V/0486/2021
Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung östlich der Hobbeltsraße im Wohnbereich Handorf im Bezirk Ost
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Anlage 2 Raumprogramm zur V-0486-2021
2537 Zeichen
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Stand: 08.01.2021 1. Gruppenstruktur 2 x G I = 20 Kinder 2 - 6 Jahre 1 x G II = 10 Kinder 0 - 3 Jahre 1 x G III = 20-25 Kinder 3 - 6 Jahre 2. Mietvoraussetzungen für das Kitajahr 2021/2022 Für eine Kita der o.g. Gruppenstruktur können lt. KiBiz folgende Werte anerkannt werden (Miete x qm x 12 Monate) Gruppenstärke 4 lt. KiBiz mietrelevant anerkannte Fläche in qm 715 monatl. Mietzins im Kitajahr 11,07 € refinanzierbare Jahresmiete für diese Einrichtung: 94.980,60 € 2 x G I = 20 Kinder 185 qm 1 x G II = 10 Kinder 185 qm 1 x G III = 20-25 Kinder 160 qm A - INNENFLÄCHE DER KINDERTAGESEINRICHTUNG Bezeichnung Anzahl qm / Anzahl qm-ges. A1 Gruppenraum 4 43 172 A2 Nebenraum 4 17 68 A3 Wasch-/WC 4 12 48 jeweils inkl. Wickelbereiche A3a Duschbereich 1 3 ist z.B. in einem Personal-WC (siehe A11) zu integrieren A4 Garderobe 4 0 ist in Verkehrsfläche (siehe A16) zu integrieren A5 Abstellraum 4 6 24 A6 Schlaf-/Differenzierungsraum u3 1 19 19 A7 Schlaf-/Differenzierungsraum u3/ü3 4 17 68 A7a Schlaf-/Differenzierungsraum ü3 1 19 19 A8 Mehrzweck-/Bewegungsraum 1 55 55 Lichte Höhe mind. 3,5 m A9 Abstellraum MZR 1 10 10 483 Allgemeinräume A10 Personalraum 1 20 20 A11 2 6 12 A12 Küche 1 17 17 Mindestgröße der Versorgungsküche A12a AR Küche 1 5 5 A13 Büro Leitung 1 12 12 66 Sonstige entwurfsabhängige Räume A14 Hausanschlussraum 1 A15 Putzraum 1 Innenfläche der Kindertageseinrichtung gesamt 715 Die Innenfläche kann ggf. auf mehrere Geschosse verteilt werden B - AUßENFLÄCHE DER KINDERTAGESEINRICHTUNG B1 Spielfläche B2 Stellplätze (Auto / Fahrrad) B3 Entsorgungsflächen B4 Zuwegung Außenfläche der Kindertageseinrichtung gesamt 1.200 C - GESAMTFLÄCHE EINER 4-GRUPPIGEN KINDERTAGESEINRICHTUNG 1.915 Erforderliches Raumprogramm für eine 4-Gruppen-Kindertageseinrichtung zur Erteilung einer Betriebserlaubnis Allgemeines Raumprogramm / Refinanzierungsberechnung Kindertageseinrichtung: Hobbeltstraße Entwurf für eine 4-Gruppen-Kita (Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich) In der Regel wird folgende Gruppenstruktur in einer 4-Gruppen-Einrichtung vorgesehen: Bemerkungen Personal- D-WC/H-WC davon ein WC behindertengerecht 166 mögliche Fläche für diese Räume unter Beachtung der o.g. Mietobergrenze (Innenfläche kann ggf. auf mehrere Geschosse verteilt werden, sodass die Grundfläche reduziert werden kann) A16 Eingangsbereich / Verkehrsflächen inkl. Kinderwagenabstellfläche Insgesamt ca. 1.200 pro Kind mind. 10 - 12 qm reine Spielfläche = 700 qm - 900 qm Innenfläche + Außenfläche
Beschlussvorlage
12241 Zeichen
V/0486/2021
V/0486/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung östlich der Hobbeltsraße im
Wohnbereich Handorf im Bezirk Ost
Beratungsfolge
16.09.2021 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung
21.09.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
23.09.2021 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
28.09.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung
29.09.2021 Hauptausschuss Vorberatung
29.09.2021 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung mit vier
Gruppen östlich der Hobbeltstraße im Wohnbereich Handorf im Bezirk Ost zur Weiterentwick-
lung bedarfsgerechter Kindertagesbetreuungsangebote zu.
