V/0489/2016
Anhörung zur Bestellung von Mitgliedern des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Münster
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Anlage 1
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Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0489/2016 JaIyIeIN9 JaypıyWweusuya ‘93 J21y9e1N9 JaypıjWeuaıya pun JapuszyIsioN JopusIsUHanjjars ganyıs JOPUSZHSION JOPUSISANaAI]OIS Ns 30, ul Japaııyıyy 34apuga3 pun ana JapuazysJon N Sram on Fur on] EUSEN EEE ee e wiıiL o 9TOZ Ieyı pueıs 9TOZ Inf ge aa4sunyy IPeIS 19p UI aUaMSYONISPUnJDg In) sOssny9ssneusjydeing sap 13Ppall3uWN 9TOZ !eWn ‘Oz WON uaglaıy9s wınz adejuy
Beschlussvorlage
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V/0489/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Justiziariat Verwaltungsführung Betrifft Anhörung zur Bestellung von Mitgliedern des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Münster Beratungsfolge 29.06.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 29.06.2016 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag Der beabsichtigten B estellung von Herrn Dr. -Ing. Andreas Drees und Herrn Dieter Gn e- wuch zu weiteren stellvertretenden Vorsitzenden und ehrenamtlichen Mitgliedern sowie von Herrn Ulf -Hendrik Scheiper zum ehrenamtlichen Gutachter des Gutachterausschu s- ses für Grundstückswerte in der Stadt Münster durch die Bezirksregierung Münster für fünf Jahre gemäß Anlage zur Verfügung vom 20.05.2016 (Anlage 1) wird zugestimmt. Begründung Die Bildung und Zusammensetzung der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte ric h- tet sich nach der Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte (Gu t- achterausschussverordnung - GAVO NW) vom 23.03.2004. Danach werden der Vorsi t- zende, seine Stellvertreter und die ehrenamtlichen weiteren Gutachter nach Anhörung der Stadt Münster durch den Regierungspräsidenten für die Dauer von fünf Jahren zu Mitgli e- dern des Gutachterausschusses bestellt (§ 2 Abs. 1 GAVO NW). Die ehrenamtlichen Gutachter dürfen nicht der Vertretung oder einem ihrer Ausschüsse, einer Bezirksvertretung oder der Verwaltung der Gebietskörperschaft angehören, für deren Bereich der Gutachterausschuss gebildet ist (§ 2 Abs. 6 GAVO NW). Die Gutachter müssen die für die Wertermittlung von Grundstücken oder entspreche nde Wertermittlungen erforderliche Sachkunde bes itzen und sollen in diesen Wertermit tlungen erfahren sein (§ 3 Abs. 1 GAVO NW). Vorlagen-Nr.: V/0489/2016 Auskunft erteilt: Frau Heuer Herr Tegtmeier Ruf: 492-6030 492-6200 E-Mail: Heuer@stadt-muenster.de Datum: 01.06.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0489/2016 Mit Verfügung vom 20.05.2016 hat die Bezirksregierung Münster der Stadt Münster mitg e- teilt, dass die Absicht bestehe, für die Dauer von 5 Jahren zum 01.07.2016 Herrn Dr. -Ing. Andreas Drees und Herrn Dieter Gnewuch (jetzt ehrenamtliche Mitglieder) zu weiteren stellvertretenden Vorsitzenden und ehrenamtlichen Gutachtern sowie Herrn Ulf -Hendrik Scheiper zum ehrenamtlichen Gutachter des Gutachterausschusses zu bestellen, da der Vorsitzende des Gutachterausschusses mitgeteilt habe, dass zur Optimierung des Gu t- achter-Teams die Bestellung weiterer Gutachter erforderlich sei. Die Bestellung erfolgt nach der Anhörung der Stadt Münster. Die Verwaltung weist vorsorglich darauf hin, dass a ufgrund der spezifischen Anforderu n- gen an die Mitglieder des Gutachterausschusses die Bezirksregierung keine geeigneten Vorschläge für weibliche Sachverständige machen konnte. Derzeit sind vier weibliche Sachverständige für die Wertermittlung von Grundstüc ken zu ehrenamtlichen Mitgliedern des Gutachterausschusses bestellt (vgl. Anlage 1). Die übrigen Ausschussmitglieder, die mit Wirkung vom 14.11.2013 bestellt wurden, ble i- ben in den bisherigen Funktionen bestellt. Gez. Markus Lewe Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0489/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 01.06.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37