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SV-2026/0069

Antrag der AfD-Fraktion vom 8. September 2026 betr. Nachtfahrverbot für Mähroboter im Zeitraum: 30 Minuten vor Sonnenuntergang bis 30 Minuten nach Sonnenaufgang

Antrag 08.09.2026

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Nächste Beratung: Stadtverordnetenversammlung, Sitzung am 17.09.2026, TOP 27

SV-2026/0069

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SV-2026/0069

2554 Zeichen

Vorlage-Nr. SV-2026/0069 
 
 
Antrag der AfD-Fraktion vom 8. September 2026  
betr. Nachtfahrverbot für Mähroboter im Zeitraum: 30 Minuten vor Sonnenuntergang 
bis 30 Minuten nach Sonnenaufgang 
 
 
An das Stadtverordnetenbüro             08.09.2026 
der Stadt Darmstadt  
Luisenplatz 5a  
64283 Darmstadt 
 
Antrag der AfD Fraktion Darmstadt 
Betreff: Nachtfahrverbot für Mähroboter im Zeitraum: 30 Minuten vor Sonnenuntergang bis 30 
Minuten nach Sonnenaufgang. 
 
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 
1. Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, ob zum Schutz von Igeln und anderen 
dämmerungs- und nachtaktiven Kleintieren ein Nachtfahrverbot für Mähroboter im 
gesamten Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt in der Zeit von 30 Minuten vor 
Sonnenuntergang bis 30 Minuten nach Sonnenaufgang rechtlich möglich und 
zweckmäßig ist. 
2. Der Magistrat wird weiter beauftragt, die hierfür in Betracht kommenden rechtlichen 
Grundlagen, insbesondere eine Allgemeinverfügung oder andere geeignete ordnungs - 
bzw. naturschutzrechtliche Maßnahmen, zu prüfen. 
3. Der Magistrat wird beauftragt, das Prüfergebnis samt Umsetzungsvorschlag der 
Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. 
4. Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, ob und in welcher Form eine begleitende 
Öffentlichkeitsarbeit zum Schutz von Igeln und zur Sensibilisierung für igelfreundliche 
Mähzeiten erforderlich ist. 
Begründung 
Igel und andere Kleintiere sind in den Abend- und Nachtstunden besonders gefährdet. Die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt weist selbst darauf hin, dass Mähroboter für Igel eine oft 
unterschätzte Gefahr darstellen, weil die Tiere von den Geräten nicht oder zu spät erkannt 
werden und dabei schwer verletzt werden können. 
Vergleichbare Regelungen sind bereits in mehreren hessischen Gebietskörperschaften in Kraft. 
Der Landkreis Gießen hat ein Nachtfahrverbot für Mähroboter erlassen, der Landkreis Kassel 
hat ebenfalls ein nächtliches Betriebsverbot eingeführt, und auch der Kreis Bergstraße 
untersagt den Betrieb in den Nachtstunden. 
Vor diesem Hintergrund erscheint es sachgerecht, den Magistrat mit einer Prüfung zu 
beauftragen, ob ein entsprechendes Verbot auch in Darmstadt rechtlich möglich, 
verhältnismäßig und vollziehbar ist. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Für die AfD-Fraktion Darmstadt 
 
Christopher Groß   Marc-André Häuser 
Fraktionsvorsitz   Stadtverordneter     
 
Alternative für Deutschland 
Fraktion Darmstadt 
Werner-von-Siemens-Straße 2 
64319 Pfungstadt   
www.afd-darmstadt-fraktion.de 
info@afd-darmstadt-fraktion.de

Beratungsverlauf (2)

17.09.2026 Stadtverordnetenversammlung
TOP 27
Zur Sitzung
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Orte (1)

  • Luisenplatz 5a

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Details

Vorlagen-Nr.
SV-2026/0069
Typ
Antrag
Datum
08.09.2026
Erstellt
29.09.2026 00:00