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V/0350/2020

Genehmigung von drei Dringlichkeitsentscheidungen

Vorlagen 22.04.2020

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 13.05.2020, TOP 4.2.1

Dringlichkeitsentscheidungen

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Ansehen

Dringlichkeitsentscheidungen

29508 Zeichen

Dringlichkeitsentscheidung D/0025/2020 
 
 
 
 
Betreff: 
 
Haushalt 2020: Altengerechte Quartiersentwicklung Rumphorst (Förderung des Vierteltreffs) 
 
Beschluss: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Sperrvermerk des im Haushaltsjahr 2020 für die Förderung des Viertelt reffs im Rahmen der alteng e-
rechten Quartiersentwicklung vorgesehenen Zuschusses von 25.000 € wird aufgehoben.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Der Haushaltsplan 2020 sieht in der Produktgruppe 0503 (Sicherung besonderer sozialer B edarfe) Mittel 
von jährlich 25.000 € für den genannten Zweck vor. Der Zuschuss für das Haushaltsjahr 20 20 ist mit e i-
nem Sperrvermerk versehen. Die Aufhebung des Sperrvermerks ist Voraussetzung für die A uszahlung 
des Zuschusses. 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Antrags- und Beschlusslage 
 
Mit ihrem Haushaltsantrag vom 15.07.2019 hat die Diakonie Münster (Beratungs- und BildungsCentrum) 
beantragt, die Fortführung des Vorhabens „Altengerechte Quartiersentwicklung Rumphorst“ bis Ende 
November 2022 aus städtischen Mitteln zu fördern. Das am 01.12.2016 gestartete Projekt wurde bis 
30.11.2019 aus Mitteln des Landes NRW (‚Förderprogramm Altengerechte Quartiere NRW‘), der Franz-
Bröcker-Stiftung und Eigenmitteln des Trägers finanziert. In Anlehnung an die Kosten während der För-
derphase hat der Träger den Zuschussbedarf für die Quartiersentwicklung Rumphorst (inkl. Kosten für 
den Vierteltreff) für Dezember 2019 auf 7.880 €, für 2020 auf 99.580 €, für 2021 auf 109.000 € und für 
2022 auf 100.280 € beziffert. 
 
In seiner Etatsitzung am 27.11.2019 hat sich der Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Ver-
braucherschutz und Arbeitsförderung nicht entschlossen, den Antrag aufzugreifen. Der Haupt- und Fi-
nanzausschuss hat am 04.12.2019 aber vorgeschlagen, den Vierteltreff ab 2020 mit einem Zuschuss 
von jährlich 25.000 € zu fördern, den Zuschuss im Haushaltsjahr 2020 jedoch mit einem Sperrvermerk 
zu versehen. Nach der Empfehlung kann der Sperrvermerk aufgehoben werden, wenn das Land Nord-
rhein-Westfalen keine Fördermittel für die Fortsetzung des Projekts bewilligt. 
Sozialamt 
 
 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Treutler 
Telefon: 492-5026 
Treutler@stadt-muenster.de

- 2 - 
 
 
Mit der Verabschiedung der Haushaltssatzung 2020 am 11.12.2019 hat sich der Rat der Empfehlung 
des Haupt- und Finanzausschusses angeschlossen. 
 
2. Förderung aus Landesmitteln 
 
Ende vg. Jahres hat die Diakonie einen Antrag an das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales 
NRW (MAGS) zur Anschlussförderung eines, inhaltlich zum Teil angepassten, Fortsetzungsvorhabens 
gerichtet (Landesförderplan „Alter und Pflege“, Ziel Nr. 5 [Teilhabegerechtigkeit fördern]). Ein erfolgrei-
cher Antrag hätte einen städtischen Zuschussbedarf für die Verstetigung gemindert. Am 30.01.2020 hat 
das MAGS der Diakonie jedoch mitgeteilt (E-Mail), dass es den Förderantrag der Diakonie nicht aufgrei-
fen wird. Damit ist zugleich die Voraussetzung für die Aufhebung des Sperrvermerks gegeben. 
 
