AN/1113/2021
Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion sowie der Einzelmandatsträger Tobias Scholz und Jan Pehoviak betr.: TOP 10.1.1 Städtebauliches Planungskonzept Heliosgelände in Köln-Ehrenfeld
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Gem. Änderungsantrag (Grüne BV4)
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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen SPD-Fraktion Herr Pehoviak (Klima Freunde) Herr Scholz (GUT) Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Volker Spelthann Henriette Reker Venloer Str. 419 - 421 Hist. Rathaus 50825 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1113/2021 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 31.05.2021 Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion sowie der Einzelmandatsträger Tobias Scholz und Jan Pehoviak betr.: TOP 10.1.1 Städtebauliches Planungskonzept Heliosgelände in Köln-Ehrenfeld Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und die SPD -Fraktion sowie die Einzel- mandatsträger Tobias Scholz und Jan Pehoviak stellen folgenden Änderungsan- trag für die Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 31.05.2021: Beschluss Die Bezirksvertretung Ehrenfeld folgt dem Beschlussvorschlag der Ver waltung unter Top 10.1.1 und fasst parallel dazu den folgenden Begleitbeschluss Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 2 einen Bebauungsplan -Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwal- tung (Anlage 3) zu berücksichtigen; Darüber hinaus soll zum einen die Beschlussvorlage um den Punkt a) und die i n An- lage 3 der Stellungnahmen der Verwaltung um die Punkte b) bis h) ergänzt werden: - 2 - a) Die Erfüllung des Kodexes, welcher von Bürger*innen, Vertreter*innen der po- litischen Parteien, der Verwaltung und des Investors mehrheitlich mitgetragen wurden somit auc h von allen akzeptiert wird, muss gewährleistet sein und ist im weiteren Verfahren darzustellen. Deswegen soll der Kodex Teil der Be- gründung zum Bebauungsplan werden und Erwähnung finden. Der derzeitige Entwurf setzt wesentliche Vereinbarungen des Kodexes nicht um und muss an den entsprechenden Stellen geändert werden. Dies schließt ausdrücklich auch alle Verkehrsplanungen, die das Helios-Gelände betreffen, mit ein. b) Lfd. Nr. 1.1 Die Verwaltung erstellt, vor Ankauf des erforderlichen Grundstü- ckes, auf Basi s der Abschlussdokumentation „Runder Tisch Kulturbaustein Helios“, bis Anfang 2022 einen Umsetzungs - und Ablaufplan, der folgende Punkte beinhaltet: 1. Gründung einer juristischen Person als verantwortliche Betreiberin des Projektes „Kulturbaustein Helios“ 2. Darstellung eines verbindlichen Betriebskonzeptes als Planungs- grundlage 3. Darstellung eines belastbaren Kosten - und Finanzierungsplanes für die Errichtung und den Betrieb des Gebäudes „Kulturbaustein He- lios“ c) Lfd. Nr. 5.3 Die Möglichkeit der Umfahrung der Rhei nlandhalle für Lieferver- kehr wird abgelehnt: Es sind alle planerischen und rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um die südliche Umfahrung der Rheinlandhalle durch Liefer- verkehr zu unterbinden. Dies ist verbindlich zu sichern, z. B. im Rahmen des städtebaulichen Vertrags oder durch die textliche B -Plan Festsetzung. Die Maßnahmen sind der BV Ehrenfeld vor Abschluss der Verträge vorzustellen. Die Anlieferung erfolgt von der Heliosstraße über die nördliche Zufahrt der Rheinlandhalle. Der Platzbereich südlich der Rheinlandhalle bleibt frei von Lie- ferverkehren. d) Lfd. Nr. 6.3 Die öffentliche und barrierefreie Durchwegung des Gesamtgelän- des ist planungsrechtlich zu sichern und auch schon während