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V/0486/2021

Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung östlich der Hobbeltsraße im Wohnbereich Handorf im Bezirk Ost

Vorlagen 02.08.2021

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Anlage 2 Raumprogramm zur V-0486-2021

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Anlage 1 Lageplan zur V-0486-2021

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Ansehen

Anlage 3 Kostenannahme zur V-0486-2021

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Ansehen

Anlage 2 Raumprogramm zur V-0486-2021

2537 Zeichen

Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Stand: 08.01.2021
1. Gruppenstruktur
2 x G I = 20 Kinder 2 - 6 Jahre
1 x G II = 10 Kinder 0 - 3 Jahre
1 x G III = 20-25 Kinder 3 - 6 Jahre
2. Mietvoraussetzungen für das Kitajahr 2021/2022
Für eine Kita der o.g. Gruppenstruktur können lt. KiBiz folgende Werte anerkannt werden (Miete x qm x 12 Monate)
Gruppenstärke 4
lt. KiBiz mietrelevant anerkannte Fläche in qm 715
monatl. Mietzins im Kitajahr 11,07 €
refinanzierbare Jahresmiete für diese Einrichtung: 94.980,60 €
2 x G I  = 20 Kinder 185 qm
1 x G II = 10 Kinder 185 qm
1 x G III = 20-25 Kinder 160 qm
A - INNENFLÄCHE DER KINDERTAGESEINRICHTUNG
Bezeichnung Anzahl qm / Anzahl qm-ges.
A1 Gruppenraum 4 43 172
A2 Nebenraum 4 17 68
A3 Wasch-/WC 4 12 48 jeweils inkl. Wickelbereiche
A3a Duschbereich 1 3 ist z.B. in einem Personal-WC (siehe A11) zu integrieren
A4 Garderobe 4 0 ist in Verkehrsfläche (siehe A16) zu integrieren
A5 Abstellraum 4 6 24
A6 Schlaf-/Differenzierungsraum u3 1 19 19
A7 Schlaf-/Differenzierungsraum u3/ü3 4 17 68
A7a Schlaf-/Differenzierungsraum ü3 1 19 19
A8 Mehrzweck-/Bewegungsraum 1 55 55 Lichte Höhe mind. 3,5 m
A9 Abstellraum MZR 1 10 10
483
Allgemeinräume
A10 Personalraum 1 20 20
A11 2 6 12
A12 Küche 1 17 17 Mindestgröße der Versorgungsküche
A12a AR Küche 1 5 5
A13 Büro Leitung 1 12 12
66
Sonstige entwurfsabhängige Räume
A14 Hausanschlussraum 1
A15 Putzraum 1
Innenfläche der Kindertageseinrichtung gesamt 715 Die Innenfläche kann ggf. auf mehrere Geschosse verteilt werden
B - AUßENFLÄCHE DER KINDERTAGESEINRICHTUNG
B1 Spielfläche
B2 Stellplätze (Auto / Fahrrad)
B3 Entsorgungsflächen
B4 Zuwegung
Außenfläche der Kindertageseinrichtung gesamt 1.200
C - GESAMTFLÄCHE EINER 4-GRUPPIGEN KINDERTAGESEINRICHTUNG 1.915
Erforderliches Raumprogramm für eine 4-Gruppen-Kindertageseinrichtung zur Erteilung einer Betriebserlaubnis
 Allgemeines Raumprogramm / Refinanzierungsberechnung
Kindertageseinrichtung: Hobbeltstraße
Entwurf für eine 4-Gruppen-Kita
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich)
In der Regel wird folgende Gruppenstruktur in einer 4-Gruppen-Einrichtung vorgesehen:
Bemerkungen 
Personal- D-WC/H-WC
davon ein WC behindertengerecht
166 mögliche Fläche für diese Räume unter Beachtung der o.g. 
Mietobergrenze 
 (Innenfläche kann ggf. auf mehrere Geschosse verteilt werden, 
sodass die Grundfläche reduziert werden kann)
A16 Eingangsbereich / Verkehrsflächen inkl. 
Kinderwagenabstellfläche
Insgesamt 
ca. 1.200
pro Kind mind. 10 - 12 qm reine Spielfläche = 
700 qm - 900 qm
Innenfläche + Außenfläche

