2014/0198
Centralstation VeranstaltungsGmbH, Inventar gemäß Nutzungsüberlassungsvertrag
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2014/0198
2928 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
21.05.2014
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I Rechtsamt
Finanzverwaltung
an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Eigenbetrieb
Kulturinstitute
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Ja
Nein
Internetfähig
Verteiler:
Vorlage-Nr. 2014/0198
Magistratsbeschluss-Nr.
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: 19110 Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Centralstation VeranstaltungsGmbH, Inventar gemäß Nutzungsüberlassungsvertrag
Vorlage vom: 13.05.2014
Beschlussvorschlag :
1. Der Übernahme des noch nicht im städtischen Besitz befindlichen Anlagevermögens, das zum
Betrieb der Kulturhalle erforderlich ist, wird zugestimmt.
2. Der Erwerb erfolgt in Höhe des Restbuchwerts zum 31.12.2013 von 92.253,30 € (brutto).
3. Die Ausgaben werden im Rahmen der Zuweisungen aus dem städtischen Haushalt an den
Eigenbetrieb gedeckt.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 13. Mai 2014
Mit Beschluss Nr. 66 vom 26.02.2014 hat der Magistrat und mit Beschluss vom 13.03.2014
die Stadtverordnetenversammlung der Magistratsvorlage 2014/0068 zugestimmt. Darin
wurden u. a. der Abschluss eines Nutzungsüberlassungsvertrages mit der Centralstation
VeranstaltungsGmbH und die erforderliche Finanzierung geregelt.
Ein wesentlicher Bestandteil des Vertrags ist die Überlassung der HEAG-Halle B nebst den
technischen Betriebseinrichtungen und dem Inventar, das für die Erfüllung des vereinbarten
Überlassungszwecks benötigt wird. Hierzu wird es erforderlich, auch das von Seiten der
Centralstation KulturGmbH angeschaffte Anlagevermögen zu erwerben.
Im letzten Absatz der o. g. Magistratsvorlage wurde bereits darauf hingewiesen, dass der
Erwerb der Gegenstände in Höhe von bis zu 88.000 € (netto) erforderlich wird, sobald
abschließend geprüft wurde, welches Anlagevermögen zu welchem Wert anzukaufen ist.
Diese Prüfung ist nunmehr abgeschlossen. Nachdem durch die Centralstation Veranstal-
tungsGmbH bestätigt wurde, dass die zum Ankauf vorgesehenen Gegenstände für den
Betrieb der Centralstation auch zukünftig benötigt werden, muss nunmehr der Ankauf
vorgenommen werden.
Dieser soll zum Restbuchwert zum 31.12.2013, der mit 77.523,78 € (netto) ermittelt wurde,
erfolgen, was einem Zahlbetrag von 92.253,30 € entspricht.
Darmstadt, 13. Mai 2014
42/bm
Dezernat I Dezernat IV
Jochen Partsch André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2014/0198
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 13.05.2014
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00