A-R/0052/2011
Alle Kinder gleich behandeln - Flüchtlingskinder im Bildungs- und Teilhabepaket berücksichtigen!
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Originalantrag
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SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster Ratsantrag zur sofortigen Beschlussfassung 05.07.2011 Alle Kinder gleich behandeln – Flüchtlingskinder im Bildungs- und Teilhabepaket berücksichtigen! Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 1. Die Stadt Münster nimmt den Appell „Flüchtlingskinder im Bildungs- und Teilhabepaket berücksichtigen“ der Aktionsgemeinschaft Junge Flüchtlinge in NRW zur Kenntnis. 2. Die Stadt Münster bekennt sich zur UN- Kinderrechtskonvention und gewährt jedem Kind ohne Diskriminierung diese Rechte. Deshalb wird die Verwaltung beauftragt alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Flüchtlingskindern – unabhängig vom Status – bei der Gewährung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket herbei zu führen. 3. Die Stadt Münster fordert die Bundesregierung auf, die Ungleichbehandlung von Flüchtlingskindern im Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) zu beenden, für die Gleichbehandlung aller Kinder ein zu treten und zeitnah klare gesetzliche Rahmenbedingungen hierfür zu schaffen. Hierzu gehört die rasche Einbeziehung der Kinder in die Leistungsgewährung des Bildungs- und Teilhabepaketes, die leistungsberechtigt sind gem. § 3 AsylbLG. 4. Die Stadt Münster fordert die Landesregierung auf, den Appell der „Aktionsgemeinschaft Junge Flüchtlinge in NRW“ bei der weiteren Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets mit aufzugreifen. 2 Begründung: Im April 2011 ist das Gesetz zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes für Kinder und Jugendliche in Kraft getreten. Ziel des Paketes ist es, Kindern einkommensschwacher Familien die Möglichkeit zu geb en, zusätzliche Lern- und Freizeitangebote in Anspruch zu nehmen und ihnen somit bessere Lebens- und Entwicklungschancen zu eröffnen. Anspruchsberec htigt sind Kinder und Jugendliche, deren Eltern leistungsberechtigt nach dem SGB II sind (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Während leistungsberechtigte Kinder, Jugendliche un d junge Erwachsene nach § 2 AsylbLG - wenn sie bzw. ihre Familien mindesten s 48 Monate Grundleistungen nach § 3 AsylbLG bezogen haben - sc hon jetzt Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe analog dem SGB XII haben, ist ein Teilnahme am BuT für Leistungsberechtigte nach § 3 AsylbLG, also für Kinder die noch keine vier Jahre in Deutschland sind, nicht geregelt. Dies steht allerdings im Widerspruch zur UN-Kinderr echtekonvention (UN- KRK), die die Bundesregierung im Juli 2010 anerkann t hat zurück. Damit verbunden ist die Anerkennung der Rechte aller Kind er auf Bildung und Ausbildung auf der Grundlage von Chancengleichheit (Artikel 28). Nach Artikel 31 sind die Vertragsstaaten der UN darüber hinaus aufgefordert, das Recht aller Kinder auf volle Beteiligung am kulturellen und kün stlerischen Leben sowie auf Erholung und Freizeitbeschäftigung zu fördern. Dies e Rechte sind jedem Kind ohne Diskriminierung zu gewähren (Artikel 2). Sie m üssen daher auch für Flüchtlingskinder gelten – unabhängig von ihrem Sta tus. Auch aus diesem Grund und weil es insgesamt zu einem diskriminieren den Ausschluss von Asylsuchenden aus Sozialhilfe und Grundsicherung fü r Arbeitssuchende führt, muss das Asylbewerberleistungsgesetz abgeschafft werden. U.a. die GGUA wie auch die Aktionsgemeinschaft Jung e Flüchtlinge in NRW haben mit ihren Appellen auf diese Ungleichbehandlu ng von Flüchtlingskindern im BuT hingewiesen. Es ist gelebte Praxis in unserer Stadtgesellschaft, sich mit der Situation von Flüchtlingen auseinander zu setzen und Zeichen der Solidarität zu setzen. Auch der Rat der Stadt Münster hat sich mehrfach mit der besonderen Lebenssituation von Flüchtlingen beschäftigt. Eine Ausgrenzung aus dem BuT für Kinder, die Leistu ngen gemäß § 3 AsylbLG erhalten, ist nicht hinnehmbar, weil sie dem Anspruch von Bildung und Teilhabe für alle Kinder zu wider laufen. Gerade aber für di ese Kinder ist Integration besonders wichtig. In Münster sind hiervon nach Ver waltungsangaben rd. 160 Kinder betroffen. 3 Einige Leistungen, wie die für Schulausflüge oder K lassenfahrten und Schulbedarf werden in Münster für Berechtigte nach § 3 AsylbLG auf der Basis verschiedener gesetzlicher Regelungen bereits heute übernommen. Die Kosten für das gemeinsame Mittagessen für Kinder und Jugen dliche in Schulen und in der Kindertagesbetreuung wird das Land NRW nach Aus laufen des Landesfonds ‚Kein Kind ohne Mahlzeit’ über den Härt efallfonds „Alle Kinder essen mit“ für bedürftige Kinder und Jugendliche, d ie keine Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten (z.B. Kind er von Eltern aus dem Leistungsbezug des Asylbewerberleistungsgesetzes), analog den Regelungen im BuT weiterhin übernehmen. Offen bleiben bisher die maßgeblichen Module des Bu T, die Leistungen für Lernförderung sowie für Teilhabe am sozialen und ku lturellen Leben. Deshalb soll die Stadt Münster dem Beispiel einiger anderer Kommunen folgen und auch den Kindern, die leistungsberechtigt sind gem. § 3 AsylbLG, die vollen Leistungen des BuT gewähren. Den Regelungsbedarf hat auch die Bundesregierung er kennen lassen. Anlässlich der 87. Konferenz der Arbeits- und Sozialminister im November 2010 hat die Bundesministerin für Arbeit und Soziales Dr . Ursula von der Leyen für alle Kinder von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern die Gewährung von Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets zugesichert. Zudem hat das Land Hamburg kürzlich eine Bundesrats initiative auf den Weg gebracht, mit der die Bundesregierung aufgefordert wird, umgehend den Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Le istungsbezug nach § 3 AsylbLG den Zugang zu den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets zu ermöglichen sowie die dadurch entstehenden Mehrbela stungen der kommunalen Haushalte vor dem Hintergrund der finanz iellen Gesamtsituation der Kommunen durch eine künftige Kostenbeteiligung des Bundes aufzufangen. NRW unterstützt diese Initiative. Es ist davon ausz ugehen, dass sich viele Länder anschließen werden. verbunden ist damit die Erwartung, dass es auf Dauer auch zu einer entsprechenden Änderung auf Bun deseben kommen wird. Ungeachtet dieser möglichen Entwicklung ist es bere its heute notwendig, alle Kinder in den Leistungsbezug des BuT einzubeziehen. gez. Wolfgang Heuer Hery Klas Iris Toulas Fritz Pfau Pascal Powroznik und Fraktion und Fraktion und Fraktion und Gruppe
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- A-R/0052/2011
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 06.07.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37