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V/0474/2008

Antrag der SPD-Fraktion Nr.A-R 0018/2008 an den Rat "Hürden für Betreuungsangebote abbauen - mehr Bildungschancen durch kostenloses Mittagessen für Kinder aus einkommensschwachen Familien"

Vorlagen 26.05.2008

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 18.06.2008, TOP 2.3

Beschlussvorlage

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Anlage 1: a-r-0018-2008 Integration vor Aussonderung

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Beschlussvorlage

5352 Zeichen

V/0474/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Antrag der SPD-Fraktion  Nr.A-R 0018/2008 an den Rat "Hürden für Betreuungsangebote 
abbauen - mehr Bildungschancen durch kostenloses Mittagessen für Kinder aus 
einkommensschwachen Familien" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
18.06.2008 Hauptausschuss Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Antrag der SPD-Fraktion Nr. A-R 0018/2008 an den Rat „Hürden für Betreuungsangebote ab-
bauen – mehr Bildungschancen durch kostenloses Mittagessen für Kinder aus einkommens-
schwachen Familien“ (vergl. Anlage) wird zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Schule und 
Weiterbildung verwiesen. 
 
 
 
Begründung: 
 
Mit dem o. g. Antrag werden folgende Ziele verfolgt: 
 
- das Mittagessen wird zu einem integralen Bestandteil der Offenen Ganztagsschule 
 
- die Kosten für das Mittagessen wird für die Kinder, deren Eltern nach der Entgeltordnung 
für Förder- und Betreuungsangebote von den Beiträgen für die Offene Ganztagsschule 
freigestellt sind, komplett übernommen (d. h. einschließlich des Eigenanteils in Höhe von 
täglich 1 €, den die Eltern aufgrund der häuslichen Einsparung zahlen müssen) 
 
- die Verwaltung soll beim Land darauf hinwir ken, dass die Landeszuschüsse im Rahmen 
des Projektes „Kein Kind ohne Mahlzeit“ auch dann gezahlt werden, wenn der Eigenanteil 
der Eltern von der Kommune übernommen wird 
 
- der Rat seine Bereitschaft erklärt, für den Fall wegfallender Landeszuschüsse die Freistel-
lung des Mittagstisches für Kinder aus einkommensschwachen Haushalten umzusetzen 
und bis zu einer Neuregelung der landes- und bundespolitischen Erlasslage die ausfallen-
den Mittel aus dem städtischen Etat zu finanzieren.  
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0474/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr Mörchen 
Ruf: 
492 40 50 
E-Mail: 
Moerchen@stadt-muenster.de  
Datum: 
26.05.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0474/2008 
 
 
Aktuelle Situation 
 
In der Stadt
 Münster werden 39 Grundschulen und 3 Förderschulen als Offene Ganztagsschulen 
geführt. Insgesamt nehmen im laufenden Schuljahr 2024 Schüler/innen an den Angeboten der 
Offenen Ganztagsschule teil. 
An allen Offenen Ganztagsschulen wird ein Mittagessen angeboten. Die Kosten eines Mittages-
sens betragen täglich rund 2,70 €. Eltern können bei Bedarf einen Antrag auf Bezuschussung zu 
den Kosten des Mittagessens stellen. Darüber hinaus können sie von der Zahlung des Beitrages 
für die Offene Ganztagsschule befreit bzw. teilbefreit werden. Grundlage hierfür ist das Ergebnis 
einer Einkommensüberprüfung, die im Amt für Schule und Weiterbildung vorgenommen wird.  
Je nach dem Ergebnis der Einkommensüberprüfung werden die Kosten des Mittagessens mit 
Ausnahme des Eigenanteils in Höhe von 1,00 €, den die Eltern aufgrund der häuslichen Ersparnis 
selbst zahlen müssen, entweder in voller Höhe oder zum Teil übernommen. Insgesamt erhalten 
aktuell rd. 1400 Schüler/innen ein Zuschuss /Teilzuschuss zu den Kosten des Mittagessens. Dar-
über hinaus zahlen rd. 1000 Eltern aufgrund ihrer Einkommenssituation keinen oder nur einen 
Teilbeitrag für die Offene Ganztagsschule. 
 