anstehender Bauphasen jederzeit zu gewährleisten. Die mitgeteilte E inzäunung des Schul- hofs (3580/2020) „bis zur Herrichtung der Außenanlagen des gesamten Plan- gebiets“ darf so nicht umgesetzt werden. Einzelne Baustellenabschnitte müs- sen durch ein Baustellenmanagement jeweils für sich gesichert werden und jeweils die Durchw egung des Geländes und damit insb. den Zugang zur He- liosschule prioritär sicherstellen. Die Platzgestaltung südlich und östlich der Rheinlandhalle wird bis zur Betriebsaufnahme der Schule 2024 so weit fertig- gestellt, dass der Verkehrssicherungspflicht des Grundstückseigentümers im Umfeld der Schule genüge getan ist. Nicht bebaute Baufelder außerhalb die- ser Freiflächen sind vom Eigentümer zu sichern. Dies ist im städtebaulichen Vertrag zu vereinbaren. e) Lfd. Nr. 5.5 Insgesamt fehlen bei der Planung kreative I deen, um mehr Grün- flächen, Springbrunnen, Bäume, Bänke, intensive Dachbegrünung, Plätze zum Verweilen und Fassadenbegrünung auf dem Gelände zu ermöglichen. Gerade die Platzgestaltung vor der Rheinlandhalle, sowie alle weiteren „Frei- - 3 - flächen“ sind unter dies en Aspekten zu gestalten. Das ganzheitliche Frei- raumkonzept wird zum Wettbewerb ausgeschrieben und mit einer breiten Öf- fentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. . f) Lfd. Nr. 5.2 Die oberirdischen Stellplätze auf der Nordseite der Rheinlandhalle sollen entfall en und falls dennoch erforderlich in die Tiefgarage verlegt wer- den. Dies ist verbindlich im Rahmen des städtebaulichen Vertrages festzule- gen. g) Lfd. Nr. 4 Die Heliosstraße wird als Shared Space ausgewiesen und es wird auf öffentliche Stellplätze und die ges amten Kiss-and-Ride-Plätze verzichtet. Jegliche geplanten Park-/Stellflächen auf der Vogelsanger Straße müssen er- satzlos gestrichen werden h) Lfd. Nr. 6.1 Wie auch in anderen Kommunen bereits praktiziert, soll die Ver- waltung den städtebaulichen Vertrag sowie Durchführungsverträge, die das Heliosgelände betreffen, vor Unterzeichnung in die BV und den entsprechen- den Gremien vorstellen und soweit wie möglich öffentlich machen. Begründung zu a) Im Kodex für das Heliosgelände, welchen die Ehrenfelder*Innen gem einsam entwi- ckelt haben, sind Ziele und Vorgaben für die Gestaltung und Nutzung des Geländes formuliert, welche auch im Vorgabenbeschluss Erwähnung finden müssen. Abbildung 1 Führung der Fußgänger - Relevante Fußwegeverbindungen (Aus- schnitt, Stadt Köln) Begründung zu b) - 4 - Als Resümee und Ausblick hält der Autor der Dokumentation „Runder Tisch Kultur- baustein Helios“ fest: „Die Erkenntnisse aus dem Verfahren und die dadurch beein- flussten politischen Entscheidungen stellen … einen wegweisenden Schritt bei der Realisierung des Kulturbausteins Helios dar“(Seite 35). Die Verwaltung konstatiert in ihrer Stellungnahme zu dieser Dokumentation, das gewählte Verfahren habe „kein überzeugendes inhaltliches sowie wirtschaftlich tragbares Kon zept“ erbracht (TOP 17.4 STEA am 16.06.2020 / Vorlage Nr. 1519/2020). Abweichend von der in Anlage 3, Lfd. Nr. 1.1, dargestellten Verfahrensweise („Die Verwaltung wird beauftragt, die für den Kulturbaustein Helios vorgesehene Fläche zu erwerben“), hält di e BV Ehren- feld eine vorherige Klärung der Konzeption und deren Finanzierung für unumgäng- lich. Begründung zu c) Die uneingeschränkte Umfahrbarkeit der Rheinlandhalle durch LKW steht im Gegen- satz zur vorgesehenen Schulhofnutzung und der im sog. „Kodex“ ve reinbarten Integ- rität, Freiraum - und Aufenthaltsqualität der Fläche. Da sowohl das Brenner Ver- kehrsgutachten als auch ein Entwurf von Gräfer die Möglichkeit