BV1/088/2025
Essbare Stadt / Anpflanzung von Obstbäumen; Beschluss der Bezirksvertretung 1 vom 21.02.2025; BV1/040/2025
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Informationsvorlage BV
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BV1/088/2025 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Essbare Stadt / Anpflanzung von Obstbäumen; Beschluss der Bezirksvertretung 1 vom 21.02.2025; BV1/040/2025 Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 1 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 1 23.05.2025 Kenntnisnahme Sachdarstellung: Die Verwaltung wurde gebeten, zu prüfen, ob im Rahmen der Aktion „Essbare Stadt“ auf der Grünfläche am Graf-Adolf-Platz Obstbäume gepflanzt werden können. Stellungnahme der Verwaltung: Der Graf-Adolf-Platz ist Teil des Gartendenkmalbereiches Königsallee mit den beiden Schmuckplätzen Corneliusplatz und dem Kö-Gärtchen. Im B escheid zur Eintragung der Königsallee als Gesamtanlage in die Denkmalliste vom 24.10.1994 wurde betont: „Der Stadtgraben mit der begleitenden Allee ist das Kernstück der von Weyhe geschaffenen Anlagen, die Düsseldorf den Ruf einer Gartenstadt eintrugen (…). Seine Bedeutung wird weiterhin unterstrichen durch die beiden aufwändigen gärtnerischen Schmuckanlagen, die im Norden und Süden des Stadtgrabens als ein dekorativer Auftakt und Abschluss angelegt wurden. In diesem repräsentativen Ensemble findet die Stadt als „Kunst - und Gartenstadt“ ihren angemessenen Ausdruck des eigenen Selbstverständnisses. Die Unterschutzstellung des Stadtgrabens mit Corneliusplatz und Graf -Adolf-Platz ist aus kunsthistorischen, städtebaulichen und stadtgeschichtlichen Gründen von öffentlichem Interesse“. Aufgrund des bestehenden Denkmalschutzes für den Graf -Adolf-Platz ist eine denkmalrechtliche Genehmigung für eine eventuelle Baumpflanzung einzuholen. Zwar erscheint der Platz heute in moderner landschaftsarchitektonischer Gesta ltung, jedoch fand die Formfindung für den Platz ebenfalls unter Hinzuziehung der Denkmalbehörde statt. Die derzeit vorhandene Gestalt des Platzes wurde denkmalfachlich geprüft und bestätigt. Gegebenenfalls ist auch ein Urheberrecht der Gestalter beachtlich. Des Weiteren ist die Fläche teilweise von einem Bunker unterbaut, was die Auswahl potentieller Baumstandorte stark einschränkt. Außerdem wird der Platz selbst Seite 2 regelmäßig für Veranstaltungen, als auch als Ausweichfläche, genutzt. Vor diesem Hintergr und rät das Gartenamt von der Pflanzung von Obstbäumen auf dem Graf-Adolf-Platz ab.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- BV1/088/2025
- Typ
- Bezirksvertretung Informationsvorlage
- Datum
- 16.04.2025
- Erstellt
- 16.04.2025 08:43