Beschlussvorlage

12241 Zeichen

V/0486/2021 
V/0486/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung östlich der Hobbeltsraße im 
Wohnbereich Handorf im Bezirk Ost 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   16.09.2021 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
   21.09.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   23.09.2021 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   28.09.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   29.09.2021 Hauptausschuss Vorberatung 
   29.09.2021 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung mit vier 
Gruppen östlich der Hobbeltstraße im Wohnbereich Handorf im Bezirk Ost zur Weiterentwick-
lung bedarfsgerechter Kindertagesbetreuungsangebote zu. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einrichtung folgende 
Gruppen beinhaltet 
 
 2 Gruppen für je 20 Kinder im Alter von 2-6 Jahren (G1) 
 1 Gruppe   für 10 Kinder im Alter von 0-3 Jahren (G2)  
 1 Gruppe   für 20-25 Kinder im Alter von 3-6 Jahren (G3) 
 
und insgesamt 70 - 75 Plätze umfasst, davon 22 u3 - Plätze und 48 - 53 ü3 - Plätze. 
 
Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchentli-
chen Betreuung von 45 Stunden, ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen Be-
treuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) flexi-
bel angeboten werden.  
 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
07.09.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Fritzen, Frau Eschert, 
Frau Kratz-Trutti 
Telefon: 492-5134 
Fritzen@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0486/2021 
Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich im Dezember 2024 erfolgen. 
 
3. Die Kindertageseinrichtung wird von der Stadt Münster errichtet. 
 
4. Die Trägerschaft wird an den Träger Trägerverbund der Tageseinrichtungen für Kinder des 
Evangelischen Kirchenkreises Münster übertragen. Es werden vertragliche Regelungen (Leis-
tungsvereinbarung) zur Trägerschaft mit dem Träger und der Stadt Münster getroffen.  Es wird 
ein Trägeranteil von 3,40% vereinbart. Die am Standort Telgenweg in Handorf bestehende 3-
Gruppen-Kita des Trägers (Kita Kinderbrücke) wird aufgelöst und zieht in die neue Einrichtung 
östlich der Hobbeltstraße. 
 
5. Der Rat stimmt der Vermietung der Einrichtung an den Trägerverbund der Tageseinrichtungen 
für Kinder des Evangelischen Kirchenkreises Münster zu.  
 
6. Die Miethöhe liegt im Rahmen der gesetzlichen Mietpauschale des KiBiz. Bei Inanspruch-
nahme einer investiven Förderung des Landes gilt ein entsprechend geminderter Mietzins. 
 
7. Die Verwaltung wird beauftragt, unter dem Vorbehalt, dass ausreichend Personalressourcen 
in den Fachämtern zur Verfügung stehen,  die Planung auf der Grundlage des Errichtungsbe-
schlusses zu entwickeln und den Baubeschluss herbeizuführen. 
 
8. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass bei einer investiven Förderung einer Baumaßnahme durch 
das Land, der Zuwendungsgeber gegebenenfalls für die Dauer der Zweckbindung der Zuwen-
dung eine Minderung der Miete verlangt.  
 
9. Der Rat nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die Verwaltung prüft, ob ein Bedarf an Angeboten 
zur flexiblen Kindertagesbetreuung besteht, um so den Eltern die Möglichkeit zu geben, flexib-
le Öffnungszeiten der KiTa wahrzunehmen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen Investitionskosten in Höhe von 4.416.000  €, darin enthalten sind Baukosten in Höhe 
von 4.356.000 € und Finanzmittel für die Erstein richtung/Ausstattung (d. h. Möbel und Inventar) in 
Höhe von maximal 60.000 € für eine neue Gruppe. Für die drei bereits vorhandenen Gruppen aus der 
Kita am Telgenweg fallen keine freiwilligen städtischen Zuschüsse zur Ausstattung an.  
Für den Bau der Einrichtung werden Bundes- oder Landesmittel in Höhe von 810.000 € beantragt. 
Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Belastungen entsprechend.  
 
