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A-R/0052/2011

Alle Kinder gleich behandeln - Flüchtlingskinder im Bildungs- und Teilhabepaket berücksichtigen!

Antrag an den Rat 06.07.2011

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.07.2011, TOP 44.6

Originalantrag

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Originalantrag

6598 Zeichen

	



SPD-Fraktion  
im Rat der Stadt Münster  






Ratsantrag 
zur sofortigen Beschlussfassung 
 
05.07.2011 
 
Alle Kinder gleich behandeln – 
Flüchtlingskinder im Bildungs- und 
Teilhabepaket berücksichtigen! 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
1. Die Stadt Münster nimmt den Appell 
„Flüchtlingskinder im Bildungs- und Teilhabepaket 
berücksichtigen“ der Aktionsgemeinschaft Junge 
Flüchtlinge in NRW zur Kenntnis. 
 
2. Die Stadt Münster bekennt sich zur UN-
Kinderrechtskonvention und gewährt jedem Kind 
ohne Diskriminierung diese Rechte. Deshalb wird 
die Verwaltung beauftragt alle notwendigen 
Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung 
von Flüchtlingskindern – unabhängig vom Status – 
bei der Gewährung von Leistungen aus dem 
Bildungs- und Teilhabepaket herbei zu führen.  
 
3. Die Stadt Münster fordert die Bundesregierung 
auf, die Ungleichbehandlung von 
Flüchtlingskindern im Bildungs- und Teilhabepaket 
(BuT) zu beenden, für die Gleichbehandlung aller 
Kinder ein zu treten und zeitnah klare gesetzliche 
Rahmenbedingungen hierfür zu schaffen. Hierzu 
gehört die rasche Einbeziehung der Kinder in die 
Leistungsgewährung des Bildungs- und 
Teilhabepaketes, die leistungsberechtigt sind 
gem. § 3 AsylbLG. 
 
4. Die Stadt Münster fordert die Landesregierung 
auf, den Appell der „Aktionsgemeinschaft Junge 
Flüchtlinge in NRW“ bei der weiteren Umsetzung 
des Bildungs- und Teilhabepakets mit 
aufzugreifen.

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Begründung:  
Im April 2011 ist das Gesetz zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes 
für Kinder und Jugendliche in Kraft getreten. Ziel des Paketes ist es, Kindern 
einkommensschwacher Familien die Möglichkeit zu geb en, zusätzliche Lern- 
und Freizeitangebote in Anspruch zu nehmen und ihnen somit bessere Lebens- 
und Entwicklungschancen zu eröffnen. Anspruchsberec htigt sind Kinder und 
Jugendliche, deren Eltern leistungsberechtigt nach dem SGB II sind 
(insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld),  Sozialhilfe, Kinderzuschlag 
oder Wohngeld beziehen.  
Während leistungsberechtigte Kinder, Jugendliche un d junge Erwachsene nach 
§ 2 AsylbLG - wenn sie bzw. ihre Familien mindesten s 48 Monate 
Grundleistungen nach § 3 AsylbLG bezogen haben - sc hon jetzt Anspruch auf 
Leistungen für Bildung und Teilhabe analog dem SGB XII haben, ist ein 
Teilnahme am BuT für Leistungsberechtigte nach § 3 AsylbLG, also für Kinder 
die noch keine vier Jahre in Deutschland sind, nicht geregelt.  
Dies steht allerdings im Widerspruch zur UN-Kinderr echtekonvention (UN-
KRK), die die Bundesregierung im Juli 2010 anerkann t hat zurück. Damit 
verbunden ist die Anerkennung der Rechte aller Kind er auf Bildung und 
Ausbildung auf der Grundlage von Chancengleichheit (Artikel 28). Nach Artikel 
31 sind die Vertragsstaaten der UN darüber hinaus aufgefordert, das Recht aller 
Kinder auf volle Beteiligung am kulturellen und kün stlerischen Leben sowie auf 
Erholung und Freizeitbeschäftigung zu fördern. Dies e Rechte sind jedem Kind 
ohne Diskriminierung zu gewähren (Artikel 2). Sie m üssen daher auch für 
Flüchtlingskinder gelten – unabhängig von ihrem Sta tus. Auch aus diesem 
Grund und weil es insgesamt zu einem diskriminieren den Ausschluss von 
Asylsuchenden aus Sozialhilfe und Grundsicherung fü r Arbeitssuchende führt, 
muss das Asylbewerberleistungsgesetz abgeschafft werden. 
U.a. die GGUA wie auch die Aktionsgemeinschaft Jung e Flüchtlinge in NRW 
haben mit ihren Appellen auf diese Ungleichbehandlu ng von Flüchtlingskindern 
im BuT hingewiesen.  
 
