Mandari Insight

AN/1113/2021

Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion sowie der Einzelmandatsträger Tobias Scholz und Jan Pehoviak betr.: TOP 10.1.1 Städtebauliches Planungskonzept Heliosgelände in Köln-Ehrenfeld

Gem. Änderungsantrag BV4 (Grüne) 25.05.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 31.05.2021, TOP 10.1.1.3

Gem. Änderungsantrag (Grüne BV4)

· application/pdf

Ansehen

Gem. Änderungsantrag (Grüne BV4)

10700 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen SPD-Fraktion 
Herr Pehoviak (Klima Freunde)     Herr Scholz (GUT) 
 
Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin 
Volker Spelthann Henriette Reker 
Venloer Str. 419 - 421 Hist. Rathaus 
50825 Köln 50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1113/2021 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 31.05.2021 
 
Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion sowie der 
Einzelmandatsträger Tobias Scholz und Jan Pehoviak betr.: TOP 10.1.1 
Städtebauliches Planungskonzept Heliosgelände in Köln-Ehrenfeld 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen  und die SPD -Fraktion sowie die Einzel-
mandatsträger Tobias Scholz  und Jan Pehoviak  stellen folgenden Änderungsan-
trag für die Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 31.05.2021: 
 
Beschluss 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld folgt dem Beschlussvorschlag der Ver waltung 
unter Top 10.1.1 und fasst parallel dazu den folgenden Begleitbeschluss 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des 
städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 2 einen Bebauungsplan -Entwurf 
auszuarbeiten. Die  Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 
Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwal-
tung (Anlage 3) zu berücksichtigen;  
 
Darüber hinaus soll zum einen die Beschlussvorlage um den Punkt a) und  die i n An-
lage 3 der Stellungnahmen der Verwaltung um die Punkte b) bis h) ergänzt werden:

- 2 - 
 
a) Die Erfüllung des Kodexes, welcher von Bürger*innen, Vertreter*innen der po-
litischen Parteien, der Verwaltung und des Investors mehrheitlich mitgetragen 
wurden somit auc h von allen akzeptiert wird, muss gewährleistet sein und ist 
im weiteren Verfahren darzustellen. Deswegen soll der Kodex Teil der Be-
gründung zum Bebauungsplan werden und Erwähnung finden. Der derzeitige 
Entwurf setzt wesentliche Vereinbarungen des Kodexes nicht um und muss 
an den entsprechenden Stellen geändert werden. Dies schließt ausdrücklich 
auch alle Verkehrsplanungen, die das Helios-Gelände betreffen, mit ein.  
 
b) Lfd. Nr. 1.1 Die Verwaltung erstellt, vor Ankauf des erforderlichen Grundstü-
ckes, auf Basi s der Abschlussdokumentation „Runder Tisch Kulturbaustein 
Helios“, bis Anfang 2022 einen Umsetzungs - und Ablaufplan, der folgende 
Punkte beinhaltet: 
1. Gründung einer juristischen Person als verantwortliche Betreiberin 
des Projektes „Kulturbaustein Helios“ 
2. Darstellung eines verbindlichen Betriebskonzeptes als Planungs-
grundlage 
3. Darstellung eines belastbaren Kosten - und Finanzierungsplanes für 
die Errichtung und den Betrieb des Gebäudes „Kulturbaustein He-
lios“ 
 
c) Lfd. Nr. 5.3 Die Möglichkeit der Umfahrung der Rhei nlandhalle für Lieferver-
kehr wird abgelehnt: Es sind alle planerischen und rechtlichen Möglichkeiten 
auszuschöpfen, um die südliche Umfahrung der Rheinlandhalle durch Liefer-
verkehr zu unterbinden. Dies ist verbindlich zu sichern, z. B. im Rahmen des 
städtebaulichen Vertrags oder durch die textliche B -Plan Festsetzung. Die 
Maßnahmen sind der BV Ehrenfeld vor Abschluss der Verträge vorzustellen. 
Die Anlieferung erfolgt von der Heliosstraße über die nördliche Zufahrt der 
Rheinlandhalle. Der Platzbereich südlich der Rheinlandhalle bleibt frei von Lie-
ferverkehren. 
 