Ab dem Jahr 2025 fallen für die neue GII-Gruppe p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 
244.900 € an (für 2024 anteilig: 20.300 €). Darüber hinaus entstehen freiwillige städtische Zuschüs-
se durch die teilweise Übernahme des Trägeranteils in Höhe von 18.800 € (Anteilig für 2024: 1.500 
€).  
Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 110.000 € (für 2024 antei-
lig: 9.100 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 27.300 € (für 2024 anteilig: 2.300 €) gegenüber. 
Die Höhe der öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssitua-
tion der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der  
o. g. Wert ist insoweit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation.  
 
Die v. g. Sachentscheidungen sind wie folgt zu finanzieren:

- 3 - 
V/0486/2021 
Teilfinanzplan 
 
 
Nr. Bezeichnung  
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkun-
gen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Ta-
gesbetreuung 
   
Investitionsmaßnah-
me 
5170 Kita Hobbeltstraße/  
Lammerbach 
   
Einzahlungen 01 Einzahlungen aus  Zuwendun-
gen für Investitionsmaßnah-
men 
2021 
2022 
2023 
270.000 
270.000 
270.000 
Inv. Förde-
rung Bund/ 
Land 
  Summe Einzahlungen   810.000  
Auszahlungen 08 Auszahlungen für Baumaß-
nahmen 
2021 
2022 
2023 
2024 
800.000 
916.000 
2.000.000 
640.000 
 
 11 Auszahlungen von aktivierba-
ren Zuwendungen 
2024 60.000 Ausstattungs -
budget 
  Summe Auszahlungen   4.416.000  
Saldo  3.606.000  
 
Mit dem Haushalt 2020 sind für die Jahre 2021 und 2022 für die o. g. Investitionsmaßnahme für die 
Auszahlungen Mittel in Höhe von 1.780.000 € (2021 = 600.000 €; 2022 = 1.180.000 €) beschlossen 
worden. Die mit der aktuellen Vorlage konkretisierte Kostenkalkulation geht für die Maßnahme von 
Gesamtkosten von 4.416.000 € aus. Diese Kosten entfallen auf einen Zeitraum von 4 Jahren (Auf-
teilung siehe wie oben). 
Den Auszahlungen stehen die ebenfalls im Haushalt eingestellten Einzahlungen in Höhe von 
810.000 € gegenüber. Aufgrund der längeren Bauzeit verteilen sich diese statt wie bisher auf 2 jetzt 
auf 3 Jahre.  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2022 bei der o. 
g. Investitionsmaßnahme veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussfas-
sung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2022 bzw. der mit-
telfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt.

- 4 - 
V/0486/2021 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Ta-
gesbetreuung 
   
Zeile 02 Zuwendungen und  allgemeine 
Umlagen 
2024 
2025 ff 
9.100 
110.000 
Landeszu-
schüsse zu 
den Betriebs-
kosten 
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leis-
tungsentgelte 
2024 
2025 ff 
2.300 
27.300 
Elternbeiträge 
(Kita) 
Zeile 15 Transferaufwendungen 
 
1. Gesetzl. Betriebskostenzu -
schuss gemäß KiBiz  
 
2. Freiwilliger städt. Zuschuss  
 
 
 
2024 
2025 ff 
    
   2024 
2025 ff 
 
 
20.300 
244.900 
 
1.500 
18.800 
Betriebskos-
tenzuschüsse 
an den Träger 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltsplan-
entwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit die-
sem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentlichen 
Etatberatungen für die Jahre 2024ff. erfolgt. 
 
