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2011/0460

Konversion, Beschluss zu vorbereitenden Untersuchungen

Magistratsvorlage 01.11.2011

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Lincoln-Siedlung
Cambrai-Fritsch-Kaserne
 
 
 
 
 
 
 
 
                                                                    Jefferson-Siedlung

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33 Zeichen

Kelley-Barracks
Nathan-Hale-Depot

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2011/0460

11024 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
16.11.2011 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat III Dezernat I 
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Stadtplanungsamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2011/0460 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Konversion, Beschluss zu  vorbereitenden Untersuchungen 
 
Vorlage vom: 01.11.2011 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Im Bereich „Bessunger Grünzug, Cambrai-Fritsch-Kaserne, Jefferson-Siedlung, Bessunger Kiesgrube, 
Lincoln-Siedlung“ (Teilbereich A) und im Bereich „Kelley-Barracks und Nathan-Hale-Depot“ (Teilbereich B) 
ist eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme beabsichtigt. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt 
deshalb zur Gewinnung von Beurteilungsgrundlagen über die Festlegungsvoraussetzungen für einen 
städtebaulichen Entwicklungsbereich nach § 165 Abs. 3 BauGB vorbereitende Untersuchungen nach § 165 
Abs. 4 BauGB durchzuführen. 
 
Bestandteile dieses Beschlusses über die vorbereitenden Untersuchungen sind die als Anlage 1 
(Teilbereich A) und 2 (Teilbereich B) beigefügten Lagepläne mit der Abgrenzung der 
Untersuchungsgebiete. 
 
Ziel der Entwicklungsmaßnahme ist die einheitliche Vorbereitung und zügige Durchführung der Entwicklung 
der ehemaligen militärisch genutzten Flächen im Sinne der Gemeinde. 
 
Als vorläufige Ziele der Entwicklungsmaßnahme werden für den Teilbereich A die beschleunigte 
Bereitstellung von Wohnraum und Bauland zur besseren Versorgung aller Bevölkerungsgruppen mit 
Wohnraum und für den Teilbereich B die beschleunigte Bereitstellung von gewerblichen Flächen zur 
Versorgung sowohl bereits ansässiger Unternehmen als auch zur Versorgung der Nachfrage nach 
gewerblichen Flächen bestimmt.

2 
... 
 
Dieser Beschluss ersetzt den Beschluss des Magistrats vom 11.11.2009 (MV 2009/0454), der von der 
Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis genommen wurde. 
 
Die Stadtverwaltung wird beauftragt und ermächtigt für die Durchführung der vorbereitenden 
Untersuchungen alle notwendigen Anträge zu stellen und insbesondere die Mitwirkungsbereitschaft der 
Eigentümerin (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben) zu fördern, sowie Vorschläge zur beabsichtigten 
Entwicklungsmaßnahme entgegenzunehmen. 
 
Der Beschluss über die vorbereitenden Untersuchungen ist ortsüblich bekannt zu machen. 
 
 
Anlagen: Anlage 1 Lageplan Lincoln-Siedlung, Cambrai-Fritsch-Kaserne, Jefferson-Siedlung 
Anlage 2 Lageplan Kelley-Barracks, Nathan-Hale-Depot 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

3 
... 
 
Begründung zur Magistratsvorlage 2011/0460 vom 01.11.2011:  
 
Die US-Army hat die in Darmstadt stationierten Streitkräfte bis zum Jahresende 2008 abgezogen. Die 
Flächen, mit Ausnahme des Nathan-Hale-Depots, sind in das Eigentum der Bundesanstalt für 
Immobilienaufgaben (BImA) übergegangen und stehen für eine zivile Folgenutzung zur Verfügung. 
Diese bisher militärisch genutzten Flächen bedürfen einer städtebaulichen Umstrukturierung, um eine 
Folgenutzung überhaupt zu ermöglichen. 
 
Mit der Bewältigung der sich daraus ergebenden Aufgaben ist eine Arbeitsgruppe betraut, die von 
städtischer Seite die nächsten Schritte im Konversionsprozess begleitet. Diese Arbeitsgruppe ist mit 
Rundverfügung Nr. 19 vom 18. Mai 2009 installiert worden. Die organisatorische Federführung liegt 
beim Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung. Die engere Arbeitsgruppe setzt sich aus dem Amt für 
Wirtschaft und Stadtentwicklung, dem Stadtplanungsamt, dem Grünflächenamt, dem Umweltamt, 
sowie dem Dezernat V zusammen. Je nach Arbeitsinhalten können weitere Fachämter zu dem 
Konversionsprozess hinzugezogen werden. 
 