3. Finanzierungsbedarf  
 
Der Vierteltreff („Rumpelstübchen“, Mecklenburger Straße 19) ist Produkt des seit Dezember 2016 
durchgeführten Projekts „Altengerechte Quartiersentwicklung – GesundesGenerationenViertel“, das vom 
01.12.2016 bis 30.11.2019 aus Mitteln des Landes NRW (Förderprogramm ‚Altengerechte Quartiere 
NRW‘), der Franz-Bröcker-Stiftung und Eigenleistungen des Trägers gefördert wurde. Von dem Viertel-
treff abgesehen wurde im Rahmen der Vorhabendurchführung eine Reihe weiterer Aktivitäten initiiert 
bzw. umgesetzt. Die Arbeit der Quartiersentwicklung bezog sich auf die Felder Wohnen (Eruieren von 
Möglichkeiten für altengerechtes und generationenübergreifendes Wohnen sowie für Treffpunkte im 
Viertel), Versorgungssicherheit (u. a. Kooperation mit „ServiceWelten e.V.“, außerdem Aufbau eines 
Netzwerks von Akteuren in den Sektoren Handel und Dienstleistungen in bzw. mit Rumphorst als Ein-
satzgebiet [Veranstaltungsreihe „Businessabend Rumphorst“]), Gemeinschaftsaktivitäten (Aufbau und 
Begleitung mehrerer Bewohnergruppen, Angebot ‚Quartiersgarten‘) und Gesundheitsförderung (Aufbau 
und Durchführung einer Reihe von Bewegungsangeboten [in Kooperation mit dem Verein für Gesund-
heitssport und Sporttherapie Münster e. V.], Gedächtnistraining Informationsveranstaltungen [monatliche 
Rumphorster Gespräche zur Gesundheit mit verschiedenen Kooperationspartnern]). Die gegenwärtigen 
Aktivitäten des Vierteltreffs, dessen Betrieb bisher aufrechterhalten werden konnte (s. unten), umfassen 
einen Mittagstisch (mittwochs) und weitere regelmäßige Angebote jeweils wöchentlich (u. a. Smartpho-
ne-Sprechstunde, Kinderwagencafé, Taschengeldbörse, Quartiersspaziergänge, Spieleabend, Sonntag-
scafé). 
 
Während der Förderphase haben zwei hauptamtliche Quartiersentwickler/-innen (1 VZÄ, aufgeteilt auf 
zwei Stellen à 0,5 VZÄ) das Projekt koordiniert und durchgeführt. Das Gros der Planung, Organisation 
und Umsetzung der Aktivitäten haben Freiwillige aus dem Kreis der Bewohnerschaft zusammen mit den 
beiden Mitarbeitern/-innen in drei Arbeitsgruppen wahrgenommen (öffentlicher Raum/Verkehr, Treff-
punkte/soziale Infrastruktur, Gesundheit).  
 
Mit seinem Haushaltsantrag vom 15.07.2019 hat der Träger angeregt, das Quartiersentwicklungsvorha-
ben zu verstetigen; dazu sollten Personalressourcen im bisherigen Umfang eingesetzt werden. Grundla-
ge des im Antrag ausgewiesenen Finanzierungsbedarfs sind die Personal- und Personalnebenkosten für 
eine Stelle (1,0 VZÄ; kalkulierte Kosten für 2020: 71.280 €), ferner arbeitsplatzbezogene Sachkosten 
(2020: 16.950 €, Kosten für Aktivitäten im Vorhabenzusammenhang (2020: 3.000 €) sowie die Miet- und 
Betriebskosten für den Vierteltreff (2020: 7.200 €). Für den zuletzt genannten Posten erwartete der Trä-
ger ab 2021 eine Zunahme auf 13.920 €. 
 
In den Monaten Dezember 2019 und Januar 2020 hat die Diakonie die Betriebskosten für den Vierteltreff 
aus Eigenmitteln finanziert, desgleichen die Kosten für die Koordination und Begleitung der ehrenamtli-
chen Aktivitäten im Vierteltreff durch eine hauptamtliche Mitarbeiterin der Diakonie. Zum Jahresbeginn 
2020 hat der Träger die Verwaltung wissen lassen, dass die Vermieterin für die Monate Februar bis Juni 
eine Miete von insgesamt 3.600 € (pauschal) angeboten hat, ab Juli beträgt die Miete inkl. Nebenkosten 
monatlich 1.300 €. 
 
Damit werden sich die Mietkosten in diesem Jahr auf zusammen 11.400 € belaufen (2021 auf 15.600 €). 
Hinzu kommen Verbrauchskosten, deren Umfang sich gegenwärtig noch nicht beziffern lässt. Aus dem 
Zuschuss von 25.000 € lassen sich die Miet- und Betriebskosten des Vierteltreffs in diesem Jahr jeden-
falls finanzieren. Kosten für Aktivitäten und eine stundenweise Unterstützung der Ehrenamtlichen durch

- 3 - 
 
eine Fachkraft des Trägers sind ebenfalls möglich. Eine darüber hinaus gehende, umfassende Fortfüh-
rung (Verstetigung) der Quartiersentwicklung in Rumphorst ist mit dem gegebenen Budget jedoch nicht 
möglich. 
 
4. Ausblick 
 
Sofern der Haupt- und Finanzausschuss dem Beschlussvorschlag der Vorlage folgt, wird die Verwaltung 
den Zuschuss von 25.000 € an die Diakonie kurzfristig auszahlen. 
 
5. Anlass für die Dringlichkeit 
 
Die Sitzungen der Ausschüsse ab dem 17.03.2020 und des Rates am 25.03.2020 sind aufgrund der 
Coronavirus-Pandemie abgesagt worden. Der Rat und seine Ausschüsse können zurzeit wegen des 
anhaltenden erforderlichen Infektionsschutzes nicht rechtzeitig einberufen werden. Dass hiervon ausge-
gangen werden kann, hatte die Bezirksregierung Münster in einem Erlass vom 16.03.2020 mitgeteilt. 
Daher soll stattdessen eine Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 GO NRW getroffen werden (s. auch 
ergänzende Hinweise des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes 
NRW vom 21.03.2020). 
 
