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V/0773/2016

Besetzung des Beirates für Stadtgestaltung

Vorlagen 07.09.2016

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.12.2016, TOP 55.1

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

3707 Zeichen

V/0773/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Bürger- und Ratsservice 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Besetzung des Beirates für Stadtgestaltung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
28.09.2016 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Vorbehaltlich des Beschlusses des Rates zur Änderung der Satzung des Beirates für Stadtgesta l-
tung (V/0759/2016) und der Rechtsgültigkeit  der Satzung werden für die aus dem Beirat für Stad t-
gestaltung ausgeschiedenen Fachleute in den Beirat gewählt: 
 
1. Dipl.-Ing. Dagmar Grote, Ahaus (bis 24.03.2020) 
 
2. Rainer M. Kresing, Münster 
 
3. Prof. Diana Reichle, Köln 
 
4. Dr.-Ing. Mechthild Sternberg, Münster 
 
 
Begründung: 
 
Mit der Vorlage „V/0759/2016 – Änderung der Satzung für den Beirat für Stadtgestaltung“ soll u. a. die 
Mitgliederzahl des Beirates für Stadtgestaltung von 9 auf 7 Personen reduziert werden. Vorbehal tlich 
des Beschlusses des Rates am 28.09.2016 und der Rechtsgültigkeit der Satzung wird die o.g. Bese t-
zung vorgeschlagen. 
 
Die Mitgliedschaften von folgenden sechs Mitgliedern des Beirates für Stadtgestaltung enden sa t-
zungsgemäß zum 30.09.2016: 
 
Frau Ina Bimberg, Frau Dagmar Grote (wurde als Nachfol gerin für das am 15.02.2015 verstorb enen 
Beiratsmitglied Peter Wörmann erst am 25.03.2015 durch den Rat der Stadt Münster gewählt), Frau 
Jutta Heinze, Herr Jan Kleihues, Herr Jörg Sahle und Frau Renate Saltzmann-Stoll. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0773/2016 
Auskunft erteilt: 
Frau Smolka 
Ruf: 
492-3361 
E-Mail: 
Smolka@stadt-muenster.de  
Datum: 
21.09.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0773/2016 
Aus diesem Kreis ist Frau Dagmar Gro te die einzige, die wiedergewählt werden kann (bis zum 
24.03.2020). 
 
Nach der Satzung des Beirates für Stadtgestaltung wählt der Rat auf gemeinsamen Vorschlag der in 
Münster ansässigen Architekten - und Ingenieurverbände eine Nachfolgerin bzw. einen Nachfo lger, 
wenn ein Mitglied während der Wahlzeit des Rates ausscheidet.  
 
Mit Schreiben vom 16.09.2016 schlagen die in Münster ansässigen Architekten - und Ingenieurver-
bände gemeinsam die o.g. Personen zur Wahl in den Beirat für Stadtgestaltung vor. Die Personen  
werden für fünf Jahre in den Beirat gewählt. 
 
Die Wahlzeit der im Beirat verbleibenden Mitglieder Sven Berg und Eckhard Scholz endet zum 
15.07.2018. Die Wahlzeit von Peter L. Wilson endet zum 15.09.2018. 
 
Die geschlechtsparitätische Besetzung wurde berück sichtigt. Von den sieben Mitgliedern sind drei 
Personen Frauen. Die Vorgabe der Satzung, dass mindestens drei Mitglieder ihren Geschäftssitz 
außerhalb des Stadtgebietes haben müssen, ist ebenfalls erfüllt. 
 
Hinweis: 
Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellu ng von Frauen und Männern für das Land Nordrhein -
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) ist bei der Besetzung von Kommissionen, Beiräten, Verwa l-
tungs- und Aufsichtsräten sowie sonstigen Gremien auf eine geschlechtsparitätische Besetzung zu ach-
ten. 
 
Darüber hinaus hat der Rat am 02.04.2014 zur Vorlage V/0636/2013 „Europäische Charta für die 
Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - Abschlussbericht zum Aktionsplan 2011-
2013 und Aktionsplan 2013 -2015“ im Themenfeld „Die politische Rolle der K ommune - Paritätische 
Besetzung von Gremien“ beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die E r-
wartung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der 
Besetzung der Aufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Lande s-
gleichstellungsgesetz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze g e-
schlechtsparitätisch besetzen werden.“  
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

14.12.2016 Rat
TOP 55.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0773/2016
Typ
Vorlagen
Datum
07.09.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37