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 28.10.2021
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00