Der Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung hat die 
Vorlage am 11.03.2020 einstimmig beschlossen. Die Entscheidung ist dringlich, weil anderenfalls die 
Betriebskosten für den Vierteltreff Rumphorst nicht rechtzeitig aufgebracht werden können, mit der Fol-
ge, dass die Mieterin in Verzug gerät und der Standort gefährdet wäre. Wenngleich der Vierteltreff ange-
sichts der Corona-Pandemie zurzeit geschlossen ist, muss das Mietverhältnis aufrechterhalten werden, 
um den Standort für künftige Angebote dort zu sichern. 
 
 
 
Münster, den 31.03.2020 
 
 
 
gez.        gez. 
Markus Lewe       Dr. Michael Jung 
Oberbürgermeister      Vorsitzender der SPD-Fraktion

Dringlichkeitsentscheidung D/0029/2020 
 
 
 
 
Betreff: 
 
Bodelschwinghschule Münster, bauliche Erweiterung zur 3-Zügigkeit unter Einbeziehung der Flächen der 
PTA-Berufsfachschule 
- Ergebnis des Wettbewerbs und des Vergabeverfahrens für die Architektenleistungen - 
 
Beschluss: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Das Ergebnis des nichtoffenen Architektenwettbewerbes und des im Anschluss erfolgten Verga be-
verfahrens für den Standort Bodelschwinghschule, bauliche Erweiterung der Grundschule zur 3-
Zügigkeit und Einbeziehung der Flächen der PTA-Berufsfachschule wird zur Kenntnis genommen. (s. 
Anlage 1 und 2 – Wettbewerbsprotokoll / Dokumentation). 
 
2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass aus den Verfahren das Büro Mense Architekten BDA  aus 
Münster als Sieger hervorgegangen ist.  
 
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beauftragung der zugehörigen Architek tenleistungen in 
der Dringlichkeitsentscheidung D/0030/2020 behandelt wird.  
Die Verwaltung wird – vorbehaltlich der Zustimmung zur vorgenannten Dringlichkeitsentscheidung - 
beauftragt, die Entwurfsplanung einschließlich Kostenberechnung auf der Grundlage de r Angebots-
planung des Architekturbüros Mense Architekten BDA aus Münster zu erstellen und den B aube-
schluss herbeizuführen. 
 
Amt für 
Immobilienmanagement 
 
 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Carl 
Telefon: 492-2458 
Carl@stadt-muenster.de

- 2 - 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt finanziert: 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush
.-jahr 
Haushalts-
ansätze 
€ 
Bemerkun-
gen 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen    
Investitionsmaßnahme 4900 Erweiterung Bodelschwinghschule    
Auszahlungen  - für Baumaßnahmen 2019 400.000  
   2020 800.000  
    
2020 
VE 
500.000 
 
   2021 3.500.000  
   2022 1.585.000  
   2023 500.000  
Summe aller Auszahlungen 6.785.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2020 bei der o. g . Maßnah-
me in der Produktgruppe 0301 veranschlagt. Die Finanzierung der o. g. Sachentscheidung ist  in der 
Dringlichkeitsentscheidung D/0030/2020 dargelegt. 
 
 
 
Begründung: 
 
Bisherige Beschlüsse: 
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 12.12.2018 mit dem Beschluss zu der Vorlage 
V/0705/2018/2 der Umsetzung der Erweiterung der Bodelschwinghschule zur 3-Zügigkeit unter Einb ezie-
hung der Räume der Städtischen Berufsfachschule für pharmazeutisch-technische Assist enten der Stadt 
Münster zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, zur Vergabe der Architektenleistungen ei n Vergabe-
verfahren mit vorgeschaltetem Wettbewerbsverfahren vorzubereiten. 
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 03.04.2019 mit der Vorlage V/0 164/2019/1 
beschlossen, zur Erlangung eines Vorplanungskonzeptes für die Erweiterung der Bodelschwinghsch ule 
zur 3-Zügigkeit unter Einbeziehung der Flächen der PTA-Berufsfachschule eine n nichtoffenen Architek-
tenwettbewerb nach der RPW 2013 (Richtlinie für Planungswettbewerbe) durchzuführen. 
 
Zu 1 und 2: Ergebnis des Wettbewerbsverfahrens und des anschließenden VgV-Verfahrens 
 
Aufgrund der europaweiten Veröffentlichung des Wettbewerbs gingen 43 Bewerbungen zur Teilnahme 
fristgerecht ein. Hiervon wurden 10 Büros ausgelost, die neben den 5 von Seiten der Stadt Münster vorab 
gesetzten Büros (s. Vorlage V/0162/2019) zur Teilnahme aufgefordert wurden. Insgesa mt wurden 15 A r-
beiten eingereicht. 
 