Es ist gelebte Praxis in unserer Stadtgesellschaft,  sich mit der Situation von 
Flüchtlingen auseinander zu setzen und Zeichen der Solidarität zu setzen. Auch 
der Rat der Stadt Münster hat sich mehrfach mit der  besonderen 
Lebenssituation von Flüchtlingen beschäftigt.  
Eine Ausgrenzung aus dem BuT für Kinder, die Leistu ngen gemäß § 3 AsylbLG 
erhalten, ist nicht hinnehmbar, weil sie dem Anspruch von Bildung und Teilhabe 
für alle Kinder zu wider laufen. Gerade aber für di ese Kinder ist Integration 
besonders wichtig. In Münster sind hiervon nach Ver waltungsangaben rd. 160 
Kinder betroffen.

3 

Einige Leistungen, wie die für Schulausflüge oder K lassenfahrten und 
Schulbedarf werden in Münster für Berechtigte nach § 3 AsylbLG auf der Basis 
verschiedener gesetzlicher Regelungen bereits heute übernommen. Die Kosten 
für das gemeinsame Mittagessen für Kinder und Jugen dliche in Schulen und in 
der Kindertagesbetreuung wird das Land NRW nach Aus laufen des 
Landesfonds ‚Kein Kind ohne Mahlzeit’ über den Härt efallfonds „Alle Kinder 
essen mit“ für bedürftige Kinder und Jugendliche, d ie keine Leistungen nach 
dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten (z.B. Kind er von Eltern aus dem 
Leistungsbezug des Asylbewerberleistungsgesetzes), analog den Regelungen 
im BuT weiterhin übernehmen.  
Offen bleiben bisher die maßgeblichen Module des Bu T, die Leistungen für 
Lernförderung sowie für Teilhabe am sozialen und ku lturellen Leben. Deshalb 
soll die Stadt Münster dem Beispiel einiger anderer Kommunen folgen und auch 
den Kindern, die leistungsberechtigt sind gem. § 3 AsylbLG, die vollen 
Leistungen des BuT gewähren. 
Den Regelungsbedarf hat auch die Bundesregierung er kennen lassen. 
Anlässlich der 87. Konferenz der Arbeits- und Sozialminister im November 2010 
hat die Bundesministerin für Arbeit und Soziales Dr . Ursula von der Leyen für 
alle Kinder von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern  die Gewährung von 
Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets zugesichert.  
Zudem hat das Land Hamburg kürzlich eine Bundesrats initiative auf den Weg 
gebracht, mit der die Bundesregierung aufgefordert wird, umgehend den 
Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Le istungsbezug nach § 3 
AsylbLG den Zugang zu den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets zu 
ermöglichen sowie die dadurch entstehenden Mehrbela stungen der 
kommunalen Haushalte vor dem Hintergrund der finanz iellen Gesamtsituation 
der Kommunen durch eine künftige Kostenbeteiligung des Bundes aufzufangen. 
NRW unterstützt diese Initiative. Es ist davon ausz ugehen, dass sich viele 
Länder anschließen werden. verbunden ist damit die Erwartung, dass es auf 
Dauer auch zu einer entsprechenden Änderung auf Bun deseben kommen wird. 
Ungeachtet dieser möglichen Entwicklung ist es bere its heute notwendig, alle 
Kinder in den Leistungsbezug des BuT einzubeziehen. 
 
gez. Wolfgang Heuer      Hery Klas     Iris Toulas       Fritz Pfau      Pascal Powroznik 
und Fraktion            und Fraktion     und Fraktion   und Gruppe

Beratungsverlauf (1)

13.07.2011 Rat
TOP 44.6 Antrag Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
A-R/0052/2011
Typ
Antrag an den Rat
Datum
06.07.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37