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einrichtung folgende
Gruppen beinhaltet
2 Gruppen für je 20 Kinder im Alter von 2-6 Jahren (G1)
1 Gruppe für 10 Kinder im Alter von 0-3 Jahren (G2)
1 Gruppe für 20-25 Kinder im Alter von 3-6 Jahren (G3)
und insgesamt 70 - 75 Plätze umfasst, davon 22 u3 - Plätze und 48 - 53 ü3 - Plätze.
Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst.
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchentli-
chen Betreuung von 45 Stunden, ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen Be-
treuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) flexi-
bel angeboten werden.
Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien
07.09.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Fritzen, Frau Eschert,
Frau Kratz-Trutti
Telefon: 492-5134
Fritzen@stadt-muenster.de
- 2 -
V/0486/2021
Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich im Dezember 2024 erfolgen.
3. Die Kindertageseinrichtung wird von der Stadt Münster errichtet.
4. Die Trägerschaft wird an den Träger Trägerverbund der Tageseinrichtungen für Kinder des
Evangelischen Kirchenkreises Münster übertragen. Es werden vertragliche Regelungen (Leis-
tungsvereinbarung) zur Trägerschaft mit dem Träger und der Stadt Münster getroffen. Es wird
ein Trägeranteil von 3,40% vereinbart. Die am Standort Telgenweg in Handorf bestehende 3-
Gruppen-Kita des Trägers (Kita Kinderbrücke) wird aufgelöst und zieht in die neue Einrichtung
östlich der Hobbeltstraße.
5. Der Rat stimmt der Vermietung der Einrichtung an den Trägerverbund der Tageseinrichtungen
für Kinder des Evangelischen Kirchenkreises Münster zu.
6. Die Miethöhe liegt im Rahmen der gesetzlichen Mietpauschale des KiBiz. Bei Inanspruch-
nahme einer investiven Förderung des Landes gilt ein entsprechend geminderter Mietzins.
7. Die Verwaltung wird beauftragt, unter dem Vorbehalt, dass ausreichend Personalressourcen
in den Fachämtern zur Verfügung stehen, die Planung auf der Grundlage des Errichtungsbe-
schlusses zu entwickeln und den Baubeschluss herbeizuführen.
8. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass bei einer investiven Förderung einer Baumaßnahme durch
das Land, der Zuwendungsgeber gegebenenfalls für die Dauer der Zweckbindung der Zuwen-
dung eine Minderung der Miete verlangt.
9. Der Rat nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die Verwaltung prüft, ob ein Bedarf an Angeboten
zur flexiblen Kindertagesbetreuung besteht, um so den Eltern die Möglichkeit zu geben, flexib-
le Öffnungszeiten der KiTa wahrzunehmen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen Investitionskosten in Höhe von 4.416.000 €, darin enthalten sind Baukosten in Höhe
von 4.356.000 € und Finanzmittel für die Erstein richtung/Ausstattung (d. h. Möbel und Inventar) in
Höhe von maximal 60.000 € für eine neue Gruppe. Für die drei bereits vorhandenen Gruppen aus der
Kita am Telgenweg fallen keine freiwilligen städtischen Zuschüsse zur Ausstattung an.
Für den Bau der Einrichtung werden Bundes- oder Landesmittel in Höhe von 810.000 € beantragt.
Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Belastungen entsprechend.
Ab dem Jahr 2025 fallen für die neue GII-Gruppe p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd.
244.900 € an (für 2024 anteilig: 20.300 €). Darüber hinaus entstehen freiwillige städtische Zuschüs-
se durch die teilweise Übernahme des Trägeranteils in Höhe von 18.800 € (Anteilig für 2024: 1.500
€).
Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 110.000 € (für 2024 antei-
lig: 9.100 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 27.300 € (für 2024 anteilig: 2.300 €) gegenüber.
Die Höhe der öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssitua-
tion der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der
o. g. Wert ist insoweit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation.