Das Preisgericht hat in seiner Sitzung am 27.09.2019 den 1. Preis an das Architekt urbüro Mense Arch i-
tekten BDA aus Münster vergeben. 
Die Arbeit qualifiziert sich durch eine klare städtebauliche Setzung. Der im  Erdgeschoss winkelförmige 
Baukörper rahmt den differenziert gestalteten Schulhof ein. Der Haupteingang auf de r Schulhofseite 
bleibt, ebenso wie der straßenseitige barrierefreie Zugang, erhalten. 
Weitere Hinweise zum Wettbewerbsbeitrag sind der Anlage 1 – Wettbewerbsprotokoll zu entnehmen. 
 
Das Preisgericht hat einen 1. und einen 3. Preis, sowie drei Anerkennungen vergeben. Die be iden Preis-
träger sind zur Teilnahme an einem Verhandlungsverfahren nach Vergabeverordnung (VgV)  aufgefordert

- 3 - 
 
worden. Der erste Preisträger des Wettbewerbs Mense Architekten BDA aus Münster hat am Verfahren 
teilgenommen. Der dritte Preisträger DEEN architects aus Münster hat seine Teilnahme abgesagt. 
 
Im Zuge des Verhandlungsverfahrens waren u. a. Ideen zur Optimierung der Wettbewerbsentwürfe da r-
zustellen. Diese Überarbeitungshinweise wurden im Rahmen der Preisgerichtssitzung erarbeitet. 
 
Im Rahmen des Verhandlungsgespräches am 28.01.2020 unter Beteiligung von Vertretern der Politik und 
Verwaltung stellte der erste Preisträger seinen optimierten Wettbewerbsentwurf und das geplante Projekt-
konzept (Kosten-, Terminkontrolle und Personaleinsatz) vor. 
Das Büro Mense Architekten BDA aus Münster wird für die Beauftragung der Archi tektenleistungen vor-
geschlagen. 
 
 
Zu 3: weitere Planung 
 
Nach der Beauftragung der Architekten- und der erforderlichen Fachplanerleistungen wird die Planung auf 
Grundlage der Angebotsplanungen des Architekturbüros Mense Architekten BDA aus Münster mit dem 
Amt für Schule und Weiterbildung weiterentwickelt und für die weiteren Beschlussfassungen vorbereitet. 
 
Anlass für die Dringlichkeit: 
 
Die Sitzungen der Ausschüsse ab dem 17.03.2020 und des Rates am 25.03.2020 sind aufgrund der 
Coronavirus-Pandemie abgesagt worden. Der Rat und seine Ausschüsse können zurzeit wegen des a n-
haltenden erforderlichen Infektionsschutzes nicht rechtzeitig einberufen werden. Dass hi ervon ausgegan-
gen werden kann, hatte die Bezirksregierung Münster in einem Erlass vom 16.03.20 20 mitgeteilt. Daher 
soll stattdessen eine Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 GO NRW getroffen werden (s. auch ergänzen-
de Hinweise des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des La ndes NRW vom 
21.03.2020). 
 
 
 
Münster, den 27.03.2020 
 
 
 
 
 gez.               gez. 
Markus Lewe Dr. Michael Jung 
Oberbürgermeister  Fraktionsvorsitzender SPD-Fraktion  
 
Anlagen: 
 Anlage 1 – Wettbewerbsprotokoll 
 Anlage 2 – Wettbewerbsdokumentation

Dringlichkeitsentscheidung D/0044/2020 
 
 
 
 
Betreff: 
 
Planungs- und Baubeschluss: Umgestaltung der Fahrradstraßen Lütkenbecker Weg und Lindberghweg 
 
 
Beschluss: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Fahrradachse Lütkenbecker Weg / Lindberghweg wird, entsprechend der beschlossenen Qual i-
tätsstandards für Fahrradstraßen (vgl. Beschlussvorlage V/0151/2019), auf der Grun dlage des Lag e-
plans von Februar 2020 (s. Anhang 1) umgestaltet. 
 
2. Die Anregungen gemäß §24 der Gemeindeverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und die 
Anträge der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und der Bündnis 90/Die Gr ünen/GAL-Fraktion in der B e-
zirksvertretung Münster-Südost, wie in der tabellarischen Übersicht (s. Anhang 2) dargestellt und sep a-
rat in den folgenden Anhängen (s. Anhänge 3 – 13) beigefügt, sind mit Beschlussfassung zu dieser Vor-
lage erledigt. 
  
3. Die Auswirkungen der Umgestaltung des Lindberghweges/Lütkenbecker Weges zu einer Fah r-
radstraße nach den Qualitätsstandards der Stadt Münster auf die Sicherheit der Radfahr enden 
werden evaluiert. Die Ergebnisse werden bis Ende 2020 den Gremien vorgelegt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Kosten in Höhe von ca. 780.000 € entstehen.  
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemer-
kungen 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen 
und -anlagen 
   
Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen 
2020 780.000  
Ergebnis    780.000  
 
Amt für Mobilität und Tiefbau 
 
 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Pliquett 
Telefon: 492-6191 
PliquettS@stadt-
muenster.de

- 2 - 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2020 bei der o. g. Produkt-
gruppe veranschlagt.  
 
