0743/2020
Ächtung des N*Wortes
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Anlage 2 Auszug Beschlussprotokoll Integrationsrat am 03.03.20
2045 Zeichen
Geschäftsführung
Integrationsrat
Frau Arikan
Telefon: (0221) 29725
Fax : (0221)
E-Mail: Neslihan.Arikan@STADT-KOELN.DE
Datum: 03.03.2020
Auszug
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Integrationsrates vom
03.03.2020
öffentlich
6.2 Antrag zur Ächtung des N*Wortes1
AN/0240/2020
Der Integrationsrat bittet den Rat, in Anerkennung der aktuellen UN-Dekade für Men-
schen afrikanischer Herkunft, der Diskussion eines Urteils des Landesverfassungs-
gerichtes Mecklenburg-Vorpommern zur die Nutzung des N*Wortes 2, sowie der ak-
tuellen Diskussion zu kolonialen Klischees und rassistischen Stereotypen in Köln 3,
folgendes zu beschließen:
„Der Rat
1. bittet die Verwaltung die Ziele der UN-Dekade für Menschen afrikanischer Her-
kunft in Köln umzusetzen und insbesondere anzuerkennen, dass jegliche Ver-
wendung des N*Wortes rassistisch ist,
2. setzt sich dafür ein, dass jegliche Verwendung des N*Wortes in der Stadt Köln
vermieden und geächtet wird, um Schwarzen Menschen und People of Color
(PoC) ein friedvolles und diskriminierungsfreies Leben in Köln zu ermöglichen,
3. bittet die Verwaltung, zur Weiterentwicklung der Kölner Städtepartnerschaften,
den Vorschlag für eine Partnerschaft mit einer Stadt südlich der Sahara zur Ent-
scheidung vorzulegen.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig mit Änderung beschlossen
(das Wort ‚bekämpft‘ wurde durch die Worte ‚vermieden und geächtet‘ ersetzt)
1 Mit N*Wort wird der rassistische Begriff ‚Neger‘ umschrieben
2 Gerichtsurteil Landesverfassungsgericht Mecklenburg -Vorpommern 19.12.2019: https://www.mv-
justiz.de/static/MVJ/Gerichte/Landesverfassungsgericht/Entscheidungen/2019/ 1%20-
%2019%20Urteil%2019.12.2019.pdf
3 Bericht im KStA am 14.2.2020: https://www.ksta.de/koeln/rassismus -debatte-koelner-konditorei-verkauft-
schwarzes -gebaeck-mit-knochen-im-haar-36242224
und am 17.02.2020: https://www.ksta.de/koeln/kann -gebaeck-rassistisch-sein--das-problem-mit-den-koelner--
mohrenkoepfen --36247964
Anlage 1Herr Abeke - Antrag zur Ächtung des NWortes
3845 Zeichen
Bündnis 14/Afrika 17.02.2020
Eli Abeke
An den
Vorsitzenden des Integrationsrates
Herrn Tayfun Keltek
An die
Geschäftsstelle des Integrationsrates
Herrn Andreas Vetter
Antrag gem. § 4 der Geschäftsordnung des Integrationsrates
Gremium Datum der Sitzung
Integrationsrat 03.03.2020
Antrag zur Ächtung des N*Wortes 1 - AN/0240/2020
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
es wird gebeten den nachfolgenden Antrag im Integrationsrat zur Abstimmung vorzulegen.
Der Integrationsrat bittet den Rat, in Anerkennung der aktuellen UN-Dekade für Menschen
afrikanischer Herkunft, der Diskussion eines Urteils des Landesverfassungsgerichtes Meck-
lenburg-Vorpommern zur die Nutzung des N*Wortes 2, sowie der aktuellen Diskussion zu
kolonialen Klischees und rassistischen Stereotypen in Köln 3, folgendes zu beschließen:
Beschluss:
Der Rat
1. bittet die Verwaltung die Ziele der UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft in
Köln umzusetzen und insbesondere anzuerkennen, dass jegliche Verwendung des
N*Wortes rassistisch ist,
2. setzt sich dafür ein, dass jegliche Verwendung des N*Wortes in der Stadt Köln bekämpft
wird, um Schwarzen Menschen und PoC ein friedvolles und diskriminierungsfreies Leben
in Köln zu ermöglichen,
3. bittet die Verwaltung, zur Weiterentwicklung der Kölner Städtepartnerschaften, den Vor-
schlag für eine Partnerschaft mit einer Stadt südlich der Sahara zur Entscheidung vorzu-
legen.
