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BV1/088/2025

Essbare Stadt / Anpflanzung von Obstbäumen; Beschluss der Bezirksvertretung 1 vom 21.02.2025; BV1/040/2025

Bezirksvertretung Informationsvorlage 16.04.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1, Sitzung am 23.05.2025, TOP 8.4

Informationsvorlage BV

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Informationsvorlage BV

2364 Zeichen

BV1/088/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Informationsvorlage 
Betrifft: 
Essbare Stadt / Anpflanzung von Obstbäumen; Beschluss der Bezirksvertretung 1 
vom 21.02.2025; BV1/040/2025 
Amt / Institut: 
Bezirksverwaltungsstelle 1 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Bezirksvertretung 1 23.05.2025 Kenntnisnahme 
 
Sachdarstellung: 
Die Verwaltung wurde gebeten, zu prüfen, ob im Rahmen der Aktion „Essbare Stadt“ 
auf der Grünfläche am Graf-Adolf-Platz Obstbäume gepflanzt werden können. 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Der Graf-Adolf-Platz ist Teil des Gartendenkmalbereiches Königsallee mit den beiden 
Schmuckplätzen Corneliusplatz und dem Kö-Gärtchen.  
  
Im B escheid zur Eintragung der Königsallee als Gesamtanlage in die Denkmalliste 
vom 24.10.1994 wurde betont:   
„Der Stadtgraben mit der begleitenden Allee ist das Kernstück der von Weyhe 
geschaffenen Anlagen, die Düsseldorf den Ruf einer Gartenstadt eintrugen (…). Seine 
Bedeutung wird weiterhin unterstrichen durch die beiden aufwändigen gärtnerischen 
Schmuckanlagen, die im Norden und Süden des Stadtgrabens als ein dekorativer 
Auftakt und Abschluss angelegt wurden. In diesem repräsentativen Ensemble findet 
die Stadt als „Kunst - und Gartenstadt“ ihren angemessenen Ausdruck des eigenen 
Selbstverständnisses. Die Unterschutzstellung des Stadtgrabens mit Corneliusplatz 
und Graf -Adolf-Platz ist aus kunsthistorischen, städtebaulichen und 
stadtgeschichtlichen Gründen von öffentlichem Interesse“. 
  
Aufgrund des bestehenden Denkmalschutzes für den Graf -Adolf-Platz ist eine 
denkmalrechtliche Genehmigung für eine eventuelle Baumpflanzung einzuholen. 
Zwar erscheint der Platz heute in moderner landschaftsarchitektonischer Gesta ltung, 
jedoch fand die Formfindung für den Platz ebenfalls unter Hinzuziehung der 
Denkmalbehörde statt.  Die derzeit vorhandene Gestalt des Platzes wurde 
denkmalfachlich geprüft und bestätigt. Gegebenenfalls ist auch ein Urheberrecht der 
Gestalter beachtlich.  
 
Des Weiteren ist die Fläche teilweise von einem Bunker unterbaut, was die Auswahl 
potentieller Baumstandorte stark einschränkt. Außerdem wird der Platz selbst

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regelmäßig für Veranstaltungen, als auch als Ausweichfläche, genutzt.  
 
Vor diesem Hintergr und rät das Gartenamt von der Pflanzung von Obstbäumen auf 
dem Graf-Adolf-Platz ab.

Beratungsverlauf (1)

23.05.2025 Bezirksvertretung 1
TOP 8.4 Kenntnisnahme Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BV1/088/2025
Typ
Bezirksvertretung Informationsvorlage
Datum
16.04.2025
Erstellt
16.04.2025 08:43