 
Begründung: 
 
Anlass  
 
Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussionen um klima- und umweltpolitische , ökonomische und g e-
sundheitspolitische Zielsetzungen ist eine Attraktivierung der Radverkehrsinfrastr uktur in Münster une r-
lässlich. Denn sie trägt in erheblichem Maße dazu bei, die angestrebte Substituierung von Kfz-(Pendler-
)Fahrten zu erreichen. Unter anderem soll durch qualitativ hochwertige Fahrradstraßen wei terer Radver-
kehr generiert werden. 
 
Die Straßenachse Schillerstraße / Lütkenbecker Weg / Lindberghweg weist im Bestand einen erhöhten 
Durchgangsverkehr auf und die durchschnittlich gefahrenen Kfz-Geschwindigkeiten sind l aut aktueller 
Geschwindigkeitsmessungen deutlich zu hoch. Auch deshalb hat am 16. September 2019 eine Bürgerin-
formationsveranstaltung stattgefunden. Die Veranstaltung hat aufgezeigt, dass die Bürgers chaft zum e i-
nen eine verkehrssichernde Ausgestaltung der Fahrradstraße, zum anderen aber auch eine künftige MIV-
Konnektivität zur Innenstadt fordert. Darüber hinaus liegen zu den Fahrradstraßen Lütkenbecker Weg / 
Lindberghweg 5 Anregungen gemäß §24 der Gemeindeverordnung für das Land Nordrhein -Westfalen 
und 6 Anträge der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und der Bündnis 90/Die G rünen/GAL-Fraktion in der 
Bezirksvertretung Münster-Südost vor (s. Anhänge 2 – 13). 
 
Unter Berücksichtigung dieser politischen Anträge und der Anregungen aus der Bürg erschaft soll mö g-
lichst zeitnah eine Verbesserung der örtlichen Verhältnisse herbeigeführt werden. Dementspr echend wird 
die Fahrradstraßen-Achse nach den neuen Qualitätsstandards für Fahrradstraßen (Beschlussv orlage 
V/0151/2019) umgestaltet, um so eine Beruhigung der verkehrlichen Situation zu bewirken. Aus Sicht der 
Planungsverwaltung sind darüber hinaus weitere Sofortmaßnahmen notwendig, die ang esichts ihrer ve r-
kehrssichernden Dringlichkeit, losgelöst von der vorliegenden Beschlussvorlage, bereits seit Februar 2020 
vor Ort umgesetzt und aufgrund ihres Kausalzusammenhangs mit der vorliegenden Planung  zur Umg e-
staltung des Lütkenbecker Weges / Lindberghweges als auch den Anträgen und Anregungen ebenfalls im 
Folgenden erläutert werden.  
 
 
Planung 
 
Anpassung an Qualitätsstandards 
Vor dem Hintergrund einer besseren Erkennbarkeit und der damit einhergehenden Akzeptanz vo n Fahr-
radstraßen werden die Qualitätsstandards für Fahrradstraßen entsprechend der Beschlussvorla ge 
V0151/2019 auf dem Lütkenbecker Weg / Lindberghweg umgesetzt. Demzufolg e wird die Fahrradstraße 
zwischen den Knotenpunkten Lütkenbecker Weg / Theodor-Scheiwe-Straße und Lütkenbeck er Weg / 
Heumannsweg rot eingefärbt. Der Sicherheitstrennstreifen auf der Fahrbahn beträgt fast über die gesamte 
Länge der Strecke zu beiden Seiten 0,50 m (auf dem Lindberghweg zwischen dem D rolshagenweg und 
dem Heumannsweg aufgrund der größeren Straßenbreite jedoch 0,75 m). Die Breite de r Rotmarkierung 
variiert im Verlauf zwischen 4,20 m und 5,00 m.  
 
Anbindung an den WLE-Geh- / Radweg  
In Hinblick auf die vorgeschlagene Routenführung der Veloroute-Everswinkel gemäß der  Vorlage 
V/0097/2020 „Veloroute-Everswinkel: Routenführung“ besteht die Notwendigkeit einer angemessen A n-
bindung der Fahrradstraße Lindberghweg über den Heumannsweg an den Geh- / R adweg entlang der 
WLE-Trasse am Albersloher Weg. Die Anbindung wird dementsprechend im Zuge der wei teren Velorou-
tenplanung erledigt. 
 