1 Mit N*Wort wird der rassistische Begriff ‚Neger‘ umschrieben
2 Gerichtsurteil Landesverfassungsgericht Mecklenburg -Vorpommern 19.12.2019: https://www.mv-
justiz.de/static/MVJ/Gerichte/Landesverfassungsgericht/Entscheidungen/2019/1%20 -
%2019%20Urteil%2019.12.2019.pdf
3 Bericht im KStA am 14.2.2020: https://www.ksta.de/koeln/rassismus -debatte-koelner-konditorei-verkauft-
schwarzes -gebaeck-mit-knochen-im-haar-36242224
und am 17.02.2020: https://www.ksta.de/koeln/kann -gebaeck-rassistisch-sein--das-problem-mit-den-koelner--
mohrenkoepfen --36247964
Begründung:
Das N*Wort wird von vielen schwarzen Menschen und PoC mit Leid, Diskriminierung, Ge-
walt, Ungleichheit und Entmenschlichung verbunden. Mit dem N*Wort sind eine Vielzahl von
rassistischen Stereotypen verbunden. Diese Stereotypen umfassen Sexualrepression, wie
Triebhaftigkeit und Naturhaftigkeit, Kulturlosigkeit, Viktimisierung, Infantilisierung sowie Ent-
fremdung (Othering) und führen zu Ohnmachtserfahrungen und psychischen Folgen.
Als europäisches Konstrukt der Kolonialzeit, wurde es verwendet um eine rassistischen Un-
terscheidung herzustellen, Machtverhältnisse zu untermauern und unterdrückende Struktu-
ren zu festigen. Diese Erfahrungen sind auch weiterhin im Bewusstsein verankert. Auch
wenn in der jüngeren Zeit vermehrt das N*Wort in satirischen oder komödiantischen Kontex-
ten auftaucht, darf dies nicht über die Verletzungen hinwegtäuschen, die damit einhergehen.
Seit 2015 haben die Vereinten Nationen die Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft
ausgerufen. Damit erkennt die internationale Gemeinschaft an, dass Menschen afrikanischer
Herkunft eine eigenständige Gruppe darstellen, deren Menschenrechte gefördert und ge-
schützt werden müssen. Insbesondere Menschen, die außerhalb von Afrika leben, sollen in
dieser Dekade in den Vordergrund gestellt werden.
Ziele der UN-Dekade sind
die Förderung der Achtung, des Schutzes und der Einhaltung aller Menschenrechte und
Grundfreiheiten,
die Förderung einer besseren Kenntnis und Achtung des vielfältigen Erbes, der Kultur
und des Beitrags von Menschen afrikanischer Herkunft zu Entwicklung von Gesellschaf-
ten,
der Schutz vor Rassismus und Diskriminierung.
Bis 2024 sollen alle Staaten sich diesen Zielen verschreiben.
Mit freundlichen Grüßen
Eli Abeke
Beschlussvorlage Rat
4257 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
OB/16/162
Vorlagen-Nummer
0743/2020
Freigabedatum
13.03.2020
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Ächtung des N*Wortes
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Mit Beschluss vom 3.3.2020 bittet der Integrationsrat den Rat der Stadt Köln wie folgt zu beschließen:
Beschluss:
Der Rat
1. bittet die Verwaltung, die Ziele der UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft in Köln um-
zusetzen und insbesondere anzuerkennen, dass jegliche Verwendung des N*Wortes rassistisch
ist;
2. setzt sich dafür ein, dass jegliche Verwendung des N*Wortes1 in der Stadt Köln vermieden und
geächtet wird, um schwarzen Menschen und People of Color (PoC) ein friedvolles und diskrimi-
nierungsfreies Leben in Köln zu ermöglichen;
3. bittet die Verwaltung, zur Weiterentwicklung der Kölner Städtepartnerschaften den Vorschlag für
eine Partnerschaft mit einer Stadt südlich der Sahara zur Entscheidung vorzulegen.