einer Wendeschleife vor der Rheinlandhalle vorsieht, um von dort wieder nördlich der Halle zur Heli os- straße zu gelangen, ist der Bedarf einer südlichen Umfahrung nicht gegeben. Auch die Anlieferung durch die kleine Ladeluke südlich der Rheinlandhalle steht im Gegensatz zur Schulhofnutzung und Aufenthaltsqualität, da von dort ja nicht nur ein Lager ersc hlossen wird sondern auch die offensichtlich notwendigen Rangier - und Logistikflächen im Vorbereich der Luke für die (zwischen) -Lagerung von Paletten, Kartons, Gitterkästen und Containern benötigt werden (s. Bild). An dieser Stelle wird dies aber nach Fert igstellung der Schule nicht konfliktfrei organisierbar sein, da auf- grund der Enge auch die Schulhoffläche dafür in Beschlag zu nehmen sein wird und darüber hinaus eine dem Gesamtkonzept widersprechende „Hinterhofsituation“ zu entstehen droht, die die von a llen gewünschte Platzqualität nahhaltig mindert. Durch eine Erschließung des Lagers von der Nordseite der Halle aus ist dies vermeidbar, da hier durch den Entfall der Stellplätze ausreichend Rangier - und Logistikfläche für Be- und Entladevorgänge und den w irtschaftlichen Betrieb der Halle zur Verfügung steht. Durch evtl. Neuverhandlung bestehender Mietverträge kann eine solche Neu- organisation der Anlieferung der Rheinlandhalle erreicht werden. Evtl. ist auch die Erschließung der Anlieferung sowohl der Rhein landhalle als auch des geplanten Su- permarktes am Ehrenfeldgürtel durch die neu zu errichtende Tiefgarage zu prüfen, um Optionen für zukünftige Logistikkonzepte vorausschauend mitzudenken. - 5 - Begründung zu d) Der Schulhof der Heliosschule soll zu einem „ Quartiersplatz Schulhof“ werden und für alle Bürger*innen zugänglich sein. Eine Umzäunung bzw. Einzäunung des Schul- geländes steht hierzu im Widerspruch. Baustellen sollten selbstverständlich abgesi- chert werden, jedoch sollte auch das Baustellenmanagement d ie Nutzbarkeit der öf- fentlichen Räume und Wege prioritär sicherstellen. Begründung zu e) Nicht erst die Corona -Pandemie hat gezeigt, dass es Ehrenfeld an öffentlichen Frei- flächen mit Aufenthaltsqualität mangelt. Insbesondere das Heliosgelände bietet die Möglichkeit öffentlichen Raum neu zu denken und auch unter Einbezug der sich ver- ändernden klimatischen Bedingungen zu gestalten. Hier sollte die Chance genutzt werden den Ort attraktiv für alle Ehrenfelder*innen zu machen. Begründung zu f) Die Stellplätze sind an dieser Stelle verzichtbar und widersprechen der Idee eines klimafreundlichen und lebenswerten Umfeldes. Kfz -Infrastruktur sollte nicht einer at- traktiven Freiflächengestaltung im Weg stehen. Begründung zu g) Die Kiss -and-Ride-Plätze der Schule sin d an der Vogelsanger Straße und Helios- straße verzichtbar. Diese passen weder zum Profil der Schule noch entsprechen sie den Realitäten des Schulbetriebs. Begründung zu h) Damit das Verfahren rund um das Heliosgelände maximal transparent bleibt und so- wohl die Bezirksvertretung Ehrenfeld als auch die engagierte Öffentlichkeit in die Prozesse einbezogen bleiben, soll auch der städtebauliche Vertrag sowie die Durch- führungsverträge zugänglich gemacht sowie vorgestellt werden. Mit freundlichen Grüßen Esther Kings Petra Bossinger - 6 - Fraktion Bündnis 90/Die Grünen SPD- Fraktion Tobias Scholz Jan Pehoviak GUT Köln Klima Freunde
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Venloer Straße 419
- Heliosstraße
- Vogelsanger Straße
- Ehrenfeldgürtel
- Straße 4
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1113/2021
- Typ
- Gem. Änderungsantrag BV4 (Grüne)
- Datum
- 25.05.2021
- Erstellt
- 25.05.2021 09:53