Rückbau der Fahrbahnschwellen  
Während der Kanal- bzw. Straßenbauarbeiten am Lindberghweg, die im 3. Qua rtal 2019 abgeschlossen 
wurden, entfielen 3 von 6 Fahrbahnschwellen. Der verkehrstechnische Entwurf (s. Anlage 1) sieh t vor, 
auch die restlichen Fahrbahnschwellen zurückzubauen. Fahrbahnschwellen gestalten einen Straßena b-
schnitt zwar unattraktiv für Kfz-Fahrende, beeinträchtigen jedoch ebenso die anderen Ver kehrsteilnehmer

- 3 - 
und Anwohner: Aufgrund der erhöhten Lärmbelastung durch abruptes Bremsen, lautstarkes W iederbe-
schleunigen sowie der Ladung in Lieferfahrzeugen oder Anhängern sinkt die Wohnqual ität im direkten 
Umfeld. Ein komfortables Befahren der Schwellen für die Radfahrenden ist nicht möglich. Insbesondere 
sind hier Lastenräder und Fahrräder mit (Kinder-)Anhänger zu nennen. Hinzu kommt, dass Pkw-Fahrende 
zwischen den Fahrbahnschwellen die Radfahrenden überholen, umgekehrt werden die Pkw-Fahrenden 
auf Höhe der Schwellen von den Radfahrenden überholt. Diese wechselnden Überhol manöver verringern 
die Verkehrssicherheit der beteiligten Verkehrsteilnehmer.  
Auch bei Bremsschwellen in Form von „Berliner Kissen“ oder „Kölner Tellern“ tritt  dieser Effekt der unst e-
tigen Fahrweise auf. Hinzu kommt, dass bei diesen Varianten die Sturzgefahr für (mo torisierte) Zweirad-
fahrende aufgrund der seitlichen Anrampung dieser Module steigt. 
Die Installation sogenannter „Drempel“ als Verziehungen im Asphalt (vgl. Umsetzung Haus Wiek in A l-
bachten) wird aus hiesiger Sicht als kritisch erachtet. Die Verziehungen entschleunigen bis zu einem ge-
wissen Maße den Kfz-Verkehr und sind komfortabler zu befahren als herkömmliche Aufpflasterungen. Die 
erzielten Geschwindigkeitsreduzierungen sind jedoch dementsprechend auch geringer. Das A bbrem-
sen/Beschleunigen auf Höhe der Verziehungen findet weiterhin statt. Diametral zu der Intention einer 
Fahrradstraße erschwert sich die Befahrbarkeit und verringert sich die Verkehrssicherhei t für Radfahre n-
de. 
 
Einengungen / Vorschuhungen / Freiburger Kegel 
Künstlich (baulich) angelegte Engstellen führen erfahrungsgemäß (z. B. Schmedding straße) zu kritischen 
Begegnungssituationen zwischen Rad- und Kfz-Fahrenden. Häufig nehmen sich Kfz-Fahrende  das ve r-
meintliche „Recht des Stärkeren“. Sie sind daher auf Fahrradstraßen grundsätzlich nicht zu empfehlen.  
 
Anlieger-frei-Regelungen  
Die Regelung mittels des Verkehrszeichens 260 „Verbot für Kraftfahrzeuge“ in V erbindung mit dem Z u-
satzzeichen 1020-30 „Anlieger frei“ (Anlieger -frei-Regelung) lässt ausschließlich die Kfz-Nutzung von u n-
mittelbaren Anliegern des Lütkenbecker Wegs/Lindberghwegs zu. Dies bedeutet für da s Gebiet Lütke n-
beck, dass Anwohnern des Rikewegs, Boelckewegs, Drolshagenwegs, etc. die Kfz-Nutz ung der Fah r-
radstraße untersagt wäre.  
Darüber hinaus spricht gegen eine Anlieger-frei-Regelung, dass sie den Durchgangsverkehr nicht k onse-
quent ausschließt. Die Kontrolle ist äußerst aufwendig und kann aufgrund der hohen Personalressourcen, 
die sie bindet, nur sehr sporadisch erfolgen. Somit ist sie polizeilich kaum kontrollierbar. 
 
Sperrung  
Eine Sperrung der Fahrradstraßen-Achse für den Kfz-Verkehr würde einen erheblichen Eingriff in die Ver-
kehrsanbindung der Anwohner des Gebietes Lütkenbeck als auch auf das umliegende Straß ennetz be-
deuten. Speziell wird dies, bezugnehmend auf die Bürgerinformationsveranstaltung und die beigefü gten 
Anregungen, durch die kontrovers geführte Diskussion bzgl. einer Sperrung innerhalb der Anwohnerschaft 
verdeutlicht.  
Durch die fahrradfreundliche Umgestaltung des Lindberghweges / des Lütkenbecker Weges entsprechend 
der neuen Qualitätsstandards verspricht sich die Planungsverwaltung in Kombination mi t den beschriebe-
nen Sofortmaßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und Sensibilisierung de r Verkehrsteilne h-
menden eine Entschleunigung als auch einen Rückgang der Kfz-Verkehre in den Fahrradstra ßen. Auf-
grund des weitreichenden Eingriffs einer Sperrung in den Verkehr wird daher vorerst die Wirkung der o. g. 
baulichen Maßnahmen und Sofortmaßnahmen intensiv beobachtet, analysiert und bewertet. Falls hi er-
durch keine ausreichende Verbesserung der Verkehrssituation verzeichnet werden kann, wird al s letzte 
Möglichkeit die beschilderte Sperrung (mittels des Verkehrszeichens 267 „Verbot der Einfahrt“) der Fahr-
radstraßen in Erwägung gezogen.  
 