1 Mit N*Wort wird der rassistische Begriff ‚Neger‘ umschrieben
Rat 26.03.2020
2
Begründung
Der Integrationsrat hat in seiner Sitzung am 3.3.2020 einstimmig beschlossen, den Rat der Stadt Köln
zu bitten, in Anerkennung der aktuellen UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft, der Diskus-
sion eines Urteils des Landesverfassungsgerichtes Mecklenburg-Vorpommern zur die Nutzung des
N*Wortes 2, sowie der aktuellen Diskussion zu kolonialen Klischees und rassistischen Stereotypen in
Köln 3, den vorgenannten Beschluss zu fassen.
Als Begründung wird im Antragstext des Antragstellers Eli Abeke (Bündnis14 / Afrika) folgendes aus-
geführt:
„Das N*Wort wird von vielen schwarzen Menschen und People of Color (PoC) mit Leid, Diskriminie-
rung, Gewalt, Ungleichheit und Entmenschlichung verbunden. Mit dem N*Wort sind eine Vielzahl von
rassistischen Stereotypen verbunden. Diese Stereotypen umfassen Sexualrepression, wie Triebhaf-
tigkeit und Naturhaftigkeit, Kulturlosigkeit, Viktimisierung, Infantilisierung sowie Entfremdung (Othe-
ring) und führen zu Ohnmachtserfahrungen und psychischen Folgen.
Als europäisches Konstrukt der Kolonialzeit wurde es verwendet, um eine rassistische Unterschei-
dung herzustellen, Machtverhältnisse zu untermauern und unterdrückende Strukturen zu festigen.
Diese Erfahrungen sind auch weiterhin im Bewusstsein verankert. Auch wenn in der jüngeren Zeit
vermehrt das N*Wort in satirischen oder komödiantischen Kontexten auftaucht, darf dies nicht über
die Verletzungen hinwegtäuschen, die damit einhergehen.
Seit 2015 haben die Vereinten Nationen die Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft ausgerufen.
Damit erkennt die internationale Gemeinschaft an, dass Menschen afrikanischer Herkunft eine eigen-
ständige Gruppe darstellen, deren Menschenrechte gefördert und geschützt werden müssen. Insbe-
sondere Menschen, die außerhalb von Afrika leben, sollen in dieser Dekade in den Vordergrund ge-
stellt werden.
Ziele der UN-Dekade sind
die Förderung der Achtung, des Schutzes und der Einhaltung aller Menschenrechte und Grund-
freiheiten,
die Förderung einer besseren Kenntnis und Achtung des vielfältigen Erbes, der Kultur und des
Beitrags von Menschen afrikanischer Herkunft zu Entwicklung von Gesellschaften,
der Schutz vor Rassismus und Diskriminierung.
Bis 2024 sollen alle Staaten sich diesen Zielen verschreiben.“
Am 18.01.2020 hat in Köln eine von Bündnis14 / Afrika organisierte Demonstration stattgefunden, in
der dazu aufgerufen wurde, rechtlich anzuerkennen, dass der Begriff ‚Neger‘ rassistisch ist.
Anlagen:
Antrag zur Ächtung des N*Wortes
Auszug aus dem Beschlussprotokoll
2 Gerichtsurteil La ndesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern 19.12.2019: https://www.mv-
justiz.de/static/MVJ/Gerichte/Landesverfassungsgericht/Entscheidungen/2019/1%20 -%2019%20Urteil%2019.12.2019.pdf
3 Bericht im KStA am 14.2.2020: https://www.ksta.de/koeln/rassismus-debatte-koelner-konditorei-verkauft-schwarzes-
gebaeck -mit-knochen-im-haar-36242224
und am 17.02.2020: https://www.ksta.de/koeln/kann -gebaeck-rassistisch-sein--das-problem-mit-den-koelner--
mohrenkoepfen --36247964
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 0743/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 13.03.2020
- Erstellt
- 03.03.2020 18:36