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0743/2020

Ächtung des N*Wortes

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 13.03.2020

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Anlage 2 Auszug Beschlussprotokoll Integrationsrat am 03.03.20

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Anlage 1Herr Abeke - Antrag zur Ächtung des NWortes

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2 Auszug Beschlussprotokoll Integrationsrat am 03.03.20

2045 Zeichen

Geschäftsführung  
Integrationsrat 
Frau Arikan 
Telefon:  (0221) 29725  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  Neslihan.Arikan@STADT-KOELN.DE  
Datum: 03.03.2020 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Integrationsrates vom 
03.03.2020  
öffentlich 
6.2 Antrag zur Ächtung des N*Wortes1 
AN/0240/2020 
Der Integrationsrat bittet den Rat, in Anerkennung der aktuellen UN-Dekade für Men-
schen afrikanischer Herkunft, der Diskussion eines Urteils des Landesverfassungs-
gerichtes Mecklenburg-Vorpommern zur die Nutzung des N*Wortes 2, sowie der ak-
tuellen Diskussion zu kolonialen Klischees und rassistischen Stereotypen in Köln 3, 
folgendes zu beschließen:  
„Der Rat  
1. bittet die Verwaltung die Ziele der UN-Dekade für Menschen afrikanischer Her-
kunft in Köln umzusetzen und insbesondere anzuerkennen, dass jegliche Ver-
wendung des N*Wortes rassistisch ist, 
2. setzt sich dafür ein, dass jegliche Verwendung des N*Wortes in der Stadt Köln 
vermieden und geächtet wird, um Schwarzen Menschen und People of Color 
(PoC) ein friedvolles und diskriminierungsfreies Leben in Köln zu ermöglichen, 
3. bittet die Verwaltung, zur Weiterentwicklung der Kölner Städtepartnerschaften, 
den Vorschlag für eine Partnerschaft mit einer Stadt südlich der Sahara zur Ent-
scheidung vorzulegen.“ 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig mit Änderung beschlossen 
(das Wort ‚bekämpft‘ wurde durch die Worte ‚vermieden und geächtet‘ ersetzt)  
                                                 
1 Mit N*Wort wird der rassistische Begriff ‚Neger‘  umschrieben 
2 Gerichtsurteil Landesverfassungsgericht Mecklenburg -Vorpommern 19.12.2019: https://www.mv-
justiz.de/static/MVJ/Gerichte/Landesverfassungsgericht/Entscheidungen/2019/ 1%20-
%2019%20Urteil%2019.12.2019.pdf   
3 Bericht im KStA am 14.2.2020: https://www.ksta.de/koeln/rassismus -debatte-koelner-konditorei-verkauft-
schwarzes -gebaeck-mit-knochen-im-haar-36242224  
und am 17.02.2020: https://www.ksta.de/koeln/kann -gebaeck-rassistisch-sein--das-problem-mit-den-koelner--
mohrenkoepfen --36247964

Anlage 1Herr Abeke - Antrag zur Ächtung des NWortes

3845 Zeichen

Bündnis 14/Afrika         17.02.2020 
Eli Abeke 
 
 
 
 
An den  
Vorsitzenden des Integrationsrates 
Herrn Tayfun Keltek 
 
An die  
Geschäftsstelle des Integrationsrates 
Herrn Andreas Vetter 
 
 
 
Antrag gem. § 4 der Geschäftsordnung des Integrationsrates 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Integrationsrat 03.03.2020 
 
 
Antrag zur Ächtung des N*Wortes 1 - AN/0240/2020 
 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
es wird gebeten den nachfolgenden Antrag im Integrationsrat zur Abstimmung vorzulegen.  
Der Integrationsrat bittet den Rat, in Anerkennung der aktuellen UN-Dekade für Menschen 
afrikanischer Herkunft, der Diskussion eines Urteils des Landesverfassungsgerichtes Meck-
lenburg-Vorpommern zur die Nutzung des N*Wortes 2, sowie der aktuellen Diskussion zu 
kolonialen Klischees und rassistischen Stereotypen in Köln 3, folgendes zu beschließen:  
Beschluss: 
Der Rat  
1. bittet die Verwaltung die Ziele der UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft in 
Köln umzusetzen und insbesondere anzuerkennen, dass jegliche Verwendung des 
N*Wortes rassistisch ist, 
2. setzt sich dafür ein, dass jegliche Verwendung des N*Wortes in der Stadt Köln bekämpft 
wird, um Schwarzen Menschen und PoC ein friedvolles und diskriminierungsfreies Leben 
in Köln zu ermöglichen, 
3. bittet die Verwaltung, zur Weiterentwicklung der Kölner Städtepartnerschaften, den Vor-
schlag für eine Partnerschaft mit einer Stadt südlich der Sahara zur Entscheidung vorzu-
legen. 
 
