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ABV/0005/2016

Berücksichtigung landschaftlicher Belange bei der weiteren Planung der mit der Vorlage V/0786/2015 beschlossenen Gebiete und Flächen sowie künftiger Wohnsiedlungsflächen

Anregungen von BV an Rat 10.03.2016

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.03.2016, TOP 6.3

ABV-0005-2016

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ABV-0005-2016

1411 Zeichen

Amt für Bürger- und Ratsservice ABV/0005/2016 
 
 
 
 
 
Anregung der Bezirksvertretung Münster-Südost an den Rat 
 
 
 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Südost beschloss am 0 8.03.2016 folgende Anregung an den 
Rat:  
 
 
Berücksichtigung landschaftlicher Belange bei der w eiteren Planung der mit der 
Vorlage V/0786/2015 beschlossenen Gebiete und Fläch en sowie künftiger Wohnsied-
lungsflächen 
 
„Es ist sicherzustellen, dass bei der künftigen Pla nung der mit der o.a. Vorlage 
beschlossenen Siedlungsgebiete und Wohnsiedlungsflä chen zur Umsetzung von neuen 
Wohnbaugebieten auf landschaftliche Belange Rücksic ht genommen wird und der Erhalt 
kleinteiliger Gliederungen durch Heckenstrukturen o der Baumgruppen gesichert wird. 
Darüber hinaus sind zwischen der Wohnbebauung und g eschlossenen Waldgebieten 
ausreichende Abstände vorzusehen. 
In Anbetracht des drastischen Verlustes an Dauergrü nland und dem damit einhergehenden 
Rückgang an Tier- und Pflanzenarten sind Grünlandfl ächen nur dann als künftige 
Wohnsiedlungsfläche auszuweisen, wenn in der späteren Bauleitplanung ein 1 : 1 Ausgleich 
als Dauergrünland sicher gestellt werden kann. 
Bei neuen Siedlungsflächen ist zumindest eine Misch bebauung mit möglichst hohem Anteil 
an mehrgeschossiger Bauweise anzustreben, damit die  begrenzten Flächen optimal genutzt 
werden und eine weitere Zersiedlung der Landschaft in Grenzen gehalten wird.“

Beratungsverlauf (1)

16.03.2016 Rat
TOP 6.3 Anregung Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
ABV/0005/2016
Typ
Anregungen von BV an Rat
Datum
10.03.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37