Eine bauliche Sperrung zur Unterbindung des Kfz-Verkehrs, z. B. mittel s Sperrpfosten, kommt nicht in 
Betracht, da eine ungehinderte Erreichbarkeit des Gebietes Lütkenbeck für Rettung sfahrzeuge gegeben 
sein muss.  
 
 
Begleitende Sofortmaßnahmen 
 
Dialog-Displays  
Dialog-Displays haben erfahrungsgemäß (aufgrund der direkten, emotionalen Ansprach e und durch die 
soziale Kontrolle durch andere Verkehrsteilnehm ende) eine hohe Wirkungskraft auf das Nutzungsverha l-

- 4 - 
ten der Kraftfahrenden und verringern nachhaltig die Kfz-Geschwindigkeiten. Auf dem Lindberghweg wur-
de daher Anfang Februar je Fahrtrichtung ein Dialog-Display installiert.  
 
Geschwindigkeitskontrollen 
Im Bereich der Straße Lütkenbecker Weg gibt es bereits eine Messstelle, an der Kont rollen durch den 
städtischen Messwagen oder durch die Polizei erfolgen. Am 13.11.2019 wurde auf einer g emeinsamen 
Messstellenkonferenz des Ordnungsamtes und der Polizei Münster erörtert, dass die Messstelle auf den 
gesamten Lütkenbecker Weg und Lindberghweg ausgedehnt wird und die Messungen häuf iger stattfi n-
den. Die Kontrollen sollen die gefahrenen Geschwindigkeiten spürbar senken. D ie Verkehrsentwicklung 
wird durch das Ordnungsamt kritisch beobachtet und im Bedarfsfall werden die Kont rollen weiter ang e-
passt. 
 
Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmenden / Verdeutlichung der Verkehrsregeln / Werbekampagne für 
Fahrradstraßen  
Aus Sicht der Verwaltung muss grundlegend auf die in einer Fahrradstraße geltenden Regelungen au f-
merksam gemacht werden, denn mangelnde Regelkenntnisse scheinen ein weit verbreitetes Phänomen 
zu sein. Aus diesem Grund werden im Laufe des 2. Quartals 2020 übersichtliche und prägnante Pl akate 
zur Sensibilisierung und Verdeutlichung dieser Regeln entlang des Lindberghweges und Lütkenbecke r 
Weges (sowie an den anderen Fahrradstraßen auf Münsteraner Stadtgebiet) angebracht. Paral lel wird 
dies mittels Öffentlichkeitsarbeit z. B. in Form von Postkarten als „Werbekampagne für Fahrradstraßen“  
begleitet. Auch größere Fahrradstraßenschilder – insbesondere in den Eingangsbereichen der Fah r-
radstraßen – werden zeitnah als Sofortmaßnahme installiert. Dies bedeutet für die Fahrradstraßen-Achse, 
dass die Einmündungsbereiche Heumannsweg und Theodor-Scheiwe- Straße jeweils beidseitig („Torwi r-
kung“) durch größere Fahrradstraßenschilder optisch hervorgehoben werden. Im weiteren Verl auf der 
Fahrradachse werden auch am Knotenpunkt Schillerstraße / Hansaring große Fahrradstraßenschilder  
angebracht, sobald dieser Bereich im Laufe dieses Jahres als Fahrradstraße ausgewiesen und ausgebaut 
wird. 
 
Zusätzliche Tempo-30-Schilder unter Fahrradstraßenschildern bilden aufgrund der Tempo-30-Vorschrift in 
Fahrradstraßen eine Doppelregelung und sind demnach laut der Straßenverkehrsordnung unzulässig. 
 
 
Anregungen und Anträge 
 
Die o. g. Anregungen und Anträge werden als erledigt angesehen. Die Eingeberinnen und Eingeb er der 
Anregungen werden über den Beschluss dieser Vorlage informiert. 
 
 
Kosten / Finanzierung / Umsetzung: 
 
Die Gesamtkosten betragen ca. 780.000 €. Die Maßnahme löst keine Beitragszahlungen nach dem KAG 
aus.  
Die Umsetzung der Maßnahme soll in 2020 erfolgen. 
 
 
Evaluation der Ergebnisse 
Die Ergänzung der Dringlichkeitsentscheidung gegenüber der Vorlage u m den Beschlusspunkt 3 basiert 
auf einer Anregung durch die CDU-Fraktion und die Bündnis 90/Die Grünen/GA L-Fraktion, die damit den 
abweichenden Beschluss aus der Bezirksvertretung Münster-Südost inhaltlich aufgreift . Die Verwaltung 
weist darauf hin, dass etwaige Verzögerungen aufgrund der Coronavirus-Pandemie auf treten können und 
eine Präsentation der Ergebnisse nach einem geeigneten Evaluationszeitraum eventuell erst im kommen-
den Jahr möglich ist.  
 