Die v. g. Sachentscheidungen sind wie folgt zu finanzieren:
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Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung
Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkun-
gen
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Ta-
gesbetreuung
Investitionsmaßnah-
me
5170 Kita Hobbeltstraße/
Lammerbach
Einzahlungen 01 Einzahlungen aus Zuwendun-
gen für Investitionsmaßnah-
men
2021
2022
2023
270.000
270.000
270.000
Inv. Förde-
rung Bund/
Land
Summe Einzahlungen 810.000
Auszahlungen 08 Auszahlungen für Baumaß-
nahmen
2021
2022
2023
2024
800.000
916.000
2.000.000
640.000
11 Auszahlungen von aktivierba-
ren Zuwendungen
2024 60.000 Ausstattungs -
budget
Summe Auszahlungen 4.416.000
Saldo 3.606.000
Mit dem Haushalt 2020 sind für die Jahre 2021 und 2022 für die o. g. Investitionsmaßnahme für die
Auszahlungen Mittel in Höhe von 1.780.000 € (2021 = 600.000 €; 2022 = 1.180.000 €) beschlossen
worden. Die mit der aktuellen Vorlage konkretisierte Kostenkalkulation geht für die Maßnahme von
Gesamtkosten von 4.416.000 € aus. Diese Kosten entfallen auf einen Zeitraum von 4 Jahren (Auf-
teilung siehe wie oben).
Den Auszahlungen stehen die ebenfalls im Haushalt eingestellten Einzahlungen in Höhe von
810.000 € gegenüber. Aufgrund der längeren Bauzeit verteilen sich diese statt wie bisher auf 2 jetzt
auf 3 Jahre.
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2022 bei der o.
g. Investitionsmaßnahme veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussfas-
sung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2022 bzw. der mit-
telfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt.
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V/0486/2021
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Ta-
gesbetreuung
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine
Umlagen
2024
2025 ff
9.100
110.000
Landeszu-
schüsse zu
den Betriebs-
kosten
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leis-
tungsentgelte
2024
2025 ff
2.300
27.300
Elternbeiträge
(Kita)
Zeile 15 Transferaufwendungen
1. Gesetzl. Betriebskostenzu -
schuss gemäß KiBiz
2. Freiwilliger städt. Zuschuss
2024
2025 ff
2024
2025 ff
20.300
244.900
1.500
18.800
Betriebskos-
tenzuschüsse
an den Träger
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltsplan-
entwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit die-
sem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentlichen
Etatberatungen für die Jahre 2024ff. erfolgt.
Begründung:
1. Bedarfs- und Versorgungssituation:
Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindertages-
betreuungsplatz.
In Handorf liegt die Versorgungsquote zum Kitajahr 2021/2022 mit 52,6 % bei den u3 – Kindern (123
Plätze für 234 Kinder) und 114,9 % bei den ü3 – Kindern (301 Plätze für 262 Kinder) über dem ge-
samtstädtischen Durchschnitt. Aktu ell sind zur Versorgung der derzeitigen Anzahl der Kinder im
Wohnbereich Handorf keine zusätzlichen Kitaplätze erforderlich.
Unter Berücksichtigung der aktuellen Prognose zur Kleinräumigen Bevölkerungsdichte der Stadt
Münster 2019 – 2030 erfolgt eine Neubewertung der Versorgungssituation. Bis zum Jahr 2023 ist
zunächst ein leichtes Absinken der u3- und ü3 - Kinder zu erkennen. In den Jahren 2024 bis 2030 ist
bei beiden Altersgruppierungen ein Zuwachs erkennbar.
Dieser Zuwachs ist durch die geplanten Neubaugebiete am Standort Kirschgarten/Hobbeltstraße (vgl.
Anlage 1) und am Standort Kötterstraße/Lützowstraße zu erklären. Insgesamt wird ein Anstieg der u3
- Kinder von 234 auf 349 Kinder und der ü3 - Kinder von 262 auf 350 Kinder bis zum Jahr 2030 prog-
nostiziert. Durch die neu hinzuziehenden Familien ist somit ein wachsender Bedarf an Kitaplätzen zu
erwarten.
Die in Handorf vorhandenen Kitaplätze werden den Bedarf an u3- und ü3 - Plätzen nicht sicherstellen
können.
Aufgrund der dargestellten zukünftigen Bedarfe werden perspektivisch zwei neue Kitastandorte benö-
tigt.
