2289/2025
moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaues und der Gemeindeentwicklung mbH: Entsendung in den Aufsichtsrat
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Beschlussvorlage Rat
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*17.11.2025: Verwaltungsvertretung ergänzt Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 2289/2025 Freigabedatum 10.11.2025, ergänzt 17.11* Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaues und der Gemeindeentwicklung mbH: Entsendung in den Aufsichtsrat Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: I. Der Rat der Stadt Köln entsendet in den Aufsichtsrat der moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaues und der Gemeindeentwicklung mbH 1) Beigeordneter Markus Greitemann (Oberbürgermeister/in bzw. von ihr/ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r der Stadt Köln, § 113 Abs. 2 GO NRW) 2) ____________________________ 3) ____________________________ 4) ____________________________ 5) ____________________________ 6) ____________________________ 7) ____________________________ II. Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu der Rats- sitzung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder des Aufsichtsgremiums gewählt wer- den. Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maß- geblichen Amt oder Organ vor Ablauf der Wahlzeit des Rates. Bei der Oberbürger- meisterin oder dem Oberbürgermeister bzw. der/dem von ihr/ihm vorgeschlagenen Be- diensteten der Stadt Köln ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln, bei den anderen entsandten Aufsichtsratsmitgliedern ist dies die Mitgliedschaft im Rat der Stadt Köln Rat 20.11.2025 2 oder in einem seiner Ausschüsse, sofern zum Zeitpunkt der Entsendung eine Mitglied- schaft in einem dieser Gremien bestanden hat. III. Der Rat weist die von ihm entsandten bzw. auf seine Veranlassung gewählten Vertre- terinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien an, den Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. 3 Begründung: Die Stadt Köln ist mit 49 % an der moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaues und der Gemeindeentwicklung mbH beteiligt. Mitgesellschafterin ist die Stadtwerke Köln GmbH, die einen Anteil von 51 % hält. In § 7 des Gesellschaftsvertrages der moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städte- baues und der Gemeindeentwicklung mbH ist die Zusammensetzung des Aufsichtsrates wie folgt geregelt: (1) Der Aufsichtsrat besteht aus 14 Mitgliedern. 7 Mitglieder werden von der Stadt Köln und 7 Mitglieder von der Stadtwerke Köln GmbH entsandt. Zu den von der Stadt Köln entsand- ten Mitgliedern muss der Oberbürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bedienste- ter der Stadt Köln gehören. Auf die Stadt Köln entfallen somit 7 Mandate. Ersatzvertreterinnen bzw. Ersatzvertreter sind nicht zu benennen. Gemäß § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) vertritt ein vom Rat bestellter Ver- treter die Gemeinde in Aufsichtsräten von juristischen Personen, an denen die Gemeinde be- teiligt ist. Sofern weitere Vertreterinnen bzw. Vertreter zu benennen sind, muss die Oberbür- germeisterin bzw. der Oberbürgermeister oder die/der von ihr/ihm vorgeschlagene Bediens- tete der Gemeinde dazuzählen. Die Bestellung der gemeindlichen Vertreterinnen und Vertreter ist gemäß § 50 Abs. 4 GO NRW i. V. m. § 50 Abs. 3 GO NRW durch den Rat vorzunehmen. Der Sitz der Oberbürger- meisterin oder des Oberbürgermeisters bzw. der/des von ihr/ihm vorgeschlagenen Bedienste- ten ist nicht auf die Liste einer Partei anzurechnen. Das für die Besetzung der Aufsichtsrats- sitze einzusetzende Hare-Niemeyer-Verfahren findet insoweit nur auf die verbleibenden 6 Sitze Anwendung. Der Rat der Stadt Köln hat im Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln Grundsätze kommunaler Unternehmensführung beschlossen und damit Standards zur Steigerung der Effi- zienz, Transparenz und Kontrolle bei den Gesellschaften mit städtischer Beteiligung festge- legt. Zudem hat er auf Empfehlung des Ältestenrates der Stadt Köln einstimmig beschlossen (Vorlage 2136/2019), künftig die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Köln bei Entsendung anzuweisen: - im Aufsichtsgremium eines Unternehmens, das sich ganz oder teilweise im unmittelba- ren oder mittelbaren Eigentum der Stadt Köln befindet, ihr Verhalten nach dem Public Corporate Governance Kodex Köln auszurichten und auf die Einhaltung des Kodex durch das Unternehmen hinzuwirken bzw. - sich bei der Vertretung der Stadt Köln in anderen Vereinigungen oder Gremien eben- falls im Sinne der Leitgedanken des Public Corporate Governance Kodex Köln zu ver- halten und sich dort für die Aufnahme entsprechender Regelungen einzusetzen. Gemäß § 113 Abs. 6 GO NRW haben die Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde über die zur Wahrnehmung des Vertretungsamtes sowie die zur Beurteilung und Überwachung der Geschäfte, die das Unternehmen oder die Einrichtung betreibt, erforderliche betriebswirt- schaftliche Erfahrung und Sachkunde zu verfügen. Die Verwaltung wird hierzu eine entspre- chende Fortbildungsveranstaltung durchführen. Für den Nachweis der erforderlichen betriebs- wirtschaftlichen Erfahrung und Sachkunde im Sinne der Gemeindeordnung ist von den Vertre- terinnen und Vertretern der Gemeinde eine entsprechende Selbsterklärung abzugeben. Hinweis: Bei Kandidaturen für Wahlgremien soll der Anteil der Frauen mindestens 40 Prozent betragen (§ 12 Absatz 4 Landesgleichstellungsgesetz NRW/LGG). Im Übrigen sollen Gremien ge- schlechtsparitätisch besetzt werden (§ 12 Absatz 7 LGG).
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2289/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 17.11.2025
- Erstellt
- 14.07.2025 16:59