d) Lfd. Nr. 6.3 Die öffentliche und barrierefreie Durchwegung des Gesamtgelän-
des ist planungsrechtlich zu sichern und auch schon während anstehender 
Bauphasen jederzeit zu gewährleisten. Die mitgeteilte E inzäunung des Schul-
hofs (3580/2020) „bis zur Herrichtung der Außenanlagen des gesamten Plan-
gebiets“ darf so nicht umgesetzt werden. Einzelne Baustellenabschnitte müs-
sen durch ein Baustellenmanagement jeweils für sich gesichert werden und 
jeweils die Durchw egung des Geländes und damit insb. den Zugang zur He-
liosschule prioritär sicherstellen. Die Platzgestaltung südlich und östlich der 
Rheinlandhalle wird bis zur Betriebsaufnahme der Schule 2024 so weit fertig-
gestellt, dass der Verkehrssicherungspflicht des Grundstückseigentümers im 
Umfeld der Schule genüge getan ist. Nicht bebaute Baufelder außerhalb die-
ser Freiflächen sind vom Eigentümer zu sichern. Dies ist im städtebaulichen 
Vertrag zu vereinbaren. 
 
e) Lfd. Nr. 5.5 Insgesamt fehlen bei der Planung kreative I deen, um mehr Grün-
flächen, Springbrunnen, Bäume, Bänke, intensive Dachbegrünung, Plätze 
zum Verweilen und Fassadenbegrünung auf dem Gelände zu ermöglichen. 
Gerade die Platzgestaltung vor der Rheinlandhalle, sowie alle weiteren „Frei-

- 3 - 
 
flächen“ sind unter dies en Aspekten zu gestalten. Das ganzheitliche Frei-
raumkonzept wird zum Wettbewerb ausgeschrieben und mit einer breiten Öf-
fentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. .  
 
f) Lfd. Nr. 5.2 Die oberirdischen Stellplätze auf der Nordseite der Rheinlandhalle 
sollen entfall en und falls dennoch erforderlich in die Tiefgarage verlegt wer-
den. Dies ist verbindlich im Rahmen des städtebaulichen Vertrages festzule-
gen. 
 
g) Lfd. Nr. 4 Die Heliosstraße wird als Shared Space ausgewiesen und es wird 
auf öffentliche Stellplätze und die ges amten Kiss-and-Ride-Plätze verzichtet. 
Jegliche geplanten Park-/Stellflächen auf der Vogelsanger Straße müssen er-
satzlos gestrichen werden 
 
h) Lfd. Nr. 6.1 Wie auch in anderen Kommunen bereits praktiziert, soll die Ver-
waltung den städtebaulichen Vertrag sowie  Durchführungsverträge, die das 
Heliosgelände betreffen, vor Unterzeichnung in die BV und den entsprechen-
den Gremien vorstellen und soweit wie möglich öffentlich machen.  
 
 
 
Begründung zu a) 
Im Kodex für das Heliosgelände, welchen die Ehrenfelder*Innen gem einsam entwi-
ckelt haben, sind Ziele und Vorgaben für die Gestaltung und Nutzung des Geländes 
formuliert, welche auch im Vorgabenbeschluss Erwähnung finden müssen. 
 
 
Abbildung 1 Führung der Fußgänger - Relevante Fußwegeverbindungen (Aus-
schnitt, Stadt Köln) 
 
Begründung zu b)

- 4 - 
 
Als Resümee und Ausblick hält der Autor der Dokumentation „Runder Tisch Kultur-
baustein Helios“ fest: „Die Erkenntnisse aus dem Verfahren und die dadurch beein-
flussten politischen Entscheidungen stellen … einen  wegweisenden Schritt bei der 
Realisierung des Kulturbausteins Helios dar“(Seite 35). Die Verwaltung konstatiert in 
ihrer Stellungnahme zu dieser Dokumentation, das gewählte Verfahren habe „kein 
überzeugendes inhaltliches sowie wirtschaftlich tragbares Kon zept“ erbracht (TOP 
17.4 STEA am 16.06.2020 / Vorlage Nr. 1519/2020). Abweichend von der in Anlage 
3, Lfd. Nr. 1.1,  dargestellten Verfahrensweise („Die Verwaltung wird beauftragt, die 
für den Kulturbaustein Helios vorgesehene Fläche zu erwerben“), hält di e BV Ehren-
feld eine vorherige Klärung der Konzeption und deren Finanzierung für unumgäng-
lich.   
 