Begründung: 
 
1. Bedarfs- und Versorgungssituation: 
 
Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindertages-
betreuungsplatz. 
 
In Handorf liegt die Versorgungsquote zum Kitajahr 2021/2022 mit 52,6 % bei den u3 – Kindern (123 
Plätze für 234 Kinder) und 114,9 % bei den ü3 – Kindern (301 Plätze für 262 Kinder) über dem ge-
samtstädtischen Durchschnitt. Aktu ell sind zur Versorgung der derzeitigen Anzahl der Kinder im 
Wohnbereich Handorf keine zusätzlichen Kitaplätze erforderlich. 
 
Unter Berücksichtigung der aktuellen Prognose zur Kleinräumigen Bevölkerungsdichte der Stadt 
Münster 2019 – 2030 erfolgt eine Neubewertung der Versorgungssituation. Bis zum Jahr 2023 ist 
zunächst ein leichtes Absinken der u3- und ü3 - Kinder zu erkennen. In den Jahren 2024 bis 2030 ist 
bei beiden Altersgruppierungen ein Zuwachs erkennbar. 
 
Dieser Zuwachs ist durch die geplanten Neubaugebiete am Standort Kirschgarten/Hobbeltstraße (vgl. 
Anlage 1) und am Standort Kötterstraße/Lützowstraße zu erklären. Insgesamt wird ein Anstieg der u3 
- Kinder von 234 auf 349 Kinder und der ü3 - Kinder von 262 auf 350 Kinder bis zum Jahr 2030 prog-
nostiziert. Durch die neu hinzuziehenden Familien ist somit ein wachsender Bedarf an Kitaplätzen zu 
erwarten. 
 
Die in Handorf vorhandenen Kitaplätze werden den Bedarf an u3- und ü3 - Plätzen nicht sicherstellen 
können.  
 
Aufgrund der dargestellten zukünftigen Bedarfe werden perspektivisch zwei neue Kitastandorte benö-
tigt.

- 5 - 
V/0486/2021 
Unter Berücksichtigung der vorliegenden Prognose und zur Schaffung von u3- und ü3 - Plätzen wird 
folgendes Vorgehen vorgeschlagen: 
 
Der Träger Trägerverbund der Tageseinrichtu ngen für Kinder des Evangelischen Kirchenkreises 
Münster übernimmt die neue Kita am Standort Hobbeltstraße. D ie Bestandskita Kinderbrücke, die 
über ein reduziertes Raumprogramm und eine schlechte Bausubstanz verfügt, wodurch keine erwei-
terte u3- Betreuung möglich ist, erhält in der neuen Einrichtung eine neue Beheimatung ihrer 3 Grup-
pen. Der derzeitige Standort Telgenweg wird aufgelöst. Durch die hinzukommende 4. Gruppe kann 
der zu erwartende steigende Betreuungsbedarf für unter 3jährige Kinder in Handorf zunächst gedeckt 
werden. Die Einrichtung ist damit sowohl baulich als auch von der Rahmenstruktur her zukunftsorien-
tiert aufgestellt. Bei noch stärker ansteigender Kinderzahl über 2030 hinaus kann zu einem späteren 
Zeitpunkt die Erweiterungsmöglichkeit dieses Gebäudes auf insgesamt 6 Gruppen umgesetzt wer-
den. Dies wird in den Planungen bereits berücksichtigt werden. 
 
Eine bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gruppen hinsichtlich des Bedarfs von u3– und ü3 – Plät-
zen ist jeweils zum neuen Kindergartenjahr möglich. 
 
Mit Erschließung des neuen Baugebietes am Standort Kötterstraße/Lützowstraße ist die Errichtung 
einer weiteren Kita mit 5 Gruppen vorgesehen, welche nach heutigem Stand erforderlich ist. Diese 
Planungen werden mit den Entwicklungen in Handorf in den kommenden Jahren weiterhin überprüft 
und gegebenenfalls angepasst. 
 