                                                 
1 Mit N*Wort wird der rassistische Begriff ‚Neger‘  umschrieben 
2 Gerichtsurteil Landesverfassungsgericht Mecklenburg -Vorpommern 19.12.2019: https://www.mv-
justiz.de/static/MVJ/Gerichte/Landesverfassungsgericht/Entscheidungen/2019/1%20 -
%2019%20Urteil%2019.12.2019.pdf   
3 Bericht im KStA am 14.2.2020: https://www.ksta.de/koeln/rassismus -debatte-koelner-konditorei-verkauft-
schwarzes -gebaeck-mit-knochen-im-haar-36242224  
und am 17.02.2020: https://www.ksta.de/koeln/kann -gebaeck-rassistisch-sein--das-problem-mit-den-koelner--
mohrenkoepfen --36247964

Begründung: 
Das N*Wort wird von vielen schwarzen Menschen und PoC mit Leid, Diskriminierung, Ge-
walt, Ungleichheit und Entmenschlichung verbunden. Mit dem N*Wort sind eine Vielzahl von 
rassistischen Stereotypen verbunden. Diese Stereotypen umfassen Sexualrepression, wie 
Triebhaftigkeit und Naturhaftigkeit, Kulturlosigkeit, Viktimisierung, Infantilisierung sowie Ent-
fremdung (Othering) und führen zu Ohnmachtserfahrungen und psychischen Folgen.  
Als europäisches Konstrukt der Kolonialzeit, wurde es verwendet um eine rassistischen Un-
terscheidung herzustellen, Machtverhältnisse zu untermauern und unterdrückende Struktu-
ren zu festigen. Diese Erfahrungen sind auch weiterhin im Bewusstsein verankert. Auch 
wenn in der jüngeren Zeit vermehrt das N*Wort in satirischen oder komödiantischen Kontex-
ten auftaucht, darf dies nicht über die Verletzungen hinwegtäuschen, die damit einhergehen.  
Seit 2015 haben die Vereinten Nationen die Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft 
ausgerufen. Damit erkennt die internationale Gemeinschaft an, dass Menschen afrikanischer 
Herkunft eine eigenständige Gruppe darstellen, deren Menschenrechte gefördert und ge-
schützt werden müssen. Insbesondere Menschen, die außerhalb von Afrika leben, sollen in 
dieser Dekade in den Vordergrund gestellt werden.  
Ziele der UN-Dekade sind  
 die Förderung der Achtung, des Schutzes und der Einhaltung aller Menschenrechte und 
Grundfreiheiten, 
 die Förderung einer besseren Kenntnis und Achtung des vielfältigen Erbes, der Kultur 
und des Beitrags von Menschen afrikanischer Herkunft zu Entwicklung von Gesellschaf-
ten, 
 der Schutz vor Rassismus und Diskriminierung.  
Bis 2024 sollen alle Staaten sich diesen Zielen verschreiben.  
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Eli Abeke

Beschlussvorlage Rat

4257 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/16/162 
 
Vorlagen-Nummer 
 0743/2020 
Freigabedatum 
13.03.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Ächtung des N*Wortes 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Mit Beschluss vom 3.3.2020 bittet der Integrationsrat den Rat der Stadt Köln wie folgt zu beschließen:  
Beschluss: 
Der Rat  
1. bittet die Verwaltung, die Ziele der UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft in Köln um-
zusetzen und insbesondere anzuerkennen, dass jegliche Verwendung des N*Wortes rassistisch 
ist; 
2. setzt sich dafür ein, dass jegliche Verwendung des N*Wortes1 in der Stadt Köln vermieden und 
geächtet wird, um schwarzen Menschen und People of Color (PoC) ein friedvolles und diskrimi-
nierungsfreies Leben in Köln zu ermöglichen; 
3. bittet die Verwaltung, zur Weiterentwicklung der Kölner Städtepartnerschaften den Vorschlag für 
eine Partnerschaft mit einer Stadt südlich der Sahara zur Entscheidung vorzulegen. 
 