Zur Entwicklung der Flächen wurde Anfang 2010 eine Rahmenvereinbarung mit der BImA 
abgeschlossen. Diese hatte zum Inhalt, dass die weiteren Konversionsaktivitäten zwischen der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt und der BImA in gemeinsamer Abstimmung durchgeführt werden 
sollen. Auf der Grundlage dieser Rahmenvereinbarung wurden Aufträge für die Rahmenplanung Süd 
und für die westlich gelegenen Konversionsflächen erteilt. Mit dem Ergebnis der Planungen im Süden 
sieht die BImA ihre wirtschaftlichen Belange nicht ausreichend berücksichtigt. 
 
Um die notwendigen stadtentwicklungspolitischen Ziele, die Sicherung der qualitativen Ziele der Stadt 
und die zügige Entwicklung der Flächen zu erreichen, muss die Wissenschaftsstadt Darmstadt die 
Durchführung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme prüfen. Dies wurde schon bei den 
Aufstellungsbeschlüssen der Bebauungspläne für sämtliche Konversionsareale im Dezember 2005 
beschlossen. 
 
Vorteile einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme
 
 
Nach § 165 BauGB kann eine Gemeinde Teile ihres Gemeindegebietes durch Beschluss förmlich als 
städtebaulichen Entwicklungsbereich festlegen. Mit dieser Entwicklungsmaßnahme sollen Bereiche, 
die für die städtische Entwicklung große Bedeutung haben, im Rahmen einer städtebaulichen 
Neuordnung einer neuen Entwicklung zugeführt werden. Ziel der städtebaulichen 
Entwicklungsmaßnahme ist die einheitliche Vorbereitung und die zügige Durchführung der 
Entwicklung der Konversionsflächen. Daran hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt ein hohes 
Interesse. 
 
Angesichts der großen Bedeutung der Entwicklung der Konversionsflächen für die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt ist eine Offenhaltung des weiteren Prozesses dringend geboten. Zur Sicherung des 
Allgemeinwohls ist die Einleitung förmlicher Voruntersuchungen nach den Regelungen des BauGB 
hinsichtlich einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (§§ 165 ff. BauGB) zu veranlassen. 
 
Das Ergebnis der vorbereitenden Untersuchungen dient der Beurteilung der 
Festlegungsvoraussetzungen für die Durchführung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme. 
Eine solche Beurteilungsgrundlage für die Umnutzung und Wiedernutzung der brachliegenden 
Flächen ist allein schon aufgrund der Lage und Größe, sowie der Bedeutung für die Gesamtstadt 
notwendig. Der besonders hohe Steuerungsaufwand bei der Entwicklung der Konversionsflächen für 
zivile Nachnutzungen kann mit einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme bewältigt werden. 
 
Ablauf einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme
 
 
Vor der förmlichen Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereiches sind von der Gemeinde 
vorbereitende Untersuchungen durchzuführen. Diese sind erforderlich, um

4 
... 
 
Beurteilungsgrundlagen zu erhalten, die darstellen, dass die Maßnahme zur Erreichung der Ziele der 
städtebaulichen Ordnung und der Deckung des erhöhten Bedarfs an Wohn- und Arbeitsstätten 
erforderlich ist, sowie eine zügige Durchführung gewährleistet. Mit den vorbereitenden 
Untersuchungen wird die Umsetzungsmöglichkeit der Maßnahme darüber hinaus auf die 
betriebswirtschaftliche Machbarkeit hin untersucht. Nach Abschluss der vorbereitenden 
Untersuchungen kann je nach Ergebnis des Abschlussberichtes der Umfang der 
Entwicklungsmaßnahme durch Beschluss festgelegt werden. 
Eine zentrale Voraussetzung zur Durchführung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme ist 
nach § 165 (3) Abs. 2 die Deckung eines erhöhten Bedarfs an Wohn- und Arbeitsstätten. Der 
Demografiebericht 1/08, der statistische Bericht 1/10 (Die kleinräumige Bevölkerungsentwicklung in 
Darmstadt), das Gutachten des Institutes für Wohnen und Umwelt zu den wohnungswirtschaftlichen 
Entwicklungszielen der Konversionsareale, sowie Studien wie z.B. die Bevölkerungsvorausschätzung 
für die hessischen Landkreise und kreisfreien Städte bis 2030 bzw. 2050 (HessenAgentur, Report Nr. 
792) zeigen diesen erhöhten Bedarf, so dass erwartet werden kann, dass die vorbereitenden 
Untersuchungen dies entsprechend belegen.  
 
