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2288/2025

Sozial-Betriebe-Köln gGmbH: Entsendung in den Aufsichtsrat

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 17.11.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 20.11.2025, TOP 2.3.14

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

5282 Zeichen

*17.11.2025: Verwaltungsvertretung ergänzt  
 
 
Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2288/2025 
Freigabedatum 
 11.11.2025, ergänzt 17.11* 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Sozial-Betriebe-Köln gGmbH: Entsendung in den Aufsichtsrat  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
I. Der Rat der Stadt Köln entsendet in den Aufsichtsrat der Sozial-Betriebe Köln gGmbH: 
 
1) Beigeordneter Dr. Harald Rau 
________________________________________________________________ 
(Oberbürgermeisterin bzw. Oberbürgermeister oder von ihr/ihm vorgeschlagene/r 
Bedienstete/r der Stadt Köln, § 113 Abs. 2 GO NRW) 
 
2)______________________________ 3)______________________________ 
 
 
 
4)______________________________ 5)______________________________ 
 
 
 
6)______________________________ 7)_______________________________ 
 
 
 
8)_______________________________ 
 
II. Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu der Ratssit-
zung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder des Aufsichtsgremiums gewählt werden. Sie 
endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen 
Amt oder Organ vor Ablauf der Wahlzeit des Rates. Bei der Oberbürgermeisterin oder 
dem Oberbürgermeister bzw. der/dem von ihr/ihm vorgeschlagenen Bediensteten der 
Stadt Köln ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln, bei den anderen entsandten Auf-
sichtsratsmitgliedern ist dies die Mitgliedschaft im Rat der Stadt Köln oder in einem seiner 
Ausschüsse, sofern zum Zeitpunkt der Entsendung eine Mitgliedschaft in einem dieser 
Gremien bestanden hat. 
 
III. Der Rat weist die von ihm entsandten bzw. auf seine Veranlassung gewählten Vertreterin-
nen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien an, den Public Corporate Gover-
nance Kodex der Stadt Köln zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. 
Rat 20.11.2025

2 
 
Begründung: 
 
Die Stadt Köln ist alleinige Gesellschafterin der Sozial-Betriebe Köln gGmbH (SBK). 
 
Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates ist in § 9 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags gere-
gelt. Dem Aufsichtsrat gehören danach 12 Mitglieder an: 
 
a) die/der Oberbürgermeister/in oder ein/e von ihr/ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r, 
 
b) sieben vom Rat der Stadt Köln entsandte Mitglieder und 
 
c) vier Arbeitnehmervertreterinnen oder Arbeitnehmervertreter (nach Maßgabe der Bestim-
mungen des § 108a Gemeindeordnung NRW (GO NRW). 
 
Gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in Aufsichts-
räten von juristischen Personen, an denen die Gemeinde beteiligt ist. Sofern weitere Vertreterinnen 
bzw. Vertreter zu benennen sind, muss die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister oder 
die/der von ihr/ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzählen. 
 
Die Bestellung der gemeindlichen Vertreterinnen bzw. Vertreter ist gemäß § 50 Abs. 4 GO NRW i. 
V. m. § 50 Abs. 3 GO NRW durch den Rat vorzunehmen. Der Sitz der Oberbürgermeisterin bzw. 
des Oberbürgermeisters oder der/des von ihr/ihm vorgeschlagenen Bediensteten ist nicht auf die 
Liste einer Partei anzurechnen. Das für die Besetzung der Aufsichtsratssitze einzusetzende Hare-
Niemeyer-Verfahren findet insoweit nur auf die verbleibenden 7 Sitze Anwendung. 
 
Die Bestellung der Arbeitnehmervertreterinnen bzw. Arbeitnehmervertreter erfolgt mittels ge-
sonderter Beschlussvorlage. 
 
Der Rat der Stadt Köln hat im Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln Grundsätze 
kommunaler Unternehmensführung beschlossen und damit Standards zur Steigerung der Effi-
zienz, Transparenz und Kontrolle bei den Gesellschaften mit städtischer Beteiligung festge-
legt. Zudem hat er auf Empfehlung des Ältestenrates der Stadt Köln einstimmig beschlossen 
(Vorlage 2136/2019), künftig die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Köln bei Entsendung 
anzuweisen: 
- im Aufsichtsgremium eines Unternehmens, das sich ganz oder teilweise im unmittelba-
ren oder mittelbaren Eigentum der Stadt Köln befindet, ihr Verhalten nach dem Public 
Corporate Governance Kodex Köln auszurichten und auf die Einhaltung des Kodex 
durch das Unternehmen hinzuwirken bzw. 
- sich bei der Vertretung der Stadt Köln in anderen Vereinigungen oder Gremien eben-
falls im Sinne der Leitgedanken des Public Corporate Governance Kodex Köln zu ver-
halten und sich dort für die Aufnahme entsprechender Regelungen einzusetzen. 
 
Gemäß § 113 Abs. 6 GO NRW haben die Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde über die 
zur Wahrnehmung des Vertretungsamtes sowie die zur Beurteilung und Überwachung der 
Geschäfte, die das Unternehmen oder die Einrichtung betreibt, erforderliche betriebswirt-
schaftliche Erfahrung und Sachkunde zu verfügen. Die Verwaltung wird hierzu eine entspre-
chende Fortbildungsveranstaltung durchführen. Für den Nachweis der erforderlichen betriebs-
wirtschaftlichen Erfahrung und Sachkunde im Sinne der Gemeindeordnung ist von den Vertre-
terinnen und Vertretern der Gemeinde eine entsprechende Selbsterklärung abzugeben. 
 
Hinweis: 
 
Bei Kandidaturen für Wahlgremien soll der Anteil der Frauen mindestens 40 Prozent betragen 
(§ 12 Absatz 4 Landesgleichstellungsgesetz NRW/LGG). Im Übrigen sollen Gremien ge-
schlechtsparitätisch besetzt werden (§ 12 Absatz 7 LGG).

Beratungsverlauf (1)

20.11.2025 Rat
TOP 2.3.14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
2288/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
17.11.2025
Erstellt
14.07.2025 16:20