V/1028/2005
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 492: Handorf - Drei Eichen
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Anlage - Plan
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Beschlussvorlage
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V/1028/2005 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 492: Handorf - Drei Eichen / Dorbaumstraße / Lützowstraße Aufstellungsbeschluss Beratungsfolge 31.01.2006 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 09.02.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 15.02.2006 Hauptausschuss Vorberatung 15.02.2006 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: Für den Bereich Drei Eichen / Dorbaumstraße / Lützowstraße im Stadtteil Handorf ist gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch in Verbindung mit § 12 Baugesetzbuch ein vorhabenbezogener Bebauungs- plan u.a. zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grund- stücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen. Innerhalb des Plangebietes liegen die folgenden Grundstücke: Gemarkung Handorf Flur 9, Flurstücke 368, 1473, 1516, 1517, 1588, 1658, 1659, Teile der Flurstücke 471, 472, 474, 761, 938, 1251, 1359, 1444, 1474, 1509, 1513, 1514, 1587, 1627, 1660, Flur 10, Flurstücke 64, 67, 70, 352, 353, 354, 907, 908, 937, 965, Teile der Flurstücke 66, 318, 319, 320, 953, 966. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens der Stadt Münster keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. Begründung: Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 492 soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen, um die Erschließung neuer Wohnbauflächen für ca. 250 Wohneinheiten zu ermöglichen. Hierdurch soll ein weiteres Zusammenwachsen des Stadtteils Handorf mit dem Ortsteil Dorbaum erreicht werden. Gleichzeitig soll die Möglichkeit zur Realisierung eines Lebensmitteleinzelhan- delsbetriebes (Discounter) im Bereich der Dorbaumstraße bis max. 900 qm Verkaufsfläche ge- Vorlagen-Nr.: V/1028/2005 Auskunft erteilt: Herr Winter / Herr Hülk Ruf: 492 6130 / 6190 E-Mail: HuelkG@stadt-muenster.de Datum: 14.12.2005 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/1028/2005 schaffen werden, um die Nahversorgung weiter zu verbessern. Durch die geplante Realisierung der verlängerten Hobbeltstraße mit abschließendem Kreisverkehr im Bereich der Dorbaumstraße soll die Verkehrssituation im Stadtteil Handorf einschließlich der Anbindung des neuen Baugebie- tes optimiert werden. Zur Realisierung dieser Vorhaben hat die Wohn + Stadtbau GmbH als Vorhabenträgerin einen Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gestellt. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur weiteren geordneten städtebauliche Entwicklung für diesen Bereich zu schaffen ist die Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 492 notwendig. Nähere Einzelheiten zur Planung können den Vorlagen Nr. 1025/2005 (Änderung des Flächennut- zungsplanes) und Nr. 1030/2005 (Kenntnisnahme des Bebauungsplanentwurfes) entnommen werden. I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Übersichtsplan
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (5)
- Bebauungsplan Nr. 492 (amtlicher Umring) amtlich
- Dorbaumstraße
- Lützowstraße
- Hobbeltstraße
- Drei Eichen
Bebauungsplan Nr. 492
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Handorf - Drei Eichen / Dorbaumstraße / Lützowstraße
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/1028/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 13.12.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37