Begründung zu c) 
Die uneingeschränkte Umfahrbarkeit der Rheinlandhalle durch LKW steht im Gegen-
satz zur vorgesehenen Schulhofnutzung und der im sog. „Kodex“ ve reinbarten Integ-
rität, Freiraum - und Aufenthaltsqualität der Fläche. Da sowohl das Brenner Ver-
kehrsgutachten als auch ein Entwurf von Gräfer die Möglichkeit einer Wendeschleife 
vor der Rheinlandhalle vorsieht, um von dort wieder nördlich der Halle zur Heli os-
straße zu gelangen, ist der Bedarf einer südlichen Umfahrung nicht gegeben.  
Auch die Anlieferung durch die kleine Ladeluke südlich der Rheinlandhalle steht im 
Gegensatz zur Schulhofnutzung und Aufenthaltsqualität, da von dort ja nicht nur ein 
Lager ersc hlossen wird sondern auch die offensichtlich notwendigen Rangier - und 
Logistikflächen im Vorbereich der Luke für die (zwischen) -Lagerung von Paletten, 
Kartons, Gitterkästen und Containern benötigt werden (s. Bild). An dieser Stelle wird 
dies aber nach Fert igstellung der Schule nicht konfliktfrei organisierbar sein, da auf-
grund der Enge auch die Schulhoffläche dafür in Beschlag zu nehmen sein wird und 
darüber hinaus eine dem Gesamtkonzept widersprechende „Hinterhofsituation“ zu 
entstehen droht, die die von a llen gewünschte Platzqualität nahhaltig mindert. Durch 
eine Erschließung des Lagers von der Nordseite der Halle aus ist dies vermeidbar, 
da hier durch den Entfall der Stellplätze ausreichend Rangier - und Logistikfläche für 
Be- und Entladevorgänge und den w irtschaftlichen Betrieb der Halle zur Verfügung 
steht. Durch evtl. Neuverhandlung bestehender Mietverträge kann eine solche Neu-
organisation der Anlieferung der Rheinlandhalle erreicht werden. Evtl. ist auch die 
Erschließung der Anlieferung sowohl der Rhein landhalle als auch des geplanten Su-
permarktes am Ehrenfeldgürtel durch die neu zu errichtende Tiefgarage zu prüfen, 
um Optionen für zukünftige Logistikkonzepte vorausschauend mitzudenken.

- 5 - 
 
 
 
Begründung zu d) 
Der Schulhof der Heliosschule soll zu einem „ Quartiersplatz Schulhof“ werden und 
für alle Bürger*innen zugänglich sein. Eine Umzäunung bzw. Einzäunung des Schul-
geländes steht hierzu im Widerspruch. Baustellen sollten selbstverständlich abgesi-
chert werden, jedoch sollte auch das Baustellenmanagement d ie Nutzbarkeit der öf-
fentlichen Räume und Wege prioritär sicherstellen. 
 
Begründung zu e) 
Nicht erst die Corona -Pandemie hat gezeigt, dass es Ehrenfeld an öffentlichen Frei-
flächen mit Aufenthaltsqualität mangelt. Insbesondere das Heliosgelände bietet die 
Möglichkeit öffentlichen Raum neu zu denken und auch unter Einbezug der sich ver-
ändernden klimatischen Bedingungen zu gestalten. Hier sollte die Chance genutzt 
werden den Ort attraktiv für alle Ehrenfelder*innen zu machen. 
 
Begründung zu f) 
Die Stellplätze sind an dieser Stelle verzichtbar und widersprechen der Idee eines 
klimafreundlichen und lebenswerten Umfeldes. Kfz -Infrastruktur sollte nicht einer at-
traktiven Freiflächengestaltung im Weg stehen.  
 
Begründung zu g) 
Die Kiss -and-Ride-Plätze der Schule sin d an der Vogelsanger Straße und Helios-
straße verzichtbar. Diese passen weder zum Profil der Schule noch entsprechen sie 
den Realitäten des Schulbetriebs. 
 
Begründung zu h) 
Damit das Verfahren rund um das Heliosgelände maximal transparent bleibt und so-
wohl die Bezirksvertretung Ehrenfeld als auch die engagierte Öffentlichkeit in die 
Prozesse einbezogen bleiben, soll auch der städtebauliche Vertrag sowie die Durch-
führungsverträge zugänglich gemacht sowie vorgestellt werden. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Esther Kings       Petra Bossinger

- 6 - 
 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen    SPD- Fraktion 
 
 
Tobias Scholz      Jan Pehoviak 
GUT Köln       Klima Freunde

Beratungsverlauf (1)

31.05.2021 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.1.1.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Venloer Straße 419
  • Heliosstraße
  • Vogelsanger Straße
  • Ehrenfeldgürtel
  • Straße 4

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
AN/1113/2021
Typ
Gem. Änderungsantrag BV4 (Grüne)
Datum
25.05.2021
Erstellt
25.05.2021 09:53