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Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion, betr.: Schließung der Kitas

Dringlichkeitsantrag BV4 (CDU) AN/2114/2023 vom 27.11.2023

Stand: Am 27.11.2023 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) endgültig abgelehnt.

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  • Dringlichkeitsantrag (CDU BV4)

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    CDU Fraktion BV 4 Köln -Ehrenfeld Venloer Straße 419 -421, 50825 Köln CDU Fraktion Bezirksrathaus Ehrenfeld Venloer Straße 419 – 421 50825 Köln Email: martin.berg1@stadt-koeln.de CDU Fraktion in der Bezirksvertretung Köln - Ehrenfeld Herrn Bezirksbürgermeister Volker Spelthann Bezirksrathaus Ehrenfeld Venloer Straße 50825 Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Historisches Rathaus 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/2114/2023 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 27.11.2023 Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion, betr.: Schließung der Kitas Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, wir bitten Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu setzen: 1. Die Verwaltung der Stadt Köln wird aufgefordert sofort die angekündigte Schließung von Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege für den Dienstag und Mittwoch der 48. Kalenderwoche im Bezirk Ehrenfeld zu verhindern. Dies gilt auch in Folge für eventuell weitere Schließungen, sei es bei ganztätig oder zeitweise Schließungen. 2. Hilfsweise beantragen wir eine Notbetreuung durch die Verwaltung der Stadt Köln für den Fall der Schließung, für Kinder, die von ihren Eltern nicht betreut oder adäquat untergebracht werden können. 3. Weiter beantragen wir, dass die Mütter oder Väter, die wegen der Nichtaufnahme ihrer Kinder in der Kindertageseinrichtung gezwungen sind, diese Betreuung mit kurzfristig eingereichtem Urlaub abzudecken, mit einer Entschädigung zu vergüten. Nicht jeder Urlaub ist mit Erholung verbunden. Darum ist diesen Personen für jeden Tag, an denen sie Kinderbetreuung geleistet haben, eine Entschädigung wie ein Anspruch auf Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude zu leisten. Begründung Für den Dienstag und den Mittwoch der 48. Kalenderwoche ist die großflächige Schließung von Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege im Bezirk Ehrenfeld vorgesehen. Mit der Schließung von Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege verstößt die Stadt Köln gegen die Verpflichtung der Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen ihrer Jugendhilfeplanung unter Einbeziehung der Träger der freien Jugendhilfe zur Entwicklung eines bedarfsgerechten Betreuungsangebotes in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege zu sorgen. Weiter hat jedes Kind Anspruch auf Bildung und auf Förderung seiner Persönlichkeit. Die Bildungs- und Erziehungsarbeit in den Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege ergänzt die Förderung des Kindes in der Familie und steht damit in der Kontinuität des kindlichen Bildungsprozesses. Sie orientiert sich am Wohl des Kindes. Ziel ist es, jedes Kind individuell zu fördern. Die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege haben einen eigenständigen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag. Die Förderung des Kindes in der Entwicklung seiner Persönlichkeit und die Beratung und Information der Eltern insbesondere in Fragen der Bildung und Erziehung sind Kernaufgaben der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege. Die Stadt Köln verstößt mit der tageweisen Schließung oder der Abweisung von Kindern zu Beginn der morgendlichen Betreuung durch Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege gegen ihre gesetzlichen Verpflichtungen. Mit freundlichen Grüßen Gez. Martin Berg . gez. Jutta Kaiser Fraktionsvorsitzender stellvertr. Bezirksbürgermeisterin

Beratungsverlauf

  1. 27.11.2023

    Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)

    TOP 8.9, Antrag / Anfrage. Ergebnis: endgültig abgelehnt

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