 
Anlass für die Dringlichkeit 
 
Die Sitzungen der Ausschüsse ab dem 17.03.2020 und des Rates am 25.03.2020 sind aufgrund der 
Coronavirus-Pandemie abgesagt worden. Der Rat und seine Ausschüsse können zurzeit wegen des a n-
haltenden erforderlichen Infektionsschutzes nicht rechtzeitig einberufen werden. Dass hi ervon ausgegan-

- 5 - 
gen werden kann, hatte die Bezirksregierung Münster in einem Erlass vom 16.03.20 20 mitgeteilt. Daher 
soll stattdessen eine Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 GO NRW getroffen werden (s. auch ergänzen-
de Hinweise des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des La ndes NRW vom 
21.03.2020). 
 
 
 
Münster, den 16.04.2020   Münster, den 17.04.2020 
 
 
gez.      gez. 
Markus Lewe     Michael Jung 
Oberbürgermeister    Fraktionsvorsitzender SPD-Fraktion 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Verkehrstechnischer Entwurf (Blätter 1.1 – 3.2) 
Anlage 2: Tabellarische Übersicht Antragslage 
Anlage 3: Anregung n. § 24 GO NRW, lfd. Nr 2015-00141 
Anlage 4: A-S/0010/2016 
Anlage 5: A-S/0010/2015 
Anlage 6: Anregung n. § 24 GO NRW, lfd. Nr 2016-00116 
Anlage 7: A-S/0006/2017 
Anlage 8: Anregung n. § 24 GO NRW, lfd. Nr. 2017-00163 
Anlage 9: A-S/0007/2018 
Anlage 10: A-S/0003/2018 
Anlage 11: Anregung n. § 24 GO NRW, lfd. Nr. 2019-00119 
Anlage 12: Anregung n. § 24 GO NRW, lfd. Nr. 2019-00187  
Anlage 13: Antrag A-S/0011/2019

Beschlussvorlage

1439 Zeichen

V/0350/2020 
V/0350/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Genehmigung von drei Dringlichkeitsentscheidungen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   13.05.2020 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
Folgende Dringlichkeitsentscheidungen wurden im Zuge der abgesagten Haupt - und Finanzau s-
schusssitzung vom 25.03.2020 beschlossen und werden gemäß § 60 Abs. 2 der Gemeindeordnung 
für das Land Nordrhein-Westfalen genehmigt: 
 
1. Haushalt 2020: Altengerechte Quartiersentwicklung Rumphorst (Förderung des Vierteltreffs) 
Dringlichkeitsentscheidung D/0025/2020 zur Vorlage V/0140/2020 
 
2. Bodelschwinghschule Münster, bauliche Erweiterung zur 3-Zügigkeit unter Einbeziehung der Fl ä-
chen der PTA-Berufsfachschule – Ergebnis des Wettbewerbs und des Vergabeverfahrens für die 
Architektenleistungen - 
Dringlichkeitsentscheidung D/0029/2020 zur Vorlage V/0084/2020 
 
3. Planungs- und Baubeschl uss: Umgestaltung der Fahrradstraßen Lütkenbecker Weg und Lin d-
berghweg 
Dringlichkeitsentscheidung D/0044/2020 zur Vorlage V/0068/2020 
 
Begründung: 
 
Die inhaltliche Begründung der Maßnahmen sowie ihre Finanzierung sind den als Anlage beigefügten 
Dringlichkeitsentscheidungen zu entnehmen. 
 
gez. 
Markus Lewe 
 
Anlage 
Anlage A 
Dringlichkeitsentscheidungen 
 
 
  
Amt für Bürger- und 
Ratsservice 
 
29.04.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Glasneck 
Telefon: 492-3363 
Glasneck@stadt-
muenster.de

Anlage A

1579 Zeichen

Anlage A zur V/0350/2020 
Kurzüberblick 
Aufgrund der Absage des Haupt- und Finanzausschusses und der Ratssitzung am 25.03. wurden 
zahlreiche Dringlichkeitsentscheidungen für Entscheidungen herbeigeführt, die keinen Aufschub 
dulden. Diese Dringlichkeitsentscheidungen müssen, in der nun gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 stattfin-
denden Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.05.2020, genehmigt werden. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel verfolgt, dass die Genehmigungen der Dringlichkeitsentscheidun- 
gen, die für den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Rat bestimmt waren einfacher, mittels  
einer Sammelvorlage, eingeholt werden. Auf diese Weise ist es nicht erforderlich, dass der jewei- 
lige Vorlagenersteller separat mittels einer Vorlage die Genehmigung zu seiner 
Dringlichkeitsentscheidung einholt. Grundsätzliches Ziel ist die Vorlagen-Umsetzung. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
/

Beratungsverlauf (1)

13.05.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 4.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: beschlossen

Zur Sitzung

Orte (9)

  • Mecklenburger Straße 19
  • Theodor-Scheiwe-Straße
  • Lindberghweg 5
  • Lütkenbecker Weg
  • Heumannsweg
  • Albersloher Weg
  • Hansaring
  • Schillerstraße
  • Haus Wiek

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0350/2020
Typ
Vorlagen
Datum
22.04.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37