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V/0732/2020

Errichtung von zwei PV-Anlagen auf den Hallendächern der MBA am Entsorgungszentrum Münster

Vorlagen 31.07.2020

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 26.08.2020, TOP 15.1

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

3707 Zeichen

V/0732/2020 
V/0732/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Errichtung von zwei PV-Anlagen auf den Hallendächern der MBA am Entsorgungszentrum 
Münster 
- Baubeschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   12.08.2020 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung 
   26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster werden ermächtigt, die Planungen zum Bau und Betrieb von 
zwei PV-Anlagen auf den Hallendächern der MBA am Entsorgungszentrum Münster aufzunehmen. 
Mit den PV-Anlagen werden zukünftig 1 Mio. Kilowattstunden Strom erzeugt und eine CO2-
Minderung von ca. 600 Tonnen pro Jahr als Beitrag zum Ziel, Münster bis 2030 klimaneutral zu ma-
chen, erbracht. 
Die voraussichtlichen Investitionskosten betragen inkl. Planungsleistungen br. ca. 1.25 Mio. EUR. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Umsetzung der Maßnahme wird im nächsten Jahr stattfinden. Die Mittelbereitstellung erfolgt 
über den noch zu beschließenden Wirtschaftsplan 2021. Die Mittel für die noch in diesem Jahr an-
fallenden Planungskosten sind über den aktuellen Wirtschaftsplan gedeckt. 
 
 
Begründung: 
 
Das Tiefbauamt der Stadt Münster plant derzeit für die Hauptkläranlage die Erweiterung um eine 4. 
Reinigungsstufe. Die elektrische Anschlussleistung für die 4. Reinigungsstufe beträgt rd. 1.400 kW. 
 
Da die vorhandenen Strom-Übergabepunkte bereits ausgelastet sind, ist es beabsichtigt, eine neue 
Kundenstation in ein bestehendes Mittelspannungsnetz der münsterNETZ GmbH im Bereich der 
Bahnlinie Münster-Greven einzuschleifen. Die Kabeltrasse führt von der neuen Kundenstation nörd-
lich an der MBA entlang in Richtung Hauptkläranlage, vgl. nachfolgende Abbildung. 
 
 
Abfallwirtschaftsbetriebe 
Münster 
 
04.08.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Brügmann 
Telefon: 6052-351 
Bruegmann@awm.stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0732/2020 
 
 
In diesem Zusammenhang beabsichtigen die Abfallwirtschaftsbetriebe, in Abstimmung mit dem Tief-
bauamt auf den Hallendächern der MBA zwei PV-Anlagen zu errichten. Der erzeugte Strom soll so-
weit möglich, zur Eigenstromversorgung der 4. Reinigungsstufe genutzt werden. Die Größe der bei-
den PV-Anlagen beträgt zusammen rd. 1,1 MW.  
 
Rottehalle: Leistung ca. 600 kWp 
 
 
Sortierhalle: Leistung ca. 540 kWp

- 3 - 
V/0732/2020 
Nach vorläufiger netztechnischer Untersuchung durch die münsterNETZ GmbH ist die Einspeisung 
einer PV-Anlage mit einer Leistung von 1,1 MW über den Netzverknüpfungspunkt der 4. R einigungs-
stufe derzeit möglich. Seitens der münsterNETZ GmbH wird empfohlen, nach erfolgter d etaillierter 
Planung durch AWM/Tiefbauamt eine Netzanschlussanfrage einzureichen.  
 
Damit das Tiefbauamt ihre Kundenstation/Übergabestation weiter planen kann, bittet es die AWM um 
Rückmeldung, ob die Integration der PV-Anlage berücksichtigt werden soll. Die entsprechenden 
Mehraufwendungen wären durch die AWM zu tragen.  
 
Um die Planungen weiter voranbringen zu können, wird der Grundsatzbeschluss empfohlen. 
 
Nach Auskunft der Stadtwerke Münster ist bei PV-Anlagen dieser Größenordnung derzeit mit spezifi-
schen Herstellungskosten von netto rd. 900,00 EUR/kWp zu rechnen. Bei einer geplanten Größe von 
rd. 1,1 MW sind damit Investitionskosten von netto 990.000,00 EUR (brutto 1.178.100,00 EUR) zu 
erwarten.  
 
Unter Berücksichtigung weiterer Planungsleistungen ist von Gesamtinvestitionskosten in Höhe von 
brutto 1,25 Mio. EUR auszugehen. 
 
Mit der Installation einer PV-Anlage kann der erforderliche Strom für die 4. Reinigungsstufe fast voll-
ständig aus erneuerbarer Energie erzeugt werden. 
 
 
I. V. 
 
 
 
Peck 
Stadtrat 
 
Anlage: Anlage A

Anlage A

1512 Zeichen

Anlage A zur V/0732/2020 
Kurzüberblick 
Errichtung von zwei PV-Anlagen auf den Hallendächern der MBA im Entsorgungszentrum Müns-
ter. Die installierte Leistung beträgt rd. 1,1 MW. 
Der erzeugte Strom soll soweit möglich, zur Eigenstromversorgung der aktuell geplanten 4. Rei-
nigungsstufe der Hauptkläranlage genutzt werden. 
Die Gesamt-Investitionskosten inkl. Planungsleistungen werden auf brutto rd. 1,25 Mio. EUR ge-
schätzt. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Gemäß den Leitorientierungen aus dem ISM-Prozess wird mit der geplanten Maßnahme das 
Teilziel verfolgt, die Stadt Münster zu einer Stadt mit hoher Umweltqualität weiterzuentwickeln.  
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 11.02 Abfallwirtschaft 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die geplante PV-Anlage mit einer geschätzten Jahresstromerzeugung von rd. 1.000.000 kWh/a, 
trägt zum Klimaschutz bei. Es ist mit einer CO2-Einsparung von ca. 600 t CO2/a zu rechnen.

Beratungsverlauf (2)

12.08.2020 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 15.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0732/2020
Typ
Vorlagen
Datum
31.07.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37