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V/0486/2021
Unter Berücksichtigung der vorliegenden Prognose und zur Schaffung von u3- und ü3 - Plätzen wird
folgendes Vorgehen vorgeschlagen:
Der Träger Trägerverbund der Tageseinrichtu ngen für Kinder des Evangelischen Kirchenkreises
Münster übernimmt die neue Kita am Standort Hobbeltstraße. D ie Bestandskita Kinderbrücke, die
über ein reduziertes Raumprogramm und eine schlechte Bausubstanz verfügt, wodurch keine erwei-
terte u3- Betreuung möglich ist, erhält in der neuen Einrichtung eine neue Beheimatung ihrer 3 Grup-
pen. Der derzeitige Standort Telgenweg wird aufgelöst. Durch die hinzukommende 4. Gruppe kann
der zu erwartende steigende Betreuungsbedarf für unter 3jährige Kinder in Handorf zunächst gedeckt
werden. Die Einrichtung ist damit sowohl baulich als auch von der Rahmenstruktur her zukunftsorien-
tiert aufgestellt. Bei noch stärker ansteigender Kinderzahl über 2030 hinaus kann zu einem späteren
Zeitpunkt die Erweiterungsmöglichkeit dieses Gebäudes auf insgesamt 6 Gruppen umgesetzt wer-
den. Dies wird in den Planungen bereits berücksichtigt werden.
Eine bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gruppen hinsichtlich des Bedarfs von u3– und ü3 – Plät-
zen ist jeweils zum neuen Kindergartenjahr möglich.
Mit Erschließung des neuen Baugebietes am Standort Kötterstraße/Lützowstraße ist die Errichtung
einer weiteren Kita mit 5 Gruppen vorgesehen, welche nach heutigem Stand erforderlich ist. Diese
Planungen werden mit den Entwicklungen in Handorf in den kommenden Jahren weiterhin überprüft
und gegebenenfalls angepasst.
2. Maßnahmenplanung:
Die Stadt Münster errichtet die Kindertageseinrichtung östlich der Hobbeltstraße.
Die neue Kindertageseinrichtung wird als viergruppige Einrichtung mit 22 u3 - Plätzen und 48 - 53 ü3
- Plätzen errichtet.
Im Bedarfsfall besteht die bauliche Option, diese Einrichtung zu einem späteren Zeitpunkt von vier auf
sechs Gruppen zu erweitern.
Die Kindertageseinrichtung soll parallel zur Errichtung der Häuser im Baugebiet Kirschgarten errichtet
werden, um zeitgleich die dort neu entstehenden Bedarfe an Kindertagesbetreuungsplätzen für Kin-
der unter 3 Jahren abdecken zu können.
Die erforderliche Außenfläche für 4 Gruppen ist vorhanden.
Ein Lageplan und ein Raumprogramm sind beigefügt.
Eine Fertigstellung ist im Dezember 2024 geplant.
Die Gesamtfläche des zur Verfügung stehenden Grundstückes geht über die zu benötigende Ge-
samtfläche der vorgesehenen 4 -Gruppen-Kita hinaus. Aufgrund der langfristigen Erweiterbarkeit der
Kita von 4 auf 6 Gruppen wird die zur Verfügung stehende Gesamtfläche des Grundstückes bereits in
die jetzige Planung mit einbezogen.
3. Vergabe der Trägerschaft:
Betreiber der Kindertageseinrichtung wird der Trägerverbund der Tageseinrichtungen für Kinder des
Evangelischen Kirchenkreises Münster.
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4. Fazit:
Mit den oben genannten Ausbauplanungen werden weitere zukünftig benötigte Plätze für u3- und ü3 -
Kinder in Handorf geschaffen.