 
                                                 
1 Mit N*Wort wird der rassistische Begriff ‚Neger‘  umschrieben 
Rat 26.03.2020

2 
Begründung 
Der Integrationsrat hat in seiner Sitzung am 3.3.2020 einstimmig beschlossen, den Rat der Stadt Köln 
zu bitten, in Anerkennung der aktuellen UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft, der Diskus-
sion eines Urteils des Landesverfassungsgerichtes Mecklenburg-Vorpommern zur die Nutzung des 
N*Wortes 2, sowie der aktuellen Diskussion zu kolonialen Klischees und rassistischen Stereotypen in 
Köln 3, den vorgenannten Beschluss zu fassen. 
Als Begründung wird im Antragstext des Antragstellers Eli Abeke (Bündnis14 / Afrika) folgendes aus-
geführt: 
„Das N*Wort wird von vielen schwarzen Menschen und People of Color (PoC) mit Leid, Diskriminie-
rung, Gewalt, Ungleichheit und Entmenschlichung verbunden. Mit dem N*Wort sind eine Vielzahl von 
rassistischen Stereotypen verbunden. Diese Stereotypen umfassen Sexualrepression, wie Triebhaf-
tigkeit und Naturhaftigkeit, Kulturlosigkeit, Viktimisierung, Infantilisierung sowie Entfremdung (Othe-
ring) und führen zu Ohnmachtserfahrungen und psychischen Folgen.  
Als europäisches Konstrukt der Kolonialzeit wurde es verwendet, um eine rassistische Unterschei-
dung herzustellen, Machtverhältnisse zu untermauern und unterdrückende Strukturen zu festigen. 
Diese Erfahrungen sind auch weiterhin im Bewusstsein verankert. Auch wenn in der jüngeren Zeit 
vermehrt das N*Wort in satirischen oder komödiantischen Kontexten auftaucht, darf dies nicht über 
die Verletzungen hinwegtäuschen, die damit einhergehen.  
Seit 2015 haben die Vereinten Nationen die Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft ausgerufen. 
Damit erkennt die internationale Gemeinschaft an, dass Menschen afrikanischer Herkunft eine eigen-
ständige Gruppe darstellen, deren Menschenrechte gefördert und geschützt werden müssen. Insbe-
sondere Menschen, die außerhalb von Afrika leben, sollen in dieser Dekade in den Vordergrund ge-
stellt werden.  
Ziele der UN-Dekade sind  
 die Förderung der Achtung, des Schutzes und der Einhaltung aller Menschenrechte und Grund-
freiheiten, 
 die Förderung einer besseren Kenntnis und Achtung des vielfältigen Erbes, der Kultur und des 
Beitrags von Menschen afrikanischer Herkunft zu Entwicklung von Gesellschaften, 
 der Schutz vor Rassismus und Diskriminierung.  
Bis 2024 sollen alle Staaten sich diesen Zielen verschreiben.“ 
Am 18.01.2020 hat in Köln eine von Bündnis14 / Afrika organisierte Demonstration stattgefunden, in 
der dazu aufgerufen wurde, rechtlich anzuerkennen, dass der Begriff ‚Neger‘ rassistisch ist.  
 
Anlagen: 
 Antrag zur Ächtung des N*Wortes 
 Auszug aus dem Beschlussprotokoll 
 
 
                                                 
2 Gerichtsurteil La ndesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern 19.12.2019: https://www.mv-
justiz.de/static/MVJ/Gerichte/Landesverfassungsgericht/Entscheidungen/2019/1%20 -%2019%20Urteil%2019.12.2019.pdf  
3 Bericht im KStA am 14.2.2020: https://www.ksta.de/koeln/rassismus-debatte-koelner-konditorei-verkauft-schwarzes-
gebaeck -mit-knochen-im-haar-36242224  
und am 17.02.2020: https://www.ksta.de/koeln/kann -gebaeck-rassistisch-sein--das-problem-mit-den-koelner--
mohrenkoepfen --36247964

Beratungsverlauf (1)

14.05.2020 Rat
TOP 5.4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0743/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
13.03.2020
Erstellt
03.03.2020 18:36