Untersuchungsgebiete
 
 
Zur Klärung der Festlegung der Gebiete, für die eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gem. 
§ 165 ff. BauGB durchgeführt werden sollen, führt die Wissenschaftsstadt Darmstadt die 
vorbereitenden Untersuchungen gem. § 165 (4) BauGB und § 141 BauGB für die Flächen 
 
Lincoln-Village 
Jefferson Village 
Cambrai-Fritsch-Kaserne 
Nathan-Hale-Depot 
Kelley-Barracks 
 
durch. Die Abgrenzungen der Flächen sind in Anlage 1 und 2 als Plandarstellung beigefügt. 
 
Die vorgenannten Flächen sind in ihrer Ausprägung heterogen. Aufgrund der aufgegebenen 
militärischen Nutzung, den unterschiedlichen Überlegungen zur Nachnutzung und der 
Wechselwirkung der Flächen untereinander sind für die vorgenannten fünf Areale die vorbereitenden 
Untersuchungen durchzuführen. 
 
Es ergeben sich zwei Bereiche: 
 
- der Teilbereich A mit der Lincoln-Village, der Jefferson-Village und der Cambrai-Fritsch-Kaserne,  
- der Teilbereich B mit den Kelley-Barracks und dem Nathan-Hale-Depot 
 
Die Abgrenzung der Gebiete für die vorbereitenden Untersuchungen resultiert aus den 
Nutzungsschwerpunkten für die jeweiligen Flächen und den damit verbundenen Wechselwirkungen. 
 
Der Betrachtungsschwerpunkt der vorbereitenden Untersuchungen für die Flächen im Teilbereich A 
liegt auf der zügigen Wiedernutzung und Bereitstellung von neuen Wohnbauflächen sowie deren 
Folgeeinrichtungen für alle Schichten der Bevölkerung.  
 
Im Teilbereich B werden die vorbereitenden Untersuchungen die beschleunigte Bereitstellung von 
gewerblichen Flächen sowohl zur Versorgung bereits ansässiger Unternehmen als auch der 
Nachfrage nach gewerblichen Flächen intensiv betrachten. 
 
Eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme ist als Gesamtmaßnahme durchzuführen. Dies kann 
auch auf räumlich getrennt gelegenen Flächen erfolgen, sofern sie in einer funktionalen Beziehung 
zueinander stehen. Der funktionale Zusammenhang der verschiedenen Nutzungen ist in der 
Wechselwirkung zwischen Wohnen und Arbeiten zu sehen. Die stadtentwicklungspolitischen Ziele 
definieren eine Stadt der kurzen Wege, dies beinhaltet ein Angebot an Wohnungen und Arbeitsplätzen 
in einem räumlich nahegelegenen Zusammenhang,

5 
... 
 
der hier gegeben ist. Durch die kurzen Wege, werden Belastungen auf das übrige Stadtgebiet deutlich 
minimiert. 
 
Finanzierung
 
Die für die vorbereitenden Untersuchungen erforderlichen Mittel sind in der Haushaltsstelle 
„Konversion“ vorhanden. 
 
Die Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme muss nach den Ergebnissen der 
vorbereitenden Untersuchungen mit der parzellenscharfen Abgrenzung des Durchführungsbereiches 
beschlossen werden. Sollten die Ziele durch andere Maßnahmen, wie z. B. städtebauliche Verträge, 
erreicht werden können, kann auf die Durchführung auch verzichtet werden. 
 
 
Dezernat I    Dezernat III    Dezernat V 
 
 
 
 
 
Jochen Partsch   Brigitte Lindscheid   Barbara Akdeniz 
Oberbürgermeister   Stadträtin    Stadträtin 
 
 
 
 
Darmstadt, den 01.11.2011 
III/61.1.1 la NSt. 2612 
III/61.2 zim NSt. 2603

Beratungsverlauf (4)

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TOP 32
TOP 586
TOP 14

Details

Vorlagen-Nr.
2011/0460
Typ
Magistratsvorlage
Datum
01.11.2011
Erstellt
29.09.2026 00:00