Ergänzend zu diesen Zuschüssen hat das Amt für Schule und Weiterbildung einer Vielzahl von 
Schulen ein sogenanntes „Sozialbudget“ aus dem städtischen Fonds „Förderfonds Lernen in 
Münster“ zur Verfügung gestellt. In diesen Fonds fließen die Mittel, die die Stadt Münster aufgrund 
der Zuweisungen des Landes aus dem Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“ einspart. Aus dem 
städtischen Fonds werden Zuschüsse für Eltern gezahlt, die mit der Schule zusammenhängende 
Finanzbedarfe selber nicht oder nur zum Teil zahlen können. 
 
Weiteres Verfahren  
 
Die Ziele des SPD-Antra
ges gehen über die bereits jetzt bereit gestellten Hilfen hinaus. Die daraus 
resultieren Konsequenzen wird die Verwaltung dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung in 
einer Vorlage darlegen, mit der das gesamte aktuelle Spektrum der Förder- und Ermäßigungstat-
bestände zusammenfassend dargestellt wird. In dieser Vorlage werden die Ratsanträge  
 
- der SPD-Fraktion Nr. A-R 0006/2006 „Grundschulen mit sozialen Problemlagen unterstüt-
zen - Bildungschancen für Kinder verbessern  
 
- der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Nr. A-R 0027/2006 „11-Punkte-Programm für 
„Münsteraner Brennpunktschulen“ 
 
 
- der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen GAL Nr. A-R 0028/2006 „Förderbedarf statt Schüler-
zahl“ 
 
- der SPD-Fraktion A-R 0031/2006 „Zielgenaue Förderung sozial benachteiligter Kinder“ so-
wie  
 
- der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Nr. A-R 0017/2007 „Schulessen für alle Kinder“  
 
mit einbezogen.

- 3 - 
V/0474/2008 
In den vorgenannten Anträgen werden unterschiedlich konkretisierte Hinweise und Vorschläge für 
eine bedarfsorientierte Ressourcenbereitstellung bzw. zielgerichtete Förderung von Kindern und 
Jugendlichen im Schulbereich dargestellt. Von den Intensionen her haben die Ratsanträge eine 
innere Beziehung zueinander, da sie sich mit dem Gesamtkomplex „Bedarfsorientierte Unterstüt-
zungs- und Fördermaßnahmen für Schülerinnen und Schüler“ befassen. 
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Dr. Hanke 
Stadträtin 
 
 
 
 
Anlage
 
 
Antrag der SPD-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0018/2008  
„Hürden für Betreuungsangebote abbauen - Mehr Bildungschancen durch kostenloses Mittages-
sen für Kinder aus einkommensschwachen Familien“

Anlage 1: a-r-0018-2008 Integration vor Aussonderung

4511 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0018/2008  
 
 
1 
 
 
 
 
Antrag  
 
 
 
25.02.2008 
 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Münster 
 
 
 
Münzstr. 15 
48143 Münster 
Telefon: 0251/ 45 314 
Fax: 0251/ 511 750 
spdfrak@muenster.de  
www.spd-muenster.de  
Hürden für Betreuungsangebote abbauen – 
Mehr Bildungschancen durch kostenloses Mittagessen für 
Kinder aus einkommensschwachen Familien 
 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
Ab dem Schuljahr 2008/2009 wird das Mittagessen zu einem integralen Bestandteil 
jedes Angebots in der Offenen Ganztagsschule. Die K osten für das Mittagessen 
werden zentral durch das Amt für Schule und Weiterb ildung mit den Eltern 
abgerechnet. Die Kosten für das Mittagessen werden für solche Kinder komplett aus 
dem kommunalen Etat gezahlt, deren Eltern nach der Gebührenordnung von 
Beiträgen für die OGTS-Angebote freigestellt sind. Die Freistellung bezieht sich auf 
das gesamte Angebot einschließlich des nunmehr integrierten Mittagstisches. 
 
Die Verwaltung wird aufgefordert, beim Land darauf hinzuwirken, dass die 
Landeszuschüsse im Rahmen des Projektes „Kein Kind ohne Mahlzeit“ auch unter 
den veränderten Rahmenbedingungen gezahlt werden. D er Rat erklärt seine 
Bereitschaft, für den Fall wegfallender Landeszusch üsse im Rahmen dieses 
Projektes die sozialpolitische Initiative zur Freis tellung des Mittagstisches für die 
Kinder aus einkommensschwachen Haushalten dennoch u mzusetzen und die 
ausfallenden Mittel aus dem kommunalen Etat zu trag en bis zu einer Neuregelung 
der landes- und bundespolitischen Erlasslage. 
 
