Vergabe von weiteren Teilen der bezirksorientierten Mittel für das Jahr 2023/2024
Beschlussvorlage Bezirksvertretung 1316/2023 vom 10.05.2023
Stand: Am 11.05.2023 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) ungeändert beschlossen.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Dezernat, Dienststelle I/02/02-8 Vorlagen-Nummer 1316/2023 Freigabedatum 19.04.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Vergabe von weiteren Teilen der bezirksorientierten Mittel für das Jahr 2023/2024 Beschlussorgan Bezirksvertretung 8 (Kalk) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk beschließt die Vergabe eines weiteren Teils der bezirksorientierten Mittel für das Jahr 2023/2024 gemäß der diesem Beschluss beiliegenden Anlage. Bezirksvertretung 8 (Kalk) 11.05.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Nach den Vorgaben des § 37 Abs. 3 GO NRW erfüllen die Bezirksvertretungen die ihnen zu- gewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmitteln, „dabei sol- len sie über den Verwendungszweck eines Teils dieser Haushaltsmittel allein entscheiden können.“ Die Mittel stehen zu Verfügung. Die Bezirksvertretung des Stadtbezirks Kalk beschließt die Verwendung eines weiteren Teils der bezirksbezogenen Haushaltsmittel gem. § 37 Abs. 3 GO NRW für das Haushaltsjahr 2023/2024. Die Auszahlung der einzelnen Zuschüsse an die Antragsteller erfolgt grundsätzlich nur dann, wenn die Abrechnungen aus den Vorjahren, soweit Auszahlungen erfolgt sind, vorliegen. -
Vergabe Restmittel Bezirksorientierte Mittel für 2023.xlsx
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Restmittelvergabe BOM 2023 Nr. Antragssteller Thema/Maßnahme Kosten Beantragter Zuschuss Vergabe BV-Kalk Eigenanteil Bemerkungen 1 Standortgemeinschaft Kalk e.V. Weihnachtsbeleuchtung Kalker Haupstraße 6.800,00 € 3.000,00 € 720,00 € 2.300,00 € 2 Seniorenvertretung Kalk Kölsche Weihnacht 1.200,00 € 1.200,00 € 1.200,00 € 0,00 € Seite 1 von 1
Beratungsverlauf
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz