SV-2026/0069
Antrag der AfD-Fraktion vom 8. September 2026 betr. Nachtfahrverbot für Mähroboter im Zeitraum: 30 Minuten vor Sonnenuntergang bis 30 Minuten nach Sonnenaufgang
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SV-2026/0069
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Vorlage-Nr. SV-2026/0069 Antrag der AfD-Fraktion vom 8. September 2026 betr. Nachtfahrverbot für Mähroboter im Zeitraum: 30 Minuten vor Sonnenuntergang bis 30 Minuten nach Sonnenaufgang An das Stadtverordnetenbüro 08.09.2026 der Stadt Darmstadt Luisenplatz 5a 64283 Darmstadt Antrag der AfD Fraktion Darmstadt Betreff: Nachtfahrverbot für Mähroboter im Zeitraum: 30 Minuten vor Sonnenuntergang bis 30 Minuten nach Sonnenaufgang. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, ob zum Schutz von Igeln und anderen dämmerungs- und nachtaktiven Kleintieren ein Nachtfahrverbot für Mähroboter im gesamten Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt in der Zeit von 30 Minuten vor Sonnenuntergang bis 30 Minuten nach Sonnenaufgang rechtlich möglich und zweckmäßig ist. 2. Der Magistrat wird weiter beauftragt, die hierfür in Betracht kommenden rechtlichen Grundlagen, insbesondere eine Allgemeinverfügung oder andere geeignete ordnungs - bzw. naturschutzrechtliche Maßnahmen, zu prüfen. 3. Der Magistrat wird beauftragt, das Prüfergebnis samt Umsetzungsvorschlag der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. 4. Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, ob und in welcher Form eine begleitende Öffentlichkeitsarbeit zum Schutz von Igeln und zur Sensibilisierung für igelfreundliche Mähzeiten erforderlich ist. Begründung Igel und andere Kleintiere sind in den Abend- und Nachtstunden besonders gefährdet. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt weist selbst darauf hin, dass Mähroboter für Igel eine oft unterschätzte Gefahr darstellen, weil die Tiere von den Geräten nicht oder zu spät erkannt werden und dabei schwer verletzt werden können. Vergleichbare Regelungen sind bereits in mehreren hessischen Gebietskörperschaften in Kraft. Der Landkreis Gießen hat ein Nachtfahrverbot für Mähroboter erlassen, der Landkreis Kassel hat ebenfalls ein nächtliches Betriebsverbot eingeführt, und auch der Kreis Bergstraße untersagt den Betrieb in den Nachtstunden. Vor diesem Hintergrund erscheint es sachgerecht, den Magistrat mit einer Prüfung zu beauftragen, ob ein entsprechendes Verbot auch in Darmstadt rechtlich möglich, verhältnismäßig und vollziehbar ist. Mit freundlichen Grüßen Für die AfD-Fraktion Darmstadt Christopher Groß Marc-André Häuser Fraktionsvorsitz Stadtverordneter Alternative für Deutschland Fraktion Darmstadt Werner-von-Siemens-Straße 2 64319 Pfungstadt www.afd-darmstadt-fraktion.de info@afd-darmstadt-fraktion.de
Beratungsverlauf (2)
Orte (1)
- Luisenplatz 5a
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Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2026/0069
- Typ
- Antrag
- Datum
- 08.09.2026
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00