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Beschilderung Steprathstraße

Anfrage nach § 4 BV8 (SPD) AN/1033/2022 vom 12.05.2022

Stand: Am 19.05.2022 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) ungeändert beschlossen.

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    SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk SPD-Bezirksf raktion Kalk, Kalker Hauptstraße 247 - 273, 51103 Köln Frau Bezirksbürgermeisterin Claudia Greven-Thürmer Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 12.05.2022 AN/1033/2022 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 19.05.2022 TOP 9.2.3 Beschilderung Steprathstraße Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD Fraktion bittet Sie um Aufnahme der o.g. Anfrage auf die Tagesordnung der Be- zirksvertretung Kalk am 19.05.2022. Im Rahmen der Umbaumaßnahmen für die Kameraüberwachung an der Einmündung der Kalker Hauptstraße in die Steprathstraße wurde auch das Verkehrsschild mit den Beschilde- rungen für die Sackgasse und für die Verkehrsberuhigung entfernt. Die Beschilderung wurde nach Fertigstellung des Mastes für die Kameraüberwachung an dem neuen Mast angebracht – in dem Fall noch oberhalb der Hinweise zur Kameraüberwa- chung. Aus Sicht des Kfz-Verkehrs, der von der Kalker Hauptstraße aus in die Steprathstraße ein- biegt sind die Schilder nun kaum noch zu sehen und zahlreiche Kfz-Fahrende missachten daher aus Unkenntnis die implizierten Geschwindigkeits- und Park-Regeln. Bezirksrathaus Kalk Kalker Hauptstraße 247-273 51103 Köln Telefon (02 21) 221 98 302 Telefax (02 21) 221 98 927 E-Mail: spd-bv8@stadt-koeln.de Internet: w ww.koelnspd.de Christian Robyns Fraktionsvorsitzender Telefon: 0172 2891631 E-Mail: christian.robyns@gmail.com Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Fraktion folgende Fragen: 1. Inwiefern ist der Verwaltung bewusst, dass es zu der Veränderung der Beschilderung von der Kalker Hauptstraße in die Steprathstraße in Köln-Kalk gekommen ist und wurde diese mit Ihr abgestimmt? 2. Inwiefern entspricht die neue Beschilderung den Anforderungen, insbesondere vor dem Hintergrund der einfachen Wahrnehmbarkeit, durch den motorisierten Verkehr? 3. Muss die Beschilderung ggfs. wieder besser sichtbar angebracht werden oder ggfs. durch zusätzliche Markierungen bspw. auf der Fahrbahn unterstützt werden? Mit freundlichen Grüßen gez. Christian Robyns gez. Dirk Habermann Christian Robyns Dirk Habermann Fraktionsvorsitzender Bezirksvertreter

Beratungsverlauf

  1. 19.05.2022

    Bezirksvertretung 8 (Kalk)

    TOP 9.2.3, Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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