 
Begründung: 
 
 
Die Erfahrungen mit der Offenen Ganztagsschule in d en letzten Jahren zeigen, dass 
nicht alle mit dem Projekt ursprünglich verfolgten Ziele bisher erreicht werden 
konnten. Die Offene Ganztagsschule ist zwar inzwisc hen zu einem Erfolgsmodell 
geworden, das flächendeckend in Münster angeboten w ird. Jedoch konnte das Ziel, 
Kinder möglichst unabhängig von ihrer sozialen Herk unft für die Teilnahme an den 
Betreuungsangeboten zu gewinnen, bisher nicht errei cht werden. Trotz einer 
sozialen Staffelung der Elternbeiträge nach Einkomm ensgruppen und einer 
Freistellung für Familien, die Einkommen von unter 12.000 Euro im Jahr beziehen, 
konnten gerade in diesem Bereich viele Kinder nicht  für eine Teilnahme den 
Angeboten der OGTS gewonnen werden. Die Ursachen si nd möglicherweise auch 
darin zu suchen, dass die in den meisten Fällen – a us konzeptionell überzeugenden 
und richtigen Gründen – die OGTS-Teilnahme mit der Mittagessenversorgung

2 
gekoppelt ist. Die hierfür anfallenden Kostenbeiträ ge sind trotz ihrer in absoluten 
Zahlen geringen Höhe und trotz der gewährten Ermäßi gung für viele Eltern eine 
große finanzielle Hürde. Die langen Listen, die ein zelne Schulen mit diesbezüglichen 
Außenständen führen, sind ein deutlicher Beleg dafü r, dass selbst solche Kosten für 
einkommensschwache Haushalte oft bereits ein Proble m darstellen. Für viele 
Familien sind sie auch ein Grund, die eigenen Kinde r letztlich nicht für ein OGTS-
Angebot anzumelden. Die Erfahrung vieler Schulen ze igt, dass solche Kinder oft 
nicht teilnehmen, sich aber gleichwohl nachmittags im Umfeld der Schule aufhalten 
und gerne an OGTS-Angeboten partizipieren würden.  
 
Angesichts der in der Münsteraner Armutsberichterst attung bereits 2002 
aufgezeigten Problematik, dass viele Kinder in Müns ter kein ausreichendes und kein 
ausgewogenes Mittagessen zu sich nehmen, besteht in  diesem Bereich nicht nur 
bildungs- und sozialpolitisch, sondern auch in gesu ndheitspolitischer Hinsicht 
Handlungsbedarf. Durch das Mittagessen in der OGTS kann zugleich auch darauf 
hingewirkt werden, dass Kinder aus einkommensschwac hen Familien ein 
ausgewogenes und gutes Mittagessen erhalten.  
 
So kann durch einen relativ geringen kommunalen Mit teleinsatz erreicht werden, 
dass soziale Schranken im Bildungssystem abgebaut w erden und der Zugang 
möglichst aller Kinder zu den OGTS-Angeboten erreic ht wird – unabhängig vom 
Einkommen ihrer Eltern. Insofern können durch diese  Maßnahme bildungs-, sozial- 
und gesundheitspolitische Belange gleichermaßen und stadtweit erreicht werden. 
 
 
Dr. Michael Jung   Marianne Hopmann  Udo Reiter 
Wolfgang Heuer    Ralf Hubert   Anne Schulze Wintzl er 
Anika Bergner   Marianne Koch  Joachim Tonn 
Hedwig Chudziak   Gaby Kubig-Steltig  Beate Vilhjal msson 
Philipp Gabriel   Kurt Pölling   Holger Wigger 
Beanka Ganser   Karsten Rahn  Karl-Heinz Winter 
Anne Hakenes

Beratungsverlauf (1)

18.06.2008 Hauptausschuss
TOP 2.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Münzstraße 15

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0474/2008
Typ
Vorlagen
Datum
26.05.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37