 
2. Maßnahmenplanung: 
 
Die Stadt Münster errichtet die Kindertageseinrichtung östlich der Hobbeltstraße. 
 
Die neue Kindertageseinrichtung wird als viergruppige Einrichtung mit 22 u3 - Plätzen und 48 - 53 ü3 
- Plätzen errichtet. 
 
Im Bedarfsfall besteht die bauliche Option, diese Einrichtung zu einem späteren Zeitpunkt von vier auf 
sechs Gruppen zu erweitern. 
 
Die Kindertageseinrichtung soll parallel zur Errichtung der Häuser im Baugebiet Kirschgarten errichtet 
werden, um zeitgleich die dort neu entstehenden Bedarfe an Kindertagesbetreuungsplätzen für Kin-
der unter 3 Jahren abdecken zu können. 
 
Die erforderliche Außenfläche für 4 Gruppen ist vorhanden. 
Ein Lageplan und ein Raumprogramm sind beigefügt. 
Eine Fertigstellung ist im Dezember 2024 geplant. 
 
Die Gesamtfläche des zur Verfügung stehenden Grundstückes geht über die zu benötigende Ge-
samtfläche der vorgesehenen 4 -Gruppen-Kita hinaus. Aufgrund der langfristigen Erweiterbarkeit der 
Kita von 4 auf 6 Gruppen wird die zur Verfügung stehende Gesamtfläche des Grundstückes bereits in 
die jetzige Planung mit einbezogen. 
 
 
3. Vergabe der Trägerschaft: 
 
Betreiber der Kindertageseinrichtung wird der Trägerverbund der Tageseinrichtungen für Kinder des 
Evangelischen Kirchenkreises Münster.

- 6 - 
V/0486/2021 
4. Fazit: 
 
Mit den oben genannten Ausbauplanungen werden weitere zukünftig benötigte Plätze für u3- und ü3 - 
Kinder in Handorf geschaffen. 
 
 
 
 
In Vertretung 
 
 
Gez. 
 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1: Lageplan 
Anlage 2: Raumprogramm 
Anlage 3: Kostenannahme

Anlage A

5328 Zeichen

Anlage A zur V/0486/2021 
Kurzüberblick 
 
Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung werden mit dem Ersatz-
bau der Kita Kinderbrücke und der Erweiterung der Kita um eine Gruppe langfristig u3 - Be-
treuungsplätze im Stadtteil Handorf errichtet und gesichert. Die 4-Gruppen-Einrichtung soll 
im Dezember 2024 in Betrieb gehen. Der bisherige Standort der Kita Kinderbrücke wird mit 
dem Umzug der Einrichtung aufgelöst. 
 
Die Erweiterungsmöglichkeit dieser Einrichtung auf insgesamt 6 Gruppen wird in den Pla-
nungen berücksichtigt. 
 
 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Der Bundesgesetzgeber hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in 
Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf 
einen Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ers-
ten Lebensjahr. 
 
Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertages-
betreuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei 
Zielen auf. Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter 
von 3 - 6 Jahren sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3-
jährige Kinder mit einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden.  
 
Mit dem Erreichen dieser Werte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden 
Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und „Wir 
werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohn-
wert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ 
forciert.  
 
Mit dem Neubau der Kita an der Hobbeltstraße werden im Wohnbereich Handorf u3 - Plätze 
ausgebaut. 
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindertageseinrichtungen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein x tlw

Es entstehen Investitionskosten in Höhe von 4.416.000 €, darin enthalten sind Baukosten in Höhe 
von 4.356.000 € und Finanzmittel für die Ersteinrichtung/Ausstattung (d. h. Möbel und Inventar) in 
Höhe von maximal 60.000 € für eine neue Gruppe. Für die drei bereits vorhandenen Gruppen aus 
der Kita am Telgenweg fallen keine freiwilligen städtischen Zuschüsse zur Ausstattung an.  
Für den Bau der Einrichtung werden Bundes- oder Landesmittel in Höhe von 810.000 € beantragt. 
Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Belastungen entsprechend.  
 
