ABV/0005/2016
Berücksichtigung landschaftlicher Belange bei der weiteren Planung der mit der Vorlage V/0786/2015 beschlossenen Gebiete und Flächen sowie künftiger Wohnsiedlungsflächen
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ABV-0005-2016
1411 Zeichen
Amt für Bürger- und Ratsservice ABV/0005/2016 Anregung der Bezirksvertretung Münster-Südost an den Rat Die Bezirksvertretung Münster-Südost beschloss am 0 8.03.2016 folgende Anregung an den Rat: Berücksichtigung landschaftlicher Belange bei der w eiteren Planung der mit der Vorlage V/0786/2015 beschlossenen Gebiete und Fläch en sowie künftiger Wohnsied- lungsflächen „Es ist sicherzustellen, dass bei der künftigen Pla nung der mit der o.a. Vorlage beschlossenen Siedlungsgebiete und Wohnsiedlungsflä chen zur Umsetzung von neuen Wohnbaugebieten auf landschaftliche Belange Rücksic ht genommen wird und der Erhalt kleinteiliger Gliederungen durch Heckenstrukturen o der Baumgruppen gesichert wird. Darüber hinaus sind zwischen der Wohnbebauung und g eschlossenen Waldgebieten ausreichende Abstände vorzusehen. In Anbetracht des drastischen Verlustes an Dauergrü nland und dem damit einhergehenden Rückgang an Tier- und Pflanzenarten sind Grünlandfl ächen nur dann als künftige Wohnsiedlungsfläche auszuweisen, wenn in der späteren Bauleitplanung ein 1 : 1 Ausgleich als Dauergrünland sicher gestellt werden kann. Bei neuen Siedlungsflächen ist zumindest eine Misch bebauung mit möglichst hohem Anteil an mehrgeschossiger Bauweise anzustreben, damit die begrenzten Flächen optimal genutzt werden und eine weitere Zersiedlung der Landschaft in Grenzen gehalten wird.“
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- ABV/0005/2016
- Typ
- Anregungen von BV an Rat
- Datum
- 10.03.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37