In Vertretung
Gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1: Lageplan
Anlage 2: Raumprogramm
Anlage 3: Kostenannahme
Anlage A
5328 Zeichen
Anlage A zur V/0486/2021 Kurzüberblick Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung werden mit dem Ersatz- bau der Kita Kinderbrücke und der Erweiterung der Kita um eine Gruppe langfristig u3 - Be- treuungsplätze im Stadtteil Handorf errichtet und gesichert. Die 4-Gruppen-Einrichtung soll im Dezember 2024 in Betrieb gehen. Der bisherige Standort der Kita Kinderbrücke wird mit dem Umzug der Einrichtung aufgelöst. Die Erweiterungsmöglichkeit dieser Einrichtung auf insgesamt 6 Gruppen wird in den Pla- nungen berücksichtigt. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Der Bundesgesetzgeber hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ers- ten Lebensjahr. Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertages- betreuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen auf. Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3- jährige Kinder mit einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden. Mit dem Erreichen dieser Werte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohn- wert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ forciert. Mit dem Neubau der Kita an der Hobbeltstraße werden im Wohnbereich Handorf u3 - Plätze ausgebaut. Finanzierung Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindertageseinrichtungen Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein x tlw Es entstehen Investitionskosten in Höhe von 4.416.000 €, darin enthalten sind Baukosten in Höhe von 4.356.000 € und Finanzmittel für die Ersteinrichtung/Ausstattung (d. h. Möbel und Inventar) in Höhe von maximal 60.000 € für eine neue Gruppe. Für die drei bereits vorhandenen Gruppen aus der Kita am Telgenweg fallen keine freiwilligen städtischen Zuschüsse zur Ausstattung an. Für den Bau der Einrichtung werden Bundes- oder Landesmittel in Höhe von 810.000 € beantragt. Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Belastungen entsprechend. Ab dem Jahr 2025 fallen für die neue GII-Gruppe p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 244.900 € an (für 2024 anteilig: 20.300 €). Darüber hinaus entstehen freiwillige städtische Zu- schüsse durch die teilweise Übernahme des Trägeranteils in Höhe von 18.800 € (Anteilig für 2024: 1.500 €). Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 110.000 € (für 2024 anteilig: 9.100 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 27.300 € (für 2024 anteilig: 2.300 €) ge- genüber. Die Höhe der öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Ein- kom-menssituation der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist insoweit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltsplan- entwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Gesetzliche Grundlagen: SGB VIII §§ 22 – 26, insbesondere § 24 Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach ak- tuellen städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 ohne starke Flüchtlingszuzüge im Basisszenario "Dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort" auf 326.000 Einwohner steigen. Unter Berücksichtigung zusätzlicher Flüchtlingszuwanderun- gen könnte das Wachstum noch deutlich stärker ausfallen und Münster in 2030 bis zu 347.000 Einwohner zählen. Die wachsende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der sich Münster stellen muss. Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kitaausbauplanung. Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientie- ren sich an der kleinräumigen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine familienfreundliche Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesonde- re die bedarfsgerechte Schaffung von Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3- Kinder und der Ausbau von u3-Plätzen bei. Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige Aspekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert be- rücksichtigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender Wirtschaftsstandort.
Anlage 1 Lageplan zur V-0486-2021
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Druckansicht Maßstab 1: 2500 Datum: 15.06.2021 Notizen: Anlage 1 zur V/0486/2021 © Stadt Münster H 5760 800 R 411 388 R 411 781 H 5761 350 0 50 100 Meter
Anlage 3 Kostenannahme zur V-0486-2021
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Anlage 3 zur Vorlage V/0486/2021 KOSTENANNAHME Hobbeltstraße - 4 Gruppen PROJEKT Neubau Kita Hobbeltstraße Kostenstand: Juni 2021 FLÄCHEN / RAUMINHALTE : KG 100 Grundstück ohne Ansatz 0,00 € KG 200 Herrichten und Erschließen 60.000,00 € KG 300 Bauwerk - Baukonstruktion, incl. GLL 2020 1.500.000,00 € KG 400 Bauwerk - Technische Anlagen, incl. GLL 2020 360.000,00 € KG 500 Außenanlagen 260.000,00 € KG 600 Ausstattung und Kunstwerke Ausstattung nur 1 neuen Gruppe 60.000,00 € KG 700 Baunebenkosten 680.000,00 € Zwischensumme 2.920.000,00 € Baupreisindex bis Ende 2024 (Inbetriebnahme), 6 % pro Jahr 760.000,00 € Summe incl. Baupreissteigerung 3.680.000,00 € Risikozuschlag 10 % 368.000,00 € Unvorhersehbares 10 % 368.000,00 € Gesamtkosten brutto 4.416.000,00 € aufgestellt: 02.07.2021 I. A. gez. Wieczorek Seite 1 von 1
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Hobbeltstraße 4
- Telgenweg
- Kirschgarten
- Kötterstraße
- Lützowstraße
- Lammerbach
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Details
- Aktenzeichen
- V/0486/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 02.08.2021
- Erstellt
- 10.06.2021 12:49