Ab dem Jahr 2025 fallen für die neue GII-Gruppe p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 
244.900 € an (für 2024 anteilig: 20.300 €). Darüber hinaus entstehen freiwillige städtische Zu-
schüsse durch die teilweise Übernahme des Trägeranteils in Höhe von 18.800 € (Anteilig für 
2024: 1.500 €).  
Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 110.000 € (für 2024 
anteilig: 9.100 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 27.300 € (für 2024 anteilig: 2.300 €) ge-
genüber. Die Höhe der öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Ein-
kom-menssituation der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. 
g. Wert ist insoweit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation.  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltsplan-
entwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet.  
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Gesetzliche Grundlagen: SGB VIII §§ 22 – 26, insbesondere § 24  
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
 
Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach ak-
tuellen städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 ohne starke 
Flüchtlingszuzüge im Basisszenario "Dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort" 
auf 326.000 Einwohner steigen. Unter Berücksichtigung zusätzlicher Flüchtlingszuwanderun-
gen könnte das Wachstum noch deutlich stärker ausfallen und Münster in 2030 bis zu 
347.000 Einwohner zählen. Die wachsende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist 
eine zentrale Herausforderung, der sich Münster stellen muss.  
Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der 
Kitaausbauplanung. Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientie-
ren sich an der kleinräumigen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf 
ausgerichtet, eine familienfreundliche Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesonde-
re die bedarfsgerechte Schaffung von Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3-
Kinder und der Ausbau von u3-Plätzen bei.  
Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige 
Aspekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert be-
rücksichtigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht 
der Ausbau von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters 
als führender Wirtschaftsstandort.

Anlage 1 Lageplan zur V-0486-2021

153 Zeichen

Druckansicht
Maßstab 1: 2500
Datum: 15.06.2021
Notizen:
Anlage 1 zur V/0486/2021
© Stadt Münster
H 5760 800
R 411 388
R 411 781
H 5761 350
0 50 100
Meter

Anlage 3 Kostenannahme zur V-0486-2021

827 Zeichen

Anlage 3 zur Vorlage V/0486/2021
KOSTENANNAHME Hobbeltstraße  -  4 Gruppen 
PROJEKT Neubau Kita Hobbeltstraße
Kostenstand: Juni 2021
FLÄCHEN / RAUMINHALTE :
KG 100 Grundstück ohne Ansatz 0,00 €
KG 200 Herrichten und Erschließen 60.000,00 €
KG 300 Bauwerk - Baukonstruktion, incl. GLL 2020 1.500.000,00 €
KG 400 Bauwerk - Technische Anlagen, incl. GLL 2020 360.000,00 €
KG 500 Außenanlagen 260.000,00 €
KG 600 Ausstattung und Kunstwerke Ausstattung nur 1 neuen Gruppe 60.000,00 €
KG 700 Baunebenkosten 680.000,00 €
Zwischensumme 2.920.000,00 €
Baupreisindex bis Ende 2024 (Inbetriebnahme), 6 % pro Jahr 760.000,00 €
Summe incl. Baupreissteigerung 3.680.000,00 €
Risikozuschlag 10 % 368.000,00 €
Unvorhersehbares 10 % 368.000,00 €
Gesamtkosten brutto  4.416.000,00 €
aufgestellt: 
02.07.2021
I. A.   
gez.
Wieczorek
Seite 1 von 1

Beratungsverlauf (6)

07.10.2021 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.10.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.10.2021 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.11.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 8.9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.11.2021 Hauptausschuss
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.11.2021 Rat
TOP 19 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Hobbeltstraße 4
  • Telgenweg
  • Kirschgarten
  • Kötterstraße
  • Lützowstraße
  • Lammerbach

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0486/2021
Typ
Vorlagen
Datum
02.08.2021
